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Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach

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Vorlagen

Anregung an den Magistrat (OB 15)

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295

15.09.2023 | Aktualisiert am: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4456 entstanden aus Vorlage: OF 255/15 vom 30.08.2023 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295 Vorgang: OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23 Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine Altenpflegeheime baut. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bau eines Altenpflegeheims. Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat gefordert. Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug freimachen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2431

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Fahrradständer am Friedhof Nieder-Eschbach anbringen

15.09.2023 | Aktualisiert am: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4455 entstanden aus Vorlage: OF 254/15 vom 30.08.2023 Betreff: Fahrradständer am Friedhof Nieder-Eschbach anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Haupteingang des Friedhofs Nieder-Eschbach Fahrradständer anzubringen. Begründung: Besucher des Friedhofs, die mit dem Fahrrad kommen, finden dort keinerlei sichere Abstellmöglichkeiten. Es werden die wenigen vorhandenen Straßenschilder genutzt. Daher sollten Fahrradständer aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2434 Aktenzeichen: 67-4

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Sicherheit für Fußgänger auf Fußweg wiederherstellen

15.09.2023 | Aktualisiert am: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4460 entstanden aus Vorlage: OF 261/15 vom 31.08.2023 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf Fußweg wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Fußweg in Verlängerung der Görlitzer Straße (Sackgasse) entlang der U-Bahntrasse, einmündend in den Urseler Weg, für Fußgänger wieder sicherer wird. Begründung: Seit der Grundsanierung des Weges vor ein paar Jahren hat sich dieser zu einer Rennstrecke für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer entwickelt. Anwohner beklagen, dass sie nicht mehr sicher aus ihren Häusern und auf den besagten Hauptweg treten können. Von mehreren Beinaheunfällen wird berichtet, die in keiner Statistik auftauchen. Außer älteren Bürgern, zum Teil mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sind auch dort wohnende Kinder und ein angrenzender Kindergarten betroffen. Fußgänger haben das Recht, möglichst unversehrt ihre Fußwege nutzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 163 Beratung im Ortsbeirat: 15

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherheit für Fußgänger auf Fußweg wiederherstellen

31.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 261/15 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf Fußweg wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Fußweg in Verlängerung der Görlitzer-Straße (Sackgasse) entlang der U-Bahntrasse, einmündend in den "Urseler-Weg", für Fußgänger wieder sicherer wird. Begründung: Seit der Grundsanierung des Weges vor ein paar Jahren hat sich dieser zu einer "Rennstrecke" für Radfahrer und E-Scooter entwickelt. Anwohner beklagen, dass sie nicht mehr sicher aus ihren Häusern und auf den besagten "Hauptweg" treten können. Von mehreren Beinahe-Unfällen wird berichtet, die in keiner Statistik auftauchen. Außer älteren Bürgern, z.T. mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sind auch dort wohnende Kinder und ein angrenzender Kindergarten betroffen. Ursprünglich waren in diesem Bezirk alle Fußwege mit dem Verkehrszeichen 239 versehen, die aber teilweise im Laufe der Jahre "verschwunden" sind. Wir fordern mindestens die Komplettierung der Beschilderung, nach Möglichkeit aber auch weitere verkehrssichernde Maßnahmen umzusetzen. Fußgänger haben das Recht möglichst unversehrt IHRE Fußwege nutzen zu können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4460 2023 Die Vorlage OF 261/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der zweite Absatz sowie der erste Satz des dritten Absatzes ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU und SPD

Sicherheit Fußwege Beschilderung

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Fahrradständer am Friedhof Nieder-Eschbach anbringen

30.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 254/15 Betreff: Fahrradständer am Friedhof Nieder-Eschbach anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Haupteingang des Friedhofs Nieder-Eschbachs Fahrradständer anzubringen. Begründung: Besucher des Friedhofs die mit dem Fahrrad kommen, finden dort keinerlei sichere Abstellmöglichkeiten. Es werden die wenigen vorhandenen Straßenschilder genutzt. Daher sollten Fahrradständer aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4455 2023 Die Vorlage OF 254/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fahrradständer Friedhof Besucher

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023

30.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 255/15 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023 Vorgang: OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine Altenpflegeheime baut. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bau eines Altenpflegeheims! Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat gefordert! Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug frei machen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4456 2023 Die Vorlage OF 255/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Seniorengerechtes Wohnen Bebauungsplanverfahren Magistratsantrag

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb

30.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 256/15 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) die Durchführung der Nieder-Eschbacher Kerb mit 4.000 Euro zu bezuschussen. Im Haushalt der Stadt Frankfurt wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichtern für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen bereitgestellt. (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92)) Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Auch eine nachträgliche Beantragung des Zuschusses für Feste in 2023 ist möglich. Die Nieder-Eschbacher Kerb (8.-11. September 2023) ist das größte Stadtteilfest in Nieder-Eschbach und wird vom gemeinnützigen Verein Eschbäjer Zuckerreube e.V. ausgerichtet. Der Zuschuss dient zur Deckung der gestiegenen Sicherheitskosten (Sicherheitsdienst) als auch zusätzlich notwendigen Reinigungskosten für Dienstleistungen der FFR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 30 2023 Die Vorlage OF 256/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtteilfeste Finanzierung Unterstützung

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch

14.07.2023 | Aktualisiert am: 19.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4277 entstanden aus Vorlage: OF 248/15 vom 28.06.2023 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen, nachdem der aufgestellte Mülleimer nach sehr kurzer Zeit wieder entfernt wurde, obwohl er intensiv genutzt wurde, was dazu führt, dass die Hinterlassenschaften der Vierbeiner wieder in dem Mülleimer am Spielplatz entsorgt werden. Begründung: Screenshot: Google Maps Die Gladiolenstraße endet im weiteren Verlauf und führt ins Feld. Die Feldwege werden intensiv von Spaziergängern auch mit Hund genutzt. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner werden von den Spaziergängern regelmäßig eingesammelt und im nächsten Abfallbehälter entsorgt. Dieser befindet sich jedoch auf dem kleinen Spielplatz an der Gladiolenstraße. Bei warmen Temperaturen stellt dieser Abfallbehälter nicht nur eine unerträgliche Geruchsbelästigung dar, er zieht auch Ungeziefer an, was auf einem Kleinkinderspielplatz nicht sein sollte. Es wird deshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1887

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch

28.06.2023 | Aktualisiert am: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 248/15 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen, nachdem der aufgestellte Mülleimer nach sehr kurzer Zeit wieder entfernt wurde, obwohl er intensiv genutzt wurde, was dazu führt, dass die Hinterlassenschaften der Vierbeiner wieder in dem Mülleimer am Spielplatz entsorgt werden. Begründung: Screenshot: Google Maps Die Gladiolenstraße endet im weiteren Verlauf und führt ins Feld. Die Feldwege werden intensiv von Spaziergängern auch mit Hund genutzt. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner werden von den Spaziergängern regelmäßig eingesammelt und im nächsten Abfallbehälter entsorgt. Dieser befindet sich jedoch auf dem kleinen Spielplatz an der Gladiolenstraße. Bei warmen Temperaturen stellt dieser Abfallbehälter nicht nur eine unerträgliche Geruchsbelästigung dar, er zieht auch Ungeziefer an, was auf einem Kleinkinderspielplatz nicht sein sollte. Es wird deshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4277 2023 Die Vorlage OF 248/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Abfallbehälter Deckel Spielplatz

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Erhöhung der Waggonanzahl der U-Bahn-Linie 9 zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr

16.06.2023 | Aktualisiert am: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4124 entstanden aus Vorlage: OF 236/15 vom 31.05.2023 Betreff: Erhöhung der Waggonanzahl der U-Bahn-Linie 9 zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr Vorgang: OM 3399/23 OBR 15; ST 1212/23 Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der eingesetzten Waggons für die U-Bahn-Linie 9 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr auf zwei zu erhöhen und damit den Fahrgästen wieder ausreichend Mitfahr- und Sitzmöglichkeiten anzubieten. Laut Informationen der FNP vom 14.06.2023 war die letzte Zählung im Jahr 2015. Begründung: Die U-Bahn-Linie 9 fährt über den Riedberg und das Nordwestzentrum. Dort befindet sich der Uni Campus Riedberg sowie Grund- und weiterführende Schulen. Das jetzt bestehende Angebot mit nur einem Waggon reicht bei Weitem nicht aus. Die meisten Fahrgäste müssen bei ihrer Fahrt unfreiwillig stehen oder kommen beispielsweise mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gar nicht mehr in die Bahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3399 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1212 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1986 Aktenzeichen: 92-10

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule

16.06.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4123 entstanden aus Vorlage: OF 235/15 vom 31.05.2023 Betreff: Entfernung der defekten Telefonanlage vor der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die vor der Otto-Hahn-Schule befindliche, seit langer Zeit defekte Telefonanlage zeitnah entfernt wird. Begründung: X Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2228 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Container am Sportplatz zusammenstellen, um Parkplätze zu gewinnen

16.06.2023 | Aktualisiert am: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 234/15 vom 31.05.2023 Betreff: Container am Sportplatz zusammenstellen, um Parkplätze zu gewinnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf dem Parkplatz der Bezirksportanlage Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße der Kleider- und Schuhcontainer sowie die Glascontainer so zusammengestellt werden, dass höchstens zwei Parkplätze belegt werden, anstatt wie auf dem Bild zu erkennen, vier Parkplätze. Begründung: Die Parkmöglichkeiten, insbesondere in den Sommermonaten, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, sind knapp. Durch das Verstellen der Container könnten zwei Parkplätze geschaffen werden und es würde sich ein geordnetes Bild ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2229 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Auskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten

16.06.2023 | Aktualisiert am: 13.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4121 entstanden aus Vorlage: OF 233/15 vom 31.05.2023 Betreff: Auskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben und mitzuteilen, welche Hallennutzungsgebühren für die Nutzung der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule für die Nutzung durch Vereine erhoben werden und welche Zuschussmöglichkeiten es für Vereine gibt. Begründung: Die Hallennutzungsgebühren sind ein erheblicher Kostenfaktor für Vereine. Die Coronapandemie und die Energiekrise haben den Vereinen viel abverlangt. Die Stadt sollte hier unterstützend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2331 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben

16.06.2023 | Aktualisiert am: 19.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 238/15 vom 31.05.2023 Betreff: Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben Vorgang: OA 332/18 OBR 15; OM 4230/19 OBR 15; ST 913/19; OM 5760/20 OBR 15; ST 1063/20; ST 766/21; M 91/22; OM 2850/22 OBR 15; OM 3043/22 OBR 15; V 548/22 OBR 15; ST 410/23; ST 965/23 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Bauplanverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben und mitzuteilen, was bislang unternommen wurde, um die noch nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke zu erwerben, und wann mit einem vollständigen Erwerb zu rechnen ist, damit mit dem so dringend benötigten Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord endlich begonnen werden kann. Begründung: Der Bau der beiden Schulen muss dringend vorangetrieben werden. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die eigentlich dreizügige Schule wird im Moment vierzügig, in einem Jahrgang fünfzügig geführt. Die Schule ist auf diese hohe Schülerzahl nicht ausgelegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Das Gymnasium Nord sollte zeitnah dorthin gebracht werden, wo es so dringend benötigt wird. Der Auslagerungsstandort, zu dem die Kinder täglich mit dem Schulbus gebracht werden müssen, sollte keine Dauerlösung sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2018, OA 332 Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5760 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1063 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2850 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3043 Auskunftsersuchen vom 25.11.2022, V 548 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 410 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1891

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) GeorgBüchnerStraße 45 bis zum Feldweg

16.06.2023 | Aktualisiert am: 17.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4127 entstanden aus Vorlage: OF 239/15 vom 20.05.2023 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg Der Magistrat wird gebeten, den Bereich Georg-Büchner-Straße 45 vom Hollerbusch kommend Richtung Frankfurter Graben bis zum Feldweg als verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325.1) zu gestalten. Begründung: Durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) erhöht sich die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner. Ein verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1) ermöglicht es den Kindern, sich frei und sicher auf der Straße zu bewegen und zu spielen. Er schafft eine Umgebung, in der die Bedürfnisse der Fußgänger und insbesondere der Kinder Vorrang haben. Durch eine entsprechende Beschilderung und Markierungen wird deutlich gemacht, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325.1) Schrittgeschwindigkeit gilt und Fahrzeuge den Fußgängern und Spielenden besondere Rücksichtnahme entgegenbringen müssen. In das Neubaugebiet an der Georg-Büchner-Straße werden sicherlich viele junge Familien einziehen. Es gibt hier mehrere Spielplätze, jedoch ist der direkte Zugang recht weit entfernt. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) hätte für die vielen Kinder, die bald hier wohnen, einen tollen Mehrwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 15

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach

16.06.2023 | Aktualisiert am: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 241/15 vom 21.05.2023 Betreff: Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit zur Aufstellung zweier Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach besteht. Zweckmäßig wäre die Platzierung eines Brunnens in der Nähe der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach, etwa an der Bushaltestelle der Linie 29, sowie eines weiteren im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle. Begründung: Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1775

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Morsche Sitzbank erneuern

16.06.2023 | Aktualisiert am: 19.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4130 entstanden aus Vorlage: OF 242/15 vom 14.05.2023 Betreff: Morsche Sitzbank erneuern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine stark verwitterte Sitzbank durch eine neue zu ersetzen. Die Bank befindet sich am Feldweg, der von der Ober-Eschbacher-Straße entlang der U-Bahngleisen (Linie U 2) führt. Begründung: Die betreffende Bank ist eine beliebte Sitzgelegenheit und wird häufig genutzt, weil sie sich an einem stark frequentierten Rad- und Fußweg befindet. Allerdings wurde sie im Laufe vieler Jahre morsch. Da die U-Bahnschienen weniger als fünf Meter entfernt sind, ist ein Risiko, beispielsweise im Falle von stärkerem Wind, nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1885

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit

16.06.2023 | Aktualisiert am: 15.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4131 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 14.05.2023 Betreff: Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: - Ist eine Anschlussmöglichkeit eines Fuß- und Radweges an den Grenzweg zwischen Nieder- und Ober-Eschbach vom Im Weidenfeld kommend in Richtung der U-Bahngleise (U 2) und zum etwa 20 Meter entfernten ampelregulierten Übergang an der Kreuzung Anna-Lindh-Allee/Ecke Homburger Landstraße sowie an der L 3003 möglich? - Kann alternativ eine Anschlussmöglichkeit geschaffen werden, welche die Überquerung über die L 3003 von der Einmündung der Abbiegung des Grenzwegs auf die gegenüberliegende, im Frankfurter Stadtgebiet liegende Seite für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet? - Ist zudem eine Überquerungsmöglichkeit über den Straßengraben auf der gegenüberliegenden Seite der Abbiegung des Grenzwegs in die L 3003 umsetzbar, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende problemlos und sicher auf den dahinterliegenden Fuß- und Radweg gelangen können? Begründung: Hinsichtlich der Lage benannter Stelle an der Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Bad Homburg wurde eine für genannte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer akzeptable Regelung bisher nicht berücksichtigt. Und das, obwohl die L 3003 vom Fuß- und Radweg der L 3003 zum Grenzweg sowie umgekehrt häufig und regelmäßig überquert wird. Dieses liegt nahe, da mit der Überquerung häufig ein Zugang zu ausgeschilderten Radwegen auf beiden Seiten sowie auf Bad Homburger Seite zu einem gern genutzten Feld zum Blumenselbstpflücken am Grenzweg gesucht wird. Allerdings ist die Überquerung aktuell unpraktisch und vor allem unsicher gestaltet, da die Mündung des Grenzwegs in ca. 20 Meter Entfernung einer von dort unzugänglichen Überquerungsmöglichkeit liegt. So müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende an dieser Stelle eine Landstraße überqueren, auf welcher immerhin ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Dass es an dieser Stelle aufgrund der nahe gelegenen Ampelanlage häufig stockenden Verkehr gibt, macht eine Überquerung zusätzlich unübersichtlich. Außerdem gibt es keine Einmündung in den Fuß- und Radweg der L 3003, so müssen die Menschen als weiteres Hindernis bei laufendem Verkehr einen Straßengraben überwinden, der schon an diversen Stellen ausgetreten ist. Gerade für Kinder und ältere Menschen ist dieser Zustand unzumutbar. Quelle: ViaMichelin.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1989

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?

16.06.2023 | Aktualisiert am: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 entstanden aus Vorlage: OF 244/15 vom 14.06.2023 Betreff: Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut? Vorgang: OA 52/21 OBR 15; OA 186/22 OBR 15; OM 3394/23 OBR 15; EA 75/23 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, zügig den Anregungen vom 03.09.2021, OA 52, vom 29.04.2022, OA 186, vom 20.01.2023, OM 3394, sowie vom 28.04.2023, EA 75, Folge zu leisten. Begründung: Eine Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe (der Schulsozialarbeit) ist, wie den angegebenen Anregungen entnommen werden kann, absolut nötig. Deswegen sollte der Magistrat zügig handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.09.2021, OA 52 Anregung vom 29.04.2022, OA 186 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3394 Etatanregung vom 28.04.2023, EA 75 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1785

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?

14.06.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Betreff: Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut? Vorgang: OA 52/21 OBR 15; OA 186/22 OBR 15; OM 3394/23 OBR 15; EA 75/23 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 lehnt den B 182 ab und fordert den Magistrat auf, zügig seinen Anregungen EA 75 vom 28.4.2023, OM 3394 vom 20.1.2023, OA 186 vom 29.4.2022 sowie der OA 52 vom 03.09.2021 Folge zu leisten. Begründung: Eine Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe (der Schulsozialarbeit ist, wie den angegebenen Anträgen entnommen werden kann, absolut nötig. Deswegen sollte der Magistrat zügig handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.09.2021, OA 52 Anregung vom 29.04.2022, OA 186 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3394 Etatanregung vom 28.04.2023, EA 75 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4132 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 244/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "lehnt den B 182 ab und" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Auskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten

31.05.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 233/15 Betreff: Auskunft Hallennutzungsgebühren und Zuschussmöglichkeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben und mitzuteilen, welche Hallennutzungsgebühren für die Nutzung der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule für die Nutzung durch Vereine erhoben werden und welche Zuschussmöglichkeiten es für Vereine gibt. Begründung: Die Hallennutzungsgebühren sind ein erheblicher Kostenfaktor für Vereine. Die Coronapandemie und die Energiekrise haben den Vereinen viel abverlangt. Die Stadt sollte hier unterstützend tätig werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4121 2023 Die Vorlage OF 233/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Container am Sportplatz zusammenstellen um Parkplätze zu gewinnen

31.05.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 234/15 Betreff: Container am Sportplatz zusammenstellen um Parkplätze zu gewinnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass auf dem Parkplatz der Bezirksportanlage Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße, der Kleider -und Schuh-Container sowie die Glascontainer so zusammengestellt werden, dass höchstens zwei Parkplätze belegt werden, anstatt wie auf dem Bild zu erkennen, vier Parkplätze. Begründung: Die Parkmöglichkeiten, insbesondere in den Sommermonaten, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, sind knapp. Durch das Verstellen der Container könnten zwei Parkplatze geschaffen werden und es würde sich ein geordnetes Bild ergeben. Foto: Beate Lamb Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4122 2023 Die Vorlage OF 234/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben

31.05.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 238/15 Betreff: Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des B-Planverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben und mitzuteilen, was bislang unternommen wurde, um die noch nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke zu erwerben und wann mit einem vollständigen Erwerb zu rechnen ist, damit mit dem so dringend benötigten Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord endlich begonnen werden kann. Begründung: Der Bau der beiden Schulen muss dringend vorangetrieben werden. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die eigentlich 3-zügige Schule wir im Moment 4-zügig, in einem Jahrgang 5-zügig geführt. Die Schule ist auf diese hohe Schülerzahl nicht ausgelegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Das Gymnasium Nord, sollte zeitnah dorthin gebracht werden, wo es so dringend benötigt wird. Der Auslagerungsstandort, zu dem die Kinder täglich mit dem Schulbus gebracht werden müssen, sollte keine Dauerlösung sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4126 2023 Die Vorlage OF 238/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Vorgang ergänzt wird: OA 332/18 OBR 15; OM 4230/19 OBR 15; ST 913/19; OM 5760/20 OBR 15; ST 1063/20; ST 766/21; M 91/22; OM 2850/22 OBR 15; OM 3043/22 OBR 15; V 548/22 OBR 15; ST 410/23; ST 965/23 Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach

21.05.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 241/15 Betreff: Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die Möglichkeit zur Aufstellung zweier Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach besteht. Zweckmäßig wäre die Platzierung eines Brunnens in der Nähe der U-Bahnstation Nieder-Eschbach, etwa an der Bushaltestelle der Linie 29 sowie eines weiteren im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle. Begründung: Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4129 2023 Die Vorlage OF 241/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Einrichtung einer Spielstraße Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg

20.05.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 239/15 Betreff: Einrichtung einer Spielstraße Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bereich Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg als Spielstraße zu gestalten. Begründung: Durch die Einrichtung einer Spielstraße erhöht sich die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner. Eine Spielstraße ermöglicht es den Kindern, sich frei und sicher auf der Straße zu bewegen und zu spielen. Sie schafft eine Umgebung, in der die Bedürfnisse der Fußgänger und insbesondere der Kinder Vorrang haben. Durch eine entsprechende Beschilderung und Markierungen wird deutlich gemacht, dass in der Spielstraße Schrittgeschwindigkeit gilt und Fahrzeuge den Fußgängern und Spielenden besondere Rücksichtnahme entgegenbringen müssen. Ins Neubaugebiet an der Georg-Büchner-Straße werden sicherlich viele junge Familien einziehen. Es gibt hier mehrere Spielplätze, jedoch ist der direkte Zugang recht weit entfernt. Die Einrichtung einer Spielstraße hätte für die vielen Kinder, die bald hier wohnen, einen tollen Mehrwert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4127 2023 Die Vorlage OF 239/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff, im Antragstenor und in der Begründung der Wortlaut "Spielstraße" durch den Wortlaut "verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1)" ersetzt wird. Weiterhin wird im Antragstenor nach dem Wortlaut "Georg-Büchner-Straße 45" der Wortlaut "vom Hollerbusch kommend Richtung Frankfurter Graben" eingefügt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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