S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 947/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass alle Kinder und Jugendlichen des Ortsbezirks im Laufe ihrer Jugend die Möglichkeit erhalten sollten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds in angemessenen Verfahren einbringen zu können, um so Erfahrungen von Beteiligung und Selbstwirksamkeit zu sammeln. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten zu berichten, welche geeigneten Verfahren zur Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß §4c HGO bei Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 in der laufenden Wahlperiode entwickelt und angewendet wurden bzw. werden. Dies betrifft nicht nur klassische Kinder- und Jugendprojekte wie Spielplätze, sondern ausdrücklich auch Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und Bauleitplanung. Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte umfassen: 1. Welche abgeschlossenen und laufenden Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 wurden bzw. werden als "die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührend" eingestuft? 2. Welche Verfahren wurden bzw. werden zur Beteiligung gemäß HGO §4c bei diesen Vorhaben entwickelt und angewendet? 3. Welche Schulen und Jugendeinrichtungen wurden bzw. werden dabei einbezogen? 4. Wie wurden bzw. werden die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet? Begründung: "Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!", erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.1.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds ist durch die Hessische Gemeindeordnung (§4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungs-Erfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 983/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Eckenheim auf dem Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Idee eines Kinderbücherschranks auf dem alten Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule aus Ortsbeiratsmitteln mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 7.000 €. Der Bücherschrank soll auf dem Gelände des alten Schulgebäudes, in unmittelbarer Nähe zum 'grünen Klassenzimmer', in der Fluchtverlängerung der Tischtennisplatte stehen. Wenn möglich, soll der Bücherschrank ähnlich dem im KiFaZ am Bügel aus einer alten Telefonzelle gestaltet werden. Ein Pate steht bereit. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Schrank soll in Absprache mit einer UBUS Kraft an der Theobald-Ziegler-Schule errichtet werden und Literatur für Kinder bereitstellen. Diese sollen nach Altersgruppen in der Höhe gestaffelt werden. Die Kinder haben den Wunsch, dass dieser Bücherschrank als 'Tauschbörse' an der Theo dient: gelesene Bücher können dort abgestellt werden, andere Bücher können entnommen werden, auch mit dem Hintergrund, dass es Kinder an der Schule gibt, die gar keinen Zugang zu Büchern haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 473/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2025 Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2025 (17.04.2025) einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Parteien: GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2025, OF 478/7 Betreff: Sonnensegel für den Kinderspielplatz im Messelweg, Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten auf dem Kinderspielplatz im Ortsbezirk 7, Messelweg, Praunheim rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison ein Sonnensegel über dem Sandkasten anzubringen. Ziel ist es, Kleinkinder während des Spielens vor intensiver Sonneneinstrahlung und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu schützen Begründung: Der Sandkasten auf den Kinderspielplatz im Ortsbezirk 7 Messelweg ist ungeschützt der Sonne ausgesetzt. Gerade Kleinkinder sind besonders empfindlich gegenüber UV-Strahlung, was zu Hautschäden und einem erhöhten Sonnenbrandrisiko führen kann. Die Installation von Sonnensegeln trägt wesentlich zum Schutz der Kinder bei und schafft zugleich einen angenehmeren Spielraum, der in den Sommermonaten ohne gesundheitliche Bedenken genutzt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2024, OF 467/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 467/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 478/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6376 entstanden aus Vorlage: OF 1050/2 vom 05.01.2025 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zu den Eigentümern des Hauses in der Blanchardstraße 22 in Frankfurt Bockenheim aufzunehmen, um dem Engagement des Ehepaars Kahl zu Zeiten des Nationalsozialismus ein Andenken zu setzen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Gestaltung der Plakette einbezogen zu werden. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Vorhaben seitens des Magistrats unterstützt würde. Der Ortsbeirat ist bereit, das Vorhaben mit einem Zuschuss i. H. v. 1.000 Euro zu unterstützen. Begrüßenswert wäre eine rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens. Begründung: Das Ehepaar Kahl bildete gemeinsam mit Herrn Pfarrer Welke das sogenannte Bockenheimer Netzwerk. Sie setzten sich für verfolgte Juden ein, versteckten diese, beschafften Ausweise und Lebensmittelkarten und vermittelten auch Kontakte in die Schweiz. Dorthin gelang auch Robert Eisenstädt 1943 gemeinsam mit seiner Verlobten Eva Müller die Flucht. Robert Eisenstädt war 1942 die Flucht aus dem Lager Majdanek gelungen. Ihn im eigenen Haus in der Blanchardstraße 22, in dem das Ehepaar Kahl mit vier Kindern lebte, zu verstecken, bedeutete ein hohes Risiko auch für die Retter. Die Soziologin und Forscherin zum Rettungswiderstand, Frau Petra Bonavita, hat in ihrer Ausstellung (siehe dazu: https://rettungs-widerstand-frankfurt.de/widerstand-als-rettungs-widerstand-das- bockenheimer-netzwerk/) Informationen zur Geschichte dieses Netzwerks und deren Arbeit zusammengetragen. Bereits im Jahr 2021/2022 waren Teile davon, auch die Geschichte der Familie Kahl, in der Ausstellung "Frankfurt und der NS" im Historischen Museum zu sehen. Der Studienkreis Deutscher Widerstand 1933 - 1945 e. V. in der Rossertstraße 9 (www.widerstand-1933-1945.de) hat diese Ausstellung im Verleih und für das Archiv "Rettungswiderstand" von Petra Bonavita, mit der Unterstützung des Ortsbeirats 2, Räumlichkeiten zur Zwischennutzung in der Dondorf-Druckerei beantragt. Ein Ortsbeiratsmitglied hat Kontakt zu der heute in Berlin lebenden 96-jährigen Schwiegertochter des Ehepaars Kahl aufgenommen. Familie Kahl würde sich sehr freuen, wenn ihre Vorfahren in dieser Form geehrt würden. Inzwischen hat das Ortsbeiratsmitglied, nicht zuletzt wegen eigener familiärer Verbindungen, einige Kontakte zu Nachfahren von Weggefährten und Unterstützern, aber auch zu Historikern aufgenommen, weshalb die Abstimmung zur Form und Gestaltung der Plakette sowie des Tafeltexts im engen Austausch erfolgen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 577/12 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Kontext der ST 175 aus 2023 nochmals darum, die Straße -Wolfshohl- zur Sicherheit der Kinder des KIZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen oder eine angemessene Lösung vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird um die Durchführung eines Ortstermins gebeten, an dem Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ämter, der Kita (einschließlich des Elternbeirats) sowie des Ortsbeirats teilnehmen. Ziel ist es, die Situation vor Ort zu begutachten und gemeinsam geeignete Maßnahmen zu erörtern. Begründung: Die Wolfshohl ist eine rund 65 Meter lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, wird aber nach übereinstimmenden Berichten der KIZ-Leitung und von Eltern häufig als Abkürzung zur Straße "Im Brombeerfeld" sowie als "Parkweg" genutzt und oft zu schnell befahren. Die Kinder des KIZ 134 sind hier besonders gefährdet, da Ein- und Ausgang unmittelbar zur Wolfshohl hin liegen. Darüber hinaus weist die Straße eindeutig Aufenthaltscharakter auf: Insbesondere Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung nutzen sie mit Rollern oder kleinen Fahrrädern. Die aktuelle Situation birgt somit ein hohes Risiko für Unfälle, was durch wiederkehrende "Beinaheunfälle" belegt ist. Damit kein Kind zu Schaden kommt, sind dringend zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich. Die bisherigen Hinweise (ST 175 zur OM 2657) werden als nicht ausreichend empfunden. Daher erscheint die Einrichtung einer Spielstraße (Verkehrszeichen 325) oder eine andere adäquate, verkehrsberuhigende Lösung unbedingt geboten. Eine Umwidmung in eine Spielstraße ist für Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar und würde die Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld deutlich erhöhen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie um den angekündigten Ortstermin, um gemeinsam über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 509/8 Betreff: Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park Vorgang: OI 17/23 OBR 8; B 349/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" aufgrund der geplanten Interimsverlegung des KiZ 70 Gerhart-Hauptmann-Ring in den Martin-Luther-King-Park vorzuziehen und im Laufe des Frühjahrs 2025 umzusetzen. Begründung: Durch die geplante zeitweilige Verlegung des KiZ 70 in den Park der Nordweststadt wird der wichtige und zentrale Spielplatz einen noch größeren Bedarf decken müssen. Sein Zustand sollte, auch im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner, bestens sein. Die vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme, die vom Magistrat auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden ist, soll deshalb schnellstens vorgezogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.03.2023, OI 17 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 349 Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 949/10 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans B337, trotz entsprechender Festsetzung (s. 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: - Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? - Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z.B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? - Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahegelegene Hubschrauber-Landeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der 90iger Jahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im vorbeschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potential erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames, kann dort und muss schnellstmöglich etwas geschehen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6308 2025 Die Vorlage OF 949/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179 entstanden aus Vorlage: OF 456/7 vom 12.11.2024 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u. a. dringlich: - Ausbau von Kitaplätzen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465) zum Ausbau im Kirschbaumweg 17 bis 19 sollte wieder aufgenommen werden; - Erhöhung von Raumkapazitäten für die Brentanoschule mit einer angemessenen Ausstattung; - bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten; - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7); - Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchtetenunterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit U3-Plätzen und der nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genauso miserabel stellt sich für die Brentanoschule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raumproblematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim-West (am Zentmarkweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 792/3 Betreff: Zukunft der Kindertagesstätte St. Michael Der Elternbeirat der Kindertagesstätte St. Michael hat sich mit der Sorge um die Zukunft ihrer stark renovierungsbedürftigen Einrichtung an den Ortsbeirat 3 gewandt. Für den Ortsbeirat ist der Erhalt der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen ein besonders wichtiges Anliegen. Im Fall der Kindertagesstätte St. Michael handelt es sich zusätzlich um eine Einrichtung mit eigenem Gebäude und Grundstück mit Freifläche. Gem. aktueller Statistik der Stadt Frankfurt zur Bevölkerungsentwicklung wird auch im Stadtteil Nordend-Ost von steigenden Kinderzahlen ausgegangen. Betreuungsbedarf_Kinder.indd In der Kindertagesstätte St. Michael sind aktuell alle Plätze in den 3 Gruppen belegt. Es gibt darüber hinaus eine Warteliste von Familien, die ihr Kind gerne in der Kindertagesstätte St. Michael anmelden würden, sobald ein Platz frei wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wie ist die aktuelle Versorgungsquote mit Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen im Nordend? b) In welchen Einrichtungen gibt es aktuell freie Plätze? c) Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der sanierungsbedürftigen Kindertagesstätte St. Michael? d) Gibt es bereits ein Sanierungskonzept oder ist ein Neubau geplant? e) Welche Räume stünden bei einer Sanierung als Interimsstandort zur Verfügung? f) Wie ist die aktuelle Versorgungsquote mit Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen im Nordend? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1084 2024 Die Vorlage OF 792/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Angabe "3 Gruppen" durch die Angabe "2 Gruppen" ersetzt und Buchstabe f) gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 493/8 Betreff: Neue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die zum Nordwestzentrum führende, neu gebaute Titusbrücke mit einer Schienenkonstruktion zu ergänzen, die auch für Kinderwagen und Rollator bzw. Rollstuhl geeignet ist. Begründung: Wie verlautet, soll die Brücke noch im Dezember geöffnet werden. Dies bedeutet, dass der bequeme Ampelübergang zurück gebaut wird und alle Besucher:innen von Heddernheim aus die Brücke benutzen müssen. Jahrzehntelange Erfahrungen haben gelehrt, dass der Fahrstuhl an diesem Bauwerk sehr häufig "außer Betrieb" war und als Alternative für Gehbehinderte ohne und mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen und Radfahrer:innen ausfiel. Glücklicher weise gab es in der "alten Titusbrücke" noch Geländer und brauchbar abgeflachte Stufen. Trotz optimistischer Erwartungen an eine unfehlbare und unzerstörbare Technik des "neuen" Fahrstuhls ist es doch dringend geboten, die Treppengestaltung so auszustatten, dass alle Bürger:innen jederzeit das Einkaufszentrum erreichen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 493/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin in dieser Angelegenheit ein Ortstermin organisiert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 467/7 Betreff: Sonnensegel für Kinderspielplätze im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, auf den Kinderspielplätzen im Ortsbezirk 7 rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison Sonnensegel über den Sandkästen anzubringen. Ziel ist es, Kleinkinder während des Spielens vor intensiver Sonneneinstrahlung und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Begründung: Viele Sandkästen auf den Kinderspielplätzen im Ortsbezirk 7 sind ungeschützt der Sonne ausgesetzt. Gerade Kleinkinder sind besonders empfindlich gegenüber UV-Strahlung, was zu Hautschäden und einem erhöhten Sonnenbrandrisiko führen kann. Die Installation von Sonnensegeln trägt wesentlich zum Schutz der Kinder bei und schafft zugleich einen angenehmeren Spielraum, der in den Sommermonaten ohne gesundheitliche Bedenken genutzt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2025, OF 478/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 467/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 467/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 478/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 466/7 Betreff: Sicherstellung der Betreuung für 12- bis 14-Jährige im Ortsbezirk 7 ("Sandwichlücke") Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, Maßnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren zu ergreifen. Ziel ist es, die Betreuungslücke ("Sandwichlücke") zwischen dem Ende der Kita-Betreuung (10 Jahre bzw. 4. Schuljahr) und dem Beginn der Jugendbetreuung (ab 14 Jahren) zu schließen. Begründung: Zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr gibt es im Betreuungsangebot eine Lücke, die Kinder und ihre Eltern vor organisatorische Herausforderungen stellt. Gerade in der Übergangszeit zur weiterführenden Schule ist eine verlässliche Betreuung für 12- bis 14-Jährige wichtig, um sie pädagogisch zu begleiten und ihnen soziale Anlaufstellen zu bieten. Eine solche Betreuung stärkt die Entwicklung der Kinder und entlastet Familien in einer entscheidenden Lebensphase. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 466/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 456/7 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u.a. und dringlich: - KiTa- Plätze ausbauen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465/24) des Ausbaus im Kirschbaumweg 17-19 sollte wieder aufgenommen werden., - Raumkapazitäten für die Brentano-Schule erhöhen und für eine angemessene Ausstattung sorgen, - Bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten, - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die offene Kinder- und Jugendarbeit, (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Str. 7), - die Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchteten-Unterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit u3-Plätzen und der Nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genau so miserabel stellt sich für die Brentano-Schule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raum-Problematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim West, am Zentmarkweg. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6179 2024 Die Vorlage OF 456/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 447/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Mit der Aufnahme des Betriebs der neuen Unterkunft für geflüchtete Menschen wird die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" nur noch in Notfällen genutzt und baldmöglichst ganz geschlossen. 2. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwartete Zahl von Kindern angepasst und es wird sichergestellt, dass die Schule wieder ihrem Anspruch als Schule mit musikalischem Schwerpunkt gerecht werden kann, 3. In Zukunft werden die zuständigen Ortsbeiräte frühzeitig über Pläne für neue Unterkünfte für geflüchtete oder wohnsitzlose Menschen informiert. Mit den Ortsbeiräten wird dann gemeinsam über die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit beraten. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Mit der Eröffnung der neuen Unterkunft, die eine deutlich verbesserte Unterbringung ermöglicht, sollte die benachbarte Unterkunft geschlossen oder allenfalls als Notunterkunft genutzt werden. Als großes Problem hat sich die mangelnde Information von Ortsbeirat und Öffentlichkeit bei dem neuen Projekt in Rödelheim erweisen. Auch wenn es wohl bei keinem Projekt dieser Art eine allgemeine Zustimmung geben wird, ist es wichtig und richtig bereits in der Planungsphase zu informieren. Gemeinsam mit den zuständigen Ortsbeiräten kann eine geeignete und dem Projekt angemessene Form der Öffentlichkeitsinformation festgelegt werden. In der Vergangenheit ist dies so praktiziert worden und hat dazu geführt die Akzeptanz zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die drei Ziffern des Tenors der Vorlage OF 447/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 507 2024 1. Die Vorlage OF 437/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 447/7 für erledigt erklärt. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 447/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 447/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 1 farbechte/Linke Ziffer 3.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6104 entstanden aus Vorlage: OF 1221/5 vom 10.10.2024 Betreff: Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, für die Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus an diesem Ort 2.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das 1911 eröffnete Kinderhaus geht auf den 1901 von Bertha Pappenheim und Henriette Fürth gegründeten Verein der Weiblichen Fürsorge e. V. zurück, ein "Israelitische[r] Frauenverein zur Förderung der gemeinnützigen Bestrebungen für die Gesamtinteressen der jüdischen Frauenwelt": Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die aus unterschiedlichen Gründen keine Menschen hatten, die sich um sie kümmern konnten. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Am 15. September 1942 räumte die Gestapo das Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 und deportierte die etwa 50 jüdischen Kinder mit ihren Betreuerinnen in das Konzentrationslager Theresienstadt. Einige der Kinder waren nicht einmal drei Jahre alt. Fast alle Deportierten wurden ermordet. Nur drei überlebten. Um das Jahr 2002 wurde das Gebäude abgerissen; nun steht dort ein Ärztehaus, u. a. mit einer Kinderarztpraxis. Oft warten Menschen vor dem Gebäude. Bislang gibt es dort keinen Hinweis auf das Kinderhaus an dieser Stelle. Gegenüber befindet sich auf einer Verkehrs-Restfläche der Platz der vergessenen Kinder, der mit einer Skulptur und einer Gedenktafel an dieses Verbrechen erinnert. Es wird jedoch nicht deutlich, wo genau das Kinderhaus stand. Eine Stolperschwelle vor Ort würde diesen Bezug verdeutlichen und dazu beitragen, die Geschichte im Viertel besser verorten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 210
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6108 entstanden aus Vorlage: OF 1225/5 vom 08.10.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation und Barrierefreiheit in der Ludwig-Rehn-Straße und am Carl-Weigert-Platz Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Barrierefreiheit in der Ludwig-Rehn-Straße sowie am Carl-Weigert-Platz durchzuführen: 1. Freihalten der Straßenecken von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen; 2. Absenkung der Bordsteine an relevanten Stellen, um Rollstuhlfahrende, Personen mit Rollatoren und Eltern mit Kinderwagen zu unterstützen; 3. Markierung der Parkplätze am Carl-Weigert-Platz zur besseren Organisation des Parkraums. Begründung: Das wiederholte illegale Parken an den Straßenecken beeinträchtigt die Sichtverhältnisse und gefährdet dadurch insbesondere Kinder, ältere Menschen und weitere Fußgängerinnen und Fußgänger. Besonders im Bereich des Carl-Weigert-Platzes, wo eine Kindertagesstätte liegt und viele Schulkinder den Weg nutzen, ist die Verkehrssicherheit stark eingeschränkt. Darüber hinaus erschweren hohe Bordsteine die Nutzung der Gehwege für mobilitätseingeschränkte Personen wie Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen. Durch eine gezielte Absenkung der Bordsteine könnten diese Barrieren reduziert und der Straßenraum sicherer und zugänglicher für alle gestaltet werden. Am Carl-Weigert-Platz herrscht zudem ein unübersichtliches Parkverhalten, da viele Stellplätze nicht klar markiert sind. Eine eindeutige Parkplatzmarkierung würde das geordnete Parken fördern und gleichzeitig den vorhandenen Platz effizienter nutzbar machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden nicht nur die Verkehrssicherheit erheblich steigern, sondern auch die Lebensqualität der Anwohnenden verbessern. Eine Umsetzung ist daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 entstanden aus Vorlage: OF 1230/5 vom 15.10.2024 Betreff: Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg Vorgang: OM 3306/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Grünphasen der Lichtzeichenanlagen für Fußgänger über das Deutschherrnufer auf Höhe der Liegenschaft Deutschherrnufer 34, über den Wasserweg auf Höhe der Liegenschaft Wasserweg 4 und unmittelbar vor der Flößerbrücke zu verlängern und das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) vor der AWO-Kita (Wasserweg 4) und am Deutschherrnufer vor Hausnummer 34 zu installieren. Begründung: Die Einmündung des Wasserwegs auf die Flößerbrücke und links Richtung Deutschherrnufer verführt zu schnellerem Fahren. Da sich an der Kreuzung eine Kita befindet, setzt sich der Ortsbeirat 5 seit Jahren dafür ein, dass die Kreuzung, insbesondere von Kindern, sicher überquert werden kann. So wurde die Installation eines Geländers vor der Kita, um Kleinkinder daran zu hindern, direkt auf die Straße zu laufen, umgesetzt (OM 3306). Die Grünphasen der Lichtzeichenanlagen an den dortigen Fußgängerüberwegen sind für Fußgänger zu kurz geschaltet. Linksabbieger (in die Straße Deutschherrnufer) tendieren zudem dazu, die Lichtzeichenanlage mitsamt Fußgängerüberweg zu übersehen. Daher sollten die Ampelschaltungen zu Gunsten der Fußgänger verändert und das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 1113/6 vom 27.10.2024 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758) Vorgang: OM 5659/24 OBR 6; ST 1758/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie bei dem ins Auge gefassten Vorhaben des Neubaus der Henriette-Fürth-Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben a) ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Spielplatz im Innenhof und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird; b) netto 130 dringend benötigte Pkw-Stellplätze wegfallen; 2. sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens a) die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Stadtschulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, i) dass genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist; ii) wie eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet werden soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 Pkw-Stellplätzen wegfallen; iii) dass die Einschränkungen der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht werden; b) eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz im und aus dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird; 3. nach Einholung der Auskünfte sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wird. Begründung: I. Vorbemerkung Es war einmal Ziel moderner und vor allem sozialdemokratischer Wohnungspolitik, Familien mit geringem Einkommen gutes Wohnen zu ermöglichen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang, einen Kompromiss zu finden, zwischen der Schaffung möglichst vielen Wohnraums und großen Freiflächen, die Raum für die Bewohner*innen und vor allem die Kinder lassen. Gesundes Wohnen erfordert Platz, für einen freien Luftzug, für Bewegung und Spiel sowie genug Abstand zwischen den Häusern, damit - gerade im Winter - genug Sonnenlicht zwischen den Häusern einfallen kann. Ernst Mey und Fritz Schumacher standen jeweils in ihren Städten als Stadtplaner dafür Pate. Bereits in den Nachkriegsjahren wurden Massenwohngebiete geplant und gebaut, die von den oben geschilderten Idealen nur noch wenig erkennen lassen. Der notwendige Raum für Nachbarschaft und Kinder wurde auf einige wenige Flächen komprimiert. Die Wohnungsknappheit besteht unter dem Vorzeichen sozialer Gettoisierung der Städte fort. Die Innenstadt und innenstadtnahe Lagen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse trotz der offenkundigen Fehlallokation bebauten Raums (Leerstand von Büros und Geschäften) für die Schaffung erschwinglichen Wohnraums nicht zur Verfügung oder die Einwohner*innenschaft verfügt über die politischen Einflussmöglichkeiten, eine Verdichtung ihres Stadtteils zu verhindern. Großzügig angelegte Wohnungsbauprojekte scheitern an dem Widerstand der wohlhabenden Nachbargemeinden (siehe sog. Josef-Stadt). Das erhöht den Verdichtungsdruck auf sozial weniger privilegierte Stadtteile. Dort, wo es früher darum ging, die Lebensverhältnisse für Bezieher*innen geringerer Einkommen zu verbessern, wird nachverdichtet, sofern diese Quartiere wegen ihres Vorbildcharakters (Ernst Mey, Fritz Schumacher) keinen Ensembleschutz genießen. Die in den 1970er-Jahren entstandenen Quartiere genießen einen solchen Schutz nicht, weil sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht den damaligen Anforderungen an gutem und gesundem Wohnen gerecht wurden. Ist es deshalb in Ordnung, diese Flächen durch eine Nachverdichtung zu schleifen, die wenigstens ein Mindestmaß an gutes und gesundes Wohnen gewährleisten sollten? Natürlich nicht. Gleichwohl sollen die letzten großzügigeren Spiel- und Bolzplätze entweder ganz gestrichen oder durch trostlose Klettergerüste im Innenhof und solche Bolzplätze ersetzt werden, die fast unmittelbar an die Wohnbebauung grenzen und daher Nutzungskonflikte erwarten lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention feierlich bekannt. Gleichwohl werden die Interessen der Kinder durch das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße missachtet - auch unter Missachtung ihres Rechts auf eine Verfahrensbeteiligung (Artikel 12 UN-Kinderrechtscharta). In Bezug auf das Vorhaben Henriette-Fürth-Straße kommt erschwerend hinzu, dass dieses Areal in einer Zeit geschaffen wurde, in der einseitig auf den Individualverkehr als Verkehrsmittel gesetzt wurde. In diese Zeit fällt beispielsweise die Schließung des Schwanheimer Fernbahnanschlusses. Damaligen Verhältnissen entsprechend wurde daher eine große Fläche zum Abstellen von 166 Pkws vorgesehen. Der geplante Neubau führt zu einem Nettoverlust von 130 Parkplätzen. Kompensatorische Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des ÖPNV, sind in diesem Bereich nicht geplant, obwohl viele Anwohner*innen künftig aufgrund des sich verschärfenden Parkplatzmangels auf ihr Auto verzichten müssen. Die Straßen sind in diesem Bereich bereits als Abstellfläche für Fahrzeuge voll ausgelastet, sodass es schon jetzt zu Problemen bei der Zufahrt von Einsatzfahrzeugen kommt. II. Unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens Henriette-Fürth-Straße Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit diesen Fragen erkennen. Nachfolgend wird systematisch auf die Nummerierung der Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, Bezug genommen. Zu 1. a): Der Hinweis des Magistrats auf den Ersatz für den Bolzplatz und die weiteren "im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnanlage" geplanten "Spiel- und Kommunikationseinrichtungen" ist nicht geeignet, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der großzügigen Freifläche zu beseitigen und somit zu begründen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung harmonisch einfügt. Bei der nunmehr überplanten Fläche handelt es sich um die einzige großzügige Freifläche im Bereich der Henriette-Fürth-Straße. Die Größe der Fläche erlaubt, neben ihrer Nutzung als Parkplatz, die Einrichtung und den Unterhalt eines großen und attraktiven Spielplatzes, der den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten, aber vor allem ein freies Spiel ermöglicht. Allein aufgrund der Größe des Spielplatzes und seiner Anlage mit Hügeln und dichten Sträuchern sind Konflikte mit dem Ruhebedürfnis der Menschen in den Nachbarhäusern so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven Wohnbebauung im Bereich der Henriette-Fürth-Straße darf davon ausgegangen werden, dass es eine bewusste Entscheidung der damaligen Stadtplaner war, an dieser Stelle eine große, freie Fläche zu belassen, um Kindern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, die der geringe Freiraum zwischen den Wohnblöcken gerade nicht lässt. Auch hier bestehen bereits kleinere Spielplätze, die aber, da sie nicht kindgerecht sind, nicht angenommen werden. Der von dem Vorhabenträger als Ersatz gedachte Spielplatz würde sich in diese Reihe trostloser Minispielplätze einfügen. Zudem muss bezweifelt werden, dass die Größe des neuen Innenraumspielplatzes ausreichend ist, um dem Spielbedürfnis der neu hinzuziehenden Kinder und der bereits dort wohnenden Kinder gerecht zu werden. Der geplante Spielplatz kann gerade deshalb keinen Ersatz bieten, weil er im Innenhof des Neubaus geplant ist und daher Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind. Auch gibt ein solcher Spielplatz den Kindern nicht die Entfaltungsmöglichkeiten des jetzigen Spielplatzes, der dem Vorhaben zum Opfer fiele. Gleiches gilt für den als Ersatz geplanten Bolzplatz, der viel dichter an die Wohnbebauung rücken soll als der bisherige. Vor dem Hintergrund der schweren Mängel der als Ersatz geplanten Spielstätten kann es auch nicht verwundern, dass der Magistrat in einer Stellungnahme gegenüber der Caritas auf den 1,5 Kilometer entfernten Waldspielplatz als Ausweichmöglichkeit für Kinder in der Henriette-Fürth-Straße verwiesen hat. Damit gibt der Magistrat zu erkennen, dass er selbst nicht davon ausgeht, dass die geplanten Spielflächen einen adäquaten Ersatz darstellen und die Funktion des in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Spielplatzes verkannt hat. Es geht nicht darum, den Familien ein Ausflugsziel zu bieten, sondern darum, den Kindern im Alltag eine Spielstätte zu bieten, welche ihrem Bewegungsdrang entspricht und Anregungen bietet und damit auch die Familien in ihrem Alltag entlastet. Auf den massiven Wegfall von Parkplätzen wurde vom Magistrat an dieser Stelle noch gar nicht eingegangen. Zu 1. b) Bereits jetzt stellt die Vonovia der Caritas eine Wohnung für die Betreuung der Kinder in der Nachbarschaft mietfrei zur Verfügung. Im Gegensatz dazu will die Nassauische Heimstätte (NH) nach dem derzeitigen Verhandlungsstand eine Miete für die Überlassung der Wohnung erheben. Es ist daher nicht zu erkennen, wie das Angebot der Vorhabenträgerin zu einer Verbesserung des Status quos führen soll. Bemerkenswert ist, dass sich weder die Vorhabenträgerin noch der Magistrat mit dem Kinderbüro der Stadt Frankfurt in Verbindung gesetzt haben, um zu prüfen, wie die Situation der Kinder trotz des Verlustes des bisherigen Spielplatzes verbessert werden kann. Auch wäre es interessant zu erfahren, ob das Kinderbüro der Stadt Frankfurt die Einschätzung teilt, dass die als Ersatz zur Verfügung gestellte Spielfläche gegenüber dem jetzigen Spielplatz gleichwertig ist. Befremdlich ist zudem, dass entgegen des Artikels 12 der UN-Kinderrechtscharta, zu deren Einhaltung sich die Stadt Frankfurt ausdrücklich bekannt hat, bisher keine Einbeziehung von Kindern in die Vorhabenplanung ersichtlich ist. Der Magistrat sei darauf hingewiesen, dass es gerade in der letzten Zeit, nachdem die Schließung des Spielplatzes bekannt geworden ist, vermehrt zu Jugendkriminalität in dem Bereich Henriette-Fürth-Straße kommt. So kam es im September 2024 zu mehreren Fällen gefährlicher (gemeinschaftlicher) Körperverletzung durch mutmaßlich nicht strafmündige Jugendliche, die in der Henriette-Fürth-Straße wohnhaft sind. Es ist bekannt, dass die sozialen Probleme in der Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt erheblich sind, und es ist zu erwarten, dass die weitere Verdichtung des Gebietes jedenfalls nicht zu einer Verbesserung der sozialen Situation führen wird. Zu 1. c): Es kann festgehalten werden, dass der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann, wie eine den Anforderungen des Paragrafen 34 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch gerecht werdende Erschließung sichergestellt werden kann. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben vor einem Jahr im Ortsbeirat vorgestellt wurde und damit nach Vorstellung des Magistrats, "der Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit gegeben [wurde], sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Bedenken vorzubringen". Wie soll das erreicht worden sein, wenn weder der Vorhabenträger noch der Magistrat eine Vorstellung zu der Erschließung des Vorhabens haben? Gleiches gilt in Bezug auf die Ziffer 1. e) (Anbindung an den ÖPNV), 1. f) (Kapazitäten der Bildungseinrichtungen) und 1. h) (Kinderbetreuungsplätze). Zu all den zuvor genannten Aspekten liegen dem Vorhabenträger und dem Magistrat offenbar keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die die Entscheidung des Magistrats, das Vorhaben ggf. zu genehmigen, stützen könnten. Vor diesem Hintergrund hat auch die bisherige "Beteiligung der Öffentlichkeit" nicht das mit ihr verfolgte Ziel erreichen können. Zu Ziffer 1. d): Der vorhandene Parkplatz bietet 166 Stellplätze, die alle vermietet sind und tatsächlich gebraucht werden. Durch das Vorhaben fallen diese Parkplätze weg und es werden lediglich 36 Parkplätze geschaffen. Es bleibt also ein Defizit von 130 Parkplätzen. Wenn also der Magistrat darauf hinweist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, so gilt das nur in Bezug auf die Vorgaben der Stellplatzsatzung, führt aber angesichts des Defizits von 130 Stellplätzen eher in die Irre. Gerade wegen dieses erheblichen Wegfalls an Stellplätzen darf auch an der ordentlichen Erschließbarkeit des Vorhabens gezweifelt werden. Zu 2.: Dass die als Ersatz angebotenen Spielmöglichkeiten auch nur annähernd an die Qualität der wegfallenden Spielmöglichkeiten heranreichen, wird bestritten und der Magistrat aufgefordert, sich zu dieser Frage mit dem Kinderbüro ins Benehmen zu setzen. Auf die durch die neuen Spielplätze zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung wurde bereits hingewiesen. Wenn sich der Einschnitt hinsichtlich der Spielmöglichkeiten genauso qualifizieren ließe, wie der bei Parkplätzen, fiele das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich verheerend aus. Auf den Wegfall der Parkplätze geht der Magistrat in diesem Zusammenhang wohlweislich nicht näher ein. Nach alldem muss festgehalten werden, dass das Vorhaben auch nach der Stellungnahme des Magistrats sich als nicht nach Paragraf 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig darstellt. Jedenfalls setzt es sich über die Interessen der Anwohner*innen und insbesondere über die der Kinder hinweg. Insofern weist die Planung nicht nur in den Bereichen, in denen auf die noch ausstehende Zuarbeit der Fachbehörden verwiesen wird, erhebliche Lücken auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5474, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 998/2 Betreff: "Wider das Vergessen III" - Den Platz vor dem Haupteingang der Frankfurter Messe nach der Künstlerin Teofila und ihrem Ehemann, dem Literaturkritiker Marcel, in Reich-Ranicki-Platz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor dem Messehaupteingang nach der Künstlerin Teofila "Tosia" (1920-2011) und ihrem Ehemann, dem Literaturkritiker, bzw. "Literaturpapst" Marcel (1920-2013)' in ‚Reich-Ranicki-Platz zu benennen. Die Einweihung für den Platz soll Mi., 15. Oktober 2025 - im Vorgang der Eröffnung der ‚Frankfurter Buchmesse 2025' - erfolgen. Hier ist angedacht, neben der Familie/ dem privaten Umfeld der RR's, u.a. Mitglieder des Magistrats, der Hessischen Landesregierung, der Messe sowie den Börsenverein des Deutschen Buchhandels einzubeziehen. Die Antragsteller würden begrüßen, dass das Eingangsgebäude der Messe künftig die Adresse ‚Reich-Ranicki-Platz 1' trägt. Die finale Entscheidung möge die Messe treffen. Die Benennung, das gesamte Vorgehen und die weitere Planung erfolgen in enger Abstimmung und Einverständnis zwischen den Antragstellern/ Initiatoren und der Nachfahrin der Reich-Ranickis. Von den Antragstellern vorgeschlagene Platzbegrenzung für den zu benennenden Reich-Ranicki-Platz (Datengrundlagen: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Darstellung des blau markierten Eingrenzungsbereichs durch die Antragsteller), die schwarze Linie markiert die Ortsbeiratsgrenze Sachstand (zum Antragsschluss am 21.10.24): Dem Gremium ist bekannt, dass sich der Ortsbeirat 9 (Dornbusch/ Eschersheim/ Ginnheim) mit Beschluss vom 05.09.2024 einstimmig für die Benennung des Platzes nach Teofila und Marcel Reich-Ranicki vor dem ‚Haus Dornbusch' an der Eschersheimer Landstraße/ Ecke Marbachweg ausgesprochen hat. Leider sind weder die Nachfahrin, noch das Umfeld des Ehepaars Reich-Ranicki mit der Örtlichkeit einverstanden. Bedenken der Nachfahrin der Reich-Ranickis hierzu, bzw. dass Überlegungen zu einem anderen - von den Antragstellern vorgelegtem Konzept bestehen - sind dem zuständigen Amt der Stadt Frankfurt spätestens seit Juni 2024 (mündlich seit Mai) bekannt. Mit E-Mail vom 15.10.24 an den Ortsbeirat 9, sowie die zuständigen Ämter und Dezernate hat sich die Nachfahrin der Reich-Ranickis klar und eindeutig für das Konzept der Antragsteller ‚Wider das Vergessen' positioniert und für dessen Realisierung geworben. Der Ortsbeirat 2 ist zuversichtlich, dass die relevanten Gremien sowie die Ämter der Stadt Frankfurt diese Entscheidung respektieren und die zur Realisierung nötigen Entscheidungen, bzw. erforderlichen Schritte proaktiv vorantreiben. Begründung: Der Name Reich-Ranicki (Marcel und Teofila) ist eng mit der deutschsprachigen Literatur verbunden. Zu Beginn seiner Autobiographie schreibt Marcel Reich-Ranicki, dass er "...kein eigenes Land, keine Heimat und kein Vaterland hat". Seine Heimat sei im Letzten die Literatur gewesen.... Die Frankfurter Buchmesse ist nicht nur die älteste (ca. 500 Jahre) sondern auch weltweit größte Buchmesse (lt. den Organisatoren zählte die Messe bis So, 20.10.24 230.000 Besucher) und somit DAS Zentrum der deutschsprachigen und internationalen Literatur. Der zu benennende Platz vor dem Haupteingang der Messe ist ein passender Ort, um an beide Persönlichkeiten zu erinnern: - Teofila "Tosia" Reich-Ranicki (1920-2011) Künstlerin und Übersetzerin. Als Grafikerin schuf sie die Illustrationen zu mehreren Buchausgaben von Erich Kästner. Darüber hinaus übertrug sie unter anderem Kinderbücher und Filmskripte vom Deutschen ins Polnische. Überlebende des Warschauer Ghettos. - Marcel Reich-Ranicki (1920-2013) Autor und Publizist, wie seine Ehefrau Überlebender des Warschauer Ghettos. Gilt als einflussreichster deutschsprachiger Literaturkritiker seiner Zeit. U.A. Goethe-Plakette (1984) und Goethepreis der Stadt Frankfurt (2002), Hessischer Verdienstorden (1990) und Ludwig-Börne-Medaille (2010). - Das Ehepaar verbrachte über 40 gemeinsame Jahre in Frankfurt/ Main. Die Namen von Teofila und Marcel Reich-Ranicki befinden sich bereits auf der Vorschlagsliste der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen Frankfurt/ Main. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1006/2 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.1. ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden "Grünanlage") täglich Alkohol in der Grünanlage konsumieren. 1.2. ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot von Seiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, die den Alkohol- und Raucherwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße geworben wird. 2. der Magistrat wird zudem gebeten, 2.1. bei positiver Prüfung von Ziffer 1.2., ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. 2.2. die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten die gesamte Sache als Eilfall nach § 4 (10) S.4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) zwischen Adalbert- und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider wird seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d.h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhten Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsatze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene -leider auch sehr regelmäßig feststellbare- Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z.B. für die Grünanlage zu treffen, "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen." Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18 Uhr (momentan 20 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier "überlassen" zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Raucherwaren geworben werden. Dies Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z.B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Der Betrieb einer Unterkunft für geflüchtete Menschen auf dem Eckgrundstück "In der Au/ Strubbergstraße" wird auf maximal zehn Jahre begrenzt. 2. Die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" wird im Zuge der Eröffnung der neuen Unterkunft sukzessive in der Kapazität reduziert und dann geschlossen. 3. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwarte Zahl von Kindern angepasst. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Schon die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Diese Notwendigkeit ergibt sich schon aus den planungsrechtlichen Vorgaben, die an dieser Stelle ein Gewerbegebiet vorsehen. Zudem wurde seinerzeit explizit auf die Prüfung einer weiteren Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft verzichtet. In der B 319 aus 2017 heißt es: "Die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen ist in der Regel nicht darauf ausgelegt, binnen kurzer Zeit größere Personengruppen aufzunehmen. Das gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Schulen und die ärztliche Versorgung. Der Magistrat hat deshalb nach Möglichkeit darauf verzichtet, mehrere Übergangsunterkünfte für Flüchtlinge in direkter Nachbarschaft zueinander einzurichten und hat sich stattdessen um eine Verteilung über das gesamte Stadtgebiet bemüht." Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich die damalige Erkenntnis des Magistrats. Der gleichzeitige Vollbetrieb beider Einrichtungen würde diesem Ziel allerdings widersprechen. Zudem ist die angestrebte Befristung für die neue Unterkunft auf 20 Jahre, nicht mehr als übergangsweise Nutzung zu betrachten. Das ist vielen Bürger:innen nicht zu vermitteln und widerspricht im Übrigen auch den mit der Aufstellung des Bebauungsplans 942 verfolgten Zielen zur Sicherung des traditionellen Gewerbestandorts. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 775/3 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahre brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - Klettenbergstraße; - Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausen- und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - Hallgartenstraße; - Oeder Weg zwischen Lersner- und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder über zwölf Jahre zu schaffen. Dies könnten u.a. sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2024, OF 666/11 Betreff: Zuschuss für das Stadtteilfest Halloween des Abenteuerspielplatz Riederwald e.V.am 26. Oktober 2024 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge o.g. Stadteilfest aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit einem Betrag von € 3.000 mitfinanzieren. Der Abenteuerspielplatz e.V. rechnet mit Ausgaben von ca. 10.000 € und bittet um einen Zuschuss von 30%. Nach Aussage des Vereins treffen die vom Kulturamt angegebenen Kriterien zu. Der Verein rechnet, wie in den Vorjahren, mit der Teilnahme von bis zu 1.000 Kindern in Begleitung ihrer Eltern und Großeltern. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1092/6 Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über das Amt für Wirtschaftsförderung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Rombergstraße 77a Kontakt aufzunehmen, um auf eine sinnvolle und den Bedürfnissen im Quartier angemessene Nutzung hinzuarbeiten. Insbesondere möge der Magistrat prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück zu erwerben. Begründung: Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und befindet sich in einem trostlosen und verwahrlosten Zustand (s. Bild). Das Grundstück liegt inmitten der verdichteten Wohnbebauung der Siedlung Taunusblick und wäre grundsätzlich nutzbar zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Siedlung - etwa als (Teil)Standort eines projektierten Kinder- und Familienzentrums. (Privataufnahme, eigenes Bild) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 537/12 Betreff: Ein Garten für die Kita Krambambuli Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Flurstücke BEZ 65 499, Flur 38, Flurstücknummern 3276 und 3274, die hinter der Kita Krambambuli liegen, der Kita zu übereignen oder zumindest zur Nutzung als Gartenfläche für die Kinder freizugeben. Begründung: Dieser Antrag wurde bereits im Februar 2023 ähnlich gestellt und damals mit der Begründung abgelehnt, dass ein Flurstück nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt stehen und die Kinder der Kita Krambambuli über genügend Spielfläche verfügen. Wunsch ist es, eine Gartenfläche für die Kinder anzulegen. Allerdings führt das Anlegen von Gartenbeeten auf dem bestehenden Gelände zu einer Reduzierung der Spielfläche. Deshalb erscheint es sinnvoll, die angrenzenden, ungenutzten Flurstücke für den Kita-Garten zu verwenden. Diese Flurstücke befinden sich derzeit in einem verwahrlosten Zustand und sind frei zugänglich, nachdem der ehemals vorhandene Zaun entfernt wurde. Anstatt diese Flächen der Verwilderung zu überlassen, könnten sie sinnvoll und sicher für die Kinder genutzt werden. Zwar haben die Kinder derzeit ausreichend Platz zum Spielen, doch sollte dieser Platz nicht für das Anlegen eines Gartens reduziert werden, wenn direkt neben der Kita zwei brachliegende Grundstücke zur Verfügung stehen. Diese Grundstücke bieten ideale Voraussetzungen, um den Kindern einen eigenen Garten zu ermöglichen. Der Garten würde nicht nur die pädagogische Arbeit der Kita bereichern, sondern auch die Umgebung aufwerten und den Kindern wertvolle Erfahrungen im Umgang mit der Natur ermöglichen. Es ist daher im Interesse der Stadt und ihrer jüngsten Bürger, diese Fläche sinnvoll zu nutzen und den Kindern einen Garten zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5923 2024 Die Vorlage OF 537/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 736/3 Betreff: Unterstützung des Glauburgfestes und des Weihnachtsbasars 2024 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) Der Ortsbeirat möge beschließen, das Glauburgfest am 07.07.2024 und der Weihnachtsbasar am 08.12.2024 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz werden in Höhe von 3.130 € aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) bezuschusst. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Die Einzelaufstellungen für die beiden Feste liegen vor und können jederzeit eingesehen werden. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 29 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 62 2024 Initiative OI 63 2024 Initiative OI 64 2024 1. Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 734/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorlage die vertrauliche Anlage der Vorlage OF 737/3 hinzugefügt wird. 3. Die Vorlage OF 735/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 736/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 737/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 734/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 735/3 Betreff: Unterstützung des Glauburgfestes und des Weihnachtsbasars 2023 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf "Stadtfeste unterstützen" (E92/2023) Der Ortsbeirat möge beschließen, das Glauburgfest am 09.07.2023 und der Weihnachtsbasar am 10.12.2023 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz werden in Höhe von 2.500 € aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) bezuschusst. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Die Einzelaufstellungen für die beiden Feste liegen vor und können jederzeit eingesehen werden. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 63 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 62 2024 Initiative OI 63 2024 Initiative OI 64 2024 1. Der Vorlage E 160 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 734/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Vorlage die vertrauliche Anlage der Vorlage OF 737/3 hinzugefügt wird. 3. Die Vorlage OF 735/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 736/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 737/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 734/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 320/15 Betreff: Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, einen "Kicker" für den Hort (Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Frankfurt / Nieder-Eschbach, Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 60437 Frankfurt - Nieder-Eschbach) zu beschaffen. Ein geeignetes Gerät ist unter https://shop.ullrichsport.com/tischfussball/basic/ zu finden. Begründung: In der KiTa St. Stephanus werden seit vielen Jahrzehnten die Kinder liebevoll begleitet und kompetent auf ihren weiteren Werdegang vorbereitet. Leider sind insbesondere die letzten beiden Jahre stark von Personalmangel geprägt, was eine sehr hohe Belastung für das KiTa-Team aber auch für die Kinder stark spürbar ist. Insbesondere der Hort ist aktuell belastet. Insbesondere in den Ferienzeiten, wenn die Kinder den ganzen Tag dort sind, können den Kindern nur wenige Angebote zum Zeitvertreib gemacht werden. Viele Hortkinder wünschen sich sehnlichst einen Tischkicker! Der oben beschriebene Tischkicker ist dank seiner höhenverstellbaren Beinkonstruktion auch für Hortkinder geeignet. Die Möglichkeit der schnellen Veränderung der Tischhöhe macht diesen Tischkicker einzigartig. Das ideale Tischfußball-Spielgerät für Kindergärten und Schulen. (Bild mit Genehmigung von Ullrich-Sport) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 346 2024 Die Vorlage OF 320/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 285/16 Betreff: Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 16 begrüßt die Fertigstellung des sehr gelungenen Spielplatzes am Alfred-Göbel-Weg. Es fehlen jedoch noch Sitzgelegenheiten für die beaufsichtigenden Eltern. Der Magistrat wird daher gebeten zwei Sitzbänke im unteren (südlichen) Teil des Geländes aufzustellen. Begründung: Der Spielplatz am Alfred-Göbel-Weg ist in zwei Teile geteilt, die durch ein größeres Gebüsch voneinander getrennt sind. Der obere Teil verfügt über Sitzgelegenheiten, die jedoch nur den oberen bzw. östlichen Bereich einsehen lassen. Der untere Teil hat bisher keine Sitzgelegenheiten. Südlicher Teil des Geländes ohne Sitzgelegenheiten. (Foto: FDP) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5696 2024 Die Vorlage OF 285/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2024, OF 418/4 Betreff: Unterstützung Power am Tower 2024 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 13.09.2024 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne. Die Stadtteilwerkstatt e.V. (Kinderzentrum und Teeniezentrum im Nordend) hat, wie auch schon in den vergangenen zwei Jahren, die Konto- und Kassenführung dafür übernommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an rund 30 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm wie z.B. Live-Auftritte von Musikbands aus Frankfurt und Tanzgruppen sowie kurze Redebeiträge. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 330 2024 Die Vorlage OF 418/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 638/11 Betreff: Finanzierung der Materialien für den Kinderrechte-Lehrpfad in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Materialkosten in Höhe von 500 Euro brutto für den Kinderrechtepfad, aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und in Absprache mit der Kinderbeauftragten für Fechenheim zu organisieren (bspw. im neu gestalteten Heinrich-Kraft-Park). Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbrachten Leistungen bis Dezember 2024. Begründung: Der Einsatz des Kinderrechte-Lehrpfades soll den Kindern im Ortsbezirk 11 spielerisch ihre Rechte vermitteln. Idealerweise könnten die 10 Lern-Tafeln im Heinrich-Kraft-Park platziert werden, wo sie von vielen Kindern genutzt werden können. Die Kinderbeauftragte für Fechenheim konnte eines der 15 Angebote für Kommunen beim Deutschen Kinderhilfswerk reservieren. In und um Frankfurt (im Umkreis von 150 km) wird dies dann der einzige Kinderrechtepfad dieser Art sein! Antragsteller: GRÜNE CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 329 2024 Die Vorlage OF 638/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Parteien: GRÜNE, CDU, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 505/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Angelegenheiten OB, Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte Jugendparlament im Ortsbezirk 12 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Ortsbeiratsbezirk 12 ein Jugendparlament einzurichten und ausreichend Mittel im Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Das Jugendpartizipationskonzept der Projektgruppe "jugend-macht-frankfurt" sieht für die Stadt Frankfurt acht Jugendratsbezirke vor. Diese orientieren sich an den Ortsbeiratszuschnitten, auf Grund des hohen Betreuungsbedarfs werden zum Teil aber mehrere Ortsbeiräte zusammengefasst. Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, sich partizipativ in die Gestaltung ihres direkten Lebensumfelds einzubringen. Aus diesem Grund sollten sich auch die Jugendratsbezirke möglichst auf die Stadtteile, in denen die Kinder und Jugendliche leben, beziehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Jugendratsbezirke auch jeweils einen Ortsbeirat als direkten Kopplungspunkt hätten. Der Grund für die größeren Jugendratsbezirke im Konzept der Projektgruppe "jugend-macht-frankfurt" ist der hohe Betreuungsbedarf, der sich mit ausreichenden finanziellen Mitteln und Personal aber bewältigen lässt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 505/12 wurde zurückgezogen.
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 608/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Mittelerhöhung für die Arbeit der freien Träger in der Kinder- und Jugendarbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Arbeit der freien Träger in der Kinder- und Jugendarbeit ist mit deutlich erhöhten Mitteln auszustatten, um eine auskömmliche Finanzierung deren Arbeit zu gewährleisten. Die Erhöhung der Mittel hat sich dabei an Tariferhöhung und Teuerungen bei Materialien, Lebensmitteln und Energie zu orientieren. Begründung: Die freien Träger sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen um die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Auftrag der Stadt Frankfurt umzusetzen. Steigende tarifbedingte Personalkosten, steigende Mieten und Energiekosten und höhere Sachkosten aufgrund der Inflation wurden über Jahre nicht aufgefangen und gefährden in beängstigendem Maße den Erfolg der Arbeit der freien Träger. Die Einrichtungen der freien Träger leisten im Ortsbezirk 11 einen unverzichtbaren Beitrag zu Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt und im Ortsbezirk 11, der auch in Zukunft in vollem Umfang gewährleistet sein muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 32 2024 Die Vorlage OF 608/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2024, OF 518/12 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, auf dem Grundstück im Kalbacher Stadtpfad, auf dem die neue Kita gebaut wird, auch eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus, bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen, wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man vergessen eine Mehrzweckhalle zu planen und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Dabei ist die bauliche Entwicklung am Riedberg nahezu abgeschlossen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteiles neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse Klapperschlange statt. Die Alte Turnhalle ist nur für eine begrenzte Anzahl Besucher freigegeben, so daß eine echte Kinderbuchmesse mit mehreren Bücherständen nicht mehr möglich ist. Sie ist nichts weiter als eben eine Turnhalle die allerdings ihren Zweck erfüllt. Der Kinderverein, ein wichtiger Bestandteil in der Welt der Kalbach-Riedberger Kinder hätte in einer Mehrzweckhalle eine adäquate Heimat. Tanz- und Theaterveranstaltungen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg nur in Gemeindesälen und Aulen der Schulen möglich, deren Zweck eigentlich ein anderer ist. In der Mehrzweckhalle könnte zum Beispiel eine kleine Ausstellungsabteilung eingerichtet werden, denn auf dem städtischen Gelände in der Talstraße befindet sich ein Fränkisches Gräberfeld. Wenn dort die Ausgrabungen stattfinden, wird man Grabbeigaben und sonstige wertvolle Artefakte finden. Auch die jüngere Geschichte des Riedberges hätte eine Ausstellung mit den Besonderheiten des Riedberges und seiner Entstehung verdient. Es gibt genügend Gründe im Kalbacher Stadtpfad eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5456 2024 Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2024, OF 517/12 Betreff: Aufhebung der Kita-Grenze Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Kindertagesstätten-Grenze zwischen Kalbach-Riedberg aufzuheben. Begründung: Die Kitas in Kalbach hatten im vergangenen Jahr Kapazitäten für Kinder ab 3 Jahren frei und konnten Kinder vom Riedberg aufnehmen. Das ist aber bei den Kita-Plätzen für die U3-Kinder nicht so. Hier ist der umgekehrte Fall. In Kalbach fehlen aus Personalmangel U3-Pätze, jedoch in den Kitas am Riedberg sind U3-Plätze frei. Hier ist die Personalsituation im U3-Bereich relativ gut ausgestattet. Doch eine Aufnahme der Kinder aus Kalbach unter 3 Jahren gibt es nur mit der Sondergenehmigung der Stadt Frankfurt. Dies ist umso verwirrender, da ja Kalbach-Riedberg ein Stadtteil ist. Daher ist es an der Zeit, dass die imaginäre Grenze zwischen Kalbach-Riedberg endlich fällt und alle Kinder des Stadtteils, ob U3 oder Ü3 alle Kindertagesstätten des Stadtteils Kalbach-Riedberg besuchen können. Die Kinderbeauftragte Eva Bieber wurde eingebunden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5455 2024 Die Vorlage OF 517/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2024, OF 395/4 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Produktgruppe: 22.09 Budget für Spielplätze erhöhen: Germania-Spielplatz sanieren Vorgang: OM 1418/22 OBR 4; ST 867/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan 2024 werden in das Haushaltsjahr 2024/2025 einmalig 45.000€ zur Erneuerung des Germania Spielplatzes eingestellt. Begründung: Der Germania Spielplatz zwischen Heidestraße und Germaniastraße ist in die Jahre gekommen, der Sanierungsbedarf wurde bereits vom Magistrat durch die Aufnahme in das Programm "Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen" (ST 867) festgestellt. Eine Erneuerung würde die Aufenthaltsqualität für Kinder enorm erhöhen: aktuell gibt es vor Ort ein Klettergerüst, zwei Schaukeln, eine Nestschaukel und einen Basketballkorb. In enger Kooperation zwischen dem Grünflächenamt und den umliegenden Einrichtungen (Horte, OKJA, Schulklassen) sowie unter Beteiligung der dort betreuten Kinder sollen Vorschläge gemacht und Ideen gesammelt werden, welche Maßnahmen auf dem Germania Spielplatz umgesetzt werden sollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 867 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 40 2024 Die Vorlage OF 395/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2024, OF 585/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und O ̈PNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße mit bürgersteigsgleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, der Seniorenwohnanlage und dem Fußweg zur Bushaltestelle, dem Nahversorgungszentrum, sowie eines Mini-Kreisels hinter dem Schuleingang Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es mögen die benötigten Mittel in den Haushalt eingestellt werden um die Birsteiner und Lauterbacher Straße zu sanieren, einen Mini-Kreisel und an den jeweiligen Eckpunkten drei barrierefreie Querungsmöglichkeiten einzurichten. Begründung: Die Straßen sind in einem sehr schlechten Zustand. Die Sanierung wurde wegen des Neubaus eines Schulgebäudes bereits verschoben. Es gibt es in diesem Bereich nicht ausreichende Absenkungen an Bürgersteigen um ein barrierefreies Queren zu ermöglichen. Die zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße bisherigen lauten Bodenschweller können durch die konstruktive Änderung komplett entfallen. An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, Behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Straßenecken würde minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das lebendige Viertel mindestens gleichwertig reduziert werden. Diese Querungen befänden sich dann jeweils vor den nötigen Einrichtungen. In der Schäfflestraße haben diese Art der Querungen einen sehr positiven Effekt und eine große Akzeptanz in der Bürgerschaft gefunden. Der Kreisel an der Kreuzung dient der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße ein, um dann rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße zu fahren, um dann wieder schnell ohne Umwege aus der Straße herauszufahren oder entlang des gesamten Abschnitts mit hoher Geschwindigkeit zu "rasen". Das birgt heute Gefahren, weil genau dort viele Kinder die Straßen unkontrolliert und chaotisch queren, da hier Kindergarten, Hort une Schule sind. Es ist sinnvoll, den Verkehr bereits am Schuleingang wenden zu lassen, um diese geordnet aus der Sackgasse herausfahren zu lassen. Copyright: apple.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 11 2024 Die Vorlage OF 585/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 96/10 Betreff: Projektgarten für das Kinder- und Jugendhaus Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Nähe des Kinder- und Jugendhauses Eckenheim ein (städtisches) Gartengrundstück zur Errichtung eines Projektgartens zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Kinder- und Jugendhaus Eckenheim leistet eine ebenso wichtige wie gute Arbeit. Um diese auszubauen, besteht Bedarf an einem Außengrundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 641 2021 Die Vorlage OF 96/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 66/4 Betreff: Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor nicht durchzuführen und dem Wunsch der Elternschaft nach einem kindergerechten Ausweichstandort in unmittelbarer Nähe zum KiZ 126 nachzukommen. Begründung: Die Elternschaft des KiZ 126 hat in einer Petition "Auslagerung des KiZ 126 nur an einen kindergerechten Standort in Laufnähe" auf der Petitionsplattform Change.org (https://www.change.org/KiZ126-Auslagerung) umfangreich und nachvollziehbar begründet, warum die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor für sie nicht akzeptabel ist. Stattdessen wird ein kindergerechter Standort in unmittelbarer (fußläufiger) Nähe zum KiZ 126 gefordert, für den von der Elternschaft die Containeranlage auf dem ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamtes am Günthersburgpark präferiert wird. Daneben werden weitere Alternativstandorte benannt, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden können, sollte sich die von der Elternschaft bevorzugte Variante aufgrund der geplanten Erweiterung des Günthersburgparks nicht darstellen lassen. Die von der Elternschaft angeführten Nachteile, die den Kindern und Familien im Fall der vom Magistrat geplanten Auslagerung auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor drohen, sind so schwerwiegend und weitreichend, dass diese Variante keinesfalls als praktikable Lösung betrachtet werden kann und im Interesse aller Betroffenen zu vermeiden ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2021, OF 72/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 66/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung); dFfm (= kein Votum)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 594 entstanden aus Vorlage: OF 58/12 vom 23.06.2021 Betreff: Spielplatz Im Kirschenwäldchen Der Magistrat wird aufgefordert, die Schließung des Spielplatzes Im Kirschenwäldchen umgehend aufzuheben und den erforderlichen Fallschutz auf dem Spielplatz anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat wurde informiert, dass der oben genannte Spielplatz wegen fehlendem Fallschutz geschlossen werden musste. Dieser kleine Spielplatz liegt ideal zwischen den Häusern der Straße Im Kirschenwäldchen und wird sehr gern und hauptsächlich von den kleineren Kindern besucht. Bei einer Begehung im Januar 2021 war der Spielplatz noch vollkommen in Ordnung und der Fallschutz (Mulch) war in einem guten Zustand. Es kann nicht sein, dass die Bankenstadt Frankfurt finanziell nicht in der Lage ist, für ihre kleinsten Mitbürger die bestehenden Spielplätze zu erhalten und zu ertüchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1800 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 597 entstanden aus Vorlage: OF 64/12 vom 24.06.2021 Betreff: Spielgeräte auch für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Orte in Kalbach und in Riedberg für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. Rolli-Karussell) geeignet sind, wann solche aufgestellt werden können und was dafür nötig wäre. Begründung: Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist verwunderlich, dass in Frankfurt seitdem kaum Bemühungen unternommen wurden, diese garantierten Rechte im öffentlichen Raum, z. B. auf öffentlichen Spielplätzen, umzusetzen. Um hier einen Anfang zu machen, soll geprüft werden, wo und wann Spielgeräte, wie das Beispiel im Anhang, durch die Stadt Frankfurt installiert werden können. Quelle: Beckmann Rohlstuhlkarussell - yatego.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 166 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1228 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 579 entstanden aus Vorlage: OF 72/3 vom 24.06.2021 Betreff: Spielgeräte auch für Kinder mit Behinderung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Orte im Nordend für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung (z. B. Rolli-Karussell) geeignet sind, wann solche aufgestellt werden können und was dafür nötig wäre. Begründung: Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist verwunderlich, dass in Frankfurt seitdem kaum Bemühungen unternommen wurden, diese garantierten Rechte im öffentlichen Raum, z. B. auf öffentlichen Spielplätzen, umzusetzen. Um hier einen Anfang zu machen, soll geprüft werden, wo und wann Spielgeräte wie die Beispiele unten durch die Stadt Frankfurt installiert werden können. Quelle: Kian e. V. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1756 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 470 entstanden aus Vorlage: OF 94/2 vom 20.06.2021 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße, insbesondere auf Höhe Myliusstraße beim Zebrastreifen, durchzuführen. Begründung: Auf der Feldbergstraße kommt es nach Wahrnehmung der Anwohner häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der oben genannte Zebrastreifen wird morgens verstärkt durch Kindergartenkinder genutzt. Daher sollte dieser Punkt besonders kontrolliert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1957 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 73/2 vom 21.06.2021 Betreff: Situation auf der Voltastraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen an der Verkehrsinfrastruktur der Voltastraße (City West) vorzunehmen: - Die Höchstgeschwindigkeit in der Voltastraße auf 30 km/h festsetzen. - Die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges (Fahrtrichtung Rebstock, d. h. stadtauswärts) aufheben. - Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Rebstock (stadtauswärts) anbringen. - Weitere Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Innenstadt anbringen. - Sämtliche oberirdischen Parkplätze in der Voltastraße als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze ausweisen. Hierbei sollen die eine Hälfte der Parkplätze als reine Lieferparkplätze ausgewiesen werden und die andere Hälfte als Kurzzeitparkplätze. - Nach Einrichtung der Liefer- und Kurzzeitparkplätze sollen diese für die erste Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - In diesem Zusammenhang soll auch die bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) besser beschildert und markiert und daraufhin für eine kurze Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - Das rechtswidrige Gehwegparken auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt soll zumindest abschnittsweise durch entsprechende Maßnahmen (bspw. Poller) unterbunden werden. Begründung: Die obigen Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates mit einem Anwohner, welcher über die Verkehrssituation und den Lärm auf der Voltastraße klagte. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist sowohl mit fehlender separater Radinfrastruktur als auch mit bestehenden schützenswerten Einrichtungen zu begründen: Stadteinwärts ist auf der Voltastraße keine separate Radinfrastruktur vorhanden. Stadtauswärts besteht ein Fahrradweg auf dem Bürgersteig. Da der Bürgersteig schmal und der Fahrradweg unzureichend markiert ist, befinden sich oft zu Fuß Gehende auf dem Fahrradweg. Um Konflikte und Gefahrensituationen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu vermeiden, sollte die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges aufgehoben, Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn angebracht und die Höchstgeschwindigkeit auf der Voltastraße beidseitig auf 30 km/h festgesetzt werden. In der Voltastraße befinden sich zudem die folgenden schützenswerten Einrichtungen: - Nezabudka Kinderbetreuung gGmbH, Voltastraße 75 - Neue Gymnasiale Oberstufe, Voltastraße 1A - Kindertagesstätte "Sternengucker", Voltastraße 79a Außerdem befindet sich ein Kinderspielplatz an der Voltastraße (Ecke Galvanistraße). Stellplätze für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sind in der City West hinreichend vorhanden, da sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen unterkellert sind. Aufgrund der oft hohen monatlichen Gebühren stellen viele Anwohnerinnen bzw. Anwohner ihre Pkw jedoch lieber kostenfrei auf den oberirdischen Parkplätzen ab, während viele Tiefgaragenstellplätze leer stehen. Dies bringt die Lieferdienste (bspw. DHL) und örtlichen Gewerbe (bspw. Sushi Restaurant KAORU) in Bedrängnis: Diesen bleibt kaum etwas anderes übrig, als rechtswidrig halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu parken. Um den so parkenden Pkw und Lieferdiensten auszuweichen, müssen vorbeifahrende Pkw halb auf die Straßenbahntrasse (welche sich in der Mitte der Voltastraße befindet) hinauffahren. Da diese Straßenbahntrasse leicht erhöht liegt, führt dies zu starker Geräuschentwicklung und Abnutzung der Fahrbahn. Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann diese Lärmbelastung zumindest abmildern. Die Ausweisung sämtlicher oberirdischer Parkplätze als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze würde die Situation für die Lieferdienste und örtlichen Gewerbe entspannen. Diese könnten so kurzfristig Stellplätze finden und müssten weniger häufig rechtswidrig auf dem Gehweg parken. Um die Benutzung dieser neuen Lieferstellplätze auch tatsächlich sicherzustellen, wären zumindest abschnittsweise Maßnahmen zur Unterbindung des rechtswidrigen Gehwegparkens auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt wünschenswert (bspw. Poller). Durch das so reduzierte rechtswidrige Gehwegparken würde die Benutzung der Voltastraße sicherer - sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Radfahrende, die Straßenbahn und den MIV. Da die bisher bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) nach Aussagen der Anwohner weitestgehend ignoriert wird, sind hinreichende Markierungen und Beschilderungen erforderlich. Zudem soll eine anfänglich engmaschige Kontrolle durch die Verkehrspolizei für einen initialen Lern- und Gewöhnungseffekt sorgen. Die ersten beiden Monate nach Einrichtung der neuen Liefer- und Kurzzeitparkplätze wären hierfür ein geeignetes Zeitfenster. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 101 Antrag vom 18.10.2021, OF 192/2 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 118/2 vom 02.07.2021 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529, aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (circa 20 Meter von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestaltet werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Coronazeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z. B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Foto 1: Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Foto 2: Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1776 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 43 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 05.07.2021 Betreff: Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 ("Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor" .) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es, für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geografisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie zwei Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geografisch durch die Hanauer Landstraße in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die Kinderbeauftragte/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2023, OF 483/11 Auskunftsersuchen vom 03.07.2023, V 701 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 67. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OA 43 wird abgelehnt. 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 29/11 vom 20.04.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen, wie bei der Ortsbegehung 2018 vereinbart. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und der nach rechts verschwenkten Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend; - der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an Zebrastreifen wird nicht eingehalten (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor Fußgängerüberwegen). Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50 km/h wird mit 25 Meter festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50 km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14 Meter zurückgelegt werden. 25 Meter Bremsweg + 14 Meter Reaktionsweg = 39 Meter Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selbst auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25 Meter beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50 Metern auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur acht Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere Hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuen Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt, die an der Bushaltestelle aussteigen, um dort zur Haupt- und Realschule zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre, eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt ist mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum will der Ortsbeirat solche Änderungen: Besonders schutzbedürftig: Kinder und ältere Menschen. "Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für Fahrzeugführerinnen und -führer überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 Prozent die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 Prozent), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 Prozent) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 Prozent)." Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 668, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 527 entstanden aus Vorlage: OF 52/4 vom 21.06.2021 Betreff: Ergänzung des Hafenparks mit behindertengerechten Spielgeräten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Spielplatz im Hafenpark und alle anderen Spielplätze im Ortsbezirk um behindertengerechte Spielgeräte (z. B. Rolli-Karussell, Rollwippe) erweitert werden können. Begründung: Das Angebot an Inklusionsspielplätzen ist sehr begrenzt, trifft aber auf eine große Nachfrage. Inklusion kann aber nur beim Zusammentreffen der Kinder stattfinden. Das Grünflächenamt hat zurzeit gemeinsam mit dem Verein KIAN e. V. - Organisation für die Rechte behinderter Menschen (kian-organisation.com) - mehrere solcher Projekte in Arbeit (z. B. im Ortsbeirat 2). Gemeinsam wird die Planung und die Finanzierung mittels Sponsoren, Spendern und OIB-Mitteln durchgeführt. Der Ortsbeirat wird sich nach Vorstellung der Planung und der Machbarkeit mit Budgetmitteln an der Finanzierung beteiligen. Dies erfolgt dann in einem weiteren OIB-Antrag. Es dient der Kenntnis, dass bei einer Rolli-Schaukel (mit Fallschutz, Fundamentierung, Zuwegung etc.) Gesamtkosten von circa 55.000 Euro entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1777 Antrag vom 17.05.2022, OF 199/4 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 31.05.2022, OIB 125
Keine Partei
Die Kids im Europaviertel (Gallus und Bockenheim) wachsen und eine weitere Draußen-Aktivität wäre klasse!!! Wir wollen aktiv und mobile Jugendliche, dafür wäre ein Skatepark oder ein Pumptrack ein tolles Angebot. Platz dafür gibt es im Lotte Specht -Park, Europagarten oder im Rebstock-Park. Ausgeglichne Kinder und Jugendliche, glückliche Eltern und Bürger!!!
Unterstützer: 212
Reaktion der Stadt: Der Erschließungsträger Aurelis entwickelt derzeit mit dem Grünflächenamt eine weitere Grünfläche im Europaviertel. In Absprache mit dem zuständigen Ortsbeirat 1 werden in einem Beteiligungsverfahren Kinder und Jugendliche in die Planung eingebunden. Dazu werden gezielt junge Menschen angesprochen, die ihre Wünsche zur Gestaltung und Nutzung dieser Grünfläche äußern können. Eine Skate- oder Pumptrackanlage ist dabei vorstellbar. Das Beteiligungsverfahren beginnt ca. Mitte Mai 2022 und wird durch ein beauftragtes Fachbüro moderiert. Der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen wird über die Leitungen in Schulen, Kitas und soziale Träger im Europaviertel, Gallus und Bockenheim (Kuhwaldsiedlung) hergestellt.
Weiter lesen auf FFM.DEAn oben genannter Kreuzung befinden sich 3 Ampeln, wobei davon für die Rechtsabbieger nur 1 Ampel vorhanden ist. Ich habe mehrmals bemerkt, dass Autofahrer bei Rot für die Rechtsabbieger losfahren, wenn die Ampel, welche sich in der Mitte befindet, auf Grün umspringt. Sehr wahrscheinlich wird dabei nur die mittlere Ampel beobachtet. Es wäre daher ratsam, auf der kleinen Insel, welche die Fahrbahnen aufteilt, zusätzlich eine Ampel für die Rechtsabbieger anzubringen, damit dies nicht mehr vorkommt und Fussgänger, welche die Berliner Strasse überqueren, nicht gefährdet werden. Alternativ, auch billiger, wäre es möglich bei den Ampeln für die Geradeausfahrt die Gläser gegen solche mit einem Richtungspfeil auszutauschen.
Bitte ein Portal erstellen, auf denen jeder in Frankfurt wohnend die Internetanschlussgeschwindigkeit einstellen kann, welchen Provider usw. Die Stadt Frankfurt geht den dann aktiv mit den Providern nach und hilft aktiv mit den Providern min 250 Mbit/s flächendeckend auszubauen.
Die schwere Braundschutztür im der Seniorenwohnanlage (Löwengasse 33) in der 3. Etage, rechte Seite, muss - im Gegensatz zu den Türen im Erdgeschoss - von den BewohnerInnen bisher *manuell* geöffnet werden. Dieses ist aufgrund der beachtlichen Schwere der Tür ein schwieriges und auch nicht ungefährliches Unterfangen. Für eine körperlich beeinträchtigte Person ist es nur mit großer Mühe möglich, die schwere Brandschutztür, die Treppenhaus/Aufzug und den Flur zum Wohnbereich verbindet, zu öffnen und es kam in der Vergangenheit sogar bereits zu Unfällen. Die Tür trennt Wohnbereich und Treppenhaus mit Aufzug, so dass diese auf dem Weg nach draußen passiert werden muss. SeniorInnen, die mit Rollator unterwegs sind und nicht in der Lage sind, die schwere Tür zu öffnen, sind dadurch in ihrer Freiheit und Selbstständigkeit eingeschränkt oder können beim Versuch verunfallen.
Parallel zur Max-Pruss-Str. (Von Öserstr auf direktem Weg zur Leonardo-da-Vinci-Allee) verläuft ein Fahrradweg aus festgetretenem Sand/Erde. Es wäre toll, dieses kurze Stück (bevor man zu den Messe-Bushaltestellen kommt) auch zu teeren, um es als Fahrradfahrer auch im Winter oder bei Regen nutzen zu können. Dieser Weg wird sehr schnell matschig und ist bei schlechtem Wetter nicht nutzbar. Also muss man auf die Max-Pruss-Str, die auch Autobahn-Abfahrt und Zubringer ist, ausweichen. Fühle mich auf dieser recht engen Straße als Fahrradfahrer immer unwohl.
Fußgänger sind die "schwächsten" Verkehrsteilnehmer. Ihnen stehen Gehwege zur Verfügung, deren Nutzung eindeutig geregelt ist. Zu den Nutzern der Gehwege zählen auch Kinder, Alte, Behinderte, Eltern mit Kinderwagen, Sehbehinderte, die auf zuverlässige Freiheit von Hindernissen angewiesen sind und andere Personen, die ein Recht auf unbehindertes Gehen haben.
Am Bürgeramt Dornbusch warten täglich viele Leute draußen und viele von ihnen rauchen. Daher liegen in der Umgebung vom Eingang zum Bürgeramt und der Stadtteilbücherei sehr viele Zigaretten auf dem Boden. Ich sammle ehrenamtlich für die FES jedes Wochenende Müll an der Stelle und dem gesamten Parkplatz am Dornbusch Markt, komme damit der menge an Zigaretten nicht nach. Aus diesem Grund würde ich vorschlagen, unmittelbar am Eingang zum Bürgeramt einen Abfallbehälter für Zigaretten aufzustellen.
Meine Enkeltochter, wohnend im Stadtteil Dornbusch, wurde im Juni 2021 18 Jahre alt.Als ehemaliges Mitglied des Bezirksausschusses der Stadt München, habe ich erlebt, daß Jungbürger zum 18.Geburtstag persönlich vom Oberbürgermeister angeschrieben wurden. Wäre dies nicht eine Idee für Frankfurt? Meine Enkeltochter und alle nachfolgenden Jungbürger Ihrer Stadt freuen sich sicher! Herzlichen Dank - Ingeborg Berger
Am Ende der Lappengasse bevor man die Schienen überquertuesste ein Spiegel angebracht werden um den von rechts kommenden Verkehr zu überblicken.
Neue Busse, U- und Straßenbahnen in Frankfurt sollten ausschließlich nur noch mit WLAN Ausstattung beschafft werden.
Anpflanzung von Mini-Wäldern nach den Prinzipien des japanischen Botanikers Akira Miyawaki: Tiny Forests sind biodiverse Minaturwälder (100qm reichen schon), die auf urbanen Freiflächen gepflanzt werden und somit einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, Verbesserung der Luftqualität usw liefern. Weltweit gibt es hier schon viele Beispiele z.B. auch Darmstadt.
Wildparker bei dem Kleingartenverein Marbachweg in Bockenheim nähe Sportuni konsequent verfolgen. Es stehen mehrere Autos auf der Wiese wie selbstverständlich. Wieso können überhaupt die Autos so weit ins Grüne fahren? Demnächst fahren die Autos b7s in das Bugageländer?
Auf dem Spielplatz Adlerflychtplatz steht eine Werbesäule. Seit paar Tagen ist ein neue Werbeplakat drauf: Tabakwerbung. Ich finde diese Werbung auf dem Spielplatz ist nicht angemessen.
Wir bitten die Stadt Frankfurt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Feldmann, das Projekt „Parkerweiterung des Günthersburgparks“ zum Wohle des Bornheimer Kinderzentrums 126 in der Rendeler Str. um ein Jahr zu verschieben aus folgendem Grund:
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Reaktion der Stadt: Nachdem sich auch der Ortsbeirat 3 in seiner Sitzung am 04.11.2021 für eine temporäre Verlängerung der Standzeit der Containeranlage für das KIZ 126 auf dem Gelände der zukünftigen Erweiterung des Günthersburgparks ausgesprochen hat, wird das Grünflächenamt die erforderlichen Schritte einleiten.
Weiter lesen auf FFM.DESachspenden/ Kleidung/Futter für Tiere sammeln in Gemeinden für die Flutopfer
Flohmarkt vor der Haustür mit Abstand und Maske. Gut für Familien mit Kinderartikel und Spielsachen
Nördlich der Offenbacher Landstrasse baut die ABG etliche Wohnblocks aber leider gibt es hier keinen einzigen Spielplatz, das muss sich ändern...für die Kinder hier im Stadtteil!
Auf den Gehwegen in der Schleiermacherstraße ist der Platz für Fußgänger durch Gehwegparken eingeschränkt, insbesondere vor dem Kindergarten ist während der Bring- und Abholzeiten der Gehweg überfüllt. Dies führt zu gefährlichen Situationen durch eine schlechte Sicht auf die Fahrbahn, vor allem für Kinder. Weiterhin gibt es in der gesamten Straße abgesehen von den Fahrradstellplätzen des Jugendhauses keine Fahrradbügel. Daher werden folgende Veränderungen vorgeschlagen:
...immer wieder stellen die Mitarbeiter von der E-Scooter-Bird, ihre Roller E-Scooter in die Feuerwehrzufahrten der Zeil (obwohl ich diesen Mitarbeiter darauf angesprochen hatte). Das interessiert anscheinend weder den Mitarbeitern der Firma Bird, auch von seitens des Frankfurter Ordnungsamt, Stadtverwaltung, Polizei. Auch die danach wild abgestellten E-Scooter die das Bild der Stadt Frankfurt und außerdem der Sicherheit sollte auf die Agenda der Politik!
Der Titel der Idee beschreibt schon worum es geht: Ich bin dafür, die Alleinerziehenden Elternteile mit einer Haushaltshilfe zu unterstützen. Im Prinzip sowas wie Pflegegeld, mit dem eine Hilfe für den Haushalt angestellt werden kann.
Frankfurt will Modellstadt werden für Corona-Öffnungen. Wir Frankfurter wollen das auch. Das geht aber nur mit niedriger Inzidenz zu Beginn. Da sich die neuen Mutationen auch stärker bei Kindern verbreiten und diese sich vor allen in Kitas, Kindergärten und Schulen regelmäßig treffen, könnte die Corona-Ausbreitung mit regelmäßigen morgendlichen Tests dort vermutlich signifikant gebremst werden.
Im letzten Jahr wurden die Bedingungen bei der Weihnachtsaktion des Frankfurter Kinderbüros geändert. Nicht mehr die Kinder durften aussuchen was sie gerne hätten, sondern man durfte nur noch ein Buch oder Spiel für die jeweilige Altersgruppe aussuchen, ohne zu wissen ob diese in der Familie schon vorhanden waren oder ob das Kind oder die Familie überhaupt mit dem Buch etwas anfangen kann. Diese Bedingungen stießen auf viel Unverständnis, was auch viele dazu veranlasste in diesem Jahr nicht an der Aktion teilzunehmen. Leider bekam man auch vom Kinderbüro diesbezüglich keine Antworten. Der Grund dafür bleibt nebulös und wirkt elitär. Man sollte dringend zum alten Verfahren zurückkehren, auch um die Kinder (und für die sollte die Aktion sein) wieder zum Lächeln zu bringen.
Unterstützer: 218
Reaktion der Stadt: Danke für das Interesse an der Weihnachtsaktion des Frankfurter Kinderbüros. Wir verstehen die Kritik aus der Idee 1669 und die darin enthaltene Forderung. Auch wir haben uns gewünscht, dass wir im Rahmen unseres 25-jährigen Jubiläums in 2020 die altbewährten Wege mit persönlichen Wünschen der Kinder hätten gehen können. Doch die Corona-Pandemie steuerte auch die letztjährige Weihnachtsaktion des Frankfurter Kinderbüros: Um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu minimieren und einem erneuten Lockdown zur Weihnachtszeit einen Schritt voraus zu sein, musste auch für die Weihnachtsaktion ein neues Format gefunden werden. Das vorrangige Ziel war, dass alle beteiligten Kinder ein Weihnachtsgeschenk erhalten – egal, wie sich die Pandemie entwickelt. Zu diesem Zweck wurden Wunschkarten entworfen, die es den Schenkenden ermöglichten in vier Alterskategorien zwischen einem Buch oder Gesellschaftsspiel zu wählen und dies im Einzelhandel oder beim Frankfurter Kinderbüro abzugeben. So erreichten das Kinderbüro rechtzeitig vor Weihnachten eine Vielzahl an liebevoll gepackten Überraschungsgeschenken für Kinder im Alter von 0-14 Jahren. Diese konnten unter Einhaltung strenger Hygienepläne, von einer deutlich reduzierten Anzahl an Helfer*innen, an die Betreuer*innen der Einrichtungen überreicht werden. Die Öffentlichkeit wurde durch verschiedene Presseberichte und auf der Webseite des Kinderbüros ausführlich über das angepasste Vorgehen unterrichtet. Während der gesamten Dauer der Aktion stand das Kinderbüro außerdem per E-Mail und Telefon in genauso engem Kontakt mit der Öffentlichkeit, wie mit den Einrichtungen selbst. Uns erreichten Lob, Kritik und Anmerkungen, die in die Planung für die nächste Weihnachtsaktion mitgenommen werden. Ein Großteil der Koordination und Kommunikation bei der Weihnachtsaktion läuft bereits per E-Mail und Telefon. Es gibt aber Phasen, in denen das Zusammenkommen mehrerer Personen an einem Ort unerlässlich ist. Alle Abläufe mussten 2020 so verändert werden, dass sie einer Pandemie gerecht werden: Abstand halten, Gruppen verkleinern, Hygiene gewährleisten - kurz: Risiken vermeiden. Außerdem mussten wir die Risiken eines weiteren Lockdowns einkalkulieren. So sind es die Betreuer*innen der sozialen Einrichtungen, die traditionell das Abholen der Wunschkarten und das Ausfüllen der Karten mit den Kindern in den Einrichtungen eng begleiten. Sie sind es auch, die das Abholen und Überreichen der Geschenke übernehmen. Es sind die öffentlichen Standorte, die die Wunschkarten auf- und nachhängen und die abgegebenen Geschenke einsammeln. Nicht zuletzt sind es auch die Mitarbeiter*innen des Frankfurter Kinderbüros und eine Vielzahl an Auszubildenden und Honorarkräften, die an der Ausgabe der Wunschkarten, sowie beim Abholen und Sortieren der rund 5000 Geschenke beteiligt sind. Geschenke, die kurz vor Weihnachten fehlen, müssen innerhalb eines Tages durch das Kinderbüro gekauft, eingepackt und einzelnen Kinder zugeordnet werden. Wir hoffen, dass in diesem Jahr die Kinder wieder die Möglichkeit bekommen, ihre individuellen Wunschkarten auszufüllen. Wir wissen aber nicht, was in den nächsten Monaten geschieht. Fest steht: Eine traditionelle Weihnachtsaktion mit individuellen Geschenken kann in einer Pandemie nicht durchgeführt werden. Doch durch das veränderte Format ist es 2020 gelungen, erneut 4500 Kinder aus einkommensschwachen Familien in Frankfurt im Rahmen der Weihnachtsaktion zu beschenken.
Weiter lesen auf FFM.DEDer Stadtteil Seckbach benötigt noch einen Spielplatz unterhalb der Wilhelmshöher Straße. Es gibt einen attraktiven Spielplatz im Huthpark. Dieser ist jedoch bei einer Einwohnerzahl von über 10.000 Personen nicht ausreichend. Ich plädiere daher dafür einen neuen attraktiven Spielplatz in der Nähe der Zentgrafenschule zu bauen, um Spielmöglichkeiten für Kinder zu haben und den Eltern einen Treffpunkt zu geben, an welchen sie sich mit ihren Kindern außerhalb der eigenen Wohnung treffen können. Spielplätze bieten attraktive Spiel- und Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder verschiedener Altersgruppen.
Statt eines Flickenteppichs von Tempolimits könnte man sich eine Menge Schilder sparen und die gesamte Stadt mit einem 30er Tempolimit aufwerten. Es gibt auf dieser Plattform immer wieder Forderungen nach einem Tempolimit für spezielle Straßen, aber es arbeiten und leben Menschen an jeder Ecke in Frankfurt. Der Verkehrslärm trifft jeden. Innerstädtische Autobahnen sollten auf 80 begrenzt werden.
Warum kann das Mainufer nicht nur an Wochenenden für den Autoverkehr gesperrt werden? So wird eine Umleitung des Berufsverkehrs an Wochentagen unnötig und der Bereich kann trotzdem am Wochenende von Familien etc genutzt werden. Es gibt in den Boden gelassene herausfahrbare Poller, die man am Wochenende hoch fahren könnte. Wenn man dann noch digitale Schilder nutzen würde, die dann deutlich anzeigen, wann eine Einfahrt möglich ist (ähnlich wie die am theatertunnel, die eine flexible Anzeige haben) sollte die Problematik behoben sein. Nutzung für viele möglich, ohne große Einschränkungen des Verkehrs.
Der Gravensteiner Platz ist ein beliebter Ort nicht nur zum Bogenmarkt. Im Sommer tummeln sich hier viele Leute, auch auf den umliegenden Sitzbänken. Allerdings gibt es viel zu wenig Mülleimer insbesondere an den Bepflanzungen neben den Akarden. Dies führt immer dazu dass sämtlicher Müll auf dem Boden landete.
Wir möchten endlich unseren Bolzplatz zurück... Seid Jahren wird versprochen dass was getan wird. Dann geht der zuständige Herr in Ruhestand und keiner fühlt sich dafür zuständig..
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich heiße Felix, bin 10 Jahre und spiele gerne Basketball in Griesheim-Süd (FFM). Ich finde es nicht sehr schön, dass in Griesheim (FFM) am Main bei dem Skaterplatz ein Basketballkorb ohne einen Zaun drumherum steht. Mein Ball ist heute zum zweiten Mal in den Main gefallen. Wir mussten sogar eine Ruderin bitten, dass sie mit ihrem Einerruderboot rausfährt. Ausserdem ist es eine sehr gefährliche Stelle für Fahrradfahrer, weil der Basketballkorb an einem Uferweg steht. Es wäre sehr schön wenn sie den Korb ein paar Meter vom Main wegsetzen (z.Bsp. an den Rand des Fussballplatzes, der schon eine Einhausung zum Mainuferweg hat) oder einen neuen Zaun aufstellen. DANKE
Von TraffiQ wurde im Nahverkehrsplan 2025+ veröffentlicht, wie man sich die Zukunft beim ÖPNV in Frankfurt vorstellt. Leider haben hier die Schüler in der Bildungsregion Süd keinen Platz mehr. Es ist geplant, dass die Schüler-Straßenbahn Linie 19, welche die Carl-Schurz-Schule, die Freiherr-vom-Stein-Schule und die Schillerschule direkt mit der Fritz-Kissel-Siedlung, dem südlichen Niederrad, dem Lyoner Quartier, Goldstein und Schwanheim verbindet, ohne wirklichen Ersatz einzustellen.
Unterstützer: 293
Reaktion der Stadt: Die Linie 19 wurde ursprünglich als Verstärkung der Linie 12 eingeführt, da der 10-Minuten-Takt die hohe Nachfrage im Schülerverkehr nicht abdecken konnte. Zählungen, welche vor der Covid-19 Pandemie durchgeführt wurden, zeigten, dass diese Verstärkerfahrten für die mittägliche Rückkehr nicht mehr benötigt werden, weshalb sie zum Dezember 2020 aufgegeben wurden. Auch im morgendlichen Schülerverkehr sind Fahrten in Doppeltraktion aufgrund der ermittelten Fahrgastzahlen nicht erforderlich. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass die barrierefreien Haltestellen in Schwanheim und Goldstein nicht für den Betrieb in Doppeltraktion ausgebaut sind und ein solcher Betrieb deshalb auch unabhängig der Nachfrage nicht angeboten werden kann. Im Nahverkehrsplan ist die Einführung eines neuen Straßenbahnnetzes vorgesehen, in welchem die heutige Linie 19 nicht mehr verkehren wird. Jedoch ist die Einführung einer neuen, im Tagesverkehr verkehrenden Straßenbahnlinie 20 Bürostadt Niederrad – Rebstockbad geplant. Hierdurch wird auf einem Teil des heutigen Linienwegs der Linie 12 bis zur Stresemannallee/Gartenstraße ein 5-Minuten-Takt angeboten und somit das Fahrtengebot gegenüber heute stark ausgeweitet. Die Linie 20 wird die Fahrten der Linie 12 entlasten. Für die Schülerinnen und Schüler ist dann zukünftig auch morgens an der Haltestelle Stresemannallee/Gartenstraße ein Umstieg zwischen den Linien 12/20 und den Linien 15/16 notwendig, die ebenfalls überlagert im 5-Minuten-Takt fahren. Sollte dieses Angebot – entgegen unseren Erwartungen – nicht ausreichen, um den Schülerverkehr zwischen Schwanheim, Goldstein, Niederrad und Sachsenhausen in einer adäquaten Qualität abzuwickeln, so wird diese Detailfrage zum gegebenen Zeitpunkt in der Zukunft gelöst werden.
Weiter lesen auf FFM.DEIch war heute um 19.00 Uhr im Günthersburgpark spazieren & es war dort einfach stockdunkel, weil es keine Laternen gibt. Nur im oberen Teil und unten am Eingang. Man konnte den Weg vor den eigenen Füßen ohne Handylicht nicht erkennen. Finde es schade, dass man um 19.00 Uhr dort nichtmal alleine Spazieren gehen kann, da es einfach viel zu dunkel ist. Als Frau alleine im Dunkeln ist es dort auch sehr unangenehm. Auch auf dem kleinen Spielplatz mussten die Familien im Dunkeln mit Handylicht spielen, da nichtmal diese beleuchtet sind. Wie wäre es den Park anständig zu beleuchten, so dass man sich dort auch nach 18.00 Uhr im Winter aufhalten kann?
Unter dem Motto "Not macht erfinderisch" wäre es doch möglich, Menschen zusammenzubringen, denen auf beiden Seiten in Corona-Zeiten etwas fehlt. Vielleicht wäre es eine Idee, freischaffenden KünstlerInnen und/oder KünstlerInnen städtischer Betriebe in Kitas und Schulen die Möglichkeit zu geben, BEZAHLT! aufzutreten oder mit Kindern ein kleines Angebot umzusetzen, das in Abstandszeiten möglich ist. Es gibt Schulhöfe, für Aktionen draußen, wo einige draußen, andere vom Fenster aus schauen könnten. Gibt es nicht Taschenlampenkonzerte in Frankfurt? Das wäre die Gelegenheit, Kinder auf Schulhöfen oder Freigeländen von Kitas, z.B. in Zeiten wo der Martinszug ausfällt, miteinzubeziehen oder in der Lichterzeit vor Weihnachten. Auch ohne Corona fanden Vorstellungen in Aulen und Turnhallen der Kitas oft in einzelnen Gruppen statt. Wenn Kitas und Schulen offen sind, warum nicht klassen- oder gruppenweise dann "Klasse-Kultur-Kommt!". Es wird berechtigterweise sonst Geld ausgegeben, um Kindern aus ärmeren Familien Kultur näher zu bringen, das wäre eine Möglichkeit dieses Geld und andere Fördergelder für die Kultur für kostenlose Kultur für alle Kinder an einem Ort auszugeben und Menschen, die das gut können weiter arbeiten zu lassen. Man könnte dann zur Weihnachtszeit vielleicht auch Bilder, Skulpturen oder Texte der Kinder im Stadtteil draußen aufhängen, damit man auf Spaziergängen, die noch bleiben, auch wieder Inspirationen hat und...und... und.... . Am besten gleich anfangen, Weihnachten ist am 24.12.20, auch in Corona-Zeiten. (Bild von natureworks auf Pixabay)
warum werden keine müllcontainer aufgestellt an den stellen wo regelmässig / fast täglich wilder müll abgeladen wird ? das wäre vielleicht billiger ...
Ich freue mich sehr, dass elektronische Lastenräder vom Land gefördert werden. Allerdings fehlt hierzu die nötige Infrastruktur. Hierbei spreche ich von Parkmöglichkeiten. Ich wohne in der Rubensstraße und kann wegen der Autos, die komplett auf dem Gehweg parken nicht immer auf mein Grundstück, da das Lastenrad einen gewissen Rangierbereich benötigt. Dieser Platz ist durch die Autos beeinträchtigt. Dadurch muss ich das Lastenrad auf dem Gehweg stehend an unseren Gartenzaun anschließen. Das muss ich aus versicherungstechnischen Gründen tun. Damit blockiere ich allerdings den ohnehin durch parkende Autos beeinträchtigten Gehweg. Daher wäre meine Idee entweder spezielle Parkplätze für Lastenräder in den Quartieren zu planen, die von der Versicherung anerkannt sind. Wenn das Land die Anschaffung von Lastenrädern fördert, sollte es eben auch die Möglichkeit geben diese sicher und platzsparend parken zu können. Alternativ könnte man die Parkmöglichkeit der Autos in der Rubensstraße verändern, sodass mehr Platz auf dem Gehweg entstünde. Hierzu könnte man bspw. die Rubensstraße zu einer Einbahnstraße umgestalten, um weiteren Platz auf dem Gehweg zu gewinnen.
Es war mal angedacht die Schwedlerbrücke zu sanieren, aber es tut sich nix. Die Lahmeyerbrücke ist innerhalb kürzester Zeit saniert/erneuert worden, warum kann das nicht auch mit der Schwedlerbrücke auch so zügig gehen? Gerade so wie sich das Quartier Hannauer Landstr. - Osthafen entwickelt ist diese Verbindung immer mehr interessant und notwendig. Die Maßnahmen zur Sanierung und Wiederherstellung sollte sehr zügig weiter gehen!
An der Kreuzung Gluckstr./Glauburgstr. ist es enorm schwierig über die Straße zu kommen. Dabei gibt es hier nicht nur einiges an Fußgängerverkehr, dies ist auch der Schulweg zahlreicher Kinder, die gezwungen werden eine unsinnige Schleife zu laufen. Eine Abmarkierung von Fußgängerüberwegen auf der Gluckstr. Süd und Nord, sowie vom Glauburgcafé zum Weinladen könnte enorm zum Flair der Ecke beitragen – sowie die Geschwindigkeit des Verkehrs verringern. Des Weiteren würde es die Situation entschärfen, durch die Fußgänger aktuell über die angelegten Rabatten steigen müssen, um die Straße zu überqueren – ein echter Planungsfehler bei der Neugestaltung der Kreuzung.
Beseitigung einer Gefahrenstelle für RadfahrerInnen, die auf dem Fahrradstreifen aus Richtung "Marbachweg" über die Kreuzung in Richtung "Am Dornbusch" fahren. Nach der Ampel wird die zweispurige Fahrbahn unkenntlich für Autofahrer immer enger, sodass nur eine Spur übrig bleibt. Regelmäßig fahren die Autos daher auf dem Fahrradsteifen und übersehen Fahrradfahrer (teilweise sicherlich auch unbeabsichtigt).
Ich würde mir für den tollen Spielplatz in der Luxemburgeralle gerne eine Baby/Kleinkindschaukel wünschen. Aktuell gibt es 3 normale Schaukeln, aber vielleicht kann man eine davon mit einer für Babys/Kleinkinder ersetzen.
Hallo, Viele Bäume auf der Textorstraße wurden gefällt und nicht ersetzt. Ich würde mich sehr freuen, wenn an diesen Stellen wieder welche stehen würden!!! Danke an die Umsetzer!
Der Rebstock Park ist mit dem kleinen See und den vielen Tieren die dort leben so bereits ein schönes Ziel für einen Ausflug mit Kindern. Es wäre allerdings schön wenn es dort auch einen kleinen Spielplatz gäbe auf dem sich Kleinkinder Vergnügen und deren Eltern sich treffen können.
Unterstützer: 219
Reaktion der Stadt: Die Grün- und Parkanlagen im Rebstock gliedern sich in den alten Rebstockpark, in dem der Weiher und das Rebstockbad liegen sowie den neuen Rebstockpark, der ca. 2005 neu angelegt wurde. Die Idee einen Kleinkindspielplatz anzulegen bezieht sich auf den alten Rebstockpark, im Umfeld des Weihers. In den Kommentaren zur Idee wurden sehr unterschiedliche Meinungen dazu vertreten. Ein erheblicher Anteil der Kommentare vertrat eher die Ansicht, dass Spielgelegenheiten für größere Kinder (Schulkinder) fehlen, weniger für Kleinkinder. Um hier zu einem Bild zu kommen, das die Meinung der Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich widerspiegelt, wäre der erste Schritt, die Idee an den Ortsbeirat heranzutragen. Dort können geeignete Anfragen und Beschlüsse herbeigeführt werden, um das Anliegen umsetzen zu können. Grundsätzlich ist das Gelände des alten Rebstockparks von der Stadt Frankfurt am Main durch langfristige Verträge an die Messe GmbH verpachtet. Nahezu die gesamte Parkfläche wird temporär von der Messe GmbH als Parkplatz genutzt. Insofern ist es leider nicht möglich hier einen Spielplatz anzulegen. Ein Spielplatz ist eine dauerhafte bauliche Einrichtung, die nicht nur temporär eingerichtet werden kann. Spätestens bei Messebetrieb bzw. Parkplatznutzung wären erhebliche Nutzungskonflikte zu erwarten. Im neuen Teil des Rebstockparks gibt es bereits einen Bolzplatz im Südosten des Parks und zwei Spielplätze am Wilhelmine-Reichard-Weg. Für den Spielplatz Ecke Gebrüder-Wright-Straße wurden bereits Überlegungen angestellt, ihn evtl. zu vergrößern, umzugestalten und aufzuwerten, sodass er für verschiedene Altersgruppen nutzbar und attraktiv wird. Dieser Spielplatz wurde auch in den Kommentaren als ziemlich gut, aber zu voll beschrieben.
Weiter lesen auf FFM.DEViele „neue“ Spielplätze sind, speziell im Sommer kaum nutzbar, denn sie stehen in der prallen Sonne. Kaum einer der Spielplätze in der näheren Umgebung hat Schatten. D.h. Ab 11 Uhr morgens bis zum späten Nachmittag im Sommer oder auch bei Nieselregen, hat man keinen Schutz z.B durch Bäume oder Sonnensegel. Speziell die Spielplätze in Hausen/Praunheim sind stark betroffen.
In einer Fußgängerzone, vor allem wenn sie so schöne Läden und Cafés wie die Leipziger Straße hat, lässt es sich entspannt flanieren, und die Kinder können spielen, ohne dass man in jedem Moment ein Auge auf sie haben muss. Gäbe es eine Fußgängerzone in der Leipzigerstraße, so wäre mehr Platz für die Menschen, die sich aktuell dort auf dem teilweise sehr engen Gehweg drängen, und die Leute, die mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren - ohne dass diese sich mit den dort viel Platz beanspruchenden Autos in die Quere kommen würden.
Auf mehreren städtischen Spielplätzen sind die Wasserspiele wieder in Betrieb. Warum nicht auch das auf dem Spielplatz am Main Nizza / Mainkai?
Häufig kommen einem Leihroller oder -fahrräder auf dem Gehweg entgegen. Oder sie werden irgendwo im öffentlichen Raum (häufig auf Geh- oder Radwegen) abgestellt. Oder sie sind viel zu schnell unterwegs. Oder sie piepen abgestellt laut vor sich hin. Oder sie fahren irgendwo, wo sie nicht fahren dürfen (Roller in Fußgängerzonen oder am Mainufer). Offenbar gelten für diese Verkehrsteilnehmer überhaupt keine Regeln.
Weder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
Zwischen Flößerbrücke und Friedensbrücke sollte, zumindest von April bis September, das Radfahren direkt am Main untersagt sein.
Es sollte in Frankfurt mehr Raum für Insektenwiesen geben und Rasen sollten nicht unnötig gemäht werden, gerade wenn alles auf der Wiese blüht. Auf den kleinen Grünstreifen in der Stadt, die mit "Insektenwiese" gekennzeichnet sind, wächst auf der gesamten Fläche in der Regel nur Gras. Vielleicht gäbe es hier die Möglichkeit Patenschaften an Privatpersonen zu verleihen, die sich dann um diese zugeordnete Fläche kümmern. Das könnte vor allem für Kinder, die keinen eigenen Garten zur Verfügung haben, toll sein.
Ein Bücherschrank steht bereits in Bergen Enkheim. Ein weiterer in Bergen am der Schelmenburg z.B wären klasse.
Bleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
Wir bieten Bildungsangebote für Kinder unabhängig einer Vereinsmitgliedschaft an. Darunter auch der Kinderbauernhof zum Mitmachen. Dieser ist an 5 Tagen in der Woche geöffnet und der Besuch der Kinder ist kostenlos. Der Kinderbauernhof wird von ehrenamtlichen Helfern betreut und organisiert. Der Verein von Ehrenamtlichen geleitet. Laut Koalitionsvertrag sollen außerschulische Bildungsorte gefördert werden. Leider stoßen wir auf Granit. Unsere Angebote haben sich in den letzten Jahren etabliert und wir schaffen es in ehrenamtlicher Arbeit einfach nicht mehr. Warum unterstützt die Stadt Frankfurt solche Bildungsangebote nicht? Wir sorgen für Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Resilienz der Kinder. Leisten somit vorbeugende Maßnahmen, um starke und eigenständige Frankfurter auf den Weg zu bringen.
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Reaktion der Stadt: Der Träger „Reiter- und Lernbauernhof Ponyzwerge Sindlingen e.V.“ hat im März 2020 einen Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII beim Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt gestellt. Dies ist notwendig, um eine auf Dauer angelegte Förderung zu erhalten. Dieser Antrag befindet sich in Prüfung. Das ist ein umfangreiches Verfahren. Die zuständige Abteilung Planung und Entwicklung im Jugend- und Sozialamt ist im Kontakt mit dem Verein, um alle notwendigen Fragen zu klären. Nach Abschluss der Prüfung entscheidet der Jugendhilfeausschuss als zuständiges Gremium über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe und darüber, ob eine Förderung erfolgt. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des aufwendigen Verfahrens die Entscheidung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Weiter lesen auf FFM.DEDer Schulweg aus der Parkstadt Unterliederbach muss sicherer werden. Die Hunsrückstraße ist gerade morgens von Berufspendlern und auch von LKWs stark befahren. Die Schulkinder laufen aus der Parkstadt Unterliederbach Richtung Karl-von-Ibell Schule ab dem Ende des Radweges bis zur Kurve und dem Übergang in die Schmalkaldener Straße ungeschützt an dieser vielbefahrenen Straße entlang. Es gibt weder Bauminseln, noch parkende Autos noch einen Radweg der zwischen ihnen und der Straße liegt. Gerade die kleineren Kinder sind sich der Gefahr oft noch nicht bewusst und laufen, gerade auch weil sie sich oft in großen Gruppen bewegen, viel zu nah an der Straße entlang. Es gab schon einige brenzlige Situationen, weil Kinder eben mal schneller, mal langsamer laufen, einander überholen und sich dabei eben auch anstoßen (auch mit den sperrigen Ranzen) und eben auch leicht einfach mal stolpern können. Gerade auch LKWs fahren an dieser engen Stelle viel zu nah am Bordstein. Zudem ist kurz vor dieser Stelle die 30er Zone im Schulbereich beendet. Dies ist für viele Autofahrer ein Grund, ausgerechnet an dieser schmalen, ungesicherten Stelle, wieder zu beschleunigen. Falls die 30er Zone direkt vor der Schule dem Lärmschutz gilt, macht sie natürlich Sinn, für einen sichereren Schulweg ist sie aber eher nicht dienlich, da die Schule ja keinen schülereingang zur Schmalkaldener Straße besitzt und somit dieser Bereich nur vereinzelt als Schulweg genutzt wird.