Schulweg Phillip-Schnell-Straße/Hermannspforte

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.02.2023, OF 130/14 Betreff: Schulweg Phillip-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Philipp-Schnell-Straße 47" zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zu Gunsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße "Hermannspforte" zu erreichen.

Begründung:

Die "Hermannspforte" hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. 1,00 m, die den Anforderungen an öffentliche Gehweg gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 m. Die "Hermannspforte" ist neben der Straße "Am Auweg" und der "Spitzenstraße" eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter 6 Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o.g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 m) entlang der Grenze zur "Hermannspforte" zu erreichen. Sollten die Gespräche nicht erfolgversprechend sein, sind andere Optionen zu prüfen (Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB, Veränderungssperre nach § 14 BauGB und Aufstellung eines Bebauungsplanes).Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3642 2023 Die Vorlage OF 130/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird Abstimmung: Einstimmige Annahme