Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten!
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.05.2021, OF 56/1 Betreff: Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten! Vorgang: M 11/21; V 1960/21 OBR 1; ST 1062/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Planungen und vorgesehenen Baumfällungen für die Überbauung einer Brachfläche, gelegen an der Altenhainer Straße und dem Fußweg Kameruner Rosengärtchen, sollen bis zu einer adäquaten Antwort an den OBR und dem Vorliegen eines Bauantrages gestoppt werden. Die M11 soll dementsprechend vorerst nicht auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses kommen. In diesem Rahmen wird die ST 1062 bemängelt und formal zurückgewiesen. Die Antwort seitens der Stadt an ein Gremium wie den OBR ist unverschämt. Es wird keine der Fragen aus der V1960 beantwortet, daher werden diese nochmals gestellt: 1. Wird es eine Tiefgarage für die Wohnungen geben? 2. Falls nein, warum nicht? 3. Wird es andere Parkmöglichkeiten für Autos der Anwohner geben? Und als weitere Fragen: 4. Warum darf die ABG ein Wohngebäude errichten, falls keine TG-Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, obwohl für alle WA-Flächen im Europaviertel TG-Stellplätze vorgeschrieben sind? 5. Ist die am 14.10.2020 eingetragene Änderung in der Entwurfsplanung eine Änderung, die den Bebauungsplan betrifft? (Hintergrund: Änderungen am Bebauungsplan müssen den direkten Anwohnern mitgeteilt werden, diese habe ein Widerspruchsrecht. Bisher haben wir, die direkten Anwohner, aber keinerlei Mitteilungen über bevorstehende Änderungen des Bebauungsplanes erhalten.) 6. Für das Gebiet herrscht lediglich eine Parkflächen-Herstellungspflicht von 30%, weil es sich um eine "Zone III / Bereich mit guter ÖV-Erschließung" handelt. Diese Klassifizierung hat das Gebiet in Aussicht eines U-Bahn-Anschlusses erhalten, welcher seit 2019 aktiv sein soll. Die Realität zeigt, dass der U-Bahn-Anschluss nicht vorhanden ist und auch noch sehr lange auf sich warten lassen wird. Warum wurde die Einordnung in "Zone III" auf Grund der zeitverzögerten U-Bahnplanung nicht revidiert?
Begründung:
Das Bauvorhaben stößt bei den Anwohnern und im OBR auf Unbehagen, da noch viele Fragen offen sind aber nun schon Fakten geschaffen und Bäume gefällt werden sollen. Auch ist die Frage der Parkplätze immer noch nicht geklärt. Der Parkdruck ist in diesem Gebiet jetzt schon sehr hoch. Sollte es keine Tiefgarage geben, so könnte sich dieser noch deutlich erhöhen.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11 Auskunftsersuchen vom 24.02.2021, V 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1062 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 207 2021 Die Vorlage OF 56/1 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung)