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Zur „Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern“

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.11.2016

Vortrag des Magistrats

Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern

Details im PARLIS M_210_2016
08.03.2019

Antrag Ortsbeirat

Zur „Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern“

Details im PARLIS OF_758-2_2019
25.03.2019

Anregung Ortsbeirat

Zur „Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern“

Details im PARLIS OA_385_2019
02.09.2019

Stellungnahme des Magistrats

Zur "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherin-nen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern"

Details im PARLIS ST_1665_2019
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 25.03.2019, OA 385
entstanden aus Vorlage: OF 758/2 vom 08.03.2019

Betreff: Zur "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern" Vorgang: M 210/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass für eine eventuelle Neufassung der betreffenden Satzung berücksichtigt wird, dass 1. das Prinzip der Einheit der Verwaltung gewährleistet bleibt und damit ein Sozialbezirk zwingend nicht über den gegebenen Stadtbezirk als unterster Verwaltungsstufe Frankfurts hinausreichen darf; 2. der Wahlbezirk als Untermenge des Sozialbezirks aufgrund übergreifender gesetzlicher Erfordernisse einen hinreichenden Bevölkerungsquerschnitt abbildet, um die soziale Bedarfsabdeckung einzuschätzen; 3. die Institution der Sozialpflege notwendig nicht nachfrage- sondern angebotsorientiert ist - "treu dem Gesetz, unparteiisch und zum Wohle der Allgemeinheit" (vgl. § 3 der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern); 4. aus der Nichtbesetzung von Ehrenamtsstellen eben gerade nicht zu schließen ist, es gäbe nur entsprechenden Bedarf; 5. der hier neu verwendete Begriff der Fallzahlbelastung nicht angewendet wird; 6. der Aufgabenbereich der Sozialpflegerschaft im Hinblick auf Rechte und Pflichten hingegen schon per Geschäftsanweisung hinreichend umrissen ist; 7. für die Abschätzung der Arbeitsbelastung der Ehrenamtlichen deren Selbsteinschätzung herangezogen wird, jedoch keine Zeiterfassung ihrer Tätigkeit über einen vorgegebenen Zeitraum erfolgt; 8. schon durch die eingeschränkten Möglichkeiten der Bediensteten der Sozialrathäuser Aufgaben limitiert werden (Zusammenlegung der Sozialrathäuser, Ressourcenbindung durch Abhaltung eigentlich monatlicher - sic! - Sitzungen nach Dienstschluss, Organisation der Fallübermittlungen per Dienstweg, kompetenzbedingte Konzentration auf Belange nach dem SGB XII). 9. vor Verabschiedung auch die amtierenden Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie die Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger gehört werden.

Begründung:

Die gegenwärtige Debatte um das Institut der Sozialpflegerschaft darf sehr gerne genutzt werden, um ein in Frankfurt bewährtes und erfolgreiches ehrenamtliches Instrument herauszustreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1665
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 03.04.2019

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.05.2019, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 385
wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 385 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4083, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019 Aktenzeichen: 51