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Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OFCDU
1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat schlägt vor, den Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets an der Züricher Straße in Nieder-Eschbach zu streichen. Dies geschieht, um das Gebiet als landwirtschaftlich genutzte Fläche und als wichtiges Naherholungsareal zu erhalten. Das erwartete Ergebnis ist die Verankerung des Gebiets im Grüngürtel und die Einstellung aller Planungen zur Gewerbeentwicklung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anna-Lindh-Allee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.06.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der NR 1368 wird unter Einbeziehung und Vorbehalt nachfolgend vorzunehmenden Änderungen zugestimmt:

  1. Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird weiterhin unter Hinweis auf die OA 619 vom 23.10.2020 lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird.
  2. Zur NR 1368: Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert bleiben sollen, erübrigt sich die in der NR 1368 vom 14.01.2021 nun als Ergänzung aufgeführten neu vorgeschlagenen Punkte XIII und XIV zum Beschlussvorschlag der M 151, welche eine Vorprüfung vorsehen, bereits im Vorfeld. Diese Passagen werden vom Ortsbeirat 15 daher weiter abgelehnt und sind ersatzlos zu streichen. Die sonstigen Änderungsvorschläge in der NR 1368 bleiben hiervon unberührt.
  3. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend nochmals aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen.

Begründung

Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Auch dem jetzt in der NR 1368 zur M 151 geforderten Prüfauftrag ist daher hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets als nicht zielführend zu bezeichnen und herauszunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird weiter voll inhaltlich verwiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Januar 2021 brachte CDU im Ortsbeirat 15 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 44 · 15.01.2021
TO I, TOP 33
Beraten
1. a) Die Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 318/15 wird bis zur Sitzung am 07.05.2021 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDU1 SPDGrüneBFFFDPFreie Wähler
Ablehnung:
1 SPD
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, 1 SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

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