Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 330/15 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen"., explizit auch auf Wegen zu Schulen - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiterer Vorfahrtsstraßen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach Westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael- Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besucht, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6016 2024 Die Vorlage OF 330/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 332/15 Betreff: Einsetzung Klimaschutzbeauftragte:r Der Magistrat wird gebeten für den Ortsbezirk 15 (und ggf. für alle weiteren Frankfurter Ortsbezirke jeweils) eine:n ehrenamtliche:n Klimaschutzbeauftragte:n, auf Vorschlag des Ortsbeirates, zu ernennen, der/die den Bürger:innen als Anlaufstelle für Anliegen und Fragen zum Klimaschutz dienen kann. Diese Person beschäftigt sich intensiv mit dem betreffenden Themenbereich und kann somit für den Ortsbeirat fachlich unterstützend wirken. Begründung: : Der Klimawandel und seine Folgen werden für viele Menschen zunehmend zu einer Belastung. Diese betrifft immer mehr Lebensbereiche, auch auf kommunaler Ebene. So kam es in Nieder-Eschbach allein in der näheren Vergangenheit beispielsweise vermehrt zu folgenreichen Hochwasserereignissen. Hinsichtlich notwendiger auch präventiver Aktivitäten solch drastischer Ereignisse sowie anderer möglicher Bedrohungslagen betreffend hält der Ortsbeirat 15 eine zusätzliche unterstützende Instanz für dringend geboten. Dies erscheint zusätzlich plausibel, da es sich beim Klimawandel um ein komplexes Themengebiet handelt, dessen Bearbeitung ein gewisses tiefergehendes Wissen erfordert. Das Wissen um Folgen und angemessene Maßnahmen kann einen Vorteil für eine Vielzahl von Bürger*innen mit sich bringen Bereits jetzt schon gibt es für verschiedene wichtige Bereiche - z.B. Kinder - Beauftragte, die eine gewisse Expertise besitzen. Dadurch sind die Beauftragten Ansprechpersonen nicht nur für die Bürger:innen , sondern auch für den Ortsbeirat. Durch Ihre ehrenamtliche Spezialisierung sind sie in der Lage, verschiedene öffentlich-fachliche Termine wahrzunehmen und darüber zu informieren. Auch Klimaschutzbeauftragte würden an Schulungen zu Maßnahmenplanung teilnehmen und einen Beitrag zur Umsetzung leisten. Zudem halten sie Kontakt zu relevanten Akteuren, wie dem Ortsbeirat, anderen Städten und Gemeinden, Kleinunternehmen, etc. Durch ihre Arbeit kann die Person somit eine Bereicherung für die Suche nach adäquaten Handlungen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 332/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 329/15 Betreff: Welches Zivilschutzkonzept gibt es für Nieder-Eschbach? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gerne in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen, mitzuteilen, welches Zivilschutzkonzept für Nieder-Eschbach existiert. Insbesondere, - Vorbereitung und Ausbildung der Zivilbevölkerung und des Hilfspersonals; - Installation von Warnsystemen; - Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung; - Management von Blackout-Maßnahmen; - Medizinische Dienste, einschließlich Erster Hilfe und religiöser Unterstützung; - Erkennung und Markierung von Gefahrenbereichen; - Dekontamination und ähnliche Schutzmaßnahmen; - Bereitstellung von Notunterkünften und -versorgung; - Notfallreparatur unverzichtbarer öffentlicher Einrichtungen; - Hilfestellung bei der Erhaltung überlebenswichtiger Gegenstände. Begründung: Bei Naturkatastrophen, durch Unfälle verursachten Krisen, Terrorangriffe oder bewaffneten Konflikten werden Maßnahmen und Dienste des "Zivilschutzes" - organisiert. Was das genau bedeutet, ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht klar. Das Hauptziel besteht darin, die Zivilbevölkerung zu schützen, vor allem indem versucht wird, den Schaden zu begrenzen, den die Zivilbevölkerung oder Objekte erleiden könnten. Der Zivilschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen sowie die Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung. Wie dies genau im Ernstfall aussehen kann, ist von großem Interesse und sollte öffentlich vorgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6015 2024 Die Vorlage OF 329/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor das Wort "Zivilschutzkonzept" durch den Wortlaut "Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 327/15 Betreff: Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in den Ortsbeirat einzuladen, damit gemeinsam eruiert werden kann, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt könnte eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz oder auf dem Parkplatz des alten Rathauses, idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar), stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für Jung und Alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 327/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor nach dem Wortlaut "Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH" der Wortlaut "und der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5951 entstanden aus Vorlage: OF 321/15 vom 16.08.2024 Betreff: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Nieder-Eschbach eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und für notwendige Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag eine Entschädigung in Höhe der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Nieder-Eschbach zum dritten Mal innerhalb von 18 Monaten zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutzmaßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 221 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 21-11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5954 entstanden aus Vorlage: OF 326/15 vom 16.08.2024 Betreff: Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4275/23 OBR 15; ST 1983/23; OM 5238/24 OBR 15; ST 1353/24 In der Ortsbeiratssitzung am 08.03.2024 hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. In der Stellungnahme vom 05.07.2024, ST 1353, heißt es hierzu wie folgt: "Das Sportamt hat für die Umsetzung der Baumaßnahme zur Errichtung der Skater- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach das Grünflächenamt mit der Planung beauftragt. Durch einen Landschaftsarchitekten wurden drei Varianten erarbeitet, welche bei einem vor-Ort-Termin dem Ortsbeirat und dem Verein Concrete Skate e. V. vorgestellt wurden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, wann der Termin stattgefunden hat, wer wann dazu eingeladen wurde und wer aus dem Ortsbeirat 15 daran teilgenommen hat. Denn weder dem Ortsbeirat noch dem Ortsvorsteher ist ein solcher Termin bekannt. Genauso wenig bekannt ist dem Ortsbeirat und dem Ortsvorsteher übrigens der Verein Concrete Skate e. V. Auch diesbezüglich besteht Aufklärungsbedarf. Außerdem wird der Magistrat darum gebeten, dem Ortsbeirat 15 und den Bürgerinnen und Bürgern Nieder-Eschbachs über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks haben ein großes Interesse an der aktuellen Planung des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach. Dieses Interesse sollte durch den Magistrat bitte ernst genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4275 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1983 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5238 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1353 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 302 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5953 entstanden aus Vorlage: OF 325/15 vom 16.08.2024 Betreff: Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, warum die Anregungen des Ortsbeirats bei dem Thema Lastenfahrrad- und Fahrradständer systematisch missachtet werden und entgegen dem erklärten Willen des Ortsbeirats Lastenfahrrad- und Fahrradständer auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen am alten Rathaus und am Friedhof angebracht wurden. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zeitnah eine sachverständige Person in eine Ortsbeiratssitzung zu entsenden, die die Ortsbeiratsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs über das Prozedere informiert. Begründung: Gegen den erklärten Willen des Ortsbeirats sind jetzt zum zweiten Mal, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, Fahrradständer auf Kosten eines dringend benötigten Parkplatzes eingerichtet worden. Und das, obwohl im Vorfeld anders lautende Anträge im Ortsbeirat abgestimmt wurden und der Ortsvorsteher bei einem Ortstermin auf die benötigten Parkplätze hingewiesen hat. Bereits vor dem alten Rathaus wurden gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirats Lastenfahrradständer eingerichtet. Unweit des Rathauses, an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach", befindet sich ein großer nicht ausgelasteter Fahrradparkplatz. Eine Antwort dazu, wer dies veranlasst hat, ist der Magistrat bis heute schuldig geblieben. Die nebulöse Antwort des Magistrats, die Einrichtung der Lastenfahrradständer sei auf Anregung von Mitarbeitern des Bürgeramtes erfolgt, verfängt nicht, wenn diese gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirats geschieht. Ein weiteres Mal sind nun vor dem Friedhof in Nieder-Eschbach Fahrradständer auf Kosten eines Parkplatzes installiert worden, obwohl der Ortsbeirat beantragt hat, die Fahrradständer im Eingangsbereich des Friedhofs zu erneuern, denn dort befindet sich schon ein großer Abstellbereich für Fahrräder. Außerdem gab es eine Begehung mit dem Ortsvorsteher und der Sozialbezirksvorsteherin am Friedhof zu diesem Thema, die auf die dringend benötigten Parkplätze bei Beerdigungen, insbesondere für ältere, gebrechliche oder gehbehinderte Menschen, hingewiesen haben. Anlässlich dieses Termins hat man sich ausdrücklich darauf verständigt, die Fahrradständer im Eingangsbereich zu erneuern und keine Fahrradständer im Außenbereich auf Kosten eines Parkplatzes aufzustellen. Der Magistrat wird gebeten zu erklären, was ihn dazu bewegt, sich derart gegen den Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin und den Ortsbeirat zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 325/15 Betreff: Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, warum die Anregungen des Ortsbeirats bei dem Thema Lastenfahrrad- und Fahrradständern systematisch missachtet werden und entgegen dem erklärten Willen des Ortsbeirats Lastenfahrrad- und Fahrradständer auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen am alten Rathaus und am Friedhof angebracht werden. Der Magistrat wird weiter gebeten, zeitnah jemanden in die Ortsbeiratssitzung zu entsenden, der die Ortsbeiratsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs über das Procedere informiert. Begründung: Gegen den erklärten Willen des Ortsbeirats sind jetzt zum zweiten Mal, in einer Nacht und Nebel Aktion, Fahrradständer auf Kosten eines dringend benötigten Parkplatzes eingerichtet worden. Dies, obwohl im Vorfeld anders lautende Anträge im Ortsbeirat abgestimmt wurden und der Ortsvorsteher bei einem Ortstermin auf die benötigten Parkplätze hingewiesen hat. Bereits vor dem alten Rathaus wurden Lastenfahrradständer eingerichtet, gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates. Unweit des Rathauses, an der U-Bahnstation Nieder-Eschbach, befindet sich ein großer nicht ausgelasteter Fahrradparkplatz. Eine Antwort dazu, wer dies veranlasst hat, ist der Magistrat bis heute schuldig geblieben. Die nebulöse Antwort des Magistrats, dies sei auf Anregung von Mitarbeitern des Bürgeramtes erfolgt, verfängt nicht, wenn dies gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirats geschieht. Ein weiteres Mal sind nun vor dem Friedhof in Nieder-Eschbach Fahrradständer auf Kosten eines Parkplatzes installiert worden. Dies, obwohl der Ortsbeirat beantragt hat, die Fahrradständer im Eingangsbereich des Friedhofs zu erneuern, denn hier befindet sich schon ein großer Abstellbereich für Fahrräder. Außerdem gab es eine Begehung mit dem Ortsvorsteher und der Sozialbezirksvorsteherin am Friedhof zu diesem Thema, die auf die dringend benötigten Parkplätze bei Beerdigungen insbesondere für ältere, gebrechliche oder gehbehinderte Menschen hingewiesen haben. Anlässlich dieses Termins hat man sich ausdrücklich darauf verständig, die Fahrradständer im Eingangsbereich zu erneuern und keine Fahrradständer im Außenbereich auf Kosten eines Parkplatzes aufzustellen. Der Magistrat möge erklären was ihn dazu bewegt, sich derart gegen den Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin und den Ortsbeirat zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5953 2024 Die Vorlage OF 325/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 324/15 Betreff: Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser Der Ortsbeirat möge beschließen: In der näheren Vergangenheit kommt es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Angeschwämmt werden aber auch Fäkalienreste, die im Wasser deutlich sichtbar und geruchsintensiv sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob die Kläranlage in Ober-Eschbach (Bad Homburg), die in den Eschbach abläuft, bei Hochwasser so gut geschützt ist, dass keine Fäkalienreste in den Eschbach gelangen können. Begründung: Anwohner berichten, dass sich bei Hochwasser auch immer wieder Fäkalienreste im Wasser befinden. Dies ist nicht nur sichtbar, sondern auch der Geruch lässt darauf schließen, dass sich solche Reste im flutenden Wasser befinden. Da die Kläranlage in Ober-Eschbach sich oberhalb befindet und auch Abwasser in den Eschbach einlässt, besteht der begründete Verdacht, dass die Kläranlage bei Hochwasser nicht hinreichend geschützt sein könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2024 Die Vorlage OF 324/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 321/15 Betreff: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Nieder-Eschbach eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Nieder-Eschbach zum dritten Mal innerhalb von 18 Monaten zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5951 2024 Die Vorlage OF 321/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "ein Erlass" durch den Wortlaut "eine Entschädigung in Höhe" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 326/15 Betreff: Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4275/23 OBR 15; ST 1983/23; OM 5238/24 OBR 15; ST 1353/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Ortsbeiratssitzung am 08.03.2024 hatte der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. In der Antwort des Magistrats ST 1353 2024 heißt es hierzu wie folgt: "Das Sportamt hat für die Umsetzung der Baumaßnahme zur Errichtung der Skater- und Fitnessanlage in Nieder Eschbach das Grünflächenamt mit der Planung beauftragt. Durch einen Landschaftsarchitekten wurden drei Varianten erarbeitet, welche bei einem vor-Ort-Termin dem Ortsbeirat und dem Verein Concrete Skate e.V. vorgestellt wurden." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann der Termin stattgefunden hat und wer wann dazu eingeladen wurde und wer aus dem Ortsbeirat 15 daran teilgenommen hat. Denn weder dem Ortsbeirat noch dem Ortsvorsteher ist ein solcher Termin bekannt. Genauso wenig bekannt ist dem Ortsbeirat und dem Ortsvorsteher übrigens wie der Verein Concrete Skate e.V. Auch diesbezüglich besteht Aufklärungsbedarf. Außerdem wird er darum gebeten, den Ortsbeirat 15 und die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks haben ein großes Interesse an der aktuellen Planung des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach. Dies sollte von dem Magistrat bitte ernstgenommen werden! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4275 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1983 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5238 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1353 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5954 2024 Die Vorlage OF 326/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5762 entstanden aus Vorlage: OF 317/15 vom 18.06.2024 Betreff: Aufstellen einer Just for Pfand-Station an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, eine Just for Pfand-Station im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" aufzustellen. Begründung: Immer wieder werden Pfandflaschen oder -dosen achtlos an den U-Bahn- und Busstationen bestenfalls im Müll entsorgt, schlechtestenfalls achtlos an der Station zurückgelassen. Hin und wieder sind Pfandsammler zu beobachten, die im Müll wühlen, um solche Pfandgegenstände zu finden. Vielleicht kann dies ein kleiner Beitrag dazu sein, diese Situation etwas in den Griff zu bekommen, den Müll zu reduzieren und die Pfandsammler zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1661 Aktenzeichen: 79-0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5760 entstanden aus Vorlage: OF 315/15 vom 29.05.2024 Betreff: Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Informationsveranstaltung zum Thema "(Individuelle) bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz" in Nieder-Eschbach anzubieten. Hierbei ist bei Bedarf ein auf den Hochwasserschutz spezialisiertes Ingenieurbüro einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, auf dieser Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern kostenlose bzw. kostengünstige Beratungsangebote von entsprechend kompetenten Unternehmen zu vermitteln. Begründung: Der Ortsbeirat stellte - bisher erfolglos - bereits einige Anträge zum Thema Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach. Es wird Zeit, zu handeln, wenn auch im Kleinen. Durch eine gezielte Beratung, die bei Bedarf auch individualisiert werden kann, können einfache bauliche Maßnahmen sicherlich helfen, die durch das Hochwasser hervorgerufenen Probleme zu verringern. Dies könnte der Magistrat in Zusammenarbeit mit kompetenten Fachleuten erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2098 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5763 entstanden aus Vorlage: OF 319/15 vom 18.06.2024 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept rund um das Schwimmbad und das Sportgelände an der Heinrich-Becker-Straße zu entwickeln, das die Interessen der Anwohner und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Hierbei soll insbesondere ein Augenmerk auf die Rettungsdienste gelegt werden, für die ein Durchkommen an hochfrequentierten Tagen kaum bis gar nicht möglich ist. Der Ortsbeirat soll in eine solche Planung einbezogen werden. Begründung: Das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße erfreuen sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt bei Veranstaltungen und an heißen Sommertagen der Verkehr in der Straße teilweise komplett zum Erliegen. Die Heinrich-Becker-Straße ist in beide Richtungen befahrbar, was kein Problem wäre, wenn an solchen Tagen mit Autos nicht auf der Seite des Bachlaufs alles zugeparkt würde. Entgegenkommende Fahrzeuge können dadurch nicht mehr ausweichen, sodass der Verkehr in beide Richtungen zum Erliegen kommt. Auch für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2097 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 320/15 Betreff: Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, einen "Kicker" für den Hort (Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Frankfurt / Nieder-Eschbach, Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 60437 Frankfurt - Nieder-Eschbach) zu beschaffen. Ein geeignetes Gerät ist unter https://shop.ullrichsport.com/tischfussball/basic/ zu finden. Begründung: In der KiTa St. Stephanus werden seit vielen Jahrzehnten die Kinder liebevoll begleitet und kompetent auf ihren weiteren Werdegang vorbereitet. Leider sind insbesondere die letzten beiden Jahre stark von Personalmangel geprägt, was eine sehr hohe Belastung für das KiTa-Team aber auch für die Kinder stark spürbar ist. Insbesondere der Hort ist aktuell belastet. Insbesondere in den Ferienzeiten, wenn die Kinder den ganzen Tag dort sind, können den Kindern nur wenige Angebote zum Zeitvertreib gemacht werden. Viele Hortkinder wünschen sich sehnlichst einen Tischkicker! Der oben beschriebene Tischkicker ist dank seiner höhenverstellbaren Beinkonstruktion auch für Hortkinder geeignet. Die Möglichkeit der schnellen Veränderung der Tischhöhe macht diesen Tischkicker einzigartig. Das ideale Tischfußball-Spielgerät für Kindergärten und Schulen. (Bild mit Genehmigung von Ullrich-Sport) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 346 2024 Die Vorlage OF 320/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 319/15 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept rund um das Schwimmbad und das Sportgelände an der Heinrich-Becker-Straße zu entwickeln, das die Interessen der Anwohner und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Hierbei soll ein Augenmerk insbesondere auf die Rettungsdienste gelegt werden, für die ein Durchkommen an hochfrequentierten Tagen kaum bis gar nicht möglich ist. Der Ortsbeirat soll in eine solche Planung einbezogen werden. Begründung: Das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße erfreut sich großer beliebtheit. Allerdings kommt bei Veranstaltungen und an heißen Sommertagen der Verkehr in der Straße teilweise komplett zu Erliegen. Die Heinrich-Becker-Straße ist in beide Richtungen befahrbar, was kein Problem wäre, wenn an solchen Tagen die Autos nicht auf der Seite des Bachlaufs alles zuparken würden. Entgegenkommende Fahrzeuge können dadurch nicht mehr ausweichen, so dass der Verkehr in beide Richtungen zum erliegen kommt. Auch für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen mehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5763 2024 Die Vorlage OF 319/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 318/15 Betreff: Einladung der Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, in die Ortsbeiratssitzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen zum Thema Hochwasser einzuladen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, wird im Juli in das Amt eingeführt. Insofern besteht die Hoffnung, dass wir sie für das Thema Hochwaserschutz sensibilisieren können, da dieses prioritär betrieben werden muss. Es betrifft auch nicht nur Nieder-Eschbach, sondern noch viele andere Stadtteile. Das Thema Hochwasser ist ein Thema, was landkreis- und städteübergeifend, auch unter Einbeziehung der Regierungspräsidien, behandelt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 318/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 317/15 Betreff: Aufstellen einer Just for Pfand-Station an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Just for Pfand Station im Bereich der U-Bahnstation Nieder-Eschbach aufzustellen. Begründung: Immer wieder werden Pfandflaschen oder -dosen achtlos an den U-Bahn- und Busstationen bestenfalls im Müll entsorgt, schlechtestenfalls achtlos an der Station zurückgelassen. Hin- und wieder sind Pfandsammler zu beobachten, die im Müll wühlen, um solche Pfandgegenstände zu finden. Vielleicht kann dies ein kleiner Beitrag dazu sein, diese Situation etwas in den Griff zu bekommen, den Müll zu reduzieren und die Pfandsammler zu unterstützen. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5762 2024 Die Vorlage OF 317/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 316/15 Betreff: Straßeneinmündung kenntlich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) wird gebeten auf die Hauptfahrbahn der "Albert-Schweitzer-Straße" in SW-Richtung vor der Einmündung des Seitenarms zu den Hausnummern 52 bis 64 einen gestrichelten Balken (Haltelinie) aufzubringen, um auf die unübersichtliche vorfahrtsberechtigte, von rechts kommende, Stichstraße aufmerksam zu machen. Begründung: An dieser Stelle ist die Übersichtlichkeit durch legal parkende Pkw auf dem rechten Parkstreifen sehr eingeschränkt, siehe Bild. Es kommt dort immer wieder durch unangepasste Geschwindigkeit und Missachtung der Regelung "rechts vor links" zu Beinahe-Unfällen und Hupkonzerten. Durch eine Markierung, wie man sie im gesamten Stadtgebiet vor gefährlichen Einmündungen vorfinden kann, würde diese entschärft. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5761 2024 Die Vorlage OF 316/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 469 entstanden aus Vorlage: OF 313/15 vom 21.05.2024 Betreff: Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach Vorgang: F 1128/22 In der näheren Vergangenheit kam es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Anfragen des Ortsbeirats nach Unterstützungsmaßnahmen wie einem Frühwarnsystem, Retentionsflächen und einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg haben bislang leider nicht zu nachhaltigen Erfolgen geführt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Maßnahmen bislang unternommen wurden, um die Bürgerinnen und Bürger in Nieder-Eschbach im Hochwasserschutz zu unterstützen und einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob das angekündigte Leistungsverzeichnis in der Antwort des Magistrats vom 13.10.2022, F 1128, bereits erstellt und die darin aufgeführten Maßnahmen mit der Stadt Bad Homburg abgestimmt sind. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon viele Anträge zum Hochwasserschutz gestellt. Ortsbegehungen haben stattgefunden und es wurde seitens der Verantwortlichen in der Stadt zugesagt, Gespräche mit der Stadt Bad Homburg aufzunehmen, um weiter Überschwemmungen zu vermeiden. Bislang aber ohne merkbaren Erfolg. Denn am 2. Mai dieses Jahres kam es erneut zu Überschwemmungen, die große Beschädigungen an den Häusern der Bevölkerung anrichteten. In der Antwort des Magistrats auf eine Frage eines Stadtverordneten der CDU-Fraktion im Frankfurter Römer vom 13.10.2022, F 1128, antwortete der Magistrat: "Im Frühjahr und im Sommer 2022 haben Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Bad Homburg zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach stattgefunden. In Bad Homburg selbst stellt der Eschbach keine Hochwassergefahr dar. Die Stadt Bad Homburg ist jedoch grundsätzlich bereit, Frankfurt soweit möglich zu unterstützen, um die Hochwassergefahr in Nieder-Eschbach zu verringern. Grundlage für weitere Überlegungen ist, dass für Frankfurt ein Maßnahmenkonzept mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet wird. Die Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses für eine entsprechende Beauftragung ist angestoßen. Die Umsetzung der Maßnahmen, die in dem Konzept erarbeitet werden, wird maßgeblich davon abhängen, ob die für Retentionsmaßnahmen benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg wird weiter fortgeführt und intensiviert." Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 13.10.2022, F 1128 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1983 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 134 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 469 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4935, 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.06.2024 Aktenzeichen: 90-34
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5594 entstanden aus Vorlage: OF 310/15 vom 21.05.2024 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Vorgang: OM 1141/21 OBR 15; ST 1928/22 Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Sofern noch nicht geschehen, sollen bestehende Pachtverträge angepasst und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung übertragen werden. Begründung: Screenshot: GoogleMaps Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, sodass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeiner auch gerne mal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird. Der Ortsbeirat hatte einen solchen Antrag bereits im Jahr 2021 gestellt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928, führt dieser aus: "Der in der Anregung erwähnte Bereich ist keine Satzungsfläche der Straßenreinigungssatzung, das heißt hier findet keine Reinigung und keine Leerung/Aufstellung von Papierkörben durch den Dienstleister (FES GmbH) statt. Das Anbringen von Papierkörben außerhalb des Satzungsgebietes erfolgt durch das jeweils für die entsprechende Fläche zuständige Amt. Das hier zuständige Amt für Bau und Immobilien bietet an, bestehende Pachtverträge zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu übertragen." Da an dieser Stelle immer noch kein Abfallbehälter angebracht ist, wird um entsprechende zeitnahe Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1141 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1663 Aktenzeichen: 23-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
Keine Partei