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E-Scooter im öffentlichen Raum

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.04.2021, OF 4/2 Betreff: E-Scooter im öffentlichen Raum Vorgang: V 1671/20 OBR 1; ST 672/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig zu prüfen und zu berichten, ob er sich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20.11.2020, die Aufstellung von Leihfahrrädern im öffentlichen Raum als Sondernutzung einzustufen, mit Blick auf sog. E-Scooter anschließt; 2. auf Grundlage eines positiven Ergebnisses zu Nr. 1 unverzüglich Verhandlungen mit den Anbietern von E-Scootern aufzunehmen mit dem Ziel, dass die Anbieter feste Stellplätze für ihre E-Scooter einrichten und nutzen müssen, und hierzu zu berichten; 3. im Falle eines negativen Ergebnisses zu Nr. 1 zu prüfen und zu berichten, wie er die Problematik der "wild auf Gehwegen abgestellten" E-Scooter adressieren wird.

Begründung:

Wiederholte Beschwerden von Bürgern über die Einschränkung der Barrierefreiheit von Gehwegen durch "abgestellte" E-Scooter.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1671 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 672 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 4/2 wurde zurückgezogen.