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Geplantes Gewerbegebiet im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 21.08.2020, OA 594 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 04.08.2020 Betreff: Geplantes Gewerbegebiet im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bereits früher gegen den erheblichen Protest des Ortsbeirates und der Nieder-Eschbacher Bevölkerung im genannten Gebiet geplante Ansiedlung einer Brauerei und heute wiederum ins Spiel gebrachte Ansiedlung von Gewerbe nicht weiter zu verfolgen.

Begründung:

Auf diesem Gebiet sollte bereits vor Jahren die Henninger Brauerei angesiedelt werden. Bereits früher hat der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bevölkerung gegen diese Planung erheblichen Protest kundgetan. Auch damals wurden der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bürger im Vorfeld nicht informiert. Durch die ständigen neuen Vorschläge für neue Baugebiete wird auf die massiven Verkehrsprobleme in Nieder-Eschbach keine Rücksicht genommen. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, warum die früheren Planungen von Gewerbeansiedlungen im Bereich zwischen Nieder-Erlenbach und Bad Vilbel, direkt an der B 3a, nicht in die Suche nach neuen Gewerbegebieten einbezogen wurde. Dieses Gebiet ist sehr groß und belastet die Anwohner, auch während der Bauphase, nicht. Durch die B 3a ist dieses Gebiet sehr gut verkehrlich angeschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1736 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 857 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 26.08.2020

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.09.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 172 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 84 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7044, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7241, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 Aktenzeichen: 61 00