Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 123/12 Betreff: Parkplatzsituation am Martinszehnten Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bereitstellung von LKW-Stellplätzen im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" durch einen Brief Erkundigungen beim Straßenverkehrsamt einzuholen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen: An das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main Sehr geehrte Dame oder Herr, der Ortsbeirat hört immer wieder, dass es im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zu wenig verfügbare Parkplätze für LKWs gäbe. Wir beobachten dort zahlreiche kleinere Lieferwagen, Verkaufsanhänger und Wohnmobile, die dort möglicherweise auch über längere Zeit abgestellt sind. Können Sie uns bitte schildern, welche Regelungen hinsichtlich eines längeren Abstellens von gewerblichen Fahrzeugen und Wohnmobilen bzw. Wohnanhängern auf öffentlichen Parkplätzen gelten? Des Weiteren würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus praktische Erfahrungen mitteilen könnten, auf welchem Wege es sinnvoll und praktikabel ist, öffentliche Parkplätze für ihre bestimmungsgemäße Nutzung freizumachen (z. B. geeignete Meldewege nach Bedarf oder besser turnusmäßige Überprüfungen, Erfolgsaussichten solche Bemühungen usw.). Mit freundlichen Grüßen ... Begründung: Den ohnehin schon stark belasteten Fernfahrern soll ihre Arbeit nicht noch durch lange Parkplatzsuche erschwert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 123/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 79/15 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der B 352 unter der Voraussetzung zu, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht (s. a. OA 15/21, OA 594/20, OA 596/20,OA 619/20, OF 308/15 20) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 33 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion den Tenor wie folgt: "1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352/21 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352/21 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden." Die Vorlage OF 79/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 91 2021 1. Die Vorlage B 352 dient unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 79/15 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 54/8 Betreff: Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 durch wohnortnahe Angebote verbessert werden kann. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Flächen in Heddernheim und in der Nordweststadt für Leichtathletik (Schul- und Vereinssport) aktuell zur Verfügung stehen und ob der Magistrat plant, die Sportflächen der früheren Bezirkssportanlage an den Ernst-Reuter-Schulen, heute Areal der Europäischen Schule (ESF), im Falle eines Umzugs der ESF an einen anderen Standort wieder für Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im ganzen Ortsbezirk fehlen Freiflächen für Vereinssport und insbesondere Leichtathletik. Der Sportplatz vom SV 07 in Heddernheim und die Fußballplätze des SV Niederursel sind die einzigen größeren Sportflächen, aber auch dort fehlen Laufbahnen für Leichtathleten. Die überlaufene Sportanlage am Riedberg kann dieses Manko nicht kompensieren. Breitensportvereine im Ortsbezirk wie die TSG Nordwest sind auf die sanierungsbedürftige Leichtathletikhalle Am Martinszehnten in Kalbach oder auf die Sportplätze bei Blau-Gelb in Ginnheim angewiesen, um Leichtathletikangebote machen zu können. Eine Konzentration von Leichtathletikflächen auf der Sportanlage Hahnstraße in Niederrad am anderen Ende der Stadt hilft den den hiesigen Vereinen wenig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 214 2021 Die Vorlage OF 54/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 106/12 Betreff: Abwärme aus Rechenzentren nutzen Im Zuge einer digitalisierten Welt und der damit verbundenen Nutzung des Internets bedarf es auch einem immer größeren Bedarf an Rechenzentren, die sich aufgrund der Nähe zu einem der weltweit größten Internetknotenpunkte "DE-CIX" in Frankfurt niederlassen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Chancen durch die Digitalisierung entstehen können und aufgezeigt, an welchen Stellen eklatanter Nachholbedarf besteht. Die Digitalisierung muss jedoch im Einklang mit dem weltweiten Klima stehen und darf die Ziele der Klimaneutralität nicht einschränken. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren bietet großes Potenzial zur Verbindung von Digitalisierung und Klimaneutralität. Wie ein aktuelles Projekt aus dem Frankfurter Gallus zeigt, bei dem 1.300 neue Wohnungen mit Abwärme aus einem Rechenzentrum versorgt werden sollen. Die Mainova AG kündigte überdies an, dass in den kommenden Jahren Rechenzentren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen (hessenschau.de berichtete). Dieses Potenzial kann auch für den Ortsbezirk 12 mit seinen Rechenzentren genutzt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova AG und den privaten Betreibern der Rechenzentren Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme als Nah- und Fernwärme zu erarbeiten, die zur Versorgung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" dienen oder in das vorhandene Fernwärmenetz "Riedberg" eingespeist werden können. Begründung: Im Jahr 2017 benötigten die Rechenzentren in Deutschland 13,2 Mrd. Kilowattstunden Strom (Tendenz steigend), welcher in Rechenzentren in Wärme umgewandelt wird und fast ausschließlich ungenutzt bleibt. Klimapolitisch ist die weitere Nutzung der Wärme sinnvoll und erstrebenswert. Weiterhin unterstützt es die Stadt Frankfurt auf dem Weg zur Smart City, wie aus der gesamtstädtischen Digitalisierungsstrategie aus dem Jahr 2021 (S.64) hervorgeht. Finanziert werden könnte ein solches Projekt über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0), die neben einer Machbarkeitsstudie Projekte mit bis zu 15 Mio. € fördert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 974 2021 Die Vorlage OF 106/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2021, OF 91/12 Betreff: Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten In der Ortsbeiratssitzung am 10. Mai 2019 hat der damalige Sportdezernent Markus Frank zur Sanierung der Leichtathletikhalle Kalbach erklärt, dass die diesbezüglichen Planungen dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Nun erfahren die Öffentlichkeit, die Vereine sowie die Mitglieder des Ortsbeirates dank eines ausführlichen Presseartikels der Frankfurter Rundschau vom 24.07.2021, dass die Leichtathletikhalle abgerissen werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. warum die angekündigte Sanierung nicht mehr erfolgen soll, 2. mitzuteilen, welche Planungen mit welchem zeitlichen Horizont für die Leichtathletikhalle "Am Martinszehnten" vorliegen, 3. welche Ausweichmöglichkeiten bei Abriss zur Verfügung stehen, 4. wo - das Gebiet "Am Martinszehnten" hat neben dem Sport- und Freizeitzentrum angrenzend weitere freie Flächen verfügbar und 5. wann ein Ersatz für diese Leichtathletikhalle mit den vorhandenen Funktionen (Laufbahnen: Rundlaufbahn 200 m (4 Bahnen), Sprintgerade 60 m / 100 m / 130 m, Sprunganlagen: Weitsprunganlage (2 Anlagen) Dreisprunganlage, Hochsprunganlagen: Hochspr unganlage (2 Anlagen) Stabhochsprunganlage: (2 Anlagen), Wurfanlagen: Kugelstoßen Diskuswurf und Speerwurf) vorhanden sein wird, 6. welches Einfluss der Abriss auf die Trainingsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler, der Schulen, der Vereine, auf den Bundes- und Landesstützpunkt Leichtathletik haben werden, 7. wie die Finanzierung gesichert ist und 8. wann mit der Inbetriebnahme einer neuen Halle zu rechnen ist. Begründung: Der Frankfurter Norden leidet seit geraumer Zeit unter dem Mangel von Sportflächen. Seit nunmehr fast 12 Jahren wird die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee geplant und ein Spatenstich ist nicht in Sicht. In dieser Zeit ist die Einwohnerzahl Frankfurts von 664.000 (2009) auf fast 750.000 (aktuell) gestiegen ohne dass ein zeitgleicher Ausbau von Sportstätten um 1/6 erfolgt ist. Die Planungen von Multifunktionshallen etc. sind - wie an dem oben genannten Beispiel erkennbar - ohne Bauaktivitäten geblieben. Daher ist es gerade im Leichtathletikbereich wichtig, dass eine 400 m Bahn endlich gebaut wird. Auch unterstützt der Ortsbeirat 12 eine adäquate Sportstätte, die internationale Standards erfüllt. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen muss erst an einem neuen Standort eine Halle stehen, die dann den Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung steht. Das räumliche Argument kann hierbei keine Rolle spielen, da Sportlerinnen und Sportler über das ganze Stadtgebiet verteilt wohnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2021 Die Vorlage OF 91/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 6/15 Betreff: Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von der in seiner ST 1880 vom 19.10.2020 angekündigten Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an oben bezeichneter Stelle und der Durchführung der hierfür notwendigen Verkehrszählung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die Fußgängern und auch Rollstuhlfahrern ein sicheres Queren ermöglichen. Dies könnte z.B. durch Einrichtung einer Querungshilfe, das Setzen von Pfosten und der Durchsetzung des bereits bestehenden Halteverbots in diesem Bereich erfolgen. Begründung: sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Straßenseite trotz generelles Halteverbots zu 99% zugeparkt. Die Stelle wird oft von in der Nähe wohnenden Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl und Rollatoren), aber auch von Müttern mit Kinderwagen, benutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Seniorenwohnanlage und eine Siedlung mit hohem Kinderanteil. Gegenüber befindet sich ein beliebtes Mittagstisch-Restaurant, dass gerne von älteren Bewohner genutzt wird. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von großen Lieferfahrzeugen und Linienbussen frequentiert. Die Einmündung ist generell unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine mögliche Verkehrszählung verwiesen. Wir sind der Meinung, dass eine solche nicht abgewartet werden sollte und jeder Passant, unabhängig von deren Frequenz, das Recht auf eine benutzbare und sichere Querungsmöglichkeit hat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 6 CDU, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 2/15 Betreff: Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass zeitnah ein weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage in Nieder-Eschbach eröffnet wird. Begründung: Ausweislich der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gibt es bislang lediglich eine Teststation in Nieder-Eschbach. Diese wird dankenswerterweise von der Apotheke am Bügel organisiert und befindet sich in der Berner Straße 69. Dies reicht nicht aus! Ab dem 19. April 2021 werden Schülerinnen und Schüler verpflichtend im Präsenzunterricht zwei Mal die Woche getestet. Für diejenigen, die den Test nicht in der Schule machen wollen, besteht die Möglichkeit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests. Davon werden viele Familien mit Grundschulkindern Gebrauch machen. Insbesondere auch deshalb, weil den Schulen keinerlei Unterstützung durch geschultes Personal bei der Testung zur Verfügung steht. Hierfür werden weitere Testkapazitäten benötigt. Hinzu kommt, dass bereits jetzt abzusehen ist, dass zukünftig der Besuch von Ladengeschäften, des Frisörs, von Kino oder Theater usw. nur noch mit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests erfolgen kann. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu: "Laut Testverordnung, die am 09. März 2021 in ihrer aktuellen Fassung veröffentlicht wurde, haben alle Bürger_innen Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest einmal pro Woche. Ab dem 15. April 2021 dürfen die Teststellen auch an Sonn- und Feiertagen Testungen auf eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 durchführen. Die Tests können von niedergelassenen Ärzt_innen, den Testzentren der kassenärztlichen Vereinigung Hessen und im Auftrag des Gesundheitsamtes auch von Zahnärzt_innen, Apotheken und Hilfsorganisationen durchgeführt werden. Die Stadt Frankfurt am Main setzt eine Musterverfügung des Landes Hessen in eine Frankfurter Verfügung um, so dass in Kürze jeder/m Bürger_in ein Testangebot gemacht werden kann." Es ist deshalb dringend erforderlich, zeitnah eine weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage zu errichten, damit die Testkapazitäten auch in Zukunft ausreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 125 2021 Die Vorlage OF 2/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Es sollte auch eine mobile oder Containerlösung in Betracht gezogen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2021, OF 318/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der NR 1368 wird unter Einbeziehung und Vorbehalt nachfolgend vorzunehmenden Änderungen zugestimmt: 1. Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird weiterhin unter Hinweis auf die OA 619 vom 23.10.2020 lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. 2. Zur NR 1368: Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert bleiben sollen, erübrigt sich die in der NR 1368 vom 14.01.2021 nun als Ergänzung aufgeführten neu vorgeschlagenen Punkte XIII und XIV zum Beschlussvorschlag der M 151, welche eine Vorprüfung vorsehen, bereits im Vorfeld. Diese Passagen werden vom Ortsbeirat 15 daher weiter abgelehnt und sind ersatzlos zu streichen. Die sonstigen Änderungsvorschläge in der NR 1368 bleiben hiervon unberührt. 3. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend nochmals aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Auch dem jetzt in der NR 1368 zur M 151 geforderten Prüfauftrag ist daher hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets als nicht zielführend zu bezeichnen und herauszunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird weiter voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 318/15 wird bis zur Sitzung am 07.05.2021 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, 1 SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 702/12 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range Der Magistrat wird gebeten, einen doppelseitigen Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range am Martinszehnten (siehe Bild) aufzustellen. Dieser soll die Ausfahrt vom Parkplatz der Golf Range und der Sportanlage Am Martinszehnten sicherer gestalten. Begründung: Bei der Ausfahrt des Sportgeländes Am Martinszehnten auf der Höhe des Bistros Golf Range sind die Sichtverhältnisse oft schwierig. Hier sind auf dem Seitenstreifen oft parkende LKW, die die Sicht blockieren und Büsche, die nicht zurückgeschnitten sind. Durch einen Verkehrsspiegel kann hier mit sehr kleinem Aufwand die Ausfahrtsituation stark verbessert werden. (Quelle: Apple Maps) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7063 2021 Die Vorlage OF 702/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 309/15 Betreff: GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird ausdrücklich unter Vorgabe zugestimmt, dass der unter IV. stehende Beschlussvorschlag mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach herausgenommen und ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, ist stattdessen das unbebaute Areal komplett in den Grüngürtel einzubeziehen um diese langfristig vor einer Bebauung zu sichern. Eine Prüfung (auch von Teilflächen in diesem Gebiet) erübrigen sich somit bereits im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße soll seine Funktion als unbebauter Naherholungsraum, Frischluftschneise bei einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung des wertvollen Ackerbodens dauerhaft gesichert werden und in keinem Fall (auch eventuell teilweise) einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Stattdessen sind die kompletten Flächen dem GrünGürtelPark zuzuordnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 620 2020 1. Die Vorlage M 154 wird unter Hinweis auf OA 596 und OA 620 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 309/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Seit Beginn der 1990er Jahre wird von uns der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Der Erhalt gegenüber weiterer Bebauung aller Art soll entweder durch eine Erweiterung des Frankfurter Grüngürtels oder als eigenständiger GrünGürtelPark erfolgen. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Kaltluftentstehung und Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung. Die fand so auch Einfluss in den Klimaplanatlas. Zuletzt wurde dies durch die Aufnahme des Erhalts der gesamten Freiflächen westlich und südliche des Ortskerns in die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Römer-Koalition festgeschrieben, ohne dies mit weiterer Bebauung zu verknüpfen. Ein Versprechen an die Bewohner Nieder-Eschbach sowie Frankfurts, welches nun mit dem Inhalt der M-Vorlage gebrochen wird. Der Versuch, die Zustimmung zu einem weiteren großflächigen Gewerbegebiet (wie am Martinzehnten) durch die Verquickung mit der Umsetzung des Restgebietes als GrünGürtelPark zu erreichen, weisen wir als politisch unethisch zurück und fordern die Sicherung der Gesamtfläche entsprechen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode."
