S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2024, OA 443 entstanden aus Vorlage: OF 820/2 vom 04.01.2024 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche aufzustellen, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen benutzt werden. Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden Pkws, geschweige denn vor Bussen und Lkws. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.02.2024, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 386/8 vom 29.01.2024 Betreff: Neubau/Sanierung der Maybachbrücke hier: Durchfahrtsgleis am U-Bahnhof "Heddernheim" mitplanen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge ggf. anstehender Brückenbaumaßnahmen an der Maybachbrücke der U-Bahnhof "Heddernheim" zu einem Verzweigungsbahnhof mit drittem Durchfahrtsgleis erweitert werden kann. Begründung: Für den Fall notwendiger Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen an der Maybachbrücke wäre es eine möglicherweise sinnvolle Synergiemaßnahme, das derzeitig nur in Fahrtrichtung Innenstadt befahrbare nordöstliche Gleis des U-Bahnhofs "Heddernheim", das u. a. zum Ausschleifen bestimmter Züge in den Betriebshof benutzt wird, in Fahrtrichtung Innenstadt zu öffnen. Das Gleis endet derzeit am Prellbock. Damit könnte ein dreigleisiger Verzweigungsbahnhof mit vielen Betriebsvorteilen entstehen: Von beiden Fahrtrichtungen könnte das dritte Gleis zusätzlich angefahren werden, bei Störungen wäre es einfacher, umzusteigen und Züge zu drehen, und das An- und Abkuppeln könnte ebenfalls störungsfreier für die nachfolgenden Züge durchgeführt werden. Mit drei durchgehenden Gleisen an diesem wichtigen Knotenpunkt der Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 könnte der Betrieb der A-Strecke verbessert werden, und die Nutzung dieser Linien würde für Fahrgäste attraktiver. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 21.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 438 entstanden aus Vorlage: OF 933/6 vom 11.01.2024 Betreff: Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz Vorgang: V 76/21 OBR 12; OM 4310/23 OBR 6; ST 1640/23; B 318/23; OA 388/23 OBR 6; ST 2219/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch auf Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen und bei Ablehnung/Nichtbeantwortung die notwendigen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht/bei der zuständigen Behörde einzulegen. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2219, teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet (...)" und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht vom 14.08.2023, B 318, sowie die Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1640, bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung einbinden und mitnehmen. Das Gefühl ist, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden und irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können. Der Ausbau der BAB 5 beeinträchtigt die Bevölkerung entlang der BAB 5 extrem, deshalb müssen rechtzeitig Informationen aufgrund einer solchen einschneidenden Planung offen kommuniziert werden. Dabei gehören die Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, wie die Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen, wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung dazu. Auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, oder wichtige Faktoren über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen, die für die betroffene Bevölkerung von größter Wichtigkeit sind, müssen kommuniziert werden. Im Interesse seiner Stadtbevölkerung und hier insbesondere der betroffenen Stadtteile sieht der Ortsbeirat den Magistrat der Stadt Frankfurt in der Verantwortung, auch auf dem Klageweg sein Recht auf Information einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 76 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1640 Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 318 Anregung vom 12.09.2023, OA 388 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2219 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 438 wird dem Magistrat gemeinsam mit der Vorlage OA 431 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)
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S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)
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S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2024, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 04.01.2024 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutsche Bahn AG darauf zu drängen, dass an der Kasseler Straße, der Kreuznacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und die Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S 6 von Bockenheim nach Bad Vilbel wurde an der Neubaustrecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärmschutz erhalten. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden: "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen, um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4392, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024
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S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 15.01.2024 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 151/23; OA 400/23; V 766/23; M 186/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186) neben der Ortsbeiratsanregung und dem Auskunftsersuchen zur M 151 (OA 400 und V 766) zwingend folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorlagen M 151 und M 186 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der Vorlage M 186 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurden daher vom Ortsvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden Anregung OA 400 zur M 186 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4385, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024
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S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2023, OA 391 entstanden aus Vorlage: OF 744/2 vom 17.09.2023 Betreff: Vorlage M 136 zurückstellen, bis die Situation aller von der Baumaßnahme betroffenen Bäume geklärt ist Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 136 wird zurückgestellt, bis der Eingriff in den gesamten von der Baumaßnahme betroffenen Baumbestand (der in der Vorlage M 136 thematisierte Baum und die Bäume entlang des derzeitigen Zauns an der Ernst-Schwendler-Straße) geklärt ist. 2. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zeitnah mit allen relevanten Akteuren (Magistrat, zuständige Ämter, Stadtverordnete, Ortsbeirat 2, Bundesbank, ggf. US-Konsulat) einen Ortstermin zu organisieren. Begründung: Der in der Vorlage M 136 zur Fällung beantragte Baum steht gemäß der Vorlage im Bereich der Ausfahrt aus der US-Siedlung von der Joachim-Becher-Straße in die Ernst-Schwendler-Straße. Begründet wird die Notwendigkeit der Fällung damit, dass die US-Regierung gewährleisten will, dass die Siedlung mit großen Bussen über die besagten Straßen verlassen werden kann. Dabei stünde der in Rede stehende Baum im Bereich der Schleppkurve solcher großen Busse. Ein möglicher Umbau der Schleuse sei hierfür möglich, aber zu aufwendig. Vor Ort ist jedoch festzustellen, dass besagte Schleuse nicht breit genug ist, damit Busse mit solchen Wenderadien diese überhaupt passieren können. Insofern müsste, um die Tatsachen für die Begründung der Fällung herzustellen, die Schleuse ohnehin umgebaut werden, wobei dies dann auch direkt so geschehen könnte, dass eine Fällung nicht weiter notwendig wäre. Vor Ort zeigt sich jedoch ein größeres Problem. Die Baumaßnahme und die damit verbundene Baumfällung dient der Herstellung einer Anlieferungszone für die Bundesbank. Hierzu werden entlang der Ernst-Schwendler-Straße zunächst im Bereich des derzeitigen Gehwegs entlang des Bundesbankzauns acht Ersatzbaumpflanzungen vorgenommen. Nordwestlich dieser Pflanzungen soll für die Anlieferzone eine zweite Fahrspur hergestellt werden, die etwa vier Meter breit sein soll. Genau in diesem Bereich (Dreieck zwischen Geldmuseum, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Eppstein-Straße) steht derzeit jedoch ein Baumhain. Für die Fahrbahn müssten ca. 20 Bäume weichen. Hiervon ist jedoch in der Vorlage M 136 und auch sonst bisher nichts bekannt. Dies steht jedoch mit der in der Vorlage M 136 gewünschten Fällung in deutlichem Zusammenhang. Daher müsste der gesamte Eingriff in den Baumbestand vor einer ersten Fällung in den Blick genommen werden. Eine Zustimmung der einzelnen Fällung gemäß der Vorlage M 136 würde gleichzeitig bereits eine Entscheidung für die Baummaßnahme in ihrer derzeitigen Planung und damit gegen die anderen Bäume bedeuten, ohne dass diese dabei überhaupt diskutiert würden. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt (https://geoportal.frankfurt.de/karte/#) mit eigenen Anmerkungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 391 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 391 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung für den Lkw-Wartebereich in der Ernst-Schwendler-Straße überarbeitet wird und dass die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen nicht direkt in der Ernst-Schwendler-Straße gepflanzt werden müssen, sondern im umliegenden Ortsbezirk. Die Vorlage OA 391 wird deshalb als erledigt gesehen. 2. Die Vorlage OA 391 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, OA 391 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung für den Lkw-Wartebereich in der Ernst-Schwendler-Straße überarbeitet wird und dass die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen nicht direkt in der Ernst-Schwendler-Straße gepflanzt werden müssen, sondern im umliegenden Ortsbezirk. Die Vorlage OA 391 wird deshalb als erledigt gesehen. 2. Die Vorlage OA 391 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3842, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 3984, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 388 entstanden aus Vorlage: OF 847/6 vom 05.09.2023 Betreff: Griesheim: Machbarkeitsstudie A 5 (BAB 5) hier: Machbarkeitsstudie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vorlegen Vorgang: V 76/21 OBR 12; ST 1640/23; B 318/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber der Autobahn GmbH die unverzügliche Auskunft über die Machbarkeitsstudie aufg rund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu verlangen, welches in Deutschland den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden regelt. Begründung: Aus der Vorlage vom 14.08.2023, B 318, wie auch aus der Vorlage vom 07.08.2023, ST 1640, geht hervor, dass selbst der Magistrat bis heute keine Kenntnis über die Inhalte der Machbarkeitsstudie hat. Dies sieht der Ortsbeirat als eine massive Missachtung der Interessenvertreter einer betroffenen Kommune an. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde (Bundesministerium für Digitales und Verkehr). Andererseits könnte eine solche Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt Ängste in der Bevölkerung nehmen, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden, d. h. vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 76 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1640 Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 318 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 49 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 388 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3906, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 390 entstanden aus Vorlage: OF 980/1 vom 26.08.2023 Betreff: Landstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und Landstrom-Ladeinfrastruktur endlich bauen Dem Ortsbeirat 1 stinkt es gewaltig: Nach wie vor verpesten die am Mainkai liegenden Flusskreuzfahrtschiffe Tag und Nacht die Luft mit Dieselabgasen. Eine funktionierende Landstromversorgung ist immer noch nicht in Sicht. Bereits seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat eine klimagerechte und leise Landstromversorgung für Mainschiffe. Eine oberirdische Anlage wäre eine etablierte Lösung, schnell zu planen und umzusetzen und mit Landesmitteln in Höhe von über 900.000 Euro gefördert. Das hat auch die Vorstellung der Planungsvarianten und Gutachten im Ortsbeirat 1 im Jahr 2021 ergeben. In Städten wie Köln, Düsseldorf und Würzburg hat man bereits vor vielen Jahren Lösungen gefunden, die Ladestationen am Ufer mit den Denkmalschutzauflagen in Einklang zu bringen. Die Anlagen konnten vergleichsweise schnell errichtet werden und haben Hochwasser unversehrt überstanden. Der Magistrat samt Denkmalschutz hat sich jedoch für eine Unterflurlösung entschieden, die es bisher nirgendwo sonst gibt. Es ist auch nach Jahren der quälend langsamen Planung weiterhin unklar, ob die bevorzugte unterirdische Lösung hochwassersicher und normgerecht ist. Auch Hindernisse wie Reste der Stadtbefestigung, Kanäle und querende Leitungen haben den Magistrat nicht dazu bewogen, seine Haltung zu überdenken. Er lässt die Planungen weiterführen, obwohl nicht absehbar ist, ob die unterirdische Lösung überhaupt umsetzbar sein wird. Bereits jetzt ist klar, dass die unterirdische Variante deutlich teurer und ein wirtschaftlicher Betrieb nicht erreichbar sein wird. Das alles ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln! Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sofort die unsäglichen Planungen zu stoppen und der Posse ein Ende zu setzen; 2. dem Ortsbeirat 1 noch in diesem Jahr den aktuellen Planungsstand, die prognostizierten Kosten und den geplanten Fertigstellungstermin vorzustellen. Das kann auch im Rahmen eines Ortstermins stattfinden; 3. nach Sichtung und Würdigung der Fachexpertise und Anhörung des Ortsbeirats zügig einen Beschluss zu einer oberirdischen Lösung zu fassen und die beteiligten Ämter anzuweisen, diese zeitnah umsetzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.11.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4049, 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 28.11.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 376 entstanden aus Vorlage: OF 787/6 vom 16.06.2023 Betreff: Bahnhöfe Höchst und Griesheim: Wo bleibt die Barrierefreiheit? Defekte Aufzüge im Bahnhof Höchst - was macht man besser in Griesheim? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Informationen bei der Deutschen Bahn aufgrund des Artikels im Höchster Kreisblatt vom 09.05.2023, Seite 15, einzuholen: 1. In welchem Umfang geht der Ausfall der Aufzüge im Bahnhof "Frankfurt-Höchst" auf Vandalismus zurück? 2. Wie hoch ist die Ausfallquote im Vergleich zu anderen Bahnhöfen? 3. Ließe sich ein Defekt durch Vandalismus durch eine noch robustere Ausführung der Aufzüge vermeiden? 4. Werden Ersatzteile vorgehalten, um eine schnelle Reparatur der Aufzüge zu gewährleisten? 5. Wie lange dauert es in der Regel von der Meldung einer Funktionsstörung bis zur Reparatur? 6. Gibt es eine statistische Erfassung über die Art und Ursache des Defekts bzw. Art und Weise des Vandalismus und der Dauer der Reparaturen? 7. Was unternimmt die Deutsche Bahn, um ihrer Pflicht nachzukommen, die Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe dauerhaft zu gewährleisten und sicherzustellen? 8. Wie stellt die Deutsche Bahn sicher, dass die Barrierefreiheit am Bahnhof "Frankfurt-Griesheim", der jetzt entsprechend umgebaut werden soll (mit vier Aufzügen), real gewährleistet ist? Begründung: Wie der Presse vom 09.05.2023 zu entnehmen ist, ist die Barrierefreiheit am zweitgrößten Bahnhof Frankfurts wegen ständig ausfallender Aufzüge nicht gelungen. Die Deutsche Bahn wirft den Nutzern unsachgemäße Nutzung vor und appelliert an die Bürger, sorgsamer mit den Aufzugsanlagen umzugehen. Diese Aussage bedeutet also, dass die Bahn zwar Aufzüge eingebaut hat, um theoretisch eine Barrierefreiheit ihres Bahnhofs hergestellt zu haben, die Nutzer des Bahnhofs aber gebeten werden, diese möglichst nicht zu benutzen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie dies unsachgemäß machen bzw. die Aufzüge unsachgemäß nutzen? Die Deutsche Bahn hat die Auflage, ihre Bahnhöfe barrierefrei neu zu bauen bzw. umzubauen, um für alle Menschen nutzbar zu sein. Davon ist die Deutsche Bahn weit entfernt. Anstelle nach Lösungen zu suchen, wie die Umsetzung wirklich zum Vorteil der Nutzer, insbesondere derjenigen Nutzer mit mobiler Einschränkung oder sonstiger Hilfsmittel, Kinderwagen etc., wird, wirft sie den Nutzern unsachgemäße Handhabung vor. Das ist eine pauschale Verurteilung. Der Ortsbeirat bittet daher um Aufklärung, damit die Nutzer der Bahn sich "sachgemäß" verhalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 376 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3708, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 14.06.2023 Betreff: Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Betreibern RMV, traffiQ oder VGF, gegebenenfalls auch mit der Deutschen Bahn, in Kontakt zu treten, um dringend Lösungen für die miserable und teilweise unklare Informationspolitik bei künftigen Zugausfällen, Umleitungen etc. zu finden. Dazu zählen gut sichtbare Aushänge, korrekt angebrachte und gut sichtbare Wegweiser zum Schienenersatzverkehr, gute Informationen an den Bahnhöfen, korrekte digitale Anzeigen und keine verwirrenden Sprachansagen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die Lautsprecheransagen an den Bahnhöfen klar, an allen Ecken des Bahnhofs verständlich und mit aktuellem Bezug vorzubringen. Begründung: "Frankfurt-Griesheim", wie auch die anderen Bahnhöfe im Frankfurter Westen, sind stark frequentierte Bahnhöfe, genutzt von den Menschen im Westen, egal ob Wohnende, Durchreisende, Arbeitnehmende oder auch Arbeitgebende. Sie sind darauf angewiesen, zuverlässig und zielführend informiert zu werden. Am Wochenende vom 9. bis zum 11. Juni 2023 fielen mal wieder sämtliche S-Bahnen wegen Bauarbeiten aus. Eine vorausgehende gut sichtbare Information über den Ersatzverkehr, den die Kunden nutzen sollten, fand vorher nicht statt. Während des Ausfalls des Zugsverkehrs konnte auch am Bahnsteig kein gut sichtbarer Hinweis festgestellt werden. Lediglich an den Bushaltestellen in der Waldschulstraße befand sich ein kleiner DIN-A5-Zettel, der interpretationsfähig war. Auch heute ist der Bahnverkehr schon wieder gestört. Termine sind nicht einhaltbar, man kommt viel zu spät an sein Ziel. Ferner sind die Ansagen, wenn denn eine erfolgt, oft nicht verständlich, insbesondere dann, wenn man nicht direkt nah am Lautsprecher steht. Unkorrekte Anzeigen auf den Anzeigetafeln sind verwirrend. Durchsagen, dass ein Zug ausfällt, der gerade kommen soll, wenn der verspätete Zug kurz darauf einfährt, sind ebenfalls keine Hilfe, sondern verwirren nur. Der Ortsbeirat möchte, dass die Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu muss er aber auch so zur Verfügung stehen, dass dies einfach möglich ist und nicht zu einer Odyssee entweder beim Fortkommen oder bei der Informationspolitik wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 3 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird im Rahmen der Vorlage B 323 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 3710, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 379 entstanden aus Vorlage: OF 940/1 vom 19.06.2023 Betreff: Kein Ausbau der A 5 im Frankfurter Stadtgebiet Der Ortsbeirat 1 lehnt jegliche Ausbaupläne für die A 5 im Stadtgebiet Frankfurt am Main ab. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Zuhilfenahme aller rechtlichen Möglichkeiten sich dafür einzusetzen, die Durchführung der Autobahnausbaupläne der Bundesregierung zu verhindern. Begründung: Die Planung der Bundesregierung ist aus der Zeit gefallen. Wir brauchen nicht mehr Individualverkehr und Warentransport per Lkw. Wir benötigen einen besseren ÖPNV und Warenverkehr auf der Schiene. Der Autobahnausbau würde vielen Menschen den Lebensmittelpunkt zerstören. Haus, Wohnung und Kleingarten wären unwiederbringlich weg. Ökologisch wäre zusätzliche Versiegelung und Raubbau an der Natur gegen jede langfristige Vernunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 180 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 379 wird im Rahmen der Vorlage B 130 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3711, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2023, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 478/11 vom 15.06.2023 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Ortsbezirk 11 kommen würde. Um dies zu erreichen, muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht, die Straßen Am Erlenbruch, Wächtersbacher Straße und den Stadtteilkern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien. Dazu muss der Lkw-Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen, muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen miteinbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3707, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.06.2023, OA 369 entstanden aus Vorlage: OF 716/5 vom 27.03.2023 Betreff: Straßenbahnhaltestelle "Odenwaldstraße" in Niederrad erhalten Vorgang: M 31/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbahnhaltestelle "Odenwaldstraße" zu erhalten. Begründung: An dieser Haltestelle befinden sich eine Apotheke, zahlreiche Geschäfte und drei Kindereinrichtungen. Die Niederräderinnen und Niederräder möchten keine Verschiebung der Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.02.2023, M 31 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 405 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 131 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 369 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Annahme), AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3511, 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 362 entstanden aus Vorlage: OF 856/1 vom 16.05.2023 Betreff: Kunst im Untergrund - U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" aufwerten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen künstlerischen Wettbewerb zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" auszuschreiben und hierfür eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats, der VGF, des RMV, traffiQ, der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG), der Fraktionen der betroffenen Ortsbeiräte sowie des Fahrgastbeirates zu bilden. Ziel des Wettbewerbes soll es sein, eine Vielzahl von Maßnahmen zur 1. Erhöhung der Aufenthaltsqualität; 2. Verbesserung der Orientierung; 3. Schaffung angstfreier Räume; 4. Darstellung der Geschichte des Ortes mit seinen übergeordneten Gebäuden wie dem Eschenheimer Tor, ehem. Theater am Turm, Goepfert-Brunnen, Rentenbank, Bayer-Hochhaus, Frankfurter Rundschau möglichst schnell zu erarbeiten und kostengünstig umzusetzen. Dabei sollen selbstverständlich die Bedürfnisse der Unterkunft für obdachlose Menschen berücksichtigt werden. Begründung: Die Station ist funktional in einem akzeptablen Zustand, bietet den Fahrgästen aber einen eher kläglichen Anblick. Hier sind neue Ideen gefragt, um einfache und kostengünstige Maßnahmen zu finden und schnell umzusetzen. Die Frankfurter Kunstszene ist groß und bunt und mischt sich gerne immer wieder ein. Im Rahmen eines Wettbewerbes können die unterschiedlichsten Ideen vorgestellt und ausgewählt werden. Künstlerisch gestaltete öffentliche Räume sind weniger von Vandalismus betroffen und von mehr Rücksichtnahme geprägt. Die Fahrgäste können sich besser mit ihrer U-Bahn-Station identifizieren und der Wiedererkennungswert wird erhöht. Der positive Einfluss von Kunst sollte gerade an dieser U-Bahn-Station nicht länger ungenutzt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 3 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 130 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 362 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD und 1 LINKE. 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 13.07.2023, TO I, TOP 121 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OA 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung); AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 20. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 21.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 362 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage OA 362 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 362 wird im Rahmen der Vorlage NR 750 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 21. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 19.10.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 362 wird im Rahmen der Vorlage NR 750 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage OA 362 wird im Rahmen der Vorlage NR 750 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4009, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023
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S A C H S T A N D : Anregung vom 02.05.2023, OA 355 entstanden aus Vorlage: OF 843/1 vom 12.04.2023 Betreff: Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A 5-Ausbau stoppen Auch die Menschen im Ortsbezirk 1 sind vom geplanten Ausbau der A 5 durch mehr Lärm, Abgase und zunehmenden Verkehr über die Anschlussstellen Westhafen und Westkreuz/Messe betroffen. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der geplante Ausbau der A 5 zwischen Goldstein/Niederrad und dem Bad Homburger Kreuz wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass der Ausbau der Autobahn A 5 nicht in den neu zu erstellenden Bundesverkehrswege- und mobilitätsplan 2040 aufgenommen wird und nicht als vordringliche Maßnahme im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 weiterverfolgt wird. Begründung: Im Interesse der Anwohnenden entlang der A 5 muss auf den Ausbau der Autobahn um weitere Fahrspuren verzichtet werden. Die Annahme, der Verkehr drohe ohne einen Ausbau "zusammenzubrechen", ist durch belastbare Fakten nicht belegt. Vielmehr führen mehr Fahrspuren auch zu mehr Pkw- und Lkw-Verkehr. Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und damit der Zunahme von Fahrzeugbewegungen noch zunehmen würde. Statt eines monströsen Ausbaus der A 5 sollte der Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Streckenabschnitte verbessert werden. Außerdem verträgt sich eine Zunahme des Autoverkehrs, der ein Viertel aller Umweltbelastungen bundesweit ausmacht, nicht mit den Klimaschutzzielen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Hierzu hat auch das Bundesverfassungsgericht der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 basiert auf veralteten Erkenntnissen und Erhebungen und muss an die geänderten Gegebenheiten und Realitäten - wie Klimakrise, veränderte Arbeitswelten, Verlagerung des Güterlastverkehrs auf die Schiene, veränderte Lebensgewohnheiten und nachhaltigeres Mobilitätsverhalten der Menschen angepasst und entsprechend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 355 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3353, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2023, OA 349 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 22.04.2023 Betreff: Rechte von Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern und gleichzeitig die Umwelt schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Umland und dem Land Hessen zu prüfen, wie die Not der Lkw-Fahrenden gelindert werden kann, um diesen die i hnen zustehenden gesetzlichen Pausen auf für Lkws nutzbaren Flächen zu ermöglichen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Begründung: Die oft gesetzeswidrige und unmenschliche Situation der Lkw-Fahrenden und deren Bedarf für die Einhaltung der Pausen gilt es zu berücksichtigen, ohne weitere Flächenversiegelung herbeizuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.06.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 349 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen NR 636) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 349 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 636) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3351, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2023, OA 348 entstanden aus Vorlage: OF 748/6 vom 02.04.2023 Betreff: Kein Ausbau der A 5 im Frankfurter Stadtgebiet Der Ortsbeirat 6 der Stadt Frankfurt am Main lehnt jegliche Ausbaupläne für die A 5 im Stadtgebiet Frankfurt am Main ab. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Zuhilfenahme aller rechtlichen Möglichkeiten sich dafür einzusetzen, die Durchführung des geplanten Autobahnausbaus der Bundesregierung zu verhindern. Begründung: Die Planung der Bundesregierung ist aus der Zeit gefallen. Es wird nicht mehr Individualverkehr und Warentransport per Lkw gebraucht. Es wird ein besserer ÖPNV und Warenverkehr auf der Schiene gebraucht. Der Ausbau der Autobahn würde vielen Menschen den Lebensmittelpunkt zerstören. Haus, Wohnung und Kleingarten wären unwiederbringlich weg. Ökologisch wäre zusätzliche Versiegelung und Raubbau an der Natur gegen jede langfristige Vernunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 348 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3350, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 351 entstanden aus Vorlage: OF 435/11 vom 24.03.2023 Betreff: Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Autobahn GmbH und den zuständigen Bundesbehörden in Verhandlung zu treten, um sowohl an der Nord- als auch der Südseite der Autobahn auf Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim entlang der A 66 im Rahmen der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels den veralteten, maroden und ungenügenden Lärmschutz zu erneuern und zu erweitern. Der Lärm der Autobahn dringt mittlerweile in Bergen-Enkheim bis an den Berger Hang und in Fechenheim bis weit in den Stadtteil hinein, was die Lebensqualität für Mensch und Tier massiv einschränkt. Begründung: Verkehrsminister Al-Wazir hat bei der Unterzeichnung des Vertrags zum Tunnelbau im Riederwald den maroden und ungenügenden Lärmschutz für Bergen-Enkheimer Bürger bedauert und Abhilfe in Aussicht gestellt. Dafür wolle er sich beim Bund stark machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.09.2023, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 351 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OA 351 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2023, OA 346 entstanden aus Vorlage: OF 227/8 vom 25.10.2022 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5 Vorgang: OA 605/20 OBR 12; V 76/21 OBR 12; ST 2449/22 Mit Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2449, teilt der Magistrat mit, dass die Inhalte der Studie aktuell zwischen der Autobahn GmbH und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr als Auftraggeber abgestimmt werden und er bestrebt ist, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie die Position der Autobahnverwaltung in Erfahrung zu bringen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den Zeitungsbericht der Frankfurter Rundschau vom 21.10.2022 "Zehn Spuren auf der A 5 sind machbar" mitzuteilen: 1. Welche neuen Informationen liegen dem Magistrat aktuell vor? 2. Was ist aus der Abstimmung zwischen der Autobahn GmbH und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr geworden? 3. Wann erfolgen die eigene Positionierung und die zugesagte Information der parlamentarischen Gremien wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte (s. ST 2449 letzter Satz)? Begründung: Zur Begründung wird auf die Begründung der Vorlagen OA 605 und V 76 verwiesen. In Zeiten der Klimakrise sowie der angestrebten Verkehrswende ist eine Ausbauplanung auf zehn Fahrspuren nicht vertretbar sowie den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.08.2020, OA 605 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 76 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2449 Bericht des Magistrats vom 08.09.2023, B 341 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 341 vom 08.09.2023) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3208, 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2023, OA 336 entstanden aus Vorlage: OF 706/6 vom 19.02.2023 Betreff: Toiletten im Bahnhof "Frankfurt-Höchst" Vorgang: OM 1537/22 OBR 6; ST 2757/22 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023-2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, ausreichend finanzielle Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um den Betrieb der Toilettenanlage durch die FES im Höchster Bahnhof sicherzustellen. Die Kosten sind der Deutschen Bahn nach Möglichkeit in Rechnung zu stellen, die von der besseren Ausstattung am Höchster Bahnhof ebenfalls profitiert. Begründung: Der Bahnhof in Höchst ist nach dem Frankfurter Hauptbahnhof der am zweitstärksten frequentierte Bahnhof und braucht selbstverständlich eine funktionierende Toilettenanlage. Die haushalterische Beordnung wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2757, angeregt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1537 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2757 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 336 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 105 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 336 wird im Rahmen der Vorlage M 174/22 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz)
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S A C H S T A N D : Anregung vom 21.02.2023, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 748/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs "Galluswarte"/Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenallee bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßborner Straße in ausreichender Höhe installiert werden und Passantinnen und Passanten vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3028, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2023, OA 324 entstanden aus Vorlage: OF 676/6 vom 21.01.2023 Betreff: Griesheim und Goldstein: Ausbau der A 5 - Bohrungen und Vermessungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Informationen bei der Autobahn GmbH bzw. dem Regierungspräsidium Darmstadt über die erfolgten Bohr- und Vermessungsarbeiten entlang der A 5 im Bereich Griesheim und Goldstein einzuholen, um zu erfahren, was es mit den von Bürgern beobachteten kürzlich erfolgten Bohrungen und Vermessungen auf sich hat, die im Bereich Goldstein entlang der A 5 durchgeführt wurden. Dies umso mehr, als dass diese Arbeiten auf einem privaten Grundstück stattfanden, was ein Eigentümer nur durch Zufall mitbekam; 2. dringend dafür zu sorgen, dass die bereits geforderte umgehende öffentliche Information der Bürger in den betroffenen Stadtteilen bezüglich des Ausbaus der A 5 in einer Bürgeranhörung erfolgt, da Wohnquartiere und Kleingartenanlagen davon in heute unbekanntem Umfang betroffen sein werden. Begründung: Wie zu erfahren war, fanden Bohrungen und Vermessungen im Stadtteil Goldstein, Bereich Morgenzeile, auch auf Privateigentum statt. Um die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Verbreiterung der A 5 von acht auf zehn Fahrspuren zu ermöglichen, müssen im Bereich Griesheim/Goldstein auch Auf- und Abfahrten neu geplant werden, die weitere Flächen verbrauchen, sodass der Eingriff in Griesheim und Goldstein massiv sein wird. Wie schon in vorhergehenden Anregungen ausgeführt, ist der Ausbau der A 5 weder klima- noch zukunftsgerecht. Zudem ist zu fordern, dass die Bürgerinnen und Bürger, über deren Eigentum hier verfügt wird, ohne dass sie davon wissen, zunächst umfassend informiert und danach in demokratischer Art und Weise in den Entscheidungsprozess über die Sinnhaftigkeit und gegebenenfalls die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.06.2023, B 281 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3026, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 299 entstanden aus Vorlage: OF 245/7 vom 14.01.2023 Betreff: U-Bahn-Station der Linie 7 im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn 5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der Bedingungen ist eine leistungsfähige U-Bahn-Linie 7, die bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule für eine Ortsumfahrung von Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der RTW zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der Europäischen Schule und anschließend auf der Schultrasse wurde favorisiert. Diese sei für die Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren kann. Laut traffiQ könnte die U-Bahn-Linie 7 in Spitzenzeiten auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, könne die Zugfolge gar auf 30 erhöht werden. Neben den U-Bahn-Linien 1, 4 und 9 werden auch die U-Bahn-Linie 7 und die RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Wie sollen RTW und U-Bahn-Linie 7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? - Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? - Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? - Wie ist das Wenden beabsichtigt? - Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? - Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? - Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 nachgereicht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 181 = Ablehnung, OA 299 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181 und OA 299 = Ablehnung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 304 entstanden aus Vorlage: OF 646/6 vom 27.12.2022 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße Am 1. November 2022 wurde im Ortsbeirat das Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte vorgestellt. Darin wurde u. a. als Mangel der Bahnübergang in der Elektronstraße gesehen. Da dieser nicht im Umbauprogramm Griesheim-Mitte enthalten ist, wurde auch nicht weiter auf eine Umgestaltung bzw. Verbesserung der Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende eingegangen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Lösungen für die langen Wartezeiten für Fußgänger am Bahnübergang Elektronstraße zu entwickeln. Hierzu soll der Magistrat auch berichten, welche Gespräche er bereits mit den Eigentümern der an den Bahnübergang angrenzenden Grundstücke geführt hat, um eine Fußgängerunterführung oder alternativ eine -überführung, die auch von Radfahrenden nutzbar ist, ermöglichen zu können; 2. endlich die geforderten Bänke nördlich und südlich der Schrankenanlage im Randbereich des Fußgängerweges (auf Höhe des Spielfelds) bzw. der Abstellfläche von Kfz vor dem Privatgrundstück des Gewerbeunternehmens Beck aufzustellen. Die jeweilige Fläche für eine Bank ist aus Sicht des Ortsbeirates dort vorhanden. Hilfsweise wird beantragt, einen Ortstermin zwecks Aufstellungsmöglichkeiten von Bänken anzuberaumen; 3. parallel zum Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte ein Konzept für ganz Griesheim zu erarbeiten. Begründung: Schon seit Jahren werden die genannten Schwachstellen in Griesheim benannt. Immer wieder wird seitens des Magistrats vertröstet oder abgelehnt. Der Ortsbeirat will den Autoverkehr zurückdrängen, aber behindert ständig die Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es nutzt den Griesheimer Bürgerinnen und Bürgern nichts, wenn in den innerstädtischen Stadtteilen die Wege für Fußgänger und Radfahrer optimiert werden. Diese Optimierung muss dringend auch für die anderen Stadtteile erfolgen. An diesem Übergang, der ein insbesondere von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden viel genutzter Übergang ist, muss nun endlich auch die Möglichkeit geschaffen werden, um diejenigen zu stärken, die ihre Wege nicht mit dem Kfz zurücklegen. Denn wer in diesem Bereich in Griesheim wohnt, nicht motorisiert unterwegs sein will oder kann, aber Einzelhandel, Bus, Straßenbahn oder den Main erreichen will, muss einen sehr weiten Umweg in Kauf nehmen, oder er muss in Kauf nehmen - zum Teil auch ohne ersichtlichen Grund -, unendlich lang an geschlossenen Schranken zu warten. Eine andere Möglichkeit der Querung von Alt-Griesheim nach Griesheim-Mitte oder umgekehrt gibt es in diesem Bereich nicht. Dabei sind Wartezeit von mehr als 20 Minuten und länger (auch 40 Minuten waren schon dabei) inzwischen keine Seltenheit mehr am Bahnübergang in der Elektronstraße. Wer einkaufen war, dem gehen die Kühlsachen kaputt, wer einen Termin hat, muss im Stadtteil Minimum 20 Minuten zusätzliche Wegzeit einkalkulieren, obwohl er in fünf bis zehn Minuten eigentlich am Ziel wäre. Deshalb ist es an der Zeit, endlich auch eine Lösung für den beschrankten Bahnübergang Elektronstraße zu finden. Die Beschränkung des Verkehrskonzepts auf Griesheim-Mitte verhindert, dass diese und andere Probleme in ihrem sachlichen Zusammenhang gesehen werden. Es sollte deshalb schnellstens ein Konzept für den gesamten Stadtteil entwickelt werden. Dabei müssen die beiden Konzepte, Verkehr und Rad, im Zusammenhang gesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2023, OF 729/6 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 41 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2023, ST 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2891, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2023, OA 301 entstanden aus Vorlage: OF 368/11 vom 08.12.2022 Betreff: Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen gut befahrbaren Radweg parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel zu planen und zu bauen. Im Vorfeld sind mit der Stadt Bad Vilbel Verhandlungen über die Weiterführung des gut befahrbaren Radwegs innerhalb des Bad Vilbeler Gebiets aufzunehmen. Vorzugsweise sollte der gut befahrbare Radweg auf der Standspur der rechten Seite von Frankfurt am Main kommend in Richtung Bad Vilbel fü hrend geplant und angelegt werden. Falls die notwendige Breite des gut befahrbaren Radwegs nicht ausreichend sein sollte, könnte der Radweg beidseits der Friedberger Landstraße hergestellt werden. Der gut befahrbare Radweg sollte ausreichend breit, baulich abgetrennt und farblich gestaltet sein. Begründung: Die jetzige Radwegeführung von Frankfurt am Main nach Bad Vilbel über den Heilsberg kann nicht als gut befahrbarer Radweg genutzt werden, da dieser Weg nicht entsprechend ausgebaut ist. Ein- und Ausfahrten von Garagen sowie querende Fußgänger im Bereich von Bushaltestellen behindern den Radverkehr. Zwecks Minderung des Kfz-Verkehrs sind die Bedingungen für den Rad- und E-Scooter-Verkehr zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 225 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 301 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2889, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 66-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 269 entstanden aus Vorlage: OF 655/1 vom 12.10.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße wie folgt ergänzen zu lassen, um diesen klima- und zukunftsgerecht aufzustellen: 1. Unter Punkt 5.10 Dachgestaltung soll die Verpflichtung zur Installation von großflächigen Solarstromanlagen auf geeigneten Dachflächen festgeschrieben werden. 2. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die im ISTEK festgelegte Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache aufgenommen werden. Die Trasse soll begrünt bzw. als Rasengleise geführt werden. Die Auswirkungen auf die Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße sind zu berücksichtigen. 3. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die bestehende Straßenbahntrasse in der Langen Straße entsiegelt, begrünt und ggf. als Rasengleise ausgebildet werden. 4. Unter Punkt 6.1 Erschließung soll die wegen Punkt 2 notwendige Verlegung der Fahrspur in Richtung Innenstadt aus der Allerheiligenstraße in die Battonnstraße berücksichtigt werden. 5. In diesem Zuge soll auch eine Baumreihe entlang der Bebauung in der Battonnstraße festgelegt werden. Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen ergänzen die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße im Hinblick auf den Klimaschutz, Entsiegelung, Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2886, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 61-00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 347/3 vom 24.08.2022 Betreff: Studie zu Fahrradgaragen Vorgang: NR 275/22; B 268/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Initiative der Stadtverordnetenversammlung zur Schaffung von mehr Fahrradparkplätzen in den Stadtteilen (Antrag NR 275), insbesondere auch zur Prüfung zum Bedarf, den Kosten und allen Aspekten zur Aufstellung von abschließbaren Fahrradboxen und -garagen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, ein Konzept zum Parken von Fahrrädern in Frankfurt zu erarbeiten und eine Studie zu Fahrradgaragen in Auftrag zu geben. Mögliche Institute zur wissenschaftlichen Durchführung einer derartigen Studie sind die Fachgruppe Neue Mobilität der Frankfurter UAS (University of Applied Sciences) oder die Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität. Untersucht werden sollen folgende Punkte: - Bedarf an Fahrradgaragen; - soziale Aspekte (z. B. Teilhabemöglichkeiten, Bezahlbarkeit) und Auswirkungen auf die Aufstellung im öffentlichen Raum; - Vor- und Nachteile bezüglich unterschiedlicher Verwahrung von Fahrrädern; - Aufstellungsorte; - Aussehen und Gestaltung der Fahrradgaragen; - Nutzer- und Vergabekonzepte; - mögliche Pilotierung eines erarbeiteten Konzepts; - Mietkosten für Nutzerinnen und Nutzer. Begründung: Im Nordend wurde in der Hebelstraße eine erste Anlage als Fahrradgarage aufgestellt. Diese Anlage wurde einer interessierten Hausgemeinschaft gegen Gebühren überlassen. Den Ortsbeirat erreichen eine Vielzahl von weiteren Anfragen. Die sichere, gegen Diebstahl und Vandalismus geschützte Einstellung von Fahrrädern scheint attraktiv zu sein. Bewohnerinnen und Bewohner sind zu Finanzierungen und Mietzahlungen bereit. Selbstverständlich wird es weiterhin öffentliche und frei nutzbare Fahrradbügel geben. Fahrradgaragen greifen allerdings in den öffentlichen Raum ein. Mit wenigen Ausnahmen (z. B. Hamburg) scheint es hierzu noch wenige Erfahrungen zu geben. Fahrradgaragen sollen sich idealerweise gut in den öffentlichen Raum einfügen. Ist es nötig, viele kleine Anlagen dezentral aufzustellen, oder können es größere Anlagen an zentralen Punkten im Stadtteil sein? Fahrradgaragen treten dabei sicher in Konkurrenz zum Pkw-Stellraum in den Straßen. Fußgängerbereiche sollen nicht belegt werden. Ein wesentlicher Punkt der Untersuchungen soll herausarbeiten, wie eine Vergabe der Fahrradstellplätze erfolgen kann. Aspekte hierbei sind Fragestellungen wie die zur Privatisierung des öffentlichen Raums, soziale Aspekte, aber auch die Berücksichtigung von einzelnen Interessierten versus Bewerbungen ganzer Hausgemeinschaften. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2022, NR 275 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 268 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 588 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 265 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2474, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 263 entstanden aus Vorlage: OF 200/8 vom 28.09.2022 Betreff: UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf eine erfolgreiche UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung der Siedlung Römerstadt für eine Beordnung des Areals am ehemaligen Luftschutzbunker unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu sorgen. Insbesondere ist 1. der Müllablageplatz in der Nische an der Hadrianstraße 20 endlich baulich so zu gestalten, dass die Verunreinigungen durch wilden Sperrmüll verhindert werden; 2. die eingezäunte Fläche unterhalb der Hochbrücke einer regelmäßigen Pflege zuzuführen, damit das Gelände, wenn es schon nicht für eine Parkplatznutzung geeignet ist, wenigstens ordentlich aussieht; 3. der Zugangsbereich zur U-Bahn-Station "Römerstadt" im Bereich Hadrianstraße, der sich in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, zu sanieren und die Außenmauern künstlerisch zu gestalten; 4. die grundhafte Instandsetzung der Hochbrücken im Bereich Hadrianstraße vorzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass endlich die ranzigen und provisorisch befestigten Spritzwasserschutzwände entlang der Schnellstraße durch lärmschützende und optisch "schönere" Befestigungen ersetzt werden. Begründung: Die Rosa-Luxemburg-Straße stellt ohnehin bereits einen massiven Eingriff in die städtebauliche Gesamtanlage der Römerstadt-Siedlung dar. Erscheint das Areal unter den Hochbrücken ungepflegt, könnten Begehungen durch Beiräte der UNESCO zum Nachteil der Bewerbung verlaufen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die bauliche Instandsetzung der U-Bahn-Station "Römerstadt", die aber nicht vollständig ist, weil der untere Zugangsbereich direkt an der Hadrianstraße nicht zur VGF, sondern zum Amt für Straßenbau und Erschließung gehört. Die vom Magistrat angekündigte Erneuerung der Schutzwände entlang der Schnellstraße im Zuge der grundhaften Erneuerung der Hochbrücken sollte im Interesse der Welterbe-Bewerbung vorgezogen werden. Sie war für 2022 angekündigt, passiert ist aber bisher nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 263 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2473, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.10.2022, OA 255 entstanden aus Vorlage: OF 537/5 vom 16.08.2022 Betreff: Planung zum Parkhaus/Multifunktionsarena Areal P9 ergänzen: Konzept für Park-and-ride am Stadion vorantreiben Vorgang: M 119/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der für 750.000 Euro im Magistrat beschlossenen vertieften Prüfung des Parkplatzes P9 am Stadion als Standort für eine geplante Multifunktionshalle den zu prüfenden Sachverhalt wie folgt zu erweitern: Es sollte zusätzlich geprüft werden, ob und wie das für eine Multifunktionsarena vorgesehene Parkhaus wochentags tagsüber für den Pendlerverkehr als Park-and-ride-Parkhaus genutzt werden kann, erweitert um ein entsprechendes ÖPNV- Angebot. Begründung: Der mögliche Bau der Multifunktionshalle wertet den Standort weiter auf und erhöht die Anzahl der möglichen Veranstaltungen am Stadion erheblich. Ggf. wird daher auch ein erweitertes ÖPNV-Angebot erforderlich werden. Daneben werden tagsüber unter der Woche dringend Stellplätze für Park-and-ride benötigt. Die Verkehrswende gelingt, wenn der Pendlerverkehr in die Stadt reduziert wird. Um Synergieeffekte bei Planung und Finanzen zu nutzen, sollte daher im Rahmen der umfangreichen Planungen für die Multifunktionshalle auch die Nutzung der vorgesehenen Parkplätze für Park-and-ride geprüft werden. Dabei sind neben der S-Bahn-Anbindung auch eine höhere Taktung der Straßenbahnen zum Stadion sowie das Einrichten von Schnellbuslinien in die Überlegungen einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 119 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage OA 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2550, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 52 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 247 entstanden aus Vorlage: OF 200/7 vom 18.09.2022 Betreff: Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessern Vorgang: M 121/22 Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die in der Vorlage M 121 dargestellten Ziele und den Zweck der Planung. In der Vorlage M 121 wird zum Thema "Mobilität" ausgeführt, dass das Plangebiet nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte an das Autobahnnetz angeschlossen ist und Überlegungen zu einer direkten Anbindung an die Autobahn bisher nicht zum Ziel geführt haben. Der Ortsbeirat hat auf diese Situation mehrfach hingewiesen. Trotz dieser Situation werden neue Nutzungen (Busbetriebshof, berufsbildende Schule mit Ausbildungszentrum) zu weiteren Belastungen im Plangebiet führen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck und höchster Priorität an einer verbesserten Anbindung des Plangebiets an das Autobahnnetz zu arbeiten und im Bebauungsplanverfahren die aktuelle Verkehrssituation zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 58 Antrag vom 13.03.2023, OF 272/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3663 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 247 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 247 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2467, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 253 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 30.09.2022 Betreff: Griesheim: Staustufe für alle zugänglich machen Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343 Vorgang: OM 1093/21 OBR 6; ST 2102/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, weshalb einerseits die Treppe an der Staustufe gesperrt ist und dann wieder nicht sowie weshalb dieser Aufgang gesperrt ist (oder nicht), wenn die offene Treppe defekter ist als die gesperrte Treppe. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen bzw. sorgen zu lassen, dass die Treppen auf der Griesheimer Seite in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand sind bzw. die Sperrung zu entfernen, wenn die Treppen nicht defekt sind. Unter Bezugnahme auf das AGG und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird der Magistrat aufgefordert, das Wasser- und Schifffahrtsamt diesbezüglich an seine Pflichten zu erinnern und Abstand von der weiteren Diskriminierung der Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Einschränkungen zu nehmen. Hierzu muss 1. sichergestellt sein, dass die Aufgänge und Wege in ordnungsgemäßem Zustand sind und bleiben, sowie 2. eine Planung zur Nutzung der Staustufe als wichtiger Verbindungsweg für alle Menschen mittels Aufzug oder sonstiger Hilfsmöglichkeit erstellt wird und eine zeitnahe Umsetzung erfolgt, denn die Staustufe ist eine wichtige Verbindung für zu Fuß Gehende zwischen den Stadtteilen und muss ohne Einschränkungen erhalten bleiben. Begründung: Die Staustufe ist eine äußerst wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Goldstein, Schwanheim und Griesheim für alltägliche Geschäfte, Arztbesuche oder um zur S-Bahn-Station in Griesheim zu kommen. Sie ist aber auch wichtiges Kulturgut und wird von sehr vielen Menschen regelmäßig besucht. Aber es können nur die Besucher den Weg nutzen, die die Kraft haben, ein Fahrrad zu tragen oder Hilfe beim Hoch- und Heruntertragen eines Kinderwagens haben. Schwer Gehbehinderte oder Menschen in Rollstühlen können die Staustufe nicht nutzen. Sie müssen große Umwege in Kauf nehmen. Wegen der Sperrung oder Nichtsperrung wunderten sich in den letzten Wochen Nutzer der Staustufe darüber, was es damit auf sich hat. Auch wurde geäußert, dass der offene Teil der Treppe kaputter sei als der geschlossene Aufgang, ganz abgesehen davon, dass der offene Aufgang ein Unwohlfaktor für Frauen ist, da er als zu dunkel empfunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2102 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 63 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 343 = Kenntnis, OA 253 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2548, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2022, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.05.2022 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 1735/22 OBR 12; B 97/22; ST 1565/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.01.2023 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Aufgrund der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1565, wurde die Einrichtung einer dauerhaften Endhaltestelle oder Wendeschleife abgelehnt. Mit der Anregung vom 18.02.2022, OM 1735, wurde jedoch nur eine Verlängerung bis zum Frankfurter Berg beantragt. Daher ist es jetzt erst recht notwendig, über die Buslinien 29 oder 24 eine Verbindung von Kalbach zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und "Eschersheim Bahnhof" am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf den Bericht B 97 einzurichten. Begründung: Da im Zuge des vierspurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate) Beschlussausfertigung(en): § 2303, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 § 2927, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 226 entstanden aus Vorlage: OF 594/1 vom 06.09.2022 Betreff: Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 101 zum Bebauungsplan Nr. 928 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bebauungsplan Nr. 928 wie folgt ergänzt wird: 1. Der Anteil von gefördertem Wohnungsbau soll von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben werden, davon jeweils 50 Prozent für Förderweg 1 und 2. 2. Darüber hinaus sollen besondere Wohnformen, wie gemeinschaftliche, generationenübergreifende und genossenschaftliche Wohnprojekte besondere Berücksichtigung finden. 3. Bürogebäude mit 16 Stockwerken sind nicht mehr zeitgemäß. Es ist zu überprüfen, ob der geplante Anteil an Bürofläche reduziert und durch weiteren Wohnraum ersetzt werden kann. 4. Es sollen Maßnahmen zur Fassadenbegrünung und Fotovoltaik auf den Dachflächen und an den Fassaden, soweit von der Sonneneinstrahlung her sinnvoll, vorgesehen werden. 5. Sowohl Regenwasser- als auch Brauchwassernutzung sind auf dem Grundstück vorzusehen 6. Es sollen keine Parkflächen, auch nicht unterirdisch, ausgewiesen werden, die das nach der Stellplatzsatzung notwendige Minimum überschreiten. Ladestationen für E-Bikes und E-Autos sind vorzusehen, eine Carsharing-Station für die Anwohnenden soll in Kooperation mit einem lokalen Anbieter eingerichtet werden. 7. Der (zu begrüßende!) Schulneubau darf nicht dazu führen, dass den Investorinnen und Investoren beim Hochhausbau große Zugeständnisse gemacht werden. Begründung: Der Wohnraummangel in Frankfurt ist eklatant, insbesondere der Mangel an tatsächlich bezahlbarem Wohnraum. Jahr für Jahr fallen mehr Sozialwohnungen aus der Bindung, als neue gebaut werden. Dem muss etwas entgegengesetzt werden, damit Frankfurt tatsächlich eine Stadt für alle sein kann. Gerade seit Beginn der Coronapandemie sinkt der Bedarf an Bürofläche, da viele Unternehmen vermehrt auf mobiles Arbeiten setzen. Es stehen genug Büroflächen in Frankfurt leer, während es an Wohnraum mangelt. Hier könnte Abhilfe geschaffen werden. Das Gallus ist exzellent für den ÖPNV erschlossen, die S-Bahn-Station "Galluswarte" sowie die Straßenbahn sind in nächster Nähe. Auch der Ausbau des Radwegenetzes schreitet voran, daher sollte der zusätzliche Autoverkehr hier so weit es geht minimiert werden. Und dass die Klimakatastrophe nicht erst kommt, sondern wir schon mitten drin sind, sollte spätestens dieser Sommer unmissverständlich klar gemacht haben. Daher sind alle Maßnahmen, die dem entgegen wirken, explizit notwendig und kein Nice-to-have. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 419 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 226 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (M 101 = Annahme) Gartenpartei (M 101 = Ablehnung) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 26 Der Antrag der LINKE. die Beratung der Vorlagen M 101 und OA 226 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen wird mit den Stimmen von GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen die Stimmen von LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION bei Enthaltung von BFF-BIG abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 226 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 101 = Ablehnung) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 226 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1 und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 5. und 7.