Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Betreff: Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach Vorgang: OM 3122/14 OBR 15; ST 1271/14; ST 1422/14; OM 15/16 OBR 15; ST 966/16; OM 5304/19 OBR 15; Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass der Wasserablaufgraben rechts am Ortsausgang von Nieder-Eschbach, Kreisstraße 871, Richtung Ober-Erlenbach zweimal im Jahr gesäubert wird, ggf. hierzu den nötigen Auftrag an die FES konstant zu erteilen.
Begründung:
Man könnte fast sagen: Und jährlich grüßt das Murmeltier! Warum ist die Stadt nicht in der Lage den Wasserablaufgraben zu reinigen? Erstmalig mit der OF 218 / 15 vom 23.04.2014 wurde gebeten zu veranlassen diesen Wasserablaufgraben zu reinigen. Die Reinigung bezog sich schon damals auf den Ablauf und nicht auf den Hang und Randstreifen. Dem wurde auch mit der der ST 1422 vom 3.11.2014 entsprochen, in der es heißt: "Die Reinigung des Wasserablaufgrabens erfolgte als wiederkehrende Maßnahme im Rahmen des Straßengrünpflege". Am 08.04.2016 erfolgte mit der OF 5/ 15 eine weitere Aufforderung des Ortsbeirats den Graben nun zweimal jährlich zu reinigen. Am 26.09.2019 mit der OF 235/15 wurde erneut gefordert, den Graben endlich zweimal jährlich zu reinigen. In der ST 966 vom 18.7.2016 heißt es dazu: "Wie bereits im Jahr 2015 werden die Abwassergräben auch künftig zweimal jährlich durch das Amt für Straßenbau und Erschließung gereinigt." Der Graben wurde/wird jedoch trotz der Ankündigungen nicht zweimal jährlich gereinigt, sondern nur der Rand vom Grün befreit, und dies auch nur zur Straße hin und nicht am Hang. Es wurde bis dato von der Stadt vermutlich nicht verstanden, was zu reinigen angedacht ist. Zum Verständnis, es geht nicht um das Grün, welches am Rand des Grabens wächst, sondern um das Blattwerk, Astgehölz und Unrat in dem Ablaufgraben (Wasserlauf) selbst. Zum weiteren Verständnis: Das Amt für Straßenbau und Erschließung ist für den Randbereich und deren Säuberung zuständig, für das innere des Grabens das Stadtentwässerungsamt. Wie bekannt, wurde dafür einmal die FES mit der Reinigung (Wasserlaufs)beauftragt. Ging dies über die Jahre vergessen? Es wäre schön, wenn man keine weiteren Anträge zu Reinigung dieses Graben stellen müsste und die Stadt endlich die Zuständigkeit und jährliche Reinigung (zweimal pro Jahr) des Wasserlaufs incl. Ränder klären bzw. beauftragen würde. Bilder: Beate Lamb 19.09.2020dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3122 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1422 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 287 2021 Die Vorlage OF 21/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme