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Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.05.2021, OF 68/5 Betreff: Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5 Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 5 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden, damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann.

Begründung:

Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raums im Ortsbezirk 5 sind für viele Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entspechenden Maßnahmen begonnen werden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 322 2021 Die Vorlage OF 68/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "auf Pkw-Stellplätzen und" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme