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Schutz des Mainbogens, seiner Flora und Fauna sowie seines Grundwassers

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.01.2021, OF 802/11 Betreff: Schutz des Mainbogens, seiner Flora und Fauna sowie seines Grundwassers Vorgang: V 1455/19 OBR 11; ST 258/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, für die folgende Pflanzperiode 2021 dafür Sorge zu tragen, dass entlang der Agrarflächen im Fechenheimer Mainbogen Bienen- und Blühstreifen angelegt werden um die Bienenpopulation und Artenvielfalt im Fechenheimer Mainbogen zu unterstützen. Der Anbau unter Folie ist auf den Agrarflächen, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befinden, so lange zu unterbinden bis gewährleistet werden kann, dass herumfliegende Folienfetzen nicht in die Nahrungskette der Fauna, in die Natur und in die angrenzenden Wohngebiete gelangen. Es ist dem in der Stellungnahme ST 258, vom 07.02.2020, durch das Hessische Landesamtes für Natur, Umwelt und Geologie (HLNUG) erteilten Hinweis auf die schlechte Grundwasserqualität im Mainbogen nachzugehen ("Der Grundwasserkörper im Bereich des Fechenheimer Mainbogens wurde hinsichtlich der Nitratkonzentrationen als in einem "schlechten chemischen Zustand" eingestuft"), um festzustellen, ob der teils auf den Flächen der Stadt Frankfurt Landwirtschaft betreibende Betrieb der Staatsdomäne Bruchköbel für diesen Umstand verantwortlich ist. Sollte dies der Fall sein, so ist unverzüglich den EU Richtlinien Rechnung zu tragen und den Eintrag weiterer Nitrat Grenzwert gefährdender Stoffe massiv einzuschränken bzw. zu unterbinden. Mittelfristig sollte eine Intensivlandwirtschaft im heutigen Maße im Mainbogen unterbunden werden.

Begründung:

Die heutige Bewirtschaftung des Mainbogens widerspricht den Zielen des Landschaftsschutzes, den EU Richtlinien für den Grundwasserschutz und den Renaturierungszielen und -bemühungen der Stadt Frankfurt und ist somit nicht zielführend in deren Sinne. Eine Umstellung auf extensive Landwirtschaft im Gebiet des Fechenheimer Mainbogens ist bei Betrachtung aller Fakten alternativlos.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 258 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7190 2021 Die Vorlage OF 802/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme