Kein Gewerbegebiet im geplanten GrünGürtelPark Nieder-Eschbach
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Bisheriger Verlauf
04.08.2020
21.08.2020
Antrag Ortsbeirat
Kein Gewerbegebiet im geplanten GrünGürtelPark Nieder-Eschbach
Details im PARLIS OF_289-15_2020Anregung Ortsbeirat
Kein Gewerbegebiet im geplanten GrünGürtelPark Nieder-Eschbach
Details im PARLIS OA_596_202004.08.2020
Antrag Ortsbeirat
Kein Gewerbegebiet im geplanten GrünGürtelPark Nieder-Eschbach
Details im PARLIS OF_289-15_202021.08.2020
Anregung Ortsbeirat
Kein Gewerbegebiet im geplanten GrünGürtelPark Nieder-Eschbach
Details im PARLIS OA_596_2020 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.08.2020, OF 289/15
Betreff: Kein Gewerbegebiet im geplanten GrünGürtelPark Nieder-Eschbach
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das durch das Planungsamt öffentlich propagierte Gewerbegebiet im Bereich des geplanten GrünGürtelPark Nieder-Eschbach nicht weiter zu verfolgen und alle Planungen dazu einzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat dazu aufgefordert, den im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten sukzessiven Zuschlag des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach (Grün- und Freiflächen südlich und westlich von Nieder-Eschbach) noch vollständig in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Begründung:
Die Planung des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach dient bereits seit seinen Anfängen auch dem Erhalt von Grün-Flächen und Kaltluftentstehungsflächen und Kaltluftschneisen um Nieder-Eschbach herum.
Besonders die noch nicht unterbrochene Frischluftverbindung von den Vordertaunushängen über die Freiflächen von Nieder-Eschbach zur Nidda hin ist von großer Wichtigkeit für ein noch erträgliches Stadtklima. Dies ist gerade in Zeiten des Verstehens von Auswirkungen des Klimawandels auf bebaute Gebiete (besonders städtische Gebiet) von immenser Bedeutung. Der Umwandlung, auch von Teilen, des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach in ein Gewerbegebiet steht dem diametral gegenüber. Ein "Grünfuge" zwischen dem Ortskern und dem Plangebiet ist in keiner Weise hilfreich oder ausreichend und dient nur ungenügend der Argumentation die Planung in "nicht ganz so schlechtem Licht" dastehen zu lassen. Der Ortsbeirat ist sich durchaus bewusst, dass in der weiteren Umgebung Frankfurts neue Gewerbegebiete notwendig sind. Dies ist in Zukunft (d.h. auch für Nieder-Eschbach) nur unter deutlichen Abwägungen mit dem bereits existierenden Klimawandel möglich und bereist im Zweifelsfall nicht realisierbar. Da Frankfurt als Großstadt nur eine sehr kleine Fläche (245 qkm) besitzt, sind solche Gebiete wahrscheinlich auch nicht mehr auf Frankfurter Gebiet realisierbar. Hier helfen nur Absprachen mit dem Umland respektive dem Regionalverband Frankfurt Rhein/Main.
Besonders die noch nicht unterbrochene Frischluftverbindung von den Vordertaunushängen über die Freiflächen von Nieder-Eschbach zur Nidda hin ist von großer Wichtigkeit für ein noch erträgliches Stadtklima. Dies ist gerade in Zeiten des Verstehens von Auswirkungen des Klimawandels auf bebaute Gebiete (besonders städtische Gebiet) von immenser Bedeutung. Der Umwandlung, auch von Teilen, des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach in ein Gewerbegebiet steht dem diametral gegenüber. Ein "Grünfuge" zwischen dem Ortskern und dem Plangebiet ist in keiner Weise hilfreich oder ausreichend und dient nur ungenügend der Argumentation die Planung in "nicht ganz so schlechtem Licht" dastehen zu lassen. Der Ortsbeirat ist sich durchaus bewusst, dass in der weiteren Umgebung Frankfurts neue Gewerbegebiete notwendig sind. Dies ist in Zukunft (d.h. auch für Nieder-Eschbach) nur unter deutlichen Abwägungen mit dem bereits existierenden Klimawandel möglich und bereist im Zweifelsfall nicht realisierbar. Da Frankfurt als Großstadt nur eine sehr kleine Fläche (245 qkm) besitzt, sind solche Gebiete wahrscheinlich auch nicht mehr auf Frankfurter Gebiet realisierbar. Hier helfen nur Absprachen mit dem Umland respektive dem Regionalverband Frankfurt Rhein/Main.
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 596 2020 Die Vorlage OF 289/15 wird als interfraktionelle Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme