S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2024, OA 491 entstanden aus Vorlage: OF 988/2 vom 24.08.2024 Betreff: Lückenschluss U4 Bockenheim - Ginnheim - alle Gutachten veröffentlichen - durch Einrichtung eines Dialogforums ausreichend Zeit für Variantenentscheidung geben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Es werden alle Gutachten, die im Zusammenhang mit dem Lückenschluss erstellt wurden, vollständig veröffentlicht. 2. Den Ortsbeiräten, den Stadtverordneten, dem Ausschuss für Mobilität und Smart-City und der Öffentlichkeit wird ausreichend Zeit zur Analyse der Gutachten eingeräumt. 3. Es wird ein Dialogforum zur Variantenentscheidung eingerichtet, da die Entscheidung noch Jahrzehnte Auswirkungen auf die Stadt Frankfurt und ihre Mobilitätsentwicklung haben wird. 4. Es gibt keine voreilige Entscheidung auf eine Vorzugsvariante. Nach vier Jahren Vorlaufzeit zur Entwicklung der Gutachten, kann die Entscheidung nicht binnen vier Monaten durchgepeitscht werden. Begründung: - Das Bauvorhaben hat viele ökologische, ökonomische und verkehrspolitische Auswirkungen, die in ein vernünftiges Verhältnis gesetzt werden müssen. Dem Wunsch nach einer Campus-Station stehen hohe Kosten, unabwägbare bautechnische Risiken und möglicherweise ökologische Unwägbarkeiten gegenüber. - Die Folgen des Bauvorhabens werden den Stadtteil und den Lehrbetrieb auf dem Westend-Campus auf viele Jahre beeinträchtigen. - Den Betroffenen muss ausreichend Gelegenheit gegeben werden, ihre Bedenken zu äußern und Alternativen zur Diskussion zu stellen. - Eine einmalige Informationsveranstaltung des Verkehrsdezernats und der VGF ist nicht geeignet, um alle Aspekte zu berücksichtigen und abzuwägen. - Der Lückenschluss für die U4 war bereits 2006 im Planfeststellungsverfahren, danach wurde die Planung aufgegeben. Deshalb muss jetzt, nachdem bei dem neuen Anlauf vier Jahre benötigt wurden, um die Gutachten für das Projekt zu erarbeiten, ausreichend Zeit gegeben sein, um die Gutachten zu analysieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2024, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 1377/1 vom 14.08.2024 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Mittel für den Etatantrag vom 06.06.2024, E 64, in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen zu lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (zehn Kilometer). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von zehn Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit wie auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssituation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 487 entstanden aus Vorlage: OF 652/11 vom 26.08.2024 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023 Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die hessische Landesregierung einzuwirken, dass die Bauordnung dahin gehend geändert wird, dass künftig auch Stellplatzablösemittel für den Fußverkehr ausgewiesen werden können. Begründung: Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösemittel für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden. Daher umfasst die Liste der Investitionen, neben den Ausgaben für Parken und den ÖPNV, auch den Radverkehr. Gänzlich außen vor ist jedoch die nachhaltigste und ökologischste Art der Fortbewegung: das Laufen. Es sollen daher auch Fördermittel hierfür eingesetzt und entsprechend, im Verhältnis zu den anderen Maßnahmen, prozentual dokumentiert werden können. Die Kompetenzstelle Fußverkehr gilt es nachhaltig zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2024, OA 480 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 11.04.2024 Betreff: Umsetzung Parkraumbewirtschaftung im gesamten Nordend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung der restlichen Parkraumbewirtschaftungszonen in Nordend-Ost vorzulegen. Begründung: Die Einrichtung der Zonen mit Parkraumbewirtschaftung endet aktuell an der Friedberger Landstraße. Das führt zu massiven Verschiebungen des Parksuchverkehrs aus dem schon "bewirtschafteten" in das "unbewirtschaftete" Nordend. Zugesagt war die Umstellung der Gebiete Nordend-Ost I und Nordend-Ost II bereits für das Jahr 2022. Nun wurde bekannt, dass die Umsetzung in dieser Wahlperiode (bis 2026) nicht mehr abgeschlossen werden kann. Das ist mehr als unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 480 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5083, 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 09.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 475 entstanden aus Vorlage: OF 1045/6 vom 09.06.2024 Betreff: Westliche Stadtteile bei Streckensperrungen bzw. Schienenersatzverkehr mitbedenken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig in Erfahrung zu bringen und zu berichten, wann und wie lange es aufgrund der Bauarbeiten für die Regionaltangente West (RTW) zu Streckensperrungen bei der Regionalbahn 12 (RB 12) kommt. 2. Der Magistrat wird gebeten, sich im Hinblick auf den notwendigen Schienenersatzverkehr (SEV) für die Belange der Menschen im Frankfurter Westen einzusetzen und entsprechend eine Anbindung der westlichen Stadtteile an den SEV sicherzustellen. Begründung: Plötzlich und ohne Vorankündigung wurde vor Ostern bereits der Betrieb der Linie RB 11 - die Verbindung von Höchst über Sossenheim und Sulzbach nach Bad Soden - aufgrund der Bauarbeiten für die RTW am Höchster Bahnhof für vier Jahre eingestellt. Mit dem SEV haben sich die Fahrzeiten teils massiv verlängert. Während sich die Verantwortlichen der Stadt Bad Soden und der Gemeinde Sulzbach für bestmögliche Lösungen für ihre Bürger eingesetzt und bspw. zu einem Runden Tisch eingeladen haben, hat man vonseiten der Stadt Frankfurt bisher nichts dazu vernommen. Im Ergebnis wurden die Menschen in Sossenheim beim SEV außen vor gelassen. Nun ist der Antwort an den Kreistag des Main-Taunus-Kreises (Vorlage KA/2024/102/19.WP) zu entnehmen, dass auch die Linie RB 12 von den Bauarbeiten am Höchster Bahnhof betroffen ist - auch hier wird es zu einer Streckensperrung kommen. Wann und wie lange ist ebenso unbekannt, wie die geplante Ausgestaltung des SEV. Es sollten nicht die Fehler wiederholt werden, die man bei der Einstellung des Betriebs der RB 11 begangen hat. Die Menschen in den westlichen Stadtteilen benötigen eine frühzeitige Information und eine angemessene Anbindung an den SEV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 475 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5082, 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 09.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 470 entstanden aus Vorlage: OF 641/11 vom 23.06.2024 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Vorgang: M 163/20; OA 674/21 OBR 11; V 267/22 OBR 11; ST 823/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der Stellungnahme ST 823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme - "Straßenbahnlinie 12 nach Fechenheim bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Fechenheim Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis zur Hugo-Junkers-Straße - entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 470 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 74 = Ablehnung, OA 470 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5023, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
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S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 628/11 vom 21.05.2024 Betreff: Fußgängerüberquerungen an U-Bahn-Haltestellen besser sichern Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 23.04.2024, NR 925 Vorgang: M 55/21; OM 502/21 OBR 11 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 925 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der folgende Punkt Beachtung findet und in zukünftige Leistungsbeschreibungen bei unbeschrankten Bahnübergängen mit eingearbeitet wird: An unbeschrankten Bahnübergängen für U-Bahnen und Straßenbahnen sind zusätzlich zu den "normalen" Fußgänger-Lichtzeichenanlagen im Boden mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder anzubringen. Beispiel: Leuchtstreifen LS 1500E (Blinkender Leuchtstreifen im Boden warnt die Fußgänger an Bahnübergängen; Bild: probitron GmbH) Begründung: Der Ortsbeirat 11 erinnert an seine Anregung OM 502 zur Vorlage M 55 und bittet erneut, diese sinnvolle Ergänzung zum Schutz vom Leben der Frankfurter Bürger endlich bei unbeschrankten Bahnübergängen mit einzubauen. Abgelenkte oder in Gedanken versunkene Menschen vergessen und übersehen sehr leicht Gefahren in ihrem direkten Umfeld. Ein rotes Blinklicht, besonders im nach unten gerichteten Sichtbereich des Gehenden, kann die Aufmerksamkeit erhöhen und vor großen Gefahren schützen. Die Übergänge an den Gleisanlagen wirken, wenn man bei heutigen Sicherheitsstandards ansetzt, antiquarisch. Man muss die Menschen, die ihnen drohende Gefahren für Sekunden einmal nicht erkennen können, vor sich selbst schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2024, NR 925 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 502 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.05.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 925 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 462 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. Punkte 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Punkt 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 925 = Prüfung und Berichterstattung, OA 462 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 925 und OA 462 = Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 925 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 462 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. Punkte 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Punkt 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 925 und OA 462 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4858, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 458 entstanden aus Vorlage: OF 512/12 vom 13.04.2024 Betreff: Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Vorgang: OM 4899/23 OBR 12; ST 493/24 Mit der Stellungnahme ST 493 wurde der Wunsch nach Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Anregung OM 4899 vom Magistrat nicht beachtet, da er nur Vermutungen bezüglich einer ausreichenden Beachtung des Schallschutzes im Rahmen der Erschließung des Gebiets (siehe letzter Absatz) anstellt. Daher ist, unabhängig von früheren Zuständigkeiten (Stadt oder Bund), erneut eine eingehende schalltechnische Überprüfung des heute vor Ort gegebenen Sachverhalts einzufordern. Ferner wurde inzwischen der sechsspurige Ausbau der BAB 661 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, was auf die Zunahme der Fahrzeugbewegungen zurückzuführen ist. Es handelt sich in diesem Fall um ein Lärmproblem mit Auswirkungen im gesundheitsgefährdenden Ausmaß für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich, das beseitigt werden muss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche ( ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1675 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 458 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 458 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4780, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 1091/5 vom 05.04.2024 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4782, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 461 entstanden aus Vorlage: OF 1056/5 vom 11.03.2024 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umrüstung von Gasleuchten nicht nur die Standsicherheit der Gasleuchten, sondern auch die mangelhafte Beleuchtung einzelner Straßen zu berücksichtigen und die Umrüstung der Gaslaternen in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege durch ausreichende Beleuchtung muss sichergestellt sein, da dieser Bereich auch ein Schulweg ist; 2. dem Ortsbeirat Auskunft zu den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfung der Gasleuchten im Frankfurter Süden zu geben . Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Boden ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Dies ist für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich auch bei Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1549 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 461 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4783, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2024, OA 459 entstanden aus Vorlage: OF 683/3 vom 20.03.2024 Betreff: Parkscheinautomaten in SiGlinde-Kreuzungsumgestaltungen integrieren Vorgang: B 83/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, künftig im Bereich von Straßenkreuzungen Parkscheinautomaten zu installieren und in das vom Ortsbeirat 3 beschlossene Modell der "SiGlinde-Kreuzungen" zu integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.02.2024, B 83 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 459 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4781, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2024, OA 448 entstanden aus Vorlage: OF 657/3 vom 21.02.2024 Betreff: Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. eine Autofahrspur in jede Richtung vom Friedberger Platz bis zur Vogelsbergstraße als Fahrradweg umzuwidmen und - als Sofortmaßnahme - rot zu kennzeichnen; 2. auf der gemeinsamen Fahrspur für Straßenbahnen und Autos auf circa 200 Metern der Straßenbahn durch die Ampelschaltung an den jeweiligen Haltestellen oberhalb und unterhalb dieser Strecke Vorrang zu gewähren; 3. alle weiteren Maßnahmen, wie Änderung des Parkens und Umbauten der Haltestellen, anschließend zu planen. Begründung: Es liegt in diesem Bereich eine gefährliche Situation für Fahrradfahrer*innen vor, die bereits seit 2021 beseitigt werden sollte. Zu den Hauptverkehrszeiten fahren inzwischen so große Fahrradpulks die Friedberger Landstraße entlang, dass eine von zwei Fahrspuren auf diesen 200 Metern oftmals nicht mehr von Autos genutzt werden kann. Trotzdem sind keine relevanten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss festzustellen, da große Teile der Friedberger Landstraße bereits nur über eine Spur für den Kfz-Verkehr verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 448 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4776, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2021, OF 118/4 Betreff: Eigene Fahrspur für den ÖPNV auf dem Frankfurter Alleenring Der Magistrat wird gebeten, eine eigene Fahrspur für den ÖPNV auf dem Alleenring einzurichten. Begründung: Die Busse der VGF stehen auf dem Alleenring häufig im Verkehrsstau, da keine eigene Fahrspur für den ÖPNV zur Verfügung steht. Um die Attraktivität des ÖPNV im Frankfurter Stadtgebiet zu steigern und um den Anteil des ÖPNV im Modal Split zu vergrößern, muss ein fließender, möglichst störungsfreier ÖPNV gewährleistet werden. Auch eine Vorrangschaltung an Ampeln soll zu diesem Zweck eingerichtet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2022, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 118/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und dFfm gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 106/4 Betreff: Dog-Station am Bodenweg Der Magistrat wird gebeten, am Bodenweg / Ecke Wasserleitungsweg eine sogenannte Dog-Station (Hundekotbeutel-Spender und Abfallbehälter) einzurichten. Begründung: Im Bereich Bodenweg sind viele Hundebesitzer:innen unterwegs und der Ortsbeirat wurde darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Bereich keinerlei Bereitstellung und Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekotbeutel zu finden sind. Die im Bild dargestellte Ecke zum Schulgarten würde sich für die Aufstellung einer Dog-Station eignen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1078 2021 Die Vorlage OF 106/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 127/3 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt: In der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-Enden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31, Abs.5 BoStrab angepasst. Begründung: In § 31, Abs. 5 der BoStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31, Abs. 5, Satz 1 BoStrab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1742 2022 Die Vorlage OF 127/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 102/12 Betreff: Ortstermin zur Ermittlung zusätzlicher geeigneter Flächen für Fahrradstellplätze auf dem Riedbergplatz und im Umfeld der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" anberaumen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit den beteiligten Ämtern und den betroffenen Grundstückseigentümern, soweit keine öffentlichen Flächen betroffen sind, mit dem Ziel anzuberaumen, auf dem Riedbergplatz und im Umfeld der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" Flächen für weitere geeignete Fahrradabstellplätze zu ermitteln. Begründung: Im Bereich des Riedbergplatzes und im Umfeld der U-Bahn Station "Uni-Campus Riedberg" ist immer wieder festzustellen, dass keine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen besteht. Daher sollten im Rahmen eines Ortstermins weitere geeignet Flächen ermittelt werde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 102/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Umfeld der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 114/12 Betreff: Packstation auf dem Riedberg In der ST 1608 2021 ist zu lesen, dass sich die Deutsche Post AG gegenüber dem Magistrat geäußert habe, dass sie auf dem Riedberg zu den in Betracht kommenden privaten Standorten ausnahmslos Ablehnungen erfahren habe. Und da auch keine öffentlichen Flächen zur Verfügung ständen, eine Aufstellung von Packstationen weiter ausgeschlossen bleibe. Auf Nachfrage bekräftigte die Deutsche Post AG allerdings, eine bis drei Packstationen in Riedberg errichten zu wollen. Da leider keine Privatgrundstücke gefunden werden konnten, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung darauf hinzuwirken, dass die mit der ST 1699 vom 03.09.2018 in Aussicht gestellte Packstation auf dem Riedberg endlich realisiert wird. Vor allem die vorgeschlagenen Standorte Nelly-Sachs-Platz an der Endhaltestelle U8 und der Parkplatz am SC Riedberg sind dabei noch einmal zu prüfen. Außerdem sollen Gespräche mit der Goethe-Universität geführt werden um zu klären, ob nicht ein Standort am Campus Riedberg realisiert werden kann. Begründung: Mittlerweile wohnen auf dem Riedberg ca. 15.000 Einwohner und er erfährt ein weiteres Wachstum mit der Errichtung des Westflügels. Viele Bewohner sind berufstätig und haben keine Möglichkeit, ihre Pakete tagsüber persönlich in Empfang zu nehmen und müssen sie dann teils im Mertonviertel oder in Kalbach abholen. Mit der Realisierung einer Packstation an einem zentralen Standort könnte den Bürgern ein nützlicher Service angeboten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 979 2021 Die Vorlage OF 114/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 111/3 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Nordend Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die eklatante Diskrepanz zwischen tatsächlich vorhandenen, geplanten und benötigten Ladestationen für E-Mobilität überwunden werden soll. Im Moment gibt es im Nordend acht öffentlich zugängliche Ladestationen. Der vom Magistrat selbst errechnete Bedarf für das Nordend liegt bei 17 - 38 öffentlich zugänglichen Ladepunkten bis 2030 (je nach Szenario). Die Landesenergieagentur prognostiziert, dass bis 2030 ein Bedarf an bis zu 800 öffentlich zugänglichen Ladestationen besteht. Wie soll dem schnellen Anstieg des Bedarfs an Ladestationen entsprochen werden? Wie soll die Infrastruktur bereitgestellt werden, um Bewohnern und Bewohnerinnen des Nordends den Umstieg auf E-Mobilität zu ermöglichen? Begründung: Laut Wirtschaftsförderung Frankfurt hat sich der Anteil von batteriebetriebenen (PEV) und Hybrid-Fahrzeugen (PHEV) in den letzten 12 Monaten auf 6,5% des Bestandes im Stadtgebiet erhöht, eine Verdoppelung auf ca. 22.000 Fahrzeuge innerhalb von 12 Monaten. Die Stadt Frankfurt fördert außerdem über verschiedene Initiativen ausdrücklich die Elektromobilität im Individualverkehr, unter anderen über das Projekt "Green City". Bereits 2019 wurde im Auftrag der Stadt Frankfurt ein Papier erstellt: "Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt": Darin wird bemängelt, dass "mit 104 Normalladepunkten und 18 Schnelladepunkten Frankfurt im Vergleich zu anderen deutschen Städten deutlich zurückliegt... Bereits jetzt deckt die bestehende Ladeinfrastruktur nicht die Bedarfe von privaten und gewerblichen Nutzern. (...) Der Mangel an Lademöglichkeiten stellt derzeit ein Hemmnis bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen dar." Im gleichen Bericht wurden für die Stadteile Nordend Ost und Nordend West der Bedarf für öffentlich zugängliche Ladestationen bis 2030 in verschiedenen Szenarien auf 17 bis 38 Ladepunkte prognostiziert. Dabei wurde die notwendige private Infrastruktur noch nicht mal berücksichtigt. Beide Stadtteile haben außerdem die zweithöchste Prioritätsstufe in Frankfurt, begründet auch mit der Aussage, dass hier ein hohes Potenzial zur Nutzung von Elektromobilität gesehen wird. Laut Auskunft von Frankfurtemobil gibt es aktuell 8 öffentlich zugängliche Ladepunkte im Nordend: Quelle: http://frankfurtemobil.de/elektromobilitaet/ Laut einer neuen Untersuchung der Landesenergieagentur Hessen ist jedoch auch die Prognose von 17 bis 38 Ladepunkten für das Nordend schon jetzt überholt. Für den erwarteten Anstieg von E-Fahrzeugen bis 2030 (konservativ gerechnet 25% der PKW-Flotte im Bundesschnitt) und den erwartbaren Durchgangsverkehr im Viertel werden mindestens 800 öffentliche Ladestationen und die Infrastruktur für über 1.000 weitere private Landestationen erforderlich sein. Es fehlen jedoch die Erkenntnisse, wie und wann die aktuelle Zahl der Ladestationen innerhalb von acht Jahren zumindest annähernd auf den prognostizierten Stand gebracht werden soll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1037 2021 Die Vorlage OF 111/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 122/11 Betreff: Bereitstellung von Flächen für Elektromobile Ladeinfrastruktur Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Um den Ausbau von elektromobiler Ladeinfrastruktur für das Frankfurter Stadtgebiet zu fördern, sind geeignete Flächen in ausreichender Menge auszuweisen und in einem "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" festzuhalten. Der "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" soll unterscheiden zwischen Infrastruktur welche für die lokale Nutzung (Wohnen und Arbeit) und der für Fern- und Mittelstrecken-reisende (Verpflegung, Hygiene, Sicherheit) genutzt werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt hinkt bei der Anzahl der Lademöglichkeiten anderen Großstädten weit hinterher. Da viele Menschen in Frankfurt in Mehrfamilienhäusern wohnen und deren Arbeitsplätze in der Regel keine Lademöglichkeiten bieten, ist dies besonders an Orten mit wenigen Einfamilienhäusern besonders wichtig, eine alternative gewerbliche Ladestruktur anzusiedeln. Die Stadt Frankfurt sollte die drohenden Defizite in der eigenen elektromobilen Versorgung benennen und den gewerblichen Unternehmen entsprechende Flächen zur Verfügung stellen, damit die europaweit und bundesweit operierenden CPOs (= Charging Point Operator) Möglichkeiten haben, Investitionen zu tätigen und Infrastruktur für die Bewohner Frankfurts aufzubauen. Ähnlich dem Baulückenatlas soll ein Ladeinfrastrukturatlas entstehen, der die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt und die Interessen von Besuchern der Stadt Frankfurt in Einklang bringt. Es ist sehr schwierig für Unternehmen, welche Ladeinfrastruktur anbieten, geeignete Flächen zu finden. Diese Unternehmen kommen zum Teil aus dem europäischen Ausland oder sind nicht örtlich ansässige große Energiekonzerne. Eine Einflussnahme durch die Stadt Frankfurt, wo neue Elektro-Tankstellen in Frankfurt sein werden, ist sehr wichtig. Es ist ebenfalls wichtig, darauf zu achten, das die besten Orte nicht sofort von nur einem Unternehmen besetzt werden und andere Unternehmen keine Möglichkeiten mehr haben, sich dort niederzulassen. Eine Parzellisierung größerer Flächen wäre dabei hilfreich. Bei der Entwicklung des Planes ist auf die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer abzustellen. Es macht keinen Sinn, solche Ladepunkte auf Hinterhöfe in Industriegebieten zu bauen. Bewohner brauchen Ladeinfrastruktur nahe an deren Wohnorten (langsame Ladepunkte, ca. 4-8h) Fern- und Mittelstreckenreisenden ist es wichtig, sichere helle Flächen, Toiletten, Cafés, Supermarkt, Speisenangebote, Bänke, Spielplatz, Park und andere Einkaufsmöglichkeiten für Kurzaufenthalte von 20-50 Minuten zu haben. Das "neue" Tanken unterscheidet sich wesentlich von dem klassischen Tanken mit Ölen und Benzin. Viele klassische Tankstellen werden sich daher nicht unbedingt eignen, um einen angenehmen Aufenthaltsraum während der Wartezeit zu schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits in der Vergangenheit beschlossen, selber nicht aktiv als Gewerbetreibender für Ladeinfrastruktur aufzutreten. Dies ist gut und richtig. Trotzdem ist die Stadt Frankfurt verantwortlich dafür, dass es generell eine gute Infrastruktur in Frankfurt gibt. Seien dies Wasserleitungen, Bahnhöfe, Schulen, Toilettenhäuschen, Telefon und Datenleitungen, Entwässerung oder zukünftig ebenfalls die neue Kategorie der Elektro-Ladeinfrastruktur. In ein paar Jahren werden die meisten Menschen sich elektrisch fortbewegen. Jetzt beginnt eine neue Ära, die nicht mehr zurückzudrehen ist. Werden wir diese Entwicklung behindern oder sogar verschlafen, werden wir in Frankfurt großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. In Zukunft wird die Elektromobilität einen wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigung und das Wachstum der Stadt Frankfurt haben. Es gilt in der Wirtschaft, ständig konkurrenzfähig zu sein und immer günstiger operieren zu können. Dies gilt für alle Produktionsbereiche und Dienstleistungen. Elektromobilität ist gerade dabei, wesentlich günstiger zu werden als die herkömmliche Mobilität. Das Elektromobilitätskonzept und die Umsetzungsstrategie der Stadt Frankfurt ist bereits zwei Jahre nach Erstellung bereits völlig überholt. Die konservativsten Annahmen gehen bereits in acht Jahren von einem Viertel des Gesamtbestandes an Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus. 2025 werden zwei von drei Neufahrzeugen Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sein. Europaweite Fahrverbote für Diesel (z.B. 2024 in Paris) und Benziner in Großstädten werden diese Tendenz noch zusätzlich weiter beschleunigen. Amsterdam wird in der niederländischen Hauptstadt ab 2030 jegliche Benzin- und Dieselfahrzeuge aussperren. Andere Städte in Europa werden folgen. Das neue Wachstum im Automobilsegment wird verstärkt im Bereich der Elektromobilität stattfinden. Klassische Verbrennerfahrzeuge werden verschwinden. In acht Jahren bereits werden fast keine Verbrenner mehr verkauft. Namhafte deutsche Hersteller stellen ihre gesamte Produktion auf e-Mobilität um. Aufgabe für uns ist es, dafür den Weg zu bereiten. Es sind Möglichkeiten für die nötige Infrastruktur in der Stadt Frankfurt zu suchen und zur Verfügung zu stellen. Dies kann über Pachtverträge von Grundstücken oder durch Verkauf von Flächen passieren. Diese Infrastrukturmaßnahmen dienen dem Vorteil aller Bewohner der Stadt Frankfurt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sich finanziell nicht an dem Aufbau von Ladeinfrastruktur zu beteiligen, bedeutet nicht, anderen Unternehmen das Bauen von Lade-infrastruktur zu verweigern oder diese gar nicht erst zu unterstützen. Ein solches Verhalten würde zu großem Schaden in der Stadt Frankfurt führen. Mit Gestalten und die Orte für nötige Ladeinfrastruktur selber definieren. In der Vergangenheit haben sich bereits verschiedene große Ladestellenanbieter darüber öffentlich in der Presse geäußert, wie die Stadt Frankfurt den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur behindere. Es hatten sich z.B. einer der größten Anbieter "Allego" von der Stadt Frankurt als Investitionsort komplett abgewendet. Tesla hat sich beschwert über die Schwerfälligkeit der Stadt Frankfurt und die fehlenden Möglichkeiten des Aufbaus von Ladeinfrastruktur und Qwello hat sich nun ebenfalls schon über die Schwierigkeiten, auf die man in Frankfurt trifft, geäußert. Letztere Firma konnte nur einen kleinen Prozentsatz der geplanten Ladeinfrastruktur für Frankfurt überhaupt umsetzen. Die Ladeinfrastruktur wird jetzt und heute mit starker Unterstützung des Bundes gebaut. Wenn wir den Anschluss jetzt verlieren, werden wir zukünftig eine schlechtere Infrastruktur in Frankfurt haben. Die Fördergelder für Ladeinfrastruktur werden ebenfalls an Frankfurt vorbei gehen. Ein Nachbau der Ladeinfrastruktur wird viel schwieriger zu stemmen sein, als es das heute sein kann. Daher ist es an der Zeit, seitens der Stadt Frankfurt aktiv gute geeignete Flächen für elektromobile Ladeinfrastrukturprojekte in einem Ladeinfrastrukturplan anzubieten, damit Frankfurt in zehn Jahren nicht bekannt dafür ist, dass Menschen ihre Fahrzeuge auf dunklen Hinterhöfen laden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 85 2021 Die Vorlage OF 122/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach ersten Einschätzungen von städtischer Seite können hier etwa so viele Parkplätze entstehen, wie durch Punkt 1.) wegfallen (etwa 140), mindestens jedoch 110. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Antrag ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins in der Schloßstraße. Bei diesem waren neben Verterter*innen der Ortsbeiratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP auch Vertreter*innen des Straßenverkehrsamtes, der Stabstelle Radverkehr des Verkehrsdezernenten, des Radfahrbüros, der städtischen Verkehrspolizei, der Landespolizei, des ADFC, des VCD und des Radentscheids anwesend. Zu Punkt 1.) Der Vor-Ort-Termin ergab, dass die bisher ergriffenen und weiterhin geplanten kurzfristigen Maßnahmen (verstärkte Kontrollen, Straßenmarkierungen etc.) nicht ausreichen, um die Sicherheit auf der Schloßstraße zu gewährleisten. Radfahrende werden weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße nicht funktioniert. Alternativ vorgeschlagene Maßnahmen wie die Befestigung des Bereiches zwischen Fahrbahn und Gleisen (Antrag der CDU im Römer) stellen sich von städtischer Seite als nicht umsetzbar dar. Die vollständige Umgestaltung der Schloßstraße (Autoverkehr fährt auf der Gleisanlage) wird nach städtischer Aussage nicht vor 2025 geschehen. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, muss jedoch schnellstmöglich gehandelt werden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden, beginnend im Frühjahr 2022. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach ersten Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 120/1 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendler*innen, Fußgehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden PKW und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht B288 vom 09.08.2021 wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahn-Haltestellencaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und Fußgehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzer*innen müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der PKW und LKW und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. PKW-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z.B. in der Gartenstraße / Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 120/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 675 2021 Die Vorlage OF 120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2021, OF 111/10 Betreff: Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 10 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung, als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden. Ziel muss sein, dass damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann. Begründung: Es soll in Frankfurt derzeit über 7000 E -Scooter geben, die gewerblich zur Nutzung angeboten werden. Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 10 sind für viele Verkehrsteilnehmer*innen gefährlich, hinderlich und lästig. Nicht nur für Sehbehinderte, auch für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Kinderwagen oder Einkaufstrolleys bedeuten sie auf den Gehwegen ein echtes Hindernis und Gefahrenpotential. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 634 2021 Die Vorlage OF 111/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "um künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter zu unterbinden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 128/6 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg II Vorgang: OA 666/21 OBR 6; ST 1309/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, zu beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Kreisel am Ende des Schwarzerlenweges so umzubauen, dass Falschparken nicht mehr möglich ist und Einsatzfahrzeuge und Müllfahrzeuge den Kreisel ohne Behinderung umfahren können. 2. Bis zum Umbau müssen regelmäßige und nicht nur sporadische Verkehrskontrollen mit Abschleppen des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges durchgeführt werden und der FES erlauben, die dokumentierten Fotos umgehend den jeweiligen Hausverwaltungen zukommen zu lassen, damit diese die notwendige Anzeige gegen die Halter zwecks Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten stellen können, da die FES dies nicht tut. Sollten hier weiterhin Datenschutzgründe vorgeschoben werden, wird der Magistrat aufgefordert, die FES zu beauftragen, selbst die entsprechenden Anzeigen zeitnah bei der Ordnungsbehörde zu stellen. 3. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zusammen mit dem Eigentümer des Bolzplatzes am Ende des Schwarzerlenweges zu prüfen, ob auf der Fläche ein Parkhaus errichtet werden kann mit einem Bolzplatz auf dem Dach des Parkhauses. Begründung: Die ST 1309 vom 09.07.2021 kann so nicht hingenommen werden. Der Schwarzerlenweg ist eine Sackgasse, am Ende der Kreisel. Am Anfang des Schwarzerlenweges befindet sich das Bürgerhaus, welches zu Großveranstaltungen einlädt. Die Besucher kommen häufig leider nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad. Des Weiteren befindet sich die S-Bahnhaltestelle FFM-Griesheim in unmittelbarer Nähe, eine Turnhalle, ein Sportplatz sowie zwei Moscheen. Alles Besuchermagnete. Nur im Schwarzerlenweg selbst gibt es mind. 350 Wohnungen. Angrenzend gibt es noch die Wohnungen der Espenstraße. Selbst eine Reduzierung der Autos und Einrichtung von carsharing würde das Problem nicht lösen. Die Argumentation der reduzierten Parkflächen ist sicherlich ein gutes und funktionierendes Mittel in der Innenstadt, wo die Wege nicht weiter als ca. 3 km sind. Regelmäßig ist der Kreisel verparkt trotz aller Halteverbotsmaßnahmen. Das Grün ist niedergefahren. Schon dass die Müllabfuhr nicht die Leerungen vornehmen kann, ist ärgerlich und kostspielig für die Bewohner. Weitaus schlimmer ist es jedoch, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei oder Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen. Die FES weigert sich, die von ihren Mitarbeitern zur Dokumentation der Verhinderung der Leerung aufgenommenen Fotos an die Hausverwaltungen herauszugeben. Dies ist kontraproduktiv. Die Bewohner der Liegenschaften haben den Ärger mit nicht geleerten Tonnen und müssen die Zusatzleerungen zahlen, ohne dass der Verursacher dafür haftbar gemacht werden kann. Hier ist eine dringende Änderung des Verfahrens notwendig und würde zu mehr Achtung und Respekt anderen gegenüber und für ein sauberes Frankfurt beitragen. Dieses Problem betrifft ja nicht nur die Siedlungen im Schwarzerlenweg, sondern in ganz Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 666 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1309 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch von CDU und GRÜNE wird über die Vorlage OF 128/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 60 2021 1. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 128/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 128/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 114/6 Betreff: Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad"? Vorgang: M 18/19; OA 381/19 OBR 6; NR 955/19; M 169/19; B 424/19; B 257/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit die in dem Bebauungsplan Nr. 926 "Nordwestlich Silobad" dargestellte Planung weiterhin verfolgt wird oder ob bzw. inwieweit es Veränderungen zu der bisherigen Planung gibt. Zudem wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Stand 1. der Untersuchungen zu den in der Anregung vom 26.03.2019, OA 381 und Antrag vom 29.08.2019, NR 955 aufgeführten Anregungen zum Thema Verkehr bzgl. - Westumgehung Unterliederbach - Anschlusses an den S-Bahnhof "Frankfurt-Höchst Farbwerke" - Straßenbahn (über Bahnhof Höchst) bis Ballsport- und Jahrhunderthalle - Haltepunkt für die Königsteiner Bahn im Umfeld der Heimchen-Siedlung/Sportanlage ebenso wie 2. der vom Ortsbeirat geforderten gemeinsamen Betrachtung der Auswirkungen der benachbarten Planungen des B 930 und B 926 hinsichtlich Ökologie, Klima und Verkehr (Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257) zu berichten. Soweit noch nicht geschehen, wird der Magistrat zudem gebeten, ergänzend zu den aufgeführten Punkten bei der Betrachtung - die Bedeutung des Baugebiets für die Kaltluftentstehung (Stichwort "Tropische Nächte"), - die Bedeutung der Böden für die landwirtschaftliche Nutzung in die Untersuchung einzubeziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 6 hatte der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 926 "Nordwestlich Silobad" (Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18) mit der Maßgabe zugestimmt, dass verschiedene Punkte zum Thema Verkehr (Möglichkeiten zum Ausbau ÖPNP, Anbindung) geprüft werden. Auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Bildungscampus (Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169) hat der Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass eine (gemeinsame) Verkehrsbetrachtung ebenso notwendig ist, wie ein tragfähiges Konzept zur Erschließung der Gebiete mit dem ÖPNV. Zu beiden Betrachtungen bzw. Untersuchungen liegen dem Ortsbeirat bisher noch keine Ergebnisse vor. Nun haben sich, seitdem die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Nordwestlich Silobad beschlossen wurde, die Vorzeichen insgesamt etwas verändert. Während das Thema Klimaschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt, werden in Frankfurt Pläne für bereits beschlossene Neubaugebiete wieder über Bord geworfen - So soll für das Neubauviertel Günthersburghöfe im Frankfurter Nordend nun ein neuer städtebaulicher Entwurf erarbeitet werden. Das Baugebiet "Nordwestlich Silobad" (Parkstadt Unterliederbach II) wird im aktuellen Koalitionsvertrag nur in einem Satz als Beispiel für ein "ökologisch-soziales und nachhaltiges Musterquartier" erwähnt, ohne dass ausgeführt wird, was man darunter versteht und vor allem wodurch das Baugebiet diese Kriterien erfüllt. Dies mag der Tatsache geschuldet sein, dass die westlichen Stadtteile insgesamt für die geplante Koalition kaum erwähnenswert zu sein scheinen. Der Ortsbeirat 6 hätte deshalb gerne eine Auskunft darüber, inwieweit sich die (ökologischen) Betrachtungen über das Nordend hinaus auch auf den Frankfurter Westen erstrecken und sich auswirken - auch in Anbetracht der Tatsache, dass aufgrund der zunehmenden Hitze in Frankfurt gemäß der Umweltdezernentin bereits die Trinkwasserversorgung für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger gefährdet sei. Vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie mit steigender Nutzung von mobiler Arbeit und Homeoffice stellt sich zudem die Frage, inwieweit der Bedarf an Wohnraum neu geprüft und in die Planungen einbezogen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.06.2021, OF 102/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Anregung vom 26.03.2019, OA 381 Antrag vom 29.08.2019, NR 955 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 424 Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 83 2021 1. Die Vorlage OF 102/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 114/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 114/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung im zweiten Absatz der vierte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 107/2 Betreff: Bäume für den Odina-Bott-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Odina-Bott-Platz, insbesondere am Restaurant "Blockhouse"/U-Bahn Station "Westend", mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Der Platz heizt sich im Sommer schnell auf. Diese Bäume würden Schatten spenden und dem Mikroklima im heißen Innenstadtbereich guttun. Schließlich würde eine zusätzliche Begrünung auch Vögeln und Insekten zu Gute kommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2021 Die Vorlage OF 107/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 115/2 Betreff: Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle Pro Familia am Palmengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der momentane Demonstrationsstandort (Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße) der Abtreibungsgegner so verlegt werden kann, dass Frauen, die auf der Bockenheimer Landstraße oder der Beethovenstraße den Weg zur Beratungsstelle nehmen, nicht an diesen vorbeimüssen. 2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim hessischen Ministerium für Soziales aktiv dafür einzusetzen, dass das Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatung, auch bei einem Abflauen der Corona Pandemie, durch die Beratungsstellen weiterhin online durchgeführt werden kann. Begründung: 1.Der Ortsbeirat sieht die Bemühungen der Stadt sowie der Versammlungsbehörde die "Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken" des hessischen Innenministeriums umzusetzen und begrüßt das der Protest der Abtreibungsgegner nicht länger in Sicht- und Hörweite der Beratungsstelle Pro Familia im Westend stattfinden darf. Zugleich weist der Ortsbeirat daraufhin, dass der derzeitige Standtort sowie die Intention der Protestierenden bei der Standortwahl immer noch darauf abzielt - wie es die erwähnte Handreichung formuliert - "die schwangere Frau in ihrer Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen". Es wird daher darum gebeten den Weg zur Beratungsstelle über die Bockenheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Haltestellen Westend/Bockenheimer Warte sowie den Zugang über die Beethovenstraße von solchen Protesten freizuhalten. Eine Versammlung im Bereich des Ortsbezirks ist an vielen anderen öffentlichen Plätzen möglich. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen einer Vielzahl von Bürger*innen in unserem Ortsbezirk, die sich über jene Proteste zu Beginn des Jahres beschwert haben. 2. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für Frauen, die eine Abtreibung vollziehen möchten, gesetzlich verpflichtend, in Frankfurt berät Pro Familia über 1500 Frauen jährlich. Während der Corona Pandemie ist es den Beratungsstellen der Pro Familia temporär erlaubt, diese Schwangerschaftskonfliktberatung auch online durchzuführen und den entsprechenden Beratungsschein auszustellen. Die Möglichkeit der Onlineberatung bietet mehrere Vorteile, unter anderem eine vereinfachte Terminfindung bspw. auch für betroffene Paare, die nicht am gleichen Ort wohnen. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit sich in einer selbstgewählten Umgebung mit der Beratung auseinanderzusetzen sowie die Sicherheit nicht in eine Konfrontation mit Abtreibungsgegner*innen zu geraten. Der Einsatz des Oberbürgermeisters für eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Onlineberatung ist mehr als ein unterstützendes Signal, sondern eine ganz konkrete, alltägliche Hilfe für alle jene Frauen, die sich in der Notwendigkeit einer Schwangerschaftskonfliktberatung wiederfinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 485 2021 Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2021, OF 102/6 Betreff: Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad"? Vorgang: M 18/19; OA 381/19 OBR 6; NR 955/19; M 169/19; B 424/19; B 257/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit die in dem Bebauungsplan Nr. 926 "Nordwestlich Silobad" dargestellte Planung weiterhin verfolgt wird oder ob es Veränderungen bzw. Anpassungen zu der Planung gibt. Zudem wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Stand 1. der vom Ortsbeirat geforderten gemeinsamen Betrachtung der Auswirkungen der benachbarten Planungen des B 930 und B 926 hinsichtlich Ökologie, Klima und Verkehr (Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257) ebenso wie 2. der Untersuchungen zu den in der Anregung vom 26.03.2019, OA 381 und Antrag vom 29.08.2019, NR 955 aufgeführten Anregungen zum Thema Verkehr bzgl. - Westumgehung Unterliederbach - Anschlusses an den S-Bahnhof "Frankfurt-Höchst Farbwerke" - Straßenbahn (über Bahnhof Höchst) bis Ballsport- und Jahrhunderthalle - Haltepunkt für die Königsteiner Bahn im Umfeld der Heimchen-Siedlung/Sportanlage zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 6 hatte der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 926 "Nordwestlich Silobad" (Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18) mit der Maßgabe zugestimmt, dass verschiedene Punkte zum Thema Verkehr (Möglichkeiten zum Ausbau ÖPNP, Anbindung) geprüft werden. Auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Bildungscampus (Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169) hat der Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass eine (gemeinsame) Verkehrsbetrachtung ebenso notwendig ist, wie ein tragfähiges Konzept zur Erschließung der Gebiete mit dem ÖPNV. Zu beiden Betrachtungen bzw. Untersuchungen liegen dem Ortsbeirat bisher noch keine Ergebnisse vor. Nun haben sich, seitdem die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Nordwestlich Silobad beschlossen wurde, die Vorzeichen insgesamt etwas verändert. Während das Thema Klimaschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt, werden in Frankfurt Pläne für bereits beschlossene Neubaugebiete wieder über Bord geworfen - So soll für das Neubauviertel Günthersburghöfe im Frankfurter Nordend nun ein neuer städtebaulicher Entwurf erarbeitet werden. Zu dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad" finden sich im Entwurf des Koalitionsvertrags keine Informationen (Stand jetzt). Dies mag der Tatsache geschuldet sein, dass die westlichen Stadtteile insgesamt für die geplante Koalition kaum erwähnenswert zu sein scheinen. Der Ortsbeirat 6 hätte zumindest gerne eine Auskunft darüber, ob sich die (ökologischen) Betrachtungen der Koalitionäre über das Nordend hinaus auch auf den Frankfruter Westen erstrecken und sich auswirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.06.2021, OF 114/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Anregung vom 26.03.2019, OA 381 Antrag vom 29.08.2019, NR 955 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 424 Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 83 2021 1. Die Vorlage OF 102/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 114/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 114/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung im zweiten Absatz der vierte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2021, OF 123/5 Betreff: Stationären Einzelhandel und Gastronomie auch in Coronazeiten unterstützen Der Magistrat wird gebeten den durch die Coronapandemie stark in Mitleidenschaft gezogenen stationären Einzelhandel sowie die Gastronomie insbesondere im Frankfurter Süden zu unterstützen. Hierzu sind Außenflächen für gastronomische Zwecke temporär zur Verfügung zu stellen. Konkret könnten Teile kleinen Brückenstraße in den Abendstunden (18 - 22 Uhr) für den Verkehr gesperrt werden und der dort ansässigen Gastronomie Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden. Begründung: Der stationäre Einzelhandel sowie die Gastronomie sind durch die Coronapandemie stark in Mitleidenschaft gezogenen. Leider ist die Pandemie noch nicht überwunden. Es gilt daher Lösungen gerade für Betriebe, welche keine Außenflächen besitzen, zu entwickeln, um jenen einen Betrieb auch in Pandemiezeiten zu ermöglichen und gleichzeitig Infektionen zu vermeiden. Hierzu bietet es sich an, Straßenteile in den Sommermonaten temporär für den Verkehr zu sperren und Sondernutzungsgenehmigungen zu erteilen. Konkret ist dem Ortbeirat 5 bekannt, dass Gastronomen in der kleinen Brückenstraße sich bisher vergeblich um eine entsprechende Genehmigung bemüht haben. Hier sollten sowohl zur Unterstützung der lokalen Gewerbe als auch aus Infektionsschutzgründen pragmatische Lösungen gefunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 38 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 123/5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 447 2021 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 123/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu 1.: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme) Zu 2.: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 12/14 Betreff: Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die Umsetzung des Beschlusses §3762 vom 28.02.2019 zu beschleunigen und folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der BÜ99 wird erst dann endgültig geschlossen und abgebaut, wenn entweder eine dauerhafte Ersatzkreuzungsmöglichkeit (Straßenbrücke) existiert oder bis zur Öffnung einer solchen dauerhaften Ersatzkreuzungsmöglichkeit eine oder mehrere mittelfristige Übergangslösungen mit demselben Anforderungsprofil geschaffen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht nur für den Zugang zu den Bahnsteigen sichergestellt wird, sondern für den gesamten Schienenkreuzungsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim, unabhängig davon, ob zu Fuß, zu Fahrrad, zu Pferd, oder motorisiert. Dies schließt auch ein, dass die Querung der Schienen für Dreiräder für Erwachsene (zum Beispiel Senioren oder Behinderte, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht auf einem gewöhnlichen Zweirad fahren können), für Lastenräder, Liegeräder und Fahrräder mit Anhänger sicher und problemlos möglich ist. 2. Weiterhin fordert die Stadtverordnetenversammlung den Verkehrsdezernenten auf, diese Planung mit den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 abzustimmen und den betroffenen Bürger*innen zeitnah vorzustellen. Begründung: Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass beim Ausbau der Main-Weser-Bahn der Bahnübergang BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof abgebaut und ersetzt werden muss. War zuerst eine Unterführung geplant, ist seit 2014 klar, dass aufgrund technischer Probleme als Kreuzungsersatz eine Omegabrücke gebaut werden muss. Mindestens drei teilweise abgestimmte Pläne dazu liegen im Verkehrsdezernat bereits seit 2015 oder 2016 vor, wurden lange Zeit zurückgehalten so dass eine Entscheidung erst im Februar 2020 gefällt wurde. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren oder Planänderungsverfahren für die Omegabrücke rechnen Experten vorsichtig mit sechs bis acht Jahren. Eine Sicherheit, dass diese Brücke jemals gebaut wird, gibt es nicht. Die Bahn will dennoch den Bahnübergang BÜ99 Ende 2021 für immer schließen und abbauen und dem Fuß- und Radverkehr "vorübergehend" für die "Bauzeit" über einen "Behelfssteg" den Weg wenigstens zum Bahnsteig ermöglichen. Das bedeutet, zwischen Ende 2021 und der Fertigstellung der Omegabrücke in ferner Zukunft insbesondere der Radverkehr erheblichen Einschränkungen unterworfen sein wird. In Anträgen aus der Stadtverordnetenversammlung (Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und Grünen NR747 vom 28.01.2019) sowie dem OBR 14 (z.B. OM 5862 vom 09.03.2020) wurde gefordert, dass auch dem Radverkehr die Querung der Bahngleise ermöglicht wird. Zum Radverkehr gehören dabei selbstverständlich jedoch auch Lastenräder, Dreiräder für Erwachsene, Seniorenmobile oder Räder mit Anhänger. Der Stadt Frankfurt ist offenbar sicherer Radverkehr ausschließlich in der Innenstadt wichtig. Am Stadtrand ist (nach der Stellungnahme 1171 des Verkehrsdezernates vom 19.06.2020) der Wunsch der Harheimer*innen nach einer als "komfortabel" bezeichneten Möglichkeit zum Überqueren Gleise zwar verständlich, jedoch wegen der erhöhten Kosten zu teuer. Dieser Radverkehr wird auf die Unterführung "Im Wiesengarten" verwiesen, wo sich die Radfahrer*innen die enge Unterführung dann voraussichtlich mit LKWs, Anliegerverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr teilen müssen. Unklar ist zudem noch immer, wo zukünftig die Haltestelle des Zubringerbusses 25 sein wird. Nach Angaben der DB-Netz AG wird der Bus dort halten, wo er heute schon hält: Folglich also genau dort, wo die zwei neuen Gleise verlegt werden. Konkretere Angaben oder gar Pläne sind auch aus dem Verkehrsdezernat nicht zu kriegen. Kurz: seit 2014 ist bekannt, dass die endgültige Schließung des BÜ99 ohne adäquatem Ersatz zur Kreuzung der Schienen besonders den Fuß- und Radverkehr und dabei besonders Senioren und Behinderte trifft und benachteiligt. Und zwar über sehr, sehr lange Zeit. Jetzt ist noch Zeit, das zu korrigieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 12/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 12/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 10/12 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes - Plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße - Auf fast ganzer Länger der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schüler:innen und Student:innen - Ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt - Plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 123 2021 Die Vorlage OF 10/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 10/3 Betreff: Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Radwege, die direkt hinter U-Bahn-, Straßenbahn- oder Bus-Haltestellen verlaufen, auf dem Streckenabschnitt hinter den Haltestellen rot einzufärben und gegebenenfalls zusätzlich mit Fahrrad-Piktogrammen zu versehen. Beispiele für das Nordend sind die U5-Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße, die Straßenbahn- und Bus-Haltestelle Rohrbachstraße und die Bus-Haltestellen des M32 auf dem Alleenring, jeweils in beide Richtungen. Begründung: Die Roteinfärbung soll sicherstellen, dass Radwege direkt hinter ÖPNV-Haltestellen von Ortsunkundigen oder Menschen, die sich in Gedanken oder auf dem Handy befinden, beim Ein- oder Aussteigen wesentlich besser wahrgenommen werden. Dies hilft unbeabsichtigtes Betreten der Radwege vermeiden, macht umgekehrt aber auch Radfahrer auf die erhöhte Gefahr im Bereich direkt hinter ÖPNV-Haltestellen aufmerksam. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 95 2021 Die Vorlage OF 10/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 12/10 Betreff: Entwässerung entlang des neu hergestellten Feldweges/Radtrasse auf der alten Straßenbahntrasse in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum die Entwässerung der Feldflur bei der Renovierung des Feldweges/Radtrasse auf der alten Straßenbahntrasse in Berkersheim offensichtlich massiv gestört worden ist und wie das abgestellt werden kann. Begründung: Im Rahmen der Schneeschmelze bei gleichzeitigem Regen haben sich an und auf dem Feldweg/Radtrasse auf der alten Straßenbahntrasse in Berkersheim massive Rückstaus von Wasser gebildet. Dies ist auf der Radtrasse selbst bei den Wetterbedingungen problematisch, weil sich leicht auf den überfluteten Flächen Eis bilden kann, weshalb Warnschilder aufgestellt werden mussten. Außerdem steht das Wasser so lange auf dem Feld und versickert, so dass es teilweise in den darunterliegenden Feldern wieder austritt. Früher dagegen wurde es durch die auf der westlichen Seite des Weges verlaufenden Gräben offensichtlich entweder Richtung Preungesheim oder in den Ablauf oberhalb der Bushaltestelle der Linie 39 abgeleitet. Letzteres ist nach Ansicht des Amtes für Straßenbau und Erschließung allerdings nicht nachweisbar. Insbesondere vor dem Hintergrund sich häufender Starkregenereignisse ist der Sachverhalt, warum das Wasser im Verhältnis zu früher schlechter abfließt, nichts desto weniger zu klären und eine Lösung zu schaffen, die die Verhältnisse vor der Renovierung des Weges wiederherstellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 67 2021 Die Vorlage OF 12/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 12/11 Betreff: Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die neue 80% Förderung für Kommunen des BMVI für Ladeinfrastruktur zu nutzen und auf die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken und diese zu beraten, unverzüglich einen Plan für den Aufbau und das Wachstum an "marktpreisgerechten" Ladepunkten für ihre Mieter zu entwerfen und zeitnah umzusetzen. Begründung: Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben in der Regel auf den Parkplätzen der Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften keinen Zugang zu elektrischen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Bisher gibt es kaum öffentliche Ladepunkte in Frankfurt und Frankfurt befindet sich nicht unter den ersten 10 derer Großstädte mit Ladepunkten, sondern rangiert weit hinten in der Liste, direkt nach Regensburg bei den Kleinstädten. Ab 2030 wird VW keine konventionellen Autos mehr verkaufen, Volvo bereits ab 2025 und Mercedes wird ab 2030, 85% der verkauften Fahrzeuge mit Elektromotoren verkaufen. Der Trend ist inzwischen eindeutig und es ist an der Zeit, nun den Käufern von Neuwagen die Chance zu geben, elektrisch zu fahren. Wenn wir keine entsprechenden Angebote schaffen, werden die Elektrofahrzeuge in Köln und Hamburg fahren und nicht bei uns. Wir haben die Probleme mit schlechter Luft in der Stadt und sollten daher die Angebote, dort wo wir einen Hebel ansetzen können, umgehend umsetzen. Mit einer 80% Förderung durch das BMVI bedeutet dies einen großen Mehrwert und solle wahrgenommen werden. Mieter haben es schwer bei einem Unternehmen wie der AGB überhaupt Gehör zu finden. An den Gedanken, eine Ladestation in der Nähe der Mietwohnung von der ABG zu fordern, werden die wenigstens Mieter kommen. Daher ist es unerlässlich auf die Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen und die entsprechenden Ziele vorzugeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 4 2021 Die Vorlage OF 12/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 1/11 Betreff: Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häusern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Auerfeldstraße an den 4 Treppenaufgängen zu den Häusern mit den Hausnummern 8-18; 20-30; 32-42; 44-54. jeweils eine rutschfeste Fahrradschiene rechts anbringen zu lassen. Begründung: Die Zugänge zu den Reihenhäusern erfolgt ausschließlich jeweils über die Treppenaufgänge (6+7 Treppenstufen). Fahrräder könnten über die Schienen hochgeschoben werden und müssten nicht mehr getragen werden. Das wäre für Kinder und ältere Anwohner eine enorme Erleichterung. Die Treppen sind städtischer Grund. Die Treppenbreite insgesamt ist zu schmal für eine Doppelschiene. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5 2021 Die Vorlage OF 1/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 10/1 Betreff: Sauberkeit und Sicherheit für die Nutzerinnen bzw. Nutzer der Abgänge zur B-Ebene des Hauptbahnhofs verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Es liegen zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen vor, die über unhaltbare hygienische Zustände, defekte Beleuchtung und mangelnde subjektive Sicherheit im Bereich der Abgänge zur B-Ebene und den U- und S-Bahnsteigen unter dem Hauptbahnhof klagen. Mitglieder des Ortsbeirats bestätigen das aus eigener Beobachtung. Dies vorangestellt, möge der Magistrat die Deutsche Bahn Station & Service und VGF als Betreiberin der Verkehrsanlagen und der B-Ebene auffordern, die Abgänge und die noch nutzbaren Flächen der B-Ebene auch während der Umbauzeiten in einem nutzbaren, verkehrssicheren, barrierefreien und sauberen Zustand zu erhalten. Begründung: Die Treppen und Rolltreppen in den Abgängen zur B-Ebene unter dem Vorplatz des Hauptbahnhofs stinken, sind dunkel und unübersichtlich sowie stellen vor allem abends und nachts Angsträume dar. Auch die Rolltreppen fallen oft aus oder werden mutwillig abgeschaltet. Das betrifft insbesondere die Seitenzugänge: Beispielhaft sei der Zugang Düsseldorfer-/ Poststraße genannt. Dort fällt seit Wochen ein großer Teil der Beleuchtung in der B-Ebene im Bereich des Zugangs zu den U-Bahn-Haltestellen aus. Wasser sickert aus den Feuerwehr-Wandhydranten und verursacht Pfützen, die sich mit dem Urin mischen und einen unerträglichen Gestank erzeugen. Instandhaltungs- und Reinigungsintervalle sind nicht ausreichend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 46 2021 Die Vorlage OF 10/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2021, OF 11/5 Betreff: Instandsetzung der Mauer an der Grünfläche an der Haltestelle "Lerchesberg" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Mauer der Grünfläche an der Haltestelle "Lerchesbergring" instandzusetzen und am Absatz der Mauer niedrigwachsende Sträucher als Abgrenzung zur Straße zu pflanzen. Begründung: An einigen Stellen ist die Mauer durch eine natürliche Erdbewegung verschoben. Daher ist die Mauer instandzusetzen. Eine Bepflanzung mit niedrigwachsenden Sträuchern, z.B. Lavendel, bietet eine Abgrenzung zur Straße und wäre eine optische Aufwertung. Quelle: Anita Akmadza Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 113 2021 Die Vorlage OF 11/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1043/3 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus des Mittelwegs 1 zuzustimmen. Er wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Der vorläufige Erhalt wird auf fünf Jahre begrenzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus des Mittelwegs 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es wichtig für den Erhalt des kleinen Betriebes, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle Musterschule entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann - sie werden zugemüllt, sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn Haltestelle. Ein zeitlich befristeter Erhalt des kleinen Anbaus würde einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb eine mittelfristige Planungssicherheit ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.01.2021, OF 1028/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7145 2021 1. Die Vorlage OF 1028/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1043/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1043/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors vor den Worten "fünf Jahre" das Wort "maximal" eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2021, OF 1028/3 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus des Mittelwegs 1 zuzustimmen. Er wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus des Mittelwegs 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es wichtig für den Erhalt des kleinen Betriebes, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle Musterschule entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann - sie werden zugemüllt, sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn Haltestelle. Der neue Besitzer des Hauses Mittelweg 1 hat angeboten, als Ausgleich für die wegfallende Entsiegelung einige Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. die Begrünung des Daches, Bepflanzung mit Rosenranken, Pflanzen zweier neuer Bäume und eine substantielle Erweiterung der Entsieglung des angrenzenden Garagenhofes durch Erweiterung des vorhandenen Beetes in beide Richtungen. Die Pläne liegen bereits vor. Außerdem bietet er an, den Raum des Anbaus mittelfristig gemeinnützigen Einrichtungen als Treffpunkt zur Verfügung zu stellen, nachdem der Hausmeisterservice einen anderen geeigneten Raum gefunden hat. Der Erhalt des kleinen Anbaus wäre also in jeder Hinsicht ein Gewinn für das Viertel, zum einen ermöglicht er einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb kurzfristige Planungssicherheit, zum anderen könnte so mittelfristig ein dringend benötigter Raum für kleine gemeinnützige Initiativen und Vereine gewonnen werden. Zudem wird der Idee der Entsiegelung und Begrünung mit den angebotenen Ausgleichsmaßnahmen mehr entsprochen als mit der Schaffung einer zugemüllten Rasenfläche. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2021, OF 1043/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7145 2021 1. Die Vorlage OF 1028/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1043/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1043/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors vor den Worten "fünf Jahre" das Wort "maximal" eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1271/2 Betreff: Errichtung einer Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend und Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Zwischen dem Hauptbahnhof, dem Uni-Campus Westend und dem Stadtteil Ginnheim wird eine Expressbuslinie eingerichtet. Die Linienführug soll folgende Stationen umfassen: Hauptbahnhof, Taunusanlage, Alte Oper, Uni Campus Westend, Max-Horkheimer-Straße, Miquelallee und Ginnheim. Begründung: Wie aus Veröffentlichungen der Universität Frankfurt hervorgeht, wird für die Hochschule dringend ein direkter und attraktiver Anschluss zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend benötigt. Es ist Student/Innen und Mitarbeiter/Innen der Universität nicht zumutbar, weitere zehn bis fünfzehn Jahre auf einen direkten Anschluss des Uni-Campus Westend an den Hauptbahnhof zu warten. Ebenso wie zum Flughafen sollte auch die Strecke zwischen Hauptbahnhof und Campus Westend durch eine Expressbuslinie erschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 23 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1271/2 dahin gehend ab, dass die Expressbuslinie vorübergehend eingerichtet wird und nicht an den Stationen "Alte Oper", "Max-Horkheimer-Straße" und an der Miquelallee hält. Beschluss: Die Vorlage OF 1271/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen 3 SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1274/2 Betreff: Blumenkübel an der Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass ein durch Bauarbeiten verschobener großen Pflanzkübel an der Ecke Leipziger Straße / Am Weingarten (Eingang U-Bahn-Station) wieder an den ursprünglichen Platz verbracht wird. Begründung: Im Zuge von Straßenbauarbeiten ist im Oktober 2020 ein großer Blumenkübel auf dem Bürgersteig Am Weingarten (Höhe Hausnummer 1) Richtung Leipziger Straße verschoben worden. Nach den Bauarbeiten ist der Kübel nicht wieder an die richtige Stelle zurückgebracht worden und steht jetzt unglücklich an der Ecke Leipziger/Am Weingarten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7083 2021 Die Vorlage OF 1274/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1277/2 Betreff: Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen und diese aufzufordern, einen ausreichenden Turnus für das Schienenbenetzungsfahrzeug auf der Linie 17 sicherzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat geben, folgende Fragen seitens der VGF beantworten zu lassen: - Wie oft wurde das Schienenbenetzungsfahrzeug im Jahr 2020 auf der Linie 17 eingesetzt? - Welcher Turnus ist seitens der VGF vorgesehen? - Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit an den Straßenbahnfahrzeugen selbst vorgenommen, um den Lärm beim Kurvenfahren zu vermindern? - Welche weitergehenden technischen Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, um die Lärmemissionen der Bahn beim Kurvenfahren zu verringern? - Besteht die Möglichkeit, dass die Bürger neben dem Online-Beschwerdeportal auch einen direkten telefonischen Ansprechpartner bei der VGF bekommen können, um nicht über das traffiq-Servicecenter gehen zu müssen? Begründung: Anwohner haben seitens TraffiQ/VGF auf Nachfrage nur schleppende Informationen zum Einsatz des Schienenbenetzungsfahrzeugs auf der Linie 17 erhalten und wurden darüber hinaus informiert, dass es in der näheren Vergangenheit zu technischen Schwierigkeiten mit dem Fahrzeug kam, so dass es zeitweise nicht eingesetzt werden konnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7075 2021 Die Vorlage OF 1277/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1112/10 Betreff: Künftige U 2-Haltestelle am Gymnasium für den Norden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die wichtige künftige U2-Haltestelle am Gymnasium für den Norden mit höchster Priorität zu planen und realisieren zu lassen. Begründung: Die umgehende Verkehrserschließung des Gymnasiums im Frankfurter Norden ist auch mit Blick auf die vorhandene und die künftige Wohnbebauung sowie für Vereine von größter Bedeutung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 650 2021 Die Vorlage OF 1112/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1113/10 Betreff: U-Bahn-Kurve in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu veranlassen, dass künftig die maximal zulässige Geschwindigkeit der U-Bahnzüge in der großen Kurve nordöstlich der Station Bonames-Mitte auf ein auch für die von dem U-Bahnlärm geplagten Anwohnerinnen und Anwohner erträgliches Maß reduziert wird. Begründung: Seit Jahren steigt nachvollziehbar die Kritik an der viel zu lauten U-Bahn-Kurve in Bonames. Abhilfe ist nunmehr umgehend angezeigt. Die jetzt zu begrenzende Höchstgeschwindigkeit in der U-Bahn-Kurve in Bonames wird zu keinen nennenswerten Fahrtzeitverlängerungen, jedoch zu deutlich weniger Lärm führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 651 2021 Die Vorlage OF 1113/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1122/10 Betreff: Jubiläum in 2022: 1250 Jahre Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und dem Ortsbeirat 10 gebeten, zu prüfen und zu berichten (sowie so weit möglich zu veranlassen), ob und wenn ja wie das in 2022 anstehende Jubiläum "1250 Jahre Preungesheim" seitens der Stadt Frankfurt am Main unterstützt wird. Von besonderem Interesse sind zum Beispiel: 1. Ein Festwochenende an dem rund um den Gravensteiner-Platz gefeiert werden kann, wenn möglich nach den Sommerferien 2022; 2. Die Einbindung der VGF sowie des Vereins Historische Straßenbahn der Stadt Frankfurt am Main, um zum Beispiel einen Pendelverkehr zum Museums-Bus 434 sowie dem historischen Straßenbahnzug "Banana Joe" zu ermöglichen. Begründung: Preungesheim wurde 872 urkundlich erwähnt und ist somit älter als die Stadt Frankfurt am Main. Gerne erinnern sich die Preungesheimerinnen und Preungesheimer an die 1200-Jahrfeier 1972. Damals wurde Trasse der U5 über die Gießener Straße verlängert und bis Endhaltestelle Preungesheim eingeweiht. Es wäre sehr schön, wenn auch das 1250. Jubiläum stattfinden könnte und zum Beispiel Vereine und Kirchengemeinden wieder aufeinander abgestimmt mitmachen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 653 2021 Die Vorlage OF 1122/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1128/10 Betreff: Aktion "Freundlich für mehr Sauberkeit" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, unter anderem der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES, gebeten, freundliche Aktionen und Hilfsangebote für mehr Sauberkeit vorstellen zu lassen. Diese sollen beispielsweise Mitgliedern des Ortsbeirates 10 und möglichst vielen Freiwilligen an ausgesuchten Stellen (beispielsweise in Bonames zunächst im Umfeld der U-Bahnhaltestellen) Aktionen ermöglichen. In Betracht kommen Sauberkeitsaktionen der Mitglieder des Ortsbeirates 10, anlog des jährlichen Sauberkeitstags, der seit mindestens 2 Jahren im Ortsbezirk 10 durchgeführt wird. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient, da gerade an den Haltestellen "Schwalbacher Straße" und "Rebstöcker Straße" keine Entlastung durch die Linie 14 gegeben ist. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Auch bei der Vorstellung des Nahverkehrsplan 2025+ am 16. November 2020 war leider kein Problembewusstsein für diesen belasteten Straßenabschnitt vorhanden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7019 2021 Die Vorlage OF 1521/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021, eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle Annette-Kolb-Weg mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle Riedberg (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahnstation Riedberg geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1848 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2020, OF 1430/6 Betreff: Schwanheim auf dem Abstellgleis? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, die Straßenbahnlinie 19 (Schwanheim Louisa) auch zukünftig zu erhalten und traffiQ zu instruieren, die mittäglichen Abfahrtszeiten Richtung Schwanheim (Bildungsregion Süd) über Goldstein den Schulschlüssen der Schillerschule und Carl-Schurz-Schule angepasst zu reaktivieren. Begründung: Der südwestliche Teil des OBR-Bereichs - ohne S- oder U-Bahnanschluss - würde nach geplantem Wegfall (Nahverkehrsplan M 163) der dortigen Straßenbahnline 19, noch schlechter an die S-Bahnstation im benachbarten Stadtteil Niederrad angebunden. Die Verstärkung der Straßenbahnline 12 ab Schwanheim durch die Straßenbahnlinie 19 ist notwendig, um überfüllte Bahnen zu vermeiden. Eine Ausdünnung des ÖPNV Angebotes an der Peripherie und überfüllte Bahnen vergrault Fahrgäste und führt dazu, dass hier vermehrt auf das Kfz zurückgegriffen wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 1428/6 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung OA 661 2021 Anregung OA 662 2021 Anregung OA 663 2021 Anregung an den Magistrat OM 7104 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 661, OA 662 und OA 663 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1428/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1429/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. 5. Die Vorlage OF 1469/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 1004/3 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße die Umschaltung auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu schalten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße auf Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Fußgänger-Anforderungsampel ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder dass sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße auf Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei Fußgänger-Anforderung sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6987 2020 Die Vorlage OF 1004/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD