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Genehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort „Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.01.2021, OF 317/15 Betreff: Genehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort "Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der M 195 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Flächenprogramm für das Gymnasium Nord zusätzlich und ergänzend auch die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant wird. Für den genauen Standort und weitere Planung des Lehrschwimmbeckens im Areal der Schulen ist die Einbeziehung aller geplanten Flächen, die für Schule (Gymnasium und Grundschule) gemäß B-Plan Nr. 923 vorgesehen sind, als Flächen zur Prüfung der Umsetzbarkeit und für eine Detailplanung mit zu berücksichtigen.

Begründung:

Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 mit dem Bau eines kleinen Schulhallenbads mit Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium Nord) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen in einem Rutsch als Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad im Schulzentrum könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK, u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Auf die Anregung des Ortsbeirats 15 OA 414 vom 14.06.2019 und dem dazugehörigen Beschluss aus der 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 wird verwiesen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 659 2021 1. a) Die Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 317/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme