Gießkannenwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof, 2. Versuch
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Bisheriger Verlauf
11.06.2021
30.08.2021
29.09.2021
29.10.2021
Stellungnahme des Magistrats
Gießkannenwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof
Details im PARLIS ST_1521_2021Antrag Ortsbeirat
Gießkannenwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof, 2. Versuch
Details im PARLIS OF_66-15_202130.08.2021
Stellungnahme des Magistrats
Gießkannenwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof
Details im PARLIS ST_1521_202129.09.2021
Antrag Ortsbeirat
Gießkannenwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof, 2. Versuch
Details im PARLIS OF_66-15_202129.10.2021
Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.09.2021, OF 66/15
Betreff: Gießkannenwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof, 2. Versuch
Vorgang: OIB 15/21 OBR 15; ST 1521/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 für jede Wasserzapfstelle auf dem Nieder-Eschbacher Friedhof mindestens einen Gießkannenwagen mit Pfandschloss anzuschaffen. 2. Der Anschaffungspreis für einen Gießkannenwagen beträgt ohne Pfandschloss EUR 198,00 und mit Pfandschloss EUR 236,00. Der Gießkannenwagen hat 2016 den Bayrischen Innovationspreis erhalten (siehe Anlage, Quelle: www.innovationspreis-bayern.de/fileadmin/user_upload/innovationspreis/Dokumente/ 2016_Broschuere_Innovationspreis.pdf). 3. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird für den Kauf ein Betrag von maximal EUR 1.500,00 bereitgestellt. Der VdK-Ortsverband Nieder-Eschbach würde sich freundlicherweise, je nach Anschaffungspreis, ebenso beteiligen. Begründung:
Nachdem auf dem Nieder-Eschbacher Friedhof die Wasserzapfstellen umgebaut und reduziert wurden, gab es zahlreiche Beschwerden von Senioren. Die Senioren müssen die schweren Gießkannen über eine viel weitere Entfernung tragen als zuvor. Um hier eine Erleichterung zu schaffen, hatte der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 11.06.2021 beschlossen, für jede Zapfstelle mindestens einen Gießkannenwagen mit Pfandschloss anzuschaffen. Bezahlt werden sollte dies aus dem Budget des Ortsbeirats und durch eine Spende des VdK-Ortsverband Nieder-Eschbach. Dieser Antrag wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021 mit nachfolgender überhaupt nicht nachvollziehbarer Begründung abgelehnt: "Aufgrund des geringen Abstandes zwischen den einzelnen Grabstätten ist die Praktikabilität des Gießkannenwagens nicht gegeben, da dieser in der Regel nicht um die Grabstätten gefahren werden kann. Somit wird eine vollständige Bewässerung des Grabes nicht erreicht, ohne die Kanne aus der Halterung zu heben. Auch eine einfache Befüllung an den Wasserbecken entfällt, da die volle Gießkanne in die vorgesehene Halterung gehoben werden muss. Zudem konnte keine Bezugsquelle ausfindig gemacht werden. Die bereits installierten Stirnwandwagen sind eine gute Alternative, um schwere oder sperrige Gegenstände für die Grabpflege zu transportieren. Neben Gießkannen können auch Blumen, Erde oder Arbeitsgegenstände befördert werden." Die Gießkannenwagen brächten erhebliche Erleichterung und sind nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu den bestehenden Gießkannen und Stirnwandwägen gedacht. Auf den Stirnwandwagen ist es nahezu unmöglich eine volle Gießkanne zu transportieren. Die Wägen haben Hartgummireifen und der Transport gestaltet sich holprig. Da keine Halterung vorhanden ist, rutscht die Kanne weg (durch Selbstversuch festgestellt). Die Gießkannenwagen haben eine Luftbereifung und sind eben zum Transport der Kanne konstruiert. Die Kanne muss nicht von dem Wagen gehoben werden, um sie zu befüllen oder das Grab damit zu gießen. Mag sein, dass nicht alle Gräber damit erreicht werden können. Allerdings befinden sich eine Vielzahl an Gräbern in zugänglichen Bereichen, so dass dies für die Pflege dieser Gräber eine erhebliche Erleichterung wäre. Dies auch vor allem im Hinblick darauf, dass sich die Zahl der Wasserstellen seit der Sanierung halbiert hat. Seitdem müssen weite Wege zurückgelegt werden. Die Ablehnende Haltung des Magistrats ist nicht nachvollziehbar, zumal die Anschaffung aus dem Ortsbeiratsbudget und einer Spende finanziert werden soll. Anlage 1 (ca. 229 KB)dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.06.2021, OIB 15 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1521
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 47 2021 Die Vorlage OF 66/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme