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Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel

Details im PARLIS OF_1637-1_2025
27.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel

Details im PARLIS OM_7075_2025
11.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel

Details im PARLIS ST_1353_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7075 entstanden aus Vorlage: OF 1637/1 vom 06.05.2025

Betreff: Haltebuchten heben, Hürden senken - Barrierefreiheit auf der Buslinie M46 im Europaviertel
Der Magistrat wird gebeten, die Haltebuchten an folgenden Haltestellen der Buslinie M46 kurzfristig temporär auf Gehweghöhe anzuheben, um einen barrierefreien Einstieg zu gewährleisten: 1. Stadtauswärts: "Platz der Einheit", "Stephensonstraße" (Ersatzhaltestelle) 2. Stadteinwärts: "Platz der Einheit" Alternativ kann an der Ersatzhaltestelle "Stephensonstraße" auch eine Verlegung an eine andere geeignete, barrierefreie Stelle erwogen werden.

Begründung:

Die Busse der Linie M46 halten an den oben genannten Haltestellen am Fahrbahnrand, weil die Buchten - insbesondere für die eingesetzten Gelenkbusse - zu kurz sind. Fahrgäste müssen dadurch vom Gehweg auf die Straße hinab‐ und in den höherliegenden Bus hinaufsteigen. Dies stellt zwei unüberwindbare Hürden für Rollstuhlnutzer*innen sowie mobilitätseingeschränkte Menschen dar. Da die U5-Verlängerung weiter auf sich warten lässt, bleibt die Buslinie M46 auf Jahre die einzige ÖPNV‐Anbindung des Europaviertels. Eine provisorische und rückbaubare Anhebung oder Verlegung der Haltestellen ist daher die einzige kurzfristig wirksame Lösung für barrierefreies Einsteigen. Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1353