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 308/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert werden sollen, erübrigt dies eine Prüfung im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 619 2020 1. Die Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 619 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 306/15 Betreff: Erneuerung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und wann die "Berner Straße" auf dem Streckenabschnitt zwischen Kreisverkehr (Genfer Straße / Züricher Straße), Hausnummer 38 und Ende (Einmündung in den "Ben-Gurion-Ring"), Hausnummer 119 wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird (siehe Planskizze). Begründung: Die Fahrbahn im genannten Abschnitt ist großflächig uneben, Sinkkästen sind z.T. abgesackt, Schlaglöcher vorhanden und erinnert eher an einen Flickenteppich als an eine Straße in Mitteleuropa. Da dort mehrere Einkaufsmärkte vorhanden sind, wird sie auch von zahlreichen Fahrradfahrern benutzt, für die der schlechte Straßenzustand eine besonders hohe Gefährdung darstellt. Planskizze: Sanierungsbedürftiger Streckenabschnitt Berner Straße (Quelle https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/applicattion/stadtplan) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6743 2020 Die Vorlage OF 306/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2020, OF 302/15 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße den Leerstand sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes z. B. im Rahmen eines nichtöffentlichen Teils dem Ortsbeirat vorzulegen und 2. Gespräche mit den Eigentümern der leerstehenden Gewerbeflächen zu führen, um für in Frage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach gegenüber Ikea wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6740 2020 Die Vorlage OF 302/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2020, OF 629/12 Betreff: Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, Die Mainova AG, als kommunales Energieversorgungsunternehmen, wird gebeten 1 künftig verstärkt ungenutzte Dachflächen in Gewerbegebieten des Stadtgebietes Frankfurt am Main zu pachten, um dort Photovoltaikanlagen zu installieren und betreiben. Darüber hinaus wird angestrebt, 2. den vor Ort erzeugten Strom auch den jeweils in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen über eine Stromkaufvereinbarung (PPA) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Allein im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" gibt es ausreichende Dachflächen, die nicht verschattet sind und zur Energiegewinnung zur Verfügung stehen. Hierzu kann das bestehende Solarkataster Hessen zu den verfügbaren und gut nutzbaren Flächen zu Rate gezogen werden. Da die Mainova AG zu 75% zu der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding gehört und damit in städtischem Eigentum ist, erfolgt somit ein Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt Frankfurt am Main. Über das Power Purchase Agreement (PPA - Stromliefervertrag) könnten auch der Bau und der Betrieb, damit die Investitions- und Betriebskosten, finanziert werden. Dies stellt zusammenfassend eine Ergänzung zum Klimaschutz in Frankfurt am Main dar. Hierzu wird auf den Bericht Nr. 436 vom 28.08.2020 verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 17 Unterbrechung der Sitzung von 21:28 Uhr bis 21:36 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6600 2020 Die Vorlage OF 629/12 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova AG als kommunales Energieversorgungsunternehmen hinzuwirken, künftig verstärkt ungenutzte Dachflächen in Gewerbegebieten des Stadtgebiets Frankfurt am Main zu pachten, um dort Fotovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben." Abstimmung: 5 CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2020, OF 298/15 Betreff: Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine aktuelle Statistik zu der Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten, aber aus klimatischen Gründen zu erhaltenden Freiflächen vorzulegen - unter besonderer Berücksichtigung der nördlichen Frankfurter Stadtteile. Dabei ist darzulegen, wie hoch der aktuelle Bedarf an Gewerbeflächen in Frankfurt und speziell im Frankfurter Norden ist, wie hoch der derzeitige Leerstand solcher Flächen ist, - wie sich der Flächenbedarf in den letzten Jahren entwickelt hat, - wie sich der Leerstand in den letzten Jahren entwickelt hat, speziell: wie sich der Leerstand im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise entwickelt hat, - wie viel Gewerbefläche in Wohnraum umgewandelt wurde (2015 bis 2020), - wie viel Gewerbefläche nach derzeitiger Planung demnächst in Wohnraum umgewandelt werden soll, - wie viele An- und Abmeldungen von Gewerbetrieben in den letzten Jahren (2015 bis 2020) aufgetreten sind, - auf welchen nicht oder nicht (mehr) vollständig genutzten bzw. künftig freiwerdenden Flächen diese Notwendigkeit - auch unter erweiterten Kosten - umgesetzt werden können, beziehungsweise im negativen Fall, warum dies nicht möglich sein soll. - wie die Verkehrsproblematik, die durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen wegen der weiteren Gewerbeansiedlung in Nieder-Eschbach entstehen wird, bewältigt werden soll. Die Statistik hat sich auf aktuelle Zahlen aus 2020 zu beziehen, unter besonderer Berücksichtigung des Corona-bedingten Rückgangs der Nachfrage nach weiteren Gewerbeflächen aller Art (z.B. durch Homeoffice) in der kommenden Dekade. Begründung: Der Wunsch der IHK nach Gewerbeflächen im Frankfurter Norden besteht seit Jahrzehnten. Allerdings wurde er noch nicht durch konkrete, aktuelle Zahlen belegt. Derzeit ist solch ein Wunsch nicht begründbar, da speziell im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach und Am Martinszehnten durchaus viel Leerstand zu beobachten ist, aber auch Betriebe an Umsiedlung denken. Die Arbeitswelt ist - bedingt durch die Coronakrise - im Wandel, dies sollte bei der Planung von Gewerbe bedacht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6375 2020 Die Vorlage OF 298/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 605/12 Betreff: Modellgebäude für "Frankfurt frischt auf" im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg - Nachhaltiges Bauen In der B 315 vom 06.07.2020 teilt der Baudezernent mit, dass derzeit kein Stadtteil über ein Modellgebäude verfügt, das alle Facetten des Förderprogramms abbildet. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg eignet sich mit seinen öffentlichen Gebäuden ideal für eine Aufnahme in das Modellprojekt. Darüber hinaus besitzt die Aufnahme öffentlicher Gebäude Demonstrativcharakter für derartige Maßnahmen im privaten und auch gewerblichen Bereich. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat nimmt für den Ortsbezirk 12 eines der folgenden städtischen Gebäude, die zeitnah modernisiert oder gebaut werden mit in das Modellprojekt auf. Darunter fällt unter anderem das zeitnah zu sanierende Sport- und Freizeitzentrum "Am Martinszehnten sowie der in Planung befindliche Sportpark östlich der Altenhöferallee. Andere öffentliche Gebäude, wie die zahlreichen Kitas, Schulen und Sportplätze, sollten bei der Planung berücksichtigt werden Begründung: Seit Dezember 2019 war es dem Dezernat nicht möglich, einen geeigneten Standort für ein mögliches Modellgebäude festzulegen. Darüber hinaus bietet das Modellprojekt die Möglichkeit innovative, zukunftsorientierte und ressourcenschonende Baumaßnahmen durchzuführen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6444 2020 Die Vorlage OF 605/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 287/15 Betreff: Geplantes Gewerbegebiet im Bereich Züricher Straße/Anna - Lindh - Allee .der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bereits früher gegen den erheblichen Protest des Ortsbeirates und der Nieder-Eschbacher Bevölkerung auf diesem Gebiet geplante Ansiedlung einer Brauerei und heute wiederum ins Spiel gebrachte Ansiedlung von Gewerbe, nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Auf diesem Gebiet sollte bereits vor Jahren die Henninger Brauerei angesiedelt werden. Bereits früher hat der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bevölkerung gegen diese Planung erheblichen Protest kundgetan. Auch damals wurde der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bürger im Vorfeld nicht informiert. Durch die ständigen neuen Vorschläge für neue Baugebiete, wird auf die massiven Verkehrsprobleme in Nieder-Eschbach keine Rücksicht genommen. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, warum die früheren Planungen von Gewerbeansiedlungen im Bereich zwischen Nieder-Erlenbach und Bad Vilbel, direkt an der B3a nicht in die Suche nach neuen Gewerbegebieten einbezogen wurde. Dieses Gebiet ist sehr groß und belastet die Anwohner, auch während der Bauphase nicht. Durch die B3a ist dieses Gebiet sehr gut verkehrlich angeschlossen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 594 2020 Die Vorlage OF 287/15 wird als interfraktionelle Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 271/15 Betreff: Verbesserung des ÖPNV-Angebots; Unterstützung zur Einrichtung einer neuen Buslinie Nieder-Eschbach (Gewerbegebiet) über HG-Ober-Erlenbach nach Friedrichsdorf Bahnhof Die Städte Bad Homburg v.d. Höhe und Friedrichsdorf planen eine neue Busverbindung, welche von Friedrichsdorf Bahnhof über Seulberg und Ober-Erlenbach nach Nieder-Eschbach geführt werden soll. Diese Strecke wird als Lokaltangente Ost bezeichnet und stellt für alle hier beteiligten Städte, also auch für Frankfurt am Main, eine deutliche Bereicherung des Liniennetzes im ÖPNV, insbesondere für den Frankfurter Norden, dar. Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) begrüßt als sinnvolle Verbesserung des Angebots im ÖPNV die Verwirklichung des Projektes zur Einrichtung einer neuen Buslinie zwischen dem Gewerbegebiet Frankfurt - Nieder-Eschbach und Friedrichsdorf Bf im Hochtaunuskreis, welche möglichst schon zum Ende des Jahres 2020 zur Verfügung stehen soll. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die noch ausstehende kostenmäßige Beteiligung seitens der Stadt Frankfurt am Main an dieser neuen Buslinie in die Wege zu leiten um somit gemeinsam mit den Städten Bad Homburg v. d. Höhe und Friedrichsdorf/Ts diese neue Strecke und Buslinie zu finanzieren. Die Umsetzung dieses Angebots ist vollumfänglich zu unterstützen. 2. Als Endhaltepunkt ist in Nieder-Eschbach innerhalb des Gewerbegebiets die bereits vorhandene Station der Linie 29 in der Berner Straße (Höhe Rückseite Hornbach/Rückseite IKEA) vorzusehen. Begründung: Die neue Buslinie stellt eine deutliche Verbesserung des Angebots im ÖPNV für den Frankfurter Norden dar. So wäre hiermit erstens eine direkte Verbindung Nieder-Eschbachs mit dem an der Gemarkung angrenzenden Bad Homburger Nachbarstadtteil Ober-Erlenbach ein Gewinn und zweitens wird damit ein weiterer Baustein hinsichtlich möglicher Alternativen zum Individualverkehr (Pendler aus dem Hochtaunuskreis) mit dieser neuen Strecke geschaffen. Insoweit dient diese "Lokaltangente Ost" auch einem sinnvollen Lückenschluss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 547 2020 Die Vorlage OF 271/15 wird als gemeinsamer Antrag der CDU, SPD und GRÜNEN mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. mit folgenden Satz ergänzt wird: "Als Zwischenstation sollte die U-Bahn-Station ́Nieder-Eschbach ́ vorgesehen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 262/15 Betreff: Radweg Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5758 2020 Die Vorlage OF 262/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 238/15 Betreff: Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Erneuerung der Lichtzeichenanlage (Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Berner-Strasse in den Ben-Gurion-Ring) ein Blinklicht in Richtung Berner-Straße bei "KfZ-Verkehr rot / Fußgänger grün" zu installieren. Begründung: Der nicht vorfahrtberechtigte linksabbiegende Verkehr aus der Berner Straße kann das Rotlicht derzeit kaum erkennen, zwei sind gar nicht, eines nur etwa zu einem Viertel sichtbar. Nicht selten deuten die Fahrzeugführer das Anhalten auf der Vorfahrtstrasse als Signal zum Losfahren und überfahren das nicht oder zu spät erkannte Rotlicht. Da die Lichtzeichenanlage ohnehin behindertengerecht ausgeführt werden soll, erscheint diese Maßnahme im Zuge der geplanten Erneuerung unerlässlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5306 2019 Die Vorlage OF 238/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Blinklicht" das Wort "gelbes" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 239/15 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der oben bezeichneten Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger, z. B. ein Zebrastreifen, eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Die abgesenkten Bürgersteige sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Seite trotz des dort geltenden generellen Halteverbotes in der Regel zugeparkt. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von größeren Lieferfahrzeugen frequentiert und die Einmündung generell unübersichtlich. Der gewünschte Fußgängerweg wäre als logische Fortsetzung zu der bereits vorhandenen Lichtzeichenanlage zu sehen und würde den Zugang zu einem beliebten Mittagstisch-Restaurant, dass auch gerne von älteren Bewohnern der angrenzenden Siedlung genutzt wird, für Fußgänger sicherer machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 239/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE gegen 1 CDU und BFF (= Zustimmung); 3 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 240/15 Betreff: Fußgängerüberweg über die Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring einen sicheren Fußgängerüberweg zu schaffen. Begründung: Die Einmündung wird von Bewohnern des Wohngebietes Ben-Gurion-Ring regelmäßig überquer nach Nutzung der Fußgänger-Ampel über den Ben-Gurion-Ring, um das Gewerbegebiet Kalbach zu erreichen u.a. zu den Firmen Sunflower und McDonalds aber auch anderen. Darunter befinden sich auch Rollstuhlfahrer. An der Berner Straße sind zwar beiderseits die Bordsteine abgesenkt (ein Überbleibsel der nicht vollständig ausgeführten umfassenden Ampel-Planung von 1992/93), auf der Südseite wird dies jedoch ständig derart zugeparkt, dass Fußgänger sich immer zwischen den Auto durchwinden müssen. Geparkt wird über einen Bereich von 20-30 Meter bis über die Einmündung hinaus. Rollstuhlfahrer haben bei zugeparkter Absenkung über den Ben-Gurion-Ring bis zur nächsten Einfahrt zu fahren, um dort die Absenkung nutzen zu können. Auf dem Foto ist ein Teil der Absenkung auf der südlichen Seite frei. Dies ist aber nicht die Regel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5307 2019 Die Vorlage OF 240/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 477/12 Betreff: Sonntagsleerung von Briefkästen in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Beteiligung des Ortsbeirates 10 mit der Deutschen Post AG Gespräche zu führen mit dem Ziel einen weiteren Briefkästen in Kalbach, u. a. Am Martinszehnten oder an der U-Bahnstation Kalbach, künftig in eine Sonntagsleerung einzubeziehen. Begründung: Der neu aufgestellte Briefkasten an der Ecke Carl-Hermann-Rudloff-Alle/Hans-Poelzig-Straße bietet um 11:30 Uhr eine Sonntagsleerung an. Doch sollten auch die Bürger*innen in Kalbach diese Möglichkeit wieder bekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5103 2019 Die Vorlage OF 477/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 223/15 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Burion-Ring Einmündung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage (täglich arbeitsbedingt) nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewießen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der KFZ-Verkehr ist tagüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll aber noch zeitnah dieses Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-GurionRing mit der Seniorenanlage BGR 20 Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus, sowie die Einkaufmärkte Aldi und Lidl, eventuell weiters wichtige Anlaufstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4930 2019 Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 184/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu folgenden Punkten zu berichten: 1. Wird der geplante Kreisel Homburger Land-Straße Berner Straße gleichzeitig mit der Erstellung der Teil-Ortsrandstraße gebaut? Wenn ja, bitte dem Ortsbeirat bald möglich einen Plan des Kreisel vorlegen. 2. Wie wird die neue Anbindung der Heinrich-Berbalk-Straße im Norden an die neue Ortsrandstraße aussehen (die Beschreibung im Aufstellungsbeschluss ist nicht aussagekräftig, im Strukturkonzept ist er nicht abgebildet)? 3. Wie wird ein Lärmschutz im nördlichen Bereich der Heinrich-Berbalk-Straße vom Knick bis zur Kreuzung Homburger Landstraße Berner Straße aussehen? 4. Ist die Heinrich-Berbalk-Straße im südlichen Teil auf Grund ihrer Breite und Randbebauung bez. Randmauern geeignet weiteren Verkehr aufzunehmen. 5. Ist die neue (gebogene) Straße zwischen der Kita- und der Grundschulfläche sinnvoll, ein Angleichen der Kitafläche an die Grundschulfläche erscheint sinnvoller (mit verschieben der Straße an die vorhandene Garagenfläche 6. Werden die Einmündungen der neuen Straße in die Ortsrandstraße Ampel gesteuert sein? 7. Für wann ist der Bau bez. die Fertigstellung der geplanten Grundschule vorgesehen? 8. Für wie viele Züge wird die geplante Grundschule ausgelegt? 9. Erhält die geplante Grundschule eine eigene Sportfläche und Sporthalle? 10. Wird das geplante Gymnasium eine Sportfläche und eine Sporthalle erhalten? 11. Ist ein Schulschwimmbad für die Schulen im Frankfurter Norden vorgesehen? 12. Wie werden die im Bereich des B-Plans zur Zeit vorhandenen Kleingärten ausgeglichen beziehungsweise ersetzt? 13. Sind die beplanten Schul- und Kita-Flächen bereits in öffentlichem Besitz? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 383/12 Betreff: Erinnerung: Radverkehr Lückenschlussprogramm, Radwegeverbindung Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach Vorgang: OM 1373/07 OBR 12; ST 1191/09; ST 18/10; OM 4852/15 OBR 12; ST 352/16 Der Magistrat wird gebeten, nach den jährlich angekündigten aber nicht begonnenen Arbeiten für die Herstellung einer Radwegeverbindung zwischen den Straßen "Am Martinszehnten" und "Am Zedernholz", nunmehr verbindlich zu erklären, zu welchem Zeitpunkt diese Baumaßnahme zum Lückenschluss der Radwege begonnen und fertig gestellt wird. Begründung: Auf Anregung des OBR 12 (OM 1373 von 2007) wurde am 15.12.2014 ein Baubeginn im Oktober 2015 angekündigt. Der Ortsbeirat hat, da nichts geschah, an den fehlenden Lückenschluss erinnert (OM 4852 vom 11.12.2015). Daraufhin wurde mit der Mitteilung vom 22.1.2018 der Baubeginn für Oktober 2018 angekündigt, aber leider hat sich vor Ort wiederum nichts getan. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2007, OM 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 18 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4852 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 383/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 2 SPD gegen 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 380/12 Betreff: Umweltzone auch für das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Vorgang: NR 213/17 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 1190/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, dass die Umweltzone, die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.01.2017 NR 213 auf das Stadtgebiet Frankfurt beschlossen wurde, ausgeweitet wird und auch künftig das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" umfasst. Begründung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sah zahlreiche Ausnahmen vor. Diese können aus dem beiliegenden Plan entnommen werden. Quelle: https://mainziel.de//verkehrsinfo.html?L=Umweltzone Vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Belastungen durch Fahrzeugabgase für die Frankfurterinnen und Frankfurter und des Dieselurteils für Frankfurt am Main sind dringend weitere Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Auch der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen formuliert wie folgt: "Frankfurt ist als zentrales Verkehrsnetz stark durch Luftverschmutzung und Lärm beeinträchtigt. Die 2006 eingeführte Umweltzone konnte die Feinstaubbelastung zwar reduzieren. Dies reicht jedoch nicht aus. Wir streben daher an, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und den Ausbau der Elektromobilität und anderer emissionsarmer Mobilitätsformen zu forcieren." (vgl. Seite 34 des Koalitionsvertrags zum Kapitel Gesundheit, Luft- und Lärmschutz). Eine Reduktion der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung ist nur erreichbar, wenn auch das gesamte Stadtteilgebiet von Kalbach und Riedberg als Umweltzone ausgewiesen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.01.2017, NR 213 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 380/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2018, OF 279/12 Betreff: Frischezentrum langfristig am Standort erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Frischezentrum als wichtige Einrichtung der lokalen Wirtschaftsstruktur möglichst dauerhaft am derzeitigen Standort in Frankfurt Kalbach zu erhalten und den dortigen Händlerinnen und Händlern eine sichere Zukunft bieten. Begründung: Verschiedenen Presseberichten seit Dezember 2017 war zu entnehmen, dass zwischen Stadt und Händlern Gespräche über die weitere Zukunft des Frischezentrums geführt werden. Demnach kann die Frischezentrum GmbH das Grundstück gemäß gültigen Absprachen jederzeit erwerben, die bestehende Nutzungsbeschränkung bleibt dann rechtsgültig und definiert die Nutzung des Standorts. Da dem Ortsbeirat kein aktueller Sachstand von Seiten des Magistrates bekannt ist, stellt sich nun die Frage, ob die Gespräche inzwischen fortgeschritten oder abgeschlossen sind. Da wir für eine langfristige, nachhaltige und wirtschaftlich leistungsfähige Struktur des Zentrums im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" stehen, wollen wir die Existenz der vielen Händlerinnen und Händler sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 235 2018 Die Vorlage OF 279/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 235/12 Betreff: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 12 die sachlichen Gründe mitzuteilen, die zu einer erneuten Verschiebung des für Oktober 2017 geplanten Baubeginns der Radwegeverbindung führten und dem Ortsbeirat den aktuellen und verbindlichen Ausführungstermin zu nennen. Begründung: Der nach den Ausbauplänen von 2014 für Oktober 2015 geplante Bau der Radwegeverbindung als Lückenschluss im Radwegesystem wurde auf das Jahr 2016 verschoben (siehe Stellungnahmen ST 718 vom 18.5.15 und ST 352 vom 19.2.16). Im Februar 2017 wurde der Ortsbeirat über den Baubeginn im Oktober 2017 informiert, der jedoch nicht erfolgte. Anscheinend ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen. Seit 1999 hat sich der Ortsbeirat bemüht, den Magistrat auf die Lücke im Radwegenetz hinzuweisen und um Abhilfe gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 685 2017 Die Vorlage OF 235/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2016, OF 66/15 Betreff: Umbau zu einer verkehrssicheren Zufahrt eines Feldweges in die Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in Anlage beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel sondern in einem 90°-Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber dem von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zur Zeit können lange Fuhrwerke wie bspw. LKW zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung sei nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt können der landwirtschaftliche Verkehr auf ein Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernde bzw. schwierige Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Anlage 1_Ausbauplan (ca. 852 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1073 2017 Die Vorlage OF 66/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 62/15 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung von der Fahrbahn für Radfahrer in nördlicher Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht z.Z. auf der "Westseite" ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung "Süden" ist das für Radler in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur u.E. einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2016 Die Vorlage OF 62/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 3 SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 92/12 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich - Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten" z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019 Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile) aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür von Seiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 895 2016 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 66/12 Betreff: Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Wirtschafts- und Feldweg von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Bezirksportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" hinsichtlich der gebrochen Betonplatten von rund ca. 100 m durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten noch hinsichtlich ca. 100 m stark beschädigt und gebrochen. Die weitere Fläche wurde zwischenzeitlich erneuert. Da gerade Radfahrer mit höherer Geschwindigkeit von Bad Homburg kommend nach einer guten Asphaltdecke von der geänderten Fahrbahn überrascht sind, ist das kleine unbeleuchtete Teilstück allein aus Verkehrssicherheitsgründen zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 66/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 46/12 Betreff: Starkregen im Juni 2016 Kalbach-Riedberg verfügt über ein umfassendes System der Regenwasserableitung in Riedberg und Am Martinszehnten, das Regenwasser über Gräben, Mulden und Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Kalbach, in das Naturschutzgebiet Riedwiese bzw. in die Kanalisation führt. Im Juni 2016 wurde das System aufgrund heftigen Starkregens einer Bewährungsprobe ausgesetzt. Der Wasserspiegel des Kalbachs, der sowohl verrohrte als auch offene Abschnitte hat, stieg beträchtlich an. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen zur Regenwasseraufname und -ableitung im Stadtteil inklusive des Kalbachs auch bei dieser Extremwetterlage den in sie gestellten Anforderungen gerecht werden und ob aufgrund der Erkenntnisse im Nachgang des Starkregens weitere Maßnahmen zum Überschwemmungsschutz im Ortsbezirk erforderlich sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 281 2016 Die Vorlage OF 46/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff um das Wort "Hochwasserschutz" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2016, OF 10/15 Betreff: Beseitigung eines durch einen Unfall verursachten Schadens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den durch einen Unfall verursachten Schaden an der Lärmschutzwand (Züricher Straße, in der Kurve) beseitigen zu lassen und damit den ursprünglichen Zustand der Wand wieder herzustellen. Begründung: Bereits vor geraumer Zeit wurde die genannte Lärmschutzwand in der Züricher Straße durch einen Pkw bei einem Unfall zerstört. Es ist an der Zeit, den Schaden zu beheben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 10/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2015, OF 510/12 Betreff: Lückenschlussprogramm Radverkehr Radwegeverbindung Nieder-Eschbach/Bonames-Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Vorgang: OM 1373/07 OBR 12; ST 1191/09; ST 18/10; ST 395/14 Der Magistrat wird gebeten, den für Oktober 2015 angekündigten Bau des Radwegeanschlusses Am Martinszehnten/Am Zedernholz (Mitteilung vom 15.12.14, Aktz. 66.32.2 - 14/77 Zue) nicht auf unbestimmte Zeit zu verschieben, sondern diesen Lückenschluss des Radweges Nieder-Eschbach/Bonames-Kalbach zeitnah auszuführen. Begründung: Für die vom Ortsbeirat seit 2007 (OM 1373 vom 22.6.2007) beanstandete fehlende Radwegeanbindung an der Straße Am Martinszehnten war für Oktober 2015 verbindlich der Beginn der Baumaßnahme angekündigt. Die Maßnahme wurde nicht begonnen und es wurde dem Ortsbeirat auch kein neuer Termin für den Baubeginn genannt. Damit nicht weitere Jahre bis zur Ausführung vergehen, bittet der Ortsbeirat um eine Fertigstellung der kleinen überschaubaren Maßnahme im Jahr 2016. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2007, OM 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 18 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 395 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4852 2015 Die Vorlage OF 510/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 294/15 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Am Eschbachtal / Harheimer Weg zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, so dass in einer "eigenen" Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 294/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4709 2015 Die Vorlage OF 294/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2015, OF 284/15 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zur Zeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Wir stehen dem Bereitstellen von neuem Wohnraum -auch im Frankfurter Norden- positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen - Vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen) - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne) Allerdings sehen wir auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem -mit zirka 240 qkm "kleinen"- Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum -auch außerhalb von Frankfurt- inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) zur Zeit bereits verschiedenen Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandenen Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und Regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zur Zeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein "neuer Stadtteil" zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zur Zeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potentielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als Landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt- zu Recht - - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie - im Regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zur Zeit ob der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre auf Grund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zur Zeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Wir lehnen diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u.a. aus ökologischen und infratrukturellen Gründen ab. Das andere oben angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan "Am Eschbachtal/Harheimer Weg". Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - außerhalb von Landschaftsschutz und Regionalem Grünzug - ebenfalls außerhalb des bereist seit langen projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach. - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmten Planung. Diese wurde allerdings zu Gunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung (und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen). Wir stehen dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären M 146 Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel - Wie wurden die Kriterien der angegebenen M-Vorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - In wie weit verträgt sich die Planung des (beziehungsweise) weiterer Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Soziale Auswirkungen auf die Bevölkerung - In Bonames wohnen zur Zeit etwa 6000 bis 7000 Menschen und verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zur Zeit zirka 5000, demnächst etwa 6000 Einwohnern. (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.) Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung - um 3000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise - um 5000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhanden Bevölkerung aus? Wir halten einen Zuwachs von höchsten 3000 bis 3500 Einwohnern (respektive zirka 1500 Wohneinheiten) als maximal verkraftbar. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich - Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus unserer Sicht sind u.a. zwingend notwendig . - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze, - Bolzplatz mit mindestens 2 Spielfeldern ev. eine Rollschuhbahn - Flächen, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich - Wie wird den Wohn-Bedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? - Aus unserer Sicht sind u.a. zwingend notwendig - eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist, Vorstellbar sind hierzu zirka 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine low-level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, so dass durch eine Durchmischung eine Art Mehr-Generationen-Bereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden. (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung - Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? - Wir halten für angebracht - mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung, (wünschenswert mit mindestens 2 Restaurationseinrichtungen) - mietbare Räume für private Freizeitgestaltung. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen Öffentlicher und Individualverkehr (ÖPNV, IV) - Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? . Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute ausgelastet (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug), auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen Stehenden wie sitzenden Fahrgästen belegt. Die Linie U9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte zwar noch Kapazitäten, sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Wir erachten dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus/in Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzt. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen (Kordon-)Zahlen und welche (neuen) Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur ASS Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? - Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen A661 und A5 genutzt wird. - Wir halten einen plangleichen Übergang der U.Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Fahrradrouten - Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Wir halten beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Innere Erschließung - Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zur Zeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach unserer Meinung sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames - Die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert ist. (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station) Grünflächen- und Freiraumgestaltung - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante GrünGürtelPark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Wir halten den GrünGürtelPark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiet. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem GrünGürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den obigen Ausführungen auszurichten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 03.07.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 655 2015 Die Vorlage OF 284/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und Herr Drephal gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2015, OF 421/12 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße eine Umgestaltung bedarf, bittet der Ortsbeirat entsprechend seiner letztmaligen Anregung OM 1693 vom 2.11.2012 diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der M 208 vom 30.8.1991 mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2015 Die Vorlage OF 421/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mitteilung des Sportamtes vom 12.11.2012 als Anlage angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2014, OF 250/15 Betreff: Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärmschutzwand zur Kleingartenanlage Am 2. Weihnachtsfeiertag in der Nacht auf Samstag, dem 27.12.2014 ereignete sich in der Züricher Straße in der Kurve zwischen Kreisel und dem Einrichtungshaus Ikea ein folgenschwerer Verkehrsunfall, der zum Tod des 21 Jahre alten Frankfurter Fahrzeugführers führte. So ist nach letzten Stand der polizeilichen Ermittlungen der Fahrzeugführer aus Richtung der Anschlussstelle der BAB 661 auf der Züricher Straße vor der scharfen Rechtskurve ungebremst geradeaus von der Fahrbahn abgekommen, durchbrach Elemente der Sicht/Lärmschutzwand, überschlug sich, so dass der VW Golf erst nach weiteren 15 Metern auf dem Fahrzeugdach liegen blieb. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der AS 661 kommend) gut sichtbar eine große rotweiße Richtungstafel für Kurven (Zeichen 625 rechtsweißend) an der Lärmschutz/Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. (Zeichen 625 STVO) Begründung: In den Abendstunden oder bei schlechter Sicht durch Regen/Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Zeichen 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Ungeachtet der noch nicht abschließend geklärten Umstände dieses tragischen Unfalls könnte mit der ergänzenden Anbringung eines solchen Warn- Richtungswegweisers die Unfallgefahr an dieser Stelle reduziert werden. Wir versprechen uns mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3763 2015 Die Vorlage OF 250/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der BAB 661 kommend) gut sichtbar eine große rot-weiße Richtungstafel für Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, vor der Rechtskurve ein Hinweisschild auf die kommende Ampel (StVO Anlage 1, Zeichen 131) mit entsprechendem Richtungspfeil (Zusatzzeichen nach § 39 StVO, Zeichen 1000-21) aufzustellen. Begründung: In den Abendstunden und bei schlechter Sicht durch Regen oder Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Verkehrszeichen Nr. 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Der Ortsbeirat verspricht sich mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2014, OF 245/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Qualifizierung der Ortsrandstraße Bei der sogenannten Ortsrandstraße (Baugebiet 516) handelt es sich um den Autobahnzubringer vom Harheimer Weg zum Autobahnanschluß Nieder-Eschbach. Dies wurde bereits früher bei der seinerzeitigen Planung des AB-Anschlusses N-E so vorgesehen. Gleichzeitig sollte diese Straße als Umgehungsstraße für Bonames dienen. Ohne weitere Begründung wurde nach einigem hin und her dann der Begriff Ortsrandstraße vom damaligen Planungsdezernenten eingeführt. Dieser Begriff ist keine amtliche Klassifizierung für Straßen. Für Umgehungsstraßen und Autobahnzubringer ist vielmehr eine Planfeststellung erforderlich. Diese soll offenbar umgangen werden. Die Straße ist nun wie auch die anderen Straßen in das Baugebiet integriert. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft: Aus welchem Grund wurde dieser Autobahnzubringer nicht einer Planfeststellung unterzogen wie zum Beispiel die Anna-Lindh-Allee? Bedeutet die Benennung "Ortsrandstraße", dass die Kosten für den Straßenbau in die Gesamtkalkulation für das Baugebiet einfließen und somit die Anlieger dann auch für den Straßenbau des Autobahnzubringers zahlen müssen? Nach welchen amtlichen Kriterien werden generell neue Straßen qualifiziert? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 07.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen 2 CDU, FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) bei Enthaltung 3 CDU
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2014, OF 392/12 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den kommenden Haushalt ausreichend Mittel einzustellen, um den Wirtschafts- und Feldweg, der im Rahmen der Überarbeitung des Frankfurter Radwegenetzes auch künftig ein Fahrradweg sein wird, von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Sportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten stark beschädigt und gebrochen. Im Rahmen der Vorstellung des Frankfurter Radewegenetzes im Bereich Kalbach im Juni 2014 wurde zugesichert auch diesen Weg mit aufzunehmen. Allein aus Verkehrssicherheitsgründen ist dieser unbeleuchtete Weg dringend zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 13 2014 1. Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 392/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 393/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Zeile des Tenors nach dem Wort "Haushalt" die Worte "aus den Einnahmen der Hundesteuer" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, 1 SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 SPD und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 392/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2014, OF 234/15 Betreff: Ortsbegehung Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten folgende Punkte bei der nächsten Ortsbegehung in Nieder-Eschbach anzusprechen: a) Abmarkierung einer Sperrfläche vor dem Haus Am Sprudel 3. b) Anbringen einer strichlierten Haltelinie auf der nach Norden führenden Fahrbahn der Berner Straße an der Einmündung der von Osten kommenden nördlichen Fahrbahn der Genfer Straße (nicht Kreisel) im Bereich der Ecke des Parkplatzes. zu a) zu b) Begründung: a) von Norden (oben) aus der Stichstraße kommende Fahrzeuge haben größere Schwierigkeiten rechts auf die Brücke zur Glochengasse hin abzubiegen, wenn im angegebenen Bereich weitere Fahrzeuge abgestellt sind b) An der genannten Einmündung hat der von Osten kommende Verkehr der Genfer Straße Vorfahrt vor dem von Süden kommenden Verkehr der Berner Straße (Rechst vor Links). Durch bis auf die Nase des Parkplatzes abgestellten Fahrzeuge, auch Lieferwagen (siehe Bild) ist die Einmündung der Genfer Straße bez. auf der Genfer Straße kommenden Fahrzeuge für Fahrer auf der Berner Straße oft schlecht bis gar nicht erkennbar. Eine strichlierte Haltelinie weist besser auf die Einmündung hin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 234/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 229/15 Betreff: Reduzieren der Sichtbehinderung an der Autobahnausfahrt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, das Zurückschneiden der Bepflanzung an der Kreuzung Anna-Lindh-Allee - Züricher-Straße zu veranlassen. Begründung: Durch das Ausmaß und die Höhe der Bepflanzung wird an verschiedenen Stellen die freie Sicht auf die Straße behindert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 11.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 229/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2014, OF 348/12 Betreff: Unfallhäufigkeit auf der K 824 Der Ortsbeirat 12 bittet den Magistrat um Auskunft, wie sich nach dem Aufstellen des Schildes 50km/h die Unfallzahlen auf der K824 zwischen Autobahnunterführung A661 und der Kreuzung Am Martinszehnten / Heinrich-Lanz-Allee entwickelt haben. Begründung: Viele beschädigte Bäume am rechten Straßenrand Richtung Kalbach deuten darauf hin, dass die auf dieser Straße zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Ggfs. sollte dort zum Schutz der Bäume eine Leitplanke montiert werden. Die Kenntnis über die Unfallzahlen ist hierfür eine Voraussetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 348/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2014, OF 215/15 Betreff: Bessere Ausleuchtung des Zebrastreifenübergangs im Ben-Gurion-Ring/Einmündung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Straße "Ben-Gurion-Ring" an der Einmündung zur Berner Straße am vorhandenen Zebrastreifen der Übergang durch Aufstellung einer Straßenleuchte mit gelben Licht besser ausgeleuchtet wird. Begründung: Es ist gerade in den Abendstunden dieser Übergang ein unbeleuchteter dunkler Abschnitt. Eine bessere Ausleuchtung erhöht die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3016 2014 Die Vorlage OF 215/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2014, OF 334/12 Betreff: Zusätzliche Bänke im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" aufstellen Vorgang: ST 1202/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Hinweis auf den Antrag vom 19.08.2011 und der ST 1202 vom 14.11.2011 die hinsichtlich des Standortes bereits abgestimmten 8 Parkbänke im Wegebereich der Weingärten Anlage aufzustellen, damit dort Ruhe- und Sitzmöglichkeiten für Spaziergänger vorhanden sind. Begründung: Die gelungene Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten beweist, dass durch eine großzügig angelegte Planung der Gewerbeflächen mit ihren Grün- und Wegebeziehungen eine Nutzung zur Naherholung in diesem Gebiet möglich ist. Allerdings sollten in dem wichtigen oben genannten Grünzug, nunmehr endlich die mit der ST vom 14.11.2011 zugesicherten Parkbänke, die von Spaziergängern, Radfahrern und Besucher in allen Richtungen genutzt werden, Sitzgelegenheiten in Form von Bänken vorhanden sein und zur Belebung dieser Gebiete beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1202 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 334/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 214/15 Betreff: Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat bzw. die beauftragte FES werden gebeten, zum Sammeln von wiederverwertbaren Kleinelektrogeräten in Nieder-Eschbach dezentrale Ensorgungsinseln zu schaffen und diese mit Elektroschrott-Sammeltonnen auszustatten. Als geeignete Standorte für die Sammeltonnen/-behälter werden die gut zu erreichenden Bereiche bei den vorhandenen Verbrauchermärkten vorgeschlagen: - Alt-Nieder-Eschbach - Ben-Gurion-Ring - Berner Straße Begründung: Neben der Möglichkeit der Abgabe von Klein- Elektrogeräten im Wertstoff-Hof Nord der FES bedarf es weiterer Angebote für den Bürger im Frankfurter Norden, Kleinelektro-Schrott-Abfall wie bspw. alte Handys, Fön, Mixer, Elektrorasierer, etc. für die Wiederverwertung zu ensorgen. Diese Geräte sind begehrtes Recyclinggut und gehören nicht in die häusliche Restmülltonne. Auf sogenannte dezentrale Entsorgungsinseln sollen daher spezielle Sammelbehälter aufgestellt werden, in denen diese Kleingeräte entsorgt werden können. Als geeignete Örtlichkeiten für derartige Sammelbehälter werden in Nieder-Eschbach die Standorte der Discounter und Verbrauchermärkte vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3015 2014 Die Vorlage OF 214/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Meier
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2014, OF 209/15 Betreff: Berner Straße; Probleme beim Andienungsverkehr Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bedingt durch die von LKW ́s verursachte Nutzung eines Teils der Straße und des Bürgersteig der Berner Straße vor einem Elektogeräte-Fachmarkt für die Lieferung von Elektrogeräten. Die Nutzung des Bürgersteigs als Lager- und Umschlagsplatz führt neben dem Blockieren einer Fa hrbahn zu einer Gefährdung für Fußgänger. Dadurch kommt es auch ergänzend verstärkt zu unnötigen Rücksstaus und zu Beinträchtigungen für den fließenden Verkehr. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu regeln, in wieweit die Andienung des Elektrofachgeschäftes vor Ort besser geordnet und ohne Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs in der Berner Straße geschaffen werden kann. Begründung: Viele Bürger/innen sind in letzter Zeit an den OBR herangetreten, dass in der Berner Straßein seit längerem, insbesondere vor dem ansässigen Elektrofachgeschäft verstärkt Probleme bei der Lieferung und Andienung auftreten. Es gilt daher zu prüfen, ob für Anlieferung von Geräten an die Firma eine andere Möglichkeit gefunden und verbindlich festgelegt werden kann. In diesem Zusammenhang wurde auch bereits im Vorfeld seitens des Ortsvorstehers ein Gespräch im Oktober 2013 mit der Firma geführt, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, eine Besserung ist seither nicht eingetreten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 209/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2013, OF 205/15 Betreff: Ausbesserung eines Kanalzugangs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, umgehend den Kanalzugang in der Züricher Straße, direkt hinter der Ausfahrt aus dem Kreisel Berner Straße Richtung Autobahnanschluss auf Höhe der Fahrbahndecke zu setzen. Begründung: Offenbar ist der Deckel um einige Zentimetern eingesunken Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 205/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2013, OF 203/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten,bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicherAusweitung desGeschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8. (bez. 19.8.) 1998 angegebenen 1190 (minimal) bis 1320 WE (maximal) zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1320 WE ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des B-Planes festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist.Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch (reduziert) bestehen bleiben. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss NiederEschbach zu rechnen ist. An der neuen U-Bahnhaltestelle ist eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-BahnHaltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeirevier vorzuhalten. Zu Prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. Der Bereich des Dreimärkers, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, ist von Bebauung freizuhalten und (im Rahmen von "Kunst am Bau") zu gestalten, Der Dreimärker (zur Zeit unterirdisch) ist zu sichern. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle NiederEschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von (potentiellen) Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach auf die U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert.Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine (einfache) Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 437 2013 Die Vorlage OF 203/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen NPD (= Enthaltung); Herr Meier (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2013, OF 293/12 Betreff: Dach-Reparatur der Tennishalle im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie lange die Reparatur des Dachs der Tennishalle im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten voraussichtlich dauern wird. Begründung: Die Tennishalle des Sport- und Freizeitzentrums Am Martinszehnten wurde zu Beginn der Wintersaison wegen Reparaturarbeiten am Dach geschlossen. Viele Tennisspieler stehen zu Beginn der Hallensaison 2013/2014 nun ohne entsprechende Trainingsmöglichkeiten da. Auch das Jugendtraining vieler Vereine kann auf unbestimmte Zeit nicht stattfinden. Da Trainingszeiten in Tennishallen frühzeitig gebucht werden müssen, gibt es keine Möglichkeit auf andere Plätze auszuweichen. Zunächst wurde darüber informiert, dass die Halle wegen wichtiger Reparatur-arbeiten bis Anfang November geschlossen würde. Von einer Verzögerung sei nicht auszugehen. Nun stellen sich das Ausmaß der Schäden offensichtlich erheblich größer dar und ein exakter Termin des Abschlusses der Arbeiten kann derzeit nicht genannt werden. Es ist seit langem bekannt, dass es Schäden am Dach gibt. Daher fragen wir, warum diese Arbeiten nicht in den Sommermonaten ausgeführt werden konnten, als kein Trainingsbetrieb in der Halle stattfand. Jetzt fällt nicht nur Training aus, sondern die Stadt verliert auch die Einnahmen aus der Hallennutzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2655 2013 Die Vorlage OF 293/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an dem Tenor folgender Halbsatz angefügt wird: "beziehungsweise ob mit längeren Schließungszeiten zu rechnen ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2013, OF 531/10 Betreff: Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle der bisherigen Planung einer Ortsrandstraße im Rahmen eines Bebauungsplanes für das Gebiet Bonames-Ost, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, durch das im Bereich der bisher vorgesehenen Ortsrandstraße eine Umgehungsstraße für Bonames zwischen dem Harheimer Weg und der Berner Straße geplant wird. Begründung: Bonames benötigt dringend eine Umgehungsstraße. Durch die Koppelung einer Straße mit dieser Funktion an das Bebauungsgebiet Bonames-Ost als sogenannte Ortsrandstraße ist durch die Verzögerung dieses Bebauungsplans wertvolle Zeit verloren worden, in der längst eine Umgehungsstraße errichtet hätte werden können. Hinzu kommt, dass nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit für dieses Baugebiet am 11. Oktober 2013 erneut deutlich wurde, dass man durch die Behandlung als Ortsrandstraße der verkehrlichen Bedeutung, die dieser Straße zukommt, nicht gerecht wird. So sind die Annahmen zur Auslastung dieser Straße eher gegriffen und ihre überörtliche Bedeutung wird nicht genügend im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies müsste im Rahmen des für eine Umgehungsstraße erforderlichen Planfeststellungsverfahrens automatisch erfolgen. Dadurch, dass die Flächen für die Straße im Umlegungsverfahren aus der zur Bebauung geplanten Fläche erwirtschaftet werden müssen, verbleibt deutlich weniger umlegungsfähiges Bauland, so dass Flächen zur Bebauung ausgewiesen müssen, die aus übergeordneter Bedeutung eigentlich von einer Bebauung freigehalten werden sollten. Außerdem fallen so die Kosten für die Straße Rahmen der Erschließung des Baugebiets Bonames Ost an und werden entsprechend umgelegt, was auf Grund der überörtlichen Bedeutung der Straße unangemessen ist und die Baukosten im Baugebiet unzulässig erhöhen wird. Deshalb ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre und die Planung deutlich erleichterte, wenn die Umgehungsstraße aus dem Bebauungsplanverfahren herausgelöst würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2013 Die Vorlage OF 531/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2013, OF 197/15 Betreff: Stromausfall in Nieder-Eschbach Am Abend des 22. September kam es in Nieder-Eschbach (und Umgebung) zu einem Stromausfall, bedingt durch den Abriss einer Stromleitung an der Überlandleitung in Höhe der Anna-Lindh-Allee.Wegen den Reparaturarbeiten wurde die Anna-Lindh-Allee am folgenden Tag gesperrt und der Verkehr durch Nieder-Eschbach umgeleitet. In Nieder-Eschbach gibt es zur Zeit, bedingt durch den Bau des Kreisels an der Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße, weitere Umleitungen und Durchfahrtssperren. Dadurch kam es in den folgenden Straßen in Nieder-Eschbach zu erheblichen Verkehrsüberlastungen und Stauungen, bez. Missachtung der Einbahnstraßenregelung: Homburger Landstraße (Richtung Bonames und Autobahnanschlussstelle), Berner Straße (Rückstau durch Ampel an der Kreiselbaustelle) Deuil-La-Barre-Straße (westlicher Teil, Rückstau bis Festplatz) Urseler Weg (westlicher Teil) mit der Otto-Hahn-Schule Albert-Schweitzer-Straße mit Missachtung der temporären Einbahnstraßenregelung Prager Straße und An der Walkmühle (beide mit der Michael-Grzimek-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Was war die Ursache für den Leitungsabriss? - Kann es zu weiteren, ähnlichen Vorfällen kommen? - Warum wurde keine weiträumige Umleitung eingerichtet? - Warum musste die parallele Autobahn während der Arbeiten nicht gesperrt werden? - Wurden die Otto-Hahn-Schule und die Michael-Grzimek-Schule von der Umleitung und dem damit einhergehenden sehr hohen Verkehrsaufkommen unterrichtet? - Warum wurde die Einbahnstraßenregelung in der Albert-Schweitzer-Straße nicht kontrolliert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 197/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und NPD gegen GRÜNE und Herr Drephal (= Annahme); Herr Meier (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2013, OF 279/12 Betreff: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach Am Martinszehnten/Am Zedernholz Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend seiner Stellungnahmen ST 1191 vom 31.7.09 und ST 0018 vom 7.12.09, zur Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach und dem Mertonviertel und zur Vermeidung unsinniger Umwege, den fehlenden Lückenschluss zwischen den Straßen Am Martinszehnten und Am Zedernholz durch die Errichtung einer Radwegerampe endlich herzustellen. Begründung: Trotz der positiven Stellungnahmen des Magistrats vom 7.12.09 auf den Antrag des Ortsbeirats vom 22.6.07, ist nicht abzusehen ob der Magistrat seine Abstimmung unter den Fachämtern in den nächsten Jahren abschließen kann. Da die notwendigen baulichen Maßnahmen nicht sehr umfangreich sein können und an der betreffenden Stelle schon seit 2007 Baumaterialien lagern, hofft der Ortsbeirat auf eine zeitnahe positive Umsetzung seines Antrages aus dem Jahr 2007. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 27.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2560 2013 Die Vorlage OF 279/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2013, OF 188/15 Betreff: Vervollständigung eines Wegweisers (Brückenschild) in der Züricher Straße Die Ausfahrt von der A661 von Süden kommend mündet nach einer Rechtskurve in die Züricher Straße. Im Zusammenhang mit den Bauten für IKEA und Hornbach musste seinerzeit u.a. das Kreuzungsbauwerk neu gestaltet und erweitert werden. Ab der Kreuzung bis zur Einfahrt Ikea und Hornbach beginnt die Züricher Straße mit 3 Spuren. Die rechte Spur führt zu Hornbach, die mittlere Spur führt zu Ikea. Die linke Spur führt geradeaus entlang der Züricher Straße in das Gewerbegebiet. Zum Erreichen dieser äußeren Spur müssen auf einem sehr kurzen Straßenstück die Ikea- und Hornbach-Spuren diagonal überquert werden. IKEA und Hornbach machen ihre beiden Spuren durch große Brückenschilder einzeln erkenntlich. Die dritte Spur wird nicht benannt. Dies voraus geschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vorhandenen Brückenmast mit den einzelnen Schildern "Hornbach" und "IKEA" zu verlängern, so dass links noch ein Hinweisschild auf Nieder-Eschbach möglich wird. Dies sollte mit Rücksprachen mit den beiden Firmen möglich sein. Gerne gibt der Ortsbeirat weitere sachdienliche Auskunft. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 188/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 188/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2013, OF 189/15 Betreff: Umsetzen eines Verkehrsschildes an der Ecke Homburger Landstraße/Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen , Der Magistrat wird gebeten, das Schild "Fahrradweg/Fußweg Ende", das am Rand des Bürgersteigs kurz vor der Ecke Homburger Landstraße (stadteinwärts) / Berner Straße steht, zu versetzen. Dieses Schild behindert in erheblichem Maße die Sicht auf die dahinter stehende Ampel. Ein immer gewünschtes vorausschauendes Fahren auf die Kreuzung zu, wird durch die ungünstige Platzierung des Schildes großenteils eingeschränkt. Das Problem lässt sich leicht lösen durch ein Anbringen des Schildes an dem Laternenmast, der rechts an der Mauer steht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2013, OF 194/15 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Investitionsprogramm wird ein neuer Haushaltsposten "Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring" geschaffen und mit angemessenen Mitteln ausgestattet. Für das Jahr 2014 sind Planungskosten einzustellen, für das Jahr 2015 die entsprechenden Baukosten. Die Planung ist mit dem OBR 15 abzustimmen. Begründung: Eine Vorplanung liegt bereits vor, siehe ST 1563 vom 2.12.2010. Investitionsmittel zur Umsetzung der Maßnahme sollten bereits im Haushalt 2012 eingestellt sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 248 2013 Die Vorlage OF 194/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Herr Drephal gegen Herr Meier und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2013, OF 247/12 Betreff: Verkehrsführung auf der K 824 rechtzeitiger verdeutlichen Der Ortsbeiratsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem stattgegebenen Antrag die Linksabbiegespur auf der K 824 auf die A 661 Richtung Offenbach durch entsprechende Bodenmarkierungen rechtzeitiger kenntlich zu machen, nun auch endlich zur Ausführung kommt. Begründung: Auf der K824 in Richtung Kalbach / Am Martinszehnten wird die Linksabbiegespur auf die A 661 in Richtung Offenbach verhältnismäßig spät ausgewiesen. Sowohl Ortsunkundige als auch einige "Raser" versuchen daher immer wieder kurzfristig von der spät ausgewiesenen Linksabbiegespur zur Autobahn auf die rechte Spur Richtung Kalbach zu wechseln. Dabei kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Eine frühzeitigere Ausweisung der Linksabbiegespur mittels Bodenmarkierungen kann diese Gefahr entkräften und zur Verkehrssicherheit neben den heute schon stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen beitragen. Diesem Antrag wurde entsprochen, nur leider bis heute nicht zur Ausführung gebracht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2253 2013 Die Vorlage OF 247/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "rechtzeitiger" durch das Wort "früher" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2013, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 223/12 vom 06.04.2013 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich bei der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind infrage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle als auch für die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2013, NR 653 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1492 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 335 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 370 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 370 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) REP (OA 370 und NR 653 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3253, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3405, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2013, OF 230/12 Betreff: Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die terrassenförmig angelegten Natursteinmauern im Bereich des Sportplatzes "Am Hopfenbrunnen" in Richtung Rechenzentrum dauerhaft instand zu setzen. Begründung: Die vor mehreren Jahren aufwändig gestalteten Mauern haben durch ihre unbefestigte Bauweise Haltbarkeit eingebüßt. Zahlreiche Steine fallen aus dem Mauerverbund und die Natursteinmauer wird instabil. Umliegende Steine erschweren die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die in diesem Bereich notwendig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 230/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 223/12 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschafts- schutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen, nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich mit der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, in dem die Gebäude des Towercafes und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung, keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind in Frage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle, die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebietes wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung, die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebietes. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 370 2013 Die Vorlage OF 223/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 135/15 Betreff: Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Vorgang: B 829/09 Der Magistrat wird gebeten, die angefangene Planung dieses Kreisels zunächst nicht weiter zu verfolgen. Der verkehrliche Gewinn steht in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten, insbesondere auch im Hinblick auf die finanzielle Situation Frankfurts. Begründung: Die Einmündung der Autobahnbrücke vom Martinszehnten her kommend ist von allen drei Seiten sehr übersichtlich und so ausreichend dimensioniert, dass der Verkehr sich problemlos und sicher abwickeln lässt. Auch die beiden Stadtbus-Haltestellen sind gut integriert. Ein neu angelegter, behindertengerecht gebauter Zebrastreifen im Umkreis sichert die Querung für Fußgänger im südlichen Teil des Ben-Gurion-Rings. Auf dem nördlichen Teil, allerdings etwas weiter entfernt, gibt es den Fußgängerüberweg mit einer Bedarfsampel. Auf der Brücke über die Autobahn wurde eine Querungshilfe für Fußgänger installiert. Mit einem Teil des ersparten Geldes wäre z. B. der obere Teil des Urseler Wegs in einen angemessenen Zustand zu versetzen und die Prager Straße. Auch fehlt noch die Zufahrt zu der Kinderkrippe in der Gladiolenstraße. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.09.2009, B 829 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen Herr Meier (= Annahme) bei Enthaltung NPD
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2012, OF 180/12 Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße, Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz ein Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufgebracht werden kann. Begründung: Das Sportzentrum "Am Martinszehnten" wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung "Am Martinszehnten" laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesichterten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Auch nachmittags ist zu beobachten, dass viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesichterten Stelle überquert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1693 2012 Die Vorlage OF 180/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz einen Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Das Sportzentrum Am Martinszehnten wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung Am Martinszehnten laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesicherten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass das Fußgängeraufkommen im Tagesmittel eher gering ist. Da bei Sportveranstaltungen aber ein deutlicher Bedarf besteht, hält er den Zebrastreifen dennoch für erforderlich. Anzumerken ist, dass nachmittags zu beobachten ist, dass viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen, um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesicherten Stelle überquert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 127/15 Betreff: Sachstandbericht zu den geplanten Kreiseln in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1563/10; ST 996/10 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistart wird um einen Sachstandsbericht zu dem beiden Kreiseln Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße Ben-Gurion-Ring Brücke Am Martinszehnten gebeten Begründung: Der Bau des Kreisels Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße sollte im Anschluss an den Verkehrsberuhigungsausbau in der Homburger Landstraße erfolgen. Der (Mini-)Kreisel Ben-Gurion-Ring Brücke Am Martinszehnten befand sich in der Ämterabstimmung und sollte für den Haushalt 2012 angemeldet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2010, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2010, ST 1563 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 11 Über die Ziffern 1. und 2. wird getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1601 2012 Die Vorlage OF 127/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU, 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 126/15 Betreff: Ausschilderung des Wertstoffhofes in der Max-Holder-Straße 29 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den kürzlich eröffneten Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße an den Zufahrten zum Gewerbegebiet Am Martinszehnten angemessen ausschildern zu lassen. Weiterhin wird der Herr Ortsvorsteher gebeten, für eine erneute Verbreitung der Informationen über den Wertstoffhof in Nieder-Eschbach Sorge zu tragen. Dies könnte beispielsweise sein: Aushang eines Lageplans mit Öffnungszeiten im Schaukasten am Rathaus, Verhandlung über eine (ständige) Aufnahme der wichtigen Daten (Adresse, Telefonnummer, URL) im Eschbacher Anzeiger. Begründung: Es fehlen Hinweisschilder, um den o.g. Wertstoffhof im Gewerbegebiet finden zu können. Solche Informationen erhöhen sicherlich den Bekanntheits- und damit auch den Nutzungsgrad des Wertstoffhofes. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1600 2012 Die Vorlage OF 126/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, den kürzlich eröffneten Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße an den Zufahrten zum Gewerbegebiet Am Martinszehnten (an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße sowie an der Brücke Am Martinszehnten) angemessen auszuschildern." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2012, OF 114/15 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens an der Ecke Berner Straße/Ben-Gurion-Ring mit entsprechender Beleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der Straßenecke Berner Str. 76/Ben-Gurion-Ring einen Zebrastreifen mit entsprechender Beleuchtung zu installieren. Begründung: Durch den zunehmenden Autoverkehr in das Industriegebiet wird die Querung für Fußgänger immer schwieriger. Um den Fußgängern eine sichere Querung zu ermöglichen, ist die Einrichtung eines Zebrastreifens mit entsprechender Beleuchtung notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 24.08.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1474 2012 Die Vorlage OF 114/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 6 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2012, OF 150/12 Betreff: Tag der offenen Tür Am Martinszehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit den "Am Martinszehnten" ansässigen Firmen einen Tag der offenen Tür zu veranstalten, um den Anwohnern und über die Stadtgrenzen hinaus das breit gefächtere unterschiedlichste Firmenangebot darzustellen und für diese auch zu werben. Begründung: In den vergangenen Jahren wurde das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" immer weiter ausgebaut, so dass es nun fast vollständig mit Firmen besiedelt ist. Diese gehören vom Frischezentrum bis zum TÜV Hessen unterschiedlichsten Branchen an und sind oftmals noch nicht so bekannt. Daher sollte der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main daran gelegen sein, all diesen Firmen mit ihren Geschäftsfeldern im Rahmen eines Tages der offenen Tür eine überregionale Darstellung zu bieten, wie bereits einige Firmen durch die Industrieroute solche Angebote nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1468 2012 Die Vorlage OF 150/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "veranstalten" durch das Wort "initiieren" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2012, OF 131/12 Betreff: Verkehrsführung auf der K 824 rechtzeitiger verdeutlichen Der Ortsbeiratsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegespur auf der K 824 auf die A 661 Richtung Offen-bach durch entsprechende Bodenmarkierungen rechtzeitiger kenntlich zu machen. Begründung: Auf der K824 in Richtung Kalbach / Am Martinszehnten wird die Linksabbiegespur auf die A 661 in Richtung Offenbach verhältnismäßig spät ausgewiesen. Sowohl Ortsunkundige als auch einige "Raser" versuchen daher immer wieder kurzfristig von der spät ausgewiesenen Linksabbiegespur zur Autobahn auf die rechte Spur Richtung Kalbach zu wechseln. Dabei kommt es häufig zu ge-fährlichen Situationen. Eine frühzeitigere Ausweisung der Linksabbiegespur mittels Bodenmarkie-rungen kann diese Gefahr entkräften und zur Verkehrssicherheit neben den heute schon stattfin-denden Geschwindigkeitskontrollen beitragen. [Die angehängten Bilder dienen zur Orientierung.] Anlage 1 (ca. 349 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 22.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 131/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1461 2012 Die Vorlage OF 131/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2012, OF 106/15 Betreff: Grüngürtelbereich von Nieder-Eschbach hier: Aufstellung von Ruhebänken an geeigneten Stellen der Rundwege Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Rundwege im Grüngürtelbereich in der Gemarkung von Nieder-Eschbach an geeigneten Stellen, Ruhebänke aufzustellen. An folgenden geeigneten Standorten sollten zunächst jeweils eine Ruhebank (mit daneben installierten Abfallkörben) aufgestellt werden: Feldweg am unteren Rande des Pfingstwäldchens (Verlängerter Wald- und Feldweg von der Straße Am Sprudel von Nieder-Eschbach Richtung Harheim) an der freien Wiese) Asphaltierter Rad- und Fußweg entlang und neben der Anna-Lindh-Allee mit Blick Richtung Nieder-Eschbach Begründung: Viele Naherholungssuchende benutzen diese Wege. An den o.g. Stellen ist eine gute Rundumsicht gegeben und lädt für kurzes Verweilen zur Rast ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2012 Die Vorlage OF 106/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Die endgültigen Standorte sollen mit dem Ortsvorsteher und der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 123/12 Betreff: Parkplatzsituation am Martinszehnten Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bereitstellung von LKW-Stellplätzen im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" durch einen Brief Erkundigungen beim Straßenverkehrsamt einzuholen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen: An das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main Sehr geehrte Dame oder Herr, der Ortsbeirat hört immer wieder, dass es im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zu wenig verfügbare Parkplätze für LKWs gäbe. Wir beobachten dort zahlreiche kleinere Lieferwagen, Verkaufsanhänger und Wohnmobile, die dort möglicherweise auch über längere Zeit abgestellt sind. Können Sie uns bitte schildern, welche Regelungen hinsichtlich eines längeren Abstellens von gewerblichen Fahrzeugen und Wohnmobilen bzw. Wohnanhängern auf öffentlichen Parkplätzen gelten? Des Weiteren würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus praktische Erfahrungen mitteilen könnten, auf welchem Wege es sinnvoll und praktikabel ist, öffentliche Parkplätze für ihre bestimmungsgemäße Nutzung freizumachen (z. B. geeignete Meldewege nach Bedarf oder besser turnusmäßige Überprüfungen, Erfolgsaussichten solche Bemühungen usw.). Mit freundlichen Grüßen ... Begründung: Den ohnehin schon stark belasteten Fernfahrern soll ihre Arbeit nicht noch durch lange Parkplatzsuche erschwert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 123/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 79/15 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der B 352 unter der Voraussetzung zu, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht (s. a. OA 15/21, OA 594/20, OA 596/20,OA 619/20, OF 308/15 20) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 33 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion den Tenor wie folgt: "1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352/21 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352/21 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden." Die Vorlage OF 79/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 91 2021 1. Die Vorlage B 352 dient unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 79/15 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 54/8 Betreff: Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 durch wohnortnahe Angebote verbessert werden kann. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Flächen in Heddernheim und in der Nordweststadt für Leichtathletik (Schul- und Vereinssport) aktuell zur Verfügung stehen und ob der Magistrat plant, die Sportflächen der früheren Bezirkssportanlage an den Ernst-Reuter-Schulen, heute Areal der Europäischen Schule (ESF), im Falle eines Umzugs der ESF an einen anderen Standort wieder für Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im ganzen Ortsbezirk fehlen Freiflächen für Vereinssport und insbesondere Leichtathletik. Der Sportplatz vom SV 07 in Heddernheim und die Fußballplätze des SV Niederursel sind die einzigen größeren Sportflächen, aber auch dort fehlen Laufbahnen für Leichtathleten. Die überlaufene Sportanlage am Riedberg kann dieses Manko nicht kompensieren. Breitensportvereine im Ortsbezirk wie die TSG Nordwest sind auf die sanierungsbedürftige Leichtathletikhalle Am Martinszehnten in Kalbach oder auf die Sportplätze bei Blau-Gelb in Ginnheim angewiesen, um Leichtathletikangebote machen zu können. Eine Konzentration von Leichtathletikflächen auf der Sportanlage Hahnstraße in Niederrad am anderen Ende der Stadt hilft den den hiesigen Vereinen wenig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 214 2021 Die Vorlage OF 54/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 106/12 Betreff: Abwärme aus Rechenzentren nutzen Im Zuge einer digitalisierten Welt und der damit verbundenen Nutzung des Internets bedarf es auch einem immer größeren Bedarf an Rechenzentren, die sich aufgrund der Nähe zu einem der weltweit größten Internetknotenpunkte "DE-CIX" in Frankfurt niederlassen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Chancen durch die Digitalisierung entstehen können und aufgezeigt, an welchen Stellen eklatanter Nachholbedarf besteht. Die Digitalisierung muss jedoch im Einklang mit dem weltweiten Klima stehen und darf die Ziele der Klimaneutralität nicht einschränken. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren bietet großes Potenzial zur Verbindung von Digitalisierung und Klimaneutralität. Wie ein aktuelles Projekt aus dem Frankfurter Gallus zeigt, bei dem 1.300 neue Wohnungen mit Abwärme aus einem Rechenzentrum versorgt werden sollen. Die Mainova AG kündigte überdies an, dass in den kommenden Jahren Rechenzentren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen (hessenschau.de berichtete). Dieses Potenzial kann auch für den Ortsbezirk 12 mit seinen Rechenzentren genutzt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova AG und den privaten Betreibern der Rechenzentren Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme als Nah- und Fernwärme zu erarbeiten, die zur Versorgung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" dienen oder in das vorhandene Fernwärmenetz "Riedberg" eingespeist werden können. Begründung: Im Jahr 2017 benötigten die Rechenzentren in Deutschland 13,2 Mrd. Kilowattstunden Strom (Tendenz steigend), welcher in Rechenzentren in Wärme umgewandelt wird und fast ausschließlich ungenutzt bleibt. Klimapolitisch ist die weitere Nutzung der Wärme sinnvoll und erstrebenswert. Weiterhin unterstützt es die Stadt Frankfurt auf dem Weg zur Smart City, wie aus der gesamtstädtischen Digitalisierungsstrategie aus dem Jahr 2021 (S.64) hervorgeht. Finanziert werden könnte ein solches Projekt über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0), die neben einer Machbarkeitsstudie Projekte mit bis zu 15 Mio. € fördert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 974 2021 Die Vorlage OF 106/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2021, OF 91/12 Betreff: Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten In der Ortsbeiratssitzung am 10. Mai 2019 hat der damalige Sportdezernent Markus Frank zur Sanierung der Leichtathletikhalle Kalbach erklärt, dass die diesbezüglichen Planungen dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Nun erfahren die Öffentlichkeit, die Vereine sowie die Mitglieder des Ortsbeirates dank eines ausführlichen Presseartikels der Frankfurter Rundschau vom 24.07.2021, dass die Leichtathletikhalle abgerissen werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. warum die angekündigte Sanierung nicht mehr erfolgen soll, 2. mitzuteilen, welche Planungen mit welchem zeitlichen Horizont für die Leichtathletikhalle "Am Martinszehnten" vorliegen, 3. welche Ausweichmöglichkeiten bei Abriss zur Verfügung stehen, 4. wo - das Gebiet "Am Martinszehnten" hat neben dem Sport- und Freizeitzentrum angrenzend weitere freie Flächen verfügbar und 5. wann ein Ersatz für diese Leichtathletikhalle mit den vorhandenen Funktionen (Laufbahnen: Rundlaufbahn 200 m (4 Bahnen), Sprintgerade 60 m / 100 m / 130 m, Sprunganlagen: Weitsprunganlage (2 Anlagen) Dreisprunganlage, Hochsprunganlagen: Hochspr unganlage (2 Anlagen) Stabhochsprunganlage: (2 Anlagen), Wurfanlagen: Kugelstoßen Diskuswurf und Speerwurf) vorhanden sein wird, 6. welches Einfluss der Abriss auf die Trainingsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler, der Schulen, der Vereine, auf den Bundes- und Landesstützpunkt Leichtathletik haben werden, 7. wie die Finanzierung gesichert ist und 8. wann mit der Inbetriebnahme einer neuen Halle zu rechnen ist. Begründung: Der Frankfurter Norden leidet seit geraumer Zeit unter dem Mangel von Sportflächen. Seit nunmehr fast 12 Jahren wird die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee geplant und ein Spatenstich ist nicht in Sicht. In dieser Zeit ist die Einwohnerzahl Frankfurts von 664.000 (2009) auf fast 750.000 (aktuell) gestiegen ohne dass ein zeitgleicher Ausbau von Sportstätten um 1/6 erfolgt ist. Die Planungen von Multifunktionshallen etc. sind - wie an dem oben genannten Beispiel erkennbar - ohne Bauaktivitäten geblieben. Daher ist es gerade im Leichtathletikbereich wichtig, dass eine 400 m Bahn endlich gebaut wird. Auch unterstützt der Ortsbeirat 12 eine adäquate Sportstätte, die internationale Standards erfüllt. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen muss erst an einem neuen Standort eine Halle stehen, die dann den Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung steht. Das räumliche Argument kann hierbei keine Rolle spielen, da Sportlerinnen und Sportler über das ganze Stadtgebiet verteilt wohnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2021 Die Vorlage OF 91/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 6/15 Betreff: Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von der in seiner ST 1880 vom 19.10.2020 angekündigten Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an oben bezeichneter Stelle und der Durchführung der hierfür notwendigen Verkehrszählung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die Fußgängern und auch Rollstuhlfahrern ein sicheres Queren ermöglichen. Dies könnte z.B. durch Einrichtung einer Querungshilfe, das Setzen von Pfosten und der Durchsetzung des bereits bestehenden Halteverbots in diesem Bereich erfolgen. Begründung: sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Straßenseite trotz generelles Halteverbots zu 99% zugeparkt. Die Stelle wird oft von in der Nähe wohnenden Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl und Rollatoren), aber auch von Müttern mit Kinderwagen, benutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Seniorenwohnanlage und eine Siedlung mit hohem Kinderanteil. Gegenüber befindet sich ein beliebtes Mittagstisch-Restaurant, dass gerne von älteren Bewohner genutzt wird. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von großen Lieferfahrzeugen und Linienbussen frequentiert. Die Einmündung ist generell unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine mögliche Verkehrszählung verwiesen. Wir sind der Meinung, dass eine solche nicht abgewartet werden sollte und jeder Passant, unabhängig von deren Frequenz, das Recht auf eine benutzbare und sichere Querungsmöglichkeit hat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 6 CDU, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 2/15 Betreff: Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass zeitnah ein weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage in Nieder-Eschbach eröffnet wird. Begründung: Ausweislich der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gibt es bislang lediglich eine Teststation in Nieder-Eschbach. Diese wird dankenswerterweise von der Apotheke am Bügel organisiert und befindet sich in der Berner Straße 69. Dies reicht nicht aus! Ab dem 19. April 2021 werden Schülerinnen und Schüler verpflichtend im Präsenzunterricht zwei Mal die Woche getestet. Für diejenigen, die den Test nicht in der Schule machen wollen, besteht die Möglichkeit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests. Davon werden viele Familien mit Grundschulkindern Gebrauch machen. Insbesondere auch deshalb, weil den Schulen keinerlei Unterstützung durch geschultes Personal bei der Testung zur Verfügung steht. Hierfür werden weitere Testkapazitäten benötigt. Hinzu kommt, dass bereits jetzt abzusehen ist, dass zukünftig der Besuch von Ladengeschäften, des Frisörs, von Kino oder Theater usw. nur noch mit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests erfolgen kann. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu: "Laut Testverordnung, die am 09. März 2021 in ihrer aktuellen Fassung veröffentlicht wurde, haben alle Bürger_innen Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest einmal pro Woche. Ab dem 15. April 2021 dürfen die Teststellen auch an Sonn- und Feiertagen Testungen auf eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 durchführen. Die Tests können von niedergelassenen Ärzt_innen, den Testzentren der kassenärztlichen Vereinigung Hessen und im Auftrag des Gesundheitsamtes auch von Zahnärzt_innen, Apotheken und Hilfsorganisationen durchgeführt werden. Die Stadt Frankfurt am Main setzt eine Musterverfügung des Landes Hessen in eine Frankfurter Verfügung um, so dass in Kürze jeder/m Bürger_in ein Testangebot gemacht werden kann." Es ist deshalb dringend erforderlich, zeitnah eine weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage zu errichten, damit die Testkapazitäten auch in Zukunft ausreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 125 2021 Die Vorlage OF 2/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Es sollte auch eine mobile oder Containerlösung in Betracht gezogen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2021, OF 318/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der NR 1368 wird unter Einbeziehung und Vorbehalt nachfolgend vorzunehmenden Änderungen zugestimmt: 1. Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird weiterhin unter Hinweis auf die OA 619 vom 23.10.2020 lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. 2. Zur NR 1368: Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert bleiben sollen, erübrigt sich die in der NR 1368 vom 14.01.2021 nun als Ergänzung aufgeführten neu vorgeschlagenen Punkte XIII und XIV zum Beschlussvorschlag der M 151, welche eine Vorprüfung vorsehen, bereits im Vorfeld. Diese Passagen werden vom Ortsbeirat 15 daher weiter abgelehnt und sind ersatzlos zu streichen. Die sonstigen Änderungsvorschläge in der NR 1368 bleiben hiervon unberührt. 3. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend nochmals aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Auch dem jetzt in der NR 1368 zur M 151 geforderten Prüfauftrag ist daher hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets als nicht zielführend zu bezeichnen und herauszunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird weiter voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 318/15 wird bis zur Sitzung am 07.05.2021 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, 1 SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 702/12 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range Der Magistrat wird gebeten, einen doppelseitigen Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range am Martinszehnten (siehe Bild) aufzustellen. Dieser soll die Ausfahrt vom Parkplatz der Golf Range und der Sportanlage Am Martinszehnten sicherer gestalten. Begründung: Bei der Ausfahrt des Sportgeländes Am Martinszehnten auf der Höhe des Bistros Golf Range sind die Sichtverhältnisse oft schwierig. Hier sind auf dem Seitenstreifen oft parkende LKW, die die Sicht blockieren und Büsche, die nicht zurückgeschnitten sind. Durch einen Verkehrsspiegel kann hier mit sehr kleinem Aufwand die Ausfahrtsituation stark verbessert werden. (Quelle: Apple Maps) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7063 2021 Die Vorlage OF 702/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 309/15 Betreff: GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird ausdrücklich unter Vorgabe zugestimmt, dass der unter IV. stehende Beschlussvorschlag mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach herausgenommen und ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, ist stattdessen das unbebaute Areal komplett in den Grüngürtel einzubeziehen um diese langfristig vor einer Bebauung zu sichern. Eine Prüfung (auch von Teilflächen in diesem Gebiet) erübrigen sich somit bereits im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße soll seine Funktion als unbebauter Naherholungsraum, Frischluftschneise bei einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung des wertvollen Ackerbodens dauerhaft gesichert werden und in keinem Fall (auch eventuell teilweise) einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Stattdessen sind die kompletten Flächen dem GrünGürtelPark zuzuordnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 620 2020 1. Die Vorlage M 154 wird unter Hinweis auf OA 596 und OA 620 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 309/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Seit Beginn der 1990er Jahre wird von uns der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Der Erhalt gegenüber weiterer Bebauung aller Art soll entweder durch eine Erweiterung des Frankfurter Grüngürtels oder als eigenständiger GrünGürtelPark erfolgen. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Kaltluftentstehung und Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung. Die fand so auch Einfluss in den Klimaplanatlas. Zuletzt wurde dies durch die Aufnahme des Erhalts der gesamten Freiflächen westlich und südliche des Ortskerns in die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Römer-Koalition festgeschrieben, ohne dies mit weiterer Bebauung zu verknüpfen. Ein Versprechen an die Bewohner Nieder-Eschbach sowie Frankfurts, welches nun mit dem Inhalt der M-Vorlage gebrochen wird. Der Versuch, die Zustimmung zu einem weiteren großflächigen Gewerbegebiet (wie am Martinzehnten) durch die Verquickung mit der Umsetzung des Restgebietes als GrünGürtelPark zu erreichen, weisen wir als politisch unethisch zurück und fordern die Sicherung der Gesamtfläche entsprechen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode."
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 308/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert werden sollen, erübrigt dies eine Prüfung im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 619 2020 1. Die Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 619 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 306/15 Betreff: Erneuerung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und wann die "Berner Straße" auf dem Streckenabschnitt zwischen Kreisverkehr (Genfer Straße / Züricher Straße), Hausnummer 38 und Ende (Einmündung in den "Ben-Gurion-Ring"), Hausnummer 119 wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird (siehe Planskizze). Begründung: Die Fahrbahn im genannten Abschnitt ist großflächig uneben, Sinkkästen sind z.T. abgesackt, Schlaglöcher vorhanden und erinnert eher an einen Flickenteppich als an eine Straße in Mitteleuropa. Da dort mehrere Einkaufsmärkte vorhanden sind, wird sie auch von zahlreichen Fahrradfahrern benutzt, für die der schlechte Straßenzustand eine besonders hohe Gefährdung darstellt. Planskizze: Sanierungsbedürftiger Streckenabschnitt Berner Straße (Quelle https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/applicattion/stadtplan) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6743 2020 Die Vorlage OF 306/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2020, OF 302/15 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße den Leerstand sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes z. B. im Rahmen eines nichtöffentlichen Teils dem Ortsbeirat vorzulegen und 2. Gespräche mit den Eigentümern der leerstehenden Gewerbeflächen zu führen, um für in Frage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach gegenüber Ikea wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6740 2020 Die Vorlage OF 302/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2020, OF 629/12 Betreff: Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, Die Mainova AG, als kommunales Energieversorgungsunternehmen, wird gebeten 1 künftig verstärkt ungenutzte Dachflächen in Gewerbegebieten des Stadtgebietes Frankfurt am Main zu pachten, um dort Photovoltaikanlagen zu installieren und betreiben. Darüber hinaus wird angestrebt, 2. den vor Ort erzeugten Strom auch den jeweils in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen über eine Stromkaufvereinbarung (PPA) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Allein im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" gibt es ausreichende Dachflächen, die nicht verschattet sind und zur Energiegewinnung zur Verfügung stehen. Hierzu kann das bestehende Solarkataster Hessen zu den verfügbaren und gut nutzbaren Flächen zu Rate gezogen werden. Da die Mainova AG zu 75% zu der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding gehört und damit in städtischem Eigentum ist, erfolgt somit ein Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt Frankfurt am Main. Über das Power Purchase Agreement (PPA - Stromliefervertrag) könnten auch der Bau und der Betrieb, damit die Investitions- und Betriebskosten, finanziert werden. Dies stellt zusammenfassend eine Ergänzung zum Klimaschutz in Frankfurt am Main dar. Hierzu wird auf den Bericht Nr. 436 vom 28.08.2020 verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 17 Unterbrechung der Sitzung von 21:28 Uhr bis 21:36 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6600 2020 Die Vorlage OF 629/12 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova AG als kommunales Energieversorgungsunternehmen hinzuwirken, künftig verstärkt ungenutzte Dachflächen in Gewerbegebieten des Stadtgebiets Frankfurt am Main zu pachten, um dort Fotovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben." Abstimmung: 5 CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2020, OF 298/15 Betreff: Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine aktuelle Statistik zu der Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten, aber aus klimatischen Gründen zu erhaltenden Freiflächen vorzulegen - unter besonderer Berücksichtigung der nördlichen Frankfurter Stadtteile. Dabei ist darzulegen, wie hoch der aktuelle Bedarf an Gewerbeflächen in Frankfurt und speziell im Frankfurter Norden ist, wie hoch der derzeitige Leerstand solcher Flächen ist, - wie sich der Flächenbedarf in den letzten Jahren entwickelt hat, - wie sich der Leerstand in den letzten Jahren entwickelt hat, speziell: wie sich der Leerstand im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise entwickelt hat, - wie viel Gewerbefläche in Wohnraum umgewandelt wurde (2015 bis 2020), - wie viel Gewerbefläche nach derzeitiger Planung demnächst in Wohnraum umgewandelt werden soll, - wie viele An- und Abmeldungen von Gewerbetrieben in den letzten Jahren (2015 bis 2020) aufgetreten sind, - auf welchen nicht oder nicht (mehr) vollständig genutzten bzw. künftig freiwerdenden Flächen diese Notwendigkeit - auch unter erweiterten Kosten - umgesetzt werden können, beziehungsweise im negativen Fall, warum dies nicht möglich sein soll. - wie die Verkehrsproblematik, die durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen wegen der weiteren Gewerbeansiedlung in Nieder-Eschbach entstehen wird, bewältigt werden soll. Die Statistik hat sich auf aktuelle Zahlen aus 2020 zu beziehen, unter besonderer Berücksichtigung des Corona-bedingten Rückgangs der Nachfrage nach weiteren Gewerbeflächen aller Art (z.B. durch Homeoffice) in der kommenden Dekade. Begründung: Der Wunsch der IHK nach Gewerbeflächen im Frankfurter Norden besteht seit Jahrzehnten. Allerdings wurde er noch nicht durch konkrete, aktuelle Zahlen belegt. Derzeit ist solch ein Wunsch nicht begründbar, da speziell im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach und Am Martinszehnten durchaus viel Leerstand zu beobachten ist, aber auch Betriebe an Umsiedlung denken. Die Arbeitswelt ist - bedingt durch die Coronakrise - im Wandel, dies sollte bei der Planung von Gewerbe bedacht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6375 2020 Die Vorlage OF 298/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 605/12 Betreff: Modellgebäude für "Frankfurt frischt auf" im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg - Nachhaltiges Bauen In der B 315 vom 06.07.2020 teilt der Baudezernent mit, dass derzeit kein Stadtteil über ein Modellgebäude verfügt, das alle Facetten des Förderprogramms abbildet. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg eignet sich mit seinen öffentlichen Gebäuden ideal für eine Aufnahme in das Modellprojekt. Darüber hinaus besitzt die Aufnahme öffentlicher Gebäude Demonstrativcharakter für derartige Maßnahmen im privaten und auch gewerblichen Bereich. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat nimmt für den Ortsbezirk 12 eines der folgenden städtischen Gebäude, die zeitnah modernisiert oder gebaut werden mit in das Modellprojekt auf. Darunter fällt unter anderem das zeitnah zu sanierende Sport- und Freizeitzentrum "Am Martinszehnten sowie der in Planung befindliche Sportpark östlich der Altenhöferallee. Andere öffentliche Gebäude, wie die zahlreichen Kitas, Schulen und Sportplätze, sollten bei der Planung berücksichtigt werden Begründung: Seit Dezember 2019 war es dem Dezernat nicht möglich, einen geeigneten Standort für ein mögliches Modellgebäude festzulegen. Darüber hinaus bietet das Modellprojekt die Möglichkeit innovative, zukunftsorientierte und ressourcenschonende Baumaßnahmen durchzuführen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6444 2020 Die Vorlage OF 605/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 287/15 Betreff: Geplantes Gewerbegebiet im Bereich Züricher Straße/Anna - Lindh - Allee .der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bereits früher gegen den erheblichen Protest des Ortsbeirates und der Nieder-Eschbacher Bevölkerung auf diesem Gebiet geplante Ansiedlung einer Brauerei und heute wiederum ins Spiel gebrachte Ansiedlung von Gewerbe, nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Auf diesem Gebiet sollte bereits vor Jahren die Henninger Brauerei angesiedelt werden. Bereits früher hat der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bevölkerung gegen diese Planung erheblichen Protest kundgetan. Auch damals wurde der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bürger im Vorfeld nicht informiert. Durch die ständigen neuen Vorschläge für neue Baugebiete, wird auf die massiven Verkehrsprobleme in Nieder-Eschbach keine Rücksicht genommen. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, warum die früheren Planungen von Gewerbeansiedlungen im Bereich zwischen Nieder-Erlenbach und Bad Vilbel, direkt an der B3a nicht in die Suche nach neuen Gewerbegebieten einbezogen wurde. Dieses Gebiet ist sehr groß und belastet die Anwohner, auch während der Bauphase nicht. Durch die B3a ist dieses Gebiet sehr gut verkehrlich angeschlossen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 594 2020 Die Vorlage OF 287/15 wird als interfraktionelle Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 271/15 Betreff: Verbesserung des ÖPNV-Angebots; Unterstützung zur Einrichtung einer neuen Buslinie Nieder-Eschbach (Gewerbegebiet) über HG-Ober-Erlenbach nach Friedrichsdorf Bahnhof Die Städte Bad Homburg v.d. Höhe und Friedrichsdorf planen eine neue Busverbindung, welche von Friedrichsdorf Bahnhof über Seulberg und Ober-Erlenbach nach Nieder-Eschbach geführt werden soll. Diese Strecke wird als Lokaltangente Ost bezeichnet und stellt für alle hier beteiligten Städte, also auch für Frankfurt am Main, eine deutliche Bereicherung des Liniennetzes im ÖPNV, insbesondere für den Frankfurter Norden, dar. Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) begrüßt als sinnvolle Verbesserung des Angebots im ÖPNV die Verwirklichung des Projektes zur Einrichtung einer neuen Buslinie zwischen dem Gewerbegebiet Frankfurt - Nieder-Eschbach und Friedrichsdorf Bf im Hochtaunuskreis, welche möglichst schon zum Ende des Jahres 2020 zur Verfügung stehen soll. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die noch ausstehende kostenmäßige Beteiligung seitens der Stadt Frankfurt am Main an dieser neuen Buslinie in die Wege zu leiten um somit gemeinsam mit den Städten Bad Homburg v. d. Höhe und Friedrichsdorf/Ts diese neue Strecke und Buslinie zu finanzieren. Die Umsetzung dieses Angebots ist vollumfänglich zu unterstützen. 2. Als Endhaltepunkt ist in Nieder-Eschbach innerhalb des Gewerbegebiets die bereits vorhandene Station der Linie 29 in der Berner Straße (Höhe Rückseite Hornbach/Rückseite IKEA) vorzusehen. Begründung: Die neue Buslinie stellt eine deutliche Verbesserung des Angebots im ÖPNV für den Frankfurter Norden dar. So wäre hiermit erstens eine direkte Verbindung Nieder-Eschbachs mit dem an der Gemarkung angrenzenden Bad Homburger Nachbarstadtteil Ober-Erlenbach ein Gewinn und zweitens wird damit ein weiterer Baustein hinsichtlich möglicher Alternativen zum Individualverkehr (Pendler aus dem Hochtaunuskreis) mit dieser neuen Strecke geschaffen. Insoweit dient diese "Lokaltangente Ost" auch einem sinnvollen Lückenschluss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 547 2020 Die Vorlage OF 271/15 wird als gemeinsamer Antrag der CDU, SPD und GRÜNEN mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. mit folgenden Satz ergänzt wird: "Als Zwischenstation sollte die U-Bahn-Station ́Nieder-Eschbach ́ vorgesehen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 262/15 Betreff: Radweg Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5758 2020 Die Vorlage OF 262/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 238/15 Betreff: Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Erneuerung der Lichtzeichenanlage (Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Berner-Strasse in den Ben-Gurion-Ring) ein Blinklicht in Richtung Berner-Straße bei "KfZ-Verkehr rot / Fußgänger grün" zu installieren. Begründung: Der nicht vorfahrtberechtigte linksabbiegende Verkehr aus der Berner Straße kann das Rotlicht derzeit kaum erkennen, zwei sind gar nicht, eines nur etwa zu einem Viertel sichtbar. Nicht selten deuten die Fahrzeugführer das Anhalten auf der Vorfahrtstrasse als Signal zum Losfahren und überfahren das nicht oder zu spät erkannte Rotlicht. Da die Lichtzeichenanlage ohnehin behindertengerecht ausgeführt werden soll, erscheint diese Maßnahme im Zuge der geplanten Erneuerung unerlässlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5306 2019 Die Vorlage OF 238/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Blinklicht" das Wort "gelbes" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 239/15 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der oben bezeichneten Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger, z. B. ein Zebrastreifen, eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Die abgesenkten Bürgersteige sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Seite trotz des dort geltenden generellen Halteverbotes in der Regel zugeparkt. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von größeren Lieferfahrzeugen frequentiert und die Einmündung generell unübersichtlich. Der gewünschte Fußgängerweg wäre als logische Fortsetzung zu der bereits vorhandenen Lichtzeichenanlage zu sehen und würde den Zugang zu einem beliebten Mittagstisch-Restaurant, dass auch gerne von älteren Bewohnern der angrenzenden Siedlung genutzt wird, für Fußgänger sicherer machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 239/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE gegen 1 CDU und BFF (= Zustimmung); 3 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 240/15 Betreff: Fußgängerüberweg über die Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring einen sicheren Fußgängerüberweg zu schaffen. Begründung: Die Einmündung wird von Bewohnern des Wohngebietes Ben-Gurion-Ring regelmäßig überquer nach Nutzung der Fußgänger-Ampel über den Ben-Gurion-Ring, um das Gewerbegebiet Kalbach zu erreichen u.a. zu den Firmen Sunflower und McDonalds aber auch anderen. Darunter befinden sich auch Rollstuhlfahrer. An der Berner Straße sind zwar beiderseits die Bordsteine abgesenkt (ein Überbleibsel der nicht vollständig ausgeführten umfassenden Ampel-Planung von 1992/93), auf der Südseite wird dies jedoch ständig derart zugeparkt, dass Fußgänger sich immer zwischen den Auto durchwinden müssen. Geparkt wird über einen Bereich von 20-30 Meter bis über die Einmündung hinaus. Rollstuhlfahrer haben bei zugeparkter Absenkung über den Ben-Gurion-Ring bis zur nächsten Einfahrt zu fahren, um dort die Absenkung nutzen zu können. Auf dem Foto ist ein Teil der Absenkung auf der südlichen Seite frei. Dies ist aber nicht die Regel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5307 2019 Die Vorlage OF 240/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 477/12 Betreff: Sonntagsleerung von Briefkästen in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Beteiligung des Ortsbeirates 10 mit der Deutschen Post AG Gespräche zu führen mit dem Ziel einen weiteren Briefkästen in Kalbach, u. a. Am Martinszehnten oder an der U-Bahnstation Kalbach, künftig in eine Sonntagsleerung einzubeziehen. Begründung: Der neu aufgestellte Briefkasten an der Ecke Carl-Hermann-Rudloff-Alle/Hans-Poelzig-Straße bietet um 11:30 Uhr eine Sonntagsleerung an. Doch sollten auch die Bürger*innen in Kalbach diese Möglichkeit wieder bekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5103 2019 Die Vorlage OF 477/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 223/15 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Burion-Ring Einmündung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage (täglich arbeitsbedingt) nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewießen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der KFZ-Verkehr ist tagüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll aber noch zeitnah dieses Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-GurionRing mit der Seniorenanlage BGR 20 Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus, sowie die Einkaufmärkte Aldi und Lidl, eventuell weiters wichtige Anlaufstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4930 2019 Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 184/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu folgenden Punkten zu berichten: 1. Wird der geplante Kreisel Homburger Land-Straße Berner Straße gleichzeitig mit der Erstellung der Teil-Ortsrandstraße gebaut? Wenn ja, bitte dem Ortsbeirat bald möglich einen Plan des Kreisel vorlegen. 2. Wie wird die neue Anbindung der Heinrich-Berbalk-Straße im Norden an die neue Ortsrandstraße aussehen (die Beschreibung im Aufstellungsbeschluss ist nicht aussagekräftig, im Strukturkonzept ist er nicht abgebildet)? 3. Wie wird ein Lärmschutz im nördlichen Bereich der Heinrich-Berbalk-Straße vom Knick bis zur Kreuzung Homburger Landstraße Berner Straße aussehen? 4. Ist die Heinrich-Berbalk-Straße im südlichen Teil auf Grund ihrer Breite und Randbebauung bez. Randmauern geeignet weiteren Verkehr aufzunehmen. 5. Ist die neue (gebogene) Straße zwischen der Kita- und der Grundschulfläche sinnvoll, ein Angleichen der Kitafläche an die Grundschulfläche erscheint sinnvoller (mit verschieben der Straße an die vorhandene Garagenfläche 6. Werden die Einmündungen der neuen Straße in die Ortsrandstraße Ampel gesteuert sein? 7. Für wann ist der Bau bez. die Fertigstellung der geplanten Grundschule vorgesehen? 8. Für wie viele Züge wird die geplante Grundschule ausgelegt? 9. Erhält die geplante Grundschule eine eigene Sportfläche und Sporthalle? 10. Wird das geplante Gymnasium eine Sportfläche und eine Sporthalle erhalten? 11. Ist ein Schulschwimmbad für die Schulen im Frankfurter Norden vorgesehen? 12. Wie werden die im Bereich des B-Plans zur Zeit vorhandenen Kleingärten ausgeglichen beziehungsweise ersetzt? 13. Sind die beplanten Schul- und Kita-Flächen bereits in öffentlichem Besitz? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 383/12 Betreff: Erinnerung: Radverkehr Lückenschlussprogramm, Radwegeverbindung Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach Vorgang: OM 1373/07 OBR 12; ST 1191/09; ST 18/10; OM 4852/15 OBR 12; ST 352/16 Der Magistrat wird gebeten, nach den jährlich angekündigten aber nicht begonnenen Arbeiten für die Herstellung einer Radwegeverbindung zwischen den Straßen "Am Martinszehnten" und "Am Zedernholz", nunmehr verbindlich zu erklären, zu welchem Zeitpunkt diese Baumaßnahme zum Lückenschluss der Radwege begonnen und fertig gestellt wird. Begründung: Auf Anregung des OBR 12 (OM 1373 von 2007) wurde am 15.12.2014 ein Baubeginn im Oktober 2015 angekündigt. Der Ortsbeirat hat, da nichts geschah, an den fehlenden Lückenschluss erinnert (OM 4852 vom 11.12.2015). Daraufhin wurde mit der Mitteilung vom 22.1.2018 der Baubeginn für Oktober 2018 angekündigt, aber leider hat sich vor Ort wiederum nichts getan. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2007, OM 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 18 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4852 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 383/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 2 SPD gegen 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 380/12 Betreff: Umweltzone auch für das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Vorgang: NR 213/17 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 1190/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, dass die Umweltzone, die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.01.2017 NR 213 auf das Stadtgebiet Frankfurt beschlossen wurde, ausgeweitet wird und auch künftig das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" umfasst. Begründung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sah zahlreiche Ausnahmen vor. Diese können aus dem beiliegenden Plan entnommen werden. Quelle: https://mainziel.de//verkehrsinfo.html?L=Umweltzone Vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Belastungen durch Fahrzeugabgase für die Frankfurterinnen und Frankfurter und des Dieselurteils für Frankfurt am Main sind dringend weitere Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Auch der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen formuliert wie folgt: "Frankfurt ist als zentrales Verkehrsnetz stark durch Luftverschmutzung und Lärm beeinträchtigt. Die 2006 eingeführte Umweltzone konnte die Feinstaubbelastung zwar reduzieren. Dies reicht jedoch nicht aus. Wir streben daher an, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und den Ausbau der Elektromobilität und anderer emissionsarmer Mobilitätsformen zu forcieren." (vgl. Seite 34 des Koalitionsvertrags zum Kapitel Gesundheit, Luft- und Lärmschutz). Eine Reduktion der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung ist nur erreichbar, wenn auch das gesamte Stadtteilgebiet von Kalbach und Riedberg als Umweltzone ausgewiesen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.01.2017, NR 213 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 380/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2018, OF 279/12 Betreff: Frischezentrum langfristig am Standort erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Frischezentrum als wichtige Einrichtung der lokalen Wirtschaftsstruktur möglichst dauerhaft am derzeitigen Standort in Frankfurt Kalbach zu erhalten und den dortigen Händlerinnen und Händlern eine sichere Zukunft bieten. Begründung: Verschiedenen Presseberichten seit Dezember 2017 war zu entnehmen, dass zwischen Stadt und Händlern Gespräche über die weitere Zukunft des Frischezentrums geführt werden. Demnach kann die Frischezentrum GmbH das Grundstück gemäß gültigen Absprachen jederzeit erwerben, die bestehende Nutzungsbeschränkung bleibt dann rechtsgültig und definiert die Nutzung des Standorts. Da dem Ortsbeirat kein aktueller Sachstand von Seiten des Magistrates bekannt ist, stellt sich nun die Frage, ob die Gespräche inzwischen fortgeschritten oder abgeschlossen sind. Da wir für eine langfristige, nachhaltige und wirtschaftlich leistungsfähige Struktur des Zentrums im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" stehen, wollen wir die Existenz der vielen Händlerinnen und Händler sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 235 2018 Die Vorlage OF 279/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 235/12 Betreff: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 12 die sachlichen Gründe mitzuteilen, die zu einer erneuten Verschiebung des für Oktober 2017 geplanten Baubeginns der Radwegeverbindung führten und dem Ortsbeirat den aktuellen und verbindlichen Ausführungstermin zu nennen. Begründung: Der nach den Ausbauplänen von 2014 für Oktober 2015 geplante Bau der Radwegeverbindung als Lückenschluss im Radwegesystem wurde auf das Jahr 2016 verschoben (siehe Stellungnahmen ST 718 vom 18.5.15 und ST 352 vom 19.2.16). Im Februar 2017 wurde der Ortsbeirat über den Baubeginn im Oktober 2017 informiert, der jedoch nicht erfolgte. Anscheinend ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen. Seit 1999 hat sich der Ortsbeirat bemüht, den Magistrat auf die Lücke im Radwegenetz hinzuweisen und um Abhilfe gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 685 2017 Die Vorlage OF 235/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2016, OF 66/15 Betreff: Umbau zu einer verkehrssicheren Zufahrt eines Feldweges in die Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in Anlage beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel sondern in einem 90°-Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber dem von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zur Zeit können lange Fuhrwerke wie bspw. LKW zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung sei nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt können der landwirtschaftliche Verkehr auf ein Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernde bzw. schwierige Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Anlage 1_Ausbauplan (ca. 852 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1073 2017 Die Vorlage OF 66/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 62/15 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung von der Fahrbahn für Radfahrer in nördlicher Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht z.Z. auf der "Westseite" ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung "Süden" ist das für Radler in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur u.E. einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2016 Die Vorlage OF 62/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 3 SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 92/12 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich - Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten" z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019 Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile) aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür von Seiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 895 2016 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 66/12 Betreff: Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Wirtschafts- und Feldweg von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Bezirksportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" hinsichtlich der gebrochen Betonplatten von rund ca. 100 m durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten noch hinsichtlich ca. 100 m stark beschädigt und gebrochen. Die weitere Fläche wurde zwischenzeitlich erneuert. Da gerade Radfahrer mit höherer Geschwindigkeit von Bad Homburg kommend nach einer guten Asphaltdecke von der geänderten Fahrbahn überrascht sind, ist das kleine unbeleuchtete Teilstück allein aus Verkehrssicherheitsgründen zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 66/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 46/12 Betreff: Starkregen im Juni 2016 Kalbach-Riedberg verfügt über ein umfassendes System der Regenwasserableitung in Riedberg und Am Martinszehnten, das Regenwasser über Gräben, Mulden und Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Kalbach, in das Naturschutzgebiet Riedwiese bzw. in die Kanalisation führt. Im Juni 2016 wurde das System aufgrund heftigen Starkregens einer Bewährungsprobe ausgesetzt. Der Wasserspiegel des Kalbachs, der sowohl verrohrte als auch offene Abschnitte hat, stieg beträchtlich an. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen zur Regenwasseraufname und -ableitung im Stadtteil inklusive des Kalbachs auch bei dieser Extremwetterlage den in sie gestellten Anforderungen gerecht werden und ob aufgrund der Erkenntnisse im Nachgang des Starkregens weitere Maßnahmen zum Überschwemmungsschutz im Ortsbezirk erforderlich sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 281 2016 Die Vorlage OF 46/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff um das Wort "Hochwasserschutz" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2016, OF 10/15 Betreff: Beseitigung eines durch einen Unfall verursachten Schadens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den durch einen Unfall verursachten Schaden an der Lärmschutzwand (Züricher Straße, in der Kurve) beseitigen zu lassen und damit den ursprünglichen Zustand der Wand wieder herzustellen. Begründung: Bereits vor geraumer Zeit wurde die genannte Lärmschutzwand in der Züricher Straße durch einen Pkw bei einem Unfall zerstört. Es ist an der Zeit, den Schaden zu beheben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 10/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2015, OF 510/12 Betreff: Lückenschlussprogramm Radverkehr Radwegeverbindung Nieder-Eschbach/Bonames-Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Vorgang: OM 1373/07 OBR 12; ST 1191/09; ST 18/10; ST 395/14 Der Magistrat wird gebeten, den für Oktober 2015 angekündigten Bau des Radwegeanschlusses Am Martinszehnten/Am Zedernholz (Mitteilung vom 15.12.14, Aktz. 66.32.2 - 14/77 Zue) nicht auf unbestimmte Zeit zu verschieben, sondern diesen Lückenschluss des Radweges Nieder-Eschbach/Bonames-Kalbach zeitnah auszuführen. Begründung: Für die vom Ortsbeirat seit 2007 (OM 1373 vom 22.6.2007) beanstandete fehlende Radwegeanbindung an der Straße Am Martinszehnten war für Oktober 2015 verbindlich der Beginn der Baumaßnahme angekündigt. Die Maßnahme wurde nicht begonnen und es wurde dem Ortsbeirat auch kein neuer Termin für den Baubeginn genannt. Damit nicht weitere Jahre bis zur Ausführung vergehen, bittet der Ortsbeirat um eine Fertigstellung der kleinen überschaubaren Maßnahme im Jahr 2016. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2007, OM 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 18 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 395 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4852 2015 Die Vorlage OF 510/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 294/15 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Am Eschbachtal / Harheimer Weg zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, so dass in einer "eigenen" Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 294/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4709 2015 Die Vorlage OF 294/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2015, OF 284/15 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zur Zeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Wir stehen dem Bereitstellen von neuem Wohnraum -auch im Frankfurter Norden- positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen - Vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen) - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne) Allerdings sehen wir auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem -mit zirka 240 qkm "kleinen"- Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum -auch außerhalb von Frankfurt- inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) zur Zeit bereits verschiedenen Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandenen Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und Regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zur Zeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein "neuer Stadtteil" zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zur Zeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potentielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als Landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt- zu Recht - - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie - im Regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zur Zeit ob der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre auf Grund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zur Zeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Wir lehnen diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u.a. aus ökologischen und infratrukturellen Gründen ab. Das andere oben angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan "Am Eschbachtal/Harheimer Weg". Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - außerhalb von Landschaftsschutz und Regionalem Grünzug - ebenfalls außerhalb des bereist seit langen projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach. - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmten Planung. Diese wurde allerdings zu Gunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung (und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen). Wir stehen dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären M 146 Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel - Wie wurden die Kriterien der angegebenen M-Vorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - In wie weit verträgt sich die Planung des (beziehungsweise) weiterer Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Soziale Auswirkungen auf die Bevölkerung - In Bonames wohnen zur Zeit etwa 6000 bis 7000 Menschen und verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zur Zeit zirka 5000, demnächst etwa 6000 Einwohnern. (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.) Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung - um 3000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise - um 5000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhanden Bevölkerung aus? Wir halten einen Zuwachs von höchsten 3000 bis 3500 Einwohnern (respektive zirka 1500 Wohneinheiten) als maximal verkraftbar. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich - Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus unserer Sicht sind u.a. zwingend notwendig . - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze, - Bolzplatz mit mindestens 2 Spielfeldern ev. eine Rollschuhbahn - Flächen, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich - Wie wird den Wohn-Bedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? - Aus unserer Sicht sind u.a. zwingend notwendig - eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist, Vorstellbar sind hierzu zirka 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine low-level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, so dass durch eine Durchmischung eine Art Mehr-Generationen-Bereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden. (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung - Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? - Wir halten für angebracht - mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung, (wünschenswert mit mindestens 2 Restaurationseinrichtungen) - mietbare Räume für private Freizeitgestaltung. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen Öffentlicher und Individualverkehr (ÖPNV, IV) - Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? . Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute ausgelastet (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug), auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen Stehenden wie sitzenden Fahrgästen belegt. Die Linie U9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte zwar noch Kapazitäten, sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Wir erachten dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus/in Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzt. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen (Kordon-)Zahlen und welche (neuen) Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur ASS Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? - Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen A661 und A5 genutzt wird. - Wir halten einen plangleichen Übergang der U.Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Fahrradrouten - Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Wir halten beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Innere Erschließung - Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zur Zeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach unserer Meinung sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames - Die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert ist. (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station) Grünflächen- und Freiraumgestaltung - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante GrünGürtelPark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Wir halten den GrünGürtelPark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiet. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem GrünGürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den obigen Ausführungen auszurichten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 03.07.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 655 2015 Die Vorlage OF 284/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und Herr Drephal gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2015, OF 421/12 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße eine Umgestaltung bedarf, bittet der Ortsbeirat entsprechend seiner letztmaligen Anregung OM 1693 vom 2.11.2012 diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der M 208 vom 30.8.1991 mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2015 Die Vorlage OF 421/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mitteilung des Sportamtes vom 12.11.2012 als Anlage angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2014, OF 250/15 Betreff: Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärmschutzwand zur Kleingartenanlage Am 2. Weihnachtsfeiertag in der Nacht auf Samstag, dem 27.12.2014 ereignete sich in der Züricher Straße in der Kurve zwischen Kreisel und dem Einrichtungshaus Ikea ein folgenschwerer Verkehrsunfall, der zum Tod des 21 Jahre alten Frankfurter Fahrzeugführers führte. So ist nach letzten Stand der polizeilichen Ermittlungen der Fahrzeugführer aus Richtung der Anschlussstelle der BAB 661 auf der Züricher Straße vor der scharfen Rechtskurve ungebremst geradeaus von der Fahrbahn abgekommen, durchbrach Elemente der Sicht/Lärmschutzwand, überschlug sich, so dass der VW Golf erst nach weiteren 15 Metern auf dem Fahrzeugdach liegen blieb. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der AS 661 kommend) gut sichtbar eine große rotweiße Richtungstafel für Kurven (Zeichen 625 rechtsweißend) an der Lärmschutz/Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. (Zeichen 625 STVO) Begründung: In den Abendstunden oder bei schlechter Sicht durch Regen/Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Zeichen 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Ungeachtet der noch nicht abschließend geklärten Umstände dieses tragischen Unfalls könnte mit der ergänzenden Anbringung eines solchen Warn- Richtungswegweisers die Unfallgefahr an dieser Stelle reduziert werden. Wir versprechen uns mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3763 2015 Die Vorlage OF 250/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der BAB 661 kommend) gut sichtbar eine große rot-weiße Richtungstafel für Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, vor der Rechtskurve ein Hinweisschild auf die kommende Ampel (StVO Anlage 1, Zeichen 131) mit entsprechendem Richtungspfeil (Zusatzzeichen nach § 39 StVO, Zeichen 1000-21) aufzustellen. Begründung: In den Abendstunden und bei schlechter Sicht durch Regen oder Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Verkehrszeichen Nr. 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Der Ortsbeirat verspricht sich mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2014, OF 245/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Qualifizierung der Ortsrandstraße Bei der sogenannten Ortsrandstraße (Baugebiet 516) handelt es sich um den Autobahnzubringer vom Harheimer Weg zum Autobahnanschluß Nieder-Eschbach. Dies wurde bereits früher bei der seinerzeitigen Planung des AB-Anschlusses N-E so vorgesehen. Gleichzeitig sollte diese Straße als Umgehungsstraße für Bonames dienen. Ohne weitere Begründung wurde nach einigem hin und her dann der Begriff Ortsrandstraße vom damaligen Planungsdezernenten eingeführt. Dieser Begriff ist keine amtliche Klassifizierung für Straßen. Für Umgehungsstraßen und Autobahnzubringer ist vielmehr eine Planfeststellung erforderlich. Diese soll offenbar umgangen werden. Die Straße ist nun wie auch die anderen Straßen in das Baugebiet integriert. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft: Aus welchem Grund wurde dieser Autobahnzubringer nicht einer Planfeststellung unterzogen wie zum Beispiel die Anna-Lindh-Allee? Bedeutet die Benennung "Ortsrandstraße", dass die Kosten für den Straßenbau in die Gesamtkalkulation für das Baugebiet einfließen und somit die Anlieger dann auch für den Straßenbau des Autobahnzubringers zahlen müssen? Nach welchen amtlichen Kriterien werden generell neue Straßen qualifiziert? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 07.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen 2 CDU, FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) bei Enthaltung 3 CDU
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2014, OF 392/12 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den kommenden Haushalt ausreichend Mittel einzustellen, um den Wirtschafts- und Feldweg, der im Rahmen der Überarbeitung des Frankfurter Radwegenetzes auch künftig ein Fahrradweg sein wird, von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Sportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten stark beschädigt und gebrochen. Im Rahmen der Vorstellung des Frankfurter Radewegenetzes im Bereich Kalbach im Juni 2014 wurde zugesichert auch diesen Weg mit aufzunehmen. Allein aus Verkehrssicherheitsgründen ist dieser unbeleuchtete Weg dringend zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 13 2014 1. Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 392/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 393/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Zeile des Tenors nach dem Wort "Haushalt" die Worte "aus den Einnahmen der Hundesteuer" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, 1 SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 SPD und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 392/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2014, OF 234/15 Betreff: Ortsbegehung Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten folgende Punkte bei der nächsten Ortsbegehung in Nieder-Eschbach anzusprechen: a) Abmarkierung einer Sperrfläche vor dem Haus Am Sprudel 3. b) Anbringen einer strichlierten Haltelinie auf der nach Norden führenden Fahrbahn der Berner Straße an der Einmündung der von Osten kommenden nördlichen Fahrbahn der Genfer Straße (nicht Kreisel) im Bereich der Ecke des Parkplatzes. zu a) zu b) Begründung: a) von Norden (oben) aus der Stichstraße kommende Fahrzeuge haben größere Schwierigkeiten rechts auf die Brücke zur Glochengasse hin abzubiegen, wenn im angegebenen Bereich weitere Fahrzeuge abgestellt sind b) An der genannten Einmündung hat der von Osten kommende Verkehr der Genfer Straße Vorfahrt vor dem von Süden kommenden Verkehr der Berner Straße (Rechst vor Links). Durch bis auf die Nase des Parkplatzes abgestellten Fahrzeuge, auch Lieferwagen (siehe Bild) ist die Einmündung der Genfer Straße bez. auf der Genfer Straße kommenden Fahrzeuge für Fahrer auf der Berner Straße oft schlecht bis gar nicht erkennbar. Eine strichlierte Haltelinie weist besser auf die Einmündung hin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 234/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 229/15 Betreff: Reduzieren der Sichtbehinderung an der Autobahnausfahrt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, das Zurückschneiden der Bepflanzung an der Kreuzung Anna-Lindh-Allee - Züricher-Straße zu veranlassen. Begründung: Durch das Ausmaß und die Höhe der Bepflanzung wird an verschiedenen Stellen die freie Sicht auf die Straße behindert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 11.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 229/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2014, OF 348/12 Betreff: Unfallhäufigkeit auf der K 824 Der Ortsbeirat 12 bittet den Magistrat um Auskunft, wie sich nach dem Aufstellen des Schildes 50km/h die Unfallzahlen auf der K824 zwischen Autobahnunterführung A661 und der Kreuzung Am Martinszehnten / Heinrich-Lanz-Allee entwickelt haben. Begründung: Viele beschädigte Bäume am rechten Straßenrand Richtung Kalbach deuten darauf hin, dass die auf dieser Straße zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Ggfs. sollte dort zum Schutz der Bäume eine Leitplanke montiert werden. Die Kenntnis über die Unfallzahlen ist hierfür eine Voraussetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 348/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2014, OF 215/15 Betreff: Bessere Ausleuchtung des Zebrastreifenübergangs im Ben-Gurion-Ring/Einmündung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Straße "Ben-Gurion-Ring" an der Einmündung zur Berner Straße am vorhandenen Zebrastreifen der Übergang durch Aufstellung einer Straßenleuchte mit gelben Licht besser ausgeleuchtet wird. Begründung: Es ist gerade in den Abendstunden dieser Übergang ein unbeleuchteter dunkler Abschnitt. Eine bessere Ausleuchtung erhöht die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3016 2014 Die Vorlage OF 215/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2014, OF 334/12 Betreff: Zusätzliche Bänke im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" aufstellen Vorgang: ST 1202/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Hinweis auf den Antrag vom 19.08.2011 und der ST 1202 vom 14.11.2011 die hinsichtlich des Standortes bereits abgestimmten 8 Parkbänke im Wegebereich der Weingärten Anlage aufzustellen, damit dort Ruhe- und Sitzmöglichkeiten für Spaziergänger vorhanden sind. Begründung: Die gelungene Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten beweist, dass durch eine großzügig angelegte Planung der Gewerbeflächen mit ihren Grün- und Wegebeziehungen eine Nutzung zur Naherholung in diesem Gebiet möglich ist. Allerdings sollten in dem wichtigen oben genannten Grünzug, nunmehr endlich die mit der ST vom 14.11.2011 zugesicherten Parkbänke, die von Spaziergängern, Radfahrern und Besucher in allen Richtungen genutzt werden, Sitzgelegenheiten in Form von Bänken vorhanden sein und zur Belebung dieser Gebiete beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1202 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 334/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 214/15 Betreff: Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat bzw. die beauftragte FES werden gebeten, zum Sammeln von wiederverwertbaren Kleinelektrogeräten in Nieder-Eschbach dezentrale Ensorgungsinseln zu schaffen und diese mit Elektroschrott-Sammeltonnen auszustatten. Als geeignete Standorte für die Sammeltonnen/-behälter werden die gut zu erreichenden Bereiche bei den vorhandenen Verbrauchermärkten vorgeschlagen: - Alt-Nieder-Eschbach - Ben-Gurion-Ring - Berner Straße Begründung: Neben der Möglichkeit der Abgabe von Klein- Elektrogeräten im Wertstoff-Hof Nord der FES bedarf es weiterer Angebote für den Bürger im Frankfurter Norden, Kleinelektro-Schrott-Abfall wie bspw. alte Handys, Fön, Mixer, Elektrorasierer, etc. für die Wiederverwertung zu ensorgen. Diese Geräte sind begehrtes Recyclinggut und gehören nicht in die häusliche Restmülltonne. Auf sogenannte dezentrale Entsorgungsinseln sollen daher spezielle Sammelbehälter aufgestellt werden, in denen diese Kleingeräte entsorgt werden können. Als geeignete Örtlichkeiten für derartige Sammelbehälter werden in Nieder-Eschbach die Standorte der Discounter und Verbrauchermärkte vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3015 2014 Die Vorlage OF 214/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Meier
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2014, OF 209/15 Betreff: Berner Straße; Probleme beim Andienungsverkehr Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bedingt durch die von LKW ́s verursachte Nutzung eines Teils der Straße und des Bürgersteig der Berner Straße vor einem Elektogeräte-Fachmarkt für die Lieferung von Elektrogeräten. Die Nutzung des Bürgersteigs als Lager- und Umschlagsplatz führt neben dem Blockieren einer Fa hrbahn zu einer Gefährdung für Fußgänger. Dadurch kommt es auch ergänzend verstärkt zu unnötigen Rücksstaus und zu Beinträchtigungen für den fließenden Verkehr. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu regeln, in wieweit die Andienung des Elektrofachgeschäftes vor Ort besser geordnet und ohne Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs in der Berner Straße geschaffen werden kann. Begründung: Viele Bürger/innen sind in letzter Zeit an den OBR herangetreten, dass in der Berner Straßein seit längerem, insbesondere vor dem ansässigen Elektrofachgeschäft verstärkt Probleme bei der Lieferung und Andienung auftreten. Es gilt daher zu prüfen, ob für Anlieferung von Geräten an die Firma eine andere Möglichkeit gefunden und verbindlich festgelegt werden kann. In diesem Zusammenhang wurde auch bereits im Vorfeld seitens des Ortsvorstehers ein Gespräch im Oktober 2013 mit der Firma geführt, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, eine Besserung ist seither nicht eingetreten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 209/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2013, OF 205/15 Betreff: Ausbesserung eines Kanalzugangs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, umgehend den Kanalzugang in der Züricher Straße, direkt hinter der Ausfahrt aus dem Kreisel Berner Straße Richtung Autobahnanschluss auf Höhe der Fahrbahndecke zu setzen. Begründung: Offenbar ist der Deckel um einige Zentimetern eingesunken Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 205/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2013, OF 203/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten,bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicherAusweitung desGeschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8. (bez. 19.8.) 1998 angegebenen 1190 (minimal) bis 1320 WE (maximal) zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1320 WE ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des B-Planes festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist.Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch (reduziert) bestehen bleiben. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss NiederEschbach zu rechnen ist. An der neuen U-Bahnhaltestelle ist eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-BahnHaltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeirevier vorzuhalten. Zu Prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. Der Bereich des Dreimärkers, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, ist von Bebauung freizuhalten und (im Rahmen von "Kunst am Bau") zu gestalten, Der Dreimärker (zur Zeit unterirdisch) ist zu sichern. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle NiederEschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von (potentiellen) Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach auf die U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert.Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine (einfache) Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 437 2013 Die Vorlage OF 203/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen NPD (= Enthaltung); Herr Meier (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2013, OF 293/12 Betreff: Dach-Reparatur der Tennishalle im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie lange die Reparatur des Dachs der Tennishalle im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten voraussichtlich dauern wird. Begründung: Die Tennishalle des Sport- und Freizeitzentrums Am Martinszehnten wurde zu Beginn der Wintersaison wegen Reparaturarbeiten am Dach geschlossen. Viele Tennisspieler stehen zu Beginn der Hallensaison 2013/2014 nun ohne entsprechende Trainingsmöglichkeiten da. Auch das Jugendtraining vieler Vereine kann auf unbestimmte Zeit nicht stattfinden. Da Trainingszeiten in Tennishallen frühzeitig gebucht werden müssen, gibt es keine Möglichkeit auf andere Plätze auszuweichen. Zunächst wurde darüber informiert, dass die Halle wegen wichtiger Reparatur-arbeiten bis Anfang November geschlossen würde. Von einer Verzögerung sei nicht auszugehen. Nun stellen sich das Ausmaß der Schäden offensichtlich erheblich größer dar und ein exakter Termin des Abschlusses der Arbeiten kann derzeit nicht genannt werden. Es ist seit langem bekannt, dass es Schäden am Dach gibt. Daher fragen wir, warum diese Arbeiten nicht in den Sommermonaten ausgeführt werden konnten, als kein Trainingsbetrieb in der Halle stattfand. Jetzt fällt nicht nur Training aus, sondern die Stadt verliert auch die Einnahmen aus der Hallennutzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2655 2013 Die Vorlage OF 293/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an dem Tenor folgender Halbsatz angefügt wird: "beziehungsweise ob mit längeren Schließungszeiten zu rechnen ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2013, OF 531/10 Betreff: Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle der bisherigen Planung einer Ortsrandstraße im Rahmen eines Bebauungsplanes für das Gebiet Bonames-Ost, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, durch das im Bereich der bisher vorgesehenen Ortsrandstraße eine Umgehungsstraße für Bonames zwischen dem Harheimer Weg und der Berner Straße geplant wird. Begründung: Bonames benötigt dringend eine Umgehungsstraße. Durch die Koppelung einer Straße mit dieser Funktion an das Bebauungsgebiet Bonames-Ost als sogenannte Ortsrandstraße ist durch die Verzögerung dieses Bebauungsplans wertvolle Zeit verloren worden, in der längst eine Umgehungsstraße errichtet hätte werden können. Hinzu kommt, dass nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit für dieses Baugebiet am 11. Oktober 2013 erneut deutlich wurde, dass man durch die Behandlung als Ortsrandstraße der verkehrlichen Bedeutung, die dieser Straße zukommt, nicht gerecht wird. So sind die Annahmen zur Auslastung dieser Straße eher gegriffen und ihre überörtliche Bedeutung wird nicht genügend im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies müsste im Rahmen des für eine Umgehungsstraße erforderlichen Planfeststellungsverfahrens automatisch erfolgen. Dadurch, dass die Flächen für die Straße im Umlegungsverfahren aus der zur Bebauung geplanten Fläche erwirtschaftet werden müssen, verbleibt deutlich weniger umlegungsfähiges Bauland, so dass Flächen zur Bebauung ausgewiesen müssen, die aus übergeordneter Bedeutung eigentlich von einer Bebauung freigehalten werden sollten. Außerdem fallen so die Kosten für die Straße Rahmen der Erschließung des Baugebiets Bonames Ost an und werden entsprechend umgelegt, was auf Grund der überörtlichen Bedeutung der Straße unangemessen ist und die Baukosten im Baugebiet unzulässig erhöhen wird. Deshalb ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre und die Planung deutlich erleichterte, wenn die Umgehungsstraße aus dem Bebauungsplanverfahren herausgelöst würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2013 Die Vorlage OF 531/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2013, OF 197/15 Betreff: Stromausfall in Nieder-Eschbach Am Abend des 22. September kam es in Nieder-Eschbach (und Umgebung) zu einem Stromausfall, bedingt durch den Abriss einer Stromleitung an der Überlandleitung in Höhe der Anna-Lindh-Allee.Wegen den Reparaturarbeiten wurde die Anna-Lindh-Allee am folgenden Tag gesperrt und der Verkehr durch Nieder-Eschbach umgeleitet. In Nieder-Eschbach gibt es zur Zeit, bedingt durch den Bau des Kreisels an der Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße, weitere Umleitungen und Durchfahrtssperren. Dadurch kam es in den folgenden Straßen in Nieder-Eschbach zu erheblichen Verkehrsüberlastungen und Stauungen, bez. Missachtung der Einbahnstraßenregelung: Homburger Landstraße (Richtung Bonames und Autobahnanschlussstelle), Berner Straße (Rückstau durch Ampel an der Kreiselbaustelle) Deuil-La-Barre-Straße (westlicher Teil, Rückstau bis Festplatz) Urseler Weg (westlicher Teil) mit der Otto-Hahn-Schule Albert-Schweitzer-Straße mit Missachtung der temporären Einbahnstraßenregelung Prager Straße und An der Walkmühle (beide mit der Michael-Grzimek-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Was war die Ursache für den Leitungsabriss? - Kann es zu weiteren, ähnlichen Vorfällen kommen? - Warum wurde keine weiträumige Umleitung eingerichtet? - Warum musste die parallele Autobahn während der Arbeiten nicht gesperrt werden? - Wurden die Otto-Hahn-Schule und die Michael-Grzimek-Schule von der Umleitung und dem damit einhergehenden sehr hohen Verkehrsaufkommen unterrichtet? - Warum wurde die Einbahnstraßenregelung in der Albert-Schweitzer-Straße nicht kontrolliert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 197/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und NPD gegen GRÜNE und Herr Drephal (= Annahme); Herr Meier (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2013, OF 279/12 Betreff: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach Am Martinszehnten/Am Zedernholz Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend seiner Stellungnahmen ST 1191 vom 31.7.09 und ST 0018 vom 7.12.09, zur Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach und dem Mertonviertel und zur Vermeidung unsinniger Umwege, den fehlenden Lückenschluss zwischen den Straßen Am Martinszehnten und Am Zedernholz durch die Errichtung einer Radwegerampe endlich herzustellen. Begründung: Trotz der positiven Stellungnahmen des Magistrats vom 7.12.09 auf den Antrag des Ortsbeirats vom 22.6.07, ist nicht abzusehen ob der Magistrat seine Abstimmung unter den Fachämtern in den nächsten Jahren abschließen kann. Da die notwendigen baulichen Maßnahmen nicht sehr umfangreich sein können und an der betreffenden Stelle schon seit 2007 Baumaterialien lagern, hofft der Ortsbeirat auf eine zeitnahe positive Umsetzung seines Antrages aus dem Jahr 2007. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 27.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2560 2013 Die Vorlage OF 279/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2013, OF 188/15 Betreff: Vervollständigung eines Wegweisers (Brückenschild) in der Züricher Straße Die Ausfahrt von der A661 von Süden kommend mündet nach einer Rechtskurve in die Züricher Straße. Im Zusammenhang mit den Bauten für IKEA und Hornbach musste seinerzeit u.a. das Kreuzungsbauwerk neu gestaltet und erweitert werden. Ab der Kreuzung bis zur Einfahrt Ikea und Hornbach beginnt die Züricher Straße mit 3 Spuren. Die rechte Spur führt zu Hornbach, die mittlere Spur führt zu Ikea. Die linke Spur führt geradeaus entlang der Züricher Straße in das Gewerbegebiet. Zum Erreichen dieser äußeren Spur müssen auf einem sehr kurzen Straßenstück die Ikea- und Hornbach-Spuren diagonal überquert werden. IKEA und Hornbach machen ihre beiden Spuren durch große Brückenschilder einzeln erkenntlich. Die dritte Spur wird nicht benannt. Dies voraus geschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vorhandenen Brückenmast mit den einzelnen Schildern "Hornbach" und "IKEA" zu verlängern, so dass links noch ein Hinweisschild auf Nieder-Eschbach möglich wird. Dies sollte mit Rücksprachen mit den beiden Firmen möglich sein. Gerne gibt der Ortsbeirat weitere sachdienliche Auskunft. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 188/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 188/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2013, OF 189/15 Betreff: Umsetzen eines Verkehrsschildes an der Ecke Homburger Landstraße/Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen , Der Magistrat wird gebeten, das Schild "Fahrradweg/Fußweg Ende", das am Rand des Bürgersteigs kurz vor der Ecke Homburger Landstraße (stadteinwärts) / Berner Straße steht, zu versetzen. Dieses Schild behindert in erheblichem Maße die Sicht auf die dahinter stehende Ampel. Ein immer gewünschtes vorausschauendes Fahren auf die Kreuzung zu, wird durch die ungünstige Platzierung des Schildes großenteils eingeschränkt. Das Problem lässt sich leicht lösen durch ein Anbringen des Schildes an dem Laternenmast, der rechts an der Mauer steht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2013, OF 194/15 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Investitionsprogramm wird ein neuer Haushaltsposten "Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring" geschaffen und mit angemessenen Mitteln ausgestattet. Für das Jahr 2014 sind Planungskosten einzustellen, für das Jahr 2015 die entsprechenden Baukosten. Die Planung ist mit dem OBR 15 abzustimmen. Begründung: Eine Vorplanung liegt bereits vor, siehe ST 1563 vom 2.12.2010. Investitionsmittel zur Umsetzung der Maßnahme sollten bereits im Haushalt 2012 eingestellt sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 248 2013 Die Vorlage OF 194/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Herr Drephal gegen Herr Meier und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2013, OF 247/12 Betreff: Verkehrsführung auf der K 824 rechtzeitiger verdeutlichen Der Ortsbeiratsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem stattgegebenen Antrag die Linksabbiegespur auf der K 824 auf die A 661 Richtung Offenbach durch entsprechende Bodenmarkierungen rechtzeitiger kenntlich zu machen, nun auch endlich zur Ausführung kommt. Begründung: Auf der K824 in Richtung Kalbach / Am Martinszehnten wird die Linksabbiegespur auf die A 661 in Richtung Offenbach verhältnismäßig spät ausgewiesen. Sowohl Ortsunkundige als auch einige "Raser" versuchen daher immer wieder kurzfristig von der spät ausgewiesenen Linksabbiegespur zur Autobahn auf die rechte Spur Richtung Kalbach zu wechseln. Dabei kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Eine frühzeitigere Ausweisung der Linksabbiegespur mittels Bodenmarkierungen kann diese Gefahr entkräften und zur Verkehrssicherheit neben den heute schon stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen beitragen. Diesem Antrag wurde entsprochen, nur leider bis heute nicht zur Ausführung gebracht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2253 2013 Die Vorlage OF 247/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "rechtzeitiger" durch das Wort "früher" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2013, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 223/12 vom 06.04.2013 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich bei der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind infrage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle als auch für die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2013, NR 653 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1492 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 335 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 370 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 370 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) REP (OA 370 und NR 653 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3253, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3405, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2013, OF 230/12 Betreff: Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die terrassenförmig angelegten Natursteinmauern im Bereich des Sportplatzes "Am Hopfenbrunnen" in Richtung Rechenzentrum dauerhaft instand zu setzen. Begründung: Die vor mehreren Jahren aufwändig gestalteten Mauern haben durch ihre unbefestigte Bauweise Haltbarkeit eingebüßt. Zahlreiche Steine fallen aus dem Mauerverbund und die Natursteinmauer wird instabil. Umliegende Steine erschweren die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die in diesem Bereich notwendig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 230/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 223/12 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschafts- schutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen, nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich mit der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, in dem die Gebäude des Towercafes und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung, keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind in Frage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle, die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebietes wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung, die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebietes. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 370 2013 Die Vorlage OF 223/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 135/15 Betreff: Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Vorgang: B 829/09 Der Magistrat wird gebeten, die angefangene Planung dieses Kreisels zunächst nicht weiter zu verfolgen. Der verkehrliche Gewinn steht in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten, insbesondere auch im Hinblick auf die finanzielle Situation Frankfurts. Begründung: Die Einmündung der Autobahnbrücke vom Martinszehnten her kommend ist von allen drei Seiten sehr übersichtlich und so ausreichend dimensioniert, dass der Verkehr sich problemlos und sicher abwickeln lässt. Auch die beiden Stadtbus-Haltestellen sind gut integriert. Ein neu angelegter, behindertengerecht gebauter Zebrastreifen im Umkreis sichert die Querung für Fußgänger im südlichen Teil des Ben-Gurion-Rings. Auf dem nördlichen Teil, allerdings etwas weiter entfernt, gibt es den Fußgängerüberweg mit einer Bedarfsampel. Auf der Brücke über die Autobahn wurde eine Querungshilfe für Fußgänger installiert. Mit einem Teil des ersparten Geldes wäre z. B. der obere Teil des Urseler Wegs in einen angemessenen Zustand zu versetzen und die Prager Straße. Auch fehlt noch die Zufahrt zu der Kinderkrippe in der Gladiolenstraße. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.09.2009, B 829 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen Herr Meier (= Annahme) bei Enthaltung NPD
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2012, OF 180/12 Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße, Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz ein Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufgebracht werden kann. Begründung: Das Sportzentrum "Am Martinszehnten" wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung "Am Martinszehnten" laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesichterten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Auch nachmittags ist zu beobachten, dass viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesichterten Stelle überquert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1693 2012 Die Vorlage OF 180/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz einen Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Das Sportzentrum Am Martinszehnten wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung Am Martinszehnten laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesicherten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass das Fußgängeraufkommen im Tagesmittel eher gering ist. Da bei Sportveranstaltungen aber ein deutlicher Bedarf besteht, hält er den Zebrastreifen dennoch für erforderlich. Anzumerken ist, dass nachmittags zu beobachten ist, dass viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen, um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesicherten Stelle überquert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 127/15 Betreff: Sachstandbericht zu den geplanten Kreiseln in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1563/10; ST 996/10 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistart wird um einen Sachstandsbericht zu dem beiden Kreiseln Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße Ben-Gurion-Ring Brücke Am Martinszehnten gebeten Begründung: Der Bau des Kreisels Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße sollte im Anschluss an den Verkehrsberuhigungsausbau in der Homburger Landstraße erfolgen. Der (Mini-)Kreisel Ben-Gurion-Ring Brücke Am Martinszehnten befand sich in der Ämterabstimmung und sollte für den Haushalt 2012 angemeldet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2010, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2010, ST 1563 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 11 Über die Ziffern 1. und 2. wird getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1601 2012 Die Vorlage OF 127/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU, 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 126/15 Betreff: Ausschilderung des Wertstoffhofes in der Max-Holder-Straße 29 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den kürzlich eröffneten Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße an den Zufahrten zum Gewerbegebiet Am Martinszehnten angemessen ausschildern zu lassen. Weiterhin wird der Herr Ortsvorsteher gebeten, für eine erneute Verbreitung der Informationen über den Wertstoffhof in Nieder-Eschbach Sorge zu tragen. Dies könnte beispielsweise sein: Aushang eines Lageplans mit Öffnungszeiten im Schaukasten am Rathaus, Verhandlung über eine (ständige) Aufnahme der wichtigen Daten (Adresse, Telefonnummer, URL) im Eschbacher Anzeiger. Begründung: Es fehlen Hinweisschilder, um den o.g. Wertstoffhof im Gewerbegebiet finden zu können. Solche Informationen erhöhen sicherlich den Bekanntheits- und damit auch den Nutzungsgrad des Wertstoffhofes. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1600 2012 Die Vorlage OF 126/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, den kürzlich eröffneten Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße an den Zufahrten zum Gewerbegebiet Am Martinszehnten (an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße sowie an der Brücke Am Martinszehnten) angemessen auszuschildern." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2012, OF 114/15 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens an der Ecke Berner Straße/Ben-Gurion-Ring mit entsprechender Beleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der Straßenecke Berner Str. 76/Ben-Gurion-Ring einen Zebrastreifen mit entsprechender Beleuchtung zu installieren. Begründung: Durch den zunehmenden Autoverkehr in das Industriegebiet wird die Querung für Fußgänger immer schwieriger. Um den Fußgängern eine sichere Querung zu ermöglichen, ist die Einrichtung eines Zebrastreifens mit entsprechender Beleuchtung notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 24.08.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1474 2012 Die Vorlage OF 114/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 6 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2012, OF 150/12 Betreff: Tag der offenen Tür Am Martinszehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit den "Am Martinszehnten" ansässigen Firmen einen Tag der offenen Tür zu veranstalten, um den Anwohnern und über die Stadtgrenzen hinaus das breit gefächtere unterschiedlichste Firmenangebot darzustellen und für diese auch zu werben. Begründung: In den vergangenen Jahren wurde das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" immer weiter ausgebaut, so dass es nun fast vollständig mit Firmen besiedelt ist. Diese gehören vom Frischezentrum bis zum TÜV Hessen unterschiedlichsten Branchen an und sind oftmals noch nicht so bekannt. Daher sollte der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main daran gelegen sein, all diesen Firmen mit ihren Geschäftsfeldern im Rahmen eines Tages der offenen Tür eine überregionale Darstellung zu bieten, wie bereits einige Firmen durch die Industrieroute solche Angebote nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1468 2012 Die Vorlage OF 150/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "veranstalten" durch das Wort "initiieren" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2012, OF 131/12 Betreff: Verkehrsführung auf der K 824 rechtzeitiger verdeutlichen Der Ortsbeiratsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegespur auf der K 824 auf die A 661 Richtung Offen-bach durch entsprechende Bodenmarkierungen rechtzeitiger kenntlich zu machen. Begründung: Auf der K824 in Richtung Kalbach / Am Martinszehnten wird die Linksabbiegespur auf die A 661 in Richtung Offenbach verhältnismäßig spät ausgewiesen. Sowohl Ortsunkundige als auch einige "Raser" versuchen daher immer wieder kurzfristig von der spät ausgewiesenen Linksabbiegespur zur Autobahn auf die rechte Spur Richtung Kalbach zu wechseln. Dabei kommt es häufig zu ge-fährlichen Situationen. Eine frühzeitigere Ausweisung der Linksabbiegespur mittels Bodenmarkie-rungen kann diese Gefahr entkräften und zur Verkehrssicherheit neben den heute schon stattfin-denden Geschwindigkeitskontrollen beitragen. [Die angehängten Bilder dienen zur Orientierung.] Anlage 1 (ca. 349 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 22.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 131/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1461 2012 Die Vorlage OF 131/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2012, OF 106/15 Betreff: Grüngürtelbereich von Nieder-Eschbach hier: Aufstellung von Ruhebänken an geeigneten Stellen der Rundwege Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Rundwege im Grüngürtelbereich in der Gemarkung von Nieder-Eschbach an geeigneten Stellen, Ruhebänke aufzustellen. An folgenden geeigneten Standorten sollten zunächst jeweils eine Ruhebank (mit daneben installierten Abfallkörben) aufgestellt werden: Feldweg am unteren Rande des Pfingstwäldchens (Verlängerter Wald- und Feldweg von der Straße Am Sprudel von Nieder-Eschbach Richtung Harheim) an der freien Wiese) Asphaltierter Rad- und Fußweg entlang und neben der Anna-Lindh-Allee mit Blick Richtung Nieder-Eschbach Begründung: Viele Naherholungssuchende benutzen diese Wege. An den o.g. Stellen ist eine gute Rundumsicht gegeben und lädt für kurzes Verweilen zur Rast ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2012 Die Vorlage OF 106/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Die endgültigen Standorte sollen mit dem Ortsvorsteher und der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Die Zufahrt zur FES Nord in der Max-Holder-Strasse sowie beim Verlassen des Frischezentrums kommend aus der Josef-Eicher-Strasse mit Hinweisschildern versehen um die anliegenden Firmen und deren Besucher/ Lieferanten zu entlasten. "Einfahrten und Kreuzungsbereichen bei Rückstau freihalten!" Einfahrten und Kreuzungsbereiche werden von den wartenden Besuchern der FES zugestellt, in beide Richtungen. Am Nachmittag (v.a. Samstags) kollidiert dieses Verkehrsaufkommen mit den Besuchern des Flohmarktes, die diesen verlassen. Der Verkehr in der Max-Holder-Straße, die Seitenstraßen und die Am Martinszehnten kommen völlig zum erliegen, da auch der Kreisverkehr blockiert wird. Feuerwehr oder Krankenwagen haben hier keine Möglichkeit durch zu kommen. Die Zufahrt zur FES könnte auch auf eine Richtung beschränkt werden, dann käme es auch zu weniger Auseinandersetzungen der Besucher. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man diese Bereiche freihalten soll, dies scheint aber heute einfach ignoriert zu werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf dem Weg Züricher Straße Richtung Berner Straße zwischen der Zufahrt und der Ausfahrt von IKEA wäre eine Ampelsignalisierung (z.B. ein gelb blinkendes Signallicht) vor der Kurve eine gute Lösung, damit scharfe Bremsmanöver vermieden werden können.
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