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Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.10.2021, OF 220/6 Betreff: Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen die tägliche Gefahrensituation auf dem Bürgersteig vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst, die durch (u. a.) rasende E-Rollerfahrer*innen und Fahrradfahrer*innen verursacht wird, zu prüfen und bald umzusetzen. Gegebenenfalls ist eine Ortsbegehung erforderlich, um die Eignung von Maßnahmen wie z. B. Hinweisschilder oder Piktogramme "Achtung Kinder" und Begrenzungen wie Sperrbügel bzw. 2 versetzte Umlaufschranken vor Ort zu prüfen. Weiter ist die Einrichtung eines Fahrradweges auf der Adolf-Haeuser-Straße im Umfeld des Stadtteilkinderhauses Höchst dringend erforderlich, um Fahrradfahrer*innen und E-Rollerfahrer*innen ein vorschriftsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr zu ermöglichen.

Begründung:

Das Stadtteilkinderhaus in Höchst und dessen Ein-/Ausgang liegen direkt an der viel befahrenen Adolf-Haeuser-Straße (Nr. 16-18), getrennt durch einen schmalen Bürgersteig. Fehlende Hinweisschilder sowie ein fehlender Fahrradweg führen regelmäßig zum verkehrswidrigen Fahren auf dem Bürgersteig durch Fahrradfahrer*innen und E-Rollerfahrer*innen in beiden Richtungen. Dies führte nun am 08.10.2021 leider zu einem Unfall, bei dem ein Kind durch zwei jugendliche E-Rollerfahrer angefahren und verletzt wurde. Das Kind musste ärztlich behandelt werden. Durch die oben genannten Maßnahmen kann die Gefahrensituation entspannt und weitere, ggf. schlimmere Unfälle vermieden werden.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 74 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 889 2021 Die Vorlage OF 220/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme