Skip to main content
Thema

Gesundheit und Soziales

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 16

Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Behindertenparkplatz besser zugänglich machen

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 271/16 Betreff: Behindertenparkplatz besser zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 so herzurichten, dass er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Behindertenparkplätze sind Parkplätze, deren Parkstände in der Regel breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto heranfahren zu können. Die vorgeschriebene Breite beträgt hierfür deshalb 3,50 Meter. Auf dem Parkplatz vor der Triebstraße 34 ist das zwar im Bereich der Fahrertür gegeben, aber nicht durchgängig einer Autolänge. Das Be- oder entladen eines Rollstuhls bzw. das Verlassen des Parkplatzes ist wegen den auf dem Weg stehenden Schildern und einer dort angelegten Baumscheibe nur eingeschränkt möglich. Der vorgesehene Platz für einen evtl. zu stellenden Baum könnte entfernt werden. Behinderten Parkplatz vor Triebstraße (Foto: G. Kraus) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5570 2024 Die Vorlage OF 271/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 um zwei Plätze nach links zu versetzen, damit er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Behindertengerechter Zugang zum Hauptgebäude der Schule am Ried

21.11.2023 | Aktualisiert am: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 222/16 Betreff: Behindertengerechter Zugang zum Hauptgebäude der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den seit langem geplanten Aufzug im Hauptgebäude der Schule am Ried zeitnah zu realisieren. Dieser ist dringend erforderlich, da sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer, die dauerhaft oder vorübergehend gehbehindert sind, wichtige Klassen-, Fach- und Beratungsräume nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen können. Begründung: Für das Hauptgebäude der Schule am Ried ist seit Jahren ein Aufzug geplant. Gemeinsam mit dem ehemaligen Schulleiter, Herrn Gans, wurde eine Begehung durchgeführt. Es wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Kostenschätzung vorgenommen. Seitdem ist aber nichts mehr passiert. Im Rahmen der inklusiven Beschulung ist es unbedingt notwendig, dass im Hauptgebäude ein Aufzug eingebaut wird. Im Neubau wird zwar ebenfalls ein Aufzug eingebaut, aber dort werden in Zukunft die Klassen und Kurse der Oberstufe und die Abschlussklassen unterrichtet. Jüngere Schülerinnen und Schüler mit Gehbehinderungen, die im Hauptgebäude unterrichtet werden müssten, können sonst nicht aufgenommen werden. Auch wenn Jugendliche oder Lehrkräfte vorübergehend beim Treppensteigen beeinträchtigt sind, ist es schwierig, Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen, da sich im Erdgeschoss nur Fachräume (Naturwissenschaften, Musik, Werken) befinden. Bestimmte Fachräume wie zum Beispiel Kunst oder Informatik, aber auch Räume, die für Beratungen genutzt werden, sind für Menschen, die nicht Treppensteigen können, gar nicht erreichbar. Darüber hinaus plant die Schule, Teile der Flure im Hauptgebäude zu Lernfluren umzugestalten. Für die Aufstellung von Mobiliar oder eventuellen Trennwänden ist es wichtig zu wissen, wie der Aufzug geplant ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 15 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4860 2023 Die Vorlage OF 222/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Aufzug Schule Behindertengerechtigkeit

Partei: FDP

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 15

Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?

14.06.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Betreff: Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut? Vorgang: OA 52/21 OBR 15; OA 186/22 OBR 15; OM 3394/23 OBR 15; EA 75/23 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 lehnt den B 182 ab und fordert den Magistrat auf, zügig seinen Anregungen EA 75 vom 28.4.2023, OM 3394 vom 20.1.2023, OA 186 vom 29.4.2022 sowie der OA 52 vom 03.09.2021 Folge zu leisten. Begründung: Eine Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe (der Schulsozialarbeit ist, wie den angegebenen Anträgen entnommen werden kann, absolut nötig. Deswegen sollte der Magistrat zügig handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.09.2021, OA 52 Anregung vom 29.04.2022, OA 186 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3394 Etatanregung vom 28.04.2023, EA 75 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4132 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 244/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "lehnt den B 182 ab und" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 16

Sport und Bewegung im öffentlichen Raum

07.05.2023 | Aktualisiert am: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 188/16 Betreff: Sport und Bewegung im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3, Satz 2, Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, auf dem Gelände "kleinen Park" Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße in Bergen-Enkheim, seniorengerechte Aktivgeräte errichten zu lassen. Es ist zu prüfen, wie weit generationenübergreifende Geräte kombiniert, aber auch Möglichkeiten für die ausschließliche Nutzung für Senioren geschaffen werden können. Begründung: Wir begrüßen, dass der Magistrat zum Ziel hat, mehr Sport und Bewegung im öffentlichen Raum zu ermöglichen und vor allem mit niedrigschwelligen Angeboten und Sportgelegenheiten sowohl den Frankfurter Bürger*innen als auch den Gästen in der Stadt einen sport- und bewegungsgerechten Lebensstil zu ermöglichen. Auch wir sind der Meinung, dass, für jedermann zugängliche, nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebundene Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen Grünanlagen oder anderen Freiflächen der Stadt enorm wichtig sind. Als niederschwellige, kostenfreie Angebote fördern sie Sport und Bewegung in wohnortnahen Parkanlagen bzw. Grünräumen. Sie erfüllen damit zugleich auch wichtige gesundheitliche und soziale Funktionen. Diese Angebote sind in unserem Stadtteil überhaupt nicht vorhanden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 188/16 wird 170 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen WBE, 2 GRÜNE, 1 SPD und LINKE (= Annahme), bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: WBE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 15

Fußgängerampel BenGurionRing Einmündung Berner Straße

16.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Diese Woche wurde die technische Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße vorgenommen. Dabei wurde zwar die zusätzliche Installation eines akustischen Signals ("Klick") für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen, aber wegen fehlender Gelder nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Gelder für die Installation des akustischen Signals bereitzustellen und die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3704 2023 1. Die Vorlage OF 220/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 223/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 15

Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal

16.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 224/15 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal In der M 23 wird unter Punkt 3. "Die zur Deckung benötigten Mittel ..." in Buchstabe b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000,00 € zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße .... abgezogen werden sollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes "Am Eschbachtal(/ Harheimer Weg)" auswirkt. - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet sich ergeben. - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3706 2023 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 224/15 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 15

Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße

02.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 222/15 Betreff: Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vom Amt vorgelegten Entwurf eines Behindertengerechten Übergangs an der Kreuzung Deuil-La-Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße zu überarbeiten und nach den Vorschlägen des Ortsbeirats zu ergänzen: 1. Das Verkehrsschild auf der dem Darmstädter Hof zugewandten Seite der Kreuzung muss versetzt werden, damit Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder Kinderwagen diese Stelle ohne Behinderung passieren können.(s. Pfeil) 2. Der in unmittelbarer Nähe befindliche Übergang an der Ampel muss mit taktilen (tastbaren) Bodenleitsystemen versehen werden. (s. X) 3. Mit einem solchen Leitsystem ist ein Übergang über den Nieder-Eschbacher Stadtweg an der o.g. Kreuzung zu gestalten. (s. gepunktete Linie) Begründung: ... erübrigt sich ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 222/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 8

Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße Hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias

20.02.2023 | Aktualisiert am: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2023, OF 263/8 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von 4 Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena Thomas-Mann-Straße 2-4 geplant ist. Insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks Flur 15 Flurstück 40/217 mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist? b) falls Wohnungen gebaut werden: Welche Art von Wohnungen sind geplant mit welcher Geschossflächenzahl? Sind Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen? Ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung? c) wie wird - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheim-Einrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet? d) werden bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt und wenn ja, welche sind das? Bleibt die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Grundstück 40/217 präsent? e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen)? f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt? g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind? h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung? i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne weiteres entlassen werden können? j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschoßhöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 (2) des Baugesetzbuchs errichtet werden? In welcher Höhe kann mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden? k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist? l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten Städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/11 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z.B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften? Unter welchen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan geändert werden und welchen Zeitraum benötigt dieser Vorgang? m) ist zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und / oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden? 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich Kleines Zentrum sowie den möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e.V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Zentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im Kleinen Zentrum hauptsächlich Ein-Zimmer-Wohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u.a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103 c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kita-Plätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (ST 2306 v. 30.09.2022), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3600 2023 Die Vorlage OF 263/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 8

Aufnahme Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“

03.02.2023 | Aktualisiert am: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2023, OF 257/8 Betreff: Aufnahme Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" Im Jahr 2020 wurden die Verwaltungsvereinbarungen zu Programmen der Städtebauförderung neu strukturiert. Aus "Soziale Stadt" wurde "Sozialer Zusammenhalt". Dieses Bund-Länder-Förderprogramm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität sowie die sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren zu erhöhen, um somit die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Die Finanzhilfen können für städtebauliche Gesamtmaßnahmen und zur Stabilisierung der Stadt- und Ortsteile eingesetzt werden, die "auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind" (vgl. § 171e BauGB). Aus dem "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" geht eindeutig hervor, dass die Stadtbezirken 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, deutlich hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Stadtbezirk 482 liegt sogar auf Platz 11 der Stadtbezirke mit dem höchsten Benachteiligungsindex. Vor allem die Kinder- und Altersarmut sowie die Arbeitslosendichte sind hier beinahe doppelt so hoch wie im gesamtstädtischen Vergleich. Verschärfend kommt nun die seit Herbst letzten Jahres hohe Inflationsrate und der starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen hinzu, die im Monitoring aus dem Jahr 2021 noch gar nicht mit eingeflossen sind. Auch die Bausubstanz der Großsiedlung, die größtenteils aus den frühen 1960er Jahren stammt, ist vielerorts in die Jahre gekommen und macht besonders aus energetischen Gesichtspunkten ein Aufwertung nötig, bei der aber die Bewohner:innen der bestehenden Wohnungen vor einem Anstieg der Mietkosten geschützt werden müssen. Die Grün- und Freiräume sind zwar quantitativ hervorragend, lassen jedoch an Qualität vermissen und sind zum Teil verwahrlost. Auch der Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz sowie das Angebot kleinräumiger Versorgungsinfrastrukturen ist mangelhalft. Im Anschluss an das existierende Programm "Aktive Nachbarschaft" und in enger Zusammenarbeit mit dem bereits bestehenden Quartiersmanagement soll der integrative Ansatz des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" die in die Jahre gekommene Siedlung gemeinsam mit ihren Bewohner:innen zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Ausstrahlung nach innen und außen transformieren. Der Ortsbeirat sieht neben der langfristigen Sicherung des geförderten Wohnraumbestands, großes städtebauliches Potenzial für die Qualifizierung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen zu hochwertigen Begegnungsräumen mit vielfältigen klimaschützenden Funktionen. Zudem können die Menschen in ihren Nachbarschaften sozial gestärkt, die lokale Identität und die interkulturelle Integration gefördert sowie die öffentliche Wahrnehmung auf die Siedlung positiv geprägt werden. Als gutes Frankfurter Vergleichsprojekt für die Wirkung des "Sozialer Zusammenhalt"-Förderprogramms kann der Ben-Gurion-Ring in Bonames genannt werden, der bereits Ende 2015 in das Programm aufgenommen wurde und bei dem seitdem ein positiver Wandel deutlich erkennbar ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat um Prüfung und Stellungnahme gebeten: 1. Kommen die Nordweststadt oder signifikante Teilbereiche für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" in naher Zukunft in Frage? 2. Sollte die Prüfung von Punkt 1 positiv ausfallen: Wie und wann können die nötigen Schritte für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm sowie die räumliche Festlegung als Maßnahmegebiet nach § 171 e Absatz 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB eingeleitet werden? 3. Kommt der Magistrat nach umfassender Untersuchung von Punkt 1 zu dem Schluss, dass eine Aufnahme der Nordweststadt in das Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, so bittet der Ortsbeirat um eine ausführliche Begründung und um Bericht, welche Maßnahmen stattdessen unternommen werden können, um den vergleichsweise hohen Benachteiligungsindex und somit die sich verschärfenden Missstände, die die Bewohner:innen der Nordweststadt zunehmend belasten, zukünftig zu senken. Wie können in der Nordweststadt gleichwertige Lebensverhältnisse im Vergleich zu den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk geschaffen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen unterstützt und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft gestärkt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.03.2023, OF 273/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 257/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3811 2023 1. Die Vorlage OF 257/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 273/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 7

Zuschuss Adventsfest Westhausen

14.01.2023 | Aktualisiert am: 26.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2023, OF 247/7 Betreff: Zuschuss Adventsfest Westhausen Der Ortsbeirat bittet um Bereitstellung eines Betrages in Höhe von EUR 300,00 aus dem Ortsbeiratsbudget, um die Organisation des Adventsfests in Westhausen am 11.12.2022 nachträglich zu unterstützen. Der Betrag ist der Caritas (Quartiersmanagement Praunheim) als Hauptausrichter zu überweisen. Begründung: Ausgehend von der Bürger*inneninitiative, die sich um die Nutzung der Liegenschaft Kollwitzstraße 5-7 als Nachbarschaftszentrum bemüht, fand dort am dritten Advent des vergangenen Jahres ein Fest für die Menschen in Westhausen statt. Der große Zulauf hat erneut den großen Bedarf für einen sozialen Treffpunkt gezeigt. Sowohl das Quartiersmanagement Praunheim als auch das Sozialrathaus Bockenheim stehen hinter der Veranstaltung. Bei weihnachtlicher Stimmung wurden Speisen und Getränke kostenlos ausgegeben. Auch ein Nikolausbesuch wurde eingeplant, der besonders die Kinder in der Siedlung freute. Kosten sind ebenfalls durch die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld angefallen. Der Ortsbeirat möchte o.g. Zuschuss zur Kostendeckung gewähren, weist jedoch darauf hin, dass dies insbesondere hinsichtlich der Kurzfristigkeit, in der das Anliegen vorgebracht wurde und welches hauptsächlich im Nachhinein bearbeitet werden konnte, einen Ausnahmefall darstellt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 189 2023 Die Vorlage OF 247/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 8

Gesundheitsversorgung im „Stadtteil der Quartiere“

10.01.2023 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 234/8 Betreff: Gesundheitsversorgung im "Stadtteil der Quartiere" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 (4) BauGB, wie für den geplanten "Stadtteil der Quartiere" ausreichende Kapazitäten für die medizinische Versorgung entstehen. Es soll insbesondere geprüft werden, wie viele zusätzliche Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und Krankenhausbetten benötigt werden. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die bestmögliche Versorgung mit Kinderarztpraxen zu legen. Begründung: Der Zwischenbericht geht mit keiner Silbe auf Einrichtungen der medizinischen Versorgung für den geplanten Stadtteil ein. Im Gegenteil: Damit das östlich der A5 gelegene Plangebiet überhaupt verkehrlich angebunden werden kann, sollen publikumsintensive Nutzungen, die auch mit dem Pkw angefahren werden, wie z.B. Arztpraxen, auf ein Minimum beschränkt werden (S. 156). Zu einer wichtigen infrastrukturellen Voraussetzung des Ballungsraums Frankfurt-Rhein-Main, der medizinischen und besonders der fachärztlichen Versorgung, gibt der Zwischenbericht ansonsten keine Auskunft, wie die Stadtplanung sich die Gesundheitsversorgung des neuen Stadtteils vorstellt. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Krankenhausbetten in Frankfurt rückläufig. In den Stadtteilen gibt es immer weniger Apotheken. Besonders am Stadtrand, zum Beispiel im neuen Stadtteil Riedberg, gibt es derzeit eine totale Unterversorgung mit Kinderärzten und wichtige Vorsorgeuntersuchungen bleiben aus. Viele Eltern warten viele Stunden in den Ambulanzen der Krankenhäuser, bis die Kinder behandelt werden. Der Zwischenbericht ist demnach auch in dieser Hinsicht reine Augenwischerei. Es wird gutes Wohnen versprochen, vor allem für Familien, aber die Lebensqualität für die zukünftig geplanten 17.000 Einwohner hängt auch von der Frage der Gesundheitsversorgung ab, die hier anscheinend nicht mitgeplant wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 8

Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgrabenquartier und Neu-Weststadt

10.01.2023 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 247/8 Betreff: Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgrabenquartier und Neu-Weststadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Aufträge an Firmen oder "Büros" zurückzustellen, die die Bebauung des Gebietes westlich der Nordweststadt bzw. östlich der A 66 betreffen. Er wird aufgefordert, vor einer Bebauung dieses Gebietes eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Bundesgesetz (UVPG mit Anlagen 1-6) mit einer interdisziplinären Zusammenarbeit aller städtischen Dezernate (Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Soziales, Planung, Bildung, Gesundheit, Integration) in die Wege zu leiten. Diese Prüfung und gegebenenfalls eine Vorprüfung muss die im Gesetz aufgeführten Parameter und ihre Wechselwirkung sowie auch die Wechselwirkung mit den im Umfeld bereits vorhandenen baulichen, verkehrlichen, wasser- und landwirtschaftlichen, freizeit- und erholungsrelevanten Ist-Zuständen berücksichtigen. Begründung: Es ist angesichts der für die Zukunft prognostizierten Belastungen wie Hitze, Starkregen, Sturm, Dürre die Pflicht einer Kommune, die Umweltgüter Luft, Boden, Fläche, Gewässer (unterirdisches und Oberflächenwasser), Flora, Fauna und biologische Vielfalt zu schützen. Wenn für eine bisher landwirtschaftlich genutzte Rest- und Freifläche im Ballungsraum Frankfurt Nord eine neue städtebauliche Maßnahme angedacht wird, soll nach dem Vorbild anderer Städte wie z.B. Mannheim von allen Fachgebieten ein Gutachten mit einer Risikobewertung hinsichtlich der Umweltfaktoren und ihrer Wechselwirkungen vorgelegt werden. Diese sollen leitendes Kriterium für die politische Entscheidung sein, um sicher zu stellen, dass Risiken für die menschliche Gesundheit in der Zukunft ausgeschlossen sind. Die Bebauung, Versiegelung und Belastung der Fläche ist für Jahrzehnte unumkehrbar. Die mit der M 181 vom 4.11.22 vorgelegte Expertise "Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 (4) BauGB für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - Zwischenbericht 22.08.2022-" erfüllt nicht die Kriterien einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Bundesgesetzes (UVPG) und ist nicht in Abstimmung mit allen Ämtern der Stadt erstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 8

„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB

22.12.2022 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2022, OF 236/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3° bis 5° Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 1° bis 2,4 ° Celsius. (Siehe hierzu Anlage AN1-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20° Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15° bis 16° Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 29°Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20° und 22°Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klim aanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um 1°C bis 2,4°C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klima-Barriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 8

„Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB

08.12.2022 | Aktualisiert am: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2022, OF 233/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der NeuWeststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3 0 bis 50 Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 10 bis 2,4 0 Celsius. (Siehe hierzu Anlage ANI-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 200 Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 150 bis 160 Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf_ Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 290Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 200 und 22 0 Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klimaanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um IOC bis 2,40C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die NeuWeststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine KlimaBarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen so angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 233/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 7

Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12-14

13.11.2022 | Aktualisiert am: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 222/7 Betreff: Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12-14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die folgenden Maßnahmen bezüglich der Gestaltung des öffentlichen Raumes im Bereich der Praunheimer Landstraße 12-14 vorzunehmen: 1. Die maroden Pflanzkübel vor der Apotheke (Praunheimer Landstraße 14) werden entfernt und durch eine neue Begrünung ersetzt. 2. Der Parkplatz vor Hausnummer 12 wird umgewandelt und zusammen mit der bestehenden Sperrfläche (vor Hausnummer 14) beplant. Die Fläche soll teilentsiegelt und begrünt werden. Ebenfalls sollen Radabstellbügel errichtet werden. 3. Die 2 vorderen Längsparkplätze in der Parkbucht (Blickrichtung stadteinwärts) vor der Apotheke werden zu Öffnungszeiten der Apotheke zu Kurzzeitparkplätzen umgewandelt (Mo - Fr 8:00 bis 18:00, Sa 8:00 bis 13:00 Uhr) Auf dem verbliebenen Parkplatz in der Parkbucht sollen Parkmöglichkeiten für 2-Kleinkrafträder eingerichtet werden. 4. Zugunsten einer ordnungsgemäßen Breite und Länge des Behindertenparkplatzes nach DIN 18040-3 entfällt der reguläre Parkplatz, welcher sich zwischen dem Behindertenparkplatz und der Parkbucht befindet. Begründung: Die hölzernen Pflanzkübel vor der Apotheke sind völlig marode und morsch, sie werden seit vielen Jahren nicht mehr gepflegt, rostige Nägel stellen eine Verletzungsgefahr dar. Eine hochwertige Begrünung an dieser Stelle soll den öffentlichen Raum verschönern. Dafür bietet sich eine Teilentsiegelung der Fläche an. Gemäß der ST 1845 zur OM 1959/2022 "Mehr Radabstellbügel in Hausen" soll der Ortsbeirat die Vorschläge des Magistrats konkretisieren. Bis auf den 2. Punkt der OF 207/7ist dieser Beschluss in der Ortsbeiratssitzung am 04.Oktober erfolgt. In der Diskussion hat sich gezeigt, dass zusätzliche Fahrradbügel an der Apotheke zwar gewünscht sind, aber der vorgeschlagene Standort aufgrund des Behindertenparkplatzes als nicht praktikabel angesehen wird. Deshalb wird die oben beschriebene Lösung vorgeschlagen. (Punkt 2) Die ST regt auch an: "Die Maßnahme soll auch der Zugänglichkeit für den Fußverkehr dienen". Dies wird zum einen durch eine gemeinsame Planung der Flächen auf dem Gehweg erreicht. Zum anderen macht insbesondere die Errichtung von Stellplätzen für Kleinkrafträder, die bisher auf dem Gehweg parken an dieser Stelle den Gehweg auch für Menschen mit Kinderwagen und Gehhilfen wieder vollständig nutzbar. Für mobilitätseingeschränkte Kund:innen der Apotheke soll die Erreichbarkeit durch Kurzzeitparkplätze verbessert werden. Durch die Bindung an die Öffnungszeiten der Apotheke erlaubt dies gleichzeitig den Anwohnenden, die Parkplätze über Nacht sowie zu Schließzeiten der Apotheke zu nutzen. Das funktioniert bereits mit dem bestehenden Parkplatz für schwerbehinderte Menschen sehr gut. Dieser entspricht jedoch nicht der DIN-Norm 18040-3. Dort ist eine Breite von 3,50 m und eine Länge von 5 m vorgeschrieben. Momentan ist der Behindertenparkplatz 2 m breit und 5,50 m lang. Um die Maße anzupassen, soll der reguläre Parkplatz im Bereich zwischen dem derzeitigen Behindertenparkplatz und der anschließenden Parkbucht entfallen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 2. des Tenors getrennt vom Rest der Vorlage OF 222/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3195 2022 Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung BFF

Parteien: GRÜNE, SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 8

Energiekosten

25.10.2022 | Aktualisiert am: 23.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 222/8 Betreff: Energiekosten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Weiterbetrieb der im Ortsbezirk bestehenden sozialen Einrichtungen freier Träger und Vereine durch Energiekostenzuschüsse sicherzustellen. Begründung: Durch die stark gestiegenen Energiekosten wird für die im Ortsbezirk tätigen sozialen Einrichtungen der finanzielle Spielraum immer enger. Dies kann zu reduzierten Öffnungszeiten oder gar zur kompletten Einstellung des Betriebes und dadurch der Angebote führen. Warum? Die im Ortsbezirk tätigen sozialen Einrichtungen wie Jugendhäuser, Bürger- und Seniorentreffs sind für das soziale und kulturelle Leben des Stadtteils sehr wichtig. Das gleiche gilt auch für die im Ortsbezirk tätigen Vereine. Hinzu kommt, dass manche sozialen Einrichtungen in energetisch sehr schlecht gedämmten Bauten der 60er Jahre untergebracht sind. Sie haben dadurch wenig Energieeinsparmöglichkeiten und leiden schon im Normalbetrieb an hohen Betriebskosten. Die sozialen Einrichtungen und Vereine haben eine enorme Bedeutung für die im Ortsbezirk wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Es ist im Interesser der Stadt mit seinen Bürgerinnen und Bürger den Weiterbetrieb der Einrichtungen über die Heizperiode sicherzustellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3136 2022 Die Vorlage OF 222/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 8

Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134"

28.09.2022 | Aktualisiert am: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 210/8 Betreff: Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen, betreffend Bebauungspläne auf dem o.g. Gelände, zu beantworten: Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o.g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich ? Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe ? Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände ? Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten? Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden ? Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten ? Begründung: Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 521 2022 Die Vorlage OF 210/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 7

Fotovoltaik auf den Dächern der Agnes-Karll-Schule

22.08.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 190/7 Betreff: Fotovoltaik auf den Dächern der Agnes-Karll-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll prüfen und berichten, ob auf den Dachflächen der Agnes-Karll-Schule PV-Module installiert werden können. Hierbei ist sowohl auf die maximal mögliche Anzahl an installierbaren PV-Modulen bzw. der maximal installierbaren Leistung als auch auf den erwarteten zeitlichen Rahmen der Installation einzugehen. Begründung: Die Agnes-Karll-Schule im Steinbacher Hohl 48 ist eine gemeinsame Ausbildungsstätte des Universitätsklinikums, des Krankenhaus Nordwest sowie des Hospitals zum Heiligen Geist. Auf dem Areal von 2.200 Quadratmetern werden über 250 Berufsschüler*innen zu Pflegefachkräften ausgebildet. Sowohl eine Ortsbegehung als auch Bilder auf der Homepage und im Geoportal der Stadt Frankfurt legen allerdings dar, dass beim Neubau (Fertigstellung 2016) versäumt wurde die Dachflächen für Photovoltaik zu nutzen, obwohl insbesondere Flachdächer dafür ein großes Potential bieten Angesichts der momentanen geopolitischen Situation und dem Fortschreiten der Klimakrise sollten alle öffentlichen Flächen und auch Liegenschaften von Stiftungen mit städtischem Einfluss, daraufhin untersucht werden, ob sie für PV-Anlagen geeignet sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2555 2022 Die Vorlage OF 190/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 12

Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept

03.06.2022 | Aktualisiert am: 10.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2022, OF 249/12 Betreff: Inklusives Bauen von Schulen nur mit differenziertem Toilettenkonzept Der Ortsbeirat 12 stimmt der Vorlage M 59 "Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen" nur mit der Maßgabe zu, dass in der Präambel, Abschnitt II ergänzt wird (Hinzufügung fett unterstrichen): im Hinblick auf genderneutrale Sanitärbereiche werden zusätzlich auch Einraumtoiletten eingerichtet. Einraumtoiletten sind einheitlich ausgestattet mit Toilette und Waschgelegenheit und können geschlechterunabhängig von allen gleichermaßen genutzt werden. Dies ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang. Jede weitergehende Änderung der Toilettenkonzepte ist nur nach repräsentativer Einbindung der Schüler:innen zulässig. Begründung: Die Magistratsvorlage M 59 kann so interpretiert werden, dass es künftig an Schulen nur noch Einraumtoiletten geben soll. Dies wäre aber eine massive Verschlechterung der hygienischen und sozialen Bedingungen für die Schüler:innen! Kinder und Jugendliche fühlen sich oft unsicher in ihren Körpern und benötigen geschützte Räume. Die Einführung von Unisex-Toiletten birgt hier eine ganze Reihe neuer Risiken. Ein schnell über oder unter einer Abtrennung mit dem Handy geschossenes Bild kann für Mobbing und Internet-Shaming missbraucht werden. Alleine schon das Herumpoltern in einer benachbarten Kabine oder zusätzliche dumme Sprüche vor dem Spiegel können so unangenehm sein, dass die Toiletten gar nicht mehr aufgesucht werden. Sollte es hingegen nur noch eigenständige Räume mit je einer Toilette und Waschbecken geben, so bedeutet das einen hohen baulichen Aufwand und hohem Platzbedarf mit dadurch möglicherweise geringerer Zahl von Toiletten. Außerdem entfällt dann die Möglichkeit, Freundinnen oder Freunden in schwierigen Momenten mit tröstenden Worten zu helfen, da anders als zwischen benachbarten Kabinen eine Krise gar nicht mehr bemerkt wird und man auch nur schlecht durch die geschlossene Tür sprechen kann. Eine soziale Kontrolle entfiele dann komplett. Gemäß § 4 Absatz 2 der hessischen Landesverfassung gilt: "Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 204 2022 1. Der Vorlage M 59 wird unter Hinweis auf OA 204 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 249/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 3

Haushalt 2022 Aufsuchende psychologische Beratung der Erziehungsberatungsstellen in allen Stadtteilen sicherstellen

14.03.2022 | Aktualisiert am: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 238/3 Betreff: Haushalt 2022 Aufsuchende psychologische Beratung der Erziehungsberatungsstellen in allen Stadtteilen sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den kommunalen Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt werden die notwendigen Mittel zur Aufstockung der Erziehungsberatungsstellen um eine vierte Stelle für die aufsuchende psychologische Beratung in den betreffenden Stadtteilen bereitgestellt. Begründung: Die Erfahrungen der freien Träger der Erziehungsberatung mit der aufsuchenden psychologischen Beratung haben gezeigt, dass in der Stadt flächendeckend Bedarfe an zugehender Arbeit bestehen, beispielsweise für die Kontaktpflege zu Einrichtungen der Jugendhilfe, für Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche im Sozialraum, für Anfragen von Schulen und Kitas oder zur Kooperation und Vernetzung im Stadtteil. Diese Bedarfe wurden durch die Corona-Pandemie noch deutlicher sichtbar und verstärkt. Um die aufsuchende psychologische Beratung der Erziehungsberatungsstellen in allen Stadtteilen zu gewährleisten, ist die zusätzliche personelle Ausstattung durch eine vierte Stelle auch in den Sozialräumen, für die der öffentliche Träger verantwortlich ist, sicherzustellen. Dies betrifft auch das Nordend. Auf diese Weise kann auch dem Auftrag zur Prävention aus dem Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern" Rechnung getragen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 232 2022 Die Vorlage OF 238/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für eine Schallimmissionsprognose für den Neubau der Rechenzentren auf dem ehemaligen Neckermann-Areal in Fechenheim.

07.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 253/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für eine Schallimmissionsprognose für den Neubau der Rechenzentren auf dem ehemaligen Neckermann-Areal in Fechenheim. Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: für eine Schallimmissionsprognose, Lärmprognose betreffend der Auswirkungen auf die umliegende Wohnbevölkerung sind ausreichend Mittel in den städtischen Haushalt einzustellen. Begründung: Die Ansiedelung neuer Rechenzentren auf dem ehemaligen Neckermann-Areal, werden für den bereits von Industrie- und Gewerbelärm geplagten Stadtteil und die dort lebende Wohnbevölkerung zu einer deutlichen Zunahme von gesundheitsschädlichen Emissionen führen. Hier sind frühzeitig besonders stark betroffene Straßenzüge zu ermitteln und seitens der Stadt frühzeitig Schutzmaßnahmen, in Absprache mit dem Betreiber, zu ergreifen. Die Schallimmissionsprognose hilft, Nachbarschaftsproteste oder Konflikte zu vermeiden und Wohnqualität zu erhalten. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm sind in den letzten Jahren wissenschaftlich erforscht worden, daher ist Lärmschutz in besonderer Weise eine Gesundheitsvorsorge für den Menschen. Neben dem bereits vorhandenen Lärm durch bestehende Anlagen, Verkehr und Luftverkehr würde eine zusätzliche Lärmquelle die Lebensqualität der Anwohner erheblich beeinträchtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 54 2022 Die Vorlage OF 253/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 12

Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz oder an der Talstraße einrichten

06.03.2022 | Aktualisiert am: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 203/12 Betreff: Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz oder an der Talstraße einrichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob wieder Gebäude am Alten Flugplatz Bonames-Kalbach oder an der Talstraße 7 errichtet werden können, um dort Flüchtlinge aus der Ukraine temporär unterzubringen. Begründung: Russland hat einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen, der nicht nur die ukrainische Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt. Tatsache ist, bei uns in Europa herrscht Krieg. Es sind bereits 1,5 Million Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, auf der Flucht und die Zahl der Kriegsflüchtlinge steigt weiter. Die Vorbereitungen für die Ankunft möglicher Schutzsuchender aus der Ukraine in Frankfurt läuft auf Hochtouren. Am Freitag, 4. März, richtete das DRK provisorische Unterkünfte für Geflüchtete im Sport und Freizeitzentrum Am Martinszehnten ein. Die ersten Geflüchteten sind bereits eingetroffen. Zeigen wir den flüchtenden Menschen ein freundliches Gesicht und unterstützen wir sie in ihrer Not. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1854 2022 Die Vorlage OF 203/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Betreff "Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezik Kalbach-Riedberg" und 2. der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob wieder Gebäude am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach, an der Talstraße 107 oder dem provisorischen Standort der Judith-Kerr-Schule in der Hans-Leistikow-Straße errichtet werden können, um dort Flüchtlinge aus der Ukraine temporär unterzubringen." lauten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 10

Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend-und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern

06.03.2022 | Aktualisiert am: 06.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 253/10 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend-und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Projektmittel zur Finanzierung der Quartiersmanager im Bereich des OBR 10 werden für den Haushalt 2022 und die folgenden Jahre eingestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bei den verschiedenen Trägern beschäftigten "Quartiersmanager*innen" unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Begründung: Die Quartiersmanager*innen im Bereich des OBR 10 leisten einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen. Vorrausetzung dafür sind umfangreiche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und der Akteure. Dieses Wissen zu erlangen bedarf einer intensiven und längeren Einarbeitungszeit. Auf Grund der Projektförderung kommt es immer wieder dazu, dass Beschäftigte nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Soziale Unsicherheit führt dazu, dass sich Beschäftigte gezwungener Maßen schon in der Einarbeitungszeit wieder neu oder weiterbewerben müssen. Dieses torpediert die langfristigen Zielsetzungen der "Sozialen Nachbarschaft". Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 148 2022 Die Vorlage OF 253/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und fraktionslos gegen 2 SPD, FDP und AfD (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger

26.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 214/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen von Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger nehmen wichtige Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft wahr und unterstützen mit ihrer Arbeit die Schwächsten innerhalb dieser Stadtgesellschaft. Die Aufgaben wurden im Laufe der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte immer vielfältiger, komplexer und anspruchsvoller. Damit diese Aufgaben auch in Zukunft im Rahmen dieses Ehrenamtes erfolgreich geleistet werden können und Sozialpflegerinnen und -pfleger eine maximale Unterstützung durch den Magistrat erfahren, ist es sinnvoll diese verantwortungsvolle Arbeit durch Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ergänzen. Es wird von den Sozialpfleger:innen eine professionelle Arbeit erwartet, die wiederum durch professionelle Fortbildung gewährleistet werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 26 2022 Die Vorlage OF 214/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend-und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern

25.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 213/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend-und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Projektmittel zur Finanzierung der Quartiersmanager im Bereich des OBR 11 werden für den Haushalt 2022 und die folgenden Jahre eingestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bei den verschiedenen Trägern beschäftigten "Quartiersmanager*innen" unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Begründung: Die Quartiersmanager*innen im Bereich des OBR 11 leisten einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen. Vorrausetzung dafür sind umfangreiche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und der Akteure. Dieses Wissen zu erlangen bedarf einer intensiven und längeren Einarbeitungszeit. Auf Grund der Projektförderung kommt es immer wieder dazu, dass Beschäftigte nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Soziale Unsicherheit führt dazu, dass sich Beschäftigte gezwungener Maßen schon in der Einarbeitungszeit wieder neu oder weiterbewerben müssen. Dieses torpediert die langfristigen Zielsetzungen der "Sozialen Nachbarschaft". Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 25 2022 Die Vorlage OF 213/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 2

Drogenkonsum im südlichen Westend - Drogenkranken helfen und Anwohnerinnen und Anwohner schützen

31.01.2022 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 260/2 Betreff: Drogenkonsum im südlichen Westend - Drogenkranken helfen und Anwohnerinnen und Anwohner schützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Westend nachhaltige Maßnahmen bezüglich des Drogenkonsums und dessen Auswirkungen auch auf Anwohner*innen zu ergreifen. 1. Um spielende Kinder vor den teilweise gefährlichen Hinterlassenschaften des dort stattfindenden Drogenkonsums zu schützen und anhaltende Vermüllung zu verhindern, möge der Magistrat 1.1. die Frequenz der Parkreinigung und Müllentsorgung erhöhen und hiermit frühestmöglich täglich beginnen, 1.2. prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen aus seiner Sicht geeignet sind, dieses Ziel auch langfristig nachhaltig zu erfüllen. Bei einer Einschätzung als wirksame Maßnahme möge diese ohne weitere Aufforderung des Ortsbeirates umgesetzt werden, 1.3. durch die aufsuchende Sozialarbeit verstärkt darauf hinwirken, dass Drogenkonsumierende ihre Utensilien nicht liegen lassen, sondern bei den entsprechenden Stellen entsorgen. 2. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat auch gebeten sicherzustellen, dass Drogenkonsumierende nicht vom Bahnhofsviertel in das südliche Westend ausweichen müssen bzw. dorthin verdrängt werden, sondern in den bestehenden Einrichtungen angemessen versorgt und betreut werden. Der Magistrat möge 2.1. hierzu insbesondere die Einschätzungen der Mitarbeiter*innen der Einrichtungen sowie vermittelt über die aufsuchende Sozialarbeit die Erfahrungen und eventuell veränderten Bedürfnisse der Zielgruppe einholen. 2.2. gegebenenfalls darauf hinwirken, dass die Bedingungen in den Unterkünften so angepasst werden, dass diese genutzt werden und nicht Freiflächen in Wohngebieten stattdessen als Schlafstätten bevorzugt werden, 2.3. die Angebote der aufsuchenden Sozialarbeit zu überprüfen, anzupassen und gegebenenfalls temporär auch auf das südliche Westend auszuweiten. Begründung: Seit Beginn der Pandemie ist eine deutlich verschlechterte Situation von Drogenkonsumierenden durch eine Reduzierung ambulanter und stationärer Hilfsangebote, Einkommensverluste (bspw. beim Flaschensammeln oder Betteln) aber auch "Engpässe" in der Versorgung mit illegalen Substanzen und in der Folge vermehrter Konsum "unreiner Drogen" zu verzeichnen. In Folge dessen sind offener Konsum harter Drogen, entsprechende Hinterlassenschaften und Nächtigen im Freien im und rund um das Bahnhofsviertel ein zunehmendes Problem und Ärgernis für Anwohner*innen. Der Druck auf die Konsumierenden innerhalb des Bahnhofsviertel steigt, was in einer Verdrängung des Drogengeschehens in die umliegenden Quartiere mündet. Hierbei spielen möglicherweise auch die mit der Pandemie einhergehenden Probleme in den Einrichtungen, Unterkünften und der Kontakt durch Sozialarbeiter*innen der akzeptierenden Drogenhilfe eine Rolle. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Frankfurt hat hier seit langer Zeit einen Weg eingeschlagen, den es, angepasst an veränderte Situationen in der Pandemie, weiter zu gehen gilt. Hier muss weiterhin im Zentrum stehen "die Suchtkranken von den schädlichen Folgen und Begleiterscheinungen ihres Konsums und die übrigen Bürgerinnen und Bürger von Drogenszene und Drogenkriminalität zu entlasten (. .) während repressive Schritte ausschließlich gegen den Handel mit illegalen Drogen und nicht gegen die Drogenkonsumierenden selbst" zu richten sind (Stadt Frankfurt 2021: Der Frankfurter Weg in der Drogenpolitik). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1617 2022 Die Vorlage OF 260/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 10

Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderung

26.01.2022 | Aktualisiert am: 06.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 238/10 Betreff: Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderung Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Behinderung so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Begründung: Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Der Ortsbezirk 10 ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens wird immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion ist die Installation inklusiver Spielgeräte auf unseren Spielplätzen. Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention endlich verstärkt umzusetzen. Die bisherige schleppende Umsetzung ist Menschen mit Behinderung nicht würdig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 238/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 137 2022 Die Vorlage OF 238/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und fraktionslos gegen SPD, FDP und AfD (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 9

Installation eines inklusiven Karussels

05.01.2022 | Aktualisiert am: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 190/9 Betreff: Installation eines inklusiven Karussels Der gemeinnützige Verein Kian e.V. https://kian-organisation.com/ möchte die Installation eines inklusiven Karussels auf der geplanten Spielanlage im Rahmen des Grünen Ypsilon mitfinanzieren. Der Ortsbeirat begrüßt dies als Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Kraft getreten und seitdem geltendes Recht in Deutschland ist. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft auch für behinderte Menschen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: der Magistrat wird gebeten in Zusammenarbeit mit dem Verein Kian e.V. ein inklusives Karussell, das für Kinder mit und ohne Rollstuhl zu nutzen ist, auf dem geplanten Spielplatz im Grünen Ypsilon zu installieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 190/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 190/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1902 2022 1. Die Vorlage OF 171/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 190/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 2

Wohnen auf dem Campus Bockenheim?

01.01.2022 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 247/2 Betreff: Wohnen auf dem Campus Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: A. Der Magistrat wird beauftragt folgende Sachverhalte zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele Wohnungen wurden seit Beginn der Entwicklung des Campus Bockenheim zum "Kulturcampus" auf dem entsprechenden Areal gebaut? Wie viele davon sind geförderte Wohnungen aufgeschlüsselt nach erstem und zweitem Förderweg? 2. Warum wurde in diesem Zusammenhang ggf. das Ziel von 30 % gefördertem Wohnraum bei Neubau auch durch die ABG Frankfurt Holding nicht umgesetzt? 3. Wie gedenkt der Magistrat sicherzustellen, dass dieses bisherige Versäumnis der Erstellung von ausreichend sozialem Wohnraum insbesondere im Förderweg 1 auf dem Areal des Campus sich in Zukunft nicht fortsetzt und sowohl die ABG Frankfurt Holding als auch private Investoren das Ziel von 30 % geförderten Wohnungen (15% im ersten und 15% im zweiten Förderweg) umsetzen? 4. (Wann) ist damit zu rechnen, dass die Wohngruppen, die bereits seit 2014 eine Zusage für die Errichtung gemeinschaftlicher Wohnprojekte auf dem Campus haben, auch entsprechende Grundstücke bekommen? Und um welche Grundstücke handelt es sich? 5. Hält die Stadtregierung daran fest, an der Senckenberganlage keine Wohnbebauung zuzulassen? Wie wird diese Entscheidung vor dem Hintergrund einer geplanten Verkehrswende und dem Ziel der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs gerechtfertigt? Begründung: Die bereits unter der vorigen Stadtregierung als Ziel gesetzten 30 % geförderten Mietwohnungsbaus bei Neubauten erscheinen als absolutes Minimum angesichts auch in Bockenheim allgemein steigender Mieten sowie aus der Bindung fallender Sozialwohnungen und der damit verbundenen Verdrängung unterer Einkommensschichten. B. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, interessierten Bürger:innen den aktuellen Stand der Planungen zur weiteren Entwicklung des Campusareals sowie den aktuellen B-Plan vorzustellen und Fragen zu beantworten. Dies kann entweder im Rahmen einer Sondersitzung des OBR 2 oder im Rahmen einer Stadtteilversammlung geschehen. Begründung: Die Informationslage hinsichtlich der Planungen erscheint unübersichtlich. Die Aufzeichnungen auf den offiziellen Seiten der Stadt Frankfurt am Main und des Stadtplanungsamtes enden im Jahr 2016. Da nun im Koalitionsvertrag der neuen Stadtregierung unter anderem eine erneute Bürgerbeteiligung angekündigt wird, erscheint es notwendig, zunächst alle Interessierten umfassend zu informieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1406 2022 Die Vorlage OF 247/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies kann im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirates 2 geschehen." Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 1 FDP

Partei: LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 1

Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1 hier: Behindertenstellplätze in der Weilburger Straße

07.12.2021 | Aktualisiert am: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 262/1 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1 hier: Behindertenstellplätze in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In der Weilburger Straße Nr. 3 soll auf Höhe des Ärztehauses der zuvor auf Grund von Baumaßnahmen entfallene Behindertenstellplatz wieder eingerichtet werden. So wird für Transportfahrzeuge ausreichend viel Platz zum Ein- und Ausladen angeboten. Dieser zweite Behindertenparkplatz soll auf der östlichen Straßenseite in Verlängerung des zweiten Behindertenparkplatzes angeordnet werden. Dabei soll der erste Behindertenparkplatz verlängert werden, weil er derzeit für Transporter nicht ausreicht, sodass diese quer auf der Fahrbahn stehen müssen. Beide Behindertenparkplätze sollen deutlich markiert werden, sodass Falschparkende stärker abgeschreckt werden. Begründung: Vor dem Ärztehaus müssen immer wieder Krankentransporter und Behindertentransporter in zweiter Reihe halten, weil der einzige Behindertenparkplatz nicht ausreicht oder Falschparkende diesen blockieren. Vor dem Beginn der Baustellen in der Weilburger Straße bestanden zwei Behindertenparkplätze (siehe Screenshot von Google Street View, Oktober 2009). Nach dem Umbau der Straße ist auf der westlichen Seite die Parkbucht für einen Behindertenparkplatz zu klein. Daher kann ein zweiter Behindertenparkplatz nur auf der östlichen Seite eingerichtet werden. Weilburger Straße im Jahr 2009: Auf beiden Straßenseiten befindliche Behindertenparkplätze (www.google.de) Der bestehende Behindertenparkplatz reicht nicht aus. Der vorhandene Platz ist bei Behindertentransporten viel zu eng Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1358 2022 Die Vorlage OF 262/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 1

Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße

23.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 6

Vereine und lokale Institutionen auch im Jahr 2022 mit Corona-Soforthilfen aus Ortsbeiratsmitteln unterstützen

14.11.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 265/6 Betreff: Vereine und lokale Institutionen auch im Jahr 2022 mit Corona-Soforthilfen aus Ortsbeiratsmitteln unterstützen Vorgang: OA 549/20 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 65/21; NR 170/21 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geltungsdauer des Beschlusses § 65 der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Den Ortsbeiräten wird entsprechend auch im Jahr 2022 ermöglicht, mit Mitteln aus ihrem Budget Vereine und lokale Institutionen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, in Form von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuwendungen zu unterstützen. Begründung: Auf Grundlage einer Anregung aus dem Ortsbeirat 6 (OA 549 vom 12.05.2020) hat die Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Jahr die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte dahingehend erweitert, dass aus diesen Mitteln Vereine und lokale Institutionen mit gemeinnützigen Zielen, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, unterstützt werden können. Viele Vereinsringe und Vereine mussten (und müssen weiterhin) aufgrund der Corona-Pandemie mit der Absage von Veranstaltungen, der Reduzierung Kursen und Sportangeboten und häufig auch einem Mitgliederrückgang zurechtkommen. Daraus ergeben sich auch finanzielle Konsequenzen, die die Existenz von Vereinen und Institutionen und damit das für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft grundlegende ehrenamtliche Engagement gefährden. Einige Vereine und Institutionen haben sich bereits an den Ortsbeirat 6 mit der Bitte um Unterstützung gewandt, und der Ortsbeirat konnte hier schon wertvolle Unterstützung leisten und dazu beitragen, schwierige Situationen zu vermeiden oder abzumildern. Die Verwendung von Ortsbeiratsmitteln für Corona-Soforthilfen für Vereine ist bisher jedoch bis zum 31.12.2021 begrenzt. Da die Pandemie aber weiter anhält und Vereine aus Verantwortung für die Gesundheit von Mitwirkenden und Besuchern jetzt wieder erste, für Winter 2021 und Frühjahr 2022 geplante Veranstaltungen absagen müssen (ganz aktuell werden in vielen Stadtteilen die Weihnachtsmärkte abgesagt und auch einige Fastnachts-Veranstaltungen können nicht stattfinden), ist eine Verlängerung dieser Vereinshilfen bis zum 31.12.2022 nicht nur gerechtfertigt, sondern auch geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 549 Antrag vom 17.11.2021, NR 170 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 57 Die Vorlage OF 265/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 99 2021 Die Vorlage OF 265/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 5

Niederrad: Ausbau und Verbreiterung des Fuß- und Radweges entlang der Uniklinik von der MainNeckar-Brücke bis zur Sandhofstraße

10.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 262/5 Betreff: Niederrad: Ausbau und Verbreiterung des Fuß- und Radweges entlang der Uniklinik von der Main-Neckar-Brücke bis zur Sandhofstraße Vorgang: OM 3967/18 OBR 5; ST 471/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie in der ST 471/2019 zugesagt, die Verbreiterung des Fuß- und Radweges entlang des Klinikgeländes zwischen Main-Neckar Brücke und Sandhofstraße bzw. Holzhecke umzusetzen. Begründung: In der ST 471/2019 wurde der Ausbau des Fuß- und Radweges im Zusammenhang mit dem Bau der Rampe an der Eisenbahnbrücke zugesagt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3967 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1201 2021 Die Vorlage OF 262/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 6

Sossenheim: „Bücher verbinden“ - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung

31.10.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 230/6 Betreff: Sossenheim: "Bücher verbinden" - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen weiteren öffentlichen Bücherschrank im Sossenheimer Osten aufzustellen, um den Leseaustausch (generationsübergreifend) zwischen der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlungen entsprechend zu fördern. Dabei ist bei seitens des Magistrats bei der Standortplatzierung eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Sozialer Zusammenhalt" anzustreben. Ferner wäre es wünschenswert, die in den Siedlungsgebieten ansässigen Einrichtungen und Institutionen miteinzubeziehen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Begründung: Bereits vor einigen Jahren konnte im Stadtteil ein erster Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße installiert werden. Seither erfreut sich der Bücherschrank größter Beliebtheit. In den vergangenen Wochen kamen mehre Anwohnerinnen und Anwohner auf den Ortsbeirat mit der Bitte zu, einen weiteren Bücherschrank im Osten des Stadtteils zu errichten. Neben der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung wünschen sich seit längerem auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Toni-Sender-Siedlung einen entsprechenden Bücherschrank. Bereits seit einiger Zeit ist in der dortigen Altenwohnanlage (Frankfurter Verband) eine Leseecke des Frankfurter Verbands vorhanden. Seitens des Frankfurter Verbands wurde der Wusch geäußert, die entsprechenden Bestände öffentlich zugänglich zu machen. Mit der Errichtung eines neuen Bücherschranks, dessen Standort in Kooperation mit dem Projekt "Soziale Zusammenhalt" und den Anwohnerinnen und Anwohnern beider Siedlungen abgestimmt werden sollte, könnte der Austausch entsprechender Lektüre und die sozialen Verbindungen der beiden Siedlungen generationsübergreifend verbessert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbindungen zwischen den in den jeweiligen Siedlungen ansässigen Einrichtungen (Kitas, Altenwohnheimen etc.) entsprechend auszubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2021, OF 263/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 58 2021 1. Die Vorlage OF 230/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Paten sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 6

Sossenheim: „Bücher verbinden“ - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung

31.10.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 263/6 Betreff: Sossenheim: "Bücher verbinden" - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen weiteren öffentlichen Bücherschrank im Sossenheimer Osten aufzustellen, um den Leseaustausch (generationsübergreifend) zwischen der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlungen entsprechend zu fördern. Dabei ist bei seitens des Magistrats bei der Standortplatzierung eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Sozialer Zusammenhalt" anzustreben. Ferner wäre es wünschenswert, die in den Siedlungsgebieten ansässigen Einrichtungen und Institutionen miteinzubeziehen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Bereits vor einigen Jahren konnte im Stadtteil ein erster Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße installiert werden. Seither erfreut sich der Bücherschrank größter Beliebtheit. In den vergangenen Wochen kamen mehre Anwohnerinnen und Anwohner auf den Ortsbeirat mit der Bitte zu, einen weiteren Bücherschrank im Osten des Stadtteils zu errichten. Neben der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung wünschen sich seit längerem auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Toni-Sender-Siedlung einen entsprechenden Bücherschrank. Bereits seit einiger Zeit ist in der dortigen Altenwohnanlage (Frankfurter Verband) eine Leseecke des Frankfurter Verbands vorhanden. Seitens des Frankfurter Verbands wurde der Wusch geäußert, die entsprechenden Bestände öffentlich zugänglich zu machen. Mit der Errichtung eines neuen Bücherschranks, dessen Standort in Kooperation mit dem Projekt "Soziale Zusammenhalt" und den Anwohnerinnen und Anwohnern beider Siedlungen abgestimmt werden sollte, könnte der Austausch entsprechender Lektüre und die sozialen Verbindungen der beiden Siedlungen generationsübergreifend verbessert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbindungen zwischen den in den jeweiligen Siedlungen ansässigen Einrichtungen (Kitas, Altenwohnheimen etc.) entsprechend auszubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.10.2021, OF 230/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 58 2021 1. Die Vorlage OF 230/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Paten sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 5

Setzen von Pollern an der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz

11.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 219/5 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig an der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz mit Pollern abzusichern. Dies soll zur besseren Übersicht sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Kraftfahrende, die aus dem Bruchfeldplatz abbiegen wollen, führen. Diese werden häufig durch falsch abgestellte Fahrzeuge behindert. Begründung: An der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz stehen sehr häufig falsch abgestellte Fahrzeuge auf dem Bürgersteig. Diese behindern zu Fuß Gehende, unter anderem Schüler:innen, die die Straße überqueren wollen. Aber auch Kraftfahrende, die aus dem Bruchfeldplatz abbiegen wollen, werden durch die falsch abgestellten Fahrzeuge an der Sicht auf die Bruchfeldstraße behindert. Das absolute Halteverbot wird bewusst ignoriert (schnelle Erledigungen etc.). Poller sollen für mehr Sicherheit sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 963 2021 Die Vorlage OF 219/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 9

E-Roller im Ortsbezirk 9

27.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Betreff: E-Roller im Ortsbezirk 9 Vorgang: NR 1337/20; OM 6713/20 OBR 1; V 1901/21 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen, sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte erfolgen durch: Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Rollern und Ahndung falsch abgestellter E-Rollern durch die Stadtpolizei. Begründung: Seit Mitte 2019 sind in E-Roller in Deutschland zugelassen ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. Das willkürliche Abstellen der E-Roller auf Gehwegen, Plätzen und Straßen beeinträchtigt andere Verkehrsteilnehmer. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren km-Leistung reduziert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2021, OF 45/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6713 Antrag vom 26.11.2020, NR 1337 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1901 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 45/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 263 2021 1. Die Vorlage OF 25/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 45/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 45/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 8

Impfstrategie für die Einwohnerinnen und Einwohner der Nordweststadt

25.05.2021 | Aktualisiert am: 23.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 23/8 Betreff: Impfstrategie für die Einwohnerinnen und Einwohner der Nordweststadt Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: 1. Liegen dem Magistrat Informationen darüber vor, wie hoch die Impfquote der Bevölkerung in der Nordweststadt im Vergleich zu anderen Quartieren in der Stadt ist? 2. Falls die Impfquote bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der Nordweststadt unterdurchschnittlich sein sollte: Hat der Magistrat ein Konzept, wie die Impfbereitschaft und damit die Impfquote der Einwohnerinnen und Einwohner gezielt gesteigert werden kann? Begründung: Glaubt man den Stimmen der Medien und den Informationen aus dem Impfzentrum Frankfurt, dann ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an den bereits geimpften Personen unterdurchschnittlich. Es ist bekannt, dass Menschen mit Migrationshintergrund oft Schwierigkeiten haben, an wichtige Informationen zu relevanten Alltagsthemen zu kommen. Die Sprachbarriere und die teils noch nicht abgeschlossene Integration sind nur zwei Gründe dafür. Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, die im Bereich der Nordweststadt wohnen, ist bisweilen hoch. Eine Covid-Erkrankung kann bei jedem Menschen zu einer ernsthaften, lebensbedrohlichen Situation führen. Dieses Risiko lässt sich durch eine Schutzimpfung deutlich reduzieren. Es ist jedoch zu befürchten, dass eine beträchtliche Anzahl von Bürgern nicht in ausreichendem Maße über die Wirkung einer Impfung gegen Corona und deren Notwendigkeit zur Eindämmung der Pandemie informiert sind. Denn dass Inzidenzen auch von Postleitzahlen abhängig sein können (siehe am Beispiel der Stadt Köln[1]), ist beunruhigend und nicht hinnehmbar. Daher gehen viele Städte und Gemeinden sehr kreative Wege, um die Impfquoten in allen Stadtquartieren und unabhängig vom Milieu gleichermaßen zu erhöhen. Für den Ortsbeirat ist es wichtig zu erfahren, wie der Magistrat mit dieser Problemlage umgeht und welche Anstrengungen unternommen werden, um möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohner einen Impfschutz anzubieten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 49 2021 Die Vorlage OF 23/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Migrationshintergrund" durch das Wort "Zuwanderungshistorie" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE und FDP gegen CDU, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrsführung Ecke Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße korrigieren

21.05.2021 | Aktualisiert am: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 25/11 Betreff: Verkehrsführung Ecke Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße korrigieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wieder das Abbiegen der Verkehrsteilnehmer in Richtung Innenstadt, an der Einmündung der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße, zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist ergänzend zum eingerichteten Rechtsabbiegegebot zu installieren. Zwecks Realisierung des zusätzlichen Linksabbiegegebots ist die Umsetzung folgender Maßnahmen möglich: 1. Die, die Sicht behindernden Materialien und Baufahrzeuge sind im Baufeld so zu platzieren, dass eine Sichtbehinderung nicht mehr gegeben ist. 2. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels. 3. Die Aufstellung einer Behelfsampel. Begründung: Die Verkehrsführung wurde aktuell folgendermaßen eingerichtet: Wenn man aus der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße - Richtung Innenstadt - einbiegen möchte, ist dies nicht möglich. Man darf nur noch in Richtung Arolser Straße abbiegen. Das bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer, die Richtung Innenstadt fahren wollen, bis zum Wendekreisel am Ende der Arolser Straße, oder auf den Parkplatz des Supermarkts LIDL fahren müssen, um dort zu drehen. Das ist keinem Verkehrsteilnehmer einsichtig und auch nicht zuzumuten. Aufgrund der mangelnden Einsichtigkeit, hält sich niemand an das Rechtsabbiegegebot. Vom Straßenverkehrsamt wurde das Rechtsabbiegegebot aus der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse angeordnet. Lt. Amt bestehe die Gefahr, dass bei Ausfahrt aus der Wilhelmshöher Straße aufgrund der Steigung sowie des rechts im Blickfeld befindlichen Baufeldes mit darin abgestellten Baufahrzeugen aus der Atzelbergstraße kommende Kraftfahrzeuge nicht wahrgenommen werden und es zum Zusammenstoß kommen kann. Die Anordnung erfolge aus Gründen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 25/11 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 2

Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren

10.05.2021 | Aktualisiert am: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 22/2 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 32 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 22/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 - neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2021 Die Vorlage OF 22/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 2

Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern

10.05.2021 | Aktualisiert am: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 23/2 Betreff: Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Corona-Pandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 33 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 23/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 137 2021 Die Vorlage OF 23/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF; 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 3

Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler

05.05.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2021, OF 25/3 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 3 an weiterführenden Schulen ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes an jeder weiterführenden Schule eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden.Schulen, die einen hohen Anteil an SchülerInnen mit Migrationshintergrund und Berufliche Schulen, sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren geben. Sobald der Impfstoff verfügbar und zugelassen ist sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geimpft werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden. Die "komplizierte" Anmeldung für einen Impftermin über das Internet führt teilweise dazu, dass Menschen, die sich mit der deutschen Sprache schwertun oder die einen bildungsfernen Hintergrund haben, diesen Schritt nicht machen. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 98 2021 Die Vorlage OF 25/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im 3. Satz das Wort "durch" durch den Wortlaut "neben dem üblichen Angebot der Kinderärzte auch" ersetzt und im Antragstenor der letzte Satz sowie in der Begründung die Sätze 7 und 8 ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 11

Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler

03.05.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2021, OF 20/11 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 11 an weiterführenden Schulen ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes an jeder weiterführenden Schule eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Schulen, die einen hohen Anteil an Schülerinnen mit Migrationshintergrund haben, sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren geben. Sobald der Impfstoff verfügbar und zugelassen ist sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geimpft werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden. Die "komplizierte" Anmeldung für einen Impftermin über das Internet führt teilweise dazu, dass Menschen, die sich mit der deutschen Sprache schwertun oder die einen bildungsfernen Hintergrund haben, diesen Schritt nicht machen. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 13 2021 Die Vorlage OF 20/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 2

Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler

03.05.2021 | Aktualisiert am: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2021, OF 21/2 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk II ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein Impfstoff zugelassen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes in der Schule geimpft werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits schon jetzt weitergegeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Schulen, die einen hohen Anteil mit Migrationshintergrund haben, sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren geben. Sobald der Impfstoff zugelassen und verfügbar ist sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geipmft werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden. Die ‚komplizierte' Anmeldung für einen Impftermin über das Internet führt teilweise dazu, dass Menschen, die sich mit der deutschen Sprache schwertun oder die einen bildungsfernen Hintergrund haben, diesen Schritt nicht machen. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 135 2021 Die Vorlage OF 21/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors "Schulen in sozial benachteiligten Gebieten sollen bei der Impfung priorisiert werden." lautet und in der Begründung die Sätze 1 und 2 des dritten Absatzes ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 1

Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler

30.04.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2021, OF 25/1 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 1 an weiterführenden Schulen ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes an jeder weiterführenden Schule eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Schulen, die einen hohen Anteil an SchülerInnen mit Migrationshintergrund haben, sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren geben. Sobald der Impfstoff verfügbar und zugelassen ist sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geimpft werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden. Die "komplizierte" Anmeldung für einen Impftermin über das Internet führt teilweise dazu, dass Menschen, die sich mit der deutschen Sprache schwertun oder die einen bildungsfernen Hintergrund haben, diesen Schritt nicht machen. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 55 2021 Die Vorlage OF 25/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Antragstenor "Der Magistrat wird gebeten, umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 1 an weiterführenden Schulen ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam an jeder weiterführenden Schule eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten unmittelbar nach der Zulassung weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden." lautet und in der Begründung die Worte "Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden." ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 1 SPD, FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 6

Sossenheim: Müllablagerungen im (östlichen) Flurscheideweg unterbinden

13.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 19/6 Betreff: Sossenheim: Müllablagerungen im (östlichen) Flurscheideweg unterbinden Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen die regelmäßigen illegalen Müllablagerungen im (östlichen) Flurscheideweg zu ergreifen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, 1. geeignete alternative Standorte für den Glascontainer im Flurscheideweg zu prüfen und zu benennen (die ggf. einer besseren sozialen Kontrolle unterliegen), 2. zu prüfen, ob die Parkfläche rund um den derzeitigen Standort des Glascontainers befestigt werden kann, 3. auf die Eigentümer der betroffenen Grundstücke dahingehend einzuwirken, dass Flächen regelmäßig gereinigt und ggf. gegen unbefugtes Betreten gesichert werden (z.B. durch eine Einfriedung). Begründung: Im östlichen Teil des Flurscheidewegs (rund um den Glascontainer und im angrenzenden Wäldchen) wird immer wieder (illegal) Abfall abgeladen. Regelmäßig findet man dort Müll bis hin zu alten Autoreifen, Möbeln und auch abgemeldete PKW werden abgestellt. Erfahrungsgemäß werden Bereiche, die einer geringen sozialen Kontrolle unterliegen, (bspw. im Umfeld von Glas- und Altkleidercontainern und unbefestigten Parkstreifen) häufiger verschmutzt. Insofern erscheint es sinnvoll, sowohl einen geeigneten alternativen Standort für den Glascontainer zu prüfen als auch die Parkfläche zu befestigen. Die Flächen im östlichen Flurscheideweg westlich der A 648 befinden sich im Fördergebiet des Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim". Die Entwicklungsoptionen werden gerade im Rahmen der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) untersucht. Hier sollte die Bekämpfung der Müllproblematik berücksichtigt und eingebunden werden, damit Projekte (bspw. mit dem Ziel des direkten Mensch-Natur-Kontaktes) überhaupt sinnvoll umgesetzt werden können. Anlage: Bilder, die an verschiedenen Tagen im Flurscheideweg aufgenommen wurden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 33 2021 Die Vorlage OF 19/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 5

Keine Erhöhungen der Warmmieten in der Adolf-Miersch-Siedlung aufgrund der geplanten Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen

22.01.2021 | Aktualisiert am: 17.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2021, OF 1915/5 Betreff: Keine Erhöhungen der Warmmieten in der Adolf-Miersch-Siedlung aufgrund der geplanten Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, alle seine Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte - Wohnstadt (NHW) und seinen Einfluss zu nutzen, damit die Warmmieten für die Mieterinnen und Mieter der Wohnungen, die von den aktuellen Modernisierungsmaßnahmen betroffen sind, nach der Sanierung nicht erhöht werden. Der Magistrat soll dazu zusätzlich auch auf die Hessische Landesregierung einwirken. Begründung: Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte - Wohnstadt (NHW) hat in der Adolf-Miersch-Siedlung in Niederrad Modernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Nachverdichtung angekündigt. Für die betroffenen Mieterinnen und Mieter wurden auch bereits Mieterhöhungen der Kaltmieten und der Warmmieten angekündigt. Betroffene Mieterinnen und Mieter haben dargelegt, dass beispielsweise für eine Wohnung von ca. 57 qm die Erhöhung von Miete und Nebenkosten zusammen mehr als 250,00 € im Monat betragen wird. Unabhängig von der Frage, ob solche Mieterhöhungen rechtlich möglich sind, muss die Tatsache im Vordergrund stehen, dass solche Mieterhöhungen sozial nicht vertretbar sind. Die Nassauische Heimstätte ist ein öffentliches Wohnungsunternehmen, an dem zu 29 Prozent die Stadt Frankfurt beteiligt ist und zu weiteren 59 Prozent das Land Hessen. Da die Umlagefähigkeit der Kosten der energetischen Modernisierung auf Bundesebene im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, hat die Stadt keinen direkten Einfluss darauf, dieses absurde Gesetz abzuschaffen. Sie kann allerdings sehr wohl ihren Einfluss geltend machen und gemeinsam mit der Landesregierung darauf hinwirken, dass derartige Mietkostensteigerungen, die für die Mieterinnen und Mieter ein erhebliches Armutsrisiko mit sich bringen, nicht umgesetzt werden. Die Mieterinnen und Mieter müssen aus sozialen Gründen davor geschützt werden. Wer die Energiewende ernst meint, muss die Energiebilanz des Gebäudebestandes verbessern. Aber dies darf nicht auf Kosten der Mieter*innen geschehen, sondern sozial und ökologisch! In diesem Sinne ist es Aufgabe des Magistrats, in der Adolf-Miersch-Siedlung soziale Verantwortung zu übernehmen und zusammen mit dem Land Hessen die betroffenen Mieterinnen und Mieter vor Mieterhöhungen, die sie nicht bezahlen können, zu schützen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 39 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 1915/5 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass in der gesamten Vorlage das Wort "Warmmieten" durch das Wort "Kaltmieten" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1915/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 5

Einführung von Bewohnerparken in der Heinrich-Hoffmann-Straße und der Marienburgstraße in Niederrad

08.01.2021 | Aktualisiert am: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2021, OF 1883/5 Betreff: Einführung von Bewohnerparken in der Heinrich-Hoffmann-Straße und der Marienburgstraße in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Heinrich-Hoffmann-Straße und in der Marienburgstraße in Niederrad zur Entlastung der dort wohnenden Bevölkerung Anwohnerparken einzuführen. Begründung: Die Parksituation in der Heinrich-Hoffmann-Straße und in der Marienburgstraße in Niederrad ist für die Anwohner*innen sehr angespannt. Dies bedingt sich durch die dort ansässigen Institute wie Uniklinikum, Science Center, Forschungsgebäude, Psychiatrie, Hotel Hoffmannshöfe usw. Es parken dort Patient*innen, Besucher*innen, Arbeitnehmer*innen aber auch Stadionbesucher*innen. Für die Anwohner*innen ist es oft nicht möglich, in den beiden Straßen einen Parkplatz zu finden und müssen demzufolge häufig weite Fußwege in Kauf nehmen. Daher wird die Einführung von Anwohnerparken dort für sinnvoll erachtet und befürwortet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1883/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

Weiter lesen

Ideen