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Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.04.2021, OF 35/6 Betreff: Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 51 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat mitteilt, 1. wie viel Trinkwasser wird zur Spülung der Kanalisation verbraucht und 2. wie das Verstopfen der Kanalisation wegen der immer weniger einfließenden Abwasser ohne Einsatz von Trinkwasser verhindert wird; 3. wie das Konzept betreffend die Nutzung des Regenwassers umgesetzt wird, wenn längere Zeit kein Regen fällt; 4. wie trotz aller Vorkehrungen für das Klima in Zukunft sichergestellt ist, dass Trinkwasser kein Luxusobjekt wird, sondern allen Privathaushalten gleichermaßen und kostengünstig zur Verfügung steht.

Begründung:

Es sollte kein kostbares Trinkwasser, welches die Verbraucher einsparen sollen, zur Reinigung der Kanalisation genutzt werden. Hier muss - ob technisch jetzt möglich oder nicht - dringend die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass kein knappes Trinkwasser für eine Reinigung der Kanalisation genutzt wird. Ebenfalls muss man davon ausgehen, dass neben Starkregen auch längere Perioden ohne Regenwasser sein werden. Daher muss sichergestellt werden, dass es auch hier keine Engpässe gibt. Auch wenn wir zur Zeit in Frankfurt keine hohen Gebühren im Bezug auf die Wasserversorgung haben, muss mit aller Planung für die Zukunft sichergestellt sein, dass in Frankfurt Wasser jeglicher Art zur Daseinsvorsorge gehört und dadurch die Bereithaltung nie kostendeckend auf die Privathaushalte umgelegt werden kann.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung OA 3 2021 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf OA 3 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 35/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme