S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 61/9 Betreff: Schulweg entlang der Lern-, Spiel- und Kulturmeile mit geeigneten Maßnahmen sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für die Astrid-Lindgren-Schule, für das Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) Morgenstern und für die Integrative Schule mit geeigneten Maßnahmen zu sichern. Begründung: Schulkinder der Astrid-Lindgren-Grundschule und die der anderen Kindereinrichtungen werden am Haupteingang und vor dem Betreten der Schule bzw. der jeweiligen Einrichtung von Radfahrern, die den Gehweg, entlang der sogenannten Lern-, Spiel- und Kulturmeile befahren, verunsichert. Ab und zu kommt es auch zu Unfällen und unangenehmen Zusammenstößen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 61/9 tätig zu werden und einen Schulwegsicherungstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 40/8 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen und anderen Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks kostenlos die Hygieneartikel Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von ca. 200-500€ pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise durch aufgestellte Spender oder Körbe in den Toiletten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 546 2021 Die Vorlage OF 40/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 77/10 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen und anderen Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von ca. 200-500€ pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 77/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 619 2021 Die Vorlage OF 77/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in den weiterführenden Schulen und anderen Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung gestellt werden können." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung; CDU (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 100/2 Betreff: Planungsstand Georg-Büchner-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für die Sanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule ist; 2. mit welchen Schülerzahlen für die Grundschule und die Jahrgänge 5-10 dabei gerechnet wird; 3. die Planung rechtzeitig im Rahmen einer gemeinsamen Vor-Ort-Begehung mit der Schulleitung und dem OBR 2 vorzustellen, so dass ggf. Anregungen noch in die weitere Planung einfließen können. Begründung: Informations- und Abstimmungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 106 2021 Die Vorlage OF 100/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 87/6 Betreff: Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5948/20 OBR 6; ST 859/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, endlich die Zuständigkeiten für den Fußweg entlang der Sodener Bahn / Robert-Blum-Schule (parallel zur Konrad-Glatt-Straße) zu klären und dafür Sorge zu tragen, dass der Weg saniert und verkehrssicher gestaltet wird. Im Rahmen der Sanierung wird der Magistrat gebeten, ob ein Radfahrstreifen auf dem Weg markiert werden kann. Begründung: Der Weg zwischen der Sodener Bahn und der Robert-Blum-Schule ist mittlerweile in einem katastrophalen Zustand. Wurzelaufbrüche und große Schlaglöcher, in denen sich nach Regenfällen riesige Pfützen bilden, sind für Fußgänger und Fahrradfahrer Stolperfallen und Hindernisse. Die Pfützen erstrecken sich teilweise über die gesamte Breite des Wegs, so dass man entweder nasse Füße riskieren oder über die Böschung ausweichen muss - für bewegungseingeschränkte Menschen fast ebenso unmöglich, wie für Menschen, die bspw. mit einem Rollator oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Bisher scheint eine Sanierung daran zu scheitern, dass man die Zuständigkeiten nicht klären konnte. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 schlägt der Magistrat nun einen Ortstermin zur Klärung vor. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat gerne bei der Findung von Lösungen behilflich. Wie aber der Ortsbeirat zur Klärung der Zuständigkeiten beitragen kann, ist fraglich. Dies sollte doch auch ohne Ortstermin behördenintern bzw. in Abstimmung zwischen Stadt und Bahn möglich sein - ggf. könnte auch eine Anfrage beim Katasteramt helfen. Auch die Sanierung muss nicht in einem Ortstermin abgestimmt werden. Vielmehr gilt: Einfach machen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5948 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 359 2021 Die Vorlage OF 87/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 40/7 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden die erforderlichen Hygieneartikel nicht leisten. Viele greifen, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Gerade in der Pubertät ist die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 348 2021 Die Vorlage OF 40/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2021, OF 106/6 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von ca. 200-500€ pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum Einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum Anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 374 2021 Die Vorlage OF 106/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 282 entstanden aus Vorlage: OF 11/15 vom 12.05.2021 Betreff: Einladung eines Vertreters des Stadtschulamtes Vorgang: B 67/21; M 195/20 Der Magistrat wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter zu entsenden, der über den Stand bzw. die geplante Entwicklung der Schulen im Stadtteil berichtet. Hierbei ist ein wichtiger Punkt der Stand der Digitalisierung, speziell die Ausstattung der Schulen mit WLAN. Vorhandene Unklarheiten in Bezug auf den Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195, sollen im Gespräch beseitigt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, aktuelle Zahlen über die Situation der Hort-, Kindergarten- und Kita-Plätze vorzulegen. Begründung: Beispielsweise wurden dem Ortsbeirat in dem letzten Bericht vom 12.02.2021, B 67, veraltete Zahlen vorgelegt. Über den Stand der Planungen für Schulen wird der Ortsbeirat bestenfalls aus der Zeitung, aber nicht vom Magistrat informiert. Das sollte nicht so sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 67 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 34/15 vom 29.05.2021 Betreff: Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des § 161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß § 161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schüler die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt worden, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach § 161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit Langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße zur Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmals verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1876 Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 293 entstanden aus Vorlage: OF 29/15 vom 10.05.2021 Betreff: Nachhilfe vor Ort möglich machen Der Magistrat wird gebeten, für Schülerinnen und Schüler in den Sommerferien im Ortsbezirk Förderkurse anzubieten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, pandemiebedingte Lernlücken zu schließen und den Lernstoff einzuüben. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich aktiv bei Trägern von Nachhilfe und bei gemeinnützigen Organisationen, die Träger der Ju gendhilfe sind, dafür einzusetzen, dass solche Förderkurse wohnortnah im Ortsbezirk angeboten werden. Dafür werden Räumlichkeiten der Michael-Grzimek-Schule und andere städtische Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2024, OF 296/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 967 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 312 entstanden aus Vorlage: OF 51/5 vom 25.05.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch regelmäßige Kontrollen in der Else-Alken-Straße und Heinrich-Seliger-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Dauerauftrag für Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der Else-Alken-Straße und Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad einzurichten. Kontrolliert werden soll verstärkt vor Schulbeginn und -ende in der Friedrich-Fröbel-Schule. Begründung: Die Anwohnerschaft in den oben genannten Straßen berichtet von häufigen Verstößen gegen die Parkordnung. Auch Rettungswege seien häufig zugeparkt. Besonders häufig wird vor Schulbeginn und -ende in der Friedrich-Fröbel-Schule falsch geparkt. Ein Dauerauftrag für Kontrollen der Ordnungsbehörden soll für eine Verbesserung der Situation sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1701 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 321 entstanden aus Vorlage: OF 66/5 vom 28.05.2021 Betreff: Konzept für Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für das konsequente und effiziente Kontrollieren des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 5 auszuarbeiten. Durch das Konzept soll sichergestellt werden, dass endlich regelmäßig Halte- und Parkverbote kontrolliert und geahndet werden. Eingearbeitet werden sollen besonders neuralgische Punkte wie Schulen bzw. Schulwege, Kirchen oder Moscheen, Veranstaltungen im Stadion und Straßen, die häufig genutzt werden von Nutzerinnen und Nutzern des Flughafens. Begründung: Im Ortsbezirk 5 gibt es insbesondere durch die Nähe zum Stadion und Flughafen immer wieder besondere Herausforderungen durch Falschparker. Vor Schulen und Betreuungsstätten von Kindern sind Elterntaxis ein Problem. Anträge des Ortsbeirats mit der Bitte um verstärkte Kontrollen wurden häufig abgelehnt mit der Begründung, dass es zu wenig Kapazitäten in den betroffenen Behörden gäbe. Von einem gut ausgearbeiteten Konzept verspricht sich der Ortsbeirat 5 endlich eine deutliche Verbesserung und konsequente Kontrollen und Ahnung von Verstößen gegen die Parkordnung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1705 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 84/6 Betreff: Griesheim: Neubau Kita 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den Neubau der KiTa 26 zu informieren. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, mitzuteilen bzw. zu prüfen und zu berichten, welcher Ausweichort den Kindern und Jugendlichen aus den umliegenden Wohnungsblöcken Kiefernstraße/Espenstraße angeboten wird, da ihnen durch die Aufstellung der Container während der Bauzeit der KiTa 26 auf dieser Fläche die einzige freie Fläche in diesem Areal genommen wird. Begründung: Wie dem Ortsbeirat mitgeteilt wurde, wird die KiTa 26 abgerissen und neu gebaut. Die KiTa wird in Container ausgelagert, die auf der Freifläche der KiTa 24 stehen werden. Auf dieser Freifläche haben die Kinder und Jugendliche gespielt/gebolzt. Mit dem Aufstellen der Container fällt die einzige freie Fläche weg, die von ihnen genutzt werden konnte. Hier ist dringend erforderlich, den jungen Menschen eine Ausweichfläche anzubieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 357 2021 Die Vorlage OF 84/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2021, OA 27 entstanden aus Vorlage: OF 19/15 vom 22.05.2021 Betreff: Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend darum gebeten, Perspektiven für Familien, Kinder und Jugendliche schnellstmöglich und für das neue Schuljahr zu schaffen und somit ein Zeichen der Solidarität zu senden. Die Stadtpolitik und die Verwaltung sollten pragmatisch und zügig handeln. Falls es das Pandemiegeschehen ab 17. Juli 2021 (Ferienbeginn) zulässt, sollten die folgenden Maßnahmen unter Einhaltung von Hygienekonzepten vorbereitet sein: 1. Öffnung von Schulhöfen an den Wochenenden und in den Ferien ermöglichen; 2. Einsatz von Spielmobilen (Abenteuerspielplatz Riederwald e. V.) stadtweit planen, Wiederaufnahme der "Schulhof-Tournee" von März bis Oktober an Grundschulen; 3. Ausweitung der Ferienprogramme an den Schulen; 4. Sportcamps für Kids und Teens in Kooperation mit den Frankfurter Sportvereinen; 5. Vorbereitung des Corona-Aufholprogramms - Lernstände zügig erheben, um das Nachhilfeprojekt und gezielte Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien ohne Verzögerung starten zu können. Begründung: Die Beschlüsse zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz und den damit verbundenen Regelungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche bedeuten eine enorme Belastung für alle Familien. Kinder und Jugendliche leiden verstärkt unter dem Lockdown und vor allem unter den Kontaktbeschränkungen. Experten sind sich einig, dass die Folgen dramatisch sind. Bewegungsmangel und eine Zunahme von psychischen Erkrankungen sind Fakten. Aufgrund der positiven Entwicklung bei den Impfzahlen könnte sich das Pandemiegeschehen bis Mitte Juli etwas entspannen. Die Lockerungen, die dann eventuell möglich sein werden, müssen jetzt geplant werden. Viele Frankfurter Familien werden ihre Ferien ganz oder teilweise in der Stadt verbringen. Daher wären verschiedene Maßnahmen und eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten für die Familien mehr als angebracht. Ein positives Signal und Lichtblicke ist die Stadt Frankfurt den Kleinsten und Jugendlichen schuldig. Beispiel Schulhöfe: Es kann nicht sein, dass Schulhöfe gerade in innerstädtischen Stadtteilen in den Ferien wochenlang abgesperrt bleiben. Kinder und Jugendliche brauchen in ihrer unmittelbaren Umgebung Platz zum Toben, Spielen und Sporttreiben. Neben den Bemühungen der Kinderbeauftragten in den Stadtteilen und der Ortsbeiräte braucht es einen Impuls des Bildungsdezernats, um Schulleiterinnen und Schulleiter zu überzeugen. Ebenfalls müssen die Schulhausverwalter miteinbezogen werden. Erfolgreiche Projekte in Bezug auf Schließpatenschaften von Eltern und die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern bei den wichtigen Themen Müllvermeidung und Vandalismus müssen Schule machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 68. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 27 wird zugestimmt. 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 254 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 27 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage OA 27 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 419, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2021, OA 29 entstanden aus Vorlage: OF 35/12 vom 27.05.2021 Betreff: Aufnahme Bau eines Sportschwimmbeckens im Frankfurter Norden Vorgang: M 195/20; OA 659/21 OBR 15; B 135/21; OA 14/21 OBR 15 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.12.2021 Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) hat folgenden Text beschlossen: "Der Bericht vom 26.03.2021, B 135, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass in Fortsetzung der Bedarfsanalyse zum Schulschwimmkonzept ein neues Lehrschwimmbecken für den Frankfurter Norden mit dem Standort des geplanten Gymnasium Nord als Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant und im Konzept zur Umsetzung mit aufgenommen wird. Diesbezüglich wird für den genauen Standort und der damit einhergehenden weiteren Planung für das Lehrschwimmbecken im Areal der dort geplanten Schulen (Gymnasium und Grundschule) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 923 auf die Anregung des Ortsbeirats 15 vom 15.01.2021, OA 659, zum Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195, verwiesen." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das angeregte Sportschwimmbecken mit einer 25-Meter-Bahn zu errichten, um dieses künftig als Schwimmsportstätte sowohl für Schulschwimmen, allgemeinen Schwimmsport und auch als für Wettkämpfe geeignetes Becken im Ganzjahresbetrieb den Schulen und Vereinen für Schwimmsportlerinnen bzw. Schwimmsportler zur Verfügung zu stellen. Begründung: In der Marie-Curie-Schule wurde ein Lehrschwimmbecken mit einer 20-Meter-Bahn bereits errichtet, welches gut ausgelastet ist. Jedoch muss das angrenzende Gymnasium mit seinem Schulsportschwimmen in ein Hallenbad mit 25-Meter-Bahn ausweichen, um den Ausführungsbedingungen (z. B. in der Oberstufe) zum Schulschwimmsport entsprechenden Unterricht anzubieten. Da mit weiterem Zuzug im Frankfurter Norden zu rechnen ist, weitere Schulen in der Planung sind, sollte hier nunmehr eine ausreichende Bahnlänge zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Anregung vom 15.01.2021, OA 659 Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135 Anregung vom 07.05.2021, OA 14 Bericht des Magistrats vom 14.03.2022, B 124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 256 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 29 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 421, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 529, 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2021 § 1129, 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 52 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 entstanden aus Vorlage: OF 37/12 vom 28.05.2021 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße, ggf. durch Solarenergie gespeist. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung sollen vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 06:45 Uhr bis 08:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (sofern es dann jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2690 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 275 entstanden aus Vorlage: OF 28/3 vom 27.05.2021 Betreff: Sportentwicklungsplanung für das Nordend umsetzen Der Magistrat wird gebeten, die ersten konkreten Schritte zur Umsetzung der 2019 erstellten Sportentwicklungsplanung für das Nordend einzuleiten. Dazu wird über das Sportamt eine Arbeitsgruppe einberufen, die sich mit den Möglichkeiten der Öffnung der Schulhöfe im Nordend für Kinder und Jugendliche in den schulfreien Zeiten befasst. Ziel soll es sein, soviel Öffnung wie möglich zu erreichen, ohne dabei die Belange der jeweiligen Schulen außer Acht zu lassen. Zur Arbeitsgruppe sollen Vertreter innen und Vertreter des Sportamts, des Ortsbeirats, des Stadtschulamts und ggf. des Grünflächenamts eingeladen werden. Aufgrund des hohen Bedarfs an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten im Stadtteil, gerade jetzt und künftig in der Nach-Corona-Zeit, soll schnell mit den Schulen, bei denen es am meisten drängt, begonnen werden. Hierfür werden die Merianschule und die Musterschule vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1719 Aktenzeichen: 52 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 277 entstanden aus Vorlage: OF 37/3 vom 27.05.2021 Betreff: Raumnot der Berta-Jourdan-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu einem Treffen in das Stadtschulamt einzuladen, in dem die absolute Raumnot der Berta-Jourdan-Schule besprochen und nach Lösungen für diesen Missstand gesucht wird. Dabei sollen alle Möglichkeiten der Entspannung der Raumsituation mit ihrer jeweiligen Zeitschiene diskutiert werden, von einer eventuellen Containerlösung auf dem Schulhof oder außerhalb des Schulhofs bis zum vorgesehenen neuen Schulstandort mit einem noch völlig ungewissen Start der Planungsphase Null . Zu dem Gespräch sollen der Ortsbeirat und die Schulleitung der Berta-Jourdan-Schule eingeladen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1844 Aktenzeichen: 40 34
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 57/9 Betreff: Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche Vorgang: OM 5543/19 OBR 9; ST 301/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Verkehrsfläche zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche ist ein zentraler Platz der Dornbuschsiedlung der sich zum Bertramviertel im Süden öffnet. Während die Bertramstraße eine baumbestandene Allee ist und sich harmonisch in die Umgebung einfügt, fällt der Platz vor der Dornbuschkirche durch seine lieblose städtebauliche Gestaltung auf. Hier sind in chaotischer Weise Parkplätze ausgewiesen, die häufig von Lieferfahrzeugen und Campingwagen benutzt werden, welche die Sichtachsen gerade für Fußgänger versperren. Außerdem versperren Glas- und Kleidercontainer die Sicht. Der Ortsbeirat fordert deshalb die Stadt auf, mit einem Stufenplan eine Umgestaltung der Fläche in Angriff zu nehmen. Es wäre sinnvoll mit einem gemeinsamen Ortstermin zu beginnen. Der Ortsvorsteher wird deshalb beauftragt, diesen Termin zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5543 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 301 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 57/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Der Ortsbeirat fordert deshalb die Stadt auf, mit einem Stufenplan eine Umgestaltung der Fläche in Angriff zu nehmen." gestrichen wird und der letzte Satz den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird deshalb beauftragt, einen Termin zu organisieren, zu dem die betreffenden Fachämter eingeladen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 218 entstanden aus Vorlage: OF 30/2 vom 21.05.2021 Betreff: Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, Perspektiven für Familien, Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2021 und für das neue Schuljahr zu schaffen und somit ein Zeichen der Solidarität zu senden. Die Stadtpolitik und die Verwaltung sollten pragmatisch und zügig handeln. Falls es das Pandemiegeschehen ab 17. Juli 2021 zulässt, sollten folgende Maßnahmen unter Einhaltung von Hygienekonzepten vorbereitet sein: 1. Öffnung von Schulhöfen an den Wochenenden und in den Ferien ermöglichen; 2. Einsatz von Spielmobilen (Abenteuerspielplatz Riederwald e. V.) stadtweit planen. Wiederaufnahme der "Schulhof-Tournee" von März bis Oktober an Grundschulen im Ortsbezirk 2; 3. Temporäre Spielflächen jetzt (!) testweise einrichten; 4. Ausweitung der Ferienprogramme an Schulen im Ortsbezirk 2; 5. Sportcamps für Kids und Teens in Kooperation mit den Frankfurter Sportvereinen; 6. Konzerte für Jugendliche kreativ mit den Clubbetreibern planen; 7. Vorbereitung des Coronaaufholprogramms - Lernstände zügig erheben, um das Nachhilfeprojekt und gezielte Fördermaßnahmen für Schüler (m/w/d) nach den Sommerferien ohne Verzögerung starten zu können. Begründung: Dringende Notwendigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2037 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 14 Antrag vom 16.06.2022, OF 462/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2757 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 228 entstanden aus Vorlage: OF 61/2 vom 17.05.2021 Betreff: Entwicklung des Areals der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße beschleunigen und dabei studentisches Wohnen realisieren Der Magistrat wird gebeten, 1. seine Überlegungen zur hoffentlich zeitnahen Entwicklung des bezeichneten Areals im Ortsbeirat 2 ggf. gemeinsam mit Vertretern des Landes Hessen öffentlich vorzustellen; und 2. in diesem Zusammenhang auch explizit zu prüfen und zu berichten, wie auf den (städtischen Teil-) Flächen des Areals bezahlbare Studentenwohnungen realisiert werden können, ggf. auch in Form von Aufstockungen auf geplanten oder bereits vorhandenen Funktionsbauten. Der Magistrat wird gebeten, dabei die Expertise des Studentenwerks Frankfurt am Main einzubeziehen und sich entsprechend abzustimmen. Begründung: Das Präsidium und der AStA der Goethe-Universität sowie das Studentenwerk Frankfurt fordern gemeinsam die dringende Weiterentwicklung studentischen Wohnens am Hochschulstandort Frankfurt. Obwohl sich die Hessische Landesregierung zu dem Ziel bekennt, für zehn Prozent der Studierenden einen Wohnheimplatz der Studentenwerke zur Verfügung zu stellen, liegt die tatsächliche Versorgungsquote in Frankfurt bei lediglich viereinhalb Prozent. Bei der Entwicklung des Areals in der Siesmayerstraße sollte daher die Schaffung von bezahlbaren Studentenwohnungen - Miete inkl. Nebenkosten orientiert sich am BAföG-Bedarfssatz von 325 Euro - bevorzugt berücksichtigt werden. Das Areal an der Siesmayerstraße ist aufgrund seiner fußläufigen Anbindung an den Campus Westend sowie den geplanten Kulturcampus Bockenheim ein idealer Standort für studentisches Wohnen. Zudem müssen auf dem bisherigen Campus Bockenheim entfallende Wohnheimplätze sinnvoll im Gebiet des Ortsbeirat 2 kompensiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2031 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1798 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 732 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 230 entstanden aus Vorlage: OF 63/2 vom 03.06.2021 Betreff: Zeitnahe temporäre Verstärkung psychologischer und sozialpädagogischer Betreuung an unseren Schulen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu prüfen und zu berichten, wie sich per heute die schulpsychologischen und sozialpädagogischen Angebote und ihre Nutzung zur Abfederung der psychologischen Folgen der Coronakrise an den Schulen im Gebiet des Ortsbezirks 2 darstellen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, an den Schulen eine Bedarfsabfrage durchzuführen, inwieweit zusätzliche Kapazitäten benötigt werden. Auf Basis dieser Daten kann dann entschieden werden, die schulpsychologischen Angebote an den Schulen auszuweiten und gezielt "Coronaworkshops" im Rahmen von Projektwochen und darauf aufbauend Sprechstunden anzubieten. Wichtig ist es, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern niederschwellig ein Austausch- und Beratungsgespräch anzubieten. In den nächsten Wochen und Monaten ist es besonders wichtig, Schülerinnen und Schüler aufzufangen und ihnen ein unkompliziertes Wiederankommen zu ermöglichen. Das betrifft sowohl die fachliche als auch emotionale Seite. Gegenwärtig gibt es in Schulen diverse Anlaufstellen (z. B. Hotline, Vertrauenslehrer, ggf. Schulpsychologe), doch werden die wenigsten Schüler und Schülerinnen von sich aus tätig. Besser wäre, im Rahmen von Diskussion in der Klassenlehrerstunde oder Workshops pandemiebedingte Themen anzusprechen und darauf dann Gesprächsangebote aufzubauen. Diese könnten wie folgt durchgeführt werden: - an der Schule unter Beachtung der Hygienebestimmungen; - per Telefon; - mittels Videokonferenz; - ggf. Vermittlung an eine Beratungsstelle. Begründung: Die Coronapandemie, aber auch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben für den schulischen Bereich zahlreiche Auswirkungen auf alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Schülerinnen und Schüler, die lange im sog. Distance Learning waren, sind dadurch oft sehr belastet. Sie leiden häufig unter Leistungsdruck, Belastungen durch zu viele Stunden vor dem PC, Ungewissheit über die Zukunft und ein Defizit an unterstützenden Sozialkontakten. Vor allem die Jahrgänge der Klassen 7 bis 11 sind die stillen Leidtragenden der Pandemie: Während in Frankfurt Läden, Restaurants, Museen, Friseure und Fitnessstudios öffnen und Reisen wieder möglich sind, werden diese Schüler immer noch im Wechselunterricht beschult. Sie hocken seit Dezember 2020 zu Hause, der Wechselunterricht führt dazu, dass die Jugendlichen die Schule bestenfalls zweimal wöchentlich von Innen sehen. Durch die Feiertage und Abschlussprüfungen im Mai/Juni wird das Problem geringer Präsenz noch verschärft. Sport- und Freizeitangebote liefen und laufen bestenfalls auf Sparflamme, viele Aktivitäten sind immer noch nicht möglich. Dabei sind gerade die Schüler mitten in der Pubertät auf ihre Peergroup und soziale Interaktion außerhalb der Familie angewiesen. Die Coronakrise verstärkt Themen, Konflikte und Herausforderungen des Heranwachsens. Es häufen sich Ängste unter den Schülern, die schnell auch in depressive Verstimmungen umzuschlagen drohen. Nachstehend exemplarisch die Themen aus Schülergesprächen eines Frankfurter Gymnasiums, die zeigen, wie sehr sich die Jugendlichen durch die aktuelle Situation belastet fühlen: - sie waren und sind sehr einsam, - sie fühlen sich abgehängt, - sie erleiden psychosomatische Folgen, - sie haben Schlafstörungen und Essstörungen, - sie fühlen sich wenig bis nicht beachtet oder ernst genommen, - sie weisen Anzeichen einer Depression auf, - sie verletzen sich selbst körperlich, - sie haben verstärkt Medienkonsum, - sie können ihren eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden, - sie sehen keine Perspektive mehr. Nach dem Lockdown kommen dazu Fragen wie: - Was kann ich tun, wenn mir der Wiedereinstieg in die Schule schwerfällt? - Was passiert, wenn meine Leistungen nicht für die Versetzung reichen? - Mir ist das Lernen zu Hause schwergefallen, nun mache ich mir Sorgen, nicht mehr mitzukommen. Lehrkräfte und Eltern nehmen diese Sorgen zwar wahr, stehen ihnen aber teilweise hilflos bzw. überfordert gegenüber, denn auch bei ihnen gibt es Probleme mit Überbelastung durch Mehrfachaufgaben in Beruf und Familie. Professionelle Hilfe ist kaum zu bekommen. In den Medien war sogar von "Triage" in Jugendpsychiatrien die Rede. Daher wäre ein verstärktes Angebot solch niederschwelliger Angebote dringend nötig, denn: "derzeit können viele Kinder ihre Stimmung nicht mehr aus eigener Kraft steuern, leiden unter Selbstentwertung, unter Zukunftsängsten und Perspektivlosigkeit. Hinzu kommen körperliche Leiden: diffuse Müdigkeit, Schmerzen und Antriebslosigkeit etwa.", so der Psychiater Michael Huss in der FAZ vom 20.05.2021. Zusätzliche Schulpsychologen und Sozialpädagogen könnten hier wirksame Unterstützung anbieten und die Lehrerkollegien entlasten, die mit der Schließung der coronabedingten Wissenslücken und Vermittlung wenigstens eines Minimums des in den Lehrplänen 2020/2021 vorgesehen Stoffes mehr als genug zu tun haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 136 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 24 entstanden aus Vorlage: OF 14/14 vom 24.05.2021 Betreff: Aufnahme eines Lehrschwimmbeckens in die Planung für das Gymnasium Nord Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dass in der Fortsetzung der Bedarfsanalyse zum Schulschwimmkonzept ein neues Lehrschwimmbecken für den Frankfurter Norden, mit dem Standort des geplanten Gymnasium Nord, als Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant und im Konzept zur Umsetzung mit aufgenommen wird. Begründung: Aufgrund des bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden könnte mit dem Bau eines kleinen Schulhallenbades mit Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit ein solches Angebot, im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen, in einem Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad im Schulzentrum könnte dann auch als Schwimmbad außerhalb der Schulzeiten und in den Abendstunden von Vereinen genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 424 Bericht des Magistrats vom 26.09.2022, B 366 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 251 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 64 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 24 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 24 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 24 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 416, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 528, 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2021 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 100/1 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von ca. 200-500€ pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Diese Menschen leiden unter sogenannter "Periodenarmut". Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum Einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum Anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 413 2021 Die Vorlage OF 100/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2021, OF 63/2 Betreff: Zeitnahe temporäre Verstärkung psychologischer und sozialpädagogischer Betreuung an unseren Schulen Vorgang: V 704/17 OBR 10; ST 585/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah zu prüfen und zu berichten, wie sich per heute die schulpsychologischen und sozialpädagogischen Angebote und ihre Nutzung zur Abfederung der psychologischen Folgen der Corona-Krise an den Schulen im Stadtgebiet des OBR-2 darstellen. Außerdem möge der Magistrat an den Schulen eine Bedarfsabfrage durchführen, inwieweit zusätzliche Kapazitäten benötigt werden. Auf Basis dieser Daten kann dann entschieden werden, die schulpsychologischen Angebote an unseren Schulen auszuweiten und gezielt "Corona-Workshops" im Rahmen von Projektwochen und darauf aufbauend Sprechstunden anzubieten. Wichtig ist es, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern niederschwellig ein Austausch- und Beratungsgespräch anzubieten. In den nächsten Wochen und Monaten ist es besonders wichtig, Schülerinnen und Schüler aufzufangen und ihnen ein unkompliziertes "Wiederankommen" zu ermöglichen. Das betrifft sowohl die fachliche als auch emotionale Seite. Gegenwärtig gibt es in Schulen diverse Anlaufstellen (z.B. Hotline, Vertrauenslehrer, ggf. Schulpsychologe), doch werden die wenigsten Schüler und Schülerinnen von sich aus tätig. Besser wäre, im Rahmen von Diskussion in der Klassenlehrerstunde oder Workshops pandemiebedingte Themen anzusprechen und darauf dann Gesprächsangebote aufzubauen. Diese könnten wie folgt durchgeführt werden: - an der Schule unter Beachtung der Hygienebestimmungen - per Telefon - mittels Videokonferenz - ggf. Vermittlung an eine Beratungsstelle Begründung: Die Corona-Pandemie, aber auch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben für den schulischen Bereich zahlreiche Auswirkungen auf alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Schülerinnen und Schüler, die lange im sog. Distance Learning waren, sind dadurch oft sehr belastet. Sie leiden häufig unter Leistungsdruck, Belastungen durch zu viele Stunden vor dem PC, Ungewissheit über die Zukunft und ein Defizit an unterstützenden Sozialkontakten. Vor allem die Jahrgänge der Klassen 7 bis 11 sind die stillen Leidtragenden der Pandemie: Während in Frankfurt Läden, Restaurants, Museen, Friseure und Fitnessstudios öffnen und Reisen wieder möglich sind, werden diese Schüler immer noch im Wechselunterricht beschult. Sie hocken seit Dezember 2020 zuhause, der Wechselunterricht führt dazu, daß die Jugendlichen die Schule bestenfalls zweimal wöchentlich von Innen sehen. Durch die Feiertage und Abschlußprüfungen im Mai/Juni wird das Problem geringer Präsenz noch verschärft. Sport- und Freizeitangebote liefen und laufen bestenfalls auf Sparflamme, viele Aktivitäten sind immer noch nicht möglich. Dabei sind gerade die Schüler mitten in der Pubertät auf ihre Peer Group und soziale Interaktion außerhalb der Familie angewiesen. Die Corona-Krise verstärkt Themen, Konflikte und Herausforderungen des Heranwachsens. Es häufen sich Ängste unter den Schülern, die schnell auch in depressive Verstimmungen umzuschlagen drohen. Nachstehend exemplarisch die Themen aus Schüler-Gesprächen eines Frankfurter Gymnasiums, die zeigen, wie sehr sich die Jugendlichen durch die aktuelle Situation belastet fühlen: - sie waren und sind sehr einsam - sie fühlen sich abgehängt - sie erleiden psychosomatische Folgen - sie haben Schlafstörungen und Essstörungen - sie fühlen sich wenig bis nicht beachtet oder ernstgenommen - sie weisen Anzeichen einer Depression auf - sie verletzen sich selbst körperlich - sie haben verstärkt Medienkonsum - sie können ihren eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden - sie sehen keine Perspektive mehr Nach dem Lockdown kommen dazu Fragen wie: - Was kann ich tun, wenn mir der Wiedereinstieg in die Schule schwerfällt? - Was passiert, wenn meine Leistungen nicht für die Versetzung reichen? - Mir ist das Lernen zu Hause schwergefallen, nun mache ich mir Sorgen, nicht mehr mitzukommen Lehrkräfte und Eltern nehmen diese Sorgen zwar wahr, stehen ihnen aber teilweise hilflos bzw. überfordert gegenüber, denn auch bei ihnen gibt es Probleme mit Überbelastung durch Mehrfachaufgaben in Beruf und Familie. Professionelle Hilfe ist kaum zu bekommen. In den Medien war sogar von "Triage" in Jugendpsychiatrien die Rede. CDU-Fraktion im Ortsbeirat 2 der Stadt Frankfurt am Main, Bethmannstr. 3, 60311 Frankfurt am Main Daher wäre ein verstärktes Angebot solch niederschwelliger Angebote dringend nötig, denn: "Derzeit können viele Kinder ihre Stimmung nicht mehr aus eigener Kraft steuern, leiden unter Selbstentwertung, unter Zukunftsängsten und Perspektivlosigkeit. Hinzu kommen körperliche Leiden: diffuse Müdigkeit, Schmerzen und Antriebslosigkeit etwa.", so der Psychiater Michael Huss in der FAZ vom 20.05.2021. Zusätzliche Schulpsychologen und Sozialpädagogen könnten hier wirksame Unterstützung anbieten und die Lehrerkollegien entlasten, die mit der Schließung der coronabedingten Wissenslücken und Vermittlung wenigstens eines Minimums des in den Lehrplänen 2020/21 vorgesehen Stoffes mehr als genug zu tun haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 230 2021 Die Vorlage OF 63/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2021, OF 90/5 Betreff: Kita ohne Kinder: Umgehend Personal in der Kita Henninger Turm aufbauen Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Im Kindertagesstätten-Entwicklungsplan (KEP) ist das Gebiet um die Mühlbergschule, zu dem auch die Gebiete um den Henninger Turm gehören, mit nur 14 % des Bedarfs an Krippenplätzen versorgt (Stand 2019). Das ist eine der schlechtesten Zahlen in ganz Frankfurt! 1. Was genau ist geplant, um den Versorgungsgrad an Betreuungsplätze (U3) Kindergartenplätze (Ü3) in Sachsenhausen insbesondere in den Neubaugebieten rund um den Henninger Turm zu erhöhen? 2.Wann ist geplant, mehr Personal einzustellen, damit weitere Kinder in der KiTa am Henninger Turm aufgenommen werden können. 3. Wie viele Plätze werden 2021 zusätzlich geschaffen? 4. Wie viel Personal wird 2021 zusätzlich eingestellt werden? 5. Bis wann wird die Einstellung von mehr Personal erfolgen? Begründung: Bereits jetzt ist die Warteliste lang. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist im Einzugsgebiet gerade um den Henninger Turm nicht gewährleistet. Elternteile können keinen Beruf ausüben, da der Kita-Platz fehlt, oder müssen ihre Kinder durch das gesamte Stadtgebiet fahren, da sie wohnungsnah keinen Kita-Platz erhalten haben. Die Situation muss schnellstens verbessert werden, zumal weitere neue Wohnungen hinzukommen werden. Wenn Neubaugebiete gebaut werden, muss auch die soziale Infrastruktur bereitgestellt werden und dazu gehören schnellstens genügend U3 und Ü3-Plätze sowie Hortplätze. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 77 Beschluss: Auskunftsersuchen V 70 2021 Die Vorlage OF 90/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 entstanden aus Vorlage: OF 38/10 vom 18.05.2021 Betreff: Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring Der Magistrat möge veranlassen, dass die zuständige Dezernentin baldmöglichst die genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 vorstellt. Begründung: Es ist immer undurchsichtiger, was genau am Ben-Gurion-Ring als Schule geplant wird. Es war von einer Berufsschule, einer integrierten Gesamtschule, einem Ausweichquartier für eine Schule jeglicher Couleur und einer Grundschule die Rede. Genaues ist allerdings nicht zu erfahren. Da der Standort Ben-Gurion-Ring mit einer besonderen Sorgfalt zu betreuen ist, ist eine solch unklare Informationslage für ein in jedem Fall besonders bedeutendes Projekt für den Ortsbeirat 10 als den zuständigen Ortsbeirat nicht zumutbar. Der Ortsbeirat 10 ist gerne bereit, seine Erfahrungen zu den besonderen Anforderungen dieses Standorts in die erforderliche Diskussion einzubringen. Auch sollten die vielfältigen Überlegungen der Anwohner in einer Sitzung des Ortsbeirates als geeignetem Forum geäußert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 657 Antrag vom 22.11.2022, OF 467/10 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2369 Antrag vom 05.02.2024, OF 759/10 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5114 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 731 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1730 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 188 entstanden aus Vorlage: OF 49/10 vom 18.05.2021 Betreff: Versorgung des Ortsbezirks 10 mit Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie im Ortsbezirk 10 nach den Sommerferien die Ganztagsbetreuung für die Kinder an den Grundschulen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Einzugsbereichen der einzelnen Grundschulen aussehen wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob hier durch eine Aufhebung der strengen Einzugsgebiete für Horte eine Entspannung der Gesamtsituation im Ortsbezirk erreicht werden kann. Begründung: Es steht zu hoffen, dass nach den Sommerferien der Präsenzunterricht an den Grundschulen im Ortsbezirk 10 wieder deutlich ausgebaut werden kann. Gleichzeitig lässt die intensive Bautätigkeit im Ortsbezirk 10 darauf schließen, dass die Zahl der Grundschulkinder im Bezirk weiter steigen wird. Außerdem wird gerade bei einem Abflauen der Coronakrise ein Aufarbeiten der Lernrückstände notwendig werden, sodass auch auf die Betreuungseinrichtungen erhebliche Aufgaben in diesem Bereich zukommen werden und die Betreuungssituation ausreichend überschaubar sein sollte. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, rechtzeitig eine genaue Bestandsaufnahme vorzunehmen und durch entsprechende Zuweisungen im gesamten Ortsbezirk sicherzustellen, dass alle vorhandenen Kapazitäten auch tatsächlich ausgenutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 162 entstanden aus Vorlage: OF 14/7 vom 14.05.2021 Betreff: Sanierung des Schwimmbades der Liebigschule beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung des Schulschwimmbades der Liebigschule vordringlich zu behandeln, um schnellstmöglich wieder Schwimmunterricht in der Schule zu ermöglichen und den Ortsbeirat über die Dauer der Sanierungsmaßnahmen zu informieren. Begründung: Das Schwimmbad der Liebigschule ist seit längerer Zeit aufgrund eines Problems im Bereich der Leitungssysteme geschlossen, weshalb Schulschwimmsport derzeit dort nicht möglich ist. Damit wird vielen Kindern die Möglichkeit genommen, in der Schule das Schwimmen zu lernen. Um die Notwendigkeit von Schwimmunterricht in der Schule zu unterstreichen, sei auf die Berichte der DLRG verwiesen, wonach die Schwimmfähigkeit der Kinder weiterhin ungenügend ist und fast 60 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer sind. Gerade auch vor dem Hintergrund der Schließung des Rebstockbades und dem damit einhergehenden Engpass bei Schul- und Vereinsschwimmen, der durch die Zwischenlösung am Hausener Schwimmbad nur bedingt aufgefangen werden kann, ist die zügige Sanierung des Schwimmbades an der Liebigschule wichtig und vordringlich zu behandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1529 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 160 entstanden aus Vorlage: OF 75/6 vom 29.05.2021 Betreff: Schwanheim: August-Gräser-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die ausstehenden baulichen Maßnahmen an der August-Gräser-Schule, z. B. - Geländererhöhung im mittleren Treppenhaus, - ordnungsgemäße Kabelverlegung, - fehlender Fluchtweg, - Fenstertausch, - Innenanstrich im kompletten Schulgebäude, - fehlende Spielgeräte und - fehlende Bäume auf dem Schulhof endlich umgesetzt bzw. fertiggestellt werden; 2. wie weit die Machbarkeitsstudie für den Erweiterungsbau fortgeschritten ist und wann sie fertiggestellt ist bzw. wie das Ergebnis ist. Begründung: Die derzeitige Situation an der August-Gräser-Schule birgt Unfallgefahren, u. a. durch das zu niedrige Treppengeländer und offene Elektrokabel. Fehlende Spielgeräte und Bäume und die anhaltende Baustellensituation schränken den Schulalltag wesentlich ein. Es ist seit geraumer Zeit kein Baufortschritt sichtbar. Die Schulgemeinde braucht eine verbindliche Aussage, wann es mit den nötigen Maßnahmen weitergeht, und wie die Perspektive zum Erweiterungsbau ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1528 Aktenzeichen: 40 31
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 75/6 Betreff: Schwanheim: August-Gräser-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, 1.wann die ausstehenden baulichen Maßnahmen an der August-Gräser-Schule z.B. - Geländererhöhung im mittleren Treppenhaus - Ordnungsgemäße Kabelverlegung - Fehlender Fluchtweg - Fenstertausch - Innenanstrich im kompletten Schulgebäude - Fehlende Spielgeräte und - Fehlende Bäume auf dem Schulhof endlich umgesetzt bzw. fertiggestellt werden. 2. wie weit die Machbarkeitsstudie für den Erweiterungsbau fortgeschritten ist und wann sie fertiggestellt ist, bzw. wie das Ergebnis ist. Begründung: Die derzeitige Situation an der August-Gräser-Schule birgt Unfallgefahren u.a. durch das zu niedrige Treppengeländer und offene Elektrokabel. Fehlende Spielgeräte und Bäume und die anhaltende Baustellensituation schränken den Schulalltag wesentlich ein. Es ist seit geraumer Zeit kein Baufortschritt sichtbar. Die Schulgemeinde braucht eine verbindliche Aussage, wann es mit den nötigen Maßnahmen weitergeht und wie die Perspektive zum Erweiterungsbau ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 160 2021 Die Vorlage OF 75/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 66/5 Betreff: Konzept für Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, ein Konzept für das konsequente und effiziente Kontrollieren des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 5 auszuarbeiten. Durch das Konzept soll sichergestellt werden, dass endlich regelmäßig Halte- und Parkverbote kontrolliert und geahndet werden. Eingearbeitet werden sollen besonders neuralgische Punkte wie Schulen bzw. Schulwege, Kirchen oder Moscheen, Veranstaltungen im Stadion und Straßen, die häufig genutzt werden von Nutzer:innen des Flughafens. Begründung: Im Ortsbezirk 5 gibt es insbesondere durch die Nähe zum Stadion und Flughafen immer wieder besondere Herausforderungen durch Falschparker. Vor Schulen und Betreuungsstätten von Kindern sind Elterntaxis ein Problem. Anträge des Ortsbeirats mit der Bitte um verstärkte Kontrollen wurden häufig abgelehnt mit der Begründung, dass es zu wenig Kapazitäten in den betroffenen Behörden gäbe. Von einem gut ausgearbeiteten Konzept verspricht sich der Ortsbeirat 5 endlich eine deutliche Verbesserung und konsequente Kontrollen und Ahnung von Verstößen gegen die Parkordnung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 321 2021 Die Vorlage OF 66/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 84/11 Betreff: Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In Seckbach ist laut Information des Stadtschulamts der Betreuungsbedarf für 0-3 Jährige nach Umbau der städtischen Kita am Atzelberg aktuell gedeckt. Gibt es Pläne, um den Versorgungsgrad (0-3 Jährige) in Fechenheim und Riederwald weiter zu erhöhen? 2. Im Bericht wird auf einen in Planung befindlichen Kindergarten in Fechenheim verwiesen. Dabei handelt es sich nach unseren Informationen um Projekte in der Dieburger Straße und in der Lauterbacher Straße. Können Sie bitte weitere Informationen zum Zeithorizont, Träger etc. geben? Wie ist der Stand des Auslegungsverfahrens für das Wohngebiet in der Dieburger Straße? 3. Für Riederwald und Seckbach wird in Bezug auf die Betreuung der 3-6 Jährigen ein hoher Handlungsbedarf festgestellt - Welche Lösungsansätze gibt es hier? 4. Im Bericht erfolgt eine Einschätzung des Versorgungsgrads mit Ganztagsplätzen für 6-10 Jährige in den einzelnen Stadtteilen. Der angegebene Versorgungsgrad ist z. T. etwas irreführend, da bestimmte Betreuungsformate (z. B. Ganztagesschule in Seckbach) nicht eingerechnet sind. Können Sie bitte für Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quoten zur Verfügung stellen, die die Betreuung durch Profil 1-3 Schulen und Pakt für den Nachmittag berücksichtigen? 5. Welche konkreten Pläne gibt es für Riederwald und Fechenheim, um den Versorgungsgrad für 6-10 Jährige zu erhöhen? 6. Gibt es darüber hinaus Bau- oder Umbauprojekte oder andere Maßnahmen für Krippen, Kitas, Grundschulen in Seckbach/Fechenheim/Riederwald, die im Zuge der Verbesserung der Betreuungssituation angedacht sind? 7. Liegt die Zielgröße des Versorgungsgrads für Grundschulen bei 80 oder 85%? Im Bericht tauchen aktuell beide Zielgrößen auf. 8. Bitte schaffen Sie Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen: Wie lange ist aktuell die Wartezeit in Wochen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kindergarten und Grundschule (Ganztagesplatz) in den genannten Stadtteilen? Wie soll sich diese bis 2026 entwickeln? Wie ist die Abweichung vom gegebenen Wunschtermin in Wochen sowie die Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit)? Es wird zudem angeregt, diese Kennzahlen im nächsten Bericht direkt zu ergänzen. Begründung: In den Anlagen zu B67 werden differenzierte Kennzahlen (siehe Tabelle unten) zur Betreuungssituation in Fechenheim, Riederwald und Seckbach für die jeweiligen Altersgruppen vorgelegt, die aus unserer Sicht deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. Betreuung der 0-3 Jährigen: Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 53% (aktuell 49%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 36%, Riederwald 39%, Seckbach 33%. Laut Bericht existiert in Fechenheim und Riederwald kein Handlungsbedarf, um den Bedarf zu decken. In Seckbach ist die Versorgung bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. (Anmerkung: Umbau des städt. Horts am Atzelberg ist inzwischen erfolgt, 10 zusätzliche Plätze) Kindergarten (3-6 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 100% (aktuell 95%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 89%, Riederwald 73%, Seckbach 68%. Laut Bericht in Riederwald und Seckbach hoher Handlungsbedarf - in Fechenheim ist das Angebot dann bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. Grundschule (6-10 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 80 bzw. 85% (aktuell 59%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 50%, Riederwald 51%, Seckbach 25%. Laut Bericht priorisierter Handlungsbedarf in Fechenheim und Riederwald (Freiligrathschule, Pestalozzischule), aber keine Priorisierung in Seckbach aufgrund der bereits vorhandenen Betreuung in der Ganztagesschule (wurde nicht in die 25% einkalkuliert). (Anmerkung: Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz in 2026) Dem Ortsbeirat ist es sehr wichtig, dass der Frankfurter Osten ein lebenswertes Umfeld für Familien bietet. Dazu gehört u.a. auch eine verlässliche Betreuungssituation für Kinder. Die vorausschauende Planung des Magistrats bis 2026 wird begrüßt und gleichzeitig sollten sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um bei Betreuungsengpässen entgegenzusteuern. Daher bitten wir um Transparenz zu bereits in Planung befindlichen Maßnahmen sowie den vorgenommenen Ableitungen. Neben dem Vorhandensein von Betreuungsplätzen gehört zur Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung auch, dass die Platzvergabe in einem definierten Zeithorizont und idealerweise zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt und sich nicht über Monate in die Länge zieht. Letzteres wirkt sich sonst stark auf die berufliche Situation von betroffenen Müttern und Vätern aus. Ein beruflicher Wiedereinstieg oder die Aufstockung des Stundenumfangs werden sonst wenig planbar oder müssen deutlich später stattfinden als gewünscht. Auch eine unterbrechungsfreie Fortführung der Berufstätigkeit (insbesondere bei Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter) ist gefährdet, wenn die Betreuungssituation der Kinder nicht planbar ist. Deshalb sollten nach unserer Meinung folgende Kennzahlen künftig im Bericht ergänzt und nun bereits für Fechenheim, Riederwald und Seckbach zur Verfügung gestellt werden: Wartezeit auf den Betreuungsplatz (in Wochen), Abweichung vom Wunschtermin in Wochen, Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2021, OF 50/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 168 2021 1. Die Vorlage OF 50/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 38/5 Betreff: Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten Der Magistrat möge zeitnah dafür sorgen, dass die mangelhafte Ausstattung Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, in Bezug auf Sanitäranlagen, Luftfilter, Heizung und Digitalausstattung verbessert, erneuert und ergänzt wird. Außerdem muss diesbezüglich eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmässige Kommunikation mit Schulleitung und Elternschaft zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage Elternschaft gewährleistet werden. Begründung: Ein Ende der Unterbringung der Mühlbergschule in der Containeranlage ist nicht absehbar. Der Elternbeirat der Mühlbergschule hat sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Da die derzeitige Ausstattung der Anlage ungenügend ist und sie in Zukunft auch für andere Schule benötigt wird, ist ihre Ertüchtigung dringend notwendig. Im Einzelnen zählen die Eltern folgende Mängel auf: - Die Containeranlage hat nur unzureichende Toilettenanlagen. - Für die Klassenräume selbst gibt es nicht ausreichend Waschbecken und an diesen kein warmes Wasser. - Das regelmässige Händewaschen ist so nur schwierig realisierbar, kostet viel Zeit und Hygieneregeln können nur schwer eingehalten werden. - In der Containeranlage sind anders als in vielen Frankfurter Schulen keine Luftfilteranlagen verbaut. Die zuständigen Ämter sehen hierfür keine Notwendigkeit, da ja bald ein Rückzug erfolgen sollte. Nun dauert die Pandemie aber bereits 14 Monate an und ein Rückzug der Schule ist nicht absehbar. Es ist damit zu rechnen, dass auch noch ein zweiter Corona-Winter in den Containern stattfindet. Für die Kinder ist dies eine Qual, denn selbst bei eisiger Kälte und dröhnendem Verkehrslärm an der stark befahrenen Offenbacher Landstraße und der direkt angrenzenden Bahnlinie müssen sie aufgrund fehlender Luftfilter im 15-Minutentakt lüften. Trotz Lüftens verbleibt ein hohes Ansteckungsrisiko. Besonders ist folgendes zu beachten: - Die Heizungsanlagen der Klassenräume sind nicht sonderlich leistungsfähig, weshalb die Klassen nach dem Lüften kaum aufgeheizt werden können bzw. sie lassen sich so wenig regulieren, dass die Räume überheizen. - Sportunterricht ist in den Containern grundsätzlich kaum möglich. Seit nun vier Jahren hatten die Kinder allenfalls sporadisch überhaupt echten Sportunterricht, wenn unter großem Aufwand eine entfernte Sporthalle besucht werden konnte. Durch die Pandemie findet Sportunterricht nun überhaupt nicht mehr statt. Der Bewegungsmangel belastet deutlich die Lernfähigkeit unserer Kinder. - In den Klassenräumen gibt es keinerlei Digitalausstattung: Kein funktionsfähiges WLAN, keine digitalen Whiteboards, keine Fernseher mit Video-Kamera. Wie soll unter solchen Umständen ein Hybridunterricht oder digitale Beschulung stattfinden? Eine verlässliche Planung für die zukünftige Beschulung ist nicht möglich, da ein Rückzugstermin nicht belastbar genannt wird. Wie sollen unter diesen Bedingungen pädagogische Konzepte (z.B. Entwicklung zur Ganztagsschule, Digitalisierung) umgesetzt werden, ja überhaupt erst gedacht werden? Insgesamt führt die aktuelle Lage in den Containern nicht nur zu einer hohen Unzufriedenheit bei Schülern und Eltern - es entsteht unter den besonderen Umständen der Pandemie ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko mit fatalen Folgen für Schüler, Lehrkräfte, den zugehörigen Familien und darüber hinaus allen weiteren Kontaktpersonen. Es ist nicht zu vertreten, dass für die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule noch länger die aktuelle inakzeptable Situation toleriert wird, ohne dass für Abhilfe gesorgt wird. Wir fordern eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmässige Kommunikation zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage an die Elternschaft Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 307 2021 Die Vorlage OF 38/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 36/9 Betreff: Ortstermin Schulwegsicherung Fried-Lübbecke-Schule und IGS Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zur Schulwegbegehung mit Vertreter*innen der Schulwegkommission, der Verkehrspolizei, der Schulleitungen, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat 9 zwecks Maßnahmen zur Schulwegsicherung durchzuführen. Begründung: Durch die längerfristige Schließung der EÜ Friedhof, kann die laut Schulwegplan einzige sichere Querungsmöglichkeit der Schienen von den Schüler*innen nicht mehr genutzt werden. Zurzeit besteht einzig die Möglichkeit den Bahnübergang Lachweg oder die mit einem großen Umweg verbundene Maybachbrücke zu nutzen. Am Bahnübergang Lachweg ist der schmale Fußgängerstreifen lediglich durch eine Farbmarkierung von der Fahrbahn getrennt und stellt somit eine Gefährdung der Kinder dar. Es ist dringend notwendig den Übergang für Grundschulkinder so zu sichern, dass diese gefahrlos die Gleise queren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 36/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 40/5 Betreff: Verkehrs- und Parkplatzsituation rund um die umgebaute Mühlbergschule Die Mühlbergschule war bereits vor der im Jahr 2017 begonnenen Sanierung und Erweiterung von beengten Parkplatzverhältnissen für Lehrer und Angestellte begleitet. Nach erfolgter Fertigstellung dürfte sich diese Situation noch weiter verschärfen. Denn mehr Schüler bedeuten zusätzliche Lehrkräfte und Angestellte, die zum Teil mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dadurch wird sich der Parkdruck im Umfeld der Mühlbergschule weiter erhöhen, wovon insbesondere die Anwohner betroffen sind. Auch dadurch, dass viele Schülerinnen und Schüler von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht bzw. von dort abgeholt werden, ist dort zukünftig ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu geben, inwieweit bereits ein Konzept entwickelt wurde, welches eine Lösung für die zu erwartende Verkehrsproblematik im Bereich der Mühlbergschule darstellt bzw. wann mit einem solchen zu rechnen ist? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 62 2021 Die Vorlage OF 40/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 28/3 Betreff: Sportentwicklungsplanung für das Nordend umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ersten konkreten Schritte zur Umsetzung der 2019 erstellten Sportentwicklungsplanung für das Nordend einzuleiten. Dazu wird über das Sportamt eine Arbeitsgruppe einzuberufen, die sich mit den Möglichkeiten der Öffnung der Schulhöfe im Nordend für Kinder und Jugendliche in den schulfreien Zeiten befasst. Ziel soll es sein, soviel Öffnung wie möglich zu erreichen, ohne dabei die Belange der jeweiligen Schulen außer Acht zu lassen. Zur Arbeitsgruppe sollen Vertretern/innen des Sportamts, des Ortsbeirats, des Stadtschulamts und ggf. des Grünflächenamts eingeladen werden. Aufgrund des hohen Bedarfs an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten im Stadtteil, gerade jetzt und künftig in der Nach-Corona-Zeit, soll schnell mit den Schulen, bei denen es am meisten drängt, begonnen werden. Hierfür werden die Merianschule und die Musterschule vorgeschlagen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 275 2021 Die Vorlage OF 28/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 30/3 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17:00 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17:00 bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadtweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z.B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der OBR Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen: a) Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen, das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbes. Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. b) Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.07.2021, OF 76/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 30/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 570 2021 1. Die Vorlage OF 30/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 76/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 76/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 37/3 Betreff: Raumnot der Berta-Jourdan-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu einem Treffen in das Stadtschulamt einzuladen, in dem die absolute Raumnot der Berta-Jourdan-Schule besprochen und nach Lösungen für diesen Missstand gesucht wird. Dabei sollen alle Möglichkeiten der Entspannung der Raumsituation mit ihrer jeweiligen Zeitschiene diskutiert werden, von einer eventuellen Containerlösung auf dem Schulhof oder außerhalb des Schulhofs bis zum vorgesehenen neuen Schulstandort mit einem noch völlig ungewissen Start der Planungsphase 0. Zu dem Gespräch sollen der Ortsbeirat und die Schulleitung der Berta-Jourdan-Schule eingeladen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 277 2021 Die Vorlage OF 37/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 51/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch regelmäßige Kontrollen in der Else-Alken-Straße und Heinrich-Seeliger-Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, einen Dauerauftrag für Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der Else-Alken- und Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad einzurichten. Kontrolliert werden soll verstärkt vor Schulbeginn und -ende in der Friedrich-Fröbel-Schule. Begründung: Die Anwohnerschaft in den oben genannten Straßen berichtet von häufigen Verstößen gegen die Parkordnung. Auch Rettungswege seien häufig zugeparkt. Besonders häufig wird vor Schulbeginn und -ende in der Friedrich-Fröbel-Schule falsch geparkt. Ein Dauerauftrag für Kontrollen der Ordnungsbehörden soll für eine Verbesserung der Situation sorgen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 312 2021 Die Vorlage OF 51/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 28/5 Betreff: Rückzug der Mühlbergschule Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit dem Einzug der Mühlbergschule in ihr angestammtes Gebäude zu rechnen ist. Begründung: In der Stellungnahme ST 557 heißt es, dass der Einzug der Mühlbergeschule vor dem Schuljahresbeginn 2021/2022, im August 2021, vorgesehen ist. Teile der Schulgemeinde der Mühlbergschule zweifeln aufgrund des aktuellen Baufortschritts an diesem Termin. Für die Schulgemeinde wäre es wünschenswert, wenn der Einzug möglichst zeitnah erfolgen könnte. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 59 2021 Die Vorlage OF 28/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 38/3 Betreff: Musterschulhof endlich umgestalten Die Musterschule fanden bis Anfang des Jahres 3 Jahre dauernde Sanierungsmaßnahmen statt. Ein kompletter Schultrakt war ausgelagert in eine Containeranlage auf dem Schulhof. Diese wurde Im Januar abgebaut. Seitdem wartet die Schulgemeinde auf die bereits seit 2 Jahren fertig geplante Neugestaltung des Schulhofes, die finanziellen Mittel sind vorhanden. Das für die Umgestaltung zuständige Grünflächenamt macht den Start der Umgestaltung von der Vorlage der Baugenehmigung für die erforderliche Sanierung einer Grenzmauer abhängig. Warum allerdings in den anderen Teilen des Schulhofes nicht schon mit den Arbeiten begonnen werden kann, ist unverständlich. Besonders ärgerlich ist, dass der Schulhof im Lockdown monatelang nicht oder nur teilweise genutzt wurde und eine Umgestaltung wesentlich weniger Einschränkungen mit sich gebracht hätte. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wann mit den Baumaßnahmen zu Umgestaltung des Schulhofes der Musterschule gestartet werden kann? b) Ob die Maßnahme bereits vor Genehmigung der Sanierung der Grenzmauer in den Teilen die nicht an die Mauer grenzen starten kann? c) Wann mit der Genehmigung der Sanierung der Grenzmauer gerechnet wird? Woran die Verzögerung gelegen hat? d) Wie lange die Bauzeit für die Schulhofneugestaltung geplant ist? e) Ob bei der geplanten Maßnahme auch die Fläche vor der Schule an der Eckenheimer Landstraße im Bereich des früheren Haltestellenbereiches neugestaltet wird? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2021 Die Vorlage OF 38/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 39/3 Betreff: Schulstandorte Günthersburghöfe weiter planen Bereits seit mehreren Monaten laufen die Planungen für die geplanten Schulstandorte im Neubaugebiet der Günthersburghöfe. Insbesondere der Bedarf für das geplante Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei ist unbestritten vorhanden. Der Bedarf an Gymnasialplätzen reicht schon aktuell nicht aus und die steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen werden die Situation in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen. Deshalb brauchen wir so schnell wie möglich ein Gymnasium gerade für die östlichen Stadtteile. Der Mangel an freien Grundstücken lässt dabei wenig Spielraum für Alternativen. Deshalb muss dieser Standort jetzt weiter geplant werden. Dabei sind auch die bereits in der begonnenen Phase 0 gesammelten Ideen für eine ökologische Ausrichtung der Schule und eine enge Vernetzung mit dem umliegenden Gebiet weiterzuentwickeln. Die Lage der geplanten Schule bietet hier einmalige Möglichkeiten. Im Hinblick darauf sollte die Schule auch nur 4-zügig entstehen. Stadtelternbeirat und Stadtschüler*innenrat haben jüngst in einer Pressemitteilung ebenfalls die zügige Umsetzung der geplanten Schulen in den Günthersburghöfen gefordert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die begonnene Planung zu den Schulstandorten im Bereich des Neubaugebietes "Günthersburghöfe" weiter zu planen. Dies gilt insbes. für das geplante Gymnasium. Hier sollte allerdings anstatt 6-zügig nur eine 4-zügige Schule entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 39/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 39/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 39/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 39/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 39/3 wird trotz der Ergänzung im Antragstenor nach dem Wortlaut "der Magistrat wird aufgefordert" um den Wortlaut "zu prüfen und zu berichten" abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 40/3 Betreff: Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilen Die Grundschulbezirke im Nordend sind noch aus einer Zeit, als die Straßenbahn auf der Berger Straße fuhr. Das ist z.B. ein Grund für die Grenzziehung des Bezirkes der Merianschule im östlichen Nordend. Gerade in den letzten Jahren wurden die Kapazitäten an den Grundschulen im Nordend erfreulicherweise erweitert. Letztes Beispiel ist die Merianschule, die durch die Sanierung nun 5-zügig geworden ist. Trotzdem herrscht in einigen Schulen noch Platzmangel, z.B. in der Schwarzburgschule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Grundschulbezirke im Nordend neu festzulegen. Dabei sollten das aktuelle Platzangebot und die Auslastung an den Schulen, sowie die vorliegenden Schüler*innenzahlen der jeweiligen Quartiere berücksichtig werden. Zusätzlich sollten allerdings auch "Quartiersbezüge" mit einbezogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 40/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 40/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 721 2021 Die Vorlage OF 40/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "der Magistrat wird aufgefordert" durch den Wortlaut "der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird sowie der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Dabei sollten auch die Grundschulen einbezogen werden, die außerhalb des Nordends liegen, aber deren Schulbezirke zum Teil auch in das Nordend reichen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 30/2 Betreff: Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Perspektiven für Familien, Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2021 und für das neue Schuljahr zu schaffen und somit ein Zeichen der Solidarität zu sewnden. Die Stadtpolitik und die Verwaltung sollten pragmatisch und zügig handeln. Die Stadtpolitik und die Verwaltung sollten pragmatisch und zügig handeln. Falls es das Pandemie-Geschehen ab 17. Juli 2021 zulässt, sollten folgende Maßnahmen unter Einhaltung von Hygienekonzepten vorbereitet sein: 1. Öffnung von Schulhöfen an den Wochenenden und in den Ferien ermöglichen. 2. Einsatz von Spielmobilen (Abenteuerspielplatz Riederwald e.V.) stadtweit planen. Wiederaufnahme der ‚Schulhof-Tournée' von März bis Oktober an Grundschulen im OBZ II. 3. Temporäre Spielfläcjen JETZT testweise einrichten. 4. Ausweitung der Ferienprogramme an Schulen im OBZ II. 5. Sportcamps für Kids und Teens in Kooperation mit den Frankfurter Sportvereinen. 6. Konzerte für Jugendliche kreativ mit den Clubbetreibern planen. 7. Vorbereitung des Corona-Aufholprogramms - Lernstände zügig erheben, um das Nachhilfepr pjekt und gezielte Fördermaßnahmen für Schüler (m/w/d) nach den Sommerferien ohne Verzögerung starten zu können. Begründung: Dringende Notwendigkeit. In der Ortsbeiratssitzung kann hierzu mündlich Stellung genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 218 2021 Die Vorlage OF 30/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 51/11 Betreff: Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird dringend darum gebeten, Perspektiven für Familien, Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2021 und für das neue Schuljahr zu schaffen und somit ein Zeichen der Solidarität zu senden. Die Stadtpolitik und die Verwaltung sollten pragmatisch und zügig handeln. Falls es das Pandemie-Geschehen ab 17. Juli 2021 zulässt, sollten die folgenden Maßnahmen unter Einhaltung von Hygienekonzepten vorbereitet sein: 1. Einsatz von Spielmobilen (Abenteuer-Spielplatz Riederwald e.V.) stadtweit, insbesondere im Ortsbezirk 11, planen. 2.Wiederaufnahme der "Schulhof-Tournee" von März-Oktober an Grundschulen. 3. Temporäre Spielflächen JETZT testweise einrichten. 4. Ausweitung der Ferienprogramme an den Schulen. 5. Sportcamps für Kids und Teens in Kooperation mit den Frankfurter Sportvereinen. 6. Vorbereitung des Corona-Aufholprogramms - Lernstände zügig erheben, um das Nachhilfeprojekt und gezielte Fördermaßnahmen für Schüler nach den Sommerferien ohne Verzögerung starten zu können. Begründung: Die Beschlüsse zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz und den damit verbundenen Regelungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche bedeuten eine enorme Belastung für alle Familien. Kinder und Jugendliche leiden verstärkt unter dem Lockdown und vor allem unter den Kontaktbeschränkungen. Experten sind sich einig, dass die Folgen dramatisch sind. Bewegungsmangel und eine Zunahme von psychischen Erkrankungen sind Fakten. Aufgrund der positiven Entwicklung bei den Impfzahlen, könnte sich das Pandemie-Geschehen bis Mitte Juli etwas entspannen. Die Lockerungen, die dann eventuell möglich sein werden, müssen JETZT geplant werden. Viele Frankfurter Familien werden ihre Ferien ganz oder teilweise in der Stadt verbringen. Daher wären verschiedene Maßnahmen und eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten für die Familien mehr als angebracht. Ein positives Signal und Lichtblicke sind wir den Kleinsten und unseren Jugendlichen schuldig. Beispiel Schulhöfe: Es kann nicht sein, dass Schulhöfe gerade in innerstädtischen Stadtteilen in den Ferien wochenlang abgesperrt bleiben. Kinder und Jugendliche brauchen in ihrer unmittelbaren Umgebung Platz zum Toben, Spielen und Sporttreiben. Neben den Bemühungen der Kinderbeauftragten in den Stadtteilen und der Ortsbeiräte braucht es einen Impuls des Bildungsdezernats, um Schulleiterinnen und Schulleiter zu überzeugen. Ebenfalls müssen die Schulhausverwalter mit einbezogen werden. Erfolgreiche Projekte in Bezug auf Schließpatenschaften von Eltern und die Einbeziehung von Schülern bei den wichtigen Themen Müllvermeidung und Vandalismus müssen "Schule" machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 51/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 51/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 51/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 29/9 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird gebeten, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks Mädchen und jungen Frauen bei Bedarf kostenfreie Menstruationsartikel (Tampons, Binden) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Hygieneartikel gehören zum Grundbedarf jedes Mädchen und jeder jungen Frau. Mit dem Angebot, nachhaltige Menstruationsartikel an Schulen und kommunalen Bildungseinrichtungen auszugeben, kann ein Angebot geschaffen werden, um die finanzielle Mehrbelastung und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern. Zahreiche junge Frauen sind zu arm, um sich Tampons und Binden zu kaufen und gehen aus Scham während ihrer Periode nicht aus dem Haus. Diese Mädchen und jungen Frauen leiden unter "Periodenarmut". Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Gesundheit von Mädchen und Frauen und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.06.2021, OF 73/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 29/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 555 2021 1. Die Vorlage OF 29/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 73/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 73/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "weiterführende" im Tenor gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 49/10 Betreff: Versorgung des Ortsbezirks 10 mit Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie im Ortsbezirk 10 nach den Sommerferien die Ganztagsbetreuung für die Kinder an den Grundschulen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Einzugsbereichen der einzelnen Grundschulen aussehen wird. Außerdem möge der Magistrat prüfen und berichten, ob hier durch eine Aufhebung der strengen Einzugsgebiete für Horte eine Entspannung der Gesamtsituation im Ortsbezirk erreicht werden kann. Begründung: Es steht zu hoffen, dass nach den Sommerferien der Präsenzunterricht an den Grundschulen im Ortsbezirk 10 wieder deutlich ausgebaut werden kann. Gleichzeitig lässt die intensive Bautätigkeit im Ortsbezirk 10 darauf schließen, dass die Zahl der Grundschulkinder im Bezirk weiter steigen wird. Außerdem wird gerade bei einem Abflauen der Corona-Krise ein Aufarbeiten der Lernrückstände notwendig werden, so dass auch auf die Betreuungseinrichtungen erhebliche Aufgaben in diesem Bereich zukommen werden und die Betreuungssituation ausreichend überschaubar sein sollte. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, rechtzeitig eine genaue Bestandsaufnahme vorzunehmen und durch entsprechende Zuweisungen im gesamten Ortsbezirk sicherzustellen, dass alle vorhandenen Kapazitäten auch tatsächlich ausgenutzt werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 188 2021 Die Vorlage OF 49/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 61/6 Betreff: Unterliederbach: Karl-von-Ibell-Schule mit sicherem und zweckmäßigem WLAN ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Karl-von-Ibell-Schule mit einer sicheren und zweckmäßigen WLAN-Verbindung auszustatten, die den besonderen Herausforderungen von Homeschooling und elektronischer Kommunikation wie beispielsweise Videochats gerecht wird. Nachdem nun mobile Endgeräte zugesichert sind, soll nun gewährleistet werden, dass sie auch entsprechend genutzt werden können. Begründung: In einem Schreiben an den Ortsbeirat schilderte die Elterninitiative für WLAN an der Karl-von-Ibell-Schule den Nutzen digitaler Infrastrukturen, die besonders in der Coronakrise zum Erfolg schulischen Lernens beitragen können. An der Schule hat sich Anfang des Jahres in kürzester Zeit ein breites Online-Angebot etabliert, das den analogen Unterricht ergänzt. Das Schulamt unterstützt und lobt die Bemühungen. Jedoch standen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus der Schule bisher nur begrenzt online zur Verfügung. WLAN wird ebenfalls für die bereits zugesicherten mobilen Endgeräte benötigt, damit in der Schule und aus der Schule heraus flexibel Online-Formate gesendet werden können, sei es nun mit privaten Endgeräten oder Endgeräten der Schule. Viele der derzeit stattfindenden Konferenzen und Dienstbesprechungen werden wegen fehlender technischer Möglichkeiten von den Lehrkräften von zuhause aus getätigt. Hier würde Schul-WLAN eine stark entlastende Ergänzung bringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 61/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE