Zur „Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern“
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Details im PARLIS M_210_2016Antrag Ortsbeirat
Zur „Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern“
Details im PARLIS OF_758-2_2019Anregung Ortsbeirat
Zur „Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern“
Details im PARLIS OA_385_2019Stellungnahme des Magistrats
Zur "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherin-nen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern"
Details im PARLIS ST_1665_2019Vortrag des Magistrats
Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Details im PARLIS M_210_2016Antrag Ortsbeirat
Zur „Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern“
Details im PARLIS OF_758-2_2019Anregung Ortsbeirat
Zur „Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern“
Details im PARLIS OA_385_2019Stellungnahme des Magistrats
Zur "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherin-nen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern"
Details im PARLIS ST_1665_2019S A C H S T A N D :
Betreff: Zur "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern" Vorgang: M 210/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass für eine eventuelle Neufassung der betreffenden Satzung berücksichtigt wird, dass 1. das Prinzip der Einheit der Verwaltung gewährleistet bleibt und damit ein Sozialbezirk zwingend nicht über den gegebenen Stadtbezirk als unterster Verwaltungsstufe Frankfurts hinausreichen darf; 2. der Wahlbezirk als Untermenge des Sozialbezirks aufgrund übergreifender gesetzlicher Erfordernisse einen hinreichenden Bevölkerungsquerschnitt abbildet, um die soziale Bedarfsabdeckung einzuschätzen; 3. die Institution der Sozialpflege notwendig nicht nachfrage- sondern angebotsorientiert ist - "treu dem Gesetz, unparteiisch und zum Wohle der Allgemeinheit" (vgl. § 3 der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern); 4. aus der Nichtbesetzung von Ehrenamtsstellen eben gerade nicht zu schließen ist, es gäbe nur entsprechenden Bedarf; 5. der hier neu verwendete Begriff der Fallzahlbelastung nicht angewendet wird; 6. der Aufgabenbereich der Sozialpflegerschaft im Hinblick auf Rechte und Pflichten hingegen schon per Geschäftsanweisung hinreichend umrissen ist; 7. für die Abschätzung der Arbeitsbelastung der Ehrenamtlichen deren Selbsteinschätzung herangezogen wird, jedoch keine Zeiterfassung ihrer Tätigkeit über einen vorgegebenen Zeitraum erfolgt; 8. schon durch die eingeschränkten Möglichkeiten der Bediensteten der Sozialrathäuser Aufgaben limitiert werden (Zusammenlegung der Sozialrathäuser, Ressourcenbindung durch Abhaltung eigentlich monatlicher - sic! - Sitzungen nach Dienstschluss, Organisation der Fallübermittlungen per Dienstweg, kompetenzbedingte Konzentration auf Belange nach dem SGB XII). 9. vor Verabschiedung auch die amtierenden Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie die Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger gehört werden.