Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 124/15 vom 03.03.2022 Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße zu informieren und nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Baubeginn sein? 2. Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? 3. Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privatgrundstücken frei gehalten? 4. Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen. Begründung: Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft von baulichen Veränderungen der Straßen überrascht worden und konnten nicht mehr auf ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Der Ortsbeirat 15 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 516 aus dem Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1845 entstanden aus Vorlage: OF 125/15 vom 03.03.2022 Betreff: Stadtbahnlinie U 9: Im Schülerverkehr durchgängig zwei Wagen einsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Stadtbahnl inie U 9 im Schülerverkehr durchgängig mit zwei Wagen eingesetzt werden kann. Begründung: Am Morgen bzw. Vormittag zu Schulbeginn werden auf der Stadtbahnlinie U 9 zwei Wagen eingesetzt, jedoch nicht mehr in den Mittags- und Nachmittagsstunden. Dann stehen Schüler und Studierende auf Teilabschnitten der Stadtbahnlinie, insbesondere zwischen den Haltestellen "Nordwestzentrum" und "Bonames Mitte", teilweise zusammengedrängt wie die Ölsardinen in dem Einzelwagen. Corona-Schutzabstände sind so nicht umsetzbar. Daher wäre es wünschenswert, dass auf der Stadtbahnlinie U 9 im Schülerverkehr durchgängig zwei Wagen eingesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1998 Antrag vom 05.01.2023, OF 207/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3399 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 92 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1846 entstanden aus Vorlage: OF 126/15 vom 03.03.2022 Betreff: Gehwege in der Albert-Schweitzer-Straße behindertenfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, in der Albert-Schweitzer-Straße rechts ab der Hausnummer 17 und links ab der Hausnummer 70 aufsteigend die Geh wege zu den Reihenhäusern für Menschen mit Einschränkungen (Blinde, Gehbehinderte) unfallsicherer und leichter erreichbar zu machen, insbesondere durch eine Absenkung der Bordsteine in diesem Bereich. Begründung: Die Reihenhäuser in diesem Bereich sind ausschließlich über Gehwege erreichbar. In dieser Siedlung wohnen mehrere blinde Einwohner. Außerdem müssen Materialtransporte, vom Einkaufswagen bis zum Transportwagen für Gartenerde und Baumaterial, über den Bordstein gehoben werden, was insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen mühsam ist. Eine Absenkung der Bordsteine in diesem Bereich würde die Erreichbarkeit erleichtern und helfen, Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1500 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1609 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 26.01.2022 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden, die Stellungnahme ST 74 betreffenden Fragen gebeten: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg Homburger Landstraße zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg Homburger Landstraße vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirate s hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu 3.: Welche Kriterien/Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a): Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b): Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild ‚Stadt Frankfurt', um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hoch frequentiert. Die stetigen Bemühungen, auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen, wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1202 Aktenzeichen: 40 1
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1610 entstanden aus Vorlage: OF 108/15 vom 26.01.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise) Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, 1. dass der Zaun, der das rechte Gleis der U-Bahn-Strecke von Nieder-Eschbach nach Bonames an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße von der Fahrbahn trennt, verlängert wird; 2. dass der Zaun auf der gegenüberliegenden Seite (in Fahrtrichtung Bonames gesehen das linke Gleis) ebenso bis zur Unterführung/Brücke verlängert wird. Begründung: Zu 1.: In Richtung Bonames gesehen liegt das linke Gleis an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße sehr dicht an der Fahrbahn. Die Straße besteht an dieser Stelle nur aus einer Fahrbahn ohne Bürgersteig und wird rege genutzt, um zu den Wohnhäusern, zum Niedereschbacher Stadtweg oder nach Bonames zu gelangen. An dieser Stelle beginnt das Gleis, sich in eine lang gezogene Rechtskurve zu neigen. Durch den Neigungswinkel kommt die U-Bahn gefährlich nahe an die Fahrbahn. Dies könnte zu Gefahrensituationen führen, bspw. wenn kleinere Kinder mit Rädchen oder Rollern zu nah an den zum Gleis gelegenen Fahrbahnrand geraten. Zu 2.: Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein asphaltierter Feldweg, der ebenfalls sehr dicht am Gleis liegt und nicht nur von Landwirten, sondern auch Fahrrad fahrenden Kindern, Spaziergängern etc. genutzt wird. Zudem befindet sich am Knick des Feldweges am Gleis ein Walnussbaum, der im Herbst insbesondere Kinder dazu einlädt, Walnüsse aufzusammeln. Die Walnüsse fallen teilweise auch ins Gleisbett. Die örtliche Situation stellt auch hier eine Gefahr für Leib und Leben, insbesondere für Kinder, die Gefahrensituationen häufig altersbedingt nicht einschätzen können, dar. Bild zu Nr 1.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 3.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1524 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1613 entstanden aus Vorlage: OF 111/15 vom 28.01.2022 Betreff: Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Vorgang: OM 5307/19 OBR 15; ST 1880/20 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring für eine sichere Fußgängerquerung an der abgesenkten Bordsteinkante in der Höhe Berner Straße 119 (Chinarestaurant) zu sorgen. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Der abgesenkte Bürgersteig wird kaum als solcher erkannt, da er trotz des generellen Halteverbots zu 99 Prozent zugeparkt ist. Die Stelle wird u. a. von in der Nähe wohnenden älteren Menschen der gegenüber befindlichen Seniorenwohnanlage benutzt. Bewohner mit und ohne Behinderungen (Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen) benutzen diesen Übergang, um zu Restaurantbetrieben mit Mittagstisch und zu einem Gartenmarkt zu gelangen. Sie müssen oft gefährliche Umwege über die Fahrbahn in Kauf nehmen, bis sie eine Lücke zwischen den Falschparkern zum Gehweg nutzen können. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist diese Einmündung stark von Lastkraftwagen und Linienbussen frequentiert und zudem unübersichtlich. In der Stellungnahme vom 19.10.2020, ST 1880, wird auf eine notwendige Verkehrszählung verwiesen, die sich aber durch die Pandemie verzögern könne (bis heute). Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass eine solche überflüssig ist, da die Anzahl gefährdeter Fußgänger keine Rolle spielen darf. Hier wird das absolute Halteverbot stetig missachtet und von der Verkehrsüberwachung anscheinend nicht geahndet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1279 Aktenzeichen: 66 2
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S A C H S T A N D : Anregung vom 14.01.2022, OA 127 entstanden aus Vorlage: OF 96/15 vom 28.12.2021 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Vorgang: EA 42/18 OBR 15; B 100/21 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Zwischenbescheide des Magistrats vom 16.05.2023 und 09.10.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus dem laufenden Haushalt 2021/2022 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen vandalismussicheren Umbau und die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn- Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll noch im 1. Halbjahr 2022 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang an die noch ausstehende Beantwortung des zum zukünftigen Betrieb zusätzlichen Prüfungsauftrags EA 42 vom 19.01.2018 erinnert. Hier wurde seitens des Ortsbeirats darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt am Main oder ähnliche Anbieter im Rahmen der seinerzeit ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in der Stadt dann in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligt kann. Ferner wurde gebeten zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb beispielsweise ein Drehkreuz für eine "Benutzungsgebühr" von beispielsweise 0,50 Euro bis 1,00 Euro mit oder ohne Wertgutschein von 0,50 Euro (z. B. wie bei Sanifair an Autobahnraststätten oder im Hauptbahnhof) eingerichtet werden kann. Der Gutschein könnte dann beispielsweise beim U-Bahn-Kiosk beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z. B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit Längerem außer Betrieb. Seit einem größeren Vandalismusschaden Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit von allen beteiligten städtischen Ämtern sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes, später ABI, mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Der vandalismussichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher u. a. unter Hinweis auf den noch vorzustellenden gesamtstädtischen Ergebnisbericht "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" (siehe zuletzt Zwischenbericht B 100 vom 12.03.2021) leider noch immer nicht begonnen und immer wieder verschoben. Wann nunmehr die angekündigte Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung letztendlich eingebracht wird, bleibt mit großem Unverständnis leider weiter abzuwarten. Dies gilt vor allem auch deshalb, da sich laut Bericht der FNP vom 27.12.2021 das neue Konzept erneut verzögert. Vor dem Hintergrund, dass diese öffentliche Toilettenanlage auf jeden Fall saniert werden muss und auch aufgrund des exponierten Standortes und der Lage auch bereits Inhalt des städtischen Toilettenkonzeptes ist, ist eine erneute Rückstellung des Vorhabens der Sanierung und Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Bedürfnisanstalt an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach nicht mehr zu vertreten und ein weiteres Abwarten nicht zielführend. Das Projekt ist stattdessen nunmehr zeitnah umzusetzen. Diese unendliche Geschichte muss aus Sicht vieler Nieder-Eschbacher und vieler Nutzer des ÖPNV (U-Bahn und Bus) jetzt ein Ende haben! Daher sind zur Umsetzung bereits ausreichend Mittel aus dem laufenden Haushalt bereitzustellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 100 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 69 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 127 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 127 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 127 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 127 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2983, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 § 3544, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4086, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2022, OM 1378 entstanden aus Vorlage: OF 97/15 vom 28.12.2021 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 15 Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern des Ortsbezirks 15 ein Impfangebot gemacht werden kann. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam eine Impfaktion für Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergegeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Den Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren gibt es bereits seit Sommer 2021 und den für jüngere Kinder seit November 2021. Deshalb sollte allen impfwilligen Schülern ein niederschwelliges Impfangebot gemacht werden. Gerade die 12- bis 15-jährigen Schüler haben in der Coronazeit viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich viele Monate im Homeschooling befanden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass der Präsenzunterricht in Klassenstärke in Schulen aufrechterhalten bleibt. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, sodass Kinder und Jugendliche (selbstverständlich im Beisein der Eltern, sofern gewünscht) ohne lange Wartezeiten, ohne lange Wege und ohne einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 917 Aktenzeichen: 53 1
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S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 100/15 Betreff: Einbau von Luftfiltern in den örtlichen Schulen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Luftfilter in unseren ortsansässigen Schulen zu installieren. Nach den neusten Vorgaben wären dies die Schuljahre 1. bis 6. Schulklasse. Auch Luftfilter für städtische Kitas wären sehr wichtig. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, umgehend zu berichten, warum das Vorhaben bisher nicht umgesetzt wurde. Begründung: Da wir uns bald im 2.Jahr der Covid-Pandemie befinden, halten wir dies für sehr wichtig und erwarten hier eine zeitnahe Umsetzung. Es wurden hier seit 2020 Versprechungen gemacht zu diesem Thema, aber leider wurden noch keine Luftfilter eingebaut. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2022, OF 102/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 100/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1604 2022 1. Die Vorlage OF 100/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 102/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 102/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Zusätzlich benötigt die Otto-Hahn-Schule zeitnah noch 15 mobile Luftfilter, da installierte Luftfilter des Öfteren ausfallen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 96/15 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Aus dem laufenden Haushalt 2021/2022 werden EUR 90.000 investive Mittel für einen Vandalismus sicheren Umbau und die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll noch im 1. Halbjahr 2022 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang an die noch ausstehende Beantwortung des zum zukünftigen Betrieb zusätzlichen Prüfungsauftrags EA 42/2018 vom 19.01.2018 erinnert. Hier wurde seitens des Ortsbeirats darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt am Main oder ähnliche Anbieter im Rahmen der seinerzeit ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in der Stadt dann in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligt kann. Ferner zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb beispielsweise ein Drehkreuz für eine "Benutzungsgebühr" von beispielsweise EUR 0,50 bis EUR 1,00 mit oder ohne Wertgutschein von EUR 0,50 (z.B. wie bei Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden kann. Der Gutschein könnte dann beispielsweise beim U-Bahn-Kiosk beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z.B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit längerem außer Betrieb. Seit eines größeren Vandalismus-Schadens Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit bei allen beteiligten städtischen Ämtern sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes, später ABI, mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen EUR 80.000 Euro und EUR 125.000. Der Vandalismus sichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher u.a. unter Hinweis des noch vorzustellenden gesamtstädtischen Ergebnisberichtes "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" (siehe zuletzt Zwischenbericht B 100 vom 12.03.2021) leider noch immer nicht begonnen und immer wieder verschoben. Wann nunmehr die hier angekündigte Vorlage an die STVV letztendlich eingebracht wird, bleibt mit großem Unverständnis leider weiter abzuwarten. Dies gilt vor allem auch deshalb, da sich laut Bericht der FNP vom 27.12.2021 das neue Konzept erneut verzögern. Vor dem Hintergrund, dass diese öffentliche Toilettenanlage auf jeden Fall saniert werden muss und auch aufgrund des exponierten Standortes und Lage auch bereits Inhalt des städtischen Toilettenkonzeptes ist, ist eine erneute Rückstellung des Vorhabens der Sanierung und Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Bedürfnisanstalt an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach nicht mehr zu vertreten und ein weiteres Abwarten nicht zielführend. Das Projekt ist stattdessen nunmehr zeitnah umzusetzen. Diese unendliche Geschichte muss aus Sicht vieler Nieder-Eschbacher und vieler Nutzer des ÖPNV (U-Bahn und Bus) jetzt ein Ende haben! Daher sind zur Umsetzung bereits ausreichend Mittel aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 127 2022 Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 97/15 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern des Ortsbezirks 15 ein Impfangebot gemacht werden kann. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Den Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren gibt es bereits seit Sommer 2021 und den für jüngere Kinder seit November 2021. Deshalb sollte allen impfwilligen Schülern ein niederschwelliges Impfangebot gemacht werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben in der Coronazeit viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich viele Monate im Homeschooling befanden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass der Präsenzunterricht in Klassenstärke in Schulen aufrechterhalten bleibt. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Kinder und Jugendlichen (selbstverständlich im Beisein der Eltern, sofern gewünscht) ohne lange Wartezeiten, ohne lange Wege und ohne einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1378 2022 Die Vorlage OF 97/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 99/15 Betreff: Restaurierung des Grabmals des Herrn Conrad Wilhelm Finsel (geboren am 27.01.1793 in Nieder-Eschbach, gestorben am 22.10.1859) Der Ortsbeirat möge beschließen: aus dem Budget des Ortsbeirats wird für die Restaurierung des Grabmals des Herrn Conrad Wilhelm Finsel auf dem Friedhof Nieder-Eschbach ein Betrag von maximal EUR 1.500,00 bereitgestellt? Begründung: Der Heimat- und Geschichtsverein Nieder-Eschbach e.V. hat sich beim Denkmalamt darum bemüht, das Grabmal des Herrn Conrad Wilhelm Finsel wieder sichtbar zu machen. Herr Finsel emigrierte im Alter von 17 Jahren, ohne Geld und ohne Sprachkenntnisse nach Bristol in England. Mit 24 Jahren heiratete er dort und wurde Vater von 6 Kindern. Beruflich machte er eine Karriere vom Hilfsarbeiter zum Besitzer der größten Zuckerfabrik in England. Er verdiente zwar viel Geld, spendete aber auch viel Geld für wohltätige Zwecke in Bristol. "The Good Conrad Finzel" wurde zum geflügelten Spruch in ganz Bristol. So oft als möglich besuchte er seinen Heimatort. Gestorben ist er am 22.10.1859 in Wiesbaden. Ein außergewöhnlicher Mann hat in seinem Geburtsort Nieder-Eschbach ein außergewöhnliches Grab bekommen. Es ist denkmalgeschützt und das älteste Grab auf unserem Friedhof. Bedauerlicherweise verfällt das Grabmal zunehmend und die Inschrift ist nicht mehr lesbar. Das Denkmalamt ist nunmehr vom Grünflächenamt darauf aufmerksam gemacht worden, dass es sich als Eigentümer bereit erklärt, eine behutsame und fachgerechte Restaurierung des Grabmals beim Denkmalamt zu beantragen und die Durchführung auch zu koordinieren, jedoch kann es selbst keine Mittel dafür in Aussicht stellen. In der Vergangenheit haben sich in vergleichbaren Fällen aber auch schon zuständige Ortsbeiräte zur Finanzierung aus ihrem Budget bereit erklärt. Es ist davon auszugehen, dass die umfangreiche eingetiefte Schrift auf dem Sarkophagdeckel einiges über Leben und Wirken von Herrn Finzel verrät. Wenn es gelingen sollte, diese bei einer behutsamen Reinigung wieder leserlich zu machen, wäre das Gedenken an Herrn Finzel auf diesem Wege wiederherstellbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 99/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 84 2022 Die Vorlage OF 99/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zur Verfügung gestellte Betrag maximal 800 Euro beträgt und der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, das Grabmal gemäß beigefügtem Angebot restaurieren zu lassen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 95/15 Betreff: Entschärfung der Hochwassersituation am Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Situation des Hochwassers am Eschbach durch folgende Maßnahme entschärft werden kann. Auf der dem Sportplatz zugewandten Seite ist zwischen Straße und Bach ein kleiner Damm, so dass das durch die Fehlkonstruktion der Brücke angestaute Wasser auf den Parkplatz und nicht zurück in den Bach fließt. Unterbricht man den Damm an ein oder zwei geeigneten Stellen, kann das Wasser zurück in den Bach fließen und überschwemmt nicht Parkplatz und Keller der anliegenden Häuser. (genauer Ort: Heinrich Becker Straße, zwischen Brücke zu Auf dem Ried und Parkplatz des Schwimmbads) Begründung: Gegen den Willen des Ortsbeirates wurde an der o.g. Stelle eine falsch dimensionierte Brücke gebaut, die den Erfordernissen nicht gerecht wird. Durch die beschriebene einfache Maßnahme kann die Situation verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 95/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 entstanden aus Vorlage: OF 80/15 vom 10.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Vorgang: B 28/21; OA 13/21 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen; 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen; 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, die von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel-Ring und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchten. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Bürgersteigs zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Fahrzeuge und Radfahrer würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D. h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Fahrzeuge und Radfahrer. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 auf der Grundlage von § 45 Absatz 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28, und Anregung des Ortsbeirats 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Anregung vom 07.05.2021, OA 13 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1139 entstanden aus Vorlage: OF 81/15 vom 08.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS)/ Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es, insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07:30 Uhr und 09:00 Uhr und mittags zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr), zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen, und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, der Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt der normale (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 568 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1140 entstanden aus Vorlage: OF 82/15 vom 09.11.2021 Betreff: Berücksichtigung einer Beleuchtung beim Bau des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der hoffentlich zeitnah gebaute Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach mit einer bedarfsgerechten Beleuchtung ausgestattet werden kann (ggf . unter zur Hilfenahme möglicher Fördermittel des Landes oder des Bundes). Begründung: Der Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach sollte beleuchtet sein, um die Nutzung in den Abendstunden, aber auch in der dunklen und nassen Jahreszeit zu ermöglichen. Es ist schon jetzt abzusehen, dass der Radweg eine wichtige Schulwegverbindung von Nieder-Erlenbach an die weiterführende Otto-Hahn-Schule und die U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach und andersherum zu weiterführenden Anna-Schmidt-Schule darstellen wird. Dies würde gewährleisten, dass der Radweg auch im Herbst und Winter und in den Abendstunden genutzt werden könnte. Dies wäre außerdem ein wichtiger Beitrag für die Nahmobilitätsinfrastruktur in den Stadtteilen. Die Beleuchtung könnte bedarfsgerecht erfolgen, also geht erst an, wenn sich ein Radfahrer oder Fußgänger nähert. Ggf. könnte die Beleuchtung mit Fotovoltaik betrieben werde (vgl. beispielhaft den Rad- und Fußweg zwischen Gronau und der Kernstadt Bad Vilbel). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 560 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1141 entstanden aus Vorlage: OF 83/15 vom 09.11.2021 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Begründung: Quelle: Google Maps Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, sodass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeiner auch gerne einmal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um entsprechende Umsetzung gebeten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 299 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1790 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928 Antrag vom 21.05.2024, OF 310/15 Aktenzeichen: 79 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1145 entstanden aus Vorlage: OF 91/15 vom 09.11.2021 Betreff: Carsharing an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" einen Parkplatz für ein Carsharing-Angebot einzurichten. Hierbei bietet sich der meist ungenutzte Taxihalteplatz in der Prager Straße an. Die Firma Pittner Mühlheim GmbH, die bislang auf privaten Grund einen Stellplatz hierfür gemietet hatte, wäre bereit, hier weiterhin ein Hybridfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Carsharing-S tationen können in Hessen mittlerweile an allen öffentlichen Straßen eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetz hat der Landtag Ende September 2021 zugestimmt. Kommunen können damit mehr Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge vergeben. Begründung: Die Firma Pittner Mühlheim GmbH ist nun schon seit fünf Jahren Carsharer in Nieder-Eschbach. Das Fahrzeug wurde in dieser Zeit bereits viermal ausgetauscht und das nächste, bereits bestellte Auto wird ein Fiesta-Hybridfahrzeug sein. Pro Jahr werden von den Nieder-Eschbacher Bürgern fast 20.000 Kilometer zurückgelegt. Der Standort an der U-Bahn-Station wäre optimal. Im Moment hat die Firma Pittner Mühlheim GmbH einen Standplatz in der Görlitzer Straße von einem privaten Anbieter gemietet. Der Mietvertrag läuft Ende des Jahres aus und kann bedauerlicherweise auch nicht verlängert werden. Es wäre sehr schade, wenn dieses Angebot als Teil einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität den Bürgern nicht weiterhin zur Verfügung stehen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 476 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1146 entstanden aus Vorlage: OF 92/15 vom 23.11.2021 Betreff: Installation eines Umlaufgitters auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7) Der Magistrat wird gebeten, auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7) statt des Pollers ein geeignetes Umlaufgitter zu errichten, welches den Fahrradverkehr abbremst und die Durchfahrt für größere u. a. motorisierte Fahrzeuge verhindert. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass ein Durchkommen von Personen mit Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen, Lastenfahrrädern u. ä. noch möglich bleibt. Die Belange der Feuerwehr müssen natürlich berücksichtigt werden. Begründung: Vor einigen Jahren wurde an dieser Stelle das Umlaufgitter abgebaut, da für Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren, Kinderwagen usw. kaum ein Durchkommen war. Stattdessen steht jetzt an dieser Stelle ein Poller, der bedauerlicherweise auch für ein zügiges Durchkommen von Fahrradfahrern und motorisierten Fahrzeugen sorgt. Dadurch kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen dem fahrenden und dem laufenden Verkehr. Auf diesem Teilstück existiert kein Gehweg und durch das ursprüngliche Umlaufgitter sollten genau solche Situationen verhindert werden. Dort wohnen viele Familien mit kleinen Kindern, weshalb ein Teil der Straße regelmäßig von spielenden Kindern genutzt wird (ein Bürgersteig existiert dort nicht). Viele Radfahrer zeigen hierfür kein Verständnis und rasen ohne Rücksicht zu nehmen einfach hindurch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3042 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 92/15 Betreff: Installation eines Umlaufgitters auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Nr. 7) statt des Pollers ein geeignetes Umlaufgitter zu errichten, welches den Fahrradverkehr abbremst und die Durchfahrt für größere u.a. motorisierte Fahrzeuge verhindert. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass ein Durchkommen von Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwägen, Lastenfahrrädern uä noch möglich bleibt. Die Belange der Feuerwehr müssen natürlich berücksichtigt werden. Begründung: Vor einigen Jahren wurde an dieser Stelle das Drängelgitter abgebaut, da für Rollstuhlfahrer, Rollatoren, Kinderwägen usw kaum ein Durchkommen war. Stattdessen steht jetzt an dieser Stelle ein Poller, der bedauerlicherweise auch für ein zügiges Durchkommen von Fahrradfahrern und motorisierten Fahrzeugen sorgt. Dadurch kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen dem fahrenden und dem laufenden Verkehr. Auf diesem Teilstück existiert kein Gehweg und durch das ursprüngliche Drängelgitter sollten genau solche Situationen verhindert werden. Dort wohnen viele Familien mit kleinen Kindern, weshalb ein Teil der Straße regelmäßig von spielenden Kindern genutzt wird (ein Bürgersteig existiert dort nicht). Viele Radfahrer zeigen hierfür kein Verständnis und rasen ohne Rücksicht zu nehmen einfach hindurch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1146 2021 Die Vorlage OF 92/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU