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Ortsbeirat 14

Harheim

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Anregung an den Magistrat (OB 14) | PARLIS

Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim

22.04.2024 | Aktualisiert am: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372 entstanden aus Vorlage: OF 180/14 vom 04.04.2024 Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim Vorgang: OM 4164/23 OBR 14; ST 1622/23; OM 4165/23 OBR 14; ST 2045/23 Der Ortsbeirat begrüßt und befürwortet die Möglichkeit zur Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem in der Anregung vom 03.07.2023, OM 4165, beantragten Trinkbrunnenstandort zu planen und umzusetzen. Begründung: Eine spielerische Sensibilisierung zum sorgsamen Umgang mit Wasser, aber auch das Wasserspiel in Kombination mit Sand vermittelt grundlegendes Wissen, schult die Feinmotorik und fördert die Vorstellungskraft und Kreativität von Kindern. Ein entsprechender Wasserlehrpfad beinhaltet weitere wichtige Elemente, die der in der Nähe befindliche Quellenteich bzw. Bachlauf nicht berücksichtigt. Daher wäre - auch aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen in Harheim und Umgebung - ein Wassermatsch- und Planschspielplatz eine deutliche Attraktivitätssteigerung der "Spielstraße Harheim". Zudem würde er eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für diesen sehr beliebten und belebten Anziehungspunkt im Frankfurter Norden darstellen. Die Realisierung des Wasserspielplatzes in Verbindung mit dem in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622, in Aussicht gestellten Trinkbrunnenstandort bietet sich aus Kosten- und Zeitgründen an und stellt auch nach Inbetriebnahme eine ideale Ergänzung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4164 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1402 Aktenzeichen: 67-2

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14) | PARLIS

Optimierung Radverkehrskonzept Nord

22.04.2024 | Aktualisiert am: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5374 entstanden aus Vorlage: OF 183/14 vom 04.04.2024 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße Hermannspforte mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute; 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute; 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße Harheimer Weg Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark . Begründung: zu 1.: Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße Hermannspforte (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2.: Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppellinie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den Nordpark Richtung Grillplatz Nordpark deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3.: Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum Grillplatz Nordpark führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1561 Beratung im Ortsbeirat: 14

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Keine Streichung der Buslinien 28, 29, 39 und 63 verbunden mit Ersatz durch aufpreispflichtigen OnDemandBus KNUT in Stadtteilen am Frankfurter Stadtrand während sogenannter Randzeiten

07.04.2024 | Aktualisiert am: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 185/14 Betreff: Keine Streichung der Buslinien 28, 29, 39 und 63 verbunden mit Ersatz durch aufpreispflichtigen On-Demand-Bus KNUT in Stadtteilen am Frankfurter Stadtrand während sogenannter Randzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt weiterhin auch bis zu den Stadtteilen am Stadtrand wie etwa Harheim aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, dass im Sinne der Verkehrswende auch hier Busse und Bahnen planbar und ohne Tarifaufschlag fahren und zwar auch soweit zulässig und erforderlich für Fahrgäste mit Gepäck, Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl, Hund und Fahrrad. Der on-demand-Bus Knut kann die regulären und barrierearmen Busverbindungen keineswegs ersetzen, lediglich ergänzen. Begründung: Wie die FAZ und die FR am 05.04.2024 berichten, soll die Finanzierung des Rufbusses KNUT u.a. dadurch gesichert werden, dass die bestehenden Busverbindungen 28, 29, 39, 63 in der Zeit von 18:00-06:00 morgens entfallen und durch das Rufbus-System ersetzt werden. Für die Nutzenden würde das zum Beispiel bedeuten: - es entstehen pro Fahrt erhebliche Zusatzkosten - zusätzlich zu der vorhandenen Fahrkarte für den ÖPNV. - die gefahrenen Routen sind für die Nutzenden nicht planbar, weil sie von den zufällig Mitfahrenden abhängig sind. Will man pünktlich sein, ist ein deutlicher Zeitpuffer notwendig. - Nutzende mit Hunden, Fahrrädern, großem Gepäck können nicht befördert werden. - Nutzende mit Rollator oder Rollstuhl können den Knut nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen. Die Busverbindungen 28, 29 und 39 stellen für Harheimerinnen und Harheimer u.a. die Verbindung nach Nieder Eschbach, U-Bahnstation Kalbach sicher und ermöglichen zudem eine Verbindung an die U-Bahnstation Preungesheim. Auch nach 18:00 werden diese Busse z.B. von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Heimweg, von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zum Sport, Musikunterricht oder Chor, von Studierenden, von Menschen, die in Frankfurt-City einkaufen oder Kulturangebote nutzen möchten, schlicht von Menschen, die am Stadtrand leben, vielfältig genutzt. Die Anträge des Ortsbeirats aus den letzten Jahren zeigen deutlich, welche Bedeutung der ÖPNV am Stadtrand hat und was notwendig ist, um die Verkehrswende auch hier zu erreichen: Ein verlässliches, planbares und für die Menschen bezahlbares System, das die Verkehrsweg sinnvoll nutzen lässt. Die Verkehrswende am Stadtrand wird scheitern, wenn das ÖPNV Busangebot nur noch für eine Tageshälfte besteht, und für die andere Tageshälfte eine Schein-Alternative durch einen Rufbus mit schlechterer Planbarkeit, massiver Erhöhung der Kosten oder auch dem kompletten Wegfall der Nutzbarkeit abgedeckt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 185/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 185/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Tiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen

06.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 186/14 Betreff: Tiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen Wir bitten den Magistrat auf der Harheimer Friedhofserweiterungsfläche, Flächen für genehmigungsfähige nicht-mobile Tiny Houses für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu erschließen. Begründung: Der Begriff "Tiny House" hat sich in den letzten Jahren zu einem Trend entwickelt, der die Idee des einfachen und nachhaltigen Wohnens widerspiegelt. Ein Tiny House ist ein 30-50qm kleines Wohnhaus, das in der Regel im Werk vorgefertigt und als komplettes Wohnmodul transportiert werden kann. Die Idee hinter Tiny Houses ist, den Wohnraum zu minimieren, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und eine bewusstere und einfachere Lebensweise zu fördern. Diese Häuser bieten alles für das tägliche Leben - wie Küche, Badezimmer, Schlafbereich und Wohnbereich - viel Komfort bei geringer Wohnfläche. Da Wohnraum in Frankfurt nach wie vor knapp und die Nachfrage nach alternativen Wohnformen groß ist, bietet es sich an, Flächen, die für ihren ursprünglichen Zweck in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt werden, entsprechend umzuwidmen, um diesen Trend zu unterstützen. Harheim könnte hier einen ersten Pilotversuch in Frankfurt unternehmen und eine Vorreiterrolle für weitere solcher Gebiete einnehmen. Im Falle einer Umwidmung der Flurstücke, ist zu prüfen, ob die ursprünglichen Eigentümer in diesem Zuge finanziell an dem dadurch entstehenden Mehrwert, bspw. der Pacht beteiligt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 17 Vor Abstimmung über den Antrag OF 186/14 ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt. Beschluss: Die Vorlage OF 186/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von NiederErlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal

06.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für die SG Harheim 1946 e. V.

06.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 188/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für die SG Harheim 1946 e. V. Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat in den Haushalt 2024/2025 20.000 Euro einzustellen, um zwei mobile Flutlichtanlagen für die SG-Harheim zu finanzieren. Diese soll auf den Kleinfeldern der Sportanlage eingesetzt werden, um auch im Winter den Trainingsbetrieb aufrecht erhalten zu können. Es werden zwei solcher mobilen Flutlichtanlagen benötigt, die jeweils inklusive Transport und Stromkabel rd. 10.000 Euro kosten (inkl. Mehrwertsteuer). Somit werden insgesamt rd. 20.000 Euro benötigt. Die Investition ist einmalig vorzunehmen. Begründung: Die Jugendabteilung der SG Harheim 1946 e.V. hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert. In der kalten Jahreszeit steht lediglich der Kunstrasenplatz zur Verfügung, der über eine entsprechende Beleuchtung verfügt. Zur Bewältigung des Trainingsbetriebs auch über den Winter hinaus ist es notwendig, die Kleinfelder mit Flutlicht zu ertüchtigen, um den 350 Kindern und Jugendlichen ausreichend Trainingsmöglichkeiten vorzuhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 77 2024 Die Vorlage OF 188/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim

04.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 180/14 Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt und befürwortet die Möglichkeit zur Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe gemäß Stellungnahme des Magistrats ST 2045 vom 06.10.2023. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem in der OM 4165 vom 03.07.2023 beantragten Trinkbrunnenstandort zu planen und umzusetzen. Begründung: Eine spielerische Sensibilisierung zum sorgsamen Umgang mit Wasser, aber auch das Wasserspiel in Kombination mit Sand vermittelt grundlegendes Wissen, schult die Feinmotorik und fördert die Vorstellungskraft und Kreativität von Kindern. Ein entsprechender Wasserlehrpfad beinhaltet weitere wichtige Elemente, die der in der Nähe befindliche Quellenteich bzw. Bachlauf nicht berücksichtigt. Daher wäre - auch aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen in Harheim um Umgebung - ein Wassermatsch- und Planschspielplatz eine deutliche Attraktivitätssteigerung der "Spielstraße Harheim". Zudem würde er eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für diesen sehr beliebten und belebten Anziehungspunkt im Frankfurter Norden darstellen. Die Realisierung des Wasser-Spielplatzes in Verbindung mit dem in der Stellungnahme des Magistrats ST 1622 vom 07.08.2023 in Aussicht gestellten Trinkbrunnenstandort bietet sich aus Kosten- und Zeitgründen an und stellt auch nach Inbetriebnahme eine ideale Ergänzung dar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5372 2024 Die Vorlage OF 180/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten

04.04.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 181/14 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten" vor den Liegenschaften der Hausnummern 6, 3 und 5 (gegenüber dem Hotel, Ecke "Maßbornstraße") ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu beauftragen. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt "In den Schafgärten" ist der als "sicherer Schulweg" ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zu Schule, Kindereinrichtung und Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte "eingeschränkte Halteverbot" war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom "eingeschränkten Halteverbot" zu einem "absoluten Halteverbot" zu ändern beabsichtigte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5633 2024 Die Vorlage OF 181/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten

04.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 182/14 Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme ST 283 vom 05.02.2024 angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße "Alt-Harheim" vorzustellen und dabei insbesondere auf folgende Dringlichkeiten einzugehen: 1. Wie können die beidseitig vorhandenen Gehwege insbesondere für Kinder und Personen mit Mobilitätseinschränkungen sicherer gestaltet werden? 2. Kann mit einer Tempo-20-Zone die Attraktivität des Stadtkerns sowie die Sicherheit aller Fußgänger und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich erhöht werden? 3. Ist es möglich, einen regulären Stellplatz für das kurzzeitige Abstellen eines Fahrzeugs auf Höhe Café Comet/Postfiliale (Liegenschaft "Alt-Harheim 20") einzurichten, um damit das Wildparken einzuschränken? Begründung: Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch "Alt-Harheim" als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen - aber zugelassenen - Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse treffen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden und motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer "Tempo-20-Zone" könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5373 2024 Die Vorlage OF 182/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen." lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Optimierung Radverkehrskonzept Nord

04.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 183/14 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Radverkehrskonzept Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße "Hermannspforte" mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße "Harheimer Weg" Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung "Nordpark". Begründung: zu 1. Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße "Hermannspforte" (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2. Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppel-Linie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den "Nordpark" Richtung "Grillplatz Nordpark" deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3. Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum "Grillplatz Nordpark" führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5374 2024 Die Vorlage OF 183/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors "Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren." lautet. Abstimmung: 2 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen

04.04.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 184/14 Betreff: Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die im Protokoll des Stadtschulamts zur Ortsbegehung am 20.01.2023 beschlossenen Ergebnisse Sorge zu tragen und die kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen. Die Ergebnisse beinhalteten im Folgenden unter anderem: 1. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" ein weiteres Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Das Straßenverkehrsamt wurde diesbezüglich gebeten, eine entsprechende Verfügung zu erstellen. 2. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" am Ende des abgetrennten Gehwegs einen weiteren Bügel anzubringen (Höhe am Ende des kleinen Parks). 3. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, die unmittelbaren Anwohner sowie die Anwohner, deren Gärten zu der Straße "In den Schafgärten" liegen, auf den regelmäßigen Rückschnitt der Hecken (im Bereich des abgetrennten Gehwegs) hinzuweisen. Begründung: Seit der Ortsbegehung am 20.01.2023, zu dem sich mehrere Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung, des Stadtschulamts sowie die Leitung und der Schulelternbeirat der Grundschule Harheim, die Kinderbeauftragte und der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen einigen konnten, wartet der Ortsbeirat vergeblich auf die Realisierung derselben. Diese sind für einen sicheren Schulweg der Harheimer Grundschüler essentiell und sollten nach nun mehr 15 Monaten endlich umgesetzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Dr Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV

26.03.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 179/14 Betreff: Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Traffiq darauf hinzuwirken, dass Verbindungen von Harheim nach Preungesheim (Bus 25 - Fußweg - Bus 29) wirklichkeitsnah im Fahrplan berücksichtigt werden. Begründung: In den Stadtteilen am Stadtrand ist für die Nutzung des ÖPNV bei einzelnen Linien ein längerer Fußweg für die Fahrgäste unvermeidbar. Gerade in solchen Fällen ist man als Fahrgast aber darauf angewiesen, dass die Fahrplanauskünfte sowohl von der Streckenführung her als auch von der angegebenen Laufdauer realistisch sind. Möchte man von Harheim aus nach Preungesheim hat man laut RMV für den Umstieg zwischen Bus 25 und 29 einen Fußweg von knapp 600 Metern in 10 Minuten zwischen der Bushaltestelle Berkersheim Bahnhof und Berkersheim Mitte zu bewältigen. Tatsächlich aber führt die ausgewiesene Strecke über den Friedhof durch Wohnhäuser hindurch auf gerader Luftlinie zwischen den beiden Haltestelle und berücksichtigt auch nicht die deutliche Steigung, die zu bewältigen ist: Für den Fußweg ist aufgrund eigener Erfahrungen und Auskünften anderer Fahrgäste aus Harheim realistisch von einem Fußweg von 16-17 Minuten auszugehen. Hinweise, die Fahrgäste in der Vergangenheit über das Kundenportal des RMV zu dieser Streckenführung gegeben haben, führten bisher leider nicht zu einer Verbesserung der Situation. Abbildung 1: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahnstation Preungesheim mit Fußweg zwischen Bushaltestellen Abbildung 2: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahnstation Preungesheim, Ausschnitt des Streckenvorschlags für den Fußweg: durch Häuser hindurch und quer über den Friedhof Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 179/14 wird zurückgestellt, bis eine Stellungnahme zur Vorlage OM 5102/24 vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5632 2024 Die Vorlage OF 179/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 14) | PARLIS

Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

11.03.2024 | Aktualisiert am: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250 entstanden aus Vorlage: OF 172/14 vom 26.02.2024 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob und wie in Harheim als Blaupause für weitere Randstadtteile das stadtplanerische Konzept der 15-Minuten-Stadt umgesetzt werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein solches Konzept im Bestand umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist dem Ortsbeirat Folgendes besonders wichtig, allerdings ist die Prüfung des Konzepts nicht ausschließlich auf diese Punkte zu beschränken: 1. Erreichbarkeit der S 6, der U 2, U 9 und der U 5 mit dem Bus im 15-Minuten-Takt zwischen 05:00 Uhr und 00:00 Uhr - Gleiches ist für den Rückweg von U- oder-S-Bahn anzuwenden. Dies bringt vor allem für Teilzeitbeschäftigte bzw. Sch ülerinnen und Schüler auf den weiterführenden Schulen eine enorme Zeitersparnis. 2. Der Rufbus Knut ist in das Konzept sinnvoll einzubinden. 3. Beschleunigung des Baus des Gymnasiums Nord, um ausreichend Schulplätze innerhalb der 15-Minuten-Erreichbarkeit zu gewährleisten. 4. Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames. Begründung: Das Konzept der 15-Minuten-Stadt kommt aus dem stadtplanerischen Kontext und beschreibt eine Stadt, in der alle Wege des Alltags in weniger als 15 Minuten bestritten werden können. Dabei sollen nachhaltige Verkehrsmittel genutzt werden: Die Strecken werden zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Hierfür braucht es eine gleichmäßige Verteilung der Stationen des Alltags über die gesamte Stadt. Das Konzept geht auf den französischen Stadtforscher und Experten für komplexe Systeme, Carlos Moreno, zurück, der dafür bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. Bereits 16 Städte sollen weltweit an der Umsetzung des Konzepts arbeiten. Während in vielen innenstadtnahen Stadtteilen eine Realisierung des Konzepts sehr realistisch erscheint, muss der Fokus auch auf Randstadtteile ausgeweitet werden. Das Konzept ist nicht nur auf Neubaugebiete anzuwenden, sondern auch für Stadtteile, die in den letzten Jahren stark gewachsen sind, ohne dass die Infrastruktur entsprechend angepasst wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 838 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14) | PARLIS

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

11.03.2024 | Aktualisiert am: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 173/14 vom 26.02.2024 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: OM 2026/13 OBR 14; ST 869/13; OM 2584/22 OBR 6; ST 2766/22; V 745/23 OBR 6; ST 81/24 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens zwei Standorte einrichten zu lassen. In diesem Zuge wird um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität) gebeten: 1. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt mit ST 869 ); 2. Maßbornstraße auf Höhe des Netto-Marktes; 3. Parkplatz Friedhof Harheim. Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766, ST 81) angekündigt, im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2026 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 869 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1279 Aktenzeichen: 61-1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

26.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 172/14 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob und wie in Harheim als Blaupause für weitere Randstadtteile das stadtplanerische Konzept der 15-Minuten Stadt umgesetzt werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein solches Konzept im Bestand umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist dem Ortsbeirat folgendes besonders wichtig; allerdings ist die Prüfung des Konzepts nicht ausschließlich auf diese Punkte zu beschränken: Erreichbarkeit der S6, der U2/U9 und der U5 mit dem Bus im 15-Minuten-Takt zwischen 5 Uhr und 00:00 Uhr - gleiches ist für den Rückweg von U- oder-S-Bahn anzuwenden. Dies bringt vor allem für Teilzeitbeschäftigte bzw. Schüler*innen auf den weiterführenden Schulen eine enorme Zeitersparnis. Der Rufbus Knut ist in das Konzept sinnvoll einzubinden. Hierzu wird der Magistrat gebeten, entsprechende Haushaltsmittel in den Doppelhaushalt 2024/2025 einzustellen. Beschleunigung des Baus des Gymnasiums Nord, um ausreichend Schulplätze innerhalb der 15-Minuten-Erreichbarkeit zu gewährleisten. Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames. Begründung: Das Konzept der 15-Minuten-Stadt kommt aus dem stadtplanerischen Kontext und beschreibt eine Stadt, in der alle Wege des Alltags in weniger als 15 Minuten bestritten werden können. Dabei sollen nachhaltige Verkehrsmittel genutzt werden: Die Strecken werden zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Hierfür braucht es eine gleichmäßige Verteilung der Stationen des Alltags über die gesamte Stadt. Das Konzept geht auf den französischen Stadtforscher und Experten für komplexe Systeme, Carlos Moreno, zurück, der dafür bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. Bereits 16 Städte sollen weltweit an der Umsetzung des Konzepts arbeiten. Während in vielen innenstadtnahen Stadtteilen eine Realisierung des Konzepts sehr realistisch erscheint, muss der Focus auch auf Randstadtteile ausgeweitet werden. Das Konzept ist nicht nur auf Neubaugebiete anzuwenden, sondern auch für Stadtteile, die in den letzten Jahren stark gewachsen sind, ohne dass die Infrastruktur entsprechend angepasst wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

26.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 173/14 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Wir bitten den Magistrat, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens 2 Standorte einrichten zu lassen. Wir bitten in diesem Zuge um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität): 1. Altkönigblick auf Höhe des Netto Marktes 2. Parkplatz Friedhof Harheim 3. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt in ST 869 2013) Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766 2022, ST 81 2024) angekündigt im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Radverkehrskonzept Nord

26.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 174/14 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße "Hermannspforte" bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente, direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Vorschlag: Die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" sollte zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochgestuft werden. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile. 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Rückverlegung der 25er Bushaltestelle nach Wiedereröffnung der S 6

04.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 170/14 Betreff: Rückverlegung der 25er Bushaltestelle nach Wiedereröffnung der S 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei VGF / traffiq zu veranlassen, dass die wegen der S6- Bauarbeiten verlegte 25er-Haltestelle "Bahnhof Berkersheim" wieder in unmittelbarer Nähe ihres Ursprungsortes an den Gleisen zurückverlegt wird. Begründung: Während der mehr als 3jährigen Bauphase der S6 zwischen Bad Vilbel und Frankfurt West wurde an der Haltestelle Bahnhof Berkersheim die Haltestelle des 25er Busses verlegt. Dies wurde damit begründet, dass der Bereich der ursprünglichen Bushaltestelle und Warteschleife für ein Lager der RailPower Systems (DB) mit Parkplätzen, Material und Wohncontainern benötigt werde und eine Baustraße entlang der Schienen eingerichtet werden müsse. Mit Räumung des bisherigen Lagers der RailPower Systems (DB) steht zukünftig wieder eine Fläche zur Verfügung, die ausreichend Platz für eine Bushaltestelle mit Wendemöglichkeit bietet. Im Vergleich zum Status quo würde sich durch die Rückverlegung der Bushaltestelle die Wegezeit für die S-BahnReisenden erheblich verkürzen, da der Bus dann wieder an der Treppe / den Fahrstühlen halten würde. Zudem wird der Fußweg wieder verkehrssicher. Mit dem erfolgten Ausbau der Gleisanlage ist damit zu rechnen, dass die S-Bahnen aus Richtung Karben / Friedberg zukünftig pünktlicher fahren. Das ist erfreulich, macht aber kurze Wege umso wichtiger. Die Rückverlegung wäre zudem besonders für Mobilitäts-Eingeschränkte ein Gewinn, da die S-Bahngleise auf der Berkersheimer Seite liegen und die Wege für S-Bahn-Reisende von Harheimer Seite nun sowohl bei Hin- als auch Rückfahrt über die Brücke führen. Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise mehrjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten. Pfützen trocknen nur sehr langsam ab (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Blick auf den bestehenden Lagerbereich der RailPower Systems (DB) von der Brücke über die Bahngleise aus (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5101 2024 Die Vorlage OF 170/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise langjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre in Anbetracht der langen Planungs- und Realisierungszeit der Omegabrücke für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 14) | PARLIS

Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim

22.01.2024 | Aktualisiert am: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 entstanden aus Vorlage: OF 169/14 vom 08.01.2024 Betreff: Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim Der Magistrat wird um Auskunft über den Stand der Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses gebeten. Insbesondere wird darum gebeten, eine aktualisierte "Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern" vorzulegen und darzulegen, welchen Rangplatz das Harheimer Gerätehaus bei den stadtweiten Neu- und Umbauvorhaben einnimmt. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft über den Stand der Grundstücksakquise für die Rettungswache 10 gebeten. Begründung: Im Stadtteil Harheim wird seit 2016 ein wertvolles, baureifes Grundstück für den Bau des Gerätehauses reserviert. Inzwischen wurde das Grundstück in Form eines Erbbaurechts von der BKRZ GmbH & Co. KG erworben. Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat mit Datum von 13.01.2023 mit, dass der Neubau "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" erfolgen und dass dieses Gesamtkonzept auch die Verlagerung der Rettungswache 10 berücksichtigen soll. Es liegen dem Ortsbeirat vonseiten des Magistrats keine Informationen vor, inwieweit die Suche nach einem entsprechenden Grundstück den Stadtteil Harheim einbezieht und welche Auswirkungen diese Suche auf den Zeitplan für den Bau des Harheimer Gerätehauses hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14) | PARLIS

Pflanzkübel in der Maßbornstraße

22.01.2024 | Aktualisiert am: 14.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 168/14 vom 08.01.2024 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wiederaufbereitung und Neubepflanzung von zwei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 22 zu beauftragen sowie 2. den Abtransport von insgesamt drei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20 und 23 sicherzustellen, sofern für diese eine kontinuierliche Pflege und regelmäßige Wässerung durch das Grünflächenamt nicht sichergestellt werden kann. Begründung: Pflanzkübel sind zweckdienlich, verhindern das rechtswidrige Parken und können das allgemeine Straßenbild aufwerten. Dies lässt sich anhand des Pflanzkübels in der Maßbornstraße 4 eindrucksvoll belegen, da dieser bereits seit vielen Jahren von den Anwohnern eigens bepflanzt und gepflegt wird. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat hinsichtlich einer Patenschaft mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern in der Maßbornstraße Kontakt aufgenommen, damit auch diese für die übrigen Pflanzkübel unterstützend tätig werden. So konnten Anwohner gefunden werden, die sich für das Gießen der Pflanzkübel im Bereich Maßbornstraße 22 bereit erklärt haben. Eine Neubepflanzung und Wiederaufbereitung der beiden Kübel wäre daher sehr wünschenswert. Für die Pflanzkübel im Bereich der Maßbornstraße 20 und 23 hingegen konnten leider keine Patenschaften gefunden werden. Sofern die Pflege und Wässerung dieser Pflanzkübel durch das Grünflächenamt nicht möglich ist, sollten diese Kübel wieder entfernt werden. Bild 1: Maßbornstraße 22, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: privat) Bild 2: Maßbornstraße 20, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 763 Aktenzeichen: 67-0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim

08.01.2024 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 169/14 Betreff: Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim Der Ortsbeirat bittet um Auskunft über den Stand der Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Insbesondere wird darum gebeten, eine aktualisierte "Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern" vorzulegen und darzulegen, welchen Rangplatz das Harheimer Gerätehaus bei den stadtweiten Neu- und Umbauvorhaben einnimmt. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft über den Stand der Gru ndstücksakquise für die Rettungswache 10 gebeten. Begründung: Im Stadtteil Harheim wird seit 2016 ein wertvolles, baureifes Grundstück für den Bau des Gerätehauses reserviert. Inzwischen wurde das Grundstück in Form eines Erbbaurechts von der BKRZ GmbH & Co. KG erworben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt teilte dem Ortsbeirat mit Datum von 13.1.2023 mit, dass der Neubau "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" erfolgen und dass dieses Gesamtkonzept auch die Verlagerung der Rettungswache 10 berücksichtigen soll. Es liegen dem Ortsbeirat von Seiten des Magistrats keine Informationen vor, inwieweit die Suche nach einem entsprechenden Grundstück den Stadtteil Harheim einbezieht und welche Auswirkungen diese Suche auf den Zeitplan für den Bau des Harheimer Gerätehauses hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4991 2024 Die Vorlage OF 169/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 14) | PARLIS

Anlegen einer Blumeninsel

27.11.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4755 entstanden aus Vorlage: OF 162/14 vom 13.11.2023 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße an der Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und zu begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2033 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 14) | PARLIS

Schienenersatzverkehr für Harheim während der Sperrung der S 6 im Januar und Februar 2024

27.11.2023 | Aktualisiert am: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4756 entstanden aus Vorlage: OF 164/14 vom 12.11.2023 Betreff: Schienenersatzverkehr für Harheim während der Sperrung der S 6 im Januar und Februar 2024 Der Magistrat wird gebeten, mit dem RMV und der traffiQ für den Zeitraum der Vollsperrung vom 2. Januar 2024 bis 18. Februar 2024 einen situationsadäquaten Schienenersatzverkehr (SEV) auszuarbeiten und einzurichten. In diesem Zeitraum ist mit einer erhöhten Nachfrage zu rechnen: Die Sperrung fällt größtenteils nicht in eine verkehrsärmere Ferienzeit. Darüber hinaus ist aufg rund der Witterung davon auszugehen, dass vermehrt Fußgänger und Radfahrer auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen werden. Für den SEV muss deshalb eine ausreichende Kapazität bereitgestellt werden. Begründung: Mehrwöchige Sperrpausen hatte es bereits in der Sommerferienzeit 2022 und 2023 gegeben. Harheim war dabei an den Schienenersatzverkehr "S6E-Bus" nur indirekt angeschlossen. Aber in diesen Wochen lagen die Schulferien, die Semesterferien an den Hochschulen und etliche Pendlerinnen und Pendler im ÖPNV konnten auf Radverbindungen ausweichen. Während der Sperrpause im Januar und Februar 2024 gibt es jedoch größtenteils keine Ferienzeit. Die Anzahl der Pendler morgens und abends, die schnell und pünktlich zur Schule, Uni und zum Arbeitsplatz kommen müssen, ist daher voraussichtlich deutlich höher. Zudem fällt die Alternative Fahrrad aus Gründen der erwartbar ungünstigen Witterung und möglicherweise deutlich eingeschränkter Sicherheit (nicht ausreichend geräumte Radwege, Dunkelheit in den Reisezeiten) aus, sodass mit einer höheren Zahl von Fahrgästen alleine schon aus diesem Grund gerechnet werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 391 Aktenzeichen: 92-1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Anlegen einer Blumeninsel

13.11.2023 | Aktualisiert am: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 162/14 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Wir bitten den Magistrat, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße, Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es uns sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4755 2023 Die Vorlage OF 162/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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