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Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten Rathaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 263/15 Betreff: Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten Rathaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit der Telekom aufzunehmen, um das hässliche graue Multifunktionsgehäuse vor dem alten Rathaus durch Bemalung, ggf. im Zusammenwirken mit Schülerinnen und Schülern der MGS oder OHS, zu verschönern. Begründung: Das alte Rathaus ist saniert und der Vorgarten neugestaltet worden. Dies alles wirkt sehr einladend und trägt erheblich zur Verschönerung des Stadtbildes bei. Wenn da nicht der hässliche graue Multifunktionskasten wäre. Die Telekom hat gemäß ihrer Homepage die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Aktion "Aus Grau wird Bunt" die Kästen zu bemalen und so besser der Umgebung anzupassen. Gegebenenfalls bestünde die Möglichkeit Schülerinnen und Schüler der MGS oder OHS für ein solches Kunstprojekts zu gewinnen. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4682 2023 Die Vorlage OF 263/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb
S A C H S T A N D : Initiative vom 15.09.2023, OI 30 entstanden aus Vorlage: OF 256/15 vom 30.08.2023 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) gebeten, die Durchführung der Nieder-Eschbacher Kerb mit maximal 4.000 Euro zu bezuschussen. Im Haushalt der Stadt Frankfurt wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichtern für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen eingestellt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 - E 92). Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Auch eine nachträgliche Beantragung des Zuschusses für Feste in 2023 ist möglich. Die Nieder-Eschbacher Kerb (8. bis 11. September 2023) ist das größte Stadtteilfest in Nieder-Eschbach und wird vom gemeinnützigen Verein Eschbäjer Zuckerreube e. V. ausgerichtet. Der Zuschuss dient sowohl zur Deckung der gestiegenen Sicherheitskosten (Sicherheitsdienst) als auch für zusätzlich notwendige Reinigungsdienstleistungen der FFR. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 20.09.2023
Auskunft zur Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4453 entstanden aus Vorlage: OF 252/15 vom 30.08.2023 Betreff: Auskunft zur Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum die Auszahlung der vom Ortsbeirat beschlossenen Mittel so viel Zeit in Anspruch nimmt und wie man das Verfahren beschleunigen kann. Außerdem wird er um Mitteilung gebeten, welche Beschlüsse des Ortsbeirats zum Budget bislang nicht umgesetzt wurden. Begründung: Die Auszahlung der Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget dauert viel zu lange. So hat beispielweise der Ortsbeirat in seiner Sitzung im Oktober 2022 eine Auszahlung in Höhe von 1.000 Euro an den NABU Ortsverein Nieder-Eschbach beschlossen. Bis heute sind diese Mittel, trotz mehrfacher Nachfrage von Ortbeiratsmitgliedern, nicht ausgezahlt worden. Gründe hierfür sind dem Ortsbeirat nicht bekannt. Es besteht großes Interesse des Ortsbeirates daran zu erfahren, ob noch weitere Beschlüsse nicht umgesetzt wurden und was der Grund dafür ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 95 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 10-1
Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4454 entstanden aus Vorlage: OF 253/15 vom 30.08.2023 Betreff: Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann endlich mit der Inbetriebnahme der Kita Ben-Gurion-Ring 50b zu rechnen ist. Begründung: Kitaplätze sind bekanntlich knapp und die Eröffnung der Kita wird von den Eltern und Kindern herbeigesehnt. Deshalb ist es von großem Interesse zu erfahren, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2371 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer am Friedhof Nieder-Eschbach anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4455 entstanden aus Vorlage: OF 254/15 vom 30.08.2023 Betreff: Fahrradständer am Friedhof Nieder-Eschbach anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Haupteingang des Friedhofs Nieder-Eschbach Fahrradständer anzubringen. Begründung: Besucher des Friedhofs, die mit dem Fahrrad kommen, finden dort keinerlei sichere Abstellmöglichkeiten. Es werden die wenigen vorhandenen Straßenschilder genutzt. Daher sollten Fahrradständer aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2434 Aktenzeichen: 67-4
Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4456 entstanden aus Vorlage: OF 255/15 vom 30.08.2023 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295 Vorgang: OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23 Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine Altenpflegeheime baut. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bau eines Altenpflegeheims. Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat gefordert. Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug freimachen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2431
Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4457 entstanden aus Vorlage: OF 257/15 vom 09.08.2023 Betreff: Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, im Bürgeramt Nieder-Eschbach auch Bargeldzahlungen zu ermöglichen. Begründung: Seit der Neueröffnung des Bürgeramtes beklagen sich Betroffene, dass dort ausschließlich bargeldlos für Dienstleistungen gezahlt werden kann. Es ist aber wichtig, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkungen unabhängig von ihren Möglichkeiten in der Lage sind, die Dienstleistungen des Bürgeramtes zu nutzen. Dies basiert auf Grundsätzen der Gleichbehandlung und Chancengleichheit unseres Grundgesetzes sowie Argumenten der sozialen Inklusion. Antidiskriminierungsgesetze, Verbraucherschutzgesetze oder Gesetze zur Barrierefreiheit stellen sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von persönlichen Umständen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist. In § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) steht: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." "Unbeschränkt" zusammen mit "gesetzliches Zahlungsmittel" bedeutet Annahmezwang für Gläubiger, sofern dies nicht einvernehmlich aufgehoben ist - was sicherlich nicht der Fall ist. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht übrigens sogar das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wenn Barzahlung nicht möglich ist (Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 117/20 vom 06.10.2020). Mögliche organisatorische Einschränkungen, die bisher die Bargeldannahme verhindern, sollten beseitigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2367 Aktenzeichen: 12-2
Schulweg-Piktogramm auf der Prager Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4458 entstanden aus Vorlage: OF 259/15 vom 08.08.2023 Betreff: Schulweg-Piktogramm auf der Prager Straße Der Magistrat wird gebeten, ein Piktogramm auf der Prager Straße in Nähe der Einmündung in den Urseler Weg anzubringen. Dieser Weg wird täglich von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zum Unterricht in der Michael-Grzimek- Schule genutzt. Begründung: Die Prager Straße wird rege genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4459 entstanden aus Vorlage: OF 260/15 vom 31.08.2023 Betreff: Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach vornehmen Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach kommend schon 300 Meter vor dem Ortseingangsschild Nieder-Eschbach die zurzeit erlaubten 70 km/h auf 50 km/h zu begrenzen. Begründung: 300 Meter vor dem Ortseingang steht das Schild "Vorsicht Schleudergefahr" (siehe Foto). Ab da geht es in eine abschüssige Rechtskurve, in die nach 200 Metern rechts ein landwirtschaftlicher Weg, kaum vorher erkennbar, einmündet. An dieser Stelle kam es in Vergangenheit zu mindestens einem polizeilich aufgenommenen Unfall. Bei einer vor der Kurve beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h wird nicht nur die benannte Strecke sicherer, sondern auch die 30er-Zone unmittelbar nach der Ortseinfahrt eher akzeptiert. An dem schon vorhandenen Mast könnte das Schild kostengünstig installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2333 Aktenzeichen: 32-1
Sicherheit für Fußgänger auf Fußweg wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4460 entstanden aus Vorlage: OF 261/15 vom 31.08.2023 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf Fußweg wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Fußweg in Verlängerung der Görlitzer Straße (Sackgasse) entlang der U-Bahntrasse, einmündend in den Urseler Weg, für Fußgänger wieder sicherer wird. Begründung: Seit der Grundsanierung des Weges vor ein paar Jahren hat sich dieser zu einer Rennstrecke für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer entwickelt. Anwohner beklagen, dass sie nicht mehr sicher aus ihren Häusern und auf den besagten Hauptweg treten können. Von mehreren Beinaheunfällen wird berichtet, die in keiner Statistik auftauchen. Außer älteren Bürgern, zum Teil mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sind auch dort wohnende Kinder und ein angrenzender Kindergarten betroffen. Fußgänger haben das Recht, möglichst unversehrt ihre Fußwege nutzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 163 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-2
Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 260/15 Betreff: Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach vornehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu beauftragen in der "Deuil-La-Barra-Straße" aus Richtung "HG-Ober-Erlenbach" kommend schon 300m vor dem Ortseingangsschild "Nieder-Eschbach" die z.Z. erlaubten 70km/h auf 50km/h zu begrenzen. Begründung: 300m vor dem Ortseingang steht das Schild "Vorsicht Schleudergefahr" (siehe Foto). Ab da geht es in eine abschüssige Rechtskurve, in die nach 200m rechts ein landwirtschaftlicher Weg, kaum vorher erkennbar, einmündet. An dieser Stelle kam es in Vergangenheit mindestens zu einem polizeilich aufgenommenen Unfall. Bei einer vor der Kurve beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50km/h wird nicht nur die benannte Strecke sicherer, sondern auch die 30er-Zone unmittelbar nach der Ortseinfahrt eher akzeptiert. An dem schon vorhandenen Mast könnte das Schild kostengünstig installiert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4459 2023 Die Vorlage OF 260/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
Weiter lesenSicherheit für Fußgänger auf Fußweg wiederherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 261/15 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf Fußweg wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Fußweg in Verlängerung der Görlitzer-Straße (Sackgasse) entlang der U-Bahntrasse, einmündend in den "Urseler-Weg", für Fußgänger wieder sicherer wird. Begründung: Seit der Grundsanierung des Weges vor ein paar Jahren hat sich dieser zu einer "Rennstrecke" für Radfahrer und E-Scooter entwickelt. Anwohner beklagen, dass sie nicht mehr sicher aus ihren Häusern und auf den besagten "Hauptweg" treten können. Von mehreren Beinahe-Unfällen wird berichtet, die in keiner Statistik auftauchen. Außer älteren Bürgern, z.T. mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sind auch dort wohnende Kinder und ein angrenzender Kindergarten betroffen. Ursprünglich waren in diesem Bezirk alle Fußwege mit dem Verkehrszeichen 239 versehen, die aber teilweise im Laufe der Jahre "verschwunden" sind. Wir fordern mindestens die Komplettierung der Beschilderung, nach Möglichkeit aber auch weitere verkehrssichernde Maßnahmen umzusetzen. Fußgänger haben das Recht möglichst unversehrt IHRE Fußwege nutzen zu können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4460 2023 Die Vorlage OF 261/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der zweite Absatz sowie der erste Satz des dritten Absatzes ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU und SPD
Partei: BFF
