Antrag vom 19.04.2021, OF 4/11 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße "am Erlenbruch" zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und / oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Begründung:
Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren hier die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße "Am Erlenbruch" unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U4/7) achten und die Fußgänger*innen leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgänger*innen mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule "Pestalozzischule" berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße "Am Erlenbruch" aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2021 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme