Zukunft der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bockenheim
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Partei(en):CDU•SPD•GRÜNE•LINKE.•Piraten
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.01.2021, OF 1294/2 Betreff: Zukunft der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bockenheim Vorgang: OM 4775/19 OBR 2; ST 1909/19; EA 105/20 OBR 2; ST 1159/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Eine Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses (Kinder- und Jugendförderung) beschäftigt sich z. Zt. mit der Weiterentwicklung der Förderpraxis im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: 1. Initiativgruppen (wie das JUZ Bockenheim, das Kinderhaus Am Weingarten und Café Lichtblick) und andere freie Träger unterliegen unterschiedlichen Förderbedingungen. a) Wie stellt sich die derzeitige Förderung im Einzelnen dar (Personal-, Sachkosten)? b) Wird - unter Berücksichtigung der Kompetenzen des Jugendhilfeausschusses - eine Vereinheitlichung der finanziellen Förderung angestrebt, ohne dass die Neuordnung mit finanziellen Verlusten für einzelne Einrichtungen verbunden wäre? 2. Nach Stellungnahme des Magistrats (ST 1159/2020) erfolgt aus "zuwendungstechnischen" Gründen keine kostendeckende vollständige Förderung. a) Aus welchen Einnahmen bestreiten kleine Initiativgruppen ihren Eigenanteil? b) Welche Drittmittel können Initiativgruppen beanspruchen? 3. In den letzten Jahren wurde die schulische Nachmittagsbetreuung erheblich ausgeweitet. a) Wie erfolgt zwischen dem Stadtschulamt (zuständig für schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit) und dem Jugendamt (zuständig für die offene Kinder- und Jugendarbeit) die Abstimmung über den künftigen Bedarf an Betreuungsangeboten im jeweiligen Stadtteil im Rahmen der Jugendhilfeplanung? b) In welchem Umfang sollen Angebote der offenen Arbeit aus pädagogischen Gründen
erhalten bleiben? c) Könnte die Weiterführung der Angebote durch Übernahme von Aufgaben aus dem Leistungskatalog des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) gesichert werden? 4. Ist im Hinblick auf die absehbar schwieriger werdende Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 mit Einschränkungen bei der Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bockenheim zu rechnen?
Begründung:
Bis zur Kommunalwahl 1989 war das Angebot an Kindertagesstätten in Frankfurt beschränkt. Neben der in Krippen, Kindergärten und Horten (in der Alternativszene Krabbelstuben, Kinder- und Schülerläden) geleisteten Betreuung hatte die offene Knder- und Jugendarbeit zumindest in den studentisch geprägten Stadtteilen wie Bockenheim eine wichtige Funktion für Familien, die aus unterschiedlichen Gründen - teils kultureller bzw. finanzieller Art, aber auch aus dem Wunsch nach einer anderen Pädagogik - keinen Zugang zu organisierten Betreuungsangeboten hatten oder haben wollten. Die nach 1989 erfolgte Institutionalisierung der Kinderbetreuung, insbesondere der zahlreichen Pädagogen- und Elterninitiativen, ging langfristig zu Lasten der offenen Arbeit, was ursprünglich nicht beabsichtigt war. Spätestens mit der Durchsetzung des individuellen Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz wurden sämtliche Angebote "professionalisiert" (auch durch Ausschluss nicht einschlägig ausgebildeter Kräfte). Auch die Veränderung der Sozialstruktur in den früheren Alternativstadtteilen durch fortschreitende Gentrifizierung hatte tiefgreifende Veränderungen zur Folge. Während in vielen Einrichtungen Eltern früher engagiert mitgearbeitet hatten (oft einschl. der Essensversorgung und der Reinigungsarbeiten) wurde Kinderbetreuung mittlerweile zu einer schlichten Dienstleistung. Die Zunahme zuverlässiger schulischer Betreuungsangebote begünstigt diese Entwicklung. Nicht zuletzt der Ausbau des Privatschulwesens und die damit verbundene soziale Entmischung verändert die Szenerie. Wichtige Impulse, die in der Zeit der Studentenbewegung gesetzt wurden, gehen zugunsten durchrationalisierter Prozesse verloren. Es sollte Anliegen des Jugendhilfeausschusses sein, alternative pädagogische Angebote wie Abenteuerspielplätze und Beratungsbüros für Jugendliche auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen zu erhalten, um Kindern und Jugendlichen weiterhin vielfältige Möglichkeiten außerhalb der schulischen Versorgung zu eröffnen. Die Ortsbeiräte haben ein berechtigtes Interesse, hinsichtlich der Planungen zur Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Ortsbezirk frühzeitig informiert und auch beteiligt zu werden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4775 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1909 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 105 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1159 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1909 2021 Die Vorlage OF 1294/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme