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Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.01.2025, OF 188/13 Betreff: Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick" Vorgang: OM 4825/23 OBR 13; ST 514/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu ersuchen, nochmals zu prüfen, ob noch während der Bauarbeiten zur Errichtung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle Taunusblick in Richtung Nieder-Eschbach zumindest eine nicht regelkonforme Befestigung des Randstreifens zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, möglich ist.

Begründung:

Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach wurde auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut. Ein Fußweg zum Aussiedlerhof (Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825) wurde mit Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514, abgelehnt, da nicht genügend Randstreifen für einen regelkonformen Gehweg mit Entwässerungsmulde vorhanden ist. Es wurde in der Stellungnahme empfohlen, die Fahrbahn zweimal zur Erreichung des Aussiedlerhofes, bzw. der Bushaltestelle auf befestigtem Weg zu queren (einmal im unmittelbaren Kurvenbereich) oder das unbefestigte Bankett zu benutzen. Aufgrund der Tatsache, dass hier nach Fertigstellung des Radweges wieder eine deutlich höhere Geschwindigkeit der Fahrzeuge erlaubt ist, ist die Querung für Fußgänger im nicht einsehbaren Kurvenbereich mit Lebensgefahr verbunden und kann mit einer einfachen Befestigung des Banketts vermieden werden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 13