Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmen
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Bisheriger Verlauf
15.06.2021
02.07.2021
Antrag Ortsbeirat
Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmen
Details im PARLIS OF_39-15_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen
Details im PARLIS OM_417_202115.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmen
Details im PARLIS OF_39-15_202102.07.2021
Anregung Ortsbeirat
Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen
Details im PARLIS OM_417_2021 Partei(en): BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.06.2021, OF 39/15
Betreff: Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass private Grundstücksbesitzer aufgefordert werden, ihre Hecken usw. so zurückzuschneiden, dass die öffentlichen Wege wieder uneingeschränkt und verkehrssicher für alle Fußgänger, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, benutzt werden können. Begründung:
Es ist auffallend, dass von Jahr zu Jahr immer weniger Bürger ihrer Anliegerpflicht nachkommen und über die Grundstücksgrenzen auf öffentliche Wege wachsendes Gestrüpp/Hecken vorschriftsmäßig zurückschneiden. Oftmals bekommt herauswachsendes Grün nur einen "Schönschnitt", aber keinen Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze. Besonders hinderlich ist dies insbesondere bei den vielen schmalen Gehwegen in Nieder-Eschbach, die meist nur einen Meter Breite aufweisen und zusätzlich straßenseitig durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt sind. Bei Regen wirken sich diese Behinderungen noch einmal zusätzlich aus.
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 417 2021 Die Vorlage OF 39/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Satz "Dies gilt im Übrigen auch für städtische Grundstücke." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD