Antrag vom 13.10.2024, OF 1432/1 Betreff: Status zu Schutzräumen im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Schutzräume im Ortsbezirk 1 noch intakt/nutzbar sind und ob die Einrichtung neuer Schutzräume geplant ist.
Begründung:
Im Notfall ist es wichtig, über ausreichend Schutzräume zu verfügen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit bringen können. Diese müssen den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Brandschutzes und Belüftung genügen sowie den Aufenthalt für eine ausreichend lange Dauer ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 1