Weiter lesenAuskunft Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 252/15 Betreff: Auskunft Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben und mitzuteilen, warum die Auszahlung der vom Ortsbeirat beschlossenen Mittel so viel Zeit in Anspruch nimmt und wie man das Verfahren beschleunigen kann. Außerdem wird um Mitteilung gebeten, welche Beschlüsse des Ortsbeirats zum Budget bislang nicht umgesetzt wurden. Begründung: Die Auszahlung der Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget dauert viel zu lange. So hat beispielweise der Ortsbeirat in seiner Sitzung im Oktober 2023 eine Auszahlung in Höhe von EUR 1.000,00 an den NABU Ortsverein Nieder-Eschbach beschlossen. Bis heute sind diese Mittel, trotz mehrfacher Nachfrage von Ortbeiratsmitgliedern, nicht ausgezahlt worden. Gründe hierfür sind dem Ortsbeirat nicht bekannt. Es besteht großes Interesse des Ortsbeirates daran zu erfahren, ob noch weitere Beschlüsse nicht umgesetzt wurden und was der Grund dafür ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4453 2023 Die Vorlage OF 252/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Jahreszahl "2023" durch die Jahreszahl "2022" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAuskunft Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 253/15 Betreff: Auskunft Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben und mitzuteilen, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme der Kita Ben-Gurion-Ring 50b zu rechnen ist. Begründung: Kitaplätze sind bekanntlich knapp und die Eröffnung der Kita wird von den Eltern und Kindern herbeigesehnt. Deshalb ist es von großem Interesse zu erfahren, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme zu rechnen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4454 2023 Die Vorlage OF 253/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Fertigstellung und der" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradständer am Friedhof Nieder-Eschbach anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 254/15 Betreff: Fahrradständer am Friedhof Nieder-Eschbach anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Haupteingang des Friedhofs Nieder-Eschbachs Fahrradständer anzubringen. Begründung: Besucher des Friedhofs die mit dem Fahrrad kommen, finden dort keinerlei sichere Abstellmöglichkeiten. Es werden die wenigen vorhandenen Straßenschilder genutzt. Daher sollten Fahrradständer aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4455 2023 Die Vorlage OF 254/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSeniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 255/15 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023 Vorgang: OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine Altenpflegeheime baut. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bau eines Altenpflegeheims! Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat gefordert! Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug frei machen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4456 2023 Die Vorlage OF 255/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 256/15 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) die Durchführung der Nieder-Eschbacher Kerb mit 4.000 Euro zu bezuschussen. Im Haushalt der Stadt Frankfurt wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichtern für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen bereitgestellt. (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92)) Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Auch eine nachträgliche Beantragung des Zuschusses für Feste in 2023 ist möglich. Die Nieder-Eschbacher Kerb (8.-11. September 2023) ist das größte Stadtteilfest in Nieder-Eschbach und wird vom gemeinnützigen Verein Eschbäjer Zuckerreube e.V. ausgerichtet. Der Zuschuss dient zur Deckung der gestiegenen Sicherheitskosten (Sicherheitsdienst) als auch zusätzlich notwendigen Reinigungskosten für Dienstleistungen der FFR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 30 2023 Die Vorlage OF 256/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDigitalisierung von Verwaltungsprozessen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2023, OF 258/15 Betreff: Digitalisierung von Verwaltungsprozessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob bei dem Umbau des Bürgeramtes die Möglichkeit vorbereitet wurde, Online-Dienste für Bürger einzurichten und eine Umstellung auf digitale Dokumentenverwaltung zuzulassen? Begründung: Online-Dienste und digitale Dokumentenverwaltung sind sinnvolle Einrichtungen, die Behördenangelegenheiten vereinfachen können. Dies ist im Sinne aller Beteiligten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 258/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 258/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2023, OF 257/15 Betreff: Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, im Bürgeramt Nieder-Eschbach auch Bargeldzahlungen zu ermöglichen. Begründung: Seit der Neueröffnung des Bürgeramtes beklagen sich Betroffene, dass dort ausschließlich bargeldlos für Dienstleistungen gezahlt werden kann. Es ist aber wichtig, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkungen unabhängig von ihren Möglichkeiten in der Lage sind, die Dienstleistungen des Bürgeramtes zu nutzen. Dies basiert auf Grundsätzen der Gleichbehandlung, Chancengleichheit unseres Grundgesetzes und Argumenten der sozialen Inklusion. Antidiskriminierungsgesetze, Verbraucherschutzgesetze oder Gesetze zur Barrierefreiheit stellen sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von persönlichen Umständen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist. In § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) steht: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." "Unbeschränkt" zusammen mit "gesetzliches Zahlungsmittel" bedeutet Annahmezwang für Gläubiger, sofern dies nicht einvernehmlich aufgehoben ist - was sicherlich nicht der Fall ist. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht übrigens sogar das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wenn Barzahlung nicht möglich ist (Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 117/20 vom 6.10.2020). Mögliche organisatorische Einschränkungen, die bisher die Bargeldannahme verhindern, sollten beseitigt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4457 2023 Die Vorlage OF 257/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchulweg-Piktogramm auf der Prager Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2023, OF 259/15 Betreff: Schulweg-Piktogramm auf der Prager Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Piktogramm auf der Prager Straße in Nähe der Einmündung in den Urseler Weg anzubringen. Dieser Weg wird täglich von Schülern und Schülerinnen auf dem Weg zum Unterricht in der Michael-Grzimek Schule genutzt. Begründung: Die Prager Straße wird rege genutzt. Bild von Sabine Klopp Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4458 2023 Die Vorlage OF 259/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenReaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4274 entstanden aus Vorlage: OF 245/15 vom 21.06.2023 Betreff: Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks Vorgang: EA 203/18 OBR 15; ST 1087/19 Der Magistrat wird gebeten, nach vielen Jahren des Wartens das in der Stellungnahme vom 03.06.2019, ST 1087, angekündigte Konzept zur Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks dem Ortsbeirat vorzustellen und die Maßnahmen umzusetzen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1087 kündigte der Magistrat ein Konzept zur Neugestaltung des Bieberparks an. Seitdem warten die Einwohnerinnen und Einwohner von Nieder-Eschbach darauf, den Bieberpark in seiner Funktion als Naherholungsgebiet nutzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 203 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2070 Aktenzeichen: 67-0
Stand der Planung/Ausführung der Neugestaltung der Skateranlage in NiederEschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4275 entstanden aus Vorlage: OF 246/15 vom 21.06.2023 Betreff: Stand der Planung/Ausführung der Neugestaltung der Skateranlage in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Neugestaltung der Skateranlage in Nieder- Eschbach zu informieren. Begründung: Bereits vor längerer Zeit wurde die Planung der Anlage vorgestellt und der Baubeginn angekündigt. Allein, es tat sich seitdem nichts ... Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1870 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1983 Antrag vom 18.02.2024, OF 290/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5238 Antrag vom 16.08.2024, OF 326/15 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5954 Aktenzeichen: 52-2
Förderung lokaler Unternehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4276 entstanden aus Vorlage: OF 247/15 vom 21.06.2023 Betreff: Förderung lokaler Unternehmen Der Magistrat wird gebeten, in einer Ortsbeiratssitzung über Möglichkeiten zur Stärkung des lokalen Einzelhandels, über Förderprogramme, Kooperationsmöglichkeiten, weitere Unterstützungsmaßnahmen und Ähnliches zu informieren. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, auf diese Veranstaltung öffentlich hinzuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht hier Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2024, OF 296/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1993 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4277 entstanden aus Vorlage: OF 248/15 vom 28.06.2023 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen, nachdem der aufgestellte Mülleimer nach sehr kurzer Zeit wieder entfernt wurde, obwohl er intensiv genutzt wurde, was dazu führt, dass die Hinterlassenschaften der Vierbeiner wieder in dem Mülleimer am Spielplatz entsorgt werden. Begründung: Screenshot: Google Maps Die Gladiolenstraße endet im weiteren Verlauf und führt ins Feld. Die Feldwege werden intensiv von Spaziergängern auch mit Hund genutzt. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner werden von den Spaziergängern regelmäßig eingesammelt und im nächsten Abfallbehälter entsorgt. Dieser befindet sich jedoch auf dem kleinen Spielplatz an der Gladiolenstraße. Bei warmen Temperaturen stellt dieser Abfallbehälter nicht nur eine unerträgliche Geruchsbelästigung dar, er zieht auch Ungeziefer an, was auf einem Kleinkinderspielplatz nicht sein sollte. Es wird deshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1887 Aktenzeichen: 79-4
Stromversorgung in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4278 entstanden aus Vorlage: OF 249/15 vom 28.06.2023 Betreff: Stromversorgung in Nieder-Eschbach Da einige Haushalte in Nieder-Eschbach ihren Stromhausanschluss noch über Freileitungen beziehen, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Versorgungsleitungen den Energiebedarf der Zukunft noch decken können und falls nicht, wann strategisch mit einer Migration auf Erdkabel gerechnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob auch die jetzt verbauten Erdleitungen den zunehmenden Ansprüchen der Stromversorgung gewachsen sind. Begründung: Das durch die Bundesregierung veranlasste neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch "Heizungsgesetz" genannt, soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sicherlich stellen einige Haushalte Überlegungen darüber an, welche Energieart sie bei der künftigen Erneuerung ihrer Öl- oder Gasheizung (bspw. zu Wärmepumpen) oder bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen (vom Verbrenner zu sHEV oder PHEV) einsetzen wollen. In Bezug auf die Versorgung via Freileitung stellt sich daher die Frage, was über diese antiquierten Leitungen überhaupt möglich ist, oder ob diese Anschlussart aus Sicht des Konsumenten gleichgestellt ist mit einer Versorgung über Erdkabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2024, OF 296/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1019 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50
Offenes Zeitfenster für Rathaus Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4279 entstanden aus Vorlage: OF 250/15 vom 28.06.2023 Betreff: Offenes Zeitfenster für Rathaus Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, im Rathaus Nieder-Eschbach ein offenes Zeitfenster für das Vorsprechen von Bürgerinnen und Bürgern ohne Termin ermöglicht werden kann. Begründung: Für viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ist das Internet immer noch ein Buch mit sieben Siegeln oder sie besitzen gar keinen Computer. Ihnen ist es deshalb unmöglich, einen Onlinetermin zu vereinbaren. Außerdem kommt es doch hin und wieder vor, dass man kurzfristig ein Übergangspapier braucht. Die Terminvergabe für das Rathaus Nieder-Eschbach ist schwierig. Deshalb wäre es hilfreich, wenn beispielsweise einmal pro Woche ein offenes Zeitfenster eingerichtet werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1886 Aktenzeichen: 12-0
Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4280 entstanden aus Vorlage: OF 251/15 vom 28.06.2023 Betreff: Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherzustellen und Tariferhöhungen sowie einen Inflationsausgleich bei der Bezuschussung zu berücksichtigen. Begründung: Die Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. leistet gemäß § 28 SGB VIII einen wertvollen Beitrag dazu, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Bedauerlicherweise ist die Finanzierung für das Jahr 2023 noch offen. Darüber hinaus schlagen die Tariferhöhungen für die Beschäftigten erheblich zu Buche. Seit 2020 ist der Zuschuss konstant. Weder wurden die erhöhten Energiekosten noch die Inflation bei der Bezuschussung berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1982 Aktenzeichen: 51
Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 248/15 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen, nachdem der aufgestellte Mülleimer nach sehr kurzer Zeit wieder entfernt wurde, obwohl er intensiv genutzt wurde, was dazu führt, dass die Hinterlassenschaften der Vierbeiner wieder in dem Mülleimer am Spielplatz entsorgt werden. Begründung: Screenshot: Google Maps Die Gladiolenstraße endet im weiteren Verlauf und führt ins Feld. Die Feldwege werden intensiv von Spaziergängern auch mit Hund genutzt. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner werden von den Spaziergängern regelmäßig eingesammelt und im nächsten Abfallbehälter entsorgt. Dieser befindet sich jedoch auf dem kleinen Spielplatz an der Gladiolenstraße. Bei warmen Temperaturen stellt dieser Abfallbehälter nicht nur eine unerträgliche Geruchsbelästigung dar, er zieht auch Ungeziefer an, was auf einem Kleinkinderspielplatz nicht sein sollte. Es wird deshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4277 2023 Die Vorlage OF 248/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFreileitungen in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 249/15 Betreff: Freileitungen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Da einige Haushalte in Nieder-Eschbach ihren Stromhausanschluss noch über Freileitungen beziehen, wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Versorgungsleitungen den "Energiebedarf der Zukunft" noch decken können und falls nicht, wann strategisch mit einer Migration auf Erdkabel gerechnet werden kann. Begründung: Das durch die Bundesregierung veranlasste neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch genannt "Heizungsgesetz" soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sicherlich stellen einige Haushalte Überlegungen darüber an, welche Energieart sie bei der künftigen Erneuerung ihrer Öl- oder Gas-Heizung (bspw. zu Wärmepumpen) oder bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen (vom Verbrenner zu sHEV oder PHEV) einsetzen wollen. In Bezug auf die Versorgung via Freileitung stellt sich daher die Frage, was über diese antiquierten Leitungen überhaupt möglich ist, oder ob diese Anschlussart aus Sicht des Konsumenten gleichgestellt ist mit einer Versorgung über Erdkabel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4278 2023 Die Vorlage OF 249/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zum einen der Betreff den Wortlaut "Stromversorgung in Nieder-Eschbach" erhält und zum anderen der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob auch die jetzt verbauten Erdleitungen den zunehmenden Ansprüchen der Stromversorgung gewachsen sind." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOffenes Zeitfenster für Rathaus Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 250/15 Betreff: Offenes Zeitfenster für Rathaus Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, im Rathaus Nieder-Eschbach ein offenes Zeitfenster für das Vorsprechen von Bürgerinnen und Bürger ohne Termin ermöglicht werden kann. Begründung: Für viele ältere Mitbürgerinnen und -bürger ist das Internet immer noch ein Buch mit sieben Siegeln oder sie besitzen gar keinen Computer. Ihnen ist es deshalb unmöglich, einen Onlinetermin zu vereinbaren. Außerdem kommt es doch hin und wieder vor, dass man kurzfristig ein Übergangspapier braucht. Die Terminvergabe für das Rathaus Nieder-Eschbach ist schwierig. Deshalb wäre es hilfreich, wenn beispielsweise einmal pro Woche ein offenes Zeitfenster eingerichtet werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4279 2023 Die Vorlage OF 250/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFinanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 251/15 Betreff: Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherzustellen und Tariferhöhungen sowie einen Inflationsausgleich bei der Bezuschussung zu berücksichtigen. Begründung: Die Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. leistet gemäß § 28 SGB VIII einen wertvollen Beitrag dazu, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Bedauerlicherweise ist die Finanzierung für das Jahr 2023 noch offen. Darüber hinaus schlagen die Tariferhöhungen für die Beschäftigten erheblich zu Buche. Seit 2020 ist der Zuschuss konstant. Weder wurden die erhöhten Energiekosten noch die Inflation bei der Bezuschussung berücksichtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4280 2023 Die Vorlage OF 251/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenReaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2023, OF 245/15 Betreff: Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach vielen Jahren des Wartens das in der ST 1087/19 angekündigte Konzept zur Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks dem Ortsbeirat vorzustellen und die Maßnahmen umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats ST 1087 vom 03.06.2019 wurde ein Konzept zur Neugestaltung des Bieberparks angekündigt, seitdem warten die Einwohner*innen von Nieder-Eschbach darauf, den Bieberpark in seiner Funktion als Naherholungsgebiet nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4274 2023 Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStand der Planung/Ausführung der Neugestaltung der Skateranlage in NiederEschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2023, OF 246/15 Betreff: Stand der Planung/Ausführung der Neugestaltung der Skateranlage in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Neugestaltung der Skateranlage in Nieder-Eschbach zu informieren. Begründung: Bereits vor längerer Zeit wurde die Planung der Anlage vorgestellt und der Baubeginn angekündigt. Allein, es tat sich seitdem nichts ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4275 2023 Die Vorlage OF 246/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFörderung lokaler Unternehmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2023, OF 247/15 Betreff: Förderung lokaler Unternehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in einer Ortsbeiratssitzung über Möglichkeiten zur Stärkung des lokalen Einzelhandels, über Förderprogramme, Kooperationsmöglichkeiten, weitere Unterstützungsmaßnahmen und ähnliches zu informieren. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, auf diese Veranstaltung öffentlich hinzuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht hier Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4276 2023 Die Vorlage OF 247/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4121 entstanden aus Vorlage: OF 233/15 vom 31.05.2023 Betreff: Auskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben und mitzuteilen, welche Hallennutzungsgebühren für die Nutzung der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule für die Nutzung durch Vereine erhoben werden und welche Zuschussmöglichkeiten es für Vereine gibt. Begründung: Die Hallennutzungsgebühren sind ein erheblicher Kostenfaktor für Vereine. Die Coronapandemie und die Energiekrise haben den Vereinen viel abverlangt. Die Stadt sollte hier unterstützend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2331 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Container am Sportplatz zusammenstellen, um Parkplätze zu gewinnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 234/15 vom 31.05.2023 Betreff: Container am Sportplatz zusammenstellen, um Parkplätze zu gewinnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf dem Parkplatz der Bezirksportanlage Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße der Kleider- und Schuhcontainer sowie die Glascontainer so zusammengestellt werden, dass höchstens zwei Parkplätze belegt werden, anstatt wie auf dem Bild zu erkennen, vier Parkplätze. Begründung: Die Parkmöglichkeiten, insbesondere in den Sommermonaten, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, sind knapp. Durch das Verstellen der Container könnten zwei Parkplätze geschaffen werden und es würde sich ein geordnetes Bild ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2229 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4123 entstanden aus Vorlage: OF 235/15 vom 31.05.2023 Betreff: Entfernung der defekten Telefonanlage vor der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die vor der Otto-Hahn-Schule befindliche, seit langer Zeit defekte Telefonanlage zeitnah entfernt wird. Begründung: X Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2228 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Erhöhung der Waggonanzahl der U-Bahn-Linie 9 zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4124 entstanden aus Vorlage: OF 236/15 vom 31.05.2023 Betreff: Erhöhung der Waggonanzahl der U-Bahn-Linie 9 zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr Vorgang: OM 3399/23 OBR 15; ST 1212/23 Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der eingesetzten Waggons für die U-Bahn-Linie 9 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr auf zwei zu erhöhen und damit den Fahrgästen wieder ausreichend Mitfahr- und Sitzmöglichkeiten anzubieten. Laut Informationen der FNP vom 14.06.2023 war die letzte Zählung im Jahr 2015. Begründung: Die U-Bahn-Linie 9 fährt über den Riedberg und das Nordwestzentrum. Dort befindet sich der Uni Campus Riedberg sowie Grund- und weiterführende Schulen. Das jetzt bestehende Angebot mit nur einem Waggon reicht bei Weitem nicht aus. Die meisten Fahrgäste müssen bei ihrer Fahrt unfreiwillig stehen oder kommen beispielsweise mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gar nicht mehr in die Bahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3399 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1212 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1986 Aktenzeichen: 92-10
Glasfaser für Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4125 entstanden aus Vorlage: OF 237/15 vom 31.05.2023 Betreff: Glasfaser für Nieder-Eschbach Vorgang: OM 2153/22 OBR 15; ST 1869/22; ST 721/23 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und wie folgt zu berichten: - Zu welchem Ergebnis hat der Austausch mit den privaten Telekommunikationsanbietern geführt? - Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Breitbandausbau zu verbessern und die entsprechenden Genehmigungsverfahren zu beschleunigen? - Wann ist im Ortsbezirk Nieder-Eschbach als Randstadtteil mit dem flächendeckenden Ausbau des FTTH-Netzes (Fiber to the Home, also Glasfaser bis in die Wohnung) zu rechnen? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 721, heißt es u. a.: "Eine moderne und leistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist ein entscheidender Standortfaktor. Um den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen, steht der Magistrat daher bereits seit Jahren im intensiven Austausch mit den privaten Telekommunikationsanbietern. Um die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Breitbandausbau zu verbessern, wurden gemeinsam mit dem zuständigen Dezernat verschiedene Maßnahmen getroffen, um die entsprechenden Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. ...Von einem großen Telekommunikationsunternehmen bestehen konkrete Ausbauabsichten, bis 2026 ein für Frankfurt flächendeckendes FTTH-Netz (Fiber to the Home, also Glasfaser bis in die Wohnung) zu realisieren. Auch die Randstadteile finden hier Berücksichtigung. Für 2023 sollen rund 100.000 Haushalte an das FTTH-Netz angeschlossen werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2153 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1869 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 721 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1888 Aktenzeichen: 16-1
Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 238/15 vom 31.05.2023 Betreff: Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben Vorgang: OA 332/18 OBR 15; OM 4230/19 OBR 15; ST 913/19; OM 5760/20 OBR 15; ST 1063/20; ST 766/21; M 91/22; OM 2850/22 OBR 15; OM 3043/22 OBR 15; V 548/22 OBR 15; ST 410/23; ST 965/23 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Bauplanverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben und mitzuteilen, was bislang unternommen wurde, um die noch nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke zu erwerben, und wann mit einem vollständigen Erwerb zu rechnen ist, damit mit dem so dringend benötigten Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord endlich begonnen werden kann. Begründung: Der Bau der beiden Schulen muss dringend vorangetrieben werden. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die eigentlich dreizügige Schule wird im Moment vierzügig, in einem Jahrgang fünfzügig geführt. Die Schule ist auf diese hohe Schülerzahl nicht ausgelegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Das Gymnasium Nord sollte zeitnah dorthin gebracht werden, wo es so dringend benötigt wird. Der Auslagerungsstandort, zu dem die Kinder täglich mit dem Schulbus gebracht werden müssen, sollte keine Dauerlösung sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2018, OA 332 Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5760 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1063 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2850 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3043 Auskunftsersuchen vom 25.11.2022, V 548 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 410 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1891 Aktenzeichen: 61-00
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) GeorgBüchnerStraße 45 bis zum Feldweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4127 entstanden aus Vorlage: OF 239/15 vom 20.05.2023 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg Der Magistrat wird gebeten, den Bereich Georg-Büchner-Straße 45 vom Hollerbusch kommend Richtung Frankfurter Graben bis zum Feldweg als verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325.1) zu gestalten. Begründung: Durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) erhöht sich die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner. Ein verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1) ermöglicht es den Kindern, sich frei und sicher auf der Straße zu bewegen und zu spielen. Er schafft eine Umgebung, in der die Bedürfnisse der Fußgänger und insbesondere der Kinder Vorrang haben. Durch eine entsprechende Beschilderung und Markierungen wird deutlich gemacht, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325.1) Schrittgeschwindigkeit gilt und Fahrzeuge den Fußgängern und Spielenden besondere Rücksichtnahme entgegenbringen müssen. In das Neubaugebiet an der Georg-Büchner-Straße werden sicherlich viele junge Familien einziehen. Es gibt hier mehrere Spielplätze, jedoch ist der direkte Zugang recht weit entfernt. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) hätte für die vielen Kinder, die bald hier wohnen, einen tollen Mehrwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-5
Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Rathaus Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4128 entstanden aus Vorlage: OF 240/15 vom 20.05.2023 Betreff: Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Rathaus Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, auf dem Rathaus in Nieder-Eschbach eine F otovoltaikanlage zu errichten. Der Ortsbeirat sieht die Notwendigkeit und die Vorteile einer solchen Anlage, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und erneuerbare Energien zu fördern. Begründung: 1. Klimaschutz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen: Die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Rathaus in Nieder-Eschbach würde dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen erheblich zu reduzieren. Durch die Nutzung von Solarenergie als erneuerbare Energiequelle kann ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen geleistet werden und die lokale Umweltbelastung gemindert werden. 2. Energiekostenreduktion: Die Erzeugung von sauberem Strom durch die Fotovoltaikanlage ermöglicht, einen Teil des eigenen Energiebedarfs abzudecken. Dadurch können erhebliche Einsparungen bei den Energiekosten erzielt werden. Die eingesparten Mittel können für andere wichtige kommunale Projekte und Dienstleistungen verwendet werden, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. 3. Vorbildfunktion und Bewusstseinsbildung: Die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf einem öffentlichen Gebäude würde eine starke Signalwirkung haben und als Vorbild für andere Gemeinden und Einrichtungen in unserer Region dienen. Dies stärkt das Bewusstsein für erneuerbare Energien und umweltfreundliches Handeln in der Öffentlichkeit und regt weitere Investitionen in erneuerbare Energien an. 4. Förderung der lokalen Wirtschaft: Die Installation und der Betrieb einer Fotovoltaikanlage erfordern Fachkräfte und Dienstleistungen vor Ort. Durch die Umsetzung dieses Projekts würden lokale Unternehmen und Arbeitskräfte in Frankfurt direkt von den Beschäftigungsmöglichkeiten profitieren, die mit der Errichtung und Wartung der Anlage einhergehen. 5. Langfristige Investition und Rentabilität: Fotovoltaikanlagen sind langfristige Investitionen, die sich über die Zeit rentieren. Die gesunkenen Kosten für Fotovoltaiktechnologie machen solche Projekte immer wirtschaftlicher. Durch die Energieeinsparungen und die Einspeisung überschüssigen Stroms ins Netz werden die Investitionskosten in absehbarer Zeit ausgeglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2049 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 65-1
Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 241/15 vom 21.05.2023 Betreff: Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit zur Aufstellung zweier Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach besteht. Zweckmäßig wäre die Platzierung eines Brunnens in der Nähe der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach, etwa an der Bushaltestelle der Linie 29, sowie eines weiteren im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle. Begründung: Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1775
Morsche Sitzbank erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4130 entstanden aus Vorlage: OF 242/15 vom 14.05.2023 Betreff: Morsche Sitzbank erneuern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine stark verwitterte Sitzbank durch eine neue zu ersetzen. Die Bank befindet sich am Feldweg, der von der Ober-Eschbacher-Straße entlang der U-Bahngleisen (Linie U 2) führt. Begründung: Die betreffende Bank ist eine beliebte Sitzgelegenheit und wird häufig genutzt, weil sie sich an einem stark frequentierten Rad- und Fußweg befindet. Allerdings wurde sie im Laufe vieler Jahre morsch. Da die U-Bahnschienen weniger als fünf Meter entfernt sind, ist ein Risiko, beispielsweise im Falle von stärkerem Wind, nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1885 Aktenzeichen: 67-0
Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4131 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 14.05.2023 Betreff: Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: - Ist eine Anschlussmöglichkeit eines Fuß- und Radweges an den Grenzweg zwischen Nieder- und Ober-Eschbach vom Im Weidenfeld kommend in Richtung der U-Bahngleise (U 2) und zum etwa 20 Meter entfernten ampelregulierten Übergang an der Kreuzung Anna-Lindh-Allee/Ecke Homburger Landstraße sowie an der L 3003 möglich? - Kann alternativ eine Anschlussmöglichkeit geschaffen werden, welche die Überquerung über die L 3003 von der Einmündung der Abbiegung des Grenzwegs auf die gegenüberliegende, im Frankfurter Stadtgebiet liegende Seite für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet? - Ist zudem eine Überquerungsmöglichkeit über den Straßengraben auf der gegenüberliegenden Seite der Abbiegung des Grenzwegs in die L 3003 umsetzbar, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende problemlos und sicher auf den dahinterliegenden Fuß- und Radweg gelangen können? Begründung: Hinsichtlich der Lage benannter Stelle an der Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Bad Homburg wurde eine für genannte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer akzeptable Regelung bisher nicht berücksichtigt. Und das, obwohl die L 3003 vom Fuß- und Radweg der L 3003 zum Grenzweg sowie umgekehrt häufig und regelmäßig überquert wird. Dieses liegt nahe, da mit der Überquerung häufig ein Zugang zu ausgeschilderten Radwegen auf beiden Seiten sowie auf Bad Homburger Seite zu einem gern genutzten Feld zum Blumenselbstpflücken am Grenzweg gesucht wird. Allerdings ist die Überquerung aktuell unpraktisch und vor allem unsicher gestaltet, da die Mündung des Grenzwegs in ca. 20 Meter Entfernung einer von dort unzugänglichen Überquerungsmöglichkeit liegt. So müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende an dieser Stelle eine Landstraße überqueren, auf welcher immerhin ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Dass es an dieser Stelle aufgrund der nahe gelegenen Ampelanlage häufig stockenden Verkehr gibt, macht eine Überquerung zusätzlich unübersichtlich. Außerdem gibt es keine Einmündung in den Fuß- und Radweg der L 3003, so müssen die Menschen als weiteres Hindernis bei laufendem Verkehr einen Straßengraben überwinden, der schon an diversen Stellen ausgetreten ist. Gerade für Kinder und ältere Menschen ist dieser Zustand unzumutbar. Quelle: ViaMichelin.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1989 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 555 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1803
Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 entstanden aus Vorlage: OF 244/15 vom 14.06.2023 Betreff: Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut? Vorgang: OA 52/21 OBR 15; OA 186/22 OBR 15; OM 3394/23 OBR 15; EA 75/23 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, zügig den Anregungen vom 03.09.2021, OA 52, vom 29.04.2022, OA 186, vom 20.01.2023, OM 3394, sowie vom 28.04.2023, EA 75, Folge zu leisten. Begründung: Eine Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe (der Schulsozialarbeit) ist, wie den angegebenen Anregungen entnommen werden kann, absolut nötig. Deswegen sollte der Magistrat zügig handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.09.2021, OA 52 Anregung vom 29.04.2022, OA 186 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3394 Etatanregung vom 28.04.2023, EA 75 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1785 Etatanregung vom 19.04.2024, EA 68
Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Betreff: Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut? Vorgang: OA 52/21 OBR 15; OA 186/22 OBR 15; OM 3394/23 OBR 15; EA 75/23 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 lehnt den B 182 ab und fordert den Magistrat auf, zügig seinen Anregungen EA 75 vom 28.4.2023, OM 3394 vom 20.1.2023, OA 186 vom 29.4.2022 sowie der OA 52 vom 03.09.2021 Folge zu leisten. Begründung: Eine Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe (der Schulsozialarbeit ist, wie den angegebenen Anträgen entnommen werden kann, absolut nötig. Deswegen sollte der Magistrat zügig handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.09.2021, OA 52 Anregung vom 29.04.2022, OA 186 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3394 Etatanregung vom 28.04.2023, EA 75 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4132 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 244/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "lehnt den B 182 ab und" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 233/15 Betreff: Auskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben und mitzuteilen, welche Hallennutzungsgebühren für die Nutzung der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule für die Nutzung durch Vereine erhoben werden und welche Zuschussmöglichkeiten es für Vereine gibt. Begründung: Die Hallennutzungsgebühren sind ein erheblicher Kostenfaktor für Vereine. Die Coronapandemie und die Energiekrise haben den Vereinen viel abverlangt. Die Stadt sollte hier unterstützend tätig werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4121 2023 Die Vorlage OF 233/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenContainer am Sportplatz zusammenstellen um Parkplätze zu gewinnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 234/15 Betreff: Container am Sportplatz zusammenstellen um Parkplätze zu gewinnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass auf dem Parkplatz der Bezirksportanlage Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße, der Kleider -und Schuh-Container sowie die Glascontainer so zusammengestellt werden, dass höchstens zwei Parkplätze belegt werden, anstatt wie auf dem Bild zu erkennen, vier Parkplätze. Begründung: Die Parkmöglichkeiten, insbesondere in den Sommermonaten, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, sind knapp. Durch das Verstellen der Container könnten zwei Parkplatze geschaffen werden und es würde sich ein geordnetes Bild ergeben. Foto: Beate Lamb Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4122 2023 Die Vorlage OF 234/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEntfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 235/15 Betreff: Entfernung der defekten Telefonanlage vor der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die vor der Otto-Hahn-Schule befindliche seit langer Zeit defekte Telefonanlage zeitnah entfernt wird. Begründung: Foto: Tanja Raab-Rhein Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4123 2023 Die Vorlage OF 235/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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