Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen
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Bisheriger Verlauf
05.07.2021
11.10.2021
11.12.2021
10.01.2022
05.09.2022
Stellungnahme des Magistrats
Jakobusbrunnen am Alten Kirchplatz in Harheim
Details im PARLIS ST_1829_2021Antrag Ortsbeirat
Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen
Details im PARLIS OF_52-14_2021Anregung Ortsbeirat
Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen
Details im PARLIS OA_116_2022Stellungnahme des Magistrats
Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen
Details im PARLIS ST_1972_202205.07.2021
11.10.2021
Stellungnahme des Magistrats
Jakobusbrunnen am Alten Kirchplatz in Harheim
Details im PARLIS ST_1829_202111.12.2021
Antrag Ortsbeirat
Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen
Details im PARLIS OF_52-14_202110.01.2022
Anregung Ortsbeirat
Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen
Details im PARLIS OA_116_202205.09.2022
Stellungnahme des Magistrats
Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen
Details im PARLIS ST_1972_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 10.01.2022, OA 116
entstanden aus Vorlage: OF 52/14 vom 11.12.2021 Betreff: Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen
Vorgang: V 97/21 OBR 14; ST 1829/21 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den anstehenden Etatplanungen Finanzmittel in Höhe von 5 0.000 Euro für die Sanierung des Jakobusbrunnens im Stadtteil Harheim einzuplanen. Begründung:
Der Magistrat hat mit der Stellungnahme vom 11.10.2021, ST 1829, mitgeteilt, dass die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung noch nicht ermittelt wurden. Außerdem seien sämtliche zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits verplant. Um eine weitere Verzögerung der Sanierung des seit Jahren stillstehenden Brunnens zu vermeiden, ist das vorsorgliche Einstellen von Haushaltsmitteln aus Sicht des Ortsbeirats erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 97 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1829 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1972
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport
Beratung im Ortsbeirat: 14 Versandpaket: 19.01.2022
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 116
wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 02.06.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1972) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1345, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 Aktenzeichen: 41