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Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach

03.09.2021 | Aktualisiert am: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2021, OA 50 entstanden aus Vorlage: OF 49/15 vom 06.08.2021 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst einen Sachstandsbericht dazu abzugeben, welche Maßnahmen zum Katastrophenschutz im Ortsteil Nieder-Eschbach vorgesehen sind, wie die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt wird, welche Apps aktiviert werden und wie eine möglichst flächendeckende frühzeitige Warnung kommuniziert wird. Zusätzlich wird der Magistrat um Auskunft gebeten, an welchen Stellen welche Wasserstände gemessen werden und wie die Anlieger darüber informiert werden. Begründung: Angesichts der Hochwasserkatastrophe in anderen Bundesländern sollte auch für den Stadtteil Nieder-Eschbach ein Katastrophenschutzplan erarbeitet werden, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Wichtig wäre dabei auch eine flächendeckende vorherige Unterrichtung der Bewohner über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren, um im Notfall eine möglichst schnelle Warnung durchführen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.01.2022, B 12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 08.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 50 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 50 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 770, 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.10.2021 Aktenzeichen: 37 3

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Einrichtung der Möglichkeit einer/eines zweiten Kinderbeauftragten

03.09.2021 | Aktualisiert am: 06.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2021, OA 51 entstanden aus Vorlage: OF 56/15 vom 17.08.2021 Betreff: Einrichtung der Möglichkeit einer/eines zweiten Kinderbeauftragten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im Amtsblatt vom 22.01.2019 auf Seite 91 veröffentlichte "Anpassung der Geschäftsanweisung für die Kinderbeauftragten an die aktuelle Praxis" wird unter Ziffer 1.1 wie folgt geändert: Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/Kinderbeauftragten vor. In Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf (beispielsweise für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile) besteht die Möglichkeit, eine weitere Person als Kinderbeauftragte/Kinderbeauftragte n vorzuschlagen. Es dürfen nur solche Personen zu Kinderbeauftragten ernannt werden, die keine Eintragungen wegen Straftaten nach § 176 StGB aufweisen und das durch Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen haben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung des Ehrenamts der Kinderbeauftragten sehr. Kinder brauchen eine starke Stimme. Die Coronapandemie hat gezeigt, dass die Bedürfnisse von Kindern oft nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. In manchen Ortsbezirken kann eine Kinderbeauftragte/ein Kinderbeauftragter, beispielsweise aufgrund eines erhöhten Bedarfs, diesem Anspruch nicht genügen. Die Einrichtung eines Jugendparlaments ist angedacht. Auch die Senioren sind mit Seniorenbeauftragten und Ersatzmitgliedern doppelt vertreten. Es ist an der Zeit, diese Möglichkeit auch für die Vertretung von Kindern zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.09.2021 Beratungsergebnisse: 69. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OA 51 wird abgelehnt. 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 51 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler

03.09.2021 | Aktualisiert am: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2021, OA 52 entstanden aus Vorlage: OF 57/15 vom 17.08.2021 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Angebot der Jugendhilfe in der Schule an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen wird auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert. Als Pilotprojekt soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Hierfür wä ren zwei zusätzliche Stellen notwendig. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung der Jugendhilfe in der Schule sehr. Die Jugendhilfe in der Schule ist mit ihren Angeboten an vielen Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen vertreten und wird vom Stadtschulamt Frankfurt am Main finanziert. Die Inhalte der Jugendhilfe in der Schule werden nach dem Bedarf der jeweiligen Schule abgestimmt und gewichtet. Die Jugendhilfemitarbeiter dienen als Vertrauens- und Bezugspersonen beispielsweise bei Schwierigkeiten in der Schule, Konflikten mit Mitschülern und Problemen in der Familie und anderen persönlichen Fragen und Nöten. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich. Dieses Angebot sollte auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert werden. Auch Gymnasialkinder können Probleme vorbeschriebender Art haben, und es ist nicht nachvollziehbar, dass die Hilfe nicht auf diese Schüler ausgeweitet werden kann. Dies führt beispielsweis in Gesamtschulen, in denen ein Gymnasialzweig vorhanden ist, dazu, dass die Mitarbeiter der Jugendhilfe trotz eines Bedarfs Jugendliche wegschicken müssen, während Jugendliche des Haupt- und Realschulzweiges die Hilfe bekommen. Nicht nur in Zeiten von Corona ist dies ein unhaltbarer Zustand, der schnellstens beseitigt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.09.2021 Beratungsergebnisse: 69. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OA 52 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 52 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 52 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 938, 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 51

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße

18.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen

18.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 61/15 Betreff: Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der öffentliche Parkraum im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring und im Bereich des Gewerbegebiets (Bernerstraße/ Genferstraße) wird regelmäßig auf abgemeldete Fahrzeuge hin überprüft. Die Fahrzeuge werden nach Ablauf der entsprechenden Frist entfernt. Begründung: Bewohner und Bewohnerinnen aus der Siedlung Ben-Gurion-Ring und Gewerbetreibende beschweren sich zunehmend darüber, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen abgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 610 2021 Die Vorlage OF 61/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler

17.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 57/15 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen wird auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung der "Jugendhilfe in der Schule" sehr. Die "Jugendhilfe in der Schule" ist mit ihren Angeboten an vielen Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen vertreten und wird vom Stadtschulamt Frankfurt am Main finanziert. Die Inhalte der "Jugendhilfe in der Schule" werden nach dem Bedarf der jeweiligen Schule abgestimmt und gewichtet. Die Jugendhilfemitarbeiter dienen als Vertrauens- und Bezugspersonen beispielsweis bei Schwierigkeiten in der Schule, Konflikten mit Mitschülern und Problemen in der Familie und anderen persönlichen Fragen und Nöten. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich. Dieses Angebot sollte auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert werden. Auch Gymnasialkinder können Probleme vorbeschriebender Art haben und es ist nicht nachvollziehbar, dass die Hilfe nicht auf diese Schüler ausgeweitet werden kann. Dies führt beispielsweis in Gesamtschulen, in denen ein Gymnasialzweig vorhanden ist, dazu, dass die Mitarbeiter der Jugendhilfe trotz eines Bedarfs Jugendliche wegschicken müssen, während Jugendlichen des Haupt- und Realschulzweiges die Hilfe bekommen. Nicht nur in Zeiten von Corona ist dies ein unhaltbarer Zustand, der schnellstens beseitigt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 57/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 52 2021 Die Vorlage OF 57/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um die folgenden Sätze ergänzt wird: "Als Pilotprojekt soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Hierfür wären zwei zusätzliche Stellen notwendig." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Einrichtung der Möglichkeit einer 2. Kinderbeauftragten

17.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 56/15 Betreff: Einrichtung der Möglichkeit einer 2. Kinderbeauftragten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die im Amtsblatt vom 22.01.2019 auf Seite 91 veröffentlichte "Anpassung der Geschäftsanweisung für die Kinderbeauftragten an die aktuelle Praxis" wird unter 1.1 wie folgt geändert: Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor. In Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf (beispielsweise für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile) besteht die Möglichkeit, eine weitere Person als Kinderbeauftragte/n vorzuschlagen. Es dürfen nur solche Personen zu Kinderbeauftragten ernannt werden, die keine Eintragungen wegen Straftaten nach § 176 StGB aufweisen und das durch Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen haben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung des Ehrenamts der Kinderbeauftragten sehr. Kinder brauchen eine starke Stimme. Die Coronapandemie hat gezeigt, dass die Bedürfnisse von Kindern oft nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. In manchen Ortsbezirken kann eine Kinderbeauftragte/er, beispielsweise aufgrund eines erhöhten Bedarfs, diesem Anspruch nicht genügen. Die Einrichtung eines Jugendparlaments ist angedacht. Auch die Senioren sind mit Seniorenbeauftragten und Ersatzmitgliedern doppelt vertreten. Es ist an der Zeit, diese Möglichkeit auch für die Vertretung von Kindern zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 56/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 51 2021 Die Vorlage OF 56/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz

16.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2021, OF 50/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke, die über den Eschbach am Ende der Straße "Auf dem Ried" zur Heinrich-Becker-Straße/Sportplatz führt, zu ergreifen. Gründe: Die durch Starkregen bedingten Vorkommnisse ungeahnten Ausmaßes an der Ahr werfen Fragen zum Hochwasserschutz auch im Bereich des Eschbachs auf. Derzeit lassen die aktuellen Wetterlagen auch die Pegel am Eschbach steigen. Bei hohem Wasserpegel ist an der Brücke immer wieder zu beobachten, dass sich das Wasser vor der Brücke staut, weil Äste, Laub, Unrat, etc. an der Brücke hängen bleiben und sich aufstauen. Hierdurch bedingt tritt das Wasser schneller aus dem Bett des Eschbachs und überflutet die anliegenden gewässernahen Flächen und Liegenschaften. Bei anhaltenden Starkregen ist daher zu befürchten, dass hierdurch auch die Keller der anliegenden Gebäude geflutet, das Erdreich aufgeweicht und Grund weggespült werden könnte. Im Rahmen des Neubaus der Brücke wurde die Brücke zu tief gebaut. Bereits seiner Zeit wurde die Stadt durch den Ortsbeirat respektive den Ortsgerichtsvorsteher auf die Problematik der Brückenarchitektur im Hinblick auf den Hochwasserschutz aufmerksam gemacht. Die Einwände wurden indessen nicht weiter beachtet und die Brücke fertiggestellt. Dass Hochwasserlagen keine abstrakte, sondern sehr konkrete Gefahr sind, hat das Hochwasser im Januar 2003 gezeigt. Die Stadt unterliegt beim Bau und Erhalt von baulichen Anlagen der Verkehrssicherungspflicht. D.h. die Stadt hat Sorge dafür zu tragen, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die Rechte anderer Personen (Eigentum) oder sogar Gefahren für Leib und Leben ausgehen. D.h. auch aus Gründen der Vermeidung von Haftungsfragen wird die Stadt aufgefordert, sich umgehend um den Hochwasserschutz - insbesondere an dieser neuralgischen Stelle - am Eschbach zu kümmern. Die Stadt wird insoweit aufgefordert, sich umgehend mit den hierfür zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 603 2021 Die Vorlage OF 50/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Anbringung einer größeren Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte

16.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2021, OF 52/15 Betreff: Anbringung einer größeren Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach eine größere Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte anzubringen. Örtlichkeiten: Deuil-la-Barre-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße Begründung: Im Lockdown hatten junge und ältere Menschen nur die Möglichkeit sich im Freien zu treffen, friedlich und unter Einhaltung der AHA Regeln. Sicherlich wurde dabei auch gegessen und getrunken, der Müll musste entsorgt werden. Leider passen nicht alle Verpackungen wegen der kleinen Öffnungen in die Mülleimer, oft sind diese auch voll. So landet die Verpackung neben der Mülltonne und das zieht Ratten an. Dies ist die erbetene Mülltonne auf Bild 1. Die Breite beträgt ca.58 cm und die Höhe ca. 125 cm. Hier könnte man auch einen Pizzakarton einwerfen. Für solch einen Behälter ist auf der Seite des Festplatzes neben dem katholischen Kindergarten genügend Platz. Das Aufstellen würde auch den wertgeschätzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FES viel Arbeit ersparen. Sie müssten nicht den Müll einsammeln, der um die Tonne verstreut liegt (siehe bitte Bild 2). Bild 1 Riedberg von Sabine Klopp Bild 2 Aktuell Nieder-Eschbach von Sabine Klopp Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 605 2021 Die Vorlage OF 52/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Sachstand: Multiresistente Keime im Eschbach

12.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2021, OF 51/15 Betreff: Sachstand: Multiresistente Keime im Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. den Ortsbeirat in regelmäßigen Abständen (viermal im Jahr) über die Belastung des Eschbachs mit multiresisten Keimen zu informieren. 2. an zwei exponierten Stellen (kleiner Wasserfall an der Heinrich-Becker-Straße, Nähe Mühlgraben sowie Jägersteg) am Eschbach Schilder aufzustellen, auf denen auf die Belastung des gesamten Eschbachs mit multiresisten Keimen hingewiesen wird und Badeverbot erteilt werden soll. 3. die Verhandlungen mit der Stadt Bad Homburg über die Aufrüstung der Kläranlage, die für die nächsten Jahre geplant ist, wieder aufzunehmen mit dem Ziel, solche Reinigungsstufen zu installieren, dass multiresistente Keime nicht in den Eschbach austreten. Begründung: Die Gefährdung durch multiresistente Keime besteht weiterhin, deswegen wünscht der Ortsbeirat regelmäßige Informationen über den Sachstand. An den oben angegebenen Stellen wurden badende Kinder beobachtet, die sich somit aus Unkenntnis erhöhter Gefahr aussetzten. Die Ursache der Verseuchung kann durch Installation einer vierten Reinigungsstufe in der Kläranlage Ober-Eschbach beseitigt werden. Darüber sollte mit dem Magistrat von Bad Homburg verhandelt werden, nachdem der erste Versuch gescheitert war. "Das vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) geförderte Verbundprojekt Hy-Re-KA erforscht seit 2016 bereits die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser. ... Die vierte Reinigungsstufe dient dem Rückhalt von Antibiotikaresten. Eine fünfte Reinigungsstufe ist in Planung; diese soll antibiotikaresistente Bakterien entfernen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 604 2021 Die Vorlage OF 51/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und unter der Ziffer 1. sowie in der Begründung das Wort "Keime" durch die Worte "und anderen Keimen sowie Medikamentenrückstände" eingefügt werden und Ziffer 2. den folgenden Wortlaut erhält: "an zwei exponierten Stellen (kleiner Wasserfall an der Heinrich-Becker-Straße, Nähe Mühlgraben sowie Jägersteg) am Eschbach Schilder aufzustellen, auf denen auf die Belastung des gesamten Eschbachs mit multiresistenten und anderen Keimen sowie Medikamentenrückstände und auf das bestehende Badeverbot im gesamten Verlauf des Eschbachs hingewiesen wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach

06.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2021, OF 49/15 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, baldmöglichst einen Sachstandsbericht dazu abzugeben, welche Maßnahmen zum Katastrophenschutz im Ortsteil Nieder-Eschbach vorgesehen sein. Wie wird die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt, welche Apps werden aktiviert, wie wird eine möglichst flächendeckende frühzeitige Warnung kommuniziert. Zusätzlich bittet der Ortsbeirat um Auskunft, an welchen Stellen welche Wasserstände gemessen werden und wie die Anlieger darüber informiert werden. Begründung: Angesichts der Hochwasserkatastrophe in anderen Bundesländern sollte auch für den Stadtteil Nieder-Eschbach ein Katastrophenschutzplan erarbeitet werden, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Wichtig wäre dabei auch eine flächendeckende vorherige Unterrichtung der Bewohner über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren, um im Notfall eine möglichst schnelle Warnung durchführen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 50 2021 Die Vorlage OF 49/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Weitere Spielgeräte für den Seespielplatz

16.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 48/15 Betreff: Weitere Spielgeräte für den Seespielplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem "Seespielplatz" in der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring neben der Seilbahn und neben der Reifenschaukel weitere, abwechslungsreiche Spielgeräte aufgestellt werden können. Ferner wird der Magistrat auch gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für den Sandkasten sowie für die dazugehörigen Bänke ein Sonnenschutz in Form von Sonnenschirmen oder Sonnensegel installiert werden kann. Begründung: Der Seespielplatz am Weiher in der Wohnanlage ist gerade in den Sommermonaten sehr gut besucht und wird von immer mehr Kindern regelmäßig besucht. Die Kinder und die Eltern wünschen sich, dass das Spielplatz-Angebot dementsprechend auch erweitert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 423 2021 Die Vorlage OF 48/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße

15.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 37/15 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob z. B. auf dem Parkplatz (Kerbeplatz) "Dorflinde" an der "Deuil-la-Barre-Straße" ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideen-Austauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe sowie Vertretern des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u.a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z.B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffee-Ausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarktes im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 37/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 415 2021 Die Vorlage OF 37/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Marktbetriebe" die Worte ",der Wirtschaftsförderung und" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmen

15.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 39/15 Betreff: Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass private Grundstücksbesitzer aufgefordert werden, ihre Hecken usw. so zurückzuschneiden, dass die öffentlichen Wege wieder uneingeschränkt und verkehrssicher für alle Fußgänger, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, benutzt werden können. Begründung: Es ist auffallend, dass von Jahr zu Jahr immer weniger Bürger ihrer Anliegerpflicht nachkommen und über die Grundstücksgrenzen auf öffentliche Wege wachsendes Gestrüpp/Hecken vorschriftsmäßig zurückschneiden. Oftmals bekommt herauswachsendes Grün nur einen "Schönschnitt", aber keinen Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze. Besonders hinderlich ist dies insbesondere bei den vielen schmalen Gehwegen in Nieder-Eschbach, die meist nur einen Meter Breite aufweisen und zusätzlich straßenseitig durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt sind. Bei Regen wirken sich diese Behinderungen noch einmal zusätzlich aus. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 417 2021 Die Vorlage OF 39/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Satz "Dies gilt im Übrigen auch für städtische Grundstücke." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Fahrradreparaturstationen für Nieder-Eschbach

15.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 41/15 Betreff: Fahrradreparaturstationen für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach zwei Fahrradreparaturstationen an geeigneten Plätzen (bspw. nahe der U-Bahnstation und in der Ladenzeile "Am Bügel") zu installieren. Begründung: Diese Stationen beinhalten verschiedene Werkzeuge und Hilfsmittel, um kleinere Reparaturen durchführen zu können. Bei geringen Beschädigungen können sich so Betroffene schnell helfen. Nicht nur Fahrradfahrende, sondern auch Kinderwagen oder Rollstühle können von dem Angebot profitieren. In anderen Stadtteilen wurde ein solches Angebot bereits installiert und gut angenommen. Siehe auch: https://www.radfahren-ffm.de/502-0-Neue-Fahrrad-Reparaturstationen.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 419 2021 Die Vorlage OF 41/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Defibrillator am Bürgeramt

15.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 42/15 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen automatisierten externen Defibrillator (AED) am Bürgeramt Nieder-Eschbach anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. Dieser Platz ist in der Nähe der Busstationen und der U-Bahnstation und somit geeignet. Begründung: Ein AED kann auch von Laien bedient werden und damit Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 420 2021 Die Vorlage OF 42/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem Wort "Bürgeramt" um die folgenden Orte ergänzt wird: ", an der U-Bahn-Station (Kiosk), am Schwimmbad, am Sportplatz und an weiteren geeigneten zentralen Orten". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Wochenmarkt in Nieder-Eschbach

14.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 43/15 Betreff: Wochenmarkt in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt kann eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar) stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für jung und alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 43/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown

11.06.2021 | Aktualisiert am: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2021, OA 27 entstanden aus Vorlage: OF 19/15 vom 22.05.2021 Betreff: Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend darum gebeten, Perspektiven für Familien, Kinder und Jugendliche schnellstmöglich und für das neue Schuljahr zu schaffen und somit ein Zeichen der Solidarität zu senden. Die Stadtpolitik und die Verwaltung sollten pragmatisch und zügig handeln. Falls es das Pandemiegeschehen ab 17. Juli 2021 (Ferienbeginn) zulässt, sollten die folgenden Maßnahmen unter Einhaltung von Hygienekonzepten vorbereitet sein: 1. Öffnung von Schulhöfen an den Wochenenden und in den Ferien ermöglichen; 2. Einsatz von Spielmobilen (Abenteuerspielplatz Riederwald e. V.) stadtweit planen, Wiederaufnahme der "Schulhof-Tournee" von März bis Oktober an Grundschulen; 3. Ausweitung der Ferienprogramme an den Schulen; 4. Sportcamps für Kids und Teens in Kooperation mit den Frankfurter Sportvereinen; 5. Vorbereitung des Corona-Aufholprogramms - Lernstände zügig erheben, um das Nachhilfeprojekt und gezielte Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien ohne Verzögerung starten zu können. Begründung: Die Beschlüsse zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz und den damit verbundenen Regelungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche bedeuten eine enorme Belastung für alle Familien. Kinder und Jugendliche leiden verstärkt unter dem Lockdown und vor allem unter den Kontaktbeschränkungen. Experten sind sich einig, dass die Folgen dramatisch sind. Bewegungsmangel und eine Zunahme von psychischen Erkrankungen sind Fakten. Aufgrund der positiven Entwicklung bei den Impfzahlen könnte sich das Pandemiegeschehen bis Mitte Juli etwas entspannen. Die Lockerungen, die dann eventuell möglich sein werden, müssen jetzt geplant werden. Viele Frankfurter Familien werden ihre Ferien ganz oder teilweise in der Stadt verbringen. Daher wären verschiedene Maßnahmen und eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten für die Familien mehr als angebracht. Ein positives Signal und Lichtblicke ist die Stadt Frankfurt den Kleinsten und Jugendlichen schuldig. Beispiel Schulhöfe: Es kann nicht sein, dass Schulhöfe gerade in innerstädtischen Stadtteilen in den Ferien wochenlang abgesperrt bleiben. Kinder und Jugendliche brauchen in ihrer unmittelbaren Umgebung Platz zum Toben, Spielen und Sporttreiben. Neben den Bemühungen der Kinderbeauftragten in den Stadtteilen und der Ortsbeiräte braucht es einen Impuls des Bildungsdezernats, um Schulleiterinnen und Schulleiter zu überzeugen. Ebenfalls müssen die Schulhausverwalter miteinbezogen werden. Erfolgreiche Projekte in Bezug auf Schließpatenschaften von Eltern und die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern bei den wichtigen Themen Müllvermeidung und Vandalismus müssen Schule machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 68. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 27 wird zugestimmt. 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 254 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 27 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage OA 27 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 419, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring

29.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der MichaelGrzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

27.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

27.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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