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 101 und OA 226 = Annahme) Gartenpartei (M 101 = Ablehnung, OA 226 = Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 226 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1 und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 5. und 7.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2220, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 228 entstanden aus Vorlage: OF 532/6 vom 08.08.2022 Betreff: Griesheim/Goldstein: A 5 - Lärmreduzierung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Kontakt mit der Autobahn GmbH und der Projektmanagementgesellschaft des Bundes, der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (= DEGES GmbH), aufzunehmen und auf dem sogenannten innerstädtischen Teil der A 5, und hier insbesondere in den Bereichen Griesheim und Goldstein, mittels der vorhandenen Geschwindigkeitsleitsysteme die Geschwindigkeit tagsüber auf Tempo 80 und nachts auf Tempo 60 zu begrenzen. Begründung: Die A 5 führt hier mitten durch die Stadt Frankfurt. Die Anwohner werden einerseits durch die Eisenbahnlinien und die startenden Flugzeuge beschallt, andererseits müssen sie rund um die Uhr den Autobahnlärm ertragen. Das Naherholungsgebiet der Kleingärten und des Flussufers werden ebenfalls beschallt. Diese Geräuschkulisse kann durch einfache Mittel schnell drastisch reduziert werden, indem man die zulässige Geschwindigkeit auf der A 5 stark reduziert. Diese Lärmschutzmaßnahmen findet man in vielen Bereichen auf den Autobahnen. Als Beispiel mag hier die A 3 in Nordrhein-Westfalen angeführt sein. Durch die Geschwindigkeitsleitsysteme, die bereits existieren, ist es ein Leichtes, auf diesem Teilstück der A 5 die Reduzierung der Geschwindigkeit einzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 62 Antrag vom 10.03.2023, OF 721/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 228 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 228 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 228 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 228 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2466, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 229 entstanden aus Vorlage: OF 567/6 vom 03.09.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit der Bundesregierung aufzunehmen mit dem Ziel, dass der Ausbau der A 5 im Frankfurter Raum aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird. Begründung: In einer Zeit, in der der Klimawandel Europa voll erfasst hat, noch eine Autobahn von acht auf zehn Spuren ausbauen zu wollen, ist absurd. Während überall in Europa Flüsse austrocknen, Wälder absterben und die Landwirtschaft teils heftige Ertragseinbußen hinnehmen muss, noch eine Politik fortzuführen, die noch mehr CO2-Ausstoß durch den Autoverkehr verursachen würde, kommt einer Realitätsverweigerung gleich. Eine vernünftige Klimapolitik, zu der sich die Bundesregierung wie die meisten anderen Regierungen der Welt vertraglich verpflichtet hat, muss den Ausbau der öffentlichen Verkehrssysteme in den Vordergrund stellen, niedrigere Preise für die öffentlichen Verkehrssysteme ermöglichen und darf nicht weitere Anreize für noch mehr Autoverkehr schaffen. Hitzewellen, aber auch extreme Starkregen überall auf der Welt zeigen, dass es so wie bisher nicht mehr weitergehen kann. Diese Einsicht muss Konsequenzen haben. Der Ortsbezirk 6 wäre durch diesen Autobahnausbau in besonderer Weise belastet, weil die Autobahn direkt an Wohngebieten des Ortsbezirks 6 vorbeiführt. Daher besteht der Ortsbeirat auch darauf, dass die bisher vorliegenden Planungen, insbesondere auch im Hinblick auf den Lärmschutz und die Auswirkungen auf das Kleinklima, zeitnah vorgestellt werden. Man sollte Pläne so gut wie möglich kennen, auch wenn man diese aus den vorgebrachten guten Gründen heraus grundsätzlich ablehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2022, OF 633/6 Anregung vom 29.11.2022, OA 279 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 492 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 229 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2299, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 61 12
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 569/1 vom 16.08.2022 Betreff: Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat schon zu Beginn von Planungen zur grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen an der Planung zu beteiligen. Dies kann durch einen Vortrag des Magistrats oder eine öffentliche Anhörung geschehen. Begründung: In den letzten Monaten hat der Ortsbeirat mehrfach erst aus der Presse erfahren, dass Straßen und Plätze grundhaft erneuert wurden. In der Regel wurden insbesondere Straßen in althergebrachter Weise saniert oder modernisiert. Ein unsägliches Beispiel ist die Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten in exakt der gleichen Weise wieder dem Verkehr übergeben wurde. Dringend notwendige Aspekte wie Begrünung, Radverkehrsanlagen, bessere Bedingungen für zu Fuß Gehende, Entsiegelung oder Versickerungsfähigkeit für Regen werden regelmäßig kaum bis gar nicht berücksichtigt. Änderungen an den Planungen sind zum Zeitpunkt von Pressemeldungen nicht mehr möglich. Damit werden große Chancen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Verkehrssicherheit vertan. Offenbar benötigen Teile der Verwaltung die Beteiligung des Ortsbeirates und neuen Schwung in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Antrag vom 28.02.2023, OF 782/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3769 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2302, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 234 entstanden aus Vorlage: OF 596/1 vom 06.09.2022 Betreff: Umsetzung der Benennung des Emilie-und-Oskar-Schindler-Platzes Vorgang: OI 8/22 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einvernehmen über die Benennung mit der Deutschen Bahn AG als Miteigentümerin der Fläche herstellen zu lassen, sofern nicht schon geschehen; 2. die Benennung schnellstmöglich umsetzen zu lassen, damit die letzten Überlebenden der sogenannten "Schindlerjuden" dies entweder noch miterleben können oder zumindest davon erfahren. Die Benennung soll von einer gemeinsam vom Magistrat und der Deutschen Bahn AG ausgerichteten Zeremonie getragen werden; 3. nach der zügigen Benennung einen internationalen künstlerischen Wettbewerb zur sichtbaren Ausgestaltung der Platzbenennung auszurufen und ausreichend finanzieren zu lassen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Emilie und Oskar Schindler dienen als Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Die künstlerische Gestaltung soll dies in würdiger Form eindrücklich vermitteln. b) Die Gestaltung soll jederzeit, auch während der zu erwartenden Bauphasen (Bahnhofshalle, Tramhaltestelle, Fernbahntunnel) als besonderer und würdiger Ort erkennbar sein. c) Historische Fakten zum Leben und Wirken des Ehepaares Schindler sollen der Öffentlichkeit dauerhaft digital bereitgestellt werden. d) Das lange geplante Gastarbeiterdenkmal vor dem Hauptbahnhof wird abgestimmt mit der Ehrung von Emilie und Oskar Schindler realisiert. e) Der Platz wird zugleich seiner herausragenden Funktion als Entree zur Stadt Frankfurt am Main und als Zugang zum Frankfurter Hauptbahnhof gerecht. f) Der Jury sollen Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, des Ortsbeirats 1, der Deutschen Bahn AG, der VGF, der jüdischen Gemeinde Frankfurt, des Projekts Jüdisches Leben in Frankfurt am Main - Spurensuche, Begegnung, Erinnerung e. V., dem Jüdischen Museum Frankfurt, des Fritz Bauer Instituts sowie weiterer fachkundiger Organisationen angehören. Begründung: Der Ortsbeirat 1 würdigt damit in angemessener Weise und an einem zentralen Ort in Frankfurt am Main die historischen Leistungen von Emilie und Oskar Schindler, nämlich die Rettung von ungefähr 1.200 jüdischen Menschen vor der Ermordung in Konzentrationslagern des NS-Staats. Emilie und Oskar Schindler wurden von der Gedenkstätte Yad Vashem als "Gerechte unter den Völkern" anerkannt. Sie erhielten damit bereits 1967 bzw. 1993 die höchste Auszeichnung Israels für nichtjüdische Einzelpersonen, die unter nationalsozialistischer Herrschaft ihr Leben einsetzten, um Jüdinnen und Juden vor der Ermordung zu retten. Emilie und Oskar Schindler dienen als herausragende Vorbilder für Menschlichkeit und Mut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 06.09.2022, OI 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 234 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. hinter den Worten "Einvernehmen über die Benennung" die Worte "des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Eingang zum Hauptbahnhof und der Straße ,Am Hauptbahnhof' in ,Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz' gemäß OI 8/22" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 234 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 1. hinter den Worten "Einvernehmen über die Benennung" die Worte "des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Eingang zum Hauptbahnhof und der Straße, Am Hauptbahnhof' in, Emilie-und-Oskar-Schindler-Platz' gemäß OI 8/22" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2422, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 62 2
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S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 224 entstanden aus Vorlage: OF 320/11 vom 15.08.2022 Betreff: Schattenplatzkonzept für den Atzelbergplatz Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.12.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dass frühzeitig weitreichende Maßnahmen zur Beschattung und zur Begrünung des Atzelbergplatzes geplant und in 2023 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass sich das Mikroklima auf dem Platz deutlich verbessert und eine höhere Aufenthaltsqualität für die Anwohner sowie die dort ansässigen sozialen Einrichtungen (zum Beispiel Kinderhort) erreicht wird. Begründung: Der Atzelbergplatz wurde Ende der 1960er-, Anfang der 1970er-Jahre erbaut. Die damaligen Ziele der Städtebauer entsprechen nicht mehr den aktuell vorherrschenden Richtlinien und Vorstellungen einer modernen und lebenswerten Stadt. Der Platz ist nahezu vollkommen versiegelt und bietet keinerlei Schatten. In Zeiten des Klimawandels und der extremen heißen Sommertage fehlen Schatten spendende und luftreinigende Bepflanzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 149 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 224 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 224 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 224 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2298, 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 06.10.2022 § 2926, 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.02.2023 Aktenzeichen: 66-0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2022, OA 211 entstanden aus Vorlage: OF 496/5 vom 25.06.2022 Betreff: Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzen Vortrag des Magistrats vom 30.05.2022, M 76 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dass bei dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 in der Leistungsbeschreibung die klimagerechte Planung von Haltestellen aufgenommen wird. Haltestellen sollten mit einem Solardach ausgerüstet werden. Mit Begrünung und Bäumen sowie Bänken an geeigneten Stellen könnten Haltestellen zu grünen Klimaoasen werden, die den Aufenthalt besonders in heißen Sommermonaten erträglicher machen. Besonders der Frankfurter Süden ist durch den Flughafen in erheblichem Maß von Luftschadstoffen betroffen. Daher sollte jede Möglichkeit zu einer Verbesserung des Stadtklimas genutzt werden. Begründung: Die Städte werden immer heißer. Haltestellen finden sich üblicherweise direkt an Straßen. Insbesondere die Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto-Hahn-Platz ist eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer kaum erträglich. Sitzgelegenheiten und kühlere Temperaturen durch Bäume und mehr Grün an den Haltestellen würden die Menschen entlasten und das Warten in heißen Sommermonaten erträglicher machen. Ein Konzept für Haltestellen als grüne Klimaoasen könnte zur dringend nötigen klimagerechten Umgestaltung des Stadtraums beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.05.2022, M 76 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.10.2022, B 403 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 119 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 76 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 211 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 76 = Enthaltung, OA 211 = vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (M 76 und OA 211 = Annahme) Gartenpartei (M 76 = Ablehnung, OA 211 = Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 211 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung), ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2005, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 206 entstanden aus Vorlage: OF 492/1 vom 07.06.2022 Betreff: Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.01.2023 Das Stadtplanungsamt hat dem Ortsbeirat 1 vor Kurzem die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg vorgestellt. Dabei wurden zu einem großen Teil die Grundlagen, Berechnungen und Prognosen aus dem Jahr 2000 zugrunde gelegt, wie zum Beispiel die Prognose des erwarteten Pkw-Verkehrsaufkommens und der Leistungsfähigkeit der andienenden Straßen, der Regenereignisse oder der Umweltverträglichkeit. In den vergangenen 22 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert. Die Klimakatastrophe bedingt die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden und umsetzbaren Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Kühlung, Erhaltung der Biodiversität und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Bau und Betrieb der Gebäude sowie der Mobilität. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Erstellung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung). 2. Weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und Baumbepflanzung aller zur Verfügung stehenden Grünflächen sowie Begrünung geeigneter Wandflächen. 3. Festsetzung der Pflanzung von zwei beidseitigen Baumreihen in dem angrenzenden Abschnitt der Mainzer Landstraße. 4. Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und des vor Kurzem erarbeiteten Wasserkonzeptes der Stadt Frankfurt. Hierzu schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung vom 31. Mai 2022: "Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen." Diese Vorgaben sollen festgesetzt werden. Ein Prüfauftrag reicht nicht aus. 5. Weiternutzung der Brunnen, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertel genutzt wurden, zur Deckung des Brauchwasserbedarfs. 6. Ermittlung der zu erwartenden Zahlen an Einwohnerinnen und Einwohnern, Schülerinnen und Schülern, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser. 7. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 8. Frühzeitige Klärung und Konkretisierung hydrogeologischer Fragestellungen wie Analyse von Altlasten oder Grundwasserverunreinigungen, Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, des Grundwasserstandes unter dem Gelände oder Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung. 9. Wahl möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. 10. Weitgehendes Recycling oder Downcycling der beim Abbruch der bestehenden Gebäude gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 11. Beschränkung der notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen auf das mögliche Minimum von 15 Prozent (Eingruppierung in Zone IV) gemäß § 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Mobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung zu den U-Bahn-Stationen "Messe" und "Güterplatz", der Straßenbahn und dem Hauptbahnhof ausweist. 12. Nutzung von Solarenergie auf extensiv begrünten Dachflächen und Fassadenbereichen zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. 13. Sicherstellung fußläufiger Verbindungen und Querungen auf dem Grundstück für die Öffentlichkeit. 14. Frühzeitige, umfassende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, da die Auswirkungen der intensiven Bebauung des Grundstücks auf die Umgebung ausstrahlen. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes hinaus sollen Flugblätter verteilt, Plakate ausgehängt, betroffene Bürgerinnen und Bürger und Institutionen im Stadtteil beteiligt und Informationsveranstaltungen im Ortsbezirk veranstaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 87 Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 370 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zum Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), BFF-BIG (= Ziffern 1. bis 10. sowie 12. bis 14. vereinfachtes Verfahren, Ziffer 11. Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 10. und 12. bis 14.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 206 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 87) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2295, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 209 entstanden aus Vorlage: OF 519/6 vom 28.05.2022 Betreff: Konzept für das Amt für Straßenbau und Erschließung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, wie der Projektstau zur Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen im Frankfurter Westen aufgrund von fehlenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgebaut und durch finanzielle und andere Anreize die freien Arbeitsplätze bei der Stadt wieder konkurrenzfähig gegenüber der freien Wirtschaft werden und damit auch einer Fluktuation vorgebeugt werden kann. Begründung: Viele zum Teil fertig geplante Baumaßnahmen im Ortsbeirat 6 können nicht umgesetzt werden, da die Kapazitäten im Amt für Straßenbau und Erschließung fehlen. Bereits durchgeführte Planungen und Kostenschätzungen werden durch Liegenbleiben nicht aktueller und die dafür ausgegebenen finanziellen Aufwendungen wären im schlimmsten Fall vergebens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 1 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 209 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2102, 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.09.2022 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 201 entstanden aus Vorlage: OF 338/10 vom 16.05.2022 Betreff: Elektromobilität im Ortsbezirk 10 verbessern Vorgang: OM 61/21 OBR 10; ST 330/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 330, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Elektromobilität auch im Frankfurter Nordosten deutlich besser und schneller als bisher abgestimmt genehmigt und realisiert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei die Ladeinfrastruktur. Begründung: Die Förderung der Elektromobilität ist ein wichtiges Ziel auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10. Diese gilt es deutlich voranzubringen, nachdem es in den vergangenen Jahren leider an Erfolgen, der Schnelligkeit bei der Genehmigung und dem koordinierten Vorgehen bei der Festlegung der städtischen Zuständigkeiten mangelte. Entsprechende Hinweise auf strukturelle Mängel und unkoordiniertes Handeln können der genannten Stellungnahme entnommen werden, obwohl seit Jahren Verbesserungen erreicht werden sollten. Monatelange ämterübergreifende Genehmigungsverfahren müssen endlich vereinfacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 61 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 330 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2517 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.06.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 201 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 201 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1930, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 32 1
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S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 200 entstanden aus Vorlage: OF 330/10 vom 16.05.2022 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 3462/99; M 28/07; OA 247/18 OBR 10; M 45/22 In der Anregung vom 17.04.2018, OA 247, hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der Magistratsvorlage vom 05.02.2007, M 28, ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des viergleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstraße und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller etc.) vorgesehen sind. Diese führen laut der Magistratsvorlage vom 25.03.2022, M 45, zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (i. H. v. rd. 8,5 Mio. Euro). Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, zwei bis dreimal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesengarten die Problemlage der engen Gassen lösen könnte". Gegebenenfalls müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ "Im Wiesengarten", geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten" mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen bei der Aufgabenerfüllung? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind (nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich)? g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Busgröße können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ "Im Wiesengarten" passieren (falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2788 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1929, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 66 2
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S A C H S T A N D : Anregung vom 30.05.2022, OA 203 entstanden aus Vorlage: OF 367/2 vom 09.05.2022 Betreff: Klimafreundlicher Lückenschluss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Untersuchungen der Trassenvarianten für das Projekt "DII-Stadtbahnstrecke - Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte" auch die Klimabilanz der unterschiedlichen Optionen zu ermitteln und die CO2-Bilanz als wesentliches Kriterium in die Entscheidungsfindung über eine Vorzugsvariante einfließen zu lassen. Begründung: Derzeit werden im Rahmend des Projektes "DII-Stadtbahnstrecke - Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte" verschiedene Untersuchungen durchgeführt, welche die Umweltauswirkungen der unterschiedlichen Trassenvarianten ermitteln sollen. Die Erkenntnisse der daraus resultierenden ökologischen Gutachten sind essenziell für eine politische Entscheidungsfindung im Sinne der Nachhaltigkeit. Ebenso wichtig wäre aber darüber hinaus die Betrachtung der Klimakosten der verschiedenen Optionen in Form einer CO2-Bilanz. Eine solche Bilanzierung ist nach Informationen des Ortbeirates allerdings derzeit nicht durch die laufenden Untersuchungen abgedeckt bzw. es sind keine darüber hinaus gehenden Klimagutachten geplant. Dabei ist im Koalitionsvertrag der Stadtregierung bzgl. des Lückenschlusses zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte ausdrücklich festgelegt, dass "bei den Planungen [. .] auch klimarelevante und ökologische Kriterien" beachtet werden sollen. Im Kontext der Klimakrise, in der man sich befindet, mit Blick auf das Ziel der Stadt Frankfurt, bis spätestens 2035 klimaneutral zu sein, und vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Stadt Frankfurt zu einer klimagerechten Stadtentwicklung im Rahmen der Klimaallianz, ist es zwingend erforderlich, dass die Klimakosten der verschiedenen Trassenvarianten ermittelt werden und die Klimabilanz als wesentliches Kriterium in die Entscheidungsfindung zum Lückenschluss einfließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 203 wird im Rahmen der Vorlage M 84 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 203 wird im Rahmen der Vorlage M 84 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und Gartenpartei (= Annahme), AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2023, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2022, OA 190 entstanden aus Vorlage: OF 256/3 vom 10.03.2022 Betreff: Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Betrieb von Außengastronomieflächen in gemischt genutzten Gebieten im Nordend sonntags bis donnerstags nur noch bis 23:00 Uhr sowie freitags und samstags bis 24:00 Uhr zu genehmigen. Ausnahmegenehmigungen sollten nur jährlich befristet erteilt werden. Begründung: Es gibt immer wieder Konflikte zwischen Anwohnerschaft und Gastronomiebetrieben im Nordend. Dabei fühlen sich Bürgerinnen und Bürger oft in der unschönen Situation, sich ihre eigentlich gesetzlich garantierte Nachtruhe ab 22:00 Uhr gegenüber gastronomischen Betrieben "erstreiten" zu müssen. Für sie ist es kaum nachvollziehbar, dass sie eine Außengastronomie vor ihrer Haustür ohne Auflagen erdulden müssen und erst durch ein aufwendiges Verfahren ihr Recht auf Nachtruhe erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2325 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 614 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 159 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 190 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1809, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 32 0
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S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2022, OA 187 entstanden aus Vorlage: OF 294/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Vorgang: OM 1005/21 OBR 10; ST 628/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Gefahrenlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Goldpeppingstraße bzw. Hofhausstraße Richtung Friedberger Landstraße beseitigen will. Unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Stadt wird um eine Evaluation der Handlungsoptionen gebeten. Begründung: Trotz der Antwort des Magistrats in der Stellungnahme vom 04.03.2022, ST 628, bleibt die gefährliche Lage für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bestehen. Ohne Eingriff in diesem Bereich sind Unfälle, eventuell sogar mit Personenschäden, nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1005 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 628 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2581 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 157 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 187 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1807, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2022, OA 182 entstanden aus Vorlage: OF 433/6 vom 02.04.2022 Betreff: Betrieb der Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichern! Vorgang: F 678/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.09.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG (DB) als Eigentümerin dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb der Toiletten im Höchster Bahnhof endlich dauerhaft sichergestellt und eine erneute Schließung zum 31. Mai unbedingt vermieden wird. In diesem Zusammenhang ist der Magistrat gefordert, gemeinsam mit der DB 1. ein Konzept für die dauerhafte Finanzierung der Toiletten zu erstellen, 2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Vandalismuss chäden vorzubeugen. Begründung: Der Höchster Bahnhof ist der zweitgrößte Bahnhof Frankfurts und ist damit nicht nur der wichtigste Knotenpunkt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Frankfurter Westen, sondern zählt auch zu den am stärksten frequentierten Bahnhöfen in Hessen. Doch leider stehen die Menschen, die hier ein dringendes Bedürfnis verspüren, immer wieder vor verschlossenen Türen. Zum Jahreswechsel wurden die Toiletten geschlossen, da die Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH (SFG), unter deren Dach die ffmtipptopp arbeitete, die die Toiletten bisher im Auftrag der Stadt Frankfurt betrieben hat, in Insolvenz gegangen ist. Nun wurden die Toiletten zwar Anfang März wieder geöffnet - jedoch ist die Öffnung zunächst nur bis zum 31. Mai geplant. Bis dahin soll wieder die Stabsstelle Sauberes Frankfurt wie in den vergangenen zehn Jahren die Kosten tragen - wer die Finanzierung danach übernimmt, ist noch ungewiss. Zudem führt die Stadt Frankfurt mittlerweile Vandalismusschäden als Grund für wiederkehrende Schließungen auf und droht in diesem Zusammenhang bereits mit einer erneuten Schließung noch vor dem 31. Mai. Was die Stadt allerdings dagegen unternimmt, bleibt in diesem Zusammenhang unklar. Die Lösung bei Vandalismus kann doch aber nicht die Schließung sein. Hier sind vielmehr die Stadt Frankfurt und die DB gefordert, mit geeigneten Maßnahmen gegen den Vandalismus vorzugehen. In der Antwort auf eine Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung (Frage F 678) verweist Stadträtin Weber als zuständige Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen nun lediglich auf die DB als Eigentümerin und kündigt Gespräche an. Vor dem Hintergrund, dass man es in den vergangenen zehn Jahren nicht geschafft hat, hier eine dauerhafte Lösung zu finden, stimmt diese Antwort nicht gerade zuversichtlich. Die DB als Eigentümerin scheint sich hier bisher jedenfalls nicht in der Pflicht gesehen zu haben, ihren Fahrgästen Toiletten anzubieten, und die Stadt Frankfurt schien sich hier weder durchsetzen zu können noch einen Betrieb der Toiletten selbst dauerhaft sicherstellen zu können. Wie wichtig öffentliche Toiletten am Höchster Bahnhof sind, belegen die zahlreichen Beschwerden, die mit der letzten Schließung einhergehen. Die Schließung der Toiletten hatte zudem zur Folge, dass vermehrt in der Umgebung des Bahnhofs uriniert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.03.2022, F 678 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 156 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 182 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 355 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 182 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 355 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 182 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 1877, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2353, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 91 22
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 176 entstanden aus Vorlage: OF 79/14 vom 20.03.2022 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Finanzierung für die Sanierung von Brückenbauwerken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Sanierungsmaßnahmen von Brückenbauwerken in Harheim werden im Haushalt 2022 Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt . Begründung: Einige Brückenbauwerke in Harheim sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden (siehe Foto). Für diesen Zweck bittet der Ortsbeirat, entsprechende Finanzmittel im Haushalt einzuplanen, um eine etwaige Sperrung dieser Brücken aus Sicherheitsgründen zu verhindern. In der Zustandsermittlung 2010 wurde die Brücke im Beispiel bereits mit einem schlechten Wert beziffert. Eine zeitnahe Renovierung wäre notwendig gewesen. Zwischenzeitlich wurde die Brücke hilfsweise mit Metallflicken instand gehalten. Eine grundsätzliche Sanierung ist daher dringend geboten. Brückenbauwerk zwischen den Straßen Zur Untermühle und In den Schafgärten Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 120 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 176 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)
Keine Partei
Problembeschreibung: Die westlichen Stadtteile Frankfurts sind zu späten Uhrzeiten schlecht an die Innenstadt angebunden. Die letzten S-Bahnen in Richtung der westlichen Stadtteile Nied, Griesheim und Höchst fahren unter Woche als auch am Wochenende bereits um 01:12. Dies ist nicht zuletzt für junge Leute, die sich im Stadtzentrum aufhalten problematisch, da das Nachhausekommen ziemlich umständlich ist. Zwar gibt es regelmäßige Nachtbusse (z.B. n1, n8), die aber so gut wie immer überfüllt sind und aufgrund der zahlreichen Stationen im Vergleich zur eigentlichen Distanz der Strecke, sehr lange brauchen. Vorschlag: Einrichtung eines Express-Nachtbus, der (einmal pro Nacht oder nur am Wochenende) alle S-Bahnstationen der Linien S1 und S2 plus die Station Galluswarte abfährt. Eine mögliche Strecke wäre dabei: Hauptwache – Hauptbahnhof – Galluswarte – Griesheim Bf – Nied Bf – Höchst Bf Vorteile: - Steigerung der Attraktivität der westlichen Stadtteile vor allem für junge Leute, Studierende etc. - Entlastung der bereits vorhandenen Nachtbusse in westlicher Richtung und so Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in diesem Bereich - Überschaubare Kosten/ Gar keine Zusatzkosten: Einmaliger Sonderbus oder Komprimierung des bisherigen Streckenverlaufs des n1/n8
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Weiter lesen auf FFM.DEIch wohne im betreutem Wohnen von der Saale in der Leistikowstr. 2. Ich möchte gerne weiterhin alleine einkaufen können. Nur ist der Weg von meiner Wohnanlage, bis zur nächsten Bushaltestelle sehr weit. Ich schlage vor, eine Bushaltestelle in der Graf von Staufenbergstr. (29 Bus), höhe Leistikowstr. einzurichten, dort fährt bereits die Buslinie 29. Davon würden sehr viel ältere Menschen profitieren!
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Weiter lesen auf FFM.DEIn mehreren Ländern habe ich folgendes beobachtet:In öffentlichen Verkehrsmitteln Pictogramme: Füsse auf gegenüberliegenden Sitzen: durchgestrichen, darunter Strafe 75.- (Welche Währung auch immer) Gleiche Symbole für Bier, Eis essen und ähnliches. An den Haltestellen Pictogramme: Papier und Abfälle gehören in die Papierkörbe nicht auf die Gleiskörper. Hinweis hier: ein Stück Papier ist wenig, aber wir sind viele.. All diese gut gemeinten Hinweise hätten aber nur Sinn, wenn auch die Einhaltung überprüft würde!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEIch schlage vor, die alten kaum benutzten und sanierungsbedürftigen U- bzw. S-Bahn-Stationen wie Eschersheim, Frankfurter Berg, Neu Isenburg stilgerecht zu sanieren und dem Publikum zugänglich zu machen. Ein wenig Flair um die Tradition des Nahverkehrs wäre erfreulich, nicht nur das technisch einwandfreie Funktionieren und die Pünktlichkeit. Ich schlage vor die Belüftung der tiefen und „mehrgeschossigen„ U- bzw. S-Bahnstationen wie ganz besonders der Hauptwache zu verbessern. Es ist - je tiefer desto schlechter - eine schlechte Luftqualität was nicht nur Gerüche durch mangelnde Reinigung sondern vermutlich auch Sauerstoffmangel betrifft. Wer noch keine Kopfschmerzen hat, kann sie dort leicht bekommen. Wenn wir weniger Belästigung durch Autos haben wollen sollte ein attraktiver öffentlicher Nahverkehr Priorität haben. Eine bessere Organisation für plötzlich nötigen Schienenersatzverkehr wäre sehr wünschenswert, so dass die Fahrgäste wissen, wo genau sie auf was warten sollen. Genug Ersatzfahrzeuge um langes Warten für Viele zu vermeiden wären erfreulich. Wenn es für Störungsfälle diesbezüglich Ressourcen und Pläne gibt, und man nicht plötzlich improvisieren muss, sollte das kein Problem sein.
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Weiter lesen auf FFM.DEViele Fahrten zwischen nicht weit entfernten Stadtteilen scheitern an eine schlechten Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das vorhandene U-Bahn/Straßenbahnnetz ist netzförmig aufgebaut und hat das Zentrum in der Stadt. In anderen Städten ist durch eine Ringlinie eine deutlich bessere Option geboten den Nahverkehr zu nutzen. In der Regel ist die Zeiteinsparung hierbei enorm. Eine Ringlinie in Frankfurt würde dies auch ermöglichen und so noch mehr Bürger auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen lassen. Eine Anbindung an das vorhandene Netz sollte gegeben sein Vorschlag für Ringlinie: Bad Homburg - Friedberg - Rüdesheim -Eschborn - Flughafen - Sachsenhausen - Oststadt - Bergen - Enkheim - Niedereschbach - Bad Homburg
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