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Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung Mosaikschule

Lesezeit: 7 Minuten
Partei(en): CDU SPD FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.11.2021, OF 82/8 Betreff: Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung Mosaikschule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die ab dem 01.01.2022 umgestellte SchülerInnenbeförderung zur Mosaikschule wie bisher durch Busse der FES und neu durch Unternehmen, die der Taxi-Vereinigung Frankfurt e.V. angeschlossen sind, durch folgende Maßnahmen zu unterstützen: a) Bereitstellung einer Fachkraft Morgens und am Nachmittag zur Koordination der An- und Abfahrten auf dem Schulhof und zu den 24 eigens bestehenden Parkplätzen; b) Ausweisung einer Taxi-Halte-Zone im Wendehammer vor dem Schuleingang Mo-Fr 07.30-14.00 Uhr mit markierten Längsparkplätzen für die Rufbereitschaft, falls Kinder vorzeitig nach Hause müssen; c) auf dem Grundstück Niederursel-F Bez. 48F 503 Flur 10, Flurstücknummer 2/1 einen provisorischen Parkplatz mit 5 bis 6 Stellplätzen für weitere Wagen in Warteposition einzurichten; 2. detailliert mitzuteilen, welche fachliche Kritik das Revisionsamt der Stadt Frankfurt an der bisherigen, von der Schulgemeinde sehr wertgeschätzten SchülerInnenbeförderung über die Köhler-Busse geübt hat; 3. zu der erfolgten Ausschreibung für die SchülerInnenbeförderungsleistung mit dem Titel "Leistungsbeschreibung für die Beförderung eingeschränkt wegefähiger SchülerInnen zur Mosaikschule (Los2)" mitzuteilen, a) warum in der Leistungsbeschreibung folgende Anforderungen fehlen: Ortskunde der FahrerInnen, Bereitstellung von Fahrzeugen mit angemessener Sitzplatzkapazität (mindestens Van oder Kleinbus); b) durch geeignete Stellen (Rechtsamt, Vergabekammer) prüfen zu lassen, ob weitere Zuschlagskriterien als "Niedrigster Preis" zulässig wären, zum Beispiel: "größtmögliche Professionalität und Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung"; 4. a) vor einer Entscheidung, das übliche Optionsrecht des Auftraggebers, den SchülerInnenbeförderungsvertrag über 2022 hinaus zu verlängern, die Erfahrungen der Schule mit der Beförderungsdienstleistung der beauftragten Taxi-Unternehmen abzufragen und zur Grundlage für eine Vertragsverlängerung oder -kündigung zu machen; b) den Vertrag mit der Taxi-Vereinigung schnellstmöglich zu kündigen, falls die geforderten Leistungen nicht erfüllt werden und zum Beispiel nicht qualifiziertes Personal eingesetzt wird; 5. zu erläutern, inwieweit bei diesem Ausschreibungsverfahren der Behindertenbeauftragte der Stadt einbezogen war; 6. zu erläutern, warum zu dem großen Ämtertermin unter Federführung des Stadtschulamtes am 19.11.2021 an der Mosaikschule nicht die für SchülerInnenbeförderung zuständigen Fachleute des Stadtschulamtes vertreten waren, um die zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung direkt zu beantworten. Wird die FörderschülerInnenbeförderung als nachrangiges Problem im Stadtschulamt gesehen, so dass für diesen Termin niemand Zeit hatte? Und weshalb war der Behindertenbeauftragte der Stadt nicht eingeladen? 7. die nächste Ausschreibung dieser Fahrdienstleistung bestmöglich vorzubereiten und dazu fachlich abzustimmen mit der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Stadtbehindertenbeauftragten. Insbesondere soll vor der Ausschreibung eine Gefährdungsanalyse für eine sichere und fachgerechte Beförderung der SuS durchgeführt werden (für Fahrwege und Schulgelände).

Begründung:

Wie der Ortsbeirat durch einen Vor-Ort-Ämtertermin des Stadtschulamtes am 19.11.2021 erfahren hat, läuft die bisherige SchülerInnenbeförderung zur Mosaikschule durch das Unternehmen Köhler mit Ablauf des Jahres 2021 aus. 18 Köhler-Busse haben bisher zusammen mit der FES und vereinzelten Taxi-Fahrten die Beförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) durchgeführt, und dies seit Jahren mit guter Hand für Kinder mit teilweise sehr schwerem Handicap. Die etwa 130 SuS, die bisher Bus-Fahrdienste in Anspruch nehmen mussten, werden ab Januar im Schwerpunkt mit Taxi-Fahrzeugen zur Schule gebracht. Davon unabhängig sind die 6 Busse, die wie bisher von der FES gestellt werden. Bisher hat ein Mitarbeiter der Firma Köhler am Schuleingang die Anfahrten koordiniert, das fällt ab Januar 2022 komplett weg. Die Schulgemeinde wünscht sich eine vergleichbare Fachkraft für die Fahrten der Taxis. Zudem werden zusätzliche Stellplätze für die in dieser Schulform erforderlichen Rufbereitschaften benötigt, denn viele SuS müssen aus verschiedenen Gründen urplötzlich vorzeitig nach Hause gebracht werden. Die Vergabe der Dienstleistung an die Taxi-Vereinigung hat die Schulgemeinde sehr verunsichert, denn gerade für die Beförderung von SuS mit zum Teil schweren Handicaps gibt es erhebliche Anforderungen an das Fahrpersonal. Die SuS werden morgens vor Schulbeginn Bus für Bus gebracht und vom Lehrpersonal auf dem Schulhof abgeholt. Dafür sind auf dem Gelände 24 feste Stellplätze eingerichtet. Die SuS warten teilweise im Bus mit dem vertrauten Fahrer auf die Lehrkraft, je nachdem, wann das Fahrzeug eingetroffen ist. Werden die Kinder demnächst mit vergleichsweise kleinen Taxi-Fahrzeugen gebracht, entstehen nicht nur zusätzliche Fahrten und die den Kindern bekannten Fahrer sind nicht mehr da, auch der Platz auf dem Schulgelände wird weniger und es kann zu mehr Gefahrensituationen beim Ein- und Aussteigen kommen. Bei der Anfahrt Morgens wird mit vermehrten organisatorischen Schwierigkeiten gerechnet. Zudem stellen Eltern und Lehrpersonal fest, dass es bei den in kleiner Zahl bisher bereits stattfindenden Taxi-Fahrten immer wieder zu Verstößen gegen Sicherheitsauflagen kommt. Beim Ämterortstermin am 19.11.2021 konnte zum Beispiel beobachtet werden, dass ein Kind nicht angeschnallt war, zu viele Kinder in einem kleinen Fahrzeug saßen (Corona) und ein weiteres in den Kofferraumbereich gesetzt wurde. Es ist weiterhin unklar, welche Taxi-Unternehmen beauftragt werden und ob die Fahrer dann tatsächlich wie gefordert eine hinreichende fachliche und emotionale Professionalität im Umgang mit Schwerstbehinderten Menschen besitzen. Die angekündigte Schulung des Taxis-Personals beim ASB ist daher zwar zu begrüßen, es muss aber über weitere Fortbildungen sichergestellt werden, dass die Schülerbeförderung nachhaltig professionell durchgeführt wird. Für künftige Ausschreibungen dieser Schülerbeförderungsleitungen müssen weitere Kriterien für den Zuschlag zugrunde gelegt werden als "niedrigster Preis", denn diese Kinder mit besonderem Förderbedarf haben mehr als andere SuS Aufmerksamkeit und Fingerspitzengefühl verdient.Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1242 2021 Die Vorlage OF 82/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme