S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1013/2 Betreff: Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der M220 wird unter der Maßgabe zugestimmt dass, 1. bei den genannten Quoten für gefördertem Wohnungsbau, gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte, freifinanzierten Mietwohnungsbau und preisreduzierte Eigentumswohnungen jeweils das Wort "mindestens" vor die Prozentangabe eingefügt wird, 2. dass ein Passus eingefügt wird, der besagt, dass diese Quoten separat und unabhängig voneinander erfüllt werden (also z.B. die mindestens 15 % gemeinschaftlichen Wohnprojekte nicht die mindestens 30 % geförderten Wohnungsbau mit erfüllen müssen) 3. dass entsprechend bei Abschnitt III. 1.3. Geförderter Wohnraum - Ausschluss weiterer Förderwege der Satz eingefügt wird "Der geförderte Wohnungsbau darf nicht innerhalb der Bereiche anderer mit Mindestquote belegter Bereiche des Baugebietes nachgewiesen werden." 4. Punkt VI. Übergangsregelung wie folgt geändert wird: "Die Regeln gemäß I.-III. gelten auch für Bebauungspläne, die über einen Aufstellungsbeschluss verfügen." Begründung: Das an sich sehr zu begrüßende Ansinnen des Magistrat in der M220 bedarf trotz - oder besser gerade aufgrund - seiner politisch sinnvollen Stoßrichtung zweier wichtiger Konkretisieren. Um die bisher angewandte Praxis, dass beispielsweise gemeinschaftliche Wohnprojekte ebenfalls die 30%-Regelung für den sozialen Wohnungsbau erfüllen müssen, stellt nicht nur die Projektgruppen vor Schwierigkeiten, wie der Frage der Eignung ihres baulichen Konzepts für den sozialen Wohnungsbau. Hier müssen sich Gruppen, die bereits entsprechend ihrer Konzepte viel für das soziale und kulturelle Miteinander im entstehenden Baugebiet leisten, zusätzliche Bürden auf sich nehmen. Sie stellen von den 30% sozialem Wohnungsbau für das Baugebiet bereits 5% selbst. Die übrigen Bauträger müssen demzufolge nicht 30% des Baugebietes für sozialen Wohnungsbau bereitstellen sondern nur noch 25 %. Ähnliche Vermischungen könnten zwischen den anderen quotierten Nutzungskategorien auftreten, weshalb hier eine Klarstellung nötig ist, die das untersagt. Gleichwohl bedeutet das nicht, dass gemeinschaftliche Wohnprojekte keinen sozialen Wohnungsbau bewerkstelligen dürfen. Einige Gruppen streben dies schließlich auch ausdrücklich an (andere haben eben eine andere Zielsetzung). Daher sollte es sich generell um Mindestquoten handeln, um diesen zusätzlichen Spielraum zu eröffnen. Da es sich bei der M 220 und eine ausgesprochen sinnvolle Maßnahme handelt, sollte sie zudem nicht "nur" auf noch nicht öffentlich ausgelegte Baugebiete erstrecken, sondern für alle noch nicht abschließend beschlossenen Baugebiete gelten. Eben da es bei Baugebieten die über einen Aufstellungsbeschluss verfügen und schon öffentlich ausliegen noch zu Änderungen kommen kann, sollten Stadtverordnetenversammlung und Magistrat ihre künftigen Ziele mit der M 220 überall dort schon verwirklichen, wo es möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im ersten Satz vor dem Wort "sozialgerechte" die Worte "klimagerechte und" eingefügt werden. 2. Die Vorlage OF 1013/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 3 CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE und Piraten (= Annahme); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1015/2 Betreff: "Konzeptvergabeverfahren" für die ehemalige Akademie der Arbeit auf dem Campus Bockenheim - wer soll das bezahlen? Vorgang: V 1390/19 OBR 2; ST 1965/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob durch eine Absenkung des zu vereinbarenden Erbbauzinses auf max. 1 % (d.h. 2 % des halben Bodenwerts) auf 99 Jahre Laufzeit auch Wohnprojekten von Menschen mit geringerem oder mittlerem Einkommen eine Teilnahme am sog. Konzeptvergabeverfahren für die ehemalige AdA ermöglicht werden kann? 2. ob durch eine Kapitalisierung des für die gesamte Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Erbbauzinses die künftigen Nutzer/innen des Areals finanziell entlastet werden könnten? 3. Welche sonstigen Maßnahmen kämen aus Sicht des Magistrats bzgl. einer finanziellen Entlastung weiterhin in Frage, um den Bewerber/innen die Umsetzung der auferlegten gemeinschaftsorientierten Ausrichtung der Wohnprojekte überhaupt zu ermöglichen? Begründung: Das Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit wurde nach langen Verhandlungen mittlerweile für 3,8 Mio. € an die Konversionsentwicklungsgesellschaft verkauft. Die Stadt Frankfurt will als Eigentümerin des dazugehörigen Grund und Bodens gemeinnützig orientierten Wohnprojekten den Erwerb der Liegenschaft im Wege eines Konzeptausschreibungsverfahrens im Rahmen des Erbbaurechts ermöglichen . Wie in der Ortsbeiratssitzung am 20.01. d.J. deutlich wurde, sind die Kosten des Projekts -insbesondere im Hinblick auf den ständig steigenden Bodenwert, aber auch die erforderlichen Renovierungs- und Umbauarbeiten - inzwischen jedoch so hoch, dass eine wie auch immer geartete soziale und/oder kulturelle Nutzung des Gebäudes neben der bloßen Wohnfunktion praktisch ausgeschlossen ist. Da die Höhe des Erbbauzinses aber der vertraglichen Gestaltung unterliegt, wäre es Aufgabe der Stadt, zumindest durch eine Absenkung des üblichen 2,5%igen Erbbauzinses eine Voraussetzung für eine auftragsgemäße Durchführung des Auswahlverfahrens zu schaffen. Entgegen der Annahme des Magistrats (St 1965/2019) wäre mit einer Anpassung des Erbbauzinses keine Ungleichbehandlung anderer Erbbauberechtigter verbunden, da es sich hier ja nicht um eine einfache Wohnnutzung handeln soll, sondern die Wohnprojekte gehalten sind, soziale oder kulturelle Angebote für ihre Nachbarn bzw. den Stadtteil zu schaffen - für die andere Projektgruppen von der Stadt finanziell gefördert werden. Diese Überlegungen gelten auch für den auf dem Campus Bockenheim noch zu schaffenden Wohn- bzw. sozial und/oder kulturell zu nutzenden Raum. Es stellt sich daher die Frage, ob der Magistrat nach jahrzehntelangen vollmundigen Ankündigungen nun noch bereit ist, spürbare finanziell wirksame Beiträge zur Gestaltung eines bürgernahen, lebendigen und nicht vorrangig kommerzorientierten "Kulturcampus" zu leisten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1965 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1015/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1015/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1036/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 426/4 Betreff: Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße-41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 Der Ortsbeirat 4 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu ersuchen, a_die Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu erhalten. und b_für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen (sogenannte Milieuschutzsatzung). Hilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51. Begründung: Die Mieter*innen dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31.12.2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung hat. Deshalb bitten die Mitglieder des Ortsbeirates darum, sich dafür einzusetzen, • dass die Wohnungen in dieser Wohnanlage, die in den letzten 30 Jahren mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, erhalten bleiben und • dass für die Wohnanlage eine Milieuschutzsatzung erstellt oder deie Wohnanlage in eine bestehende mit aufgenommen wird. Nur dann hat die Stadt Frankfurt z.B. ein Vorkaufsrecht und wird dieses hoffentlich auch wahrnehmen. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (M 171/2018), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieter*innen der Häuser Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten hier und könnten - gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten - die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 426/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 426/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und dFfm gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 427/4 Betreff: Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhalten Vorgang: V 906/18 OBR 4; ST 1816/18; OM 3986 OBR 4; ST 596/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den in naher Zukunft aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen in der Wittelsbacherallee 16-26/ Waldschmidtstraße 41-45a/ Jacob-Carl-Junior-Straße 2-8 intensive Gespräche mit dem Eigentümer zur Verlängerung des Mieterschutzes und der Mietpreisbindung zu führen. Begründung: Der Ortsbeirat hört mit Sorge, dass bei der Wohnanlage mit 257 Wohnungen zum Jahresende die Sozialbindung ausläuft und die Mieter von dem Eigentümer bislang leider im Dunkeln gelassen werden, welche Pläne er mit der Anlage nach dem Wegfall der Sozialbindung verfolgt. Der Magistrat hatte dem Ortsbeirat im September 2018 in der ST1816 mitgeteilt, dass in den nächsten Jahren bei mehr als der Hälfte der damals 906 öffentlich geförderten Wohnungen im Ostend die Sozialbindung ausläuft. Mit dem aktuellen Fall wird nun schon sehr zeitnah ein Großteil dieser Wohnung aus der Sozialbindung fallen. Für die Sozialstruktur des Ostends wäre es ein harter Schlag, wenn hier in den nächsten Jahren durch Mieterhöhungen ein Austausch der beheimateten Bevölkerung herbeigeführt würde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 906 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3986 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 569 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5736 2020 Die Vorlage OF 427/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 425/4 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen nach dem Bielefelder Modell 1. Der Magistrat wird gebeten sich bei den Städten, in denen das Bielefelder Modell des gemeinschaftlichen Wohnens verwirklicht ist, Informationen zur Planung dieses Modells ein zu holen. Dies gilt insbesondere für die Finanzierung und die Inanspruchnahme von Fördergeldern. 2. Der Magistrat wir gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieses Modell auch in Frankfurt über die städtische Wohnbaugesellschaft bei Neubauprojekten realisierbar ist. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Modell in bestehenden Gebäudekomplexen der ABG oder noch zu erwerbenden Objekten realisiert werden kann. Begründung: Nach dem Bielefelder Modell (in Bielefeld, Mainz, Karlsruhe und München) werden Wohnprojekte geschaffen, bei denen die Mieter Gemeinschaftseinrichtungen nutzen können, wie beispielsweise eine gemeinsame Wohnung, in der die Mieter zusammen kochen und essen können oder auch spielen (Billard, Darts, Tischtennis, Tischfußball usw.). Außerdem gibt es eine Sozialstation mit Quartiersmanager, die nach Bedarf in Anspruch genommen werden kann. Gefördert wird die Übernahme von freiwilligen Diensten innerhalb der Gemeinschaft. So übernehmen ältere Menschen die Funktion von Wahlgroßeltern oder Jugendliche machen Ausflüge mit Senioren oder Behinderten. Die Wohnungen haben verschiedene Preisklassen (5 bis 10 Euro pro Quadratmeter in Mainz) und unterschiedliche Größen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 11.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5735 2020 Die Vorlage OF 425/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 805/3 Betreff: Anpassung der Zuschüsse an Tariferhöhung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Zuschüsse an die freien Träger, die Aufgaben im Auftrag der Stadt Frankfurt in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Erziehungsberatung und der Familienbildung übernehmen, werden für den Doppelhaushalt 2020/2021 und die darauffolgenden Haushalte stetig mit zusätzlichen Mitteln erhöht, die sich an den tatsächlichen Tarifsteigerungen im TVÖD und den allgemeinen Kostensteigerungen orientieren. Dabei wird auch die Lücke angemessen berücksichtigt, die aus der Nichtberücksichtigung der Tarifausgleiche der vergangenen Jahre entstanden ist. Die Höhe der einzustellenden Mittel wird durch das Jugend- und Sozialamt ermittelt. Begründung: Die Träger im Zuschussbereich der Jugendarbeit leisten eine wertvolle und für den sozialen Frieden der Stadt notwendige Arbeit im Auftrage der Stadt Frankfurt. Die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre müssen jedoch zu großen Teilen von den freien Trägern übernommen werden. Diese bisher gängige Praxis der Stadt Frankfurt kann so nicht weitergeführt werden, ohne die Leistungserbringung im Zuschussbereich zu gefährden. Insofern sind zwar die angekündigten 3% Erhöhung der Mittel für die nächsten zwei Jahre ein Schritt in die richtige Richtung, diese können jedoch nicht den bisherigen und zukünftigen Mittelbedarf auffangen. Auch ist die Entwicklung der Mittel über 2020/2021 hinaus unklar. Ausbleibende Zuschusserhöhungen haben schon jetzt zu einer Aussetzung der Rahmenstandards geführt. Dies ist eine beunruhigende Entwicklung, da die Anforderungen an die Mitarbeiter*innen durch die wachsende Armut und die zunehmenden sozialen Problemlagen in der Stadtgesellschaft steigen. Die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit wie auch der Erziehungsberatung und Familienbildung leisten darüber hinaus einen unverzichtbaren Beitrag zu Demokratie, Bildung, Erziehung und kultureller Teilhabe für die Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien in den jeweiligen Stadtteilen. Durch fehlende finanzielle Ressourcen für eine kontinuierliche Ausstattung der Einrichtungen mit Personal und Mitteln verlieren die Kinder und Jugendlichen notwendige Angebote und Unterstützung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 122 2020 Die Vorlage OF 805/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2020, OF 701/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarkts Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mittel für eine regelmäßige Förderung der Bühne auf dem Fechenheimer Weihnachtsmarkt (über den Mitwirkenden Verein Polymer FM) i.H.v. mindestens 4.000 € pro Jahr fest einzustellen. Begründung: Das Jugend und Sozialamt hat in den Vergangenen Jahren die Bühne des Fechenheimer Weihnachtsmarkts regelmäßig mit einer Summe von 4000€ gefördert. Mit der Begründung, dass nun ein Quartiersmanagement installiert worden ist wurde diese Förderung eingestellt. Das Quartiersmanagement sieht sich jedoch nicht in der Lage eine finanzielle Förderung zu stellen. Die Bühne mit dem durchgängigen Programm ist essenzieller Bestandteil des Fechenheimer Weihnachtsmarkts, nur durch die Bühne wird die einzigartige Atmosphäre in Fechenheim möglich. Darüber hinaus werden bei den Programmpunkten, bei denen auch Jugendlich aus alles Schichten und Migartionshintergründen vereint mitwirken, wodurch auch Familien dieser Kinder ein Zugang zum Weihnachtsmarkt vermittelt werden kann und eine Stärkung des Wir-Gefühls, letztlich ein Beitrag zur Integration erreicht wird. Es wäre daher schändlich auf diesen Sozialen Aspekt zu verzichten, der nur durch eine Förderung möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 94 2020 Die Vorlage OF 701/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 699/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger nehmen wichtige Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft wahr und unterstützen mit ihrer Arbeit die Schwächsten innerhalb dieser Stadtgesellschaft. Die Aufgaben wurden im Laufe der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte immer vielfältiger und auch anspruchsvoller. Damit diese Aufgaben auch in Zukunft im Rahmen dieses Ehrenamtes erfolgreich geleistet werden können und Sozialpflegerinnen und -pfleger eine maximale Unterstützung durch den Magistrat erfahren, ist es sinnvoll diese verantwortungsvolle Arbeit durch Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ergänzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 92 2020 Die Vorlage OF 699/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 695/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Projektmittel zur Finanzierung der Quartiersmanager im Bereich des OBR 11 werden für den Haushalt 2020 und die folgenden Jahre eingestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bei den verschiedenen Trägern beschäftigten "Quartiersmanager*innen" unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Begründung: Die Quartiersmanager*innen im Bereich des OBR leisten einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen. Vorrausetzung dafür sind umfangreiche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und der Akteure. Dieses Wissen zu erlangen bedarf einer intensiven und längeren Einarbeitungszeit. Auf Grund der Projektförderung kommt es immer wieder dazu, dass Beschäftigte nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Soziale Unsicherheit führt dazu, dass sich Beschäftigte gezwungener Maßen schon in der Einarbeitungszeit wieder neu oder weiterbewerben müssen. Dieses torpediert die langfristigen Zielsetzungen der "Sozialen Nachbarschaft". Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 89 2020 Die Vorlage OF 695/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 1552/5 Betreff: Energetische Sanierung: Ja! - Mieterinnen- und Mieterabzocke: Nein! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat verpflichtet die öffentlichen Wohnungsunternehmen, bei denen die Stadt Frankfurt Gesellschafterin ist, Modernisierungskosten nur noch insoweit auf die Mieten umzulegen, dass die Warmmieten nicht steigen (sogenannte Warmmietenneutralität). a) Diese Regelung gilt sowohl für die Umlage von Modernisierungskosten nach §559 BGB als auch bei Sozialwohnungen für die Umlage von Modernisierungskosten nach den entsprechenden Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes [II. Berechnungsverordnung] und des Wohnraumförderungsgesetzes. b) Die Regelung soll auch auf bereits angekündigte Modernisierungsmaßnahmen angewendet werden, zum Beispiel in Niederrad und Fechenheim. c) Die gesetzlichen Pflichten der Unternehmen zur Instandhaltung und Durchführung notwendiger Reparaturen an ihren Liegenschaften haben selbstverständlich weiterhin Bestand. Ebenso besteht die Verantwortung, die Energiebilanz des Gebäudebestandes stetig zu verbessern. Begründung: Im Herbst 2019 verschickte die Nassauische Heimstätte in mehreren Siedlungen Modernisierungsankündigungen. Bauarbeiten an einem Haus werden dabei in zwei Kategorien geteilt: Instandhaltungen/Sanierungen und (energetische) Modernisierungen. Instandhaltungen sind Maßnahmen, die den Zustand der Wohnung erhalten ohne ihn zu verbessern. Werden zum Beispiel kaputte Fliesen, die Wohnungstür oder die Elektroleitungen erneuert, handelt es sich um eine Instandhaltung und der*die Vermieter*in muss für alle entstandenen Kosten aufkommen. Energetische Modernisierungen sind Maßnahmen, die die Energiebilanz bzw. den Energieverbrauch verbessern. Darunter fallen Baumaßnahmen wie die Dämmung von Dach, Außenwand, Keller, oberster Geschossdecke und/oder Fußboden, der Einbau von besseren Fenstern oder der Einbau neuer Heizungsanlagen. Auch Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen, also eine Verbesserung der Ausstattung darstellen, sind Modernisierungen. Das können zum Beispiel neue (und bessere, weil z. B. wassersparende) sanitäre Anlagen sein oder der Anbau eines Balkons. Diese Maßnahmen muss der Vermieter bzw. die Vermieterin den Mieter*innen mindestens drei Monate vor Baubeginn ankündigen. Das Problem daran ist, dass laut Bundesgesetz bis zu acht Prozent der Kosten für die energetische Modernisierung auf die Miete umgelegt werden können (§559 BGB), die sogenannte Modernisierungsumlage. Auch bei Sozialwohnungen können die Mieten nach einer Modernisierung steigen. Grundlage hierfür sind die entsprechende Vorschrift des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. Berechnungsverordnung) und das Wohnraumförderungsgesetz. Die Baumaßnahmen zur Modernisierung werden von den Mieter*innen bezahlt. Das Gesetz orientiert sich jedoch nicht an der durch den Umbau eingesparten Energie oder deren Kosten, sondern ausschließlich an den Baukosten. Da Baumaßnahmen - gerade an großen Mehrfamilienhäusern - oft sehr teuer sind, kann das viel Geld sein. Anfang 2019 wurde zwar eine Maximalgrenze für Mieterhöhungen von drei Euro pro Quadratmeter eingeführt. Aber auch mit dieser Begrenzung können die Mieten einzelner Wohnungen nach einer Modernisierung immer noch um hunderte Euro steigen - abhängig von Ausgangsmietpreis und Wohnungsgröße. Viele Menschen können das nicht zahlen. Für viele Bewohner*innen bedeutet das, dass sie in anderen Bereichen sparen müssen oder sich die Miete gar nicht mehr leisten können. Dann müssen sie ausziehen, meist sogar in einen anderen Stadtteil oder in einen anderen Ort. Bei einer anschließenden Neuvermietung kann der Vermieter oder die Vermieterin die Wohnung dann noch teurer vermieten. Die steigenden Mieten im Bestand wirken sich indirekt über den Mietspiegel auf die Mieten in den Nachbarwohnungen und in der gesamten Umgebung aus. Deshalb gibt es oft Proteste und Widerstände gegen Maßnahmen der energetischen Modernisierung. Dabei sind die Bewohner*innen meist nicht gegen die Umbaumaßnahmen, sondern wehren sich gegen Mieterhöhungen und Verdrängung. Zum Teil liegt auch der Verdacht nahe, dass Wohnungsunternehmen dringend notwendige Instandhaltungen - für die sie verantwortlich sind und für die sie nicht die Miete erhöhen dürfen - solange verschleppen bis sie sie mit lukrativen Modernisierungsmaßnahmen kombinieren können. Erhebungen zeigen zum Beispiel für Berlin, dass die Mietsteigerungen durch die Modernisierungsumlage durchschnittlich drei Mal so hoch sind wie die durch die Modernisierung eingesparten Energiekosten. Oft bringen die Modernisierungsmaßnahmen gar keine spürbaren Miet- und Energieeinsparungen. Energetische Modernisierung lohnt sich nach diesem System finanziell nur für die Vermieter*innen. Das darf nicht so bleiben - die Kosten von Maßnahmen einer Energieeinsparung dürfen nicht allein auf die Schultern der Mieter*innen abgewälzt werden! Von der Modernisierungsumlage macht nun die Nassauische Heimstätte (NH) Gebrauch. Die NH ist ein öffentliches Wohnungsunternehmen, an dem zu 29 Prozent die Stadt Frankfurt beteiligt ist und zu weiteren 59 Prozent das Land Hessen. Da die Umlagefähigkeit der Kosten der energetischen Modernisierung auf Bundesebene im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, hat die Stadt keinen direkten Einfluss darauf, dieses absurde Gesetz abzuschaffen. Sie kann allerdings sehr wohl ihren eigenen Wohnungsunternehmen - der NH und der ABG Frankfurt Holding - die Auflage erteilen, dass sie die Modernisierungskosten nicht auf die Mieter*innen umlegen soll. Die Warmmietenneutralität bedeutet, dass die Warmmieten nach Modernisierungsmaßnahmen nicht steigen dürfen. Mit dieser Auflage - Durchführung sinnvoller Modernisierungen, aber keine Mieterhöhungen bei energetischer Modernisierung - kann die notwendige energetische Modernisierung des großen öffentlichen Gebäudebestands in Frankfurt sozialverträglich von statten gehen. Mieter*innen sollen keine Angst mehr vor den Ankündigungen einer Modernisierung haben. Modernisierungen würden nur noch dann sinnvoll sein, wenn sie tatsächlich nachhaltig Energie einsparen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Notwendig sind Modernisierungen zum einen, um die immer weiter steigenden Nebenkosten zu reduzieren. Für viele sind die Nebenkosten, insbesondere die Heizkosten, eine deutliche Belastung und werden deshalb auch als "zweite Miete" bezeichnet. Durch energetische Modernisierungen können die Nebenkosten sinken und damit die Miethaushalte finanziell entlastet werden. Energiekosten dürfen kein Armutsrisiko sein und es sollte selbstverständlich sein, dass niemand frieren soll, weil sie*er sich die Heizkosten nicht leisten kann. Zum zweiten sind energetische Modernisierungen deswegen notwendig, weil der Gebäudebestand in Deutschland insgesamt maßgeblich Energie verbraucht und Emissionen produziert: Ein Drittel der energiebedingten CO2-Emissionen und etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs werden von oder in Gebäuden verursacht. Mehr als die Hälfte dieses Energieverbrauchs fällt in Wohngebäuden an, hauptsächlich durch Heizung und Warmwasser. Wer die Energiewende ernst meint, muss also die Energiebilanz des Gebäudebestandes verbessern. Aber eben nicht auf Kosten der Mieter*innen, sondern sozial und ökologisch! Mit einem Wohnungsbestand von ca. 68.200 in Frankfurt haben NH und ABG einen deutlichen Einfluss auf die Energieverbrauch und die Mietpreise in Frankfurt. Das öffentliche Wohnungsunternehmen GWH, Genossenschaften und private Wohnungsunternehmen sollten nicht aus der Verantwortung einer sozial-ökologischen Mietenpolitik entlassen werden und ähnliche Regelungen in Erwägung ziehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 81 Beschluss: Die Vorlage OF 1552/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 8 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1552/5 nicht zu befassen. Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1552/5 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Befassung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 518/8 Betreff: Reparatur Aufzug Heddernheimer Steg Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist seit dem 24.11.2019 aufgrund eines Feuerwehreinsatzes wegen eingeschlossener Personen bis heute (09.01.2020 = Zeitpunkt der Antragstellung) nicht nutzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: 1. Wie lange wird der Aufzug am Heddernheimer Steg nicht nutzbar sein? 2. Wie kann sichergestellt werden, dass der Aufzug in Zukunft nicht mehr so lange (bislang mehr als sechs Wochen) ausfällt? 3. Wie könnte ein zusätzliches Angebot eine so lange Behinderung des Zugangs von Heddernheim zum Nordwestzentrum ausschließen? Z.B. eine Rampe, ein zweiter Aufzug oder eine Bedarfsfußgängerampel in unmittelbarer Nähe des Heddernheimer Stegs? Begründung: Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist eine wichtige Alternative zum Treppenaufgang. Ein Ausfall des Aufzuges ist nicht hinnehmbar, insbesondere nicht, wenn er über eine so lange Zeit andauert. Mit einem Ausfall ist der Zugang zum Bereich des Nordwestzentrums für einen Großteil der Bewohner des Stadtteils Heddernheim eingeschränkt. Im Einkaufszentrum befinden sich neben Läden auch Arztpraxen, Bücherei, Schwimmbad, Kindergarten und andere soziale Einrichtungen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass ein Ausfall vermieden wird. Aus diesem Grund ist eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Treppenaufgang nötig. Diese Alternative könnte eine behindertengerechte Rampe sein. Ferner könnte mit einem zweiten Aufzug eine Ausfallzeit überbrückt werden. Eine dritte Alternative wäre eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampelanlage über den Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung zwischen dem Heddernheimer Steg und der Tankstelle. Eine Stelle wäre unmittelbar nach der Einfahrt in die Parkbucht. Damit könnten die Fußgänger an die gegenüberliegende Rampe gelangen, die in der Vergangenheit von den Fahrzeugen der Polizei genutzt wurden. In diesem Fall müsste mit dem Betreiber des Nordwestzentrums hinsichtlich einer bedarfsgesteuerten Beleuchtung verhandelt werden. Ein zweiter Standort für eine bedarfsorientierte Ampelanlage wäre in Höhe der Ausfahrt von der Bushaltestelle im Nordwestzentrum auf den Erich-Ollenhauer-Ring. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5666 2020 Die Vorlage OF 518/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. Buchstabe a) entfällt 2. Buchstabe b) und Buchstabe c) in der vorgelegten Fassung beschlossen wird. Abstimmung: zu 1. und Buchstabe b): Einstimmige Annahme zu Buchstabe c) SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 797/3 Betreff: Gesundheitliche Vorsorge der Kinder im Nordend verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Kinder sollen an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (sogenannten U1,U2, ...) teilnehmen. Diese dienen dazu, die gesundheitliche Entwicklung des Kindes in regelmäßigen Abständen ärztlich zu begleiten, mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Behebung einzuleiten. In den Materialien zur Stadtbeobachtung 28 für das Jahr 2018 ist unter 8.3 auf Seite 182 zu lesen, dass nur ca. 77% der Kinder vollständig an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. 9% der Kinder haben überhaupt keine Vorsorgeuntersuchung erhalten und sind offenbar "unbekannt", weitere 14% haben nur unvollständig an den Untersuchungen teilgenommen. Daher wird der Magistrat gebeten mitzuteilen und zu berichten, welche Maßnahmen er zur Verbesserung des Vorsorgestatus der Kinder im Nordend ergreift oder zu ergreifen beabsichtigt. Weithin ist zu erklären, was genau unter "unbekannt" zu verstehen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1547 2020 Die Vorlage OF 797/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1009/2 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim Vorgang: E 27/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die 2019 beschlossene Erhöhung der Regelfinanzierung für die Personal- und Sachkosten des Nachbarschaftsheims Bockenheim wird für den gesamten Planungszeitraum bis 2023 festgeschrieben (E 27/19). Begründung: Das Nachbarschaftsheim Bockenheim gehört zum Kreis der sog. unabhängigen Träger, die über Festbeiträge gefördert werden, aus denen sämtliche Kosten bestritten werden müssen. Über mehrere Jahre hinweg wurden in dieser Förder-summe die gestiegenen Kosten aus Tariferhöhungen und Sachkosten nicht berücksichtigt. Das Nachbarschaftsheim war nach dem erzwungenen Umzug aus dem Sozialrathaus am Rohmerplatz in die Salvador-Allende-Straße von erheblichen Mietsteigerungen betroffen. Der Jugendhilfeausschuss hatte den Etat-Antrag 27 der Stvv in seiner Sitzung am 11.02.2019 abgelehnt, dieser Beschluss wurde erst in der nachfolgenden Sitzung der Stvv korrigiert. Da die im vorliegenden HH-Entwurf eingestellten Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit für das Jahr 2020 das IST-Ergebnis für 2018 deutlich unterschreiten und für den Zeitraum von 2021-2023 keine Erhöhung mehr vorgesehen ist - was die Verteilungskämpfe verschärfen dürfte-, muss die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung durch eine entsprechende Festschreibung gesichert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 27 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 104 2020 Die Vorlage OF 1009/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1010/2 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gleichbehandlung der freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die Finanzierungsgrundlagen für die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden vereinheitlicht, sodass für alle Einrichtungen die Übernahme der erforderlichen Personal- und Sachkosten gewährleistet ist. Der Haushaltsansatz in der Produktgruppe 18.01 ist im entsprechenden Umfang aufzustocken. Begründung: Auch nach dem umfangreichen Ausbau der Kindertagesstätten und schulbezogenen Betreuungsangeboten bleiben die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gerade in Bockenheim ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe. Die Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen der entsprechenden Alters-gruppen offen, die Angebote sind kostengünstig, oft auch kostenlos. Die Verteilung der vorhandenen Mittel obliegt dem Jugendhilfeausschuss. Die Finanzierung der Träger erfolgt jedoch nach sehr unterschiedlichen Kriterien, die sich noch aus der Entstehungsgeschichte der Einrichtungen herleiten. Während die - im Ortsbezirk 2 nicht vorhandenen - Kinder- und Jugendhäuser der Stadt Frankfurt (Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) vollständig finanziert werden, wird im Bereich der freien Träger zwischen "unabhängigen Trägern" und "Initiativgruppen" unterschieden. Die unabhängigen Träger - dazu zählen in Bockenheim z. B. das Nachbarschaftsheim und der Abenteuerspielplatz des BDP - erhalten jeweils Festbeiträge, aus denen sämtliche Ausgaben zu leisten sind, während die Personal- kosten der Initiativgruppen zwar grundsätzlich finanziert werden, die Träger aber durch eine jährliche 1 %ige Kürzung der Sachmittel belastet werden. Hierzu zählen das JUZ Bockenheim, das Kinderhaus am Weingarten und die offenen Einrichtungen der Kinderwerkstatt Bockenheim. Alle Träger sind von der nicht tarifgerechten Bemessung der Personalkosten betroffen, wozu nicht nur die jährlichen Tariferhöhungen, sondern auch erhöhte Kosten durch die jeweiligen "Erfahrungsstufen" der Beschäftigten zählen. Die nicht gedeckten Personalkosten führen dann zwangsläufig zu Einschränkungen des Angebots. Erschwerend kommt der große Mangel an Fach-kräften hinzu. Auch die eingesetzten Sachmittel werden nicht preiswerter, wenn die HH-Ansätze gekürzt werden. Der Magistrat hat sich mehrfach dazu verpflichtet, eine tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiter/innen der freien Träger zu sichern, um die Existenz der Einrichtungen nicht zu gefährden. Für alle freien Träger ist eine gesicherte Finanzierung ihrer Arbeit von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollten die Grundlagen der Finanzierung dringend vereinheitlicht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 105 2020 Die Vorlage OF 1010/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 254/15 Betreff: Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach Seit einigen Jahren (2014/2015??) wurden die städtischen Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen nicht mehr oder nur gering erhöht. Gleichzeitig mussten diese aber die stetigen tariflichen Erhöhungen der Personalvergütungen aus diesen Zuwendungen tragen. Dies wirkt(e) sich im Personalbereich der betriebenen Einrichtungen aus, besonders bei den sozialen Einrichtungen im Bereich des Wohngebietes am Ben-Gurion-Ring (wie Kinderhaus, Jugendhaus, ev. Familienzentrum Regenbogen, Jobscouts und weitere). So musste dort Personal abgezogen oder umgeschichtet und/oder Öffnungszeiten reduziert werden. Da diese Einrichtungen aber einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilität des Wohnbereiches bieten und somit verlässlich sein müssen, müssen die betreibenden freien Träger baldigst wieder in die Lage versetzt werden, den für ihre Arbeit notwendigen Personalumfang wieder herzustellen. Durch die angedachte Erhöhung der Zuwendungen um zwei bis drei Prozent im Haushalt 2020/21 wird die aktuellen Situation zwar nicht weiter verschlechtert, aber auch eine Verbesserung wird nicht erreicht. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, die Zuwendungen an die freien Träger sozialer Einrichtungen für deren Einrichtungen in Nieder-Eschbach werden im Haushalt 2020/21 jährlich um circa fünf Prozent erhöht in den folgenden Haushalten weiter derart erhöht, dass die Personalkosten neben der jährlichen tariflichen Erhöhung bis 2024 wieder die bis 2014/15(?) übliche Abdeckung erreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 12 2020 Die Vorlage OF 254/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 895/10 Betreff: Sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge baldmöglichst eine sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße vorstellen, die zwei Fahrstreifen erhält und gleichzeitig eine sichere Führung der Radfahrer außerhalb des übrigen Fahrzeugverkehrs ermöglicht. Begründung: Seit Vorstellung der Planungen der Hochbahnsteige der U 5 an der Station Sozialzentrum Sozialzentrum/Marbachweg hat der Ortsbeirat 10 immer wieder darauf hingewiesen, dass die Führung der Radfahrer im Marbachweg in westlicher Richtung nicht funktioniert. Dass es dort nun zu einem tödlichen Unfall gekommen ist, ist dringende Mahnung hierfür endlich eine funktionierende Lösung zu präsentieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 895/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 895/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 895/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6044 2020 Die Vorlage OF 895/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 902/10 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft Quartiersmanagement in Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2020/2021 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um für Eckenheim das dringendst erforderliche Quartiersmanagement einzurichten und sicherzustellen. Begründung: Viele Einrichtungen und insbesondere der Stadtteilarbeitskreis Eckenheim sind mittlerweile überfordert, mit ihren Mitteln und Kräften eine gelingende soziale Infrastruktur für Eckenheim aufzubauen und zu erhalten. Somit ist ein hauptamtliches Quartiersmanagement dringendst erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 3 2020 Die Vorlage OF 902/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2019, OF 1511/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Jugendsozialarbeiter/in für den Brückenspielplatz Vorgang: EA 245/13 OBR 5; ST 218/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für eine(n) Jugendarbeiter(in) für den Bereich Brückenspielplatz in den Haushalt 2020/2021 eingestellt. Begründung: Der Platz befindet sich unweit Alt-Sachsenhausens und ist vor allem in den Sommermonaten nachts beliebter Treffpunkte von Jugendlichen. Seit Jahren ist dieser Platz ein Konfliktschwerpunkt in Sachsenhausen. Der Platz muss regelmäßig durch die FES und das Grünflächenamt gesäubert werden. Laut Mitteilung des Magistrats in der ST 218 vom 07.02.2015 kann der Platz von Jugendarbeitern durch das Jugendbüro Sachsenhausen nur bis 22:00 Uhr aufgesucht werden. Gerade nach 22:00 Uhr treten aber regelmäßig die meisten Konflikte auf. Insoweit ist ein Jugendarbeiter einzustellen, der nach 22:00 Uhr tätig werden kann. Die Kosten für Polizeieinsätze und die notwendigen Reinigungsarbeiten müssen mit den Kosten für einen Jugendarbeiter, dem es erfahrungsgemäß gelingen kann, Abhilfe zu schaffen, ins Verhältnis gesetzt werden. Ein Sozialarbeiter könnte wesentlich zur Befriedung in diesem Gebiet beitragen. Zudem kann so verhindert werden, dass andere Maßnahmen, wie die Demontage von Sitzbänken, getroffenen werden. Letzteres würde insbesondere für Sachsenhäuser Familien einen schwerwiegenden Eingriff darstellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 245 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 218 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1511/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5550 entstanden aus Vorlage: OF 729/9 vom 21.11.2019 Betreff: Verkehrsinsel in der Maybachstraße frei halten und verschönern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel auf der Maybachstraße bzw. Maybachbrücke vor dem Eschersheimer Bahnhof baulich so zu gestalten, dass dort keine Fahrzeuge auffahren und parken können. Dies könnte zum Beispiel durch eine Erhöhung des Bordsteines erfolgen. Der Ortsbeirat bittet, bei den Überlegungen dazu auf den Einbau von Pollern zu verzichten. Der gepflasterte Bereich soll in geeigneter Weise begrünt werden, zum Beispiel mit einem Pflanzbeet. Begründung: Die Verkehrsinsel wurde lange als Standort für Altglascontainer genutzt, die nach Beschwerden, dass sie die Sicht auf den querenden Rad- und Fußverkehr behindern, wieder entfernt wurden. Seitdem wird diese Fläche regelmäßig mit Autos zugeparkt, die ebenfalls eine Sichtbehinderung darstellen. Durch eine entsprechende bauliche Veränderung wird das Parken verhindert. Da die Maybachbrücke insgesamt über sehr wenig Grün verfügt, soll der Bereich der Verkehrsinsel, der nicht für Fuß- und Radwege genutzt wird, zusätzlich begrünt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 647 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1844 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5396 entstanden aus Vorlage: OF 96/16 vom 05.02.2017 Betreff: Schelmenburg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, im Zuge der Umgestaltung des Schelmenburgplatzes einen barrierefreien Zugang zur Schelmenburg (eventuell von hinten) zu gestalten und damit auch für behinderte Menschen die Besuchsmöglichkeiten der Jugendmusikschule und der Mitglieder des Vereinsrings zu gewährleisten. Begründung: Behinderten sollte durch diese Maßnahme die Möglichkeit gegeben werden, die genannten Institutionen barrierefrei zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 406 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2019, OF 958/2 Betreff: Backhaus in der Kaufunger Straße 4 - Durchsetzung der Erhaltungssatzungen Nr. 47 und Nr. 48 Vorgang: OM 3327/18 OBR 2; ST 2144/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen um a) einen Erhalt des Backhauses sowie b) eine mindestens teilweise soziale und kulturelle Nutzung des Backhauses zu erwirken. Dazu möge der Magistrat insbesondere: 1. die Möglichkeiten der städtebaulichen Erhaltungssatzung E48, in deren Gebiet das Backhaus steht, vollumfänglich anwenden, um einen Abriss sowie eine Aufstockung des bestehenden Backhauses zu verhindern, damit das Erscheinungsbild der Umgebung, und die Aufenthaltsqualität auf dem Hülyaplatz erhalten bleibt, und dies auch gegenüber dem derzeitigen Eigentümer und möglichen Kaufinteressent*innen kommunizieren, 2. die Möglichkeiten der Erhaltungssatzung E47, in deren Gebiet das Backhaus steht, zum Schutz der Wohnbevölkerung im Erhaltungsgebiet vollumfänglich anzuwenden, indem 2.1 die Kriterien für eine Abwendungsvereinbarung sowohl den Verzicht auf hochpreisige Eigentumswohnungen auch die in a) und b) genannten Ziele beinhalten, 2.2 Verhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen werden, um diese Vereinbarung zu erreichen, 2.3 sofern die Punkte 2.1. und 2.2. nicht erreicht werden, vom städtischen Vorkaufrecht Gebrauch zu machen. 3. Verhandlungen mit dem Eigentümer auch vor dem Hintergrund der geplanten Durchsetzung der beiden Erhaltungssatzungen E47 und E48 seitens der Stadt über einen Erwerb des Gebäudes durch die Stadt aufzunehmen. Hierbei ist der Magistrat auch aufgefordert letztlich juristische Mittel zur Durchsetzung der Zwecke der Satzungen zu ergreifen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte seinerzeit im Zuge des letzten Eigentümer*innenwechsels bereits in einem interfraktionellen und einstimmig beschlossenen Antrag einen Erhalt sowie soziale Nutzung der Liegenschaft gefordert (OM 3327/18) und hat auch weiterhin ein starkes Interesse daran. Das Backhaus ist eines der wenigen Zeugnisse Bockenheimer Baugeschichte aus dem 19. Jahrhundert, was das Gebäude als historisches Zeugnis erhaltenswert macht. Es ist eines der letzten mit dem alten Schornstein auch als solches erkennbaren Industriebauten im Stadtteil. Insbesondere damit ist das Backhaus prägend für das städtebauliche Erscheinungsbild rund um den Hülyaplatz. Hier sollte die E48 Anwendung finden. Da im Backhaus mindestens eine Mietwohnung besteht und das Haus im Gebiet der Erhaltungssatzung E47 zum Schutz der Wohnbevölkerung steht, greift zudem der Milleuschutz. Dies bedeutet einen Umwandlungsvorbehalt dieser Mietwohnung. Darüber hinaus ist aber der Milleuschutz gerade nicht zum Schutz einzelner Mieter*innen eines Gebäudes gedacht, sondern zum Schutz der Zusammensetzung der Bevölkerung im gesamte Satzungsgebiet. Damit würden hochpreisige Eigentumswohnungen diese Zusammensetzung verändern und sind zu verhindern. Ziel der Stadt sollte der Erhalt des Gebäudes sein. Sofern dies im Einvernehmen mit dem derzeitigen Eigentümer möglich ist, wäre dem Ansinnen Genüge getan. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, muss die Stadt gegenüber dem Eigentümer das klare Interesse am Erhalt des Gebäudes auch mittels Durchsetzung gegebener Satzungen und Rechtsmittel deutlich machen. Die Haltung der Stadt kann nicht sein rechtliche Auseinandersetzungen zu scheuen, sollte die Rechtslage nicht eindeutig sein. Im Zweifel muss der Rechtsweg eine Möglichkeit der Stadt sein, Ziele selbst gestellter Satzungen durchzusetzen. Sollte vor diesem Hintergrund der Verkauf der Immobilie durch den derzeitigen Eigentümer und ein Erwerb durch die Stadt eine Option sein, sollte diese seitens der Stadt ergriffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3327 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2144 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 958/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 214/14 Betreff: Bei der Erneuerung und Erweiterung von Spielplätzen sollte geprüft werden, ob auch Geräte für Kinder mit Behinderung aufgebaut werden können Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob auch für behinderte Kinder, geeignete Spielgeräte auf mindestens einem Spielplatz in Harheim aufgebaut werden können! Nach unseren Vorstellungen könnten Spielgeräte in Einsatz kommen, die aufgrund besonderer Kriterien, wie der Barrierefreiheit usw. von allen Kindern mit und ohne Beeinträchtigung genutzt werden können. Spielplätze sind Treffpunkte, Orte an denen aus Spielkameraden Freunde werden. Spielgeräte sollten immer zum gemeinsamen Spiel auffordern und dies auch ermöglichen. Dies ist besonders wichtig bei der Integration behinderte Kinder in unsere Gesellschaft. Begründung: Auch in unserem Stadtteil besteht sicher ein Bedarf an barrierefreien Spielgeräten für Bewegung und Erfahrung von behinderten Kindern, zur Förderung von Kontakt sowie der Grobmotorik und Feinmotorik für die Sinneserfahrung der Augen, Ohren und dem Tastsinn. Dies ermöglicht eine einfache Schaukel, Gefühlsdusche, Liegebrett oder Zirbelbaum usw. Um dies zu fördern, sollten entsprechende Spielgeräte auf Spielplätzen zur Verfügung stehen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1478 2019 Die Vorlage OF 214/14 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors in die Begründung überstellt wird und die letzten zwei Sätze der Begründung in den Antragstenor überstellt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 04.10.2019 Betreff: Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt Vorgang: M 37/15 Die Realisierung des sogenannten dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee - dem Bereich zwischen Kelkheimer Straße und Homburger Damm - inklusive der Sanierung der Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee steht noch immer aus. Die Umgestaltung und Aufwertung der Frankenallee wurde 2002 - also vor 17 Jahren! - zu einem zentralen Projekt der "Sozialen Stadt Gallus" erklärt. An der zuletzt mit dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, festgestellten Situation in der Begründung der Bau-/Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung der Frankenallee für den zweiten Bauabschnitt hat sich hinsichtlich des Zustands der Frankenallee im Bereich des dritten Bauabschnitts nichts verändert. Die Umgestaltung im dritten Bauabschnitt ist eng verknüpft mit dem Durchstich des Homburger Damms. Es bietet sich aber an, die Arbeiten, die im Rahmen des dritten Bauabschnitts durchgeführt werden sollten, wie folgt zu trennen: - Teilstück A - Kelkheimer Straße bis Rebstöcker Straße - vorgezogen; - Teilstück B - Rebstöcker Straße bis Homburger Damm. Durch die Umgestaltung der Frankenallee nur bis zur Rebstöcker Straße können die Bauarbeiten beim Durchstich des Homburger Damms ausgeführt werden, ohne neu gestaltete Flächen zu beschädigen. Für Baumaschinen oder als Lagerflächen stehen in diesem Fall immer noch die Flächen zwischen Rebstöcker Straße und Schloßborner Straße/Bahndamm zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. eine Bau-/Finanzierungsvorlage basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Frankenallee im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" für den (Teil-) Bereich der Frankenallee zwischen Kelkheimer Straße und Rebstöcker Straße vorzulegen; 2. bei Ablehnung der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Trennung des Bereichs zur Umgestaltung der Frankenallee eine Alternative vorzuschlagen, nach der zeitnah auch die Aufenthaltsqualität des westlichen Bereichs der Frankenallee verbessert wird. Begründung: In dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, heißt es zum Zustand von Frankenallee, Gehwegen und Beleuchtung: "Durch die deutliche Unterversorgung des Gallus mit qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen stellt der innenliegende Grünbereich ein wichtiges, jedoch bisher vernachlässigtes und gering genutztes Freiflächenpotential dar. Die Aufwertung der Frankenallee war daher seit 2002 ein zentrales Schlüsselprojekt der ‚Sozialen Stadterneuerung Gallus' . . Die Grünflächen vermitteln derzeit einen abweisenden und verschlossenen Eindruck, was der Entwicklung eines kommunikativen öffentlichen Raums entgegensteht. Der Oberflächenbelag der Gehwege ist in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Das vorhandene Pflastermaterial entspricht nicht den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Gegenwärtig ist der Gehweg in Verbundsteinpflaster sogenanntem ‚Knochenpflaster' ausgeführt. Eine barrierefreie Führung durch taktile Leitelemente im Bereich von Querungen ist durch den hohen Fugenanteil des Pflasters und die dadurch bedingte schwierige Tastbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum möglich. Leiteinrichtungen und Querungshilfen für behinderte Menschen fehlen weitestgehend. Die Radverkehrsführung ist nicht eindeutig und die Beleuchtungsanlage ist veraltet. Insgesamt wirkt der Straßenraum heterogen und unübersichtlich ...." Der Feststellung des Magistrats ist nur zuzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 284 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2019, OF 631/11 Betreff: Finanzierung für den Fechenheimer Weihnachtsmarkt fortführen Förderung durch das Jugend- u. Sozialamt für den Fechenheimer Weihnachtsmarkt fortführen um die Qualität des Weihnachtsmarkts zu erhalten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Das Jugend- und Sozialamt aufzufordern die Förderung für den Weihnachtsmarkt in gewohnter Höhe (ca. 3500-4.500€) aus dem Programm Aktive Nachbarschaft, an den Verein PolymerFM e.V. fortzuführen, da das Quartiersmanagement den Weihnachtsmarkt nicht in ausreichender und annähernder Höhe fördert. Begründung: Der Fechenheimer Weihnachtsmarkt wurde in den letzten Jahren mit viel Engagement aller Beteiligen zu einem der schönsten Stadtteilweihnachtsmärkte entwickelt und ist ein fester Termin im Stadtteil. Durch die Einbindung von Jugendlichen aller Konfessionen, bei Vorbereitung und Gestaltung und Verbesserung der Wahrnehmung von Fechenheim trägt er auch maßgeblich zur Stärkung des Stadtteils und dem Zusammenleben seiner Bewohner bei. Ein essenzieller Bestandteil des WM ist die Bühne mit Programm, dies ist jedoch auch einer der höchsten Kostenfaktoren und wurde bisher maßgeblich durch das JuSAmt gefördert. Das JuSAmt hat den betreffenden Verein aufgefordert den Förderantrag an das installierte Quartiersmanagement zu richten, dieses fühlt sich jedoch nur in der Lage dieses Jahr eine unzureichende Förderung von 500€ zu gewähren und voraussichtlich gar keine Förderung für 2020. Durch diese Förderpraktik des Amts / QMs wird es unmöglich die Bühne weiterhin zu betreiben, ohne die Bühne, das Herzstück, wird der Fechenheimer WM jedoch bei weitem nicht so attraktiv und dadurch auf Dauer langsam sterben. Dies würde die nachhaltige Arbeit aller Akteure zu Nichte machen und dem Stadtteil einen seiner schönsten und wichtigsten Termine berauben. Dies gilt es unbedingt zu verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 490 2019 Die Vorlage OF 631/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 631/11 vom 28.10.2019 Betreff: Finanzierung für den Fechenheimer Weihnachtsmarkt fortführen Förderung durch das Jugend- und Sozialamt für den Fechenheimer Weihnachtsmarkt fortführen, um die Qualität des Weihnachtsmarkts zu erhalten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Förderung für den Weihnachtsmarkt in gewohnter Höhe (circa 3.500 Euro bis 4.500 Euro) aus dem Programm "Aktive Nachbarschaft" an den Verein PolymerFM e. V. fortzuführen, da das Quartiersmanagement den Weihnachtsmarkt nicht in ausreichender und annähernder Höhe fördert. Begründung: Der Fechenheimer Weihnachtsmarkt wurde in den letzten Jahren mit viel Engagement aller Beteiligen zu einem der schönsten Stadtteilweihnachtsmärkte entwickelt und ist ein fester Termin im Stadtteil. Durch die Einbindung von Jugendlichen aller Konfessionen bei Vorbereitung, Gestaltung und Verbesserung der Wahrnehmung von Fechenheim, trägt er auch maßgeblich zur Stärkung des Stadtteils und dem Zusammenleben seiner Bewohner bei. Ein essenzieller Bestandteil des Weihnachtsmarktes ist die Bühne mit Programm. Dies ist jedoch auch einer der höchsten Kostenfaktoren und wurde bisher maßgeblich durch das Jugend- und Sozialamt gefördert. Das Jugend- und Sozialamt hat den betreffenden Verein aufgefordert, den Förderantrag an das Quartiersmanagement zu richten. Dieses fühlt sich jedoch nur in der Lage, dieses Jahr eine unzureichende Förderung von 500 Euro zu gewähren und voraussichtlich gar keine Förderung für 2020. Durch diese Förderpraktik des Amts/Quartiersmanagements wird es unmöglich, die Bühne weiterhin zu betreiben. Ohne die Bühne, das Herzstück, wird der Fechenheimer Weihnachtsmarkt jedoch bei Weitem nicht so attraktiv und dadurch auf Dauer langsam sterben. Dies würde die nachhaltige Arbeit aller Akteure zunichtemachen und dem Stadtteil einen seiner schönsten und wichtigsten Termine berauben. Dies gilt es unbedingt zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.12.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5030, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5319 entstanden aus Vorlage: OF 623/11 vom 25.09.2019 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Vorgang: OM 4943/19 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Parkregelung mit Parkscheibe im Bereich der Einzelhandelsgeschäfte in der Schäfflestraße (vor dem Torbogen stadteinwärts) einen Behindertenparkplatz auszuweisen. Begründung: Mit der Vorlage OM 4934 wurde ein zeitlich begrenztes Parken mittels Parkscheibe beantragt. In Ergänzung hierzu sollte ein entsprechend zu nutzender Behindertenparkplatz auf dem betreffenden Areal ausgewiesen werden. Es soll damit sichergestellt werden, dass für mobilitätseingeschränkte Personen eine entsprechende Parkmöglichkeit gewährleistet ist, um die umliegenden Geschäfte/Einrichtungen nutzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4943 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 307 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.10.2019, OA 481 entstanden aus Vorlage: OF 415/7 vom 25.09.2019 Betreff: Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen Seit gut 20 Jahren sorgt das Kinderbüro mit seiner Weihnachtsaktion dafür, dass Kindern, die in Einrichtungen leben, zu Weihnachten ein Wunsch erfüllt wird. Dies, indem die Kinder mit ihren Betreuern einen Wunschzettel ausfüllen, der an einen der Weihnachtsbäume gehängt wird, die sich in zahlreichen Geschäften Frankfurts befinden. Bürgerinnen und Bürger können sich einen solchen Wunschzettel "abpflücken", den Wunsch erfüllen und das Geschenk an das Kinderbüro oder das entsprechende Geschäft übergeben. Das Kinderbüro sorgt mit Hilfe von Spendenmitteln letztendlich dafür, dass jedes Kind auch wirklich das gewünschte Geschenk erhält. Das ist ein schöner und erhaltenswerter Brauch. Gerade im Ortsbezirk 7, in dem es zahlreiche soziale Einrichtungen für Kinder und auch Familien gibt, z. B. die städtische Einrichtung der Inobhutnahme, die heilpädagogische Tagesgruppe, die diversen Unterkünfte für Wohnungslose und Flüchtlinge, ist hiermit gewährleistet, dass diesen Kindern zu Weihnachten eine besondere Freude gemacht wird. Nicht außer Acht lassen darf man jedoch, dass es im Ortsbezirk 7 laut der "Materialien zur Stadtbeobachtung" Nr. 26 ca. 900 Familien gibt, die von Arbeitslosengeld II leben. Vor dessen Einführung erhielten diese Familien im Rahmen der Sozialhilfe zu Weihnachten eine Beihilfe, die ihnen ermöglichte, ebenfalls Weihnachten, wenn auch in einem bescheidenen Rahmen, zu feiern. Mit Einführung des Arbeitslosengeld II fielen alle zusätzlich möglichen Beihilfen fort. Gleichzeitig ist dieser Geldbetrag so knapp bemessen, dass ein Ansparen nicht möglich ist. Das bedeutet, dass diese Kinder an Weihnachten entweder leer ausgehen oder dass sich die Eltern verschulden, womit sich ihre prekäre Lebenssituation noch einmal verschlechtert. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Möglichkeiten und Wege zu finden, dass diese Frankfurter Familien zu Weihnachten eine Beihilfe zur Ausgestaltung des Weihnachtsfestes erhalten. Denkbar wäre hier die Einbeziehung der Stiftung Waisenhaus. Diese ist finanziell gut ausgestattet und ihr Stiftungszweck ist im weitesten Sinne das Wohl der Frankfurter Kinder. Dies analog zu der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 55 Euro von der Philippi-Stiftung bz w. dem Allgemeinen Almosenkasten für alleinstehende Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren, die Grundsicherung erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 405 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.10.2019 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung der KAV am 25.11.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage OA 481 wird zugestimmt. 58. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OA 481 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.12.2019, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 481 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 481 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5027, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 920/2 Betreff: Backhaus in der Kaufunger Straße 4 Vorgang: OM 3327/18 OBR 2; ST 2144/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: I. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. wer derzeit Eigentümer*in der Liegenschaft Kaufunger Straße 4 ist. 2. wann der Eigentümer*innenwechsel statt fand. 3. ob, und falls ja, wann die Eintragung ins Grundbuch erfolgte. 4. welche Absichten die*der neue Eigentümer*in mit der Liegenschaft verfolgt. 5. ob und falls ja seit wann für den Fall einer Wohnbebauung bereits eine Abwendungsvereinbarung vorliegt. 6. ob und in welcher Form die Stadt den Eigentümer*innenwechsel dafür genutzt hat für die Liegenschaft eine soziale Nutzung zuzuführen. 7. ob in Kooperation mit der Stadt eine Zwischennutzung des Objekts mit der*dem derzeitigen Eigentümer*in möglich ist. 8. ob, sofern 6. bejaht werden kann, die Initiative Social Hub für eine (Zwischen-)Nutzung in Frage kommt. 9. welche alternativen Räumlichkeiten der Initiative Social Hub entweder direkt seitens der Stadt oder durch die Stadt vermittelt werden können. Das offene Haus der Kulturen kann hierbei nicht als ewige Anlaufstelle für soziale Projekte herhalten. II. Darüber hinaus fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, mit der*dem derzeitigen Eigentümer*in Gespräche aufzunehmen, die 1. einen Erhalt des Backhauses sowie 2. eine möglichst vollständige aber mindestens teilweise Nutzung des Backhauses zum Ziel haben. Begründung: Im Zuge der Besetzung des Backhauses kamen von verschiedener Seite, u.a. Anwohner*innen Hinweise auf einen möglichen Eigentümer*innenwechsel. Dies wirft zum einen Fragen auf, gerade da besagt Liegenschaft eine bewegte Geschichte, was die Vorhaben und der Vorgehen vergangenen Eigentümer*innen anbelangt. Zudem ergeben sich dadurch neue Notwendigkeiten aber auch Möglichkeiten für die Stadt. I. Zu 1. - 5: Informationsbedarf aufgrund des Eigentümer*innenwechsels. Zu 6. & 7.: Der Ortsbeirat hatte seinerzeit im Zuge des letzten Eigentümer*innenwechsels bereits in einem interfraktionellen und einstimmig beschlossenen Antrag eine soziale Nutzung der Liegenschaft gefordert (OM 3327 vom 11.06.2018) und hat auch weiterhin ein starkes Interesse daran. Darüber hinaus zeigt nicht nur das stark besuchte Stadtteilfest auf dem Hülya-Platz der Initiative Social Hub sowie die breite Solidarisierung aus dem Stadtteil mit der Besetzung des Backhauses das Interesse und den Bedarf sozialer Begegnungsräume im Stadtteil. Im Zuge einer "Begehung" des Backhauses wurde u.a. auch von verschiedenen Vereinen die Eignung der Räumlichkeiten für soziale Projekte ausdrücklich hervorgehoben. Zu 8. & 9.: Die vorgeschlagenen Maßnahmen der Initiative Social Hub eines sozialen Zentrums für alle, mit u.a. einem Umsonstladen, soziales Café, Kinderbetreuungsraum, Gartenprojekt mit rollstuhlgerechten Hochbeeten würde den Stadtteil gerade an dieser zentralen Lage deutlich sozialer und lebenswerter machen. II. Zu 1.: Das Backhaus ist eines der wenigen Zeugnisse Bockenheimer Baugeschichte aus dem 19. Jahrhundert, was das Gebäude als historisches Zeugnis erhaltenswert macht. Nicht zu vergessen ist es eines der letzten mit dem alten Schornstein auch als solches erkennbaren Industriebauten im Stadtteil. Es handelt sich um das erste Grasdach in Frankfurt, was insbesondere in Zeiten des Klimawandels und notwendiger Begrünung von Gebäuden ein erhaltenswertes historisches Zeugnis solcher Bauweise ist. Zu 2.: siehe Begründung zu I. Punkt 6 und 7. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2019, OF 957/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3327 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2144 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 920/2 wird bis zur (außerordentlichen) Sitzung am 11.11.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1475 2019 1. Die Vorlage OF 920/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 957/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 957/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffern 1. bis 4.1, 5., 8. und 9.ersatzlos gestrichen werden und der Antragstenor um eine neue Ziffer "8. Inwieweit wurde durch eine 100-prozentige Übernahme der GmbH-Anteile ein Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt ausgelöst?" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 922/2 Betreff: Tibethaus: Kein Ankauf durch die Stadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf von einem Ankauf des ehemaligen Tibethauses abzusehen und ein etwaiges bestehende gemeindliches Vorkaufsrecht der Stadt nicht auszuüben. Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Absicht des Eigentümers im Anwesen neuen Wohnraum zu schaffen. Begründung: Die Ausübung des Vorkaufsrechts beeinträchtigt in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Verfügungsbefugnis des Eigentümers des Tibethauses. Dessen Absicht dort Wohnraum zu schaffen ist im Hinblick auf den Bedarf zu begrüßen, zumal der Eigentümer - laut Berichterstattung - signalisiert hat, Wohnungen im unterschiedlichen Preissegmenten zu realisieren. Die Bewältigung des Wohnraummangels ist ohne private Investitionen nicht möglich. Eine proaktive Wohnungsbaupolitik wird sozialen Gesichtspunkten wesentlicher besser gerecht als Vorstellungen der Besetzer von sozialen Projekten. Für soziale Projekte können im Stadtteil andere Lösungen gefunden werden. Der Ortsbeirat 2 unterstützt daher die vom Vorsitzenden der CDU-Fraktion Nils Kößler geäußerte Forderung das Anwesen dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 922/2 wird bis zur (außerordentlichen) Sitzung am 11.11.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 922/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 1069/1 Betreff: Was plant Frankfurt mit dem Zeitungsviertel? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu seinen Planungen betreffend des Zeitungsviertels im Gallus zu berichten. 1. Welchen Sachstand kennt der Magistrat zum Zeitungsviertel zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee? 2. Welche konkreten Grundstücke sind Gegenstand der aktuellen Debatte zur Umgestaltung des Zeitungsviertels? 3. In welchem Zeithorizont sieht der Magistrat eine Neugestaltung des Zeitungsviertels? 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat auf die Neugestaltung des Viertels Einfluss zu nehmen? 5. Welche Ziele und Forderungen nennt Frankfurt in Verhandlungen mit der Eigentümerin des Geländes? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat bezahlbare Wohnungen und soziale Infrastruktur wie einen öffentlichen Platz, Schulen oder Kindertagesstätten in die Neugestaltung des Viertels zu integrieren? 7. Welche Möglichkeiten sieht er ein dauerhaftes Andenken an die Nutzung durch Verlage zu schaffen? 8. Stehen Teile der bestehenden Bebauung unter Denkmalschutz oder sollten aus anderen Grünen erhalten werden? Begründung: Vor über einem Jahr wurde öffentlich, dass die FAZIT-Stiftung plant, die Nutzung des Zeitungsviertels in wenigen Jahren zu ändern und die Verwendung insbesondere durch Verlage aufzugeben. Die Größe des Geländes lässt eine Diskussion, um eine umfassende Nutzungsänderung zu. Bei der Bevölkerung im Gallus sind insbesondere Begehrlichkeiten nach der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und sozialer Infrastruktur geweckt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1465 2019 Die Vorlage OF 1069/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 1077/1 Betreff: Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt Vorgang: M 37/15 Die Realisierung des sog. 3ten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee - dem Bereich zwischen Kelkheimer Straße und Homburger Damm - inkl. der Sanierung der Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee, steht noch immer aus. Die Umgestaltung und Aufwertung der Frankenallee wurde 2002, also vor 17 Jahren! - zu einem zentralen Projekt der "Sozialen Stadt Gallus" erklärt. An der zuletzt mit M37/2015 vom Magistrat festgestellten Situation in der Begründung der Bau-/Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung der Frankenallee für den 2. Bauabschnitt hat sich hinsichtlich des Zustands der Frankenallee im Bereich des 3ten Bauabschnitts nichts verändert. Die Umgestaltung im 3ten Bauabschnitt ist eng verknüpft mit dem Durchstich des Homburger Damms. Es bietet sich aber an, die Arbeiten, die im Rahmen des 3ten Bauabschnitts durchgeführt werden sollten, wie folgt zu trennen: - Teilstück A: Kelkheimer Straße bis Rebstöcker Straße - vorgezogen - Teilstück B: Rebstöcker Straße bis Homburger Damm Durch die Umgestaltung der Frankenallee nur bis zur Rebstöcker Straße können die Bauarbeiten beim Durchstich des Homburger Damms ausgeführt werden, ohne neu gestaltete Flächen zu beschädigen. Für Baumaschinen oder als Lagerflächen stehen in diesem Fall immer noch die Flächen zwischen Rebstöcker Straße und Schloßborner Straße/Bahndamm zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. Eine Bau-/Finanzierungsvorlage basierend auf dem Beschluss der StVV. zur Umgestaltung der Frankenallee im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" für den (Teil-)Bereich der Frankenallee zwischen Kelkheimer Straße und Rebstöcker Straße vorzulegen; 2. bei Ablehnung der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Trennung des Bereichs zur Umgestaltung der Frankenallee eine Alternative vorzuschlagen, nach der zeitnah auch die Aufenthaltsqualität des westlichen Bereichs der Frankenallee verbessert wird. Begründung: In der M37 von 2015 heißt es zum Zustand von Frankenallee/ Gehwegen / Beleuchtung: . . Durch die deutliche Unterversorgung des Gallus mit qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen stellt der innen liegende Grünbereich ein wichtiges, jedoch bisher vernachlässigtes und gering genutztes Freiflächenpotential dar. Die Aufwertung der Frankenallee war daher seit 2002 ein zentrales Schlüsselprojekt der "Sozialen Stadterneuerung Gallus". . . .Die Grünflächen vermitteln derzeit einen abweisenden und verschlossenen Eindruck, was der Entwicklung eines kommunikativen öffentlichen Raums entgegensteht. Der Oberflächenbelag der Gehwege ist in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Das vorhandene Pflastermaterial entspricht nicht den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Gegenwärtig ist der Gehweg in Verbundsteinpflaster sogenanntem "Knochenpflaster" ausgeführt. Eine barrierefreie Führung durch taktile Leitelemente im Bereich von Querungen ist durch den hohen Fugenanteil des Pflasters und die dadurch bedingte schwierige Tastbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum möglich. Leiteinrichtungen und Querungshilfen für behinderte Menschen fehlen weitestgehend. Die Radverkehrsführung ist nicht eindeutig und die Beleuchtungsanlage ist veraltet. Insgesamt wirkt der Straßenraum heterogen und unübersichtlich. . Der Feststellung des Magistrats ist nur zuzustimmen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5355 2019 Die Vorlage OF 1077/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 415/7 Betreff: Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen Seit gut 20 Jahren sorgt das Kinderbüro mit seiner Weihnachtsaktion dafür, dass Kindern, die in Einrichtungen leben, zu Weihnachten ein Wunsch erfüllt wird. Dies, indem sie mit ihren Betreuern einen Wunschzettel ausfüllen und dieser an einen der Weihnachtsbäume gehängt wird, die sich in zahlreichen Geschäften Frankfurts befinden. Bürgerinnen und Bürger können sich einen solchen Wunschzettel "abpflücken", den Wunsch erfüllen und an das Kinderbüro oder das entsprechende Geschäft übergeben. Das Kinderbüro sorgt mit Hilfe von Spendenmitteln letztendlich dafür, dass jedes Kind auch wirklich das gewünschte Geschenk erhält. Das ist ein schöner und erhaltenswerter Brauch. Gerade in unserem Ortbezirk, in dem es zahlreiche soziale Einrichtungen für Kinder und auch Familien gibt, exemplarisch seien hier genannt - die städtische Einrichtung der Inobhutnahme, die heilpädagogische Tagesgruppe, die diversen Unterkünfte für Wohnungslose und Flüchtlinge - ist hiermit gewährleistet, dass diesen Kindern zu Weihnachten eine besondere Freude gemacht wird. Nicht außer Acht lassen darf man jedoch, dass es im Ortsbezirk 7 laut der "Materialien zur Stadtbeobachtung" Nr.: 26 ca. 900 Familien gibt, die von Arbeitslosengeld II leben. Vor dessen Einführung erhielten diese Familien im Rahmen der Sozialhilfe zu Weihnachten eine Beihilfe, die ihnen ermöglichte, ebenfalls Weihnachten, wenn auch in einem bescheidenen Rahmen, zu feiern. Mit Einführung des Arbeitslosengeld II fielen alle zusätzlich möglichen Beihilfen fort. Gleichzeitig ist dieser Geldbetrag so knapp bemessen, dass ein Ansparen nicht möglich ist. Das bedeutet, dass diese Kinder an Weihnachten entweder leer ausgehen oder dass sich die Eltern verschulden, womit sich ihre prekäre Lebenssituation noch einmal verschlechtert. Aus diesem Grunde beantragt der Ortsbeirat: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat Möglichkeiten und Wege zu finden, dass diese Frankfurter Familien zu Weihnachten eine Beihilfe zur Ausgestaltung des Weihnachtsfestes erhalten. Denkbar wäre hier die Einbeziehung der Stiftung Waisenhaus. Diese ist finanziell gut ausgestattet und ihr Stiftungszweck ist im weitesten Sinne das Wohl der Frankfurter Kinder. Dies analog zu der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 55 € von der Philippi-Stiftung, bzw. dem Allgemeinen Almosenkasten, für alleinstehende Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren, die Grundsicherung erhalten. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 481 2019 Die Vorlage OF 415/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU (= Ablehnung); SPD, FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 623/11 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Rahmen der Parkregelung mit Parkscheibe im Bereich der Einzelhandelsgeschäfte in der Schäfflestraße (vor dem Torbogen stadteinwärts) einen Behindertenparkplatz auszuweisen. Begründung: Mit OF 591/11 wurde ein zeitlich begrenztes Parken mittels Parkscheibe beantragt. In Ergänzung hierzu sollte ein entsprechend zu nutzender Behindertenparkplatz auf dem betreffenden Areal ausgewiesen werden. Es soll damit sichergestellt werden, dass für mobilitätseingeschränkte Personen eine entsprechende Parkmöglichkeit gewährleistet ist, um die umliegenden Geschäfte/Einrichtungen nutzen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5319 2019 Die Vorlage OF 623/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 471 entstanden aus Vorlage: OF 1061/1 vom 01.09.2019 Betreff: "Seenotrettung ist ein Gebot der Humanität" - Ortsbezirk 1 wird sicherer Hafen für aus Seenot gerettete Geflüchtete Der Ortsbezirk 1 erklärt sich zum sicheren Hafen für aus Seenot gerettete Geflüchtete. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die Stadt Frankfurt zum sicheren Hafen für gerettete Geflüchtete. Der Magistrat wird daher aufgefordert, der Bundesregierung anzubieten, freiwillig gemeinsam mit anderen Städten Gerettete von Seenotrettungsschiffen aufzunehmen. 2. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung einzuwirken, das im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Aufnahmeprogramm zügig auf den Weg zu bringen. Begründung: Der Ortsbezirk 1 ist ein vielfältiger Ortsbezirk. Dessen Stadtteile haben längst bewiesen, dass es ein Ortsbezirk ist, in dem Geflüchteten geholfen wird. Die Menschen in den einzelnen Stadtteilen haben vieles bewegt. Die Integrationsleistungen, die die Stadtteile und ihre Bürgerinnen und Bürger erbringen, sind herausragend. Die Menschen auf der Flucht bedürfen dieser Hilfe, und sie wollen sich eine Zukunft bei uns aufbauen. Der Ortsbezirk 1 ist bereit, die Anstrengungen zu intensivieren, um diese Werte und Menschenleben gleichermaßen zu retten. Damit unterstützt auch Frankfurt, wie inzwischen fast 90 weitere deutsche Städte (darunter hessische Kommunen wie Darmstadt und Marburg sowie z. B. die Großstädte Berlin, Hamburg, Köln und München) die Initiative "Seebrücke - Schafft sichere Häfen" und deklariert die Stadt als sicheren Hafen (https://seebruecke.org/startseite/sichere-haefen-in-deutschland/), wie dies auch die Initiative "Seebrücke Frankfurt" unter breitem gesellschaftlichem Zuspruch bei ihrer Großdemonstration am 10. August 2019 erneut forderte. Der im hessischen Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN vereinbarte Plan, ein hessisches Aufnahmeprogramm auf den Weg zu bringen, ist dringend nötig, da dieses Programm es den Kommunen ermöglichen wird, die angebotene Hilfe zu leisten. Die Rettung von in Seenot geratenen Menschen ist eine rechtliche und moralische Verpflichtung. Über 2.200 Geflüchtete sind nach UN-Angaben im vergangenen Jahr im Mittelmeer gestorben; jeden Tag sterben sechs weitere Menschen. Ohne die Arbeit privater Rettungsschiffe wäre diese Zahl noch viel höher. Doch ihre Arbeit wird immer wieder behindert, die Schiffe werden in unterschiedlichen europäischen Häfen festgehalten, es wird ihnen die Einfahrt verwehrt oder es drohen hohe Strafen gegen Kapitäninnen und Kapitäne. Solange eine europäische Lösung nicht in Sicht - geschweige denn in Kraft - ist, muss über freiwillige Hilfe und eine kommunale "Koalition der Willigen" sichergestellt werden, dass europäische Werte nicht nur auf dem Papier stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 627 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 31.10.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 471 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 471 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 471 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 471 wird im Rahmen der Vorlage NR 973 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 471 wird im Rahmen der Vorlage NR 973 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4862, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 § 5026, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2019, OF 1065/1 Betreff: Das Bahnhofsviertel und der öffentliche Raum gehören allen! Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Aktion im Bahnhofviertel von Gesundheitsdezemat, Polizei und Ordnungsamt zur Vertreibung von Drogen konsumierenden und wohnsitzlosen Menschen ist sofort zu beenden. Begründung: Im Bahnhofviertel wird massiv gegen Drogenkonsumierende und wohnsitzlose Menschen vorgegangen. Die gemeinsame Aktion von Gesundheitsdezernat, Polizei, Ordnungsamt und Drogenhilfeeinrichtungen soll den offenen Drogenkonsum im Viertel eindämmen, mit dem Ziel, die Drogenkonsumierenden aus dem Viertel zu verdrängen. Die Polizei zeigt massive Präsenz, kontrolliert Konsument*innen direkt vor den Druckräumen und schreckt diese damit ab. Es wird Drogenkonsumierende untersagt, sich in größeren Gruppen auf der Straße zusammenfinden, ihre Drogen auf der Straße zu nehmen und Gehwege zu "belagern". Dieses repressive ordnungspolitische Vorgehen ist eine klare Abkehr vom Frankfurter Weg in der Drogenpolitik. Das über Jahre aufgebaute Vertrauen der Sozialarbeiter*innen in der Szene wird zerstört, und damit letztlich die Möglichkeit, Menschen zu helfen. Drogenkonsumierende und Wohnsitzlose haben ebenso wie alle anderen Menschen das Recht sich auf der Straße aufzuhalten. Deshalb ist die Aktion von Gesundheitsdezernat, Polizei, Ordnungsamt und Drogenhilfeeinrichtungen sofort zu beenden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 91 Beschluss: Die Vorlage OF 1065/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, 1 GRÜNE, 1 FDP und BFF gegen LINKE., 1 FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5155 entstanden aus Vorlage: OF 1055/1 vom 01.09.2019 Betreff: Informationsstand zum Thema Zwangsprostitution bei der Bahnhofsviertelnacht Der Magistrat wird aufgefordert, bei der nächsten Bahnhofsviertelnacht unter Federführung des Gesundheitsamts und des Frauenreferats einen Informationsstand zum Thema Zwangsprostitution einzurichten. Hier sollen die Besucherinnen und Besucher anhand von entsprechenden Informationsmaterialien für dieses Thema sensibilisiert werden. Begründung: Frankfurt feiert jedes Jahr fröhlich, heiter und ausgelassen die Bahnhofsviertelnacht. Das Bahnhofsviertel ist aber auch eine der Hochburgen der Zwangsprostitution in Deutschland. Die Zwangsprostitution geht einher mit schweren Straftaten zum Nachteil der betroffenen Frauen, die regelmäßig sozial schwach sind und damit finanziell und emotional ausgebeutet werden. Die bisherige Gestaltung der Bahnhofsviertelnacht hat die Tendenz, den Besuchern ein romantisierendes Bild des Rotlichtmilieus zu vermitteln. Verstärkt wird dies noch durch die Bordellführungen, bei denen die Prostituierten einem entwürdigenden "Zooeffekt" ausgesetzt werden. Es ist notwendig, gerade auch bei einer Bahnhofsviertelnacht, ein differenziertes und problemorientiertes Bild der Strukturen im Viertel zu thematisieren und die Besucher hierfür zu sensibilisieren. Ansonsten stellt sich die Veranstaltung als ein unkritisches, unreflektiertes Feiern auf dem Rücken von sozial schwachen Frauen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 143 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1513 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 53 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 464 entstanden aus Vorlage: OF 910/2 vom 30.08.2019 Betreff: Wilhelm-Leuschner-Medaille für vier ehemalige Steuerfahnder aus dem Bankenteam Finanzamt Frankfurt V Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich beim Präsidenten des Hessischen Landtags dafür zu verwenden, dass dieser die vier zwangspensionierten Beamten aus der Steuerfahnder-Affäre zur Verleihung der Wilhelm-Leuschner-Medaille dem Ministerpräsidenten vorschlägt. Begründung: Die höchste Auszeichnung des Landes Hessen ist benannt nach dem Gewerkschafter und sozialdemokratischen Politiker Wilhelm Leuschner, der im Widerstand gegen den Nationalsozialismus starb. Roland Koch als Ministerpräsident a. D. wurde die Wilhelm-Leuschner-Medaille 2017 verliehen. In dessen Amtszeit fiel die Steuerfahnder-Affäre, bei der die Beamten des Bankenteams nach erheblichen Aufklärungserfolgen (beispielsweise zur Stiftung "Zaunkönig" der CDU-Spendenaffäre) unerwartet geschasst wurden. Die "brutalstmögliche Aufklärung" sollte aber doch zumindest dazu geführt haben, dass die Verleihung der höchsten Auszeichnung des Landes Hessen wieder mehr im Geiste Wilhelm Leuschners stattfindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2020, OF 1055/2 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 552 Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Antrag vom 05.02.2021, OF 1335/2 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2323 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 464 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 464 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4860, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 10-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2019, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 464/8 vom 29.07.2019 Betreff: Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 8 gewährleisten - Mindestens den Koalitionsvertrag umsetzen! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Römerkoalition hat im Koalitionsvertrag ab Zeile 751 beschlossen, dass sich "Tariferhöhungen in den Leistungen an die Träger wiederfinden". Der noch immer andauernde Protest der Jugendeinrichtungen mitsamt der Jugendlichen selbst, die "Tage der geschlossenen Tür" hatten, sollte ernst genommen werden. Die Finanzierung der Jugendzentren dient der äußerst wichtigen Kinder- und Jugendarbeit, die besonders in der Nordweststadt einen wichtigen Beitrag zur Sozialisierung der Heranwachsenden leistet. Statt diese Verantwortung wahrzunehmen und die Finanzierung sicherzustellen, werden allerdings laut Medienberichten weitere schulische Aufgaben den Trägern der Jugendzentren aufgebürdet. Gleichzeitig werden Zuschüsse und Mittel für die Träger gekürzt. Eine letzte Zuschusserhöhung diente einer rückwirkenden Lohnerhöhung, die tariflich vereinbart war. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Koalitionsvertrag auch wirklich umzusetzen und die zugesprochenen Tariferhöhungen in der Finanzierung der Träger widerzuspiegeln. Die Finanzierung der freien Träger muss sichergestellt sein, um im Ortsbezirk 8 den unverzichtbaren Beitrag zu Demokratie, Bildung, Erziehung und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien zu gewährleisten. Begründung: Aus den genannten Gründen fordert der Ortsbeirat 8 eine sofortige Ausfinanzierung der freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit. Der andauernde Protest der Jugendzentren, der freien Träger und der Jugendlichen macht deutlich, dass die Lage äußerst ernst ist. Die ausbleibende Finanzierung ist Grund dafür, dass Kinder und Jugendliche bei sozialen Problemen ihre Vertrauenspersonen nicht antreffen können, ihre sozialen Räume nicht nutzen können und vor geschlossenen Türen stehen. Diese Situation ist besonders für den Ortsbezirk 8 untragbar, wo z. B. der Jugendklub "Kleines Zentrum" wegen ausbleibender Finanzierung womöglich langfristig Stellen abbauen und oder im gravierendsten Fall sogar schließen müsste. Das Ergebnis wäre unverantwortbar gegenüber der Beschäftigten der freien Träger, die circa 85 Prozent der Jugendzentren in Frankfurt ausmachen und gegenüber den Jugendlichen. Der Ortsbeirat muss sich besonders im Ortsbezirk 8 um den sozialen Frieden kümmern, wo diese Einrichtungen einen unbezahlbar wichtigen Beitrag dazu leisten. Deshalb ist es auch von großer Bedeutung, die Finanzierung sicherzustellen und perspektivisch eine Grundfinanzierung anzustreben, die keiner Zuschuss- und Antragspolitik bedarf. Dies kann logischerweise nur einhergehen, wenn mit der Kürzungs- und Sparpolitik der Stadt Frankfurt aufgehört wird und der sogenannte Generationsvertrag im Sinne der Jugendlichen auch eingehalten wird. Durch Schließung der Jugendeinrichtungen kann dieser Generationsvertrag nicht im Sinne der Jugendlichen sein. Deshalb ist es wichtig, zumindest den Koalitionsvertrag einzuhalten und perspektivisch mit der Politik des Sparens und des Kürzens zu brechen - denn diese schlägt besonders im sozialen Bereich an, wo die Mängel in der Frankfurter Gesellschaft immer gravierender werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung der KAV am 21.10.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 455 wird zugestimmt. 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 31.10.2019, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 455 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 455 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 43. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.12.2020, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 455 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 455 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 169 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 455 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 81 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 455 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.02.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 455 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 455 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4857, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 § 6848, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 § 7041, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7310, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5063 entstanden aus Vorlage: OF 373/4 vom 25.08.2019 Betreff: Aufstellung von Aschenbechern am Rosengärtchen am Bethanien-Krankenhaus Der Magistrat wird gebeten, am Rosengärtchen am Bethanien-Krankenhaus mehrere Aschenbecher aufzustellen, da dort eine Menge Müll in Form von Zigarettenstummeln vorzufinden ist. Das sieht nicht nur unschön aus; die Reste der Glimmstängel sind als toxischer Sondermüll einzustufen. Begründung: Schon am 5. Mai 2015 wurde im Antrag OF 482/4 über die Aufstellung von Aschenbechern an selbigem Standort im Rahmen eines umfassenden Konzepts zur Belebung und Verschönerung des Rosengärtchens nachgedacht. Die Aschenbecher würden somit eine Teilumsetzung dieses Konzepts darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2171
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2019, OA 448 entstanden aus Vorlage: OF 404/7 vom 22.08.2019 Betreff: Die Zuschüsse für die freien Träger der offenen Jugendhilfe den gestiegenen Personalkosten anpassen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) "Die freien Träger der Sozial- und Jugendhilfe erbringen eine Vielzahl von Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger im Auftrag der Stadt. Wir werden im Verlaufe der Wahlperiode dafür sorgen, dass sich die Tariferhöhungen in den Leistungen an die Träger wiederfinden." So zu lesen in der aktuellen Koalitionsvereinbarung von CDU, SPD und GRÜNEN. Im Widerspruch dazu stehen Presseberichte, in denen zu lesen ist, dass es für die freien Träger der Jugendhilfe seit 2015 keine Erhöhung der Zuschüsse gegeben habe. Die Einrichtungen der offenen Jugendhilfe mit ihren niedrigschwelligen Angeboten sind ein wichtiger Baustein im Rahmen der Hilfen für Kinder und Jugendliche, indem sie sowohl präventive Hilfe anbieten als auch rechtzeitig erkennen, wo ein größerer Unterstützungsbedarf für Kinder und Familien notwendig ist, und hier helfend und beratend tätig werden können. Besonders mit ihren kreativen und musischen Angeboten erschließen die Einrichtungen Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten für Erlebnisse und Erfahrungen, die diesen ansonsten verwehrt bleiben würden. Für all diese Angebote und Aktivitäten ist eine ausreichende und solide Finanzierung notwendig. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in dem kommenden Haushalt ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um den freien Trägern der offenen Jugendhilfe Zuschüsse in einer Höhe zu gewähren, die geeignet sind, die gestiegenen Personalkosten der letzten Jahre auszugleichen. Für die Zukunft soll eine zeitnah e Erhöhung der Zuschüsse möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 27.10.2020, OA 628 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung der KAV am 21.10.2019, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 448 wird zugestimmt. 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 31.10.2019, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 43. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.12.2020, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 628 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 628 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 168 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 628 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 80 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 628 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.02.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und FRANKFURTER (OA 628 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 628 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4856, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 § 6847, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 § 7040, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7309, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2019, OF 1117/6 Betreff: iSTEK und Villa Meister Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030 "Wachstum gestalten- urbane Qualitäten stärken" hat der Magistrat auf Seite 10 unter dem Punkt "1.3 In soziale Infrastruktur investieren" folgende " Handlungsanweisungen" formuliert: "Frankfurt am Main sichert vorausschauend die erforderlichen Flächen für die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur in allen Plangebieten. Sollen bestehende Gemeinbedarfsnutzungen von den jeweiligen Trägern der Einrichtung aufgegeben werden (z.B. von Kirchen, Krankenhäusern, Hochschulen, Polizei, Feuerwehr, kommunalen Verkehrsbetrieben o.ä.) wird bei gegebener Eignung vorrangig eine kommunale Nachnutzung durch Schulen oder andere soziale Infrastruktur angestrebt. Eine stadtplanerische Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf in Wohn oder Mischgebieten wird vermieden, um sukzessive eine Grundstücksreserve für Gemeinbedarfseinrichtungen aufzubauen. Diese wird durch eine aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt geschaffen." Angesichts dieser Zielstellung ist es unerklärlich, warum der Magistrat im Falle der Villa Meister exakt gegenteilig handelt. Der Ortsbeirat mißbilligt daher das Agieren des Magistrats. Die angekündigte hochpreisige Wohnbebauung ist völlig inakzeptabel. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten Warum hat der Magistrat das Objekt nicht gekauft? Wie will der Magistrat sicher stellen, dass auf dem Gelände auch weiterhin soziale Infrastruktur gewährleistet ist? Wie will der Magistrat sicher stellen, dass keine gated area entsteht, der öffentliche Zugang zum Park der Bevölkerung also sicher gestellt wird? Wie will der Magistrat sicher stellen, dass der Pferdeclub dort weiterhin seine, auch sozial wichtige Vereinsarbeit machen kann? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1408 2019 1. Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1117/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Pferdeclub" durch das Wort "Reiterverein" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2019, OF 709/3 Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die folgenden Punkte in den Vortrag M 102 aufzunehmen und ggf. mit dem Eigentümer des Areals nachzuverhandeln und rechtssicher umzusetzen: I. Wohnungsbau Für geförderten Wohnungsbau stehen 30% (15% im 1. und 15% im 2. Förderweg) der für Wohnen vorgesehenen Bruttogeschossfläche zur Verfügung. Die Dauer der Bindungsfrist für geförderten Wohnungsbau beträgt 30 Jahre. II. Kulturelle und soziale Nutzung des Erdgeschosses Die Beteiligung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiative Glauburgbunker und anderer interessierter Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das Erdgeschoss ist sicherzustellen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen in die abschließende Entscheidung der Stadt über die kulturelle/soziale Nutzung des Erdgeschosses einfließen. Der Magistrat erwirbt oder mietet vom Eigentümer der Liegenschaft die EG-Fläche für Zwecke kultureller und sozialer Nutzung. Der Magistrat schließt mit dem Träger/den Trägern kultureller und sozialer Nutzung entsprechende Nutzungsvereinbarungen/Überlassungsverträge ab. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 6 ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 709/3 unter Ziffer I. den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf 50 Prozent zu erhöhen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer I., Ziffer II. erster Absatz und Ziffer II. zweiter Absatz der Vorlage OF 709/3 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 472 2019 Anregung OA 473 2019 1. Die Vorlage M 102 wird unter Hinweis auf OA 472 und OA 473 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 943 wird zugestimmt. 3. a) Der Änderungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 709/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer II. vor den Worten "kulturelle/soziale" bzw. "kultureller und sozialer" jeweils das Wort "stadtteilbezogene" bzw. "stadtteilbezogener" eingefügt wird. 4. Die Vorlage OF 731/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 I. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die Vorlage M 102 wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M 102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat: 1. Für das Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt. 2. Die Mietenentwicklung für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist. 3. Die Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum. 4. Dem Ortsbeirat wird genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der 36. Sitzung (Dezember 2019) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. 5. Der Glauburgplatz und der Spielplatz bleiben während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche wird dauerhaft gesichert (Verweis auf Initiativrecht des Ortsbeirates). 6. Die Baumaßnahme wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, unter kontinuierlicher Messung und Beobachtung und unter laufender Einbeziehung aller Anwohner, insbesondere der Schule und Kita, so durchgeführt und abgesichert, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. II. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben." Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. a) GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SDP (= Enthaltung) b) Ziffer I.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer II. erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer II. zweiter Absatz: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 204/14 Betreff: Bundesweite sozialverträgliche CO2-Steuer jetzt einführen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Einführung einer bundesweiten sozialverträglichen CO2 Steuer aktiv zu fordern und zu unterstützen Begründung: Auch Harheim spürt die Auswirkungen des Klimawandels und sieht die Notwendigkeit, schnell zu handeln, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 204/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 1055/1 Betreff: Informationsstand zum Thema Zwangsprostitution bei der Bahnhofsviertelnacht Der Magistrat wird aufgefordert, bei der nächsten Bahnhofsviertelnacht unter Federführung des Gesundheitsamts und des Frauenreferats einen Informationsstand zum Thema Zwangsprostitution durchzuführen. Hier sollen die Besucherinnen und Besucher anhand von entsprechenden Informationsmaterialien für dieses Thema sensibilisiert werden. Begründung: Frankfurt feiert jedes Jahr fröhlich, heiter und ausgelassen die Bahnhofsviertelnacht. Das Bahnhofsviertel ist aber auch eine der Hochburgen der Zwangsprostitution in Deutschland. Die Zwangsprostitution geht einher mit schweren Straftaten zum Nachteil der betroffenen Frauen, die regelmäßig sozial schwach sind und damit finanziell und emotional ausgebeutet werden. Die bisherige Gestaltung der Bahnhofsviertelnacht hat die Tendenz, den Besuchern ein romantisierendes Bild des Rotlichtmilieus zu vermitteln. Verstärkt wird dies noch durch die Bordellführungen, bei denen die Prostituierten einem entwürdigenden "Zooeffekt" ausgesetzt werden. Es ist notwendig, gerade auch bei einer Bahnhofsviertelnacht ein differenziertes und problemorientiertes Bild der Strukturen im Viertel zu thematisieren und die Besucher hierfür zu sensibilisieren. Ansonsten stellt sich die Veranstaltung als ein unkritisches, unreflektiertes Feiern auf dem Rücken von sozial schwachen Frauen dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5155 2019 Die Vorlage OF 1055/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und 1 U.B. gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und 1 U.B. (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 1404/5 Betreff: Schutz aller Bürger vor Hundekot in der Öffentlichkeit. Entwicklung eines wirksamen Kon-trollsystems zur Verhinderung. Vorgang: OM 5021/19 OBR 5 In Ergänzung des Antrages 1354/5 vom 08.08.2019 wird der Magistrat gebeten, in den Schutz vor Hundekot sämtliche Bürger*innen, alle Straßen und alle Gebäude im Frankfurter Süden einzubeziehen. Er wird darum gebeten, sich nunmehr intensiv mit diesem Thema zu befassen und ein wirksames Kontrollsystem in einem überschaubaren Zeitraum zu entwickeln. Wir bitten gleichzeitig um Mitteilung darüber, wieviel und in welcher Höhe Bußgelder seit 2017 erteilt wurden. Begründung: Die Beschmutzung durch Hundekot nimmt ein immer größeres Ausmaß an. Außer vor Kinder-Einrichtungen (Antrag 1354/5) lassen Hundehalter ihre Hunde vor Geschäften, auf Parkplätzen, zwischen den Fahrzeugen, Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, in Hauseingängen, Seniorenhäusern auf Kellerfenstersimsen, sogar auf Fußgängerüberwegen koten. Da Hundekot für alle Bürger*innen gleichermaßen gesundheitsgefährdend ist, darf es hier keinen Unterschied geben zwischen dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Alten und Jungen und behinderten Menschen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5021 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OF 1404/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 373/4 Betreff: Aufstellung von Aschenbechern am Rosengärtchen am Bethanien-Krankenhaus Der Magistrat wird gebeten am Rosengärtchen am Bethanien-Krankenhaus mehrere Aschenbecher aufzustellen, da dort eine Menge Müll in Form von Zigarettenstummeln vorzufinden ist. Das sieht nicht nur unschön aus; die Reste der Glimmstängel sind als toxischer Sondermüll einzustufen. Begründung: Schon am 05.05. 2015 wurde im Antrag OF 482/4 über die Aufstellung von Aschenbechern an selbigem Standort nachgedacht, im Rahmen eines umfassenden Konzepts zur Belebung und Verschönerung des Rosengärtchens. Die Aschenbecher würden somit eine Teilumsetzung dieses Konzepts darstellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 10.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5063 2019 Die Vorlage OF 373/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 01.08.2019 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus dem Jahr 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage täglich arbeitsbedingt nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewiesen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der Kfz-Verkehr ist an dieser Stelle tagsüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll jedoch zeitnah in diesem Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-Gurion-Ring mit der Seniorenanlage BGR 20. Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus sowie die Einkaufmärkte ALDI und Lidl, eventuell weitere wichtige Anlaufstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 386/7 vom 25.07.2019 Betreff: Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wer der Besitzer der Liegenschaft Königsberger Straße 6 ist; - ob eine weitere Nutzung für diese Liegenschaft von diesem geplant ist, wenn ja, wofür und ab wann; - ob diese Liegenschaft für die Stadt Frankfurt oder eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu erwerben ist; - ob das Gebäude geeignet ist, um dem gewachsenen Bedarf an städtischen oder sozialen Einrichtungen im Industriehof gerecht zu werden; - ob auf dem Grund und Boden sozialer Wohnungsbau entstehen könnte. Begründung: Offensichtlich wird das Gebäude schon längere Zeit nicht genutzt, wie die Fotos zeigen. Da es sich nach Kenntnisstand des Ortsbeirates um Bundeseigentum handeln könnte, wäre das Angebot des Bundesfinanzministers zu nutzen, der zugesagt hat, Bundeseigentum für Kommunen kostengünstig bis gratis zur Verfügung zu stellen, um damit den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Gleichzeitig wird vonseiten des Magistrats immer wieder betont, dass man händeringend geeignete Grundstücke und Immobilien für den Bau neuer Schulen und Kindertagesstätten suche. Ein solcher Bedarf könnte bei der oben genannten Liegenschaft realisiert werden. Bilder: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 21
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4849 entstanden aus Vorlage: OF 1050/6 vom 14.07.2019 Betreff: Höchst: Parkmöglichkeiten rund um den Neubau der Klinik Höchst Vorgang: OM 4115/19 OBR 6; ST 880/19 Der Ortsbeirat 6 begrüßt - wie aus vielen Anregungen ersichtlich - die Einführung von Bewohnerparken oder eine Parkraumbewirtschaftung mit entsprechenden Kontrollen zu deren Umsetzung. Ein solches Großprojekt wie den Neubau der Klinik Höchst zu planen und nicht dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl der Parkplätze für die Klinikbesucher und -mitarbeiter nach dem Neubau in gleicher Zahl wie zuvor zur Verfügung steht, können viele Bürger nicht nachvollziehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zu veranlassen, dass die Besucher der Klinik mittels eines Parkleitsystems zu den bestehenden Parkhäusern (Krankenhaus und Gleisdreieck) geleitet werden. Zu erwartender Parksuchverkehr und erhöhter Parkdruck in dem Wohnquartier sollten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vermieden werden. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Klinik aufzufordern, ihrerseits sowohl online auf der Internetseite der Klinik als auch in Printwerbemedien die genannten Parkhäuser als einzige Parkmöglichkeit anzugeben; 2. das in der Stellungnahme vom 13.05.2019, ST 880, vorgeschlagene Parkraumbewirtschaftungskonzept innerhalb der Stadt zu priorisieren und zur Eröffnung des Klinikneubaus in Betrieb zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4115 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 880 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2098 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei