Antrag vom 23.03.2023, OF 273/8 Betreff: Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" 2020 wurden die Verwaltungsvereinbarungen zu Programmen der Städtebauförderung neu strukturiert. Aus "Soziale Stadt" wurde "Sozialer Zusammenhalt". Dieses Bund-Länder-Förderprogramm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen sowie die sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren zu verbessern, um somit die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Aus dem "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main", das dem Ortsbeirat im Herbst 2022 vorgestellt wurde, geht hervor, dass die Stadtbezirken 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, deutlich hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Vor allem die Kinder- und Altersarmut sowie die Arbeitslosendichte sind hier beinahe doppelt so hoch wie im gesamtstädtischen Vergleich. Verschärfend kommt nun die seit Herbst letzten Jahres hohe Inflationsrate und der starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen hinzu, die im Monitoring aus dem Jahr 2021 noch gar nicht mit eingeflossen sind und die wirtschaftlich prekäre Situation einer großen Anzahl an Menschen in der Nordweststadt (auch laut Informationen der sozialen Organisationen) deutlich verschärft haben. Darüber hinaus ist die Bausubstanz der Großsiedlung, die größtenteils aus den frühen 1960er Jahren stammt, vielerorts in die Jahre gekommen und macht auch aus energetischen und barrierefreien Gesichtspunkten ein Aufwertung nötig, bei der die Bewohner:innen möglichst vor einem Anstieg der Mietkosten geschützt werden müssen. Die Grün- und Freiräume sind zwar quantitativ hervorragend, lassen jedoch an Qualität vermissen und bieten keine ergänzenden Nutzungsmöglichkeiten an. Zudem ist das Angebot kleinräumiger Versorgungsinfrastrukturen mangelhalft. Der integrative Ansatz des Förderprogramms kann die in die Jahre gekommene Siedlung gemeinsam mit ihren Bewohner:innen zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Ausstrahlung nach innen und außen transformieren. Der Ortsbeirat sieht neben der langfristigen Sicherung des geförderten Wohnraumbestands, großes städtebauliches Potenzial für die Qualifizierung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen zu hochwertigen Begegnungsräumen mit vielfältigen klimaschützenden Funktionen. Zudem können die Menschen in ihren Nachbarschaften sozial gestärkt sowie die lokale Identität und die Integration gefördert werden. Als gutes Frankfurter Vergleichsprojekt für die Wirkung des "Sozialer Zusammenhalt"-Förderprogramms kann der Ben-Gurion-Ring in Bonames genannt werden, der bereits Ende 2015 in das Programm aufgenommen wurde und bei dem seitdem ein positiver Wandel deutlich erkennbar ist. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Kommt die Nordweststadt oder signifikante Teilbereiche für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" in naher Zukunft in Frage? 2. Wie und wann könnten die nötigen Schritte für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm sowie die räumliche Festlegung als Maßnahmengebiet nach § 171e Abs. 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB eingeleitet werden? 3. Wird die Einschätzung des Ortsbeirats geteilt, dass eine Bandbreite an Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren durch das Förderprogramm und die damit verbundenen Verfügungsfonds realisiert werden können? Maßnahmen wie z.B.: Neugestaltung & Sanierung bestehender Spielplätze, Neugestaltung & Aktivierung von Freiflächen der Wohnungsbaugesellschaften, Anlage neuer Spiel-, Sport- & Freizeitflächen, Anlage von Mieter:innen- & Gemeinschaftsgärten, energetische Sanierung & Modernisierung von Wohngebäuden ohne Anstieg der Mietkosten, Verlängerung der Mietpreisbindung öffentlich geförderter Wohnungen, barrierefreier Umbau von Wohngebäuden, Durchführung von Stadtteilfesten & -events, Erarbeitung eines integrierten Freiraumkonzept sowie Nahmobilitäts-, Verkehrs- & Parkraumkonzept, Verbesserung der Abfallentsorgung & Neugestaltung der privaten Müllsammelplätze, Ansiedlung neuer Kindertagesstätten, Schaffung von Quartiersplätzen, Einrichtung öffentlicher sozialer Treffpunkte für alle Jahreszeiten, Förderung bestehender sozialer Einrichtungen & gemeinnütziger Vereine, etc. 4. Besteht bei der Aufnahme in das Förderprogramm die Möglichkeit an das bestehende Quartiersmanagement aus dem Programm "Aktive Nachbarschaft", angegliedert beim Dezernat für Soziales, Jugend, Familie und Senior:innen, anzuknüpfen bzw. mit dem bestehenden Quartiersmanagement parallel zusammen zu arbeiten? 5. Wie würde die frühzeitige und konstante Einbindung des Ortbeirats sowie anderer Akteur:innen und der Bewohner:innenschaft der Nordweststadt sichergestellt werden? 6. Können die in Punkt 3 aufgezählten Maßnahmen zeitnah mit anderen Mitteln umgesetzt werden? 7. Welche sofortigen Hilfsmaßnahmen schlägt der Magistrat unabhängig von der Aufnahme in das Förderprogramm als Reaktion auf den im stadtweiten Vergleich sehr hohen Benachteiligungsindex (siehe "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main") der Stadtbezirke 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, sowie auf die sich seit Herbst 2022 verschärfende Situation aufgrund der hohen Inflationsrate und dem starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen vor, um den Menschen vor Ort zu helfen und das Quartiersmanagement des Programms "Aktive Nachbarschaft" zu unterstützen? (Insbesondere bezogen auf die Themen: Arbeitslosigkeit, Kinderarmut, Altersarmut, Unterstützung für Alleinerziehende Eltern und Sicherung des geförderten Wohnraumbestands)Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2023, OF 257/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3811 2023 1. Die Vorlage OF 257/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 273/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme