Es wird Zeit: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (auch) auf Ebene der Ortsbeiräte
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Partei(en):FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.01.2021, OF 691/12 Betreff: Es wird Zeit: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (auch) auf Ebene der Ortsbeiräte Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen, 1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich dafür aus, im Rahmen der Entwicklung von Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche zur Umsetzung von § 4c S. 1 der Hessischen Gemeindeordnung "Ortsjugendräte" auf Ebene der Ortsbeiräte einzurichten. 2. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich ferner dafür aus, dass die Ortsjugendräte ein Antrags- und Rederecht in den Ortsbeiräten erhalten. 3. Schließlich spricht sich die Stadtverordnetenversammlung dafür aus, dass zu den Ortsjugendräten alle Kinder und Jugendliche mit Vollendung des 10. Lebensjahres bzw. ab der 5. Klasse wahlberechtigt sein sollen, je nachdem, was früher eintritt. 4. Die nähere Ausgestaltung des Wahlverfahrens, die Organisation der Ortsjugendräte im Einzelnen und deren Geschäftsordnung sollen in einer Satzung geregelt werden, welche unter Beteiligung der bereits bestehenden Planungsgruppe für ein stadtweites Jugendparlament und weiterer Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche entwickelt werden soll.
Begründung:
Kinder und Jugendliche beteiligen sich erfreulicherweise stark zunehmend an politischen Diskussionen. Das zeigen nicht nur Initiativen wie FridaysforFuture, sondern ganz aktuell auch die intensive Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihren Alltag. Auch haben sich bereits einige Kinder und Jugendliche mit eigenen Ideen selbständig an den Ortsbeirat gewandt. Der Ortsbeirat 12 begrüßt diese Entwicklung. Er unterstützt daher ausdrücklich die intensiven Arbeiten an der Entwicklung für ein stadtweites Jugendparlament. Der Ortsbeirat 12 wünscht sich jedoch ausdrücklich eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Form von Ortsjugendräten auch auf der Ebene der Ortsbeiräte, um auch dort deren Beteiligung an politischen Entscheidungen, die nach der Hessischen Gemeindeordnung (§ 4c S. 1 HGO) vorgesehen ist, sicherzustellen. Daher bittet der Ortsbeirat 12 die Stadtverordnetenversammlung in einem Grundsatzbeschluss festzustellen, dass eine solche Beteiligung auf Ortsbeiratsebene erfolgen und diese Beteiligung mit einem Antrags- und Rederecht im Ortsbeirat verbunden werden soll. Ferner spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die Wahlberechtigung mindestens an das Erreichen des 10. Lebensjahres bzw. an den Wechsel auf eine weiterführende Schule zu knüpfen.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 658 2021 Die Vorlage OF 691/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)