Kinder- und Jugendarbeit unter Pandemiebedingungen
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Partei(en):LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.11.2020, OF 1247/2 Betreff: Kinder- und Jugendarbeit unter Pandemiebedingungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten in unterschiedlicher Trägerschaft und unter unterschiedlichen Bedingungen in den Stadtteilen. Wie wird der Informationsfluss bzgl. der jeweils umzusetzenden Coronaschutzmaßnahmen sowohl für die Einrichtungen der offenen wie auch der schulbezogenen Kinder- und Jugendarbeit sichergestellt? 2. Waren oder sind Einrichtungen im Ortsbezirk 2 aus Gründen des Infektionsschutzes von Schließungen betroffen? Wer entscheidet bei Erkrankungen ggf. über die Ausgestaltung von Quarantänemaßnahmen und wie wird diese Entscheidung kommuniziert? 3. Werden die Einrichtungen bei der Entscheidung über "coronagerechte" Anpassungen z. B. im Rahmen der Entwicklung der sog. Hygienekonzepte von Seiten des Jugend - bzw. Schulamts organisatorisch unterstützt? 4. Werden pandemiebedingte Mehrausgaben der Träger durch die Fachämter ausgeglichen bzw. ist ein solcher finanzieller Ausgleich - z. B. durch die Erhöhung der für Sachausgaben zugewiesenen Mittel - geplant?
Begründung:
Durch Verfügung des Sozialdezernats bzw. der Amtsleitung des Jugend- und Sozialamts wurden den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit als "Bildungseinrichtungen" trotz partiellen Lockdowns die Weiterarbeit ermöglicht, die für viele Familien eine wichtige Unterstützung darstellt. Die Mitarbeiter/innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit leisten z. Zt. unter deutlich erschwerten Bedingungen unverzichtbare Arbeit in den Stadtteilen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind aufgrund ihrer Lebensbedingungen (überbelegter Wohnraum, belastende Arbeitssituation der Eltern, unzureichende Gesundheitsversorgung etc.) oft einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Für die Kinder- und Jugendeinrichtungen steigen bei zunehmenden Infektionszahlen die Anforderungen und damit auch der Beratungsbedarf. Während die Beschäftigten der großen etablierten Träger in verschiedener Hinsicht von Verwaltungsarbeiten entlastet werden, ist die Situation der kleinen Träger, die gerade in Bockenheim seit Jahrzehnten eine wichtige Rolle spielen, besonders schwierig, da sie sich oft nicht ausreichend in den Koordinierungsgremien wie den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII vertreten sehen. Die Zuständigkeit verschiedener Fachämter und die vielfach wegen der vielen im Homeoffice arbeitenden Verwaltungsmitarbeiter/innen schlechte Erreichbarkeit der Ämter kommt erschwerend hinzu.Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1871 2020 Die Vorlage OF 1247/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme