Skip to main content
Thema

Schulen und Bildung

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 12

Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach

04.02.2025 | Aktualisiert am: 11.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 587/12 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule in Frage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist? 2. Ob auf dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für so genannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann? Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag der Stadt Frankfurt am Main für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.01.2025, OF 578/12 Beratung im Ortsbeirat: 12

Parteien: CDU, SPD, FDP, Volt, Linke

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 4

Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße

03.02.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 469/4 Betreff: Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße Vorgang: OM 5505/24 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Auskunft zur OM 5505 vom 28.05.2024, entstanden aus der Vorlage OF 413/4 vom 13.05.2024, zu geben, ob und wann in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich Ilbenstädter Straße ein Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule installiert werden kann. Begründung: Die Schüler:innen der Kirchnerschule benötigen dringend einen Zebrastreifen für eine sichere Querung der Wöllstädter Straße. Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main gibt hier an zwei Punkten die Querung der Wöllstädter Straße (siehe Screenshot) vor. Ohne Zebrastreifen jedoch ist dies trotz Tempo-30-Zone für die Grundschüler:innen nur unter erschwerten und teils gefährlichen Umständen aufgrund hoher Parkdichte und hohem Verkehrsaufkommen möglich. Hier wird der Ortsbeirat nach wie vor gebeten, durch Installation eines Zebrastreifens bei der Gestaltung eines sicheren Schulwegs zu unterstützen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505 Beratung im Ortsbeirat: 4

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 2

Gymnasium Römerhof: Container Instandsetzung und Instandhaltung

01.02.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2025, OF 1074/2 Betreff: Gymnasium Römerhof: Container Instandsetzung und Instandhaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: Die Container, in denen die Schüler des Gymnasium Römerhof unterrichtet werden, unverzüglich instand zu setzen, akut bedeutet dies: 1. Die Heizungen zu reparieren, sowie regelhafte Kontrollen der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage durchzuführen, um bei Bedarf schneller reagieren zu können. 2. Undichte Decken und Fugen reparieren und abdichten, entstandenen Schimmel entfernen und bei Bedarf luftreinigende Maßnahme einzuleiten Die Schüler*innen, sowie die Lehrer*inne müssen vor Kälte, Zugluft usw. geschützt werden, im Sommer muss der Schutz vor Hitze gewährleistet sein. Der Magistrat wird zudem gebeten, 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Klimaanlage bis zum Einsetzen der Hitzeperiode 2025 voll funktionsfähig ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Klimaanlagen kein Wasser verlieren. Begründung: Der Bau des Schulgebäudes konnte nicht innerhalb des geplanten Zeitraums umgesetzt werden. Die Schüler*innen haben dies verstanden und möchten nun aber sichergestellt wissen, dass die Container gut nutzbar bleiben solange notwendig, damit sie durch etwaige Mängel nicht vom Lernen und vom Unterrichtsgeschehen abgelenkt werden oder gar erkranken. Schüler*innen und Eltern, sowie das Lehrpersonal wenden sich regelhaft an Vertreter*innen des Magistrats und des Ortsbeirats. Ein Vater und seine Tochter haben der Antragstellerin persönlich vorgesprochen mit der Bitte das Thema erneut vorzutragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 2

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das GoetheGymnasium

31.01.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2025, OF 1070/2 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die rechte Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage wird im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Haus Nummer 24) dem motorisierten Individualverkehr (MIV) entzogen. 2. Auf dieser Fahrspur wird zukünftig der Fahrradweg weitergeführt (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und mit Frankfurter Hüten gesichert. 3. Ab der Hausnummer 24 wird die dritte Fahrspur wieder für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße freigegeben. 4. Sollte die Nachtbushaltestelle bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können, so möge ein neuer Standort eingeplant werden. 5. Auf dem bisherigen Radweg werden vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) Fahrradbügel installiert. Im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße ebenso, wo dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. 6. Auf der Friedrich-Ebert-Anlage wird von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße Tempo 30 angeordnet. 7. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird um entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und über 110 Lehrerinnen und Lehrern liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt. Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle Hohenstaufenstraße erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel (fünfundzwanzig!). Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z.B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, wurden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin bzw. einer mit Name und Anschrift bekannten Person) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 15

Einladung von Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zum Thema Sanierung OttoHahnSchule

29.01.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 345/15 Betreff: Einladung von Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zum Thema Sanierung Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber zeitnah in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 einzuladen, um über den Stand und den Fortgang der Sanierung der Otto-Hahn-Schule zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten Begründung: Es ist im Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger mehr über die bereits abgeschlossenen, aber auch die zukünftigen Sanierungsmaßnahmen der Schule zu erfahren. Insofern würde sich der Ortsbeirat über einen Besuche der Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen sehr freuen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 15

Auskunft über den Zeitplan Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule

29.01.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 346/15 Betreff: Auskunft über den Zeitplan Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zeitnah um Vorlage eines Zeitplanes gebeten, wann mit dem Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen wird und wann mit der Fertigstellung gerechnet werden kann und darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind im Haushaltsplan genug Gelder für Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule eingestellt? 2. Wann werden die Container auf dem Schulgelände, die bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden sind, abgeholt, damit mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann? 3. Wann wird mit dem Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen? 4. Warum konnte der ursprüngliche Zeitplan, Beginn der Maßnahmen Ende des Jahres 2024/ Beginn des Jahres 2025 nicht eingehalten werden? Begründung: Die Otto-Hahn-Schule wie auch die örtlichen Vereine warten sehnlichst auf den Abriss und den Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1. Die Schule wie auch der Stadtteil sind schon mehrfach vertröstet worden. Die Gelder dafür sind nach Kenntnis des Ortsbeirats im Doppelhaushalt eingestellt, so dass mit den Maßnahmen zeitnah begonnen werden kann. Die Container auf dem Gelände, dass für die Baumaßnahmen benötigt wird, sind bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden und wurden nach unseren Informationen auch freigegeben, stehen aber leider weiterhin auf dem benötigten Gelände, so dass mit den Sanierungsmaßnahmen nicht begonnen werden kann. Bedauerlicherweise hat sich die Bau- und Bildungsdezernentin Sylvia Weber auf eine Nachfrage der CDU-Fraktion im Bildungsausschuss am 20.01.2025 dahingehend geäußert, dass sich die Sanierung/ Neubau verzögern wird, da die Baukosten für die 3-Felder-Halle so teuer seien, wie für eine 6-Felder-Halle. Da müsse noch mal ganz genau geprüft werden. Die 3,5 Mio. seien, laut Weber, ja nur die Planungskosten. Es werde viel teurer. Einen Zeitplan für den Neubau der Halle konnte Frau Weber deshalb nicht nennen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 4

Erinnerung an Auskunftsersuchen: Neubau Grundschule im Ostend auf dem Gelände des Clementine Kinderhospitals

26.01.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 476/4 Betreff: Erinnerung an Auskunftsersuchen: Neubau Grundschule im Ostend auf dem Gelände des Clementine Kinderhospitals Vorgang: V 820/24 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten dem Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 820 zur OF 365/4 zu entsprechen. Begründung: Eine Stellungnahme steht bisher aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 820 Beratung im Ortsbeirat: 4

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 4

Regulierung der Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule

22.01.2025 | Aktualisiert am: 07.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2025, OF 474/4 Betreff: Regulierung der Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule Der Magistrat wird dringend gebeten zu veranlassen, die Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule an die tatsächlichen Nutzungszeiten anzupassen, insgesamt zu dimmen und die nach oben gehenden Lichtstrahlen abzustellen. Begründung: Die erst vor einigen Monaten erneuerte Lichtanlage an der o. g. Turnhalle scheint völlig überdimensioniert zu sein. Trotz offensichtlich vorhandener digitaler Regelungstechnik ist das abgegebene Lichtvolumen zu groß und nicht an die tatsächlichen Nutzungszeiten angepasst. Darüber hinaus wird viel Licht unnötigerweise nach oben abgegeben. Die so entstehende Lichtverschmutzung schadet den anwohnenden Menschen, den Tieren und der Flora. Außerdem wird unnötig Energie verschwendet. Mehrere Anwohnende haben dem Ortsbeirat darüber berichtet und um Abhilfe gebeten. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

Parteien: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 2)

Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?

20.01.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 1059/2 vom 06.01.2025 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiterzuführen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung dorthin auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 2

Umsetzungsstand „Pakt für den Ganztag“ im Ortsbezirk 2

09.01.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 1066/2 Betreff: Umsetzungsstand "Pakt für den Ganztag" im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch den Pakt für den Ganztag die Pflicht zur Teilnahme an der ganztägigen schulischen Betreuung bis 15 bzw. 17 Uhr vorgesehen ist. Im Rahmen dessen soll berichtet werden, welche Angebote Schülerinnen und Schülern unterbreitet werden sollen, ob Unterrichtsstunden erhöht werden sollen, AG-Angebote verstärkt werden sollen und ob ggfs. gezielte Förderstunden eingeführt werden sollen. Diesbezüglich möge der Magistrat darlegen, wie der Pakt für den Ganztag räumlich und ggfs. ergänzend zur ST 2185 vom 16.12.2024 personell umgesetzt werden soll, ob diesbezüglich ein Schwerpunkt auf die Schulen bzw. außerschulischen Einrichtungen gelegt wird. Begründung: Ergänzend zur ST 2185 vom 16.12.2024 besteht Informationsbedarf. Es geht nicht aus der ST hervor, ob die Schülerinnen und Schüler auch vor 15 Uhr die Schule verlassen dürfen und ob nachmittags auch verpflichtender Unterricht stattfindet/stattfinden kann. Dies würde mitunter dazu führen, dass bei mehr Unterrichtszeit eine gezielte(re) Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler erfolgen könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2025, OF 1062/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 23 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1062/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6373 2025 Auskunftsersuchen V 1105 2025 1. Die Vorlage OF 1062/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 2 im Laufe des Jahres 2025 entsprechende Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des Pakts für den Ganztag durchzuführen bzw. anzubieten." 2. Die Vorlage OF 1066/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1. a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL; FDP und BFF (= Enthaltung) Ziffer 1. b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffern 1.c) bis 1. e) und 2.: Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: FDP

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 2)

Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle

02.12.2024 | Aktualisiert am: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6241 entstanden aus Vorlage: OF 1028/2 vom 10.11.2024 Betreff: Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle Der Magistrat wird gebeten, die detaillierte Planung für den Neubau einer Schulsporthalle am derzeitigen Standort der Johanna-Tesch-Schule in der ehemaligen Sophienschule an der Falkstraße/Sophienstraße dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Planung und Ausführung zu beachten, dass die Franckeschule nur über eine relativ kleine Sporthalle verfügt und dass perspektivisch die Erweiterung der Grundschule geplant ist. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Planung für den Neubau einer Schulsporthalle. Die im Rahmen des Termins mit Stadträtin Sylvia Weber am 08.10.2024 dem Ortsbeirat vorgestellte Planung war noch sehr ungenau und es blieb offen, wo genau der Neubau geplant ist und ob es sich hierbei um eine Interimslösung oder eine solide gebaute dauerhaft als solche nutzbare Turnhalle handeln soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 7

Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben

26.11.2024 | Aktualisiert am: 05.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 507 entstanden aus Vorlage: OF 447/7 vom 11.11.2024 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: 1. Die Kapazität der Brentanoschule, die der bestehenden und geplanten Unterkunft für Geflüchtete in Rödelheim benachbart ist, und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die zu erwartende Zahl von Kindern angepasst und es wird sichergestellt, dass die Schule wieder ihrem Anspruch als Schule mit musikalischem Schwerpunkt gerecht werden kann. 2. In Zukunft werden die zuständigen Ortsbeiräte frühzeitig über Pläne für neue Unterkünfte für geflüchtete oder wohnsitzlose Menschen informiert. Mit den Ortsbeiräten wird dann gemeinsam über die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit beraten. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Als großes Problem hat sich die mangelnde Information von Ortsbeirat und Öffentlichkeit bei dem neuen Projekt in Rödelheim erwiesen. Auch wenn es wohl bei keinem Projekt dieser Art eine allgemeine Zustimmung geben wird, ist es wichtig und richtig, bereits in der Planungsphase zu informieren. Gemeinsam mit den zuständigen Ortsbeiräten kann eine geeignete und dem Projekt angemessene Form der Öffentlichkeitsinformation festgelegt werden. In der Vergangenheit ist dies so praktiziert worden und hat dazu geführt, die Akzeptanz zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.01.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5703, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 6

Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät

26.11.2024 | Aktualisiert am: 05.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 510 entstanden aus Vorlage: OF 1122/6 vom 04.11.2024 Betreff: Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät Vorgang: V 844/24 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich und nachhaltig dafür zu sorgen, dass Anregungen und Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 6 innerhalb der Frist des § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgenommen bzw. beantwortet werden. Das betrifft insbesondere solche Anregungen und Anfragen, die mit der Durchführung von saisonalen Ereignissen wie beispielsweise Weihnachtsmärkten im Zusammenhang stehen und die darauf gerichtet sind, den Veranstaltern mehr Planungssicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist beispielhaft das Auskunftsersuchen vom 06.02.2024, V 844, zu nennen. Begründung: Mit dem oben genannten Auskunftsersuchen sollte erreicht werden, dass bei Stadtteilfesten auf etablierte Elektroinstallateure zur Bereitstellung der Stromversorgung zurückgegriffen werden kann. Das stärkt das örtliche Handwerk und hilft den Betreibern solcher Stadtteilfeste, die Kosten zu minimieren. Die Anfrage hat sich jedenfalls für die diesjährigen Weihnachtsmärkte erledigt, nachdem sie über zehn Monate unbeantwortet blieb. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.02.2024, V 844 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 510 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 510 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5705, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 7)

Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen

26.11.2024 | Aktualisiert am: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179 entstanden aus Vorlage: OF 456/7 vom 12.11.2024 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u. a. dringlich: - Ausbau von Kitaplätzen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465) zum Ausbau im Kirschbaumweg 17 bis 19 sollte wieder aufgenommen werden; - Erhöhung von Raumkapazitäten für die Brentanoschule mit einer angemessenen Ausstattung; - bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten; - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7); - Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchtetenunterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit U3-Plätzen und der nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genauso miserabel stellt sich für die Brentanoschule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raumproblematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim-West (am Zentmarkweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 7

Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt und sicherstellen

12.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 456/7 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u.a. und dringlich: - KiTa- Plätze ausbauen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465/24) des Ausbaus im Kirschbaumweg 17-19 sollte wieder aufgenommen werden., - Raumkapazitäten für die Brentano-Schule erhöhen und für eine angemessene Ausstattung sorgen, - Bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten, - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die offene Kinder- und Jugendarbeit, (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Str. 7), - die Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchteten-Unterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit u3-Plätzen und der Nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genau so miserabel stellt sich für die Brentano-Schule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raum-Problematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim West, am Zentmarkweg. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6179 2024 Die Vorlage OF 456/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, die_farbechten-Linke

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 7

Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben

11.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 447/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Mit der Aufnahme des Betriebs der neuen Unterkunft für geflüchtete Menschen wird die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" nur noch in Notfällen genutzt und baldmöglichst ganz geschlossen. 2. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwartete Zahl von Kindern angepasst und es wird sichergestellt, dass die Schule wieder ihrem Anspruch als Schule mit musikalischem Schwerpunkt gerecht werden kann, 3. In Zukunft werden die zuständigen Ortsbeiräte frühzeitig über Pläne für neue Unterkünfte für geflüchtete oder wohnsitzlose Menschen informiert. Mit den Ortsbeiräten wird dann gemeinsam über die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit beraten. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Mit der Eröffnung der neuen Unterkunft, die eine deutlich verbesserte Unterbringung ermöglicht, sollte die benachbarte Unterkunft geschlossen oder allenfalls als Notunterkunft genutzt werden. Als großes Problem hat sich die mangelnde Information von Ortsbeirat und Öffentlichkeit bei dem neuen Projekt in Rödelheim erweisen. Auch wenn es wohl bei keinem Projekt dieser Art eine allgemeine Zustimmung geben wird, ist es wichtig und richtig bereits in der Planungsphase zu informieren. Gemeinsam mit den zuständigen Ortsbeiräten kann eine geeignete und dem Projekt angemessene Form der Öffentlichkeitsinformation festgelegt werden. In der Vergangenheit ist dies so praktiziert worden und hat dazu geführt die Akzeptanz zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die drei Ziffern des Tenors der Vorlage OF 447/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 507 2024 1. Die Vorlage OF 437/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 447/7 für erledigt erklärt. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 447/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 447/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 1 farbechte/Linke Ziffer 3.: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 5)

Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle „Lokalbahnhof“ sichern

08.11.2024 | Aktualisiert am: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6109 entstanden aus Vorlage: OF 1226/5 vom 20.10.2024 Betreff: Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle "Lokalbahnhof" sichern Der Magistrat wird gebeten, auch während des Umbaus an der Haltestelle Lokalbahnhof weiterhin auf eine sichere Schulwegführung bei der Querung der Darmstädter Landstraße und Dreieichstraße zu achten. Die jetzige provisorische Schulwegführung muss für die Grundschulkinder zusätzlich abgesichert und für Autofahrer besser erkennbar markiert werden. Begründung: Der Umbau der Haltestelle "Lokalbahnhof" berührt die offiziellen Schulwege zur Willemerschule. Die Fußwegquerungen an den Ampeln über die Darmstädter Landstraße sind für Autofahrer schlecht erkennbar und für die Grundschüler gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 9)

Pavillon der Demokratie auch in Ginnheim Station machen lassen

07.11.2024 | Aktualisiert am: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6149 entstanden aus Vorlage: OF 859/9 vom 26.09.2024 Betreff: Pavillon der Demokratie auch in Ginnheim Station machen lassen Der Magistrat wird gebeten, im kommenden Kalenderjahr einen Besuch des Pavillons der Demokratie auch in Ginnheim, möglichst in der Platensiedlung, einzuplanen. Begründung: Der Pavillon der Demokratie ist ein erfolgreiches und überzeugendes Event, um Bürger*innen, Vereine, politische Parteien und andere Initiativen der Zivilgesellschaft miteinander ins Gespräch zu bringen. Damit kann der Pavillon der Demokratie ein Baustein zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sein. Nach erfolgreichen Stationen in der Innenstadt, im Nordend, in Rödelheim und weiteren sind in diesem Jahr vorerst keine Termine mehr frei. Im Jahr 2025 soll die Reihe aber fortgesetzt werden. Der Ortsbeirat 9 würde dabei gerne ebenfalls berücksichtigt werden. Hierbei sollen Interessierte aus allen drei Stadtteilen in die Programmgestaltung eingebunden werden. Denkbar wären etwa: - Kitas und Schulen; - Künstler*innen; - Religionsgemeinden; - Vereine und Initiativen; - das Quartiersmanagement in Ginnheim; - die Kinderbeauftragten und Senior*innenbeauftragten. Der Ortsbeirat soll auf jeden Fall eine aktive Rolle im Laufe des Programms ausüben können, beispielsweise durch eine offene Sprechstunde o. Ä. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 9)

Bildungskommune Frankfurt - Stadtteillabor in Ginnheim durchführen

07.11.2024 | Aktualisiert am: 20.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6150 entstanden aus Vorlage: OF 860/9 vom 28.09.2024 Betreff: Bildungskommune Frankfurt - Stadtteillabor in Ginnheim durchführen Seit März 2024 ist Frankfurt Bildungskommune. Mit der Beteiligung an diesem Bundesprogramm bietet sich die Möglichkeit, alle Bildungsangebote für alle Altersgruppen zu bündeln, zu evaluieren und auf das strategische Ziel der Bekämpfung von Bildunsgsarmut auszurichten. Nach dem ersten Schritt der Stadtwerkstätten steht nun die Auswahl einiger Stadtteile an, in denen in sogenannten Stadtteillaboren der Fokus auf die Vernetzung von Bildungsangeboten direkt vor Ort gelegt wird. Gemeinsam soll ein Konzept für Zugänge für Menschen verschiedenster Altersgruppen und Lebenslagen zu Bildungsangeboten in ihren Stadtteilen erarbeitet werden. (Weitere Informationen sind über das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen erhältlich.) Der Stadtteil Ginnheim, insbesondere die Platensiedlung, bietet sich für dieses Projekt aufgrund seiner Bevölkerungsstruktur, aber auch aufgrund seiner vielfältigen Angebotsstruktur an. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Ginnheim als einen Standort für die Stadteillabore auszuwählen und das Projekt entsprechend öffentlich in Ginnheim vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 121

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 15

Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der MichaelGrzimekSchule montieren

07.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 333/15 Betreff: Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren Vorgang: V 504/22 OBR 15; ST 1436/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die erforderliche Dachsanierung und den Dachausbau zur Herstellung zweier zusätzlicher Klassenräume auf dem Dach Photovoltaikmodule anzubringen und diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 heißt es: "An der Michael-Grzimek-Schule sind eine erforderliche Dachsanierung und im Anschluss ein Dachausbau zur Herstellung von zwei zusätzlichen Klassenräumen in Planung. ... Die Arbeiten können nach dem Stadtverordnetenbeschluss vergeben werden und sollen im Sommer 2024 starten." Bisher tat sich nichts dergleichen ... Das Dach kann geeignet zur Montage von Photovoltaikmodulen gebaut werden; diese stellen eine der besten Möglichkeiten dar, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Derzeit sind ebenfalls solche Module vorhanden. (Geoportal der Stadt Frankfurt, 07.11.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6158 2024 Die Vorlage OF 333/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 2)

Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße

04.11.2024 | Aktualisiert am: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6043 entstanden aus Vorlage: OF 1005/2 vom 14.10.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße/Eppsteiner Straße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann, um Schulkinder zu schützen, die sich auf ihrem Schulweg von und zur Engelbert-Humperdinck-Schule befinden. Bei positiver Prüfung sollte die Maßnahme umgesetzt werden; 2. vor der Kreuzung ein Tempo-30-Piktogramm anzubringen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Eltern der Schulkinder der Engelbert-Humperdinck-Schule. Eltern berichten von Autofahrenden, die sich nicht an das Tempolimit von 30 km/h halten und durch ihre Fahrweise Schulkinder auf dem Schulweg zur Engelbert-Humperdinck-Schule gefährden. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 11)

Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried

28.10.2024 | Aktualisiert am: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5957 entstanden aus Vorlage: OF 656/11 vom 26.09.2024 Betreff: Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried Die Schule am Ried wird von vielen Schülern besucht, die keine eigene Schule in ihrem Stadtteil haben. Für viele Schüler bedeutet dies zwangsläufig eine weite Anfahrt per Fahrrad, Bus oder "Elterntaxi". Es gibt bereits eine "quasi Direktverbindung" aus den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim. Die Buslinie 44 fährt an der Endhaltestelle "Gwinnerstraße" als Buslinie 42 weiter bis zur Schule am Ried. Die bestehenden Verbindungen reichen nicht aus. Es geht dabei nicht um eine Taktverdichtung, sondern um eine Routenveränderung. 460 Schüler/innen aus diesen Stadtteilen sind betroffen, wie die Leitung der Schule am Ried mitteilte. Morgens stehen nur zwei Verbindungen zur Verfügung, die mit zweiminütigem Abstand fahren (07:12 Uhr und 07:14 Uhr). Für viele der Schüler/innen beginnt der Unterricht oft nicht zur ersten Stunde, sondern zur zweiten, dritten oder späteren Stunde. Der Unterricht dauert auch nicht nur bis zur sechsten Stunde, sondern endet für eine Vielzahl von Schüler/innen zu späteren Stunden. Die Stundenpläne der Schüler/innen sind heutzutage nicht mehr jeden Tag von der ersten bis zur sechsten Stunde, sondern müssen an die Stundenpläne der Fachräume und der Lehrer und deren Krankheiten und Teilzeitmodelle angepasst werden. Für die Rückfahrt gibt es nur nach der sechsten Stunde einen Bus (Buslinien 42 und 44 um 13:14 Uhr und 13:18 Uhr) direkt in Richtung Riederwald und Fechenheim. Schüler/innen, die nach der siebten, achten oder neunten Stunde fahren, haben keine sinnvolle Rückkehroption mehr. Die Schulstunden enden um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 14:45 Uhr und 15:30 Uhr. Für die drei letzten Zeiten gibt es also keine Verbindungen mehr und die Strecke wird dadurch sehr mühsam für die Schüler/innen. "Elterntaxis" sind oft die Folge und besonders die Schüler/innen, die weniger Bildungsangebote in den Stadtrandbereichen angeboten bekommen, sollten nicht noch weitere Hemmnisse in Kauf nehmen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den bestehenden Fahrplan der Buslinien 42 und 44 anzupassen. Die Linienführung sollte öfter auf die verschiedenen Zeiten des Beginns und besonders auf die variablen Schulendzeiten zwischen der Schule am Ried und den Stadtteilen abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 15

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler

17.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 57/15 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen wird auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung der "Jugendhilfe in der Schule" sehr. Die "Jugendhilfe in der Schule" ist mit ihren Angeboten an vielen Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen vertreten und wird vom Stadtschulamt Frankfurt am Main finanziert. Die Inhalte der "Jugendhilfe in der Schule" werden nach dem Bedarf der jeweiligen Schule abgestimmt und gewichtet. Die Jugendhilfemitarbeiter dienen als Vertrauens- und Bezugspersonen beispielsweis bei Schwierigkeiten in der Schule, Konflikten mit Mitschülern und Problemen in der Familie und anderen persönlichen Fragen und Nöten. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich. Dieses Angebot sollte auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert werden. Auch Gymnasialkinder können Probleme vorbeschriebender Art haben und es ist nicht nachvollziehbar, dass die Hilfe nicht auf diese Schüler ausgeweitet werden kann. Dies führt beispielsweis in Gesamtschulen, in denen ein Gymnasialzweig vorhanden ist, dazu, dass die Mitarbeiter der Jugendhilfe trotz eines Bedarfs Jugendliche wegschicken müssen, während Jugendlichen des Haupt- und Realschulzweiges die Hilfe bekommen. Nicht nur in Zeiten von Corona ist dies ein unhaltbarer Zustand, der schnellstens beseitigt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 57/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 52 2021 Die Vorlage OF 57/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um die folgenden Sätze ergänzt wird: "Als Pilotprojekt soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Hierfür wären zwei zusätzliche Stellen notwendig." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 9

Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen!

09.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 76/9 Betreff: Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen! Der Ortsbeirat begrüßt die Magistratsvorlage und die enthaltenen Ziele vorbehaltlos Insbesondere begrüßt er die die in der Zielsetzung (siehe Abschnitt A Seite 3) genannten Ausgangslagen für Schulneubauten welche folgende sind: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Schule für alle (Inklusion) - Schule als ganztägige Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule der Gesundheit- Schule in Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier" Neben diesen ist aber der gesellschaftlich wichtige Aspekt der Nachhaltigkeit als Ziel der für den Schulbau in dieser Magistrats Vorlage nicht erwähnt. Mit diesem Antrag soll dies nun ergänzt werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M79 um folgendes zu ergänzen: Schule für "Nachhaltigkeit". Beachtet werden soll dabei, vor allem das Baumaterialien, Raumgestaltung, Gebäudegestaltung den Zielen der Nachhaltigkeit verpflichtet sind. Dadurch soll u.a. die Einrichtung von "Grünen Klassenzimmern" unterstützt werden. Außerdem soll bei Neubau und Sanierung, neben den anderen richtigen und gesellschaftlich wichtigen Aspekten für die Nachhaltigkeit sensibilisiert werden beispielweise bei der Frage des Einbaus von Fenstern, Heizungen, der Sanierung von Toiletten, usw. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 709 2021 1. Die Vorlage M 79 dient unter Hinweis auf OM 709 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 76/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 12)

Verkehrskontrollen vor der IGS Kalbach-Riedberg

09.07.2021 | Aktualisiert am: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 583 entstanden aus Vorlage: OF 73/12 vom 09.07.2021 Betreff: Verkehrskontrollen vor der IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, durch Verkehrskontrollen zu Schulbeginn und Schulende die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung vor der IGS Kalbach-Riedberg zu unterstützen und speziell die Einhaltung der Halte- und Parkregelungen durch sogenannte "Elterntaxis" zu kontrollieren. Dies soll die Eltern sensibilisieren, nicht direkt vor der Schule zu halten. Diese Verkehrskontrollen sollen an Schultagen von 8:00 bis 8:15 und 14:15 bis 14:30 Uhr regelmäßig erfolgen. Begründung: Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Der Autoverkehr in der Schulstraße ist zu Schulbeginn und auch bei Unterrichtsende entsprechend hoch. Viele Autos halten direkt auf dem Fahrradweg, in zweiter Reihe direkt auf der Fahrspur sowie direkt vor oder in der Schulhofeinfahrt. Dieser Hol- und Bringverkehr hat in letzter Zeit vermehrt zu gefährlichen Situationen für die Schulkinder geführt und belastet den Verkehr. Die Schulleitung und Elternbeiräte haben dieses Problem immer wieder auf Elternabenden und Sitzungen zur Sprache gebracht. Leider haben diese Bemühungen bisher keine Früchte getragen. Elternbeiratsvorsitzende und die Schulleitung unterstützen daher gleichermaßen eine Unterstützung durch die Polizei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2004 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 12)

Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen

09.07.2021 | Aktualisiert am: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 28.06.2021 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Vorgang: OA 438/13 OBR 12; OM 3663/18 OBR 12; OM 4050/18 OBR 12; OM 4509/19 OBR 12; V 1450/19 OBR 12; OM 5510/19 OBR 12; OM 6222/20 OBR 12; OM 6223/20 OBR 12; OM 6224/20 OBR 12; OM 6225/20 OBR 12; OM 6248/20 OBR 2; OM 6442/20 OBR 12; V 1747/20 OBR 12; OM 6737/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; OM 7057/21 OBR 12; OM 7059/21 OBR 12 Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern auch für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit der Anregung OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere mit der Anregung OA 438 vom 01.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad; 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei den Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung des Ortsbeirates 2 vom 24.06.2020, OM 6248, die dieser Anregung als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 438 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4050 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 Auskunftsersuchen vom 25.10.2019, V 1450 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5510 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6222 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6223 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6224 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6225 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6442 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6737 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7057 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7059 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 10 1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 12)

Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen

09.07.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 598 entstanden aus Vorlage: OF 65/12 vom 21.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von circa 200 bis 500 Euro pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 18 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 9)

Ziehenschule

08.07.2021 | Aktualisiert am: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 565 entstanden aus Vorlage: OF 75/9 vom 06.07.2021 Betreff: Ziehenschule Seit Langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklassen für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag in der Nacht vom 22. auf den 23.03.2021 können die fünf Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er-Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, sodass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden kann. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus/Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e. V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem ABI verhandelt, ob fünf Räume in der Eschersheimer Landstraße und fünf Räume der zurzeit leer stehenden Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallenkapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und drei Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf sechs Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden; 2. die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustellen; 3. der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind; 4. der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2263 Antrag vom 10.01.2022, OF 173/9 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 299 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 35

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 9)

Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Zehnmorgenstraße

08.07.2021 | Aktualisiert am: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 567 entstanden aus Vorlage: OF 67/9 vom 23.06.2021 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Zehnmorgenstraße Auf der Zehnmorgenstraße vor der IGS Eschersheim quert ein viel befahrener und begangener Rad- und Fußweg die Straße. Insbesondere am Morgen vor Schulbeginn ist sehr viel los. Immer wieder kommt es dort zu gefährlichen Situationen, insbesondere dann, wenn der Bus an der dortigen Haltestelle stoppt. Dann kommt es immer wieder vor, dass Autos die Insel über die Gegenfahrbahn umfahren, um den Bus zu überholen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dieser Stelle ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann und falls ja, diesen während der Sommerferien einzurichten. Begründung: Als Fußgänger und Radfahrer ist es dort immer wieder gefährlich und diese Gefahrenstelle sollte für Schulkinder und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1983 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 8)

Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen

08.07.2021 | Aktualisiert am: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 546 entstanden aus Vorlage: OF 40/8 vom 23.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen und anderen Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks kostenlos die Hygieneartikel Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von circa 200 bis 500 Euro pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise durch aufgestellte Spender oder Körbe in den Toiletten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 16 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 3

Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule hier: finanzielle Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget

08.07.2021 | Aktualisiert am: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.07.2021, OF 75/3 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule hier: finanzielle Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat möge beschließen, die testweise Öffnung des Merianschulhofs für die Kinder aus dem Quartier wird durch die Finanzierung einer Betreuung aus dem Ortsbeiratsbudet unterstützt. Dazu wird ein Betrag i.H.v. max. EUR 3.500,00 zur Verfügung gestellt. Hieraus sollen mit möglichen Trägern einer Schulhofpatenschaft Modellprojekte durchgeführt werden. Begründung: Der CVJM hat als erstes Angebot die Patenschaft für die Schulhoföffnung an 7 Tagen vor den Sommerferien (Mo-Frei, 17-20:00 Uhr) übernommen. Kosten EUR 900,00. Mit weiteren Trägern werden Gespräche geführt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.05.2021, OF 29/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 28 2021 1. Die Vorlage OF 29/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 3)

Gedenkstätte auf dem Vorplatz der Klingerschule

08.07.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 575 entstanden aus Vorlage: OF 60/3 vom 22.06.2021 Betreff: Gedenkstätte auf dem Vorplatz der Klingerschule Vorgang: OM 6983/20 OBR 3; ST 623/21 Der Magistrat wird gebeten, die Umwidmung und Entsiegelung des Vorplatzes der Klingerschule nunmehr zeitnah umzusetzen und den Platz bis zu diesem Zeitpunkt gegen Befahrung zu sichern bzw. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen, und wie es künftig mit der Nutzung des Areals weitergeht. Begründung: Zur Anregung vom 30.11.2020, OM 6983, hat der Magistrat lediglich sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, in der vorgegebenen Zeit noch keine Stellungnahme abgeben zu können (Stellungnahme vom 12.03.2021, ST 623). Seit dem Ende der Bautätigkeiten und dem Entfernen der Container wird der Platz wieder als Parkplatz genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6983 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 623 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2099 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 814 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 41

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 3)

Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule

08.07.2021 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 570 entstanden aus Vorlage: OF 76/3 vom 08.07.2021 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Vorgang: OIB 28/21 OBR 3 Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadtweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z. B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der Ortsbeirat Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen (siehe OIB 28). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen: 1. Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen, das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbesondere Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. 2. Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. 3. Mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und die weitere Entwicklung sollte der Magistrat prüfen und zu berichten, ob für das stadtweite Projekt Schulhoföffnung aus dem aktuellen Programm "Aufholen nach Corona" für Kinder und Jugendliche des Bundesfamilienministeriums Mittel beantragt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 28 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 16)

Einführung eines Schulbusses

06.07.2021 | Aktualisiert am: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 537 entstanden aus Vorlage: OF 46/16 vom 06.07.2021 Betreff: Einführung eines Schulbusses Der Magistrat wird aufgefordert, für das neue Schuljahr (gemeint ist 2021/2022) eine Schulbusverbindung zur Beförderung der Schulkinder der Schule Am Hang für die gesamte Zeit der Ausgliederung der Schule Am Hang nach Enkheim einzurichten. Dabei soll der Schulbus mit so vielen Haltepunkten wie nötig, aber so wenig Haltepunkten wie möglich von der Schule Am Hang zum Container-Ausweichquartier in Enkheim fahren. Die genaue Route überlässt der Ortsbeirat ausdrücklich den für die Festlegung der Streckenführung zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main. Zugleich wird der Magistrat aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem Stadtschulamt und dem Staatlichen Schulamt, die Schulbezirksgrenzen zwischen der Schule Am Landgraben und der Hangschule so zu verändern, dass möglichst viele Grundschüler aus Bergen die Schule Am Landgraben besuchen können und ihnen so der lange und beschwerliche Schulweg von Bergen nach Enkheim und zurück erspart bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1897 Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 9

Ziehenschule

06.07.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 75/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag 22./23.03. 2021 können die 5 Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, so dass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e.V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem Abi verhandelt, ob 5 Räume in der Eschersheimer Landstraße und 5 Räume der zurzeit leerstehende Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallen Kapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und 3 Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf 6 Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: 1. Dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden. 2. Die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustelle. 3. Der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind. 4. Der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 64/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2021 1. Die Vorlage OF 64/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, CDU

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 10)

Zebrastreifen an der Kita Herz Jesu in Eckenheim

06.07.2021 | Aktualisiert am: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 518 entstanden aus Vorlage: OF 74/10 vom 21.06.2021 Betreff: Zebrastreifen an der Kita Herz Jesu in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, an der Kita Herz Jesu in Eckenheim am Übergang zum Park am Kirschenwäldchen einen Fußgängerüberweg zu errichten . Begründung: Die entsprechende Kreuzung zur Matternstraße, am Übergang der Barchfeldstraße in die Kurzröderstraße, ist unübersichtlich. Abhilfe ist dringend geboten, insbesondere vor dem Hintergrund der angrenzenden Kita. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1873 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1034 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 2)

Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen

05.07.2021 | Aktualisiert am: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 484 entstanden aus Vorlage: OF 114/2 vom 10.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird gebeten, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden, Menstruationstassen und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von circa 200 bis 500 Euro pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Diese Menschen leiden unter sogenannter "Periodenarmut". Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 13 Antrag vom 19.09.2022, OF 473/2 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2937 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 2)

Vorbereitung auf Schulöffnungen nach den Sommerferien Ende August 2021 mit Blick auf das Coronavirus

05.07.2021 | Aktualisiert am: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 486 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 05.07.2021 Betreff: Vorbereitung auf Schulöffnungen nach den Sommerferien Ende August 2021 mit Blick auf das Coronavirus Der Magistrat wird gebeten, bestehende Hygiene- und Testkonzepte mit Blick auf die Verbreitung des Coronavirus in allen Schulen im Ortsbezirk 2 zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen sowie entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um sich auf eine vollständige Öffnung der Schulen nach den Sommerferien Ende August 2021 vorzubereiten und Kinder und Jugendliche bestmöglich gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Begründung: In den letzten Wochen hat der Anteil der besonders ansteckenden Delta-Variante des Coronavirus deutlich zugenommen. Auch ist nach Ansicht von Experten, wie z. B. dem Robert-Koch-Institut, der Virologin Melanie Brinkmann und Prof. Dr. Christian Drosten, davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten weiter verschärft. Experten prognostizieren bereits jetzt eine neue Coronawelle spätestens im Herbst, s. u. hierzu einige Artikel und Berichte. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass viele der älteren Schüler und alle jüngeren Schüler ohne Coronaimpfung ins Schuljahr 2021/2022 gehen werden. Deshalb fordert der Ortsbeirat 2 den Magistrat auf, bestehende Hygiene- und Testkonzepte mit Blick auf das Coronavirus in allen Schulen im Ortsbezirk 2 zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen sowie entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um sich auf eine vollständige Öffnung der Schulen nach den Sommerferien Ende August 2021 vorzubereiten und Kinder und Jugendliche bestmöglich gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Exemplarisch einige Berichte und Artikel: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/delta-variante- wird-im-juli-schon-dominieren-126464/ https://www.wa.de/leben/gesundheit/delta-variante-schu len-melanie-brinkmann-virologin-corona-tests-konzept-lollitest-nrw-sommerferien- kinder-90840713.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 566 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 11)

Mensa in der Schule am Mainbogen endlich herstellen!

05.07.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 504 entstanden aus Vorlage: OF 87/11 vom 05.07.2021 Betreff: Mensa in der Schule am Mainbogen endlich herstellen! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Mensa in der Schule am Mainbogen noch in den Sommerferien 2021 fertiggestellt wird, sodass die Schülerinnen und Schüler nach den Ferien ein Mittagessen zu sich nehmen können. Sollte es nicht möglich sein, bis zum Ende der Sommerferien 2021 (30. August 2021) die Mensaküche fertigzustellen, so wird der Magistrat dazu aufgefordert, ein Catering-Unternehmen zu beauftragen, dass ein vollwertiges Mittagessen oder, wenn gar nicht anders möglich, zumindest ein Lunchpaket täglich liefert. Dabei soll darauf geachtet werden, dass kein Einweggeschirr verwendet wird. Begründung: In der Schule am Mainbogen ereignete sich im Oktober 2018 ein Wasserschaden. Seitdem wurde mehrfach über die schleppende Renovierung des Gebäudes auch in der Presse berichtet. Die meisten Klassen- und Fachräume sind nun endlich wiederhergestellt. Die Mensa jedoch immer noch nicht. Seit drei Jahren gibt es für die Schülerinnen und Schüler kein Mittagessen. Gerade für die jüngeren Schüler, die in der Nachmittagsbetreuung, in AGs oder im Nachmittagsunterricht sind, ist das ein großes Problem, denn sie dürfen das Schulgelände in der Mittagspause nicht verlassen. Und ohne ordentliches Mittagessen lernt es sich nicht gut am Nachmittag. Anfangs hieß es noch, die Renovierung würde im Sommer 2019 abgeschlossen. Nun wird die Schule von Quartal zu Quartal vertröstet. Ist dem Magistrat das Wohl der Schülerinnen und Schüler egal? Wie lange muss sich die Schulgemeinde noch vertrösten lassen? Es wird jetzt Zeit zu handeln! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2011 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 40 2

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 11

Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim

05.07.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 43 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 05.07.2021 Betreff: Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 ("Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor" .) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es, für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geografisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie zwei Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geografisch durch die Hanauer Landstraße in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die Kinderbeauftragte/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2023, OF 483/11 Auskunftsersuchen vom 03.07.2023, V 701 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 67. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OA 43 wird abgelehnt. 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 7)

Mit Luftfiltern an Schulen im Ortsbezirk den Herbst und Winter coronasicher machen

29.06.2021 | Aktualisiert am: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 347 entstanden aus Vorlage: OF 39/7 vom 14.06.2021 Betreff: Mit Luftfiltern an Schulen im Ortsbezirk den Herbst und Winter coronasicher machen Vorgang: B 64/21 Der Magistrat wird gebeten, seine Zurückhaltung bei Luftfiltere inrichtungen an allen Schulen im Ortsbezirk zu revidieren und sich durch einen Antrag beim Bundesbildungsministerium die Mittel für Luftfilter zu sichern. Die Luftfilteranlagen sollten wartungssicher sein und keine Gefahr für Ansteckungen gleich welcher Art darstellen. Begründung: In dem vorliegenden Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 64, begründet der Magistrat die Absage an eine generelle Einrichtung von Luftfiltern an Schulen damit, dass Fensterlüften (Quer- oder Stoßlüften) ausreichend sei. Er bezieht sich dabei auf das Frankfurter Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt ist aber nicht im Klassenzimmer, wenn die Temperaturen - wie in dem vergangenen Winter - die Nullgradgrenze erreichen oder darunter sinken. Für das Stoßlüften wurde ein 20-Minuten-Rhythmus vorgeschrieben, was bedeutet, dass der Unterricht alle 20 Minuten unterbrochen werden musste, was der Lernsituation abträglich ist. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler haben diesen Winter alles geduldig mitgemacht, weil wegen fehlender Vorsorge keine Alternative vorhanden war und der Wunsch nach Unterricht groß war. Nun ist die Zeit für Vorsorge. Da kommt das Angebot aus dem Bundesministerium für Bildung und Gesundheit gerade recht: Laut Frankfurter Rundschau vom 5./6. Juni (S.11) dringt Frau Karliczek darauf, "dass vom Bund bereitgestellte Mittel für Lüftungsfilteranlagen in den Schulen genutzt werden (...). Alle für Schulen Verantwortlichen sollten bereits jetzt beginnen, Konzepte für diesen möglichst regulären Schulbetrieb nach den Sommerferien zu erarbeiten (...). Antragsberechtigt seien die Träger der Einrichtung." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2010 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 7)

Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten

29.06.2021 | Aktualisiert am: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 entstanden aus Vorlage: OF 26/7 vom 11.06.2021 Betreff: Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten Vorgang: OM 2107/17 OBR 7; OM 2108/17 OBR 7; ST 2474/17; V 1283/19 OBR 7; ST 1768/19 Der Magistrat wird gebeten, Bewohnerparkzonen in der Siedlung Westhausen vorrangig einzurichten. Begründung: Der Wunsch der Bewohner Westhausens nach einer Verbesserung der Parksituation kommt durch vielfältige Anfragen, sei es in der Bürgerfragestunde, sei es in sozialen Netzwerken, sei es durch die o. g. Ortsbeiratsanregungen zum Ausdruck. Die Antwort des Magistrats kann da nicht befriedigen: Er verspricht eine Berücksichtigung des Anliegens in ferner Zukunft. Die Beantwortung der konkreten Fragen (z. B. zu einseitigem Parken) bleibt er schuldig. Hinzu kommt aktuell der dritte Bauabschnitt am Gymnasium Nord: Zu Recht befürchten die Bewohner Westhausens weiter zunehmenden Verkehr und noch mehr Belastung für die Siedlung, weil 1. keine weitere Schulbus-Planung für die weiteren 600 Schülerinnen und Schüler vorhanden ist und 2. mit der Erweiterung zu einer Oberstufe die Nutzung privater Pkw durch Schülerinnen und Schüler anzunehmen ist. Der Magistrat weiß, dass er der Siedlung Westhausen mit den drei großen Schulen mit insgesamt demnächst über 4.000 Schülerinnen und Schüler eine sehr große Belastung aufgebürdet hat. Dies betrifft nicht nur die regelmäßigen Stoßzeiten von 20 bis 30 Minuten, was die Stadt für eine normale Belastung (ST 2474) hält, sondern alle Sonderveranstaltungen, Elternabende etc. Die Siedlung ist in ihrer Struktur (mit nur zwei Zufahrten zur Ludwig-Landmann-Straße, mit der Anlage der Häuserreihen) darüber hinaus völlig ungeeignet, größere Verkehrsaufkommen oder Parkplatzsuchende aufzunehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Siedlung quasi als Park-and-ride-Parkplatz zu benutzen durch die Abfahrt von der A 66/Miquelallee und die Haltestellen der U 7 als kommoden Zugang zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2474 Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1768 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 6)

Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen

29.06.2021 | Aktualisiert am: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 374 entstanden aus Vorlage: OF 106/6 vom 13.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von circa 200 Euro bis 500 Euro pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 15 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 7)

Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen

29.06.2021 | Aktualisiert am: 17.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 348 entstanden aus Vorlage: OF 40/7 vom 14.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden die erforderlichen Hygieneartikel nicht leisten. Viele greifen, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Gerade in der Pubertät ist die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 7)

Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen

29.06.2021 | Aktualisiert am: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 351 entstanden aus Vorlage: OF 43/7 vom 29.06.2021 Betreff: Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen Vorgang: M 76/21 Der Ortsbeirat begrüßt die Erweiterung des Gymnasiums Nord um das "Oberstufenhaus" im Zuge des 3. Bauabschnitts und die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach dieses neuen Gebäudes. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in diesem Zuge auch auf den Dächern der Bestandsgebäude (Mensa, Schulgebäude, Unterstand) weitere PV-Module installiert werden können. Begründung: Wie auf Bild 1 zu sehen, bieten insbesondere die Mensa, aber auch die bestehenden Schulgebäude sowie der begrünte Unterstand auf dem Schulhof viel Potenzial für weitere PV-Module. Die Kosten pro Kilowatt-Peak sind bei großen Anlagen typischerweise geringer, sodass die Erweiterung der PV-Anlage um weitere Module eine geringere Amortisationszeit aufweist und damit sowohl finanziell als auch ökologisch eine gute Investition ist. Bild 1: Luftbild Gymnasium Nord, Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2354 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 7

Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen

29.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 43/7 Betreff: Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die Erweiterung des Gymnasium Nord um das "Oberstufenhaus" im Zuge des 3. Bauabschnitts und die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach dieses neuen Gebäudes. Hierzu bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten , ob in diesem Zuge auch auf den Dächern der Bestandsgebäude (Mensa, Schulgebäude, Unterstand) weitere PV-Module installiert werden können. Begründung: Wie auf Bild 1 zu sehen, bieten insbesondere die Mensa, aber auch die bestehenden Schulgebäude sowie der begrünte Unterstand auf dem Schulhof viel Potential für weitere PV Module. Die Kosten pro Kilowatt-Peak sind bei großen Anlagen typischerweise geringer, sodass die Erweiterung der PV Anlage um weitere Module eine geringere Amortisationszeit aufweist und damit sowohl finanziell als auch ökologisch eine gute Investition ist. Bild 1: Luftbild Gymnasium Nord, Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 351 2021 1. Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 43/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, 2 farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 1)

Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen

29.06.2021 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 413 entstanden aus Vorlage: OF 100/1 vom 06.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird gebeten, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von circa 200 bis 500 Euro pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Diese Menschen leiden unter sogenannter "Periodenarmut". Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 27 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 12

Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen

28.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 49/12 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere der Anregung OA 438 vom 1.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anfrage OM 6248 des OBR 2 vom 24.6.2020, die dieser Magistratsvorlage als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 585 2021 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 3

Vertraglicher Rückbau der Erweiterungsfläche im Holzhausenpark

24.06.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 55/3 Betreff: Vertraglicher Rückbau der Erweiterungsfläche im Holzhausenpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert nachzuweisen, welche Aktivitäten seit dem 31.12.2019 unternommen wurden (mit Datum), um die Schulcontainer aus dem Holzhausenpark wieder zu entfernen und den Park wiederherzustellen. Begründung: Dem Schulamt wurde für die Auslagerung der Elisabethenschule vom Ortsbeirat die Möglichkeit eingeräumt, die Parkfläche zur Aufstellung der Container zu nutzen. Darüber wurde ein Vertrag geschlossen mit einer befristeten zeitlichen Nutzung und den Regelungen zum Rückbau der Parkflächen und des als Radroute und zum Rollern und Skaten genutzten befestigten Weges. Die Sanierungsmaßnahmen in der Elisabethenschule konnten nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Seit dem Rückzug in das Schulgebäude, sind die Container weiterhin ungenutzt im Park verblieben. Vom Schulamt wurde im Frühjahr 2021 berichtet, die Container seien verkauft worden aber vom Käufer noch nicht abgeholt worden. Der Gestattungsvertrag endete am 31.12.2019. Ein ähnliches Entgegenkommen zeigte der Ortsbeirat bei der Auslagerung der Merianschule und stellte auch hier Grünflächen zur Verfügung (Erweiterungsfläche Günthersburgpark). Auch hier wurden Zeitplanungen nicht eingehalten. Dem Ortsbeirat sind die Zwänge bei Bau- und Sanierungsvorhaben von Schulen bewusst, allerdings sind im hochverdichteten Stadtteil Grün- und Spielflächen ebenso wichtig. Zur Bewertung möglicher zukünftiger Kooperationen zwischen Amt und Ortsbeirat sind dem Ortsbeirat die gewünschten Informationen wichtig, um verlässliche Regelungen und vertraglich wirklich abgesicherte Absprachen zu treffen. Unter Umständen müssen Ausweichstandorte nicht in Grünflächen, sondern im Straßenraum gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 55/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 55/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1030 2021 Die Vorlage OF 55/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 3

Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen

24.06.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 74/3 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks Mädchen und jungen Frauen bei Bedarf kostenfreie Menstruationsartikel (Tampons, Binden) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund 1 von 10 Menstruierenden die erforderlichen Hygieneartikel nicht leisten. Viele greifen, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Gerade in der Pubertät ist die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, so dass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Gesundheit von Mädchen und Frauen und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt schon praktiziert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 74/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 74/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 74/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 74/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: LINKE.

Weiter lesen

Ideen