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Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.04.2024

Anregung Ortsbeirat

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

Details im PARLIS OM_5453_2024
28.10.2024

Stellungnahme des Magistrats

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

Details im PARLIS ST_1830_2024
09.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

Details im PARLIS OF_575-12_2025
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zu erreichen, um direkt Einfluss in die Planungen auf Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen.

Begründung:

Der in großen Teilen schon fertig gestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen "Am Martinszehnten" und der U-Bahn sTation Kalbach zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (4 Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes ließ den Wünschen und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte Zeit und planungsstandsbedingt keine Umsetzung mehr zu. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die ST 1830 vom 28.10.2024 Ziffer 4. verwiesen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 12