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Sichere Schulwege im Ortsbeirat 1 hier: Fußgängerüberweg Eppenhainer Straße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Betreff: Sichere Schulwege im Ortsbeirat 1 hier: Fußgängerüberweg Eppenhainer Straße Vorgang: OM 5741/20 OBR 1; ST 818/20 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits mit der OM 5741 2020 hatte der Ortsbeirat eine Querungsmöglichkeit gefordert, die jedoch mit ST 818 2020 abgelehnt wurde. Die Begründung, dass in Tempo-30-Zonen ein Fußgängerüberweg "in der Regel" entbehrlich sei, ist hier jedoch nicht zutreffend. Denn in der OM wird richtig beschrieben, dass es sich bei der Eppenhainer Straße nicht um ein homogenes Tempo-30-Wohngebiet, sondern um eine vom Durchgangsverkehr betroffene Straße handelt. Sie wird häufig von Schulkindern und älteren Menschen überquert, was ohne sichere Querungsmöglichkeit jedoch sehr gefährlich ist. Immer wieder sprechen Eltern und ältere Menschen aus der Anspacher Straße und der Wallauer Straße den Ortsbeirat 1 auf die fehlende Querungsmöglichkeit an. Die ST 818 2020 bezieht sich darauf, dass die gewünschte Querungsstelle nicht im Schulwegplan verzeichnet sei, was jedoch nicht möglich ist, weil kein geeigneter Fußgängerüberweg existiert. Aus dem Schulwegeplan wiederum ist klar ersichtlich, dass Schüler*innen aus der Anspacher Straße und der Wallauer Straße die Eppenhainer Straße auf dem Schulweg zur Grundschule Europaviertel kreuzen. Dies vorangeschickt wird der Magistrat aufgefordert, die in OM 5741 2020 geforderte Querungsmöglichkeit in der Eppenhainer Straße auf Höhe der Wallauer-/ Wörsdorfer Straße in Form eines Fußgängerüberweges zu schaffen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 896 2021 Die Vorlage OF 177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme