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Ortsbeirat 15

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach

13.09.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5954 entstanden aus Vorlage: OF 326/15 vom 16.08.2024 Betreff: Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4275/23 OBR 15; ST 1983/23; OM 5238/24 OBR 15; ST 1353/24 In der Ortsbeiratssitzung am 08.03.2024 hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. In der Stellungnahme vom 05.07.2024, ST 1353, heißt es hierzu wie folgt: "Das Sportamt hat für die Umsetzung der Baumaßnahme zur Errichtung der Skater- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach das Grünflächenamt mit der Planung beauftragt. Durch einen Landschaftsarchitekten wurden drei Varianten erarbeitet, welche bei einem vor-Ort-Termin dem Ortsbeirat und dem Verein Concrete Skate e. V. vorgestellt wurden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, wann der Termin stattgefunden hat, wer wann dazu eingeladen wurde und wer aus dem Ortsbeirat 15 daran teilgenommen hat. Denn weder dem Ortsbeirat noch dem Ortsvorsteher ist ein solcher Termin bekannt. Genauso wenig bekannt ist dem Ortsbeirat und dem Ortsvorsteher übrigens der Verein Concrete Skate e. V. Auch diesbezüglich besteht Aufklärungsbedarf. Außerdem wird der Magistrat darum gebeten, dem Ortsbeirat 15 und den Bürgerinnen und Bürgern Nieder-Eschbachs über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks haben ein großes Interesse an der aktuellen Planung des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach. Dieses Interesse sollte durch den Magistrat bitte ernst genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4275 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1983 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5238 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1353 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 302 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-1

OF (Anträge OBR) · OB 15

Stand der Digitalisierung in der Stadtverwaltung

22.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 322/15 Betreff: Stand der Digitalisierung in der Stadtverwaltung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Stand der Planungen zur Digitalisierung der Verwaltung der Stadt Frankfurt darzulegen. Begründung: Frankfurt am Main schneidet bei der Digitalisierung im Vergleich mit anderen Städten schlecht ab. Die meisten Studien und Städte-Rankings bescheinigen der Stadt bestenfalls durchschnittliche Rahmenbedingungen und Dienstleistungen. Die Mainmetropole ist nur Mittelmaß und hängt den Spitzenreitern Hamburg, München, Köln und Bonn deutlich hinter her. Die zuständige Dezernentin leitete bereits vor längerer Zeit eine Initiative ein, in Kooperation mit den Städten Darmstadt und Wiesbaden, die Digitalisierung der Stadtverwaltung voran zu treiben, speziell sollten in Darmstadt bewährte Konzepte adaptiert werden. Nun ist der Ortsbeirat an den erzielten Fortschritten interessiert, speziell daran, was davon im Bürgeramt in Nieder-Eschbach realisiert werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5952 2024 Die Vorlage OF 322/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene

16.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 321/15 Betreff: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Nieder-Eschbach eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Nieder-Eschbach zum dritten Mal innerhalb von 18 Monaten zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5951 2024 Die Vorlage OF 321/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "ein Erlass" durch den Wortlaut "eine Entschädigung in Höhe" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Ganztagskonzept an Michael-Grzimek-Schule

16.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 323/15 Betreff: Ganztagskonzept an Michael-Grzimek-Schule Vorgang: V 1727/20 OBR 15; ST 650/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Ganztagskonzepts an der Michael-Grzimek-Schule Auskunft zu geben. Begründung: Der Ausbau des Ganztagskonzeptes an Frankfurter Grundschulen schreitet voran. In der Stellungnahme des Magistrats ST 650/ 2021 heißt es hinsichtlich der Michael-Grzimek-Schule hierzu wie folgt: "...Leider konnte dieser Ausbau bislang nicht mit einer Weiterentwicklung zum Pakt für den Nachmittag oder zu einem Profil kombiniert werden. Durch den langfristigen Ausfall der schulischen Leitungsebene war und ist es aktuell nur eingeschränkt möglich, die Ganztagsschulentwicklung zu forcieren. Der Magistrat wird sich zum weiteren Vorgehen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abstimmen. Der Magistrat hat ebenfalls ein hohes Interesse an der weiteren Ganztagsschulentwicklung der Michael-Grzimek-Schule." Der Ortsbeirat geht davon aus, dass nunmehr, dreieinhalb Jahre später, die Ganztagsschulentwicklung weiter forciert wurde. Soweit bekannt, ist die schulische Leitungsebene auch wieder im Dienst. Insofern besteht hier Auskunftsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2020, V 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 650 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1027 2024 Die Vorlage OF 323/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Stand" der Wortlaut "und Zeitplan" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser

16.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 324/15 Betreff: Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser Der Ortsbeirat möge beschließen: In der näheren Vergangenheit kommt es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Angeschwämmt werden aber auch Fäkalienreste, die im Wasser deutlich sichtbar und geruchsintensiv sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob die Kläranlage in Ober-Eschbach (Bad Homburg), die in den Eschbach abläuft, bei Hochwasser so gut geschützt ist, dass keine Fäkalienreste in den Eschbach gelangen können. Begründung: Anwohner berichten, dass sich bei Hochwasser auch immer wieder Fäkalienreste im Wasser befinden. Dies ist nicht nur sichtbar, sondern auch der Geruch lässt darauf schließen, dass sich solche Reste im flutenden Wasser befinden. Da die Kläranlage in Ober-Eschbach sich oberhalb befindet und auch Abwasser in den Eschbach einlässt, besteht der begründete Verdacht, dass die Kläranlage bei Hochwasser nicht hinreichend geschützt sein könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2024 Die Vorlage OF 324/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern

16.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 325/15 Betreff: Missachtung des Ortsbeirats mit System bei der Einrichtung von Lastenfahrrad- und Fahrradständern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, warum die Anregungen des Ortsbeirats bei dem Thema Lastenfahrrad- und Fahrradständern systematisch missachtet werden und entgegen dem erklärten Willen des Ortsbeirats Lastenfahrrad- und Fahrradständer auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen am alten Rathaus und am Friedhof angebracht werden. Der Magistrat wird weiter gebeten, zeitnah jemanden in die Ortsbeiratssitzung zu entsenden, der die Ortsbeiratsmitglieder und die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs über das Procedere informiert. Begründung: Gegen den erklärten Willen des Ortsbeirats sind jetzt zum zweiten Mal, in einer Nacht und Nebel Aktion, Fahrradständer auf Kosten eines dringend benötigten Parkplatzes eingerichtet worden. Dies, obwohl im Vorfeld anders lautende Anträge im Ortsbeirat abgestimmt wurden und der Ortsvorsteher bei einem Ortstermin auf die benötigten Parkplätze hingewiesen hat. Bereits vor dem alten Rathaus wurden Lastenfahrradständer eingerichtet, gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates. Unweit des Rathauses, an der U-Bahnstation Nieder-Eschbach, befindet sich ein großer nicht ausgelasteter Fahrradparkplatz. Eine Antwort dazu, wer dies veranlasst hat, ist der Magistrat bis heute schuldig geblieben. Die nebulöse Antwort des Magistrats, dies sei auf Anregung von Mitarbeitern des Bürgeramtes erfolgt, verfängt nicht, wenn dies gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsbeirats geschieht. Ein weiteres Mal sind nun vor dem Friedhof in Nieder-Eschbach Fahrradständer auf Kosten eines Parkplatzes installiert worden. Dies, obwohl der Ortsbeirat beantragt hat, die Fahrradständer im Eingangsbereich des Friedhofs zu erneuern, denn hier befindet sich schon ein großer Abstellbereich für Fahrräder. Außerdem gab es eine Begehung mit dem Ortsvorsteher und der Sozialbezirksvorsteherin am Friedhof zu diesem Thema, die auf die dringend benötigten Parkplätze bei Beerdigungen insbesondere für ältere, gebrechliche oder gehbehinderte Menschen hingewiesen haben. Anlässlich dieses Termins hat man sich ausdrücklich darauf verständig, die Fahrradständer im Eingangsbereich zu erneuern und keine Fahrradständer im Außenbereich auf Kosten eines Parkplatzes aufzustellen. Der Magistrat möge erklären was ihn dazu bewegt, sich derart gegen den Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin und den Ortsbeirat zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5953 2024 Die Vorlage OF 325/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach

16.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 326/15 Betreff: Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4275/23 OBR 15; ST 1983/23; OM 5238/24 OBR 15; ST 1353/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Ortsbeiratssitzung am 08.03.2024 hatte der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. In der Antwort des Magistrats ST 1353 2024 heißt es hierzu wie folgt: "Das Sportamt hat für die Umsetzung der Baumaßnahme zur Errichtung der Skater- und Fitnessanlage in Nieder Eschbach das Grünflächenamt mit der Planung beauftragt. Durch einen Landschaftsarchitekten wurden drei Varianten erarbeitet, welche bei einem vor-Ort-Termin dem Ortsbeirat und dem Verein Concrete Skate e.V. vorgestellt wurden." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann der Termin stattgefunden hat und wer wann dazu eingeladen wurde und wer aus dem Ortsbeirat 15 daran teilgenommen hat. Denn weder dem Ortsbeirat noch dem Ortsvorsteher ist ein solcher Termin bekannt. Genauso wenig bekannt ist dem Ortsbeirat und dem Ortsvorsteher übrigens wie der Verein Concrete Skate e.V. Auch diesbezüglich besteht Aufklärungsbedarf. Außerdem wird er darum gebeten, den Ortsbeirat 15 und die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks haben ein großes Interesse an der aktuellen Planung des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach. Dies sollte von dem Magistrat bitte ernstgenommen werden! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4275 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1983 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5238 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1353 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5954 2024 Die Vorlage OF 326/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5760 entstanden aus Vorlage: OF 315/15 vom 29.05.2024 Betreff: Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Informationsveranstaltung zum Thema "(Individuelle) bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz" in Nieder-Eschbach anzubieten. Hierbei ist bei Bedarf ein auf den Hochwasserschutz spezialisiertes Ingenieurbüro einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, auf dieser Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern kostenlose bzw. kostengünstige Beratungsangebote von entsprechend kompetenten Unternehmen zu vermitteln. Begründung: Der Ortsbeirat stellte - bisher erfolglos - bereits einige Anträge zum Thema Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach. Es wird Zeit, zu handeln, wenn auch im Kleinen. Durch eine gezielte Beratung, die bei Bedarf auch individualisiert werden kann, können einfache bauliche Maßnahmen sicherlich helfen, die durch das Hochwasser hervorgerufenen Probleme zu verringern. Dies könnte der Magistrat in Zusammenarbeit mit kompetenten Fachleuten erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2098 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Straßeneinmündung kenntlich machen

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5761 entstanden aus Vorlage: OF 316/15 vom 18.06.2024 Betreff: Straßeneinmündung kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, auf die Hauptfahrbahn der Albert-Schweitzer-Straße in südwestlicher Richtung vor der Einmündung des Seitenarms zu den Hausnummern 52 bis 64 einen gestrichelten Balken (Haltelinie) aufzubringen, um auf die unübersichtliche vorfahrtsberechtigte, von rechts kommende Stichstraße aufmerksam zu machen. Begründung: An dieser Stelle ist die Übersichtlichkeit durch legal parkende Pkw auf dem rechten Parkstreifen sehr eingeschränkt, siehe Foto. Es kommt dort immer wieder durch unangepasste Geschwindigkeit und Missachtung der Rechts-vor-Links-Regelung zu Beinahe-Unfällen und Hupkonzerten. Durch eine Markierung, wie man sie im gesamten Stadtgebiet vor gefährlichen Einmündungen vorfinden kann, würde diese entschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2096 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Aufstellen einer Just for PfandStation an der U-BahnStation „NiederEschbach“

05.07.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5762 entstanden aus Vorlage: OF 317/15 vom 18.06.2024 Betreff: Aufstellen einer Just for Pfand-Station an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, eine Just for Pfand-Station im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" aufzustellen. Begründung: Immer wieder werden Pfandflaschen oder -dosen achtlos an den U-Bahn- und Busstationen bestenfalls im Müll entsorgt, schlechtestenfalls achtlos an der Station zurückgelassen. Hin und wieder sind Pfandsammler zu beobachten, die im Müll wühlen, um solche Pfandgegenstände zu finden. Vielleicht kann dies ein kleiner Beitrag dazu sein, diese Situation etwas in den Griff zu bekommen, den Müll zu reduzieren und die Pfandsammler zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1661 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in NiederEschbach

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5763 entstanden aus Vorlage: OF 319/15 vom 18.06.2024 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept rund um das Schwimmbad und das Sportgelände an der Heinrich-Becker-Straße zu entwickeln, das die Interessen der Anwohner und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Hierbei soll insbesondere ein Augenmerk auf die Rettungsdienste gelegt werden, für die ein Durchkommen an hochfrequentierten Tagen kaum bis gar nicht möglich ist. Der Ortsbeirat soll in eine solche Planung einbezogen werden. Begründung: Das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße erfreuen sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt bei Veranstaltungen und an heißen Sommertagen der Verkehr in der Straße teilweise komplett zum Erliegen. Die Heinrich-Becker-Straße ist in beide Richtungen befahrbar, was kein Problem wäre, wenn an solchen Tagen mit Autos nicht auf der Seite des Bachlaufs alles zugeparkt würde. Entgegenkommende Fahrzeuge können dadurch nicht mehr ausweichen, sodass der Verkehr in beide Richtungen zum Erliegen kommt. Auch für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2097 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 15

Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort

27.06.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 320/15 Betreff: Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, einen "Kicker" für den Hort (Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Frankfurt / Nieder-Eschbach, Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 60437 Frankfurt - Nieder-Eschbach) zu beschaffen. Ein geeignetes Gerät ist unter https://shop.ullrichsport.com/tischfussball/basic/ zu finden. Begründung: In der KiTa St. Stephanus werden seit vielen Jahrzehnten die Kinder liebevoll begleitet und kompetent auf ihren weiteren Werdegang vorbereitet. Leider sind insbesondere die letzten beiden Jahre stark von Personalmangel geprägt, was eine sehr hohe Belastung für das KiTa-Team aber auch für die Kinder stark spürbar ist. Insbesondere der Hort ist aktuell belastet. Insbesondere in den Ferienzeiten, wenn die Kinder den ganzen Tag dort sind, können den Kindern nur wenige Angebote zum Zeitvertreib gemacht werden. Viele Hortkinder wünschen sich sehnlichst einen Tischkicker! Der oben beschriebene Tischkicker ist dank seiner höhenverstellbaren Beinkonstruktion auch für Hortkinder geeignet. Die Möglichkeit der schnellen Veränderung der Tischhöhe macht diesen Tischkicker einzigartig. Das ideale Tischfußball-Spielgerät für Kindergärten und Schulen. (Bild mit Genehmigung von Ullrich-Sport) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 346 2024 Die Vorlage OF 320/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Straßeneinmündung kenntlich machen

18.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 316/15 Betreff: Straßeneinmündung kenntlich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) wird gebeten auf die Hauptfahrbahn der "Albert-Schweitzer-Straße" in SW-Richtung vor der Einmündung des Seitenarms zu den Hausnummern 52 bis 64 einen gestrichelten Balken (Haltelinie) aufzubringen, um auf die unübersichtliche vorfahrtsberechtigte, von rechts kommende, Stichstraße aufmerksam zu machen. Begründung: An dieser Stelle ist die Übersichtlichkeit durch legal parkende Pkw auf dem rechten Parkstreifen sehr eingeschränkt, siehe Bild. Es kommt dort immer wieder durch unangepasste Geschwindigkeit und Missachtung der Regelung "rechts vor links" zu Beinahe-Unfällen und Hupkonzerten. Durch eine Markierung, wie man sie im gesamten Stadtgebiet vor gefährlichen Einmündungen vorfinden kann, würde diese entschärft. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5761 2024 Die Vorlage OF 316/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Aufstellen einer Just for PfandStation an der U-BahnStation „NiederEschbach“

18.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 317/15 Betreff: Aufstellen einer Just for Pfand-Station an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Just for Pfand Station im Bereich der U-Bahnstation Nieder-Eschbach aufzustellen. Begründung: Immer wieder werden Pfandflaschen oder -dosen achtlos an den U-Bahn- und Busstationen bestenfalls im Müll entsorgt, schlechtestenfalls achtlos an der Station zurückgelassen. Hin- und wieder sind Pfandsammler zu beobachten, die im Müll wühlen, um solche Pfandgegenstände zu finden. Vielleicht kann dies ein kleiner Beitrag dazu sein, diese Situation etwas in den Griff zu bekommen, den Müll zu reduzieren und die Pfandsammler zu unterstützen. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5762 2024 Die Vorlage OF 317/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Einladung der Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina ZapfRodriguez, in die Ortsbeiratssitzung

18.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 318/15 Betreff: Einladung der Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, in die Ortsbeiratssitzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen zum Thema Hochwasser einzuladen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, wird im Juli in das Amt eingeführt. Insofern besteht die Hoffnung, dass wir sie für das Thema Hochwaserschutz sensibilisieren können, da dieses prioritär betrieben werden muss. Es betrifft auch nicht nur Nieder-Eschbach, sondern noch viele andere Stadtteile. Das Thema Hochwasser ist ein Thema, was landkreis- und städteübergeifend, auch unter Einbeziehung der Regierungspräsidien, behandelt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 318/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in NiederEschbach

18.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 319/15 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept rund um das Schwimmbad und das Sportgelände an der Heinrich-Becker-Straße zu entwickeln, das die Interessen der Anwohner und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Hierbei soll ein Augenmerk insbesondere auf die Rettungsdienste gelegt werden, für die ein Durchkommen an hochfrequentierten Tagen kaum bis gar nicht möglich ist. Der Ortsbeirat soll in eine solche Planung einbezogen werden. Begründung: Das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße erfreut sich großer beliebtheit. Allerdings kommt bei Veranstaltungen und an heißen Sommertagen der Verkehr in der Straße teilweise komplett zu Erliegen. Die Heinrich-Becker-Straße ist in beide Richtungen befahrbar, was kein Problem wäre, wenn an solchen Tagen die Autos nicht auf der Seite des Bachlaufs alles zuparken würden. Entgegenkommende Fahrzeuge können dadurch nicht mehr ausweichen, so dass der Verkehr in beide Richtungen zum erliegen kommt. Auch für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen mehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5763 2024 Die Vorlage OF 319/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregungen OBR) · OB 15

Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach

07.06.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 469 entstanden aus Vorlage: OF 313/15 vom 21.05.2024 Betreff: Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach Vorgang: F 1128/22 In der näheren Vergangenheit kam es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Anfragen des Ortsbeirats nach Unterstützungsmaßnahmen wie einem Frühwarnsystem, Retentionsflächen und einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg haben bislang leider nicht zu nachhaltigen Erfolgen geführt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Maßnahmen bislang unternommen wurden, um die Bürgerinnen und Bürger in Nieder-Eschbach im Hochwasserschutz zu unterstützen und einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob das angekündigte Leistungsverzeichnis in der Antwort des Magistrats vom 13.10.2022, F 1128, bereits erstellt und die darin aufgeführten Maßnahmen mit der Stadt Bad Homburg abgestimmt sind. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon viele Anträge zum Hochwasserschutz gestellt. Ortsbegehungen haben stattgefunden und es wurde seitens der Verantwortlichen in der Stadt zugesagt, Gespräche mit der Stadt Bad Homburg aufzunehmen, um weiter Überschwemmungen zu vermeiden. Bislang aber ohne merkbaren Erfolg. Denn am 2. Mai dieses Jahres kam es erneut zu Überschwemmungen, die große Beschädigungen an den Häusern der Bevölkerung anrichteten. In der Antwort des Magistrats auf eine Frage eines Stadtverordneten der CDU-Fraktion im Frankfurter Römer vom 13.10.2022, F 1128, antwortete der Magistrat: "Im Frühjahr und im Sommer 2022 haben Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Bad Homburg zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach stattgefunden. In Bad Homburg selbst stellt der Eschbach keine Hochwassergefahr dar. Die Stadt Bad Homburg ist jedoch grundsätzlich bereit, Frankfurt soweit möglich zu unterstützen, um die Hochwassergefahr in Nieder-Eschbach zu verringern. Grundlage für weitere Überlegungen ist, dass für Frankfurt ein Maßnahmenkonzept mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet wird. Die Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses für eine entsprechende Beauftragung ist angestoßen. Die Umsetzung der Maßnahmen, die in dem Konzept erarbeitet werden, wird maßgeblich davon abhängen, ob die für Retentionsmaßnahmen benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg wird weiter fortgeführt und intensiviert." Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 13.10.2022, F 1128 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1983 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 134 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 469 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4935, 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.06.2024 Aktenzeichen: 90-34

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Zeitnahes Erstellen einer Satzung für Kindertagespflege

07.06.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5593 entstanden aus Vorlage: OF 309/15 vom 22.04.2024 Betreff: Zeitnahes Erstellen einer Satzung für Kindertagespflege Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine kompetente Person mit der zeitnahen Erstellun g einer Kindertagespflegesatzung zu beauftragen. Das Rechtsamt ist bei dieser Tätigkeit heranzuziehen, um spätere Rechtsunklarheiten zu vermeiden. Orientierung kann der/die Beauftragte bei Satzungen anderer Städte/Gemeinden/Landkreise finden. Dies sind u. a.: https://rathaus.darmstadt.de/public/index.php?m=190 https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Rues selsheim/Stadt_Menu/Rathaus/Dienstleistungen_A_Z/02_PDFs/_NEU_4_6_Satzung_Kinder tagespflege.pdf https://www.kreis-offenbach.de/Themen/Jugend-Familie/K indertagespflege/Satzung-%C3%BCber-die-Teilnahme-an-der-Kindertagespflege-die-Er hebung-von-Kostenbeitr%C3%A4gen-und-die-Gew%C3%A4hrung-einer-laufenden-Geldleist ung-im-Landkreis-Offenbach-1-September-2023.php?object=tx,2896.3&ModID=6& ;FID=2896.8656.1&NavID=2896.125&La=1 https://www.lkgi.de/wp-content/uploads/2023/06/Kindert agespflegesatzung-1.pdf https://www.bad-homburg.de/stadt/rathaus/stadtrecht-ak tuell/stadtrecht-archiv/dokumente/2022/51-1.1_Kindertagespflegesatzung__Stand_in kl._1.__nderung_-_konsolidierte_Fassung_fuer_Internet_.pdf https://www.schwalm-eder-kreis.de/city_info/display/do kument/show.cfm?region_id=105&id=410572 Weiterhin wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Frage gebeten: Warum kam es zu dieser unnötigen Verzögerung? Begründung: Es ist vollkommen unverständlich, dass es dem Magistrat einer Großstadt wie Frankfurt auch nach mehreren Jahren nicht möglich ist, eine tragfähige Satzung für die Kindertagesbetreuung zu erstellen, die für den Jahresbeginn angekündigt war. Damit sind die mit der Tagespflege befassten Personen gegenüber denen in anderen Städten finanziell deutlich schlechter gestellt, weil die zugehörigen Fördergelder nicht abgerufen werden können. Mit dieser Satzung ist es möglich, dass die Tagespflegenden ihre pädagogische Arbeit in der Vorbereitung und weitere Tätigkeiten bezahlt bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1506 Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der UBahnUnterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße

07.06.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5594 entstanden aus Vorlage: OF 310/15 vom 21.05.2024 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Vorgang: OM 1141/21 OBR 15; ST 1928/22 Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Sofern noch nicht geschehen, sollen bestehende Pachtverträge angepasst und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung übertragen werden. Begründung: Screenshot: GoogleMaps Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, sodass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeiner auch gerne mal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird. Der Ortsbeirat hatte einen solchen Antrag bereits im Jahr 2021 gestellt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928, führt dieser aus: "Der in der Anregung erwähnte Bereich ist keine Satzungsfläche der Straßenreinigungssatzung, das heißt hier findet keine Reinigung und keine Leerung/Aufstellung von Papierkörben durch den Dienstleister (FES GmbH) statt. Das Anbringen von Papierkörben außerhalb des Satzungsgebietes erfolgt durch das jeweils für die entsprechende Fläche zuständige Amt. Das hier zuständige Amt für Bau und Immobilien bietet an, bestehende Pachtverträge zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu übertragen." Da an dieser Stelle immer noch kein Abfallbehälter angebracht ist, wird um entsprechende zeitnahe Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1141 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1663 Aktenzeichen: 23-2

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Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

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Neue Fahrradständer in der Nische im Haupteingangsbereich des Friedhofs NiederEschbach sowie Hinweisschilder anbringen

07.06.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5596 entstanden aus Vorlage: OF 312/15 vom 21.05.2024 Betreff: Neue Fahrradständer in der Nische im Haupteingangsbereich des Friedhofs Nieder-Eschbach sowie Hinweisschilder anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Haupteingang des Friedhofs in Nieder-Eschbach in der vorgesehenen Nische Fahrradständer anzubringen, die den heutigen Ansprüchen genügen und auf diese im Eingangsbereich hinzuweisen. Begründung: Besucher des Friedhofs, die mit dem Fahrrad kommen, finden dort keinerlei sichere Abstellmöglichkeiten, da die vorhandenen Fahrradständer veraltet sind. Abgesehen davon, sind diese von außen nicht sichtbar, sodass Ortsfremde gar nicht wissen, dass in der Nische im Eingangsbereich Fahrradständer vorhanden sind. Darauf sollte mit Hinweisschildern hingewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1633 Aktenzeichen: 67-4

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 314/15 vom 22.05.2024 Betreff: Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter der Brücke an der Deuil-La-Barre- Straße die Schotterbank im Eschbach zu beseitigen. Begründung: Durch das Hochwasser am 02.05.2024 hat sich durch das vom Eschbach mitgeführte Geschiebe (Geröll, Kies und Sand) unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße eine Schotterbank gebildet, die den Abfluss des Eschbachs hemmt. Bei einem weiteren Hochwasserereignis kann diese Schotterbank die Wahrscheinlichkeit für ein Übertreten des Eschbachs und damit einhergehende Schäden erhöhen. Die Schotterbank muss daher beseitigt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1805 Beratung im Ortsbeirat: 15

OF (Anträge OBR) · OB 15

Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen

29.05.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2024, OF 315/15 Betreff: Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Informationsveranstaltung zum Thema "(Individuelle) bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz" in Nieder-Eschbach anzubieten. Hierbei ist bei Bedarf ein auf den Hochwasserschutz spezialisiertes Ingenieurbüro einzubeziehen. Weiterhin bittet der Ortsbeirat den Magistrat, auf dieser Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern kostenlose bzw. kostengünstige Beratungsangebote von entsprechenden kompetenten Unternehmen zu vermitteln. Begründung: Der Ortsbeirat stellte - bisher erfolglos - bereits einige Anträge zum Thema "Hochwasserschutz" in Nieder-Eschbach, es wird Zeit, zu handeln - wenn auch im Kleinen ... Durch eine gezielte Beratung, die bei Bedarf auch individualisiert werden kann, können einfache bauliche Maßnahmen sicherlich helfen, die durch das Hochwasser hervorgerufenen Probleme zu verringern. Dies könnte der Magistrat in Zusammenarbeit mit kompetenten Fachleuten erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5760 2024 Die Vorlage OF 315/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraße

22.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 314/15 Betreff: Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße die Schotterbank im Eschbach zu beseitigen. Begründung: Durch das Hochwasser am 02.05.2024 hat sich durch das vom Eschbach mitgeführte Geschiebe (Geröll, Kies und Sand) unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße eine Schotterbank gebildet, die den Abfluss des Eschbachs hemmt. Bei einem weiteren Hochwasserereignis kann diese Schotterbank die Wahrscheinlichkeit für ein Übertreten des Eschbachs und der damit einhergehenden Schäden erhöhen. Die Schotterbank muss daher beseitigt werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5597 2024 Die Vorlage OF 314/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahnunterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße

21.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 310/15 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahnunterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Vorgang: OM 1141/21 OBR 15; ST 1928/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Sofern noch nicht geschehen, sollen bestehende Pachtverträge angepasst und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung übertragen werden. Begründung: Screenshot: GoogleMaps Fotos: Privat Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahnunterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, so dass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeine auch gerne mal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird. Der Ortsbeirat hatte einen solchen Antrag bereits im Jahr 2021 gestellt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928 führt dieser aus: "Der in der Anregung erwähnte Bereich ist keine Satzungsfläche der Straßenreinigungssatzung, das heißt hier findet keine Reinigung und keine Leerung/Aufstellung von Papierkörben durch den Dienstleister (FES GmbH) statt. Das Anbringen von Papierkörben außerhalb des Satzungsgebietes erfolgt durch das jeweils für die entsprechende Fläche zuständige Amt. Das hier zuständige Amt für Bau und Immobilien bietet an, bestehende Pachtverträge zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu übertragen." Da an dieser Stelle immer noch kein Abfallbehälter angebracht ist, wir um entsprechende zeitnahe Umsetzung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1141 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5594 2024 Die Vorlage OF 310/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

21.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 311/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 des Magistrats vom 22.02.2019 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der ST 1642 vom 07.08.2023 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung, und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5595 2024 Die Vorlage OF 311/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Neue Fahrradständer in der Nische im Haupteingangsbereich im Friedhof NiederEschbach mit Hinweisschildern anbringen

21.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 312/15 Betreff: Neue Fahrradständer in der Nische im Haupteingangsbereich im Friedhof Nieder-Eschbach mit Hinweisschildern anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Haupteingang des Friedhofs Nieder-Eschbachs in der vorgesehenen Nische Fahrradständer anzubringen, die den heutigen Ansprüchen genügen und auf diese im Eingangsbereich hinzuweisen. Begründung: Besucher des Friedhofs die mit dem Fahrrad kommen, finden dort keinerlei sichere Abstellmöglichkeiten, da die vorhandenen Fahrradständer veraltet sind. Abgesehen davon, sind diese von außen nicht sichtbar, so dass Ortsfremde gar nicht wissen, dass in der Nische im Eingangsbereich Fahrradständer vorhanden sind. Darauf sollte mit Hinweisschildern hingewiesen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5596 2024 Die Vorlage OF 312/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach

21.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 313/15 Betreff: Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach Vorgang: F 1128/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der näheren Vergangenheit kommt es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Anfragen des Ortsbeirats nach Unterstützungsmaßnahmen wie einem Frühwarnsystem, Retentionsflächen und einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg haben bislang leider nicht zu nachhaltigen Erfolgen geführt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, welche Maßnahmen bislang unternommen wurden, um die Bürgerinnen und Bürger in Nieder-Eschbach im Hochwasserschutz zu unterstützen und einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen. Außerdem mitzuteilen, ob das angekündigte Leistungsverzeichnis in der Antwort des Magistrats vom 13.10.2022, F 1128, bereits erstellt und die darin aufgeführten Maßnahmen mit der Stadt Bad Homburg abgestimmt sind. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon viele Anträge zum Hochwasserschutz gestellt. Ortsbegehungen haben stattgefunden und es wurde seitens der Verantwortlichen in der Stadt zugesagt, Gespräche mit der Stadt Bad Homburg aufzunehmen, um weiter Überschwemmungen zu vermeiden. Bislang aber ohne merkbaren Erfolg. Denn am 2. Mai dieses Jahres kam es erneut zu Überschwemmungen, die große Beschädigungen an den Häusern der Bevölkerung anrichteten. In der Antwort des Magistrats auf eine Frage eines Stadtverordneten der CDU-Fraktion im Frankfurter Römer vom 13.10.2022, F 1128, antwortete der Magistrat: "Im Frühjahr und im Sommer 2022 haben Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Bad Homburg zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach stattgefunden. In Bad Homburg selbst stellt der Eschbach keine Hochwassergefahr dar. Die Stadt Bad Homburg ist jedoch grundsätzlich bereit, Frankfurt soweit möglich zu unterstützen, um die Hochwassergefahr in Nieder-Eschbach zu verringern. Grundlage für weitere Überlegungen ist, dass für Frankfurt ein Maßnahmenkonzept mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet wird. Die Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses für eine entsprechende Beauftragung ist angestoßen. Die Umsetzung der Maßnahmen, die in dem Konzept erarbeitet werden, wird maßgeblich davon abhängen, ob die für Retentionsmaßnahmen benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg wird weiter fortgeführt und intensiviert." Es besteht dringender Handlungsbedarf! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 13.10.2022, F 1128 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 313/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Anregung OA 469 2024 Die Vorlage OF 313/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Zeitnahes Erstellen einer Satzung für Kindertagespflege

22.04.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 309/15 Betreff: Zeitnahes Erstellen einer Satzung für Kindertagespflege Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine kompetente Person mit der zeitnahen Erstellung einer Kindertagespflegesatzung zu beauftragen. Das Rechtsamt ist bei dieser Tätigkeit heranzuziehen, um spätere Rechtsunklarheiten zu vermeiden. Orientierung kann der / die Beauftragte bei Satzungen anderer Städte / Gemeinden / Landkreisen finden. Dies sind u.a.: - https://rathaus.darmstadt.de/public/index.php?m=190 -https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Rue sselsheim/Stadt_Menu/Rathaus/Dienstleistungen_A_Z/02_PDFs/_NEU_4_6_Satzung_Kinde rtagespflege.pdf - https://www.kreis-offenbach.de/Themen/Jugend-Familie/Kindertagespflege/Satzung-% C3%BCber-die-Teilnahme-an-der-Kindertagespflege-die-Erhebung-von-Kostenbeitr%C3% A4gen-und-die-Gew%C3%A4hrung-einer-laufenden-Geldleistung-im-Landkreis-Offenbach -1-September-2023.php?object=tx,2896.3&ModID=6&FID=2896.8656.1&NavID =2896.125&La=1 - https://www.lkgi.de/wp-content/uploads/2023/06/Kindertagespflegesatzung-1.pdf - https://www.bad-homburg.de/stadt/rathaus/stadtrecht-aktuell/stadtrecht-archiv/do kumente/2022/51-1.1_Kindertagespflegesatzung__Stand_inkl._1.__nderung_-_konsolid ierte_Fassung_fuer_Internet_.pdf - https://www.schwalm-eder-kreis.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region _id=105&id=410572 Weiterhin fragt der Ortsbeirat den Magistrat: warum kam es zu dieser unnötigen Verzögerung? Begründung: Es ist vollkommen unverständlich, dass es dem Magistrat einer Großstadt Frankfurt auch nach mehreren Jahren nicht möglich ist, eine tragfähige Satzung für die Kindertagesbetreuung zu erstellen, die für den Jahresbeginn angekündigt war. Damit sind die mit der Tagespflege befassten Personen gegenüber denen in anderen Städten finanziell deutlich schlechter gestellt, weil die zugehörigen Fördergelder nicht abgerufen werden können. Mit dieser Satzung ist es möglich, dass die Tagespflegenden ihre pädagogische Arbeit in der Vorbereitung und weitere Tätigkeiten bezahlt bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5593 2024 Die Vorlage OF 309/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Terminvergabe im Bürgeramt nutzerfreundlicher gestalten

19.04.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5366 entstanden aus Vorlage: OF 305/15 vom 10.03.2024 Betreff: Terminvergabe im Bürgeramt nutzerfreundlicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Terminvergabe in den Bürgerämtern so umzugestalten, dass nicht nur acht Kalendertage im Voraus für den gleichen Tag der Folgewoche ein Termin gebucht werden kann, sondern dies für einen längeren Zeitraum, beispielsweise zwei Wochen im Voraus, möglich sein sollte. Begründung: Montags und mittwochs ist der Besuch der Bürgerämter ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Allerdings ist beispielsweise das Bürgeramt in Nieder-Eschbach mittwochs nur bis 12:00 Uhr geöffnet. Ansonsten gilt die Regelung, dass z. B. dienstags für den Dienstag der Folgewoche ein Termin gebucht werden kann. Dies hat leider zur Folge, dass häufig bei dem Versuch einer Buchung die Termine bereits vergeben sind. Abhilfe kann darin bestehen, dass Termine einige Zeit im Voraus gebucht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1394 Aktenzeichen: 12-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der MichaelGrzimekSchule in NiederEschbach für sechs Monate

19.04.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5367 entstanden aus Vorlage: OF 306/15 vom 27.03.2024 Betreff: Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für sechs Monate Vorgang: OM 932/21 OBR 15; ST 483/22 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach eine Einbahnstraße probeweise für sechs Monate einzuführen, um den Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule sicherer zu machen. Begründung: Schon mehrfach hat der Ortsbeirat Anregungen an den Magistrat herangetragen, um den Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler zur Michael-Grzimek-Schule zu verbessern. Leider bislang mit mäßigem Erfolg, da nur wenige Anregungen umgesetzt wurden. Die Durchsetzung von Halteverboten vor dem Eingang der Schule wurde abgelehnt und auch teilweise wieder rückgängig gemacht und die Einführung einer unechten Einbahnstraße (stundenweise Einrichtung einer Einbahnstraße), wie sie aktuell in Eschborn und vielen anderen Gemeinden schon umgesetzt wird, wurde ebenfalls abgelehnt. Stattdessen befindet sich ein Poller vor der Schule, der regelmäßig umgefahren wird, was weiter für die Unsicherheit des Schulweges spricht. In der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 483, heißt es wie folgt: "Sofern gewünscht, wird eine dauerhafte Einrichtung der Einbahnstraße, probeweise für 6 Monate, eingeführt. Nach Ablauf der Erprobungsphase kann der Ortsbeirat erneut entscheiden, ob die Einbahnstraße beibehalten werden soll." Auf dieses Angebot des Magistrats möchte der Ortsbeirat nun zurückkommen und eine solche Einbahnstraße erproben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 932 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1446 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Einladung des Dezernenten für Planen und Wohnen, Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15

19.04.2024 · Aktualisiert: 08.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5368 entstanden aus Vorlage: OF 307/15 vom 27.03.2024 Betreff: Einladung des Dezernenten für Planen und Wohnen, Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Dezernent Prof. Dr. Marcus Gwechenberger zeitnah eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht und sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Gewerbeflächenentwicklungsplan und zur von der Stadtregierung durchgeführten Vorprüfungsplanung für ein Gewerbegebiet in Nieder-Eschbach stellt. Der Ortsbeirat hat wiederholt Anregungen zum Gewerbeflächenentwicklungsplan, dem geplanten Gewerbegebiet und der Vorprüfungsplanung gestellt. Obwohl Nieder-Eschbach unmittelbar betroffen ist, hat es die Dezernentin Wüst bislang ausdrücklich abgelehnt, sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Sie hat über den Ortsvorsteher mitteilen lassen, dass sie momentan keine Veranlassung sieht, in eine Sitzung des Ortsbeirats zu kommen und kürzlich ließ sie zusätzlich mitteilen, dass eigentlich der Planungsdezernent zuständig wäre. Das Informationsbedürfnis ist ausgesprochen groß, weshalb nunmehr der Magistrat angerufen wird. Begründung: Um dem Dezernenten und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten auszutauschen und ihr Informationsbedürfnis zu stillen, würde es der Ortsbeirat begrüßen, wenn Herr Prof. Dr. Marcus Gwechenberger zeitnah in die Ortsbeiratssitzung kommen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1354

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Bisherige Ergebnisse der Radverkehrskonzeption für den Frankfurter Norden dem Ortsbeirat 15 vorstellen und diesen vor dem Beschluss von Maßnahmen miteinbeziehen

19.04.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5369 entstanden aus Vorlage: OF 308/15 vom 27.03.2024 Betreff: Bisherige Ergebnisse der Radverkehrskonzeption für den Frankfurter Norden dem Ortsbeirat 15 vorstellen und diesen vor dem Beschluss von Maßnahmen miteinbeziehen Vorgang: B 74/24 Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 15 die bisherigen Ergebnisse der Radverkehrskonzeption für den Frankfurter Norden vorzustellen und diesen vor dem Beschluss von Maßnahmen miteinzubeziehen. Begründung: In dem dem Ortsbeirat 15 vorgestellten Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 74, heißt es: "Seit Frühjahr 2023 wird über ein Planungsbüro an den Radverkehrskonzepten für den Osten (OBR 4, 11, 16) und Norden (OBR 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15) gearbeitet. Die Fertigstellung ist für 2024 geplant. Parallel hierzu wird ein gesamtstädtisches Haupt- und Nebenroutennetz konzeptionell erarbeitet." Die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 15 haben ein erhebliches Interesse daran, den Stand des Konzeptes zu erfahren und vor der Umsetzung einbezogen zu werden. Deshalb erachtet der Ortsbeirat 15 eine Vorstellung des bislang erarbeiteten Konzeptes für erforderlich, damit Anregungen der Bürgerinnen und Bürger noch mit aufgenommen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 74 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1563 Aktenzeichen: 32-1

OF (Anträge OBR) · OB 15

Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen

27.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 301/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Urseler Weg einer Grunderneuerung zu unterziehen. Dafür sind Mittel im Haushalt 2024/ 2025 bereitzustellen. Begründung: Die Straße Urseler Weg ist gesäumt von Schlaglöchern und ausgebesserten Stellen und muss grunderneuert werden. Die Schlaglöcher und Unebenheiten bergen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und müssen dringend beseitigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 66 2024 Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG NiederEschbach e. V.

27.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 302/15 Betreff: Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Baukostenzuschuss in Höhe von EUR 20.000 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahre 2024 für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e.V. -anliegend in der Heinrich-Becker-Straße auf dem Sportgelände neben dem Freibad Nieder-Eschbach- zu gewähren, um die Ausbildungstätigkeit von Nichtschwimmern zu Schwimmern, von Schwimmern zu Rettungsschwimmern zu unterstützen sowie die Ausbildungstätigkeiten für Helfer im Katastrophenschutz der Stadt Frankfurt weiterhin sicherzustellen. Durch den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte wird u.a. ein Ausbildungsraum (80 qm) geschaffen, der den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften entspricht und für Ausbildungstätigkeit extern und intern für die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als auch für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main e.V. genutzt werden kann. Sollten im laufenden Jahr 2024 nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sind diese im Jahr 2025 bereitzustellen. Die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als gemeinnütziger Verein kann dieses große Bauprojekt finanziell nicht ohne zusätzliche Unterstützung stemmen. Begründung: Die DLRG Ortsgruppe Nieder-Eschbach e.V. wurde 1969 gegründet und ist somit seit 55 Jahren in Nieder-Eschbach für die Ausbildung von Kindern zu guten und sicheren Schwimmern und Erwachsene zu guten Schwimmern und Rettungsschwimmern tätig. Aktuell betrachtet sie 606 aktive und passive Mitglieder als stabile Basis für ihre Arbeit. Weiterhin betreut sie seit vielen Jahren das Freibad Nieder-Eschbach im Rahmen der Wasseraufsicht für die Bäderbetriebe Frankfurt als Dienstleister und hat somit zum Erhalt des Freibades beigetragen. Die Wasseraufsicht wird schon mehr als 20 Jahre von der DLRG Nieder-Eschbach e.V. gestellt. Weiterhin bietet die DLRG Nieder-Eschbach e.V. Anfänger- und Rettungsschwimmkurse an und veranstaltet für Kinder und Jugendliche zweimal in der Woche ein Schwimmtraining. Wenn das Freibad im Winter nicht mehr zur Verfügung steht, wird ein Ausbildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Ausbildung- und Rettungsstation angeboten. Zusätzlich wird auch Ausbildung in Erster Hilfe angeboten, im vergangenen Jahr wurden über 300 Teilnehmer ausgebildet. Neben der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Rettungsstation das gesamte Ausbildungsmaterial, die Verwaltung und alle Einsatzmittel untergebracht. Neben einem Einsatzfahrzeug ist noch ein weiteres Einsatzfahrzeug des DLRG Bezirks Frankfurt am Main e.V. dort untergebracht. Das Fahrzeug ist für die Strömungsrettung ausgestattet und kommt häufig mit Einsatzkräften aus Nieder-Eschbach an der Nidda oder am Main zum Einsatz. Wegen des schlechten baulichen Zustandes der bisherigen zweiten Dachhälfte und wegen des zusätzlichen Platzbedarfes muss der lange geplante Dachausbau nun vorangetrieben werden. Es wird ein großer geräumiger Ausbildungsraum (ca. 80 qm) geschaffen, wo neben interner Ausbildung auch Ausbildungen für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main sowie für Berufsgenossenschaftliche Erste - Hilfe - Kurse stattfinden werden. Zudem werden in diesem Raum dann auch die nach Satzung der DLRG erforderlichen Versammlungen der Ortsgruppe stattfinden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 302/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 67 2024 Die Vorlage OF 302/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der MichaelGrzimekSchule in NiederEschbach für sechs Monate

27.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 306/15 Betreff: Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für sechs Monate Vorgang: OM 932/21 OBR 15; ST 483/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach eine Einbahnstraße für sechs Monate zu erproben, um den Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule sicherer zu machen. Begründung: Schon mehrfach hat der Ortsbeirat Anregungen an den Magistrat herangetragen, um den Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler der MGS zu verbessern. Leider bislang mit mäßigem Erfolg, da nur wenige Anregungen umgesetzt wurden. Die Durchsetzung von Halteverboten vor dem Eingang der Schule wurde abgelehnt und auch teilweise wieder rückgängig gemacht und die Einführung einer unechten Einbahnstraße (stundenweise Einrichtung einer Einbahnstraße), wie sie aktuell in Eschborn und vielen anderen Gemeinden schon umgesetzt wird, wurde ebenfalls abgelehnt. Stattdessen befindet sich ein Poller vor der Schule, der regelmäßig umgefahren wird, was weiter für die Unsicherheit des Schulweges spricht. In der ST 483/ 2022 heißt es wie folgt: "Sofern gewünscht, wird eine dauerhafte Einrichtung der Einbahnstraße, probeweise für 6 Monate, eingeführt. Nach Ablauf der Erprobungsphase kann der Ortsbeirat erneut entscheiden, ob die Einbahnstraße beibehalten werden soll." Auf dieses Angebot des Magistrats möchte der Ortsbeirat nun zurückkommen und eine solche Einbahnstraße erproben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 932 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 483 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 306/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5367 2024 Die Vorlage OF 306/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Einladung des Dezernenten für Planen und Wohnen, Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15

27.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 307/15 Betreff: Einladung des Dezernenten für Planen und Wohnen, Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Dezernent Prof. Dr. Marcus Gwechenberger zeitnah eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht und sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Gewerbeflächenentwicklungsplan und zur von der Stadtregierung durchgeführten Vorprüfungsplanung für ein Gewerbegebiet in Nieder-Eschbach stellt. Der Ortsbeirat hat wiederholt Anregungen zum Gewerbeflächenentwicklungsplan, dem geplanten Gewerbegebiet und der Vorprüfungsplanung gestellt. Obwohl Nieder-Eschbach unmittelbar betroffen ist, hat es die Dezernentin Wüst bislang ausdrücklich abgelehnt, sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Sie hat über den Ortsvorsteher mitteilen lassen, dass sie momentan keine Veranlassung sieht, in eine Sitzung des Ortsbeirats zu kommen und kürzlich ließ sie zusätzlich mitteilen, dass eigentlich der Planungsdezernent zuständig wäre. Das Informationsbedürfnis ist ausgesprochen groß, weshalb nunmehr der Magistrat angerufen wird. Begründung: Um dem Dezernenten und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten auszutauschen und ihr Informationsbedürfnis zu stillen, würde es der Ortsbeirat begrüßen, wenn Herr Prof. Dr. Marcus Gwechenberger zeitnah in die Ortsbeiratssitzung kommen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5368 2024 Die Vorlage OF 307/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Bisherigen Ergebnisse der Radverkehrskonzeption für den Frankfurter Norden dem Ortsbeirat 15 vorstellen und diesen vor der Entschließung von Maßnahmen einbeziehen

27.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 308/15 Betreff: Bisherigen Ergebnisse der Radverkehrskonzeption für den Frankfurter Norden dem Ortsbeirat 15 vorstellen und diesen vor der Entschließung von Maßnahmen einbeziehen Vorgang: B 74/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 15 die bisherigen Ergebnisse der Radverkehrskonzeption für den Frankfurter Norden vorzustellen und diesen vor der Entschließung von Maßnahmen einzubeziehen. Begründung: In der dem Ortsbeirat 15 vorgestellten B 74/ 2024 heißt es: "Seit Frühjahr 2023 wird über ein Planungsbüro an den Radverkehrskonzepten für den Osten (OBR 4, 11, 16) und Norden (OBR 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15) gearbeitet. Die Fertigstellung ist für 2024 geplant. Parallel hierzu wird ein gesamtstädtisches Haupt- und Nebenroutennetz konzeptionell erarbeitet." Die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 15 haben ein erhebliches Interesse daran, den Stand des Konzeptes zu erfahren und vor der Umsetzung einbezogen zu werden. Deshalb erachtet der Ortsbeirat 15 eine Vorstellung des bislang erarbeiteten Konzeptes für erforderlich, damit Anregungen der Bürgerinnen und Bürger noch mit aufgenommen werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 74 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5369 2024 Die Vorlage OF 308/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule NiederEschbach

26.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 303/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach Vorgang: B 182/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" einzustellen und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter auszustatten. Begründung: Das bisherige Angebot ist nur für Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweiges gedacht und sollte für die Gymnasialschüler erweitert werden (s.a.: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182). Weiterhin ist wegen der angestiegenen Schülerzahl eine Erweiterung des Angebots notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 303/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 68 2024 Die Vorlage OF 303/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Anknüpfend an die Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1785, wird im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" eingestellt und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter ausgestattet. Die für 2023 bewilligten Mittel sind im Haushalt 2024/2025 und darüber hinaus zu verstetigen, die beiden Stellen für die Otto-Hahn-Schule sind zeitnah zu besetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Mehr Hortplätze in Nieder-Eschbach einrichten

26.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 304/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Mehr Hortplätze in Nieder-Eschbach einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 eine Position "Zusätzliche Hortplätze in Nieder-Eschbach" einzustellen und mit Mitteln auszustatten, dass bedarfsdeckend endlich weitere Hortplätze in Nieder-Eschbach geschaffen werden können. Begründung: Es ist dem Magistrat seit Jahren bekannt, dass die Anzahl der angebotenen Hortplätze den Bedarf nur zum Teil deckt. Jedes Jahr haben Eltern das gleiche Problem, für ihre Kinder einen Platz zu bekommen. Es wird Zeit, dass sich das ändert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 304/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 69 2024 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel

12.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Terminvergabe im Bürgeramt nutzerfreundlicher gestalten

10.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2024, OF 305/15 Betreff: Terminvergabe im Bürgeramt nutzerfreundlicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Terminvergabe in den Bürgerämtern so umzugestalten, dass nicht nur acht Kalendertage im Voraus für den gleichen Tag der Folgewoche ein Termin gebucht werden kann, sondern dies für einen längeren Zeitraum, bspw. eine Woche, im Voraus möglich sein sollte. Begründung: Montags und mittwochs ist der Besuch der Bürgerämter ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Allerdings ist bspw. das Bürgeramt in Nieder-Eschbach mittwochs nur bis 12 Uhr geöffnet. Ansonsten gilt die Regelung, dass z.B. dienstags für den Dienstag der Folgewoche ein Termin gebucht werden kann. Dies hat leider die Folge, dass häufig bei Versuche einer Buchung die Termine bereits vergeben sind. Abhilfe kann darin bestehen, dass Termine einige Zeit im Voraus gebucht werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5366 2024 Die Vorlage OF 305/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "eine Woche" in den Wortlaut "zwei Wochen" geädert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5237 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 01.02.2024 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma am Straßenrand des Ben-Gurion-Rings vor der Ladenzeile/Ärztehaus, Hausnummer 52 (Tedi-Markt), entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der Ben-Gurion-Ring einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in NiederEschbach

08.03.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5238 entstanden aus Vorlage: OF 290/15 vom 18.02.2024 Betreff: Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4275/23 OBR 15; ST 1983/23 Der Magistrat wird gebeten, über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen. Begründung: In der Stellungnahme vom 02.10.2023, ST 1983, heißt es: "Im Haushalt 2024 sind finanzielle Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahme vorgemerkt. Das Grünflächenamt ist mit der Planung der Maßnahme beauftragt und hat in der Zwischenzeit auf der Grundlage der aktuellen Planung, die Kostenschätzungen sowohl für die Grunderneuerung der Tennisanlage als auch für den Neubau der Skate- und der Fitnessanlage erarbeitet. Entgegen früherer Kostenschätzungen ist eine M-Vortrag notwendig und aufgrund der einzuholenden Genehmigungen (Landschaftsschutz, Gewässerschutz) mit den nicht vorhersehbaren Prüfungszeiten sowie den einzuhaltenden Regularien bei den Ausschreibungsverfahren und den beschränkten personellen Kapazitäten im Grünflächenamt, wird ein Baubeginn frühestens im Sommer 2025 möglich sein." Da die Stellungnahme in einigen Punkten sehr unkonkret bleibt, besteht der genannte Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4275 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1983 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1353 Antrag vom 16.08.2024, OF 326/15 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5954 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 52-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la ̈sst den no ̈tigen Respekt fu ̈r die Ortsbeira ̈te vermissen

08.03.2024 · Aktualisiert: 12.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5239 entstanden aus Vorlage: OF 295/15 vom 21.02.2024 Betreff: Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la ̈sst den no ̈tigen Respekt fu ̈r die Ortsbeira ̈te vermissen Vorgang: OM 3038/22 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wüst, endlich der Einladung des Ortsbeirates vom 04.11.2022 folgt und sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder des Ortsbeirates in der Bürgerfragestunde stellt. Begründung: Bereits am 04.11.2022 hat der Ortsbeirat Frau Dezernentin Wüst in die Ortsbeiratssitzung eingeladen. Bislang ist Frau Wüst weder der Einladung gefolgt noch hat der Ortsbeirat eine Antwort auf die Einladung erhalten. Dies ist respektlos und zeigt den Stellenwert, den Ortsbeiräte offenbar im Dezernat haben. Es ist an der Zeit, die Anliegen des Ortsbeirates und damit der Bürgerinnen und Bürger, die dieser repräsentiert, ernst zu nehmen und diesen zu folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3038 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat

08.03.2024 · Aktualisiert: 12.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 entstanden aus Vorlage: OF 296/15 vom 21.02.2024 Betreff: Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat Vorgang: OM 293/21 OBR 15; OM2726/22 OBR 15; V 504/22 OBR 15; OM 3041/22 OBR 15; OM 4276/23 OBR 15; OM 4278/23 OBR 15; OM 4682/23 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die teilweise seit Jahren nicht bearbeiteten Anregungen des Ortsbeirates 15 zu beantworten. Diese sind nach der Tagesordnung der Sitzung vom 16.02.2024: 1. Nachhilfe vor Ort möglich machen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 11.06.2021, OM 293 2. Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 16.09.2022, OM 2726 3. Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 04.11.2022, OM 3041 4. Förderung lokaler Unternehmen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 14.07.2023, OM 4276 5. Stromversorgung in Nieder-Eschbach Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 14.07.2023, OM 4278 6. Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten Rathaus Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 20.10.2023, OM 4682 7. Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029 Auskunftsersuchen des OBR 15 vom 07.10.2022, V 504 Begründung: Die älteste Anregung stammt vom Juni 2021 und wird von Sitzung zu Sitzung geschoben, ohne dass es eine Antwort gibt. Für den Ortsbeirat ist die Verschleppung der zugehörigen Berichte eine Zumutung. Der Ortsbeirat vertritt die Interessen von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern und sieht in der Arbeitsweise des Magistrats eine Missachtung des Gremiums und des gesamten Stadtteils. Eine Begründung sollte sich erübrigen, weil solch eine Situation nicht entstehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 293 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2726 Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4276 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4278 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4682 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 15

Straßeneinmündung sicherer gestalten

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5241 entstanden aus Vorlage: OF 299/15 vom 22.02.2024 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Magistrat wird beauftragt, den Fünf-Meter-Bereich der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in die Deuil-La-Barre-Straße durch z. B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der Fünf-Meter-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen Kastenwagen verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1216 Aktenzeichen: 32-1

OF (Anträge OBR) · OB 15

Unterstützung des Heimat- und Geschichtsvereins Nieder-Eschbach

22.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 297/15 Betreff: Unterstützung des Heimat- und Geschichtsvereins Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Heimat- und Geschichtsverein Nieder-Eschbach ist ein Zuschuss in Höhe von 1000 € aus dem Budget des Ortsbeirats zu gewähren. Begründung: Die Erstellungskosten der "Nieder-Eschbacher Chronik" anlässlich des 1250 Jahre Jubiläums überstiegen durch rasant angestiegene Kosten für Druck und Papier bei weitem die generierten Einnahmen durch den Verkauf. Damit Vorstand und Mitglieder des Vereins den Fehlbetrag nicht mit ihrem Privatvermögen ausgleichen müssen, sollten wir Unterstützung leisten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 297 2024 Die Vorlage OF 297/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "ist" der Wortlaut "zur Kostendeckung der Erstellung der Chronik" eingefügt wird. Weiterhin wird in der Begründung der Wortlaut "und Mitglieder" ersatzlos gestrichen und das Wort "ihrem" wird durch das Wort "seinem" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern

22.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 298/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE und SPD gegen 2 CDU, 1 GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 15

Straßeneinmündung sicherer gestalten

22.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 299/15 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird beauftragt den 5m-Bereich der Einmündung "Albert-Schweitzer-Straße" in die "Deuil-La-Barre-Straße" durch z.B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der 5m-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen "Kastenwagen" verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5241 2024 Die Vorlage OF 299/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und SPD

Partei: BFF

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