Antrag vom 24.06.2021, OF 72/3 Betreff: Spielgeräte auch für Kinder mit Behinderung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Orte im Nordend für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung (z.B. Rolli-Karussel) geeignet sind, wann solche aufgestellt werden können und was dafür nötig wäre.
Begründung:
Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist verwunderlich, dass in Frankfurt seitdem kaum Bemühungen unternommen wurden, diese garantierten Rechte im öffentlichen Raum, z.B. auf öffentlichen Spielplätzen, umzusetzen. Um hier einen Anfang zu machen, soll geprüft werden, wo und wann Spielgeräte wie die Beispiele im Anhang durch die Stadt Frankfurt installiert werden können. Quelle: Kian e. V.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 579 2021 Die Vorlage OF 72/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme