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Thema

Gesundheit und Soziales

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 1

Ausbesserung und Pflege des Mahnmals „Waisen-Karussell“

10.12.2024 | Aktualisiert am: 08.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1482/1 Betreff: Ausbesserung und Pflege des Mahnmals "Waisen-Karussell" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. In Zusammenarbeit mit der Künstlerin Yael Bartana geeignete Maßnahmen zur Ausbesserung und Pflege des Mahnmals "Waisen-Karussell" zu ergreifen, um einem abgenutzten Erscheinungsbild entgegenzuwirken. 2. Die regelmäßige Wartung und Pflege des Mahnmals sicherzustellen, sodass es dauerhaft einen würdigen und gepflegten Eindruck vermittelt. Begründung: Das Mahnmal "Waisen-Karussell" in Frankfurt am Main erinnert an die sogenannten Kindertransporte während der NS-Zeit. Zwischen November 1938 und dem Kriegsbeginn im September 1939 wurden etwa 20.000 jüdische Kinder und Jugendliche aus Deutschland, Österreich, der Tschechoslowakei und Polen ins Ausland gebracht, um sie vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zu retten. Der Frankfurter Hauptbahnhof war ein zentraler Ausgangspunkt dieser Rettungsaktionen. Das Denkmal befindet sich in Sichtweite des Hauptbahnhofs ungefähr in dem Bereich, in dem sich Eltern und Kinder voneinander verabschieden mussten. Eine Begleitung der Eltern ihrer Kinder bis in den Hauptbahnhof war verboten. Das Mahnmal wurde von der israelischen Künstlerin Yael Bartana gestaltet und am 2. September 2021 der Öffentlichkeit übergeben. Das Kunstwerk stellt ein Kinderkarussell im Stil der 1930er Jahre dar, das funktionsfähig ist, jedoch beim Drehen Widerstand leistet. Dies symbolisiert die schwierige Entscheidung der Eltern, ihre Kinder in eine ungewisse Zukunft zu schicken. Auf den Seiten des Karussells sind die Abschiedsworte "Auf bald, mein Kind", "Auf Wiedersehen, Mutter" und "Auf Wiedersehen, Vater" eingraviert, die die Hoffnung auf ein Wiedersehen ausdrücken, das sich für viele Familien nicht erfüllte. Das "Waisen-Karussell" dient nicht nur als Erinnerung an die historischen Ereignisse, sondern erinnert auch an die Situation heutiger Flüchtlingskinder. Es lädt Passantinnen und Passanten dazu ein, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen und über die Auswirkungen von Flucht und Vertreibung nachzudenken. Ein gepflegtes Erscheinungsbild des Mahnmals ist essenziell, um dessen Wirkung und Botschaft dauerhaft zu bewahren. Ein ungepflegter Zustand wird der Bedeutung des Mahnmals und dem Respekt vor den Opfern nicht gerecht. Der Magistrat soll deshalb dafür sorgen, dass das "Waisen-Karussell" als Symbol für Erinnerungskultur und Menschlichkeit angemessen gepflegt wird. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Ein Haus für Sinti und Roma - Schutz, Begegnung und Unterstützung sicherstellen

10.12.2024 | Aktualisiert am: 08.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1508/1 Betreff: Ein Haus für Sinti und Roma - Schutz, Begegnung und Unterstützung sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Errichtung eines Hauses für Sinti und Roma in Frankfurt am Main zu ermöglichen, das als Schutz- und Begegnungsraum dient und auch die Bedürfnisse der Sinti- und Roma-Familien berücksichtigt. 2. Im Rahmen der Planung sicherzustellen, dass in diesem Haus - Familien zusammenbleiben können, um die soziale und kulturelle Integrität der Gemeinschaft zu wahren. - Räume für Begegnung, Unterstützung und kulturelle Aktivitäten geschaffen werden. - Beratungsangebote und soziale Hilfen zugänglich sind, die auf die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse der Sinti und Roma eingehen. 3. Kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um obdachlose Sinti- und Roma-Familien vorübergehend in städtischen Einrichtungen unterzubringen, ohne diese nach Geschlechtern zu trennen, sodass die Familien zusammenbleiben und sich geschützt und sicher fühlen können. Begründung: Sinti und Roma sind eine bedeutende Minderheit, deren Geschichte und Kultur ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft ist. Leider erleben viele Sinti und Roma bis heute Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Besonders akut ist derzeit die Situation obdachloser Familien, die gezwungen sind, auf der Straße zu schlafen, weil sie sich in den städtischen Unterkünften durch die Trennung nach Geschlechtern nicht ausreichend geschützt fühlen. Ein Haus für Sinti und Roma wäre nicht nur eine sichere Unterkunft für diese Familien, sondern diente zugleich als Zentrum für Begegnung, Bildung und kulturelle Identität. Ein Ort, an dem Traditionen gepflegt und Unterstützung geleistet werden kann, während gleichzeitig der Austausch mit der Stadtgesellschaft gefördert wird. Ein solches Zentrum käme nicht nur den Sinti und Roma zugute, sondern würde auch die Vielfalt und Offenheit Frankfurts unterstreichen. Der Magistrat würde mit diesem Projekt ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und für ein respektvolles Miteinander zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern

17.11.2024 | Aktualisiert am: 20.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1470/1 Betreff: Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Maßnahmen und Projekte zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts er seit 2021 im Ortsbezirk 1 mit Blick auf die einzelnen Stadtteile realisiert hat. Begründung: Ein starkes Gemeinschaftsgefühl fördert Frieden und verhindert soziale Unruhen. Wenn Menschen das Gefühl haben, Teil einer Gemeinschaft zu sein, neigen sie weniger dazu, Konflikte zu provozieren. Gesellschaftlicher Zusammenhalt kann auch zur wirtschaftlichen Stabilität beitragen. Gemeinschaften, die zusammenarbeiten, können effizienter Ressourcen nutzen und Innovation fördern. Ein Gefühl der Zugehörigkeit und Unterstützung innerhalb einer Gemeinschaft hat positive Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Menschen. Einsamkeit und Isolation können zu schweren psychischen und physischen Gesundheitsproblemen führen. Die Förderung des Zusammenhalts hilft, Ungleichheiten abzubauen. Sie kann Diskriminierung und Vorurteile reduzieren und eine gerechtere Gesellschaft schaffen. Gemeinschaften, die eng zusammenarbeiten, sind besser gerüstet, um auf Krisen zu reagieren, sei es eine Naturkatastrophe, eine Wirtschaftskrise oder eine Pandemie. Durch den Zusammenhalt können gemeinsame Werte und Ziele gefestigt werden, was zu einem stärkeren kollektiven Bewusstsein und Handeln führt. Kinder und Jugendliche profitieren besonders von einem starken Gemeinschaftsgefühl. Es bietet ihnen ein unterstützendes Umfeld, das ihre Entwicklung und ihren Lernerfolg fördert. Durch die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts wird also nicht nur das individuelle Wohl gestärkt, sondern auch die gesamte Gesellschaft gefestigt und widerstandsfähiger gemacht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Aufzug Kaisertor schnell in Betrieb nehmen

12.11.2024 | Aktualisiert am: 25.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1453/1 Betreff: Aufzug Kaisertor schnell in Betrieb nehmen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an die Deutsche Bahn / DB InfraGo heranzutreten, um folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum wurde der neu errichtete Aufzug am Kaisertor zur B-Ebene des Hauptbahnhofes bisher noch nicht in Betrieb genommen? 2. Wann wird der Aufzug schnellstmöglich in Betrieb genommen? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Bahn, damit in der Zwischenzeit Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen barrierefrei vom Straßenniveau selbständig in die B-Ebene gelangen können? 4. Wie gedenkt die Bahn künftig Baustellen im und rund um den Hauptbahnhof inklusiv zu planen, so dass Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen künftig auch während der Baumaßnahmen alle Bereiche selbständig erreichen können? Begründung: Die Bahn hinkt in ihrem Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen in der B-Ebene hinterher. Vor allem Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen leiden darunter, dass sie nicht selbständig alle Bereiche des Hauptbahnhofes erreichen können. Bei entsprechender inklusiver Planung hätte der Aufzug sicherlich auch schon zur EM 2024 oder spätestens zu Ende 2024 in Betrieb genommen werden können, ohne das Ende der Baustelle abwarten zu müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5

Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichten

20.09.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2024, OF 1242/5 Betreff: Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichten Vorgang: OM 5050/24 OBR 5; ST 655/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Planungen für den Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum unverzüglich aufzunehmen und die Umnutzung als Wohnraum, wie in der Stellungnahme ST 655/2024 vorgestellt, zu überdenken. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen: 1. Räume für Soziale Beratung: Es sollen Räume für verschiedene Beratungsdienste zur Verfügung stehen, darunter allgemeine Lebensberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Seniorenberatung und weitere soziale Dienstleistungen. 2. Bildungs- und Fortbildungsangebote: Es sind Räume für Bildungsangebote einzurichten, die beispielsweise Kurse zu Sprachen, EDV und Nachhilfe umfassen. 3. Räume für Bürgeramtsaufgaben: Es sollte die Möglichkeit gegeben werden, Behördengänge vor Ort zu erledigen, um die Bürgernähe zu stärken und unnötige Wege zu vermeiden. 4. Besprechungsräume: Es sind Räume für Oberräder Institutionen und Vereine zu schaffen, die für deren regelmäßige Besprechungen und Versammlungen genutzt werden können. Es wird ausdrücklich gebeten, in der Neuplanung keine Wohnungen zu berücksichtigen, sondern den Fokus auf die Schaffung eines funktionalen und für die Gemeinschaft wertvollen Stadtteilzentrums zu legen. Begründung: Der Altbau der Gruneliusschule bietet eine einmalige Chance, ein Stadtteilzentrum in Oberrad zu etablieren, das dringend benötigte soziale, kulturelle und bildungsbezogene Angebote bündelt und leicht zugänglich macht. Der Bedarf an Einrichtungen für soziale Beratung, Bildung und kulturelle Veranstaltungen ist in Oberrad hoch und könnte mit einer entsprechenden Nutzung des Gebäudes optimal gedeckt werden. Zudem bietet ein solches Stadtteilzentrum die Möglichkeit, Bürgern den Zugang zu Amtsdienstleistungen vor Ort zu ermöglichen. Durch die Umplanung zu einem Stadtteilzentrum anstelle der vorgesehenen Wohnnutzung wird ein nachhaltiger und langfristiger Mehrwert für die gesamten Stadtteil geschaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5

Nutzung der alten Fischergewölbe als Gemeinschaftsräume für die Öffentlichkeit

10.09.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2024, OF 1215/5 Betreff: Nutzung der alten Fischergewölbe als Gemeinschaftsräume für die Öffentlichkeit Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen, ob anstelle eines weiteren Cafés in den alten Fischergewölben an der Alten Brücke Gemeinschaftsräume für die Öffentlichkeit eingerichtet werden können. Diese Räume sollen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen und folgende Angebote umfassen: 1. Soziale Beratung: Allgemeine Lebensberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Seniorenberatung, etc. 2. Bildungsangebote: Kurse zu verschiedenen Themen wie Sprachen, EDV, Nachhilfe. 3. Bürgeramt: Möglichkeit, verschiedene Behördengänge vor Ort zu erledigen. 4. Veranstaltungen: Vorträge, Lesungen, Kulturveranstaltungen. Begründung: Die Alten Fischergewölbe an der Alten Brücke bieten eine einzigartige Gelegenheit, die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen sozialer Unterstützung, Bildung und Kultur zu erfüllen. Statt eines weiteren gastronomischen Angebots, wie es vorgeschlagen wurde (siehe Antrag OF 1193/5), würde die Einrichtung von Gemeinschaftsräumen eine breitere und nachhaltigere Nutzung dieses historischen Raumes ermöglichen. Ein weiteres Café, wie es in der Kaimauer am Main bereits existiert, bietet zwar eine angenehme Freizeitoption, jedoch könnte ein sozial und kulturell orientiertes Angebot mehr direkte Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Durch die Einrichtung von Räumen für soziale Beratung, Bildungsangebote und Bürgerdienstleistungen wird die Brücke zwischen den sozialen und behördlichen Bedürfnissen der Menschen und der lokalen Infrastruktur gestärkt. Darüber hinaus könnten Veranstaltungen wie Vorträge und Lesungen das kulturelle Leben im Viertel bereichern und zu einem stärkeren Gemeinschaftsgefühl beitragen. Diese Art der Nutzung könnte den historischen Charakter des Fischergewölbes erhalten und gleichzeitig den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen fördern. Durch die Umgestaltung dieses Raumes in einen Ort der Begegnung und des Austausches könnte der Magistrat dazu beitragen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner weiter zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.08.2024, OF 1193/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5

Feste Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5 einrichten

20.08.2024 | Aktualisiert am: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 1210/5 Betreff: Feste Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5 einrichten Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann auch im Frankfurter Süden feste Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet werden. Begründung: Im Ortsbezirk 5 mehren sich inzwischen wieder die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über rücksichtslos abgestellte E-Scooter. Daher fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wie weit die Verhandlungen mit den Verleihfirmen vorangekommen sind, um in Zukunft feste Abstellplätze für E-Scooter einzurichten. Rücksichtslos abgestellte und häufig umgeworfene E-Scooter stellen eine Behinderung vor allem für ältere und behinderte Menschen dar und verschandeln gleichzeitig das Stadtbild. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1025 2024 Die Vorlage OF 1210/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Abstellflächen E-Scooter Beschwerden

Parteien: CDU, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus an der Paulskirche

12.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2024, OF 1332/1 Betreff: Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus an der Paulskirche Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Sockel des Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus an der Außenmauer der Paulskirche zu verändern oder ergänzen? 2. Welche Konzentrations- und Vernichtungslager sowie Ghettos der Nazis werden auf dem Sockel benannt? Liegt eine Systematik vor? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat das "KZ Katzbach" aus dem Frankfurter Gallus am Mahnmal zu ergänzen? 4. Was plant der Magistrat mit dem Mahnmal im Zuge der Sanierung und Neugestaltung der Paulskirche? Begründung: An der Paulskirche befindet sich seit den 1960er Jahren das Frankfurter Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus. Auf dem Sockel des Mahnmals unterhalb der Statue befinden sich die Namen nationalsozialistischer Lager; der Name des in Frankfurt gelegenen "KZ Katzbach" fehlt jedoch. Fraglich sind Möglichkeiten Sockel oder Mahnmal zu ergänzen und der Umgang mit dem Mahnmal während der Sanierung der Paulskirche. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1003 2024 Die Vorlage OF 1332/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mahnmal Opfer Nationalsozialismus

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5

Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden

20.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 1179/5 Betreff: Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden Der Magistrat möge mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass im Bereich um die Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger in der Mörfelder Landstr. 6 und vor allem auf dem Gehweg vom Südbahnhof zur Servicestelle das ungeregelte Abstellen von E-Scootern unterbunden wird. Begründung: Sehbehinderte Mitarbeitende der Servicestelle bzw.des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH) haben im Mai über Behinderungen und Gefährdungssituationen durch ungeregelt abgestellte E-Scooter im genannten Gebiet berichtet. Dabei wurden bis zu sechs (!) E-Scooter gleichzeitig gezählt, die mehrfach den stark frequentierten Fußweg zwischen Südbahnhof Frankfurt und der Landesgeschäftsstelle des BSBH verstellten. Im Interesse sowohl der seheingeschränkten Mitarbeitenden des BSBH als auch der seheingeschränkten und blinden Besucher der Servicestelle müssen vor den Gefahren, die durch solches Verkehrsrowdytum entstehen, geschützt werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5782 2024 Die Vorlage OF 1179/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

E-Scooter Servicestelle Sehbehinderte

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 13

Ampelanlagen für sehbehinderte und hörbehinderte Menschen sicherer machen

18.06.2024 | Aktualisiert am: 03.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 169/13 Betreff: Ampelanlagen für sehbehinderte und hörbehinderte Menschen sicherer machen Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen, die Ampelanlagen in und um Nieder-Erlenbach so aufzurüsten, dass seh- und hörbehinderte Menschen diese gefahrenlos überqueren können. Begründung: Es gibt auch in Nieder-Erlenbach seh- und hörbehinderte Menschen, die sich frei im Stadtteil und drumherum bewegen. Um ein gefahrloses Überqueren der Straßen, hier insbesondere der L3008 zu ermöglichen, müssen die Ampelanlagen so ausgestattet sein, dass ein Überqueren gefahrlos möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5680 2024 Die Vorlage OF 169/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ampelanlagen sehbehinderte hörbehinderte

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Stellplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern

12.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1255/1 Betreff: Stellplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Stellplatzvergabe seitens der ABG Frankfurt an Bedürftige und finanziell schwächer Gestellte, welche aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen auf einen PKW angewiesen sind, in den Tiefgaragen der ABG Frankfurt erleichtert bzw. subventioniert werden kann, insbesondere in den Wohnobjekten des westlichen Europaviertels wie "EuropaQuartett" und "BELVIVO" der ABG Frankfurt, um eine bessere Auslastung der Tiefgaragen zu erreichen sowie den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten. Begründung: Viele Menschen, welche in den Wohnungen der ABG Frankfurt leben, können sich keinen Stellplatz für über 100,- Euro im Monat leisten. Im Jahr wären dies mehr als 1.200,- Euro. Aus diesem Grund muss unverhältnismäßig lange nach einem freien Stellplatz im öffentlichen Raum gesucht werden, was nicht umweltfreundlich ist oder es wird notgedrungen in zweiter Reihe geparkt, was immer wieder zu Behinderungen führt, insbesondere bei Gegenverkehr oder gegenüber Radfahrenden. Leerstehende Parkplätze erzielen keine Miete. Durch eine bessere Auslastung der Tiefgarage könnte der Parkdruck im öffentlichen Raum reduziert werden und die ABG Frankfurt könnte immerhin etwas Miete erzielen, als wenn man verfügbare Parkflächen ungenutzt ließe. Ein Wohnungskonzern in städtischer Hand sollte auch bei der Stellplatzvergabe auf soziale Belange Rücksicht nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1255/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Teestube Jona

08.04.2024 | Aktualisiert am: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1209/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Teestube Jona Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Unterstützung der Arbeit der Teestube Jona, die mit ihrem Angebot einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung Suchtkranker und Wohnungsloser leistet, werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 25.000,00 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 25.000,00 Euro eingestellt. Diese sollen insbesondere dazu dienen, Anschaffungen für zum Beispiel die Küche oder den Waschraum zu finanzieren. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Mit ihrem Angebot für bedürftige und suchtkranke Menschen am Baseler Platz leistet die Teestube Jona seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung und gesellschaftlichen Teilhabe dieser Personen. Neben dem Gastronomieangebot, das auf den eigenverantwortlichen Umgang mit Geld setzt, werden zudem auch ein Wäscheservice, ein Postservice und sozialarbeiterische Leistungen angeboten. Um die Sanierung der Räumlichkeiten sowie der technischen Geräte, wie zum Beispiel der Waschmaschinen und Trockner zu ermöglichen, wird die Teestube mit diesem Etatantrag über die reguläre institutionelle Förderung hinaus gefördert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 90 2024 Die Vorlage OF 1209/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Parkplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern

07.04.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1226/1 Betreff: Parkplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die ABG Frankfurt zuzugehen, um die Parkplatzvergabe an Bedürftige und sozial schwächer Gestellte in den Tiefgaragen der ABG Frankfurt zu erleichtern, insbesondere in den Wohnobjekten der ABG Frankfurt in der westlichen Europa-Allee, in der westlichen Pariser Straße sowie im Maastrichter Ring, um eine bessere Auslastung der Tiefgaragen zu erreichen sowie den Parkdruck zu mindern. Begründung: Viele Menschen, welche in den Wohnungen der ABG Frankfurt leben, können sich keinen Stellplatz für 100,- Euro im Monat leisten. Im Jahr wären das 1.200,- Euro. Aus diesem Grund muss unverhältnismäßig lange nach einem freien Stellplatz gesucht werden, was nicht umweltfreundlich ist oder es wird notgedrungen in zweiter Reihe geparkt, was immer wieder zu Behinderungen führt, insbesondere bei Gegenverkehr oder gegenüber Radfahrenden. Leerstehende Parkplätze erzielen keine Miete. Durch eine bessere Auslastung der Tiefgarage könnte der Parkdruck im öffentlichen Raum reduziert werden und die ABG Frankfurt könnte immerhin etwas Miete erzielen, als wenn man verfügbare Parkflächen ungenutzt ließe. Für einen Wohnungskonzern in städtischer Hand gehört es sich, auf soziale Belange Rücksicht zu nehmen. Der soziale Wohnungsbau gehört zu den Gründungszielen der ABG Frankfurt. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist der vorrangige Zweck der Gesellschaft eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Bei einer Stellplatzmiete von 100,- Euro im Monat kann von einer sozial verantwortbaren Versorgung der breiten Schichten der Bevölkerung nicht mehr die Rede sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1226/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1226/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Aufsuchende Arbeit im Umfeld der Paul-Hindemith-Schule

16.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1170/1 Betreff: Aufsuchende Arbeit im Umfeld der Paul-Hindemith-Schule Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung einer sozialpädagogischen Fachkraft für zielgerichtete, aufsuchende Jugendarbeit (Vollzeit, alternativ zwei Teilzeitkräfte) im Umfeld der Paul-Hindemith-Schule im Gallus zu ermöglichen, um einer Clique von Jugendlichen, die derzeit durch kleinere und größere Straftaten sowie Psychoterror massiv auffällt, Einhalt zu gebieten. Begründung: Bereits seit geraumer Zeit gibt es im Gallus eine Gruppe von Jugendlichen, die in der Umgebung der Paul-Hindemith-Schule mit kleineren und größeren Delikten auffällt. Es gibt eine Häufung von Vorfällen, die die Schule sowie Schüler*innen betreffen (Einbrüche, Diebstähle, Bedrohungen, versuchte Geld-Erpressungen, Beleidigungen auf offener Straße) und unter diesen Angst verbreiten. Auch die Stadtteilbibliothek ist von Randalen betroffen, dort Angestellte werden beleidigt. Im Jugendhaus ist die Clique aufgrund ihres Verhaltens dort immer wieder mit einem Hausverbot belegt. Es handelt sich um männliche Jugendliche mit unterschiedlichen Migrationshintergründen, zum Teil Schüler, die entweder der Paul-Hindemith-Schule im Gallus verwiesen wurden oder ihr aus Altersgründen entwachsen sind. Der andere Teil der Jugendlichen hat andere Schulen besucht, wohnt aber im Gallus. Teilweise sind sie polizeibekannt oder haben bereits Jugendstrafen bekommen. Bei einigen ist bereits das Jugendamt involviert, Hilfen zur Erziehung wurden teilweise installiert und wieder abgebrochen, zumal sich die Jugendlichen oft entziehen. Es steht zu befürchten, dass die Jugendlichen mit zunehmendem Alter immer mehr in die Kriminalität abrutschen. Um die Situation im Quartier zu beruhigen und mit den betroffenen Jugendlichen Perspektiven zu entwickeln, die eine Alternative zu einer kriminellen Karriere darstellen können, ist die Entwicklung einer tragfähigen Beziehung über einen längeren Zeitraum hinweg notwendig. Dies kann weder von Schule noch Jugendhaus geleistet werden, da man dort jeweils die Gesamtsituation und das gesamte Klientel im Blick haben muss und die anderen Kinder und Jugendlichen geschützt werden müssen. Erfahrungen aus anderen Stadtteilen in vergleichbaren Situationen haben gezeigt, dass aufsuchende Sozialarbeit für eine Entschärfung der Gesamtsituation führen kann. Deswegen ist die Einrichtung einer derartigen Stelle unabdingbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1170/1 wurde zurückgezogen.

Jugendliche Kriminalität Sozialarbeit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Haushalt 2024/2025 Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 unterstützen

15.02.2024 | Aktualisiert am: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2024, OF 1204/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 unterstützen Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, kultureller Bildung und Jugendberufshilfe leisten für uns einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung von kultureller Teilhabe, Demokratie, Stabilität und sozialem Frieden. Soziale Problemlagen und Chancenungleichheiten für Kinder und Jugendliche werden aufgefangen. Seit 2016 wurde für die Finanzierung der Kinder- und Jugendeinrichtungen lediglich eine Anpassung von 3% vorgenommen, was bereits dem "Normalbedarf" seit dem Jahr 2014 (!) nicht gerecht wird. Dies vorausgesetzt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, bzgl. der freien Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1: 1. Eine Gleichbehandlung der Angestellten der freien Träger mit denen der öffentlichen Träger durch Nachholung der Tariferhöhungen in der Finanzierung herzustellen. 2. ausreichende Sachkostenmittel entsprechend der steigenden Miet- und Energiekosten sowie allgemein Inflationsbedingten erhöhten Kosten bereit zu stellen. 3. eine Umstellung der Förderstruktur entsprechend Personalkosten nach TVÖD, Kosten für Mieten und Bewirtschaftung von Gebäuden entsprechend Realkosten und zusätzliche auskömmlicher Sachkostenpauschale (angelehnt an die Förderstruktur der Jugendhilfe in der Schule) auszuarbeiten. Begründung: Die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) umsetzen, sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen. Die Ausgaben für die Träger steigen stetig, eine Zuschusserhöhung an die freien Träger der OKJA hat zwischen 2016 und 2020 nicht stattgefunden. Für den Doppelhaushalt 2020 und 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Personalkosten jährlich durch zusätzliche 3% zu bezuschussen. Diese Zuschusserhöhung blieb ohne weitere Konsultationen in 2021 aus. Die tarifbedingten Personalkostensteigerungen seit 2016 belaufen sich insgesamt auf 2,24 Millionen Euro, hinzu kommen steigende Mieten und Mietnebenkosten, höhere Sachkosten und neue Herausforderungen für die OKJA durch die wachsende Stadt Frankfurt. Gleichbleibende Förderung bei stetig steigenden Kosten entspricht faktisch einer Kürzung. Diese erfahren die Träger der OKJA nun bereits seit mehreren Jahren. Nachdem zunächst "nicht zwingend notwendige" Sachkosten (z.B. Ausflüge) eingespart wurden, sind die Träger mittlerweile gezwungen Personal einzusparen, was mit einer Einschränkung des Angebots einhergeht (kürzere Öffnungszeiten, weniger Plätze/ Angebote usw.). Dies widerspricht sowohl dem andauernden und vermehrten Zuzug ins komplette Stadtgebiet, und im Besonderen ins Gallus, als auch stetig steigenden Herausforderungen und Problemlagen, u.a. verursacht durch die Pandemie und Inflation, von der im Besonderen Kinder- und Jugendliche betroffen sind. Die Mitarbeitenden der Jugend- und Sozialarbeit der öffentlichen Träger werden nach TVÖD bezahlt, welcher jährlich angepasst wird. Den freien Trägern ist es bei gleichbleibender Förderung nicht möglich Tariferhöhungen äquivalent anzupassen, wodurch die Mitarbeitenden der freien Trägerschaft benachteiligt sind. Dadurch sind die Träger im Vergleich zu den städtischen Einrichtungen kaum konkurrenzfähig, was zu zunehmend größeren Problemen führt, geeignete Fachkräfte einzustellen und zu halten. Die Einrichtungen der OKJA sowie die Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Jugendberufshilfe, leisten in Frankfurt seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders beim gegenwärtigen Mangel an Stabilität, drohender Armut und Unsicherheiten bieten die Einrichtungen einen Ort, an dem jungen Menschen ganz individuell und entsprechend ihrer Bedarfe begegnet wird. Die Einrichtungen und Dienste der OKJA sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts: Die OKJA bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachliche differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Sie leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung, hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und trägt damit in großem Maße zu sozialem Frieden in Frankfurt bei. Das strukturelle Defizit fällt zu Lasten der Kinder und Jugendlichen Frankfurts aus. Das öffentlich finanzierte Regelangebot kann nur dann seine Wirksamkeit entfalten, wenn in den Einrichtungen ein Mindeststandard an personeller Abdeckung refinanziert wird. Dies ist jedoch aktuell nicht der Fall! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 85 2024 Die Vorlage OF 1204/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II

06.04.2022 | Aktualisiert am: 04.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2022, OF 140/15 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Vorgang: OA 400/19 OBR 2; ST 642/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen wird auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert. Als Pilotschule, soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Die in dem Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120, genannten Programme ersetzen die "Jugendhilfe in der Schule" an der Otto-Hahn-Schule nicht und gehen am Thema vorbei. Bei der in der Stellungnahme genannten Bewilligung geht es um eine halbe Stelle befristet auf zwei Jahre zur Umsetzung bzw. zum Anstoßen eines Projekts. Was benötigt wird, ist aber eine kontinuierliche Hilfe für Gymnasialschüler, wie sie auch den Haupt- und Realschülern zugutekommt. Begründung: Es ist völlig unverständlich, dass der Magistrat die Erweiterung der "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasialschüler ablehnt. Es ist unbestritten, dass der Bedarf groß ist. So hat der Magistrat erst kürzlich in seiner Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 642, zum Thema Fridays for Future darauf hingewiesen: "Im Rahmen des städtischen Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" z.B. werden Themen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und bearbeitet. Kinder und Jugendliche haben hier die Möglichkeit über dem Unterricht hinaus in Begleitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für sie wichtige Themenfelder zu vertiefen." Warum dies nicht für Gymnasialschüler gelten soll, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 400 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 186 2022 1. Die Vorlage B 120 wird unter Hinweis auf OA 186 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 140/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen

22.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 143/7 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen In der OM 612/21 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5-7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Bisher wurde die OM 612/2021 vom Magistrat nicht beantwortet worden. Ergänzend zu dieser Anfrage, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Prüfung, ob auf dem Gelände ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum oder/ und ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Menschen realisiert werden kann. Begründung: Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung des erworbenen Gebäudes aufdrängt. Gleichzeitig fehlen in Westhausen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Von Bürgerinnen und Bürgern der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5-7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Ebenfalls von Bürgerinnen und Bürgern stammt der Vorschlag auf dem Gelände ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderung zu realisieren. In Kombination mit dem Nachbarschaftszentrum könnte diese Idee dazu beitragen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Nachbarschaftszentrum zu verbessen. Da in der aktuellen Situation dringend Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen benötigt werden und sich die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus zum Sicheren Hafen erklärt hat, sollte sowohl für einen Übergangszeitraum als auch langfristig diese Möglichkeit geprüft werden. Dabei ist auch eine Kombination der Nutzungen zu prüfen. Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafes, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots ist verkehrstechnisch abzulehnen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.02.2022, OF 121/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1868 2022 1. Die Vorlage OF 121/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk 7 mit barrierefreien Spielgeräten ausstatten

17.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2022, OF 140/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk 7 mit barrierefreien Spielgeräten ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Stadtteilen Hausen, Praunheim und Rödelheim des Ortsbezirks ist je ein geeigneter Spielplatz (z.B. am Zehntmarkweg, Niddatal, Bugagelände) mit einem behindertengerechten Spielgerät auszustatten, so dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden. Dafür sind Mittel in Höhe von 20.000 € im Haushalt einzustellen. Begründung: Spielplätze sind wichtige öffentliche Frei-, Bewegungs- und Kontakträume für Kinder, Jugendliche, Eltern bzw. Großeltern und dienen als generationsübergreifender Treff- bzw. Kommunikationspunkt. Kinder und Jugendliche lernen dort das gemeinsame Spielen, den Austausch, sie trainieren die körperliche Bewegungsabläufe und sammeln wichtige Erfahrungen wohnortnah und an der frischen Luft. Aber nicht alle Menschen profitieren von den Spielplätzen. Einerseits fehlen behindertengerechte Spielgeräte wie beispielsweise unterfahrbare Sand- oder Wasserspiele. Andererseits ist auch der Zugang zu den normalen Spielgeräten wie Schaukel oder Rutsche für Eltern im Rollstuhl nicht oder nur teilweise möglich, weil Holzschnipsel oder Sand an diesen Stellen eingebracht ist. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 160 2022 Die Vorlage OF 140/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 7 in Zeiten der Coronakrise unterstützen

17.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2022, OF 141/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 7 in Zeiten der Coronakrise unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Durch die - notwendigen - Einschränkungen in der Pandemie wurden auf sozialer Ebene einige Probleme verschärft und es sind neue aufgetreten. Die technische Infrastruktur für den notwendigen schnellen Umstieg aufs Digitale war ungenügend, und gleichzeitig gab es materielle Einbußen. Vor der Pandemie wurde im neuen Doppelhaushalt für die Kinder- und Jugendeinrichtungen lediglich eine Anpassung von 3% vorgenommen, was bereits dem "Normalbedarf" seit dem Jahr 2014 (!) nicht gerecht wird, wie das gemeinsame Auftreten der Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Ortsbeiratssitzung im Oktober 2019 eindrücklich zeigte. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat 7 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, bzgl. der freien offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 7 (Alte Bäckerei Westhausen, Jugendclub Praunheim, Westside 488, Internationales Jugendcafé, Jugendhaus Hausen, Mezzo-Mezzo, Jugendladen Alt Rödelheim, RAUM), sind im Haushalt 2022 sicherzustellen: - Die Tariferhöhungen in der Finanzierung der Träger in den Jahren vor 2020 sind endlich nachzuholen. - Umgehende Besetzung aller Vollzeitstellen, für die Einhaltung der Hygienekonzepte werden zusätzliche Arbeitsplätze gestellt. - Sachmittel für Investitionen in eine belastbare und zeitgemäße technische sowie online- taugliche Infrastruktur in den Einrichtungen im Ortsbezirk 7 sind zu erhöhen. Begründung: Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Frankfurt leisten seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders beim gegenwärtigen pandemiebedingten Mangel an Stabilität und Sicherheit bieten die Einrichtungen der OKJA einen Platz, an dem jungen Menschen ganz individuell begegnet wird. Einrichtungen und Dienste der OKJA sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts: Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachlich differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Sie leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeits-entwicklung und Bildung, hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und trägt damit in großem Maße zum sozialen Frieden in Frankfurt bei. Die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote in der OKJA umsetzen, sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen. Die Ausgaben für die Träger steigen stetig, eine Zuschusserhöhung an die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit hat zwischen 2016 und 2020 nicht stattgefunden. Die tarifbedingten Personalkostensteigerungen seit 2016 belaufen sich insgesamt auf 2,24 Millionen €, dazu kommen steigende Mieten und Mietnebenkosten, höhere Sachkosten und neue Herausforderungen für die OKJA durch die wachsende Stadt Frankfurt - es fehlen mittlerweile über 30 Vollzeitstellen! Dieses strukturelle Defizit fällt zu Lasten der Kinder und Jugendlichen Frankfurts aus. Das öffentlich finanzierte Regelangebot kann nur dann seine Wirksamkeit entfalten, wenn in den Einrichtungen ein Mindeststandard an personeller Abdeckung refinanziert wird. Dies ist jedoch nicht der Fall! Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der Fraktionen von GRÜNE und SPD wird über die Vorlage OF 141/7 punktweise abgestimmt. Beschluss: Etatanregung EA 161 2022 1. Punkt 1 der Vorlage OF 141/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte von "in den Jahren" bis "nachzuholen" ersetzt werden durch die Worte "zu berücksichtigen". 2. Punkt 2 der Vorlage OF 141/7 wird abgelehnt. 3. Punkt 3 der Vorlage OF 141/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU (= Enthaltung) zu 3.: GRÜNE, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum auf dem ehemaligen Areal der evangelischen Gemeinde in Westhausen

03.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 120/7 Betreff: Soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum auf dem ehemaligen Areal der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: OM 612/21 OBR 7; ST 1361/21 In der OM 612/7/2021 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5-7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Areal ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum eingerichtet werden kann. Begründung: In Westhausen fehlen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Aus der Mitte der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Es lehnt sich an sog. "Polikliniken", wie sie z.B. in Hamburg existieren, an und vereint Gemeinschaftsflächen mit medizinischer Versorgung. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5-7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Mehr Informationen zu den Polikliniken: https://www.poliklinik-syndikat.org/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 120/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Gehwege in der „Albert-Schweitzer-Straße“ behindertenfreundlich gestalten

03.03.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 126/15 Betreff: Gehwege in der "Albert-Schweitzer-Straße" behindertenfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der "Albert-Schweitzer-Straße" rechts ab der Hausnummer 17 und links ab der Hausnummer 70 aufsteigend die Zugangswege zu den Reihenhäusern für Menschen mit Einschränkungen (Blinde, Gehbehinderte) unfallsicherer und leichter erreichbar zu machen, insbesondere durch eine Absenkung der Bordsteine in diesem Bereich. Begründung: Die Reihenhäuser in diesem Bereich sind ausschließlich über Fußwege erreichbar. In dieser Siedlung wohnen mehrere blinde Einwohner. Außerdem müssen Materialtransporte, vom Einkaufswagen bis zum Transportwagen für Gartenerde und Baumaterial, über den Bordstein gehoben werden, was insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen mühsam ist. Eine Absenkung der Bordsteine in diesem Bereich würde die Erreichbarkeit erleichtern und helfen, Unfälle zu vermeiden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1846 2022 Die Vorlage OF 126/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7

Errichtung eines „sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums“

01.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2022, OF 122/7 Betreff: Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich für die Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" in den Gebäuden der Kollwitzstraße 5-7 einzusetzen. Zudem soll geprüft werden, welche konkreten Maßnahmen hierfür von städtischer Seite aus ergriffen werden können. Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung der erworbenen Gebäude aufdrängt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" ist hierauf eine ideale Antwort, da damit sowohl medizinischer als auch sozialer Bedarf vor Ort bestmöglich bedient werden kann. Begründung: Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Zudem besteht ein wissenschaftlicher Konsens über den Zusammenhang von sozialem Status und sozialen Problemen einerseits sowie höhere Krankheitswahrscheinlichkeit und Lebenserwartung andererseits. Dieser Umstand wird in den Sozialwissenschaften auch als sozialer Gradient bezeichnet. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots drängt sich verkehrstechnisch nicht auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 122/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen II

27.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 121/7 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen II Vorgang: OM 612/21 OBR 7 Der Magistrat hat die OM 612 vom 7.9.2021 noch nicht beantwortet. Ergänzend zu dieser Anfrage, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Prüfung, ob auf dem Gelände ein soziales und medizinischen Nachbarschaftszentrums oder/ und ein Wohnprojekt für behinderte Menschen realisiert werden können. Begründung: Beide Vorschläge wurde von Bürgerinnen und Bürgern für die Nutzung des von der Stadt erworbenen Areals gemacht, während insbesondere eine schulische Nutzung, aber auch die Nutzung als KITA von den Bürgerinnen und Bürgern sehr kritisch gesehen werden. Es ist daher sinnvoll auch diese Idee in die Überlegungen zur weiteren Nutzung des Geländes einzubeziehen. In jedem Fall sind - wie in der OM 612/21 dargelegt - Räume einzuplanen, die von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen unproblematisch und kostengünstig genutzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.03.2022, OF 143/7 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1868 2022 1. Die Vorlage OF 121/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

28.01.2022 | Aktualisiert am: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2022, OF 154/4 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Str. in die Weidenbornstraße (Hausnr. 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Str. oder Seckbacher Landstr.) nicht durch falsch parkende Fahrzeuge behindert werden. Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitbake o.ä. gesichert werden. Foto: Google Maps Begründung: An der Einmündung Weidenbornstraße bei Hausnr. 24 sind immer wieder falsch parkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Es ist auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgänger*innen, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2022, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1679 2022 Die Vorlage OF 154/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen

08.01.2022 | Aktualisiert am: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 155/12 Betreff: Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Begründung: Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Kalbach-Riedberger Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens werden immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion, ist das eines Karussells auf dem Piratenspielplatz Da das Grünflächenamt hierfür keine Mittel zur Verfügung stellen konnte, wird das Karussell durch den OBR 12 mit einem Betrag von 11000 Euro aus dem Teilfinanzhaushalt finanziert Der Verein KIAN e.V, durch selbst beauftragte Unternehmen möchte im Frühjahr 2022 dieses umsetzen. Die Mitfinanzierung aus Mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre hier gerechtfertigt gewesen. Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt und nachhaltig umzusetzen. Die bisherige, schleppende Umsetzung ist Menschen mit Beeinträchtigungen nicht würdig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 155/12 wird bis zur Sitzung am 18.03.2022 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 99 2022 Die Vorlage OF 155/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, Volt und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 3

Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderung

06.01.2022 | Aktualisiert am: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 186/3 Betreff: Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderung Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Magistrat zu bitten, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Behinderung so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Begründung: Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Das Nordend ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Nordender Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens wird immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion ist die Installation eines inklusiven Spielgeräts im Günthersburgpark. Da das Grünflächenamt hierfür keine Mittel zur Verfügung stellen konnte, wird die Installation nun durch den Verein Kian e.V. finanziert. Die Mitfinanzierung aus Mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre hier gerechtfertigt gewesen. Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention endlich verstärkt umzusetzen. Die bisherige schleppende Umsetzung ist Menschen mit Behinderung nicht würdig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 186/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 186/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Beratung der Vorlage) 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 216 2022 Die Vorlage OF 186/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Psychologische und sozialpädagogische Angebote an Schulen im Ortsbezirk 11

14.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 163/11 Betreff: Psychologische und sozialpädagogische Angebote an Schulen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten (jeweils differenziert nach Schule): 1. Wie wird der Beratungsbedarf speziell an Schulen im Ortsbezirk 11 eingeschätzt? 2. Welche Jugendhilfeangebote und Angebote der sozialpädagogischen Förderung wurden in 2021 in den Schulen im Ortsbezirk 11 umgesetzt und wie werden sie durch die Schüler*innen angenommen? 3. Welche Schulprojekte des Gesundheitsamts erfolgten 2021 im Ortsbezirk 11? Wie wurden diese angenommen? 4. Welche Erfahrungen wurden mit "Frankfurt zaubert" in 2021 im Ortsbezirk 11 gesammelt? 5. Wird "Löwenstark" auch im Ortsbezirk 11 umgesetzt? Wie wird das angenommen? 6. Gibt es darüber hinaus spezifischen Unterstützungsbedarf oder weiterführende psychologischen und sozialpädagogische Angebote an den Schulen im Ortsbezirk 11? Begründung: Die im Bericht B384 aufgeführten Maßnahmen werden ausdrücklich begrüßt. Das Auskunftsersuchen soll dazu beitragen, ein konkretes Bild für den Ortsbezirk 11 zu entwickeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 270 2022 Die Vorlage OF 163/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Rasengleise für die U 5

13.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 154/10 Betreff: Rasengleise für die U 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der U5 zwischen Endhaltestelle U5 und der Station Sozialzentrum Rasengleise einzurichten. Begründung: Der genannte Bereich ist zurzeit mit Schottergleisen ausgestattet. Um ein weiteres Aufheizen des Stadtteils zu verhindern, sollte überall wo möglich, Begrünung stattfinden. Da dieser Gleisbereich nicht durch Einsatzfahrzeuge genutzt wird, besteht hier die Möglichkeit zur Begrünung und sollte zeitnah umgesetzt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1220 2021 Die Vorlage OF 154/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Abschnitt der U 5 zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Station "Sozialzentrum" Rasengleise eingerichtet werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 3

Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg

11.11.2021 | Aktualisiert am: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 158/3 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, den Magistrat aufzufordern, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend wird die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft von Beginn der Planung an beteiligt - Umgestaltungsmaßnahmen werden am "Arbeitsplan Barrierefreiheit" ausgerichtet. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: - Einmündung Stalburgstr./Lersnerstr.: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen Kreuzung Adlerflychtstr./Sömmerringstr.: alle 4 Übergänge gemäß Arbeitsplan "Barrierefreiheit" nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich! Hermannstr.: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens Einmündung Finkenhofstr.: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden. Querungsmöglichkeit im Rahmen des Platzneugestaltung einplanen Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens. Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg Verbesserung der Querungsmöglichkeit Einmündung Mittelweg: Poller im Weg. Verbesserung Querungsmöglichkeit Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit 2 Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze macht Ladevorgang unmöglich Kreuzung Jahnstr./Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan "Barrierearbeitsplan" gestalten Unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel - ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 158/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1472 2022 Die Vorlage OF 158/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Behindertenarbeitsgemeinschaft" um den Wortlaut "und den Behindertenbeauftragten" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "aufgefordert" durch den Wortlaut "gebeten, zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 3

Parkbevorrechtigung von Krankenhauspersonal analog Anwohnerparkausweisen

10.11.2021 | Aktualisiert am: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 151/3 Betreff: Parkbevorrechtigung von Krankenhauspersonal analog Anwohnerparkausweisen Das Nordend hat in seinem Ortsbezirk 2 Krankenhausstandorte, demnächst kommt wieder ein weiterer dazu. Alle 3 Einrichtungen sind in privater Trägerschaft und arbeiten erfolgreich in ihren medizinischen Schwerpunkten. Diese innenstadtnahe Versorgung ist vielen Menschen sehr wichtig und für Frankfurt auch ein wichtiger Standortfaktor. Daraus ergeben sich allerdings für die Krankenhäuser auch einige Nachteile bei der Personalgewinnung. Der Wohnungsmarkt in Frankfurt ist angespannt und natürlich möchte und kann auch nicht jeder in der Stadt wohnen. Im Gegensatz zu Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft, mit staatlicher Subventionierung muss ein privater Krankenhausträger u.a. auch die Kosten für ein Jobticket aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften, in Fallpauschalen sind diese Kosten nicht einbezogen. Die aktuell eingeführte Parkraumbewirtschaftung macht es für Pendlerinnen und Pendler unattraktiver öffentlichen Parkraum während der Arbeitszeit zu nutzen. Dies war durchaus ein Ziel des Konzeptes. Bei den Krankenhäusern führt dies allerdings zu einer Wettbewerbsverzerrung, die nicht im Sinn der Stadt Frankfurt sein kann. Es muss hier eine Möglichkeit gefunden werden die in pflegenden und medizinischen Berufen Tätigen in Frankfurt zu halten und sie nicht ans Umland zu verlieren. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern ein Konzept zu entwickeln, wie es den innerstädtischen Kliniken ermöglicht werden kann Parkbevorrechtigungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugeben mit denen sie im Umfeld der Krankenhäuser analog der aktuellen Anwohner*innenparkausweisregelung parken können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 151/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 151/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 151/3 wird trotz der Maßgabe, dass im Antragstenor der Wortlaut "Wettbewerbsverzerrung, die" durch den Wortlaut "Wettbewerbsverzerrung und einer Benachteiligung vieler Beschäftigter, was" ersetzt wird, abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme mit Zusatz)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 3

Einrichtung eines Behindertenparkplatzes

04.11.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 141/3 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der podologischen Praxis Podologikum Rheinmain in der Sternstraße 36 einen Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: Die Praxis wird von vielen behinderten und in ihrer Gehfähigkeit stark eingeschränkten Menschen besucht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1282 2021 Die Vorlage OF 141/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Behindertenparkplatz" um den Wortlaut "in den Praxiszeiten von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel

11.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 172/1 Betreff: Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Vorgang: B 286/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, im Rahmen des Frankfurter Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel einzurichten nach den positiven Vorbildern im Gallus und im Gutleut. Dies wird bereits im jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" als wünschenswert betrachtet. Begründung: Das Bahnhofsviertel erfüllt alle Voraussetzungen für die Einrichtung eines Quartiersmanagements. Es ist derzeit ein Ort, der für alle Akteure - Anwohnende, Gewerbetreibende, Sozialarbeitende, marginalisierte Gruppen - wenig positive Impulse ausstrahlt. Corona hat als "Brandbeschleuniger" gewirkt und das soziale Auseinanderdriften leider noch beschleunigt. Ein Quartiersmanagement leistet einen großen Beitrag zur sozialen Stadtteilentwicklung und fungiert vor nach dem Motto der aktiven Nachbarschaft "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" als niedrigschwellige Koordinierungs- und Begegnungsstätte aller Menschen im Viertel. Es ermöglicht den Austausch, das Entstehen von Netzwerken und allen Bewohner*innen werden Möglichkeiten der Partizipation, Zugehörigkeit und Inklusion eröffnet. Spannungen werden erkannt und entschärft, der Gemeinsinn und das gegenseitige Verständnis gestärkt. Es könnte ein Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil entstehen und eine Stärkung der Eigeninitiative in Bezug auf eigene Bedarfe und Veränderungswünsche. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main", in der ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel als wünschenswert betrachtet wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2021, B 286 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 89 2021 Die Vorlage OF 172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Höchst: Anbringen einer Informationstafel am Bismarckdenkmal

03.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 184/6 Betreff: Höchst: Anbringen einer Informationstafel am Bismarckdenkmal Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Informationstafel am Bismarckdenkmal in Höchst anzubringen, die die Zusammenhänge der Kaiserzeit und des Kolonialismus erläutert und tiefere Informationen über einen QR-Code zur Verfügung stellt. Für die Informationstafel gibt der Ortsbeirat 1000 € aus seinem Budget dazu. Begründung: Für Fürst Otto von Bismarck, dessen Politik fast 30 Jahre die Geschicke Preußens und Deutschlands bestimmte, wurde 1899 in Höchst ein Denkmal errichtet. "Nicht durch Reden oder Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Eisen und Blut", rief er in einer seiner ersten Reden den preußischen Abgeordneten zu (https://de.wikipedia.org/wiki/Blut_und_Eisen). In drei Kriegen entstand so unter Preußens Führung Deutschland in den damaligen Grenzen. Menschenverachtung, Unterdrückung der Arbeiterbewegung durch die "Sozialistengesetze", Ablehnung des Parlamentarismus steckten den Rahmen seiner Innenpolitik ab. Mit der von ihm 1884 einberufenen Berliner Konferenz unterstützte er die Interessen deutscher Kolonialpolitik. Eine öffentliche Verehrung setzte ein, die bis heute ihre Spuren in Denkmälern, Straßennamen, Namen von Schiffen, Namen von Orten in den ehemaligen deutschen Kolonien, einer Büste in der Walhalla - bis hin zu Alltäglichem wie "Bismarckhering" hinterlassen hat. Es ist ihm gelungen, als Reichseiniger und Begründer des deutschen Sozialsystems einen Platz im deutschen Geschichtsbewusstsein zu finden. Erst in jüngerer Zeit setzt ein Nachdenken über Bismarck ein, das zu einer notwendigen Revision seines Geschichtsbildes führen sollte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 43 2021 Die Vorlage OF 184/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Für die Informationstafel stellt der Ortsbeirat einen Betrag in Höhe von maximal 1.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung." Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1

Einen Stadtteil-Sportentwicklungsplan für das Gallus

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 128/1 Betreff: Einen Stadtteil-Sportentwicklungsplan für das Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Stadtteil-Sportentwicklungsplan für das Gallus erstellen zu lassen und dabei insbesondere die Sport- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Frauen, Eltern mit Kindern Ältere und Menschen mit Behinderungen differenziert zu betrachten und die Entwicklungsmöglichkeiten der ein-zelnen Angebote darzulegen. Der Stadtteil-Sportentwicklungsplan soll alle Bevölkerungsgruppen mit ihren Bezügen zu Freiraum-, Stadt-, Jugend- und Schulentwicklungsplanung berücksichtigen. Um eine möglichst bedarfsgerechte und vielfältige Planung zu erstellen, soll eine Stärken-Schwächen-Analyse für den Stadtteil hinsichtlich der Versorgung mit Sportanlagen, Bewegungsräumen, Sport- und Bewegungs-angeboten erstellt sowie eine Bevölkerungsbefragung durchgeführt werden. Schließlich soll sowohl der Vereinssport als wichtige soziale Komponente, als auch der informelle Sport im Gallus gefördert werden. Begründung: Unter dem Aspekt des sich ändernden Freizeit- und Sportverhaltens und der wachsenden Bevölkerung im Gallus sowie der pandemiebedingten Streichung einiger Angebote sollten bisherige Konzepte überdacht werden und neue Ideen in zukünftige Planungen einfließen. 2019 wurde das Nordend als sehr dicht bebauter Stadtteil für eine Sportentwicklungsplanung ausgewählt. Wegen des erheblichen Zuzugs und Bevölkerungswachstums der vergangenen Jahre ist es höchste Zeit für einen Stadtteil-Sportentwicklungsplan auch für das Gallus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 68 2021 Die Vorlage OF 128/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen

22.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 124/1 Betreff: Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurden die publikumsträchtigen Gebiete, für die das Alkoholverbot nach CoKoBeV erlassen wurde, ermittelt? 2. Aus welchen Gründen wurde die Niddastraße in den Geltungsbereich einbezogen? 3. Hat es Absprachen und Austausch zwischen dem Ordnungsamt als Erlassbehörde und a) dem Gesundheitsamt als Spezialist für Covid-19 gegeben? b) dem Drogendezernat bezüglich der besonderen Belange und der Betroffenheit suchtkranker (unter anderem alkoholkranker) Menschen gegeben? c) der Polizei (v.a. OSSIP) bezüglich der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots (zum Beispiel in der Niddastraße) gegeben? 4. Bestand rückblickend nach heutiger Einschätzung der thematisch befassten Behörden der Stadt Frankfurt (insbesondere Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Drogendezernat) eine unbillige Härte, soweit das nach CoKoBeV erlassene örtlich beschränkte Alkoholverbot alkoholkranke wohnungslose Menschen betraf, die sich regelmäßig auf den vom Alkoholverbot nach CoKoBeV betroffenen Straßen und Plätzen, insbesondere der Niddastraße, aufhalten, und die aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit beim Konsum von Alkohol keine Rückzugsmöglichkeiten haben? 5. Wurde derzeit bei Erlass des Alkoholverbots nach CoKoBeV geprüft, ob solche unbilligen Härten bestehen und damit das Alkoholverbot gegenüber den so Betroffenen unverhältnismäßig sein könnte? a) Falls (5) ja: Wurde erwogen, eine Ausnahmeregelung für die so Betroffenen in die Allgemeinverfügung aufzunehmen? b) Falls (5) ja: Wurde erwogen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere der Stadtpolizei, anzuweisen, das Alkoholverbot gegenüber alkoholkranken wohnungslosen Menschen nicht oder nur eingeschränkt umzusetzen? 6. Wurden die Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wurde die Wirksamkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 8. Würde die Wirksamkeit des Alkoholverbots auf publikumsträchtigen Plätzen durch eine Ausnahmeregelung für alkoholkranke wohnungslose Menschen nach Einschätzung des Ordnungsamtes und des Gesundheitsamtes verringert? Begründung: Das zur Eindämmung der Coronapandemie angeordnete örtlich beschränkte Alkoholverbot auf diversen Frankfurter Straßen und Plätzen galt insbesondere in verschiedenen Gebieten des OBR 1. Dabei leben im Gebiet des OBR 1 insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot sollte eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Auf der Niddastraße zum Beispiel halten sich jedoch überwiegend (alkohol)süchtige Menschen auf. "Publikum" im Sinne der CoKoBeV und Passanten meiden hingegen diese Straße tendenziell. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt das Alkoholverbot eine unbillige Härte dar und ist daher unverhältnismäßig. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 141 2021 Die Vorlage OF 124/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14

Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße AltHarheim in „Hans-Krauße-Platz“

18.06.2021 | Aktualisiert am: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 17/14 Betreff: Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vorsitzender des Vereinsrings für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch als Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial schwächere eingesetzt. Mit einer Benennung dieses Platzes mit seinem Namen sehen wir sein Wirken zumindest Ansatzweise gewürdigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 2 2021 Die Vorlage OF 17/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle Pro Familia am Palmengarten

15.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 115/2 Betreff: Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle Pro Familia am Palmengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der momentane Demonstrationsstandort (Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße) der Abtreibungsgegner so verlegt werden kann, dass Frauen, die auf der Bockenheimer Landstraße oder der Beethovenstraße den Weg zur Beratungsstelle nehmen, nicht an diesen vorbeimüssen. 2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim hessischen Ministerium für Soziales aktiv dafür einzusetzen, dass das Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatung, auch bei einem Abflauen der Corona Pandemie, durch die Beratungsstellen weiterhin online durchgeführt werden kann. Begründung: 1.Der Ortsbeirat sieht die Bemühungen der Stadt sowie der Versammlungsbehörde die "Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken" des hessischen Innenministeriums umzusetzen und begrüßt das der Protest der Abtreibungsgegner nicht länger in Sicht- und Hörweite der Beratungsstelle Pro Familia im Westend stattfinden darf. Zugleich weist der Ortsbeirat daraufhin, dass der derzeitige Standtort sowie die Intention der Protestierenden bei der Standortwahl immer noch darauf abzielt - wie es die erwähnte Handreichung formuliert - "die schwangere Frau in ihrer Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen". Es wird daher darum gebeten den Weg zur Beratungsstelle über die Bockenheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Haltestellen Westend/Bockenheimer Warte sowie den Zugang über die Beethovenstraße von solchen Protesten freizuhalten. Eine Versammlung im Bereich des Ortsbezirks ist an vielen anderen öffentlichen Plätzen möglich. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen einer Vielzahl von Bürger*innen in unserem Ortsbezirk, die sich über jene Proteste zu Beginn des Jahres beschwert haben. 2. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für Frauen, die eine Abtreibung vollziehen möchten, gesetzlich verpflichtend, in Frankfurt berät Pro Familia über 1500 Frauen jährlich. Während der Corona Pandemie ist es den Beratungsstellen der Pro Familia temporär erlaubt, diese Schwangerschaftskonfliktberatung auch online durchzuführen und den entsprechenden Beratungsschein auszustellen. Die Möglichkeit der Onlineberatung bietet mehrere Vorteile, unter anderem eine vereinfachte Terminfindung bspw. auch für betroffene Paare, die nicht am gleichen Ort wohnen. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit sich in einer selbstgewählten Umgebung mit der Beratung auseinanderzusetzen sowie die Sicherheit nicht in eine Konfrontation mit Abtreibungsgegner*innen zu geraten. Der Einsatz des Oberbürgermeisters für eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Onlineberatung ist mehr als ein unterstützendes Signal, sondern eine ganz konkrete, alltägliche Hilfe für alle jene Frauen, die sich in der Notwendigkeit einer Schwangerschaftskonfliktberatung wiederfinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 485 2021 Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Einrichtung eines nachschulischen Betreuungsangebots für Grundschulkinder in den Räumen des Reha-Zentrums West

18.05.2021 | Aktualisiert am: 09.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 12/7 Betreff: Einrichtung eines nachschulischen Betreuungsangebots für Grundschulkinder in den Räumen des Reha-Zentrums West Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die leer stehenden Räume im Sozial- und Rehazentrum West, die als Tagesstätte für psychisch kranke Senior:innen geplant waren, für ein nachschulisches Betreuungsangebot für Grundschulkinder genutzt werden können. Begründung: Im Rahmen der vor einigen Jahren erfolgten Sanierung des Zentrums wurde das Schwimmbecken beseitigt. Dadurch wurden zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen. Es erfolgten verschiedene vergebliche Bemühungen, in ihnen ein sinnvolles Angebot zu installieren. Schließlich richtete das Sozialwerk Main-Taunus - ein sozialer Träger, der psychisch erkrankte Menschen betreut und unterstützt - in diesen Räumen eine Tagesstätte für psychisch kranke Senior:innen ein. Dieses Angebot wurde jedoch nie realisiert. Seit dieser Zeit stehen zwei vollständig und liebevoll eingerichtete Räume, einschließlich der dazugehörigen Sanitäranlage, leer. Es böte sich deshalb an, diese Räume für ein nachschulisches Betreuungsangebot für Rödelheimer Grundschulkinder zu nutzen. Gleichzeitig könnten beide Altersgruppen, die Kinder und die Senior:innen, von diesem Nebeneinander profitieren. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 12/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 4

Verabschiedung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern

20.04.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 13/4 Betreff: Verabschiedung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern Der Ortsvorsteher wird gebeten die Sozialbezirksvorsteher und -vorsteherinnen sowie die Sozialpfleger und -pflegerinnen des Ortsbeirates 4 der letzten Wahlperiode in einer eigenen Veranstaltung gebührend zu verabschieden und Ihnen eine (Sach-)Anerkennung aus dem Ortsbeiratsbudget zukommen zu lassen. Begründung: Die Arbeit der oben genannten ehrenamtlichen Kräfte findet in der Regel im Hintergrund statt, hat für die Betreuten aber existentielle Bedeutung. Häufig entscheiden sich dabei Schicksale und Existenzen. Um wenigstens eine kleine Anerkennung und Würdigung zurückzugeben, wäre dies eine geeignete Veranstaltung, auch um die "Neuen" Kräfte kennenzulernen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 13/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Ferienspiele in den Osterferien

22.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2021, OF 1343/2 Betreff: Ferienspiele in den Osterferien Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für Veranstalter von Ferienaktivitäten für Kinder und Jugendliche (Vereine, soziale Träger etc) Regelungen zu formulieren, unter denen diese Institutionen Aktivitäten in den Osterferien 2022 anbieten können. Zu den Rahmenbedingungen zählen insbesondere Gruppengrößen, Art der Aktivitäten, Maskenpflicht, Schnelltests. Begründung: Familien sind durch die Schulschließungen besonderen Belastungen ausgesetzt. Eine Möglichkeit der Unterstützung sind organisierte Ferienaktivitäten, die Kindern und Jugendlichen Kontakte und Freude ermöglichen und die Eltern entlasten. Nicht jede Familie verfügt über ein soziales Netz. Wichtig ist natürlich, dass die geplanten Aktivitäten unter Berücksichtigung der Bedingungen sicher stattfinden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7248 2021 Die Vorlage OF 1343/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Zahl "2022" durch die Zahl "2021" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 6

E-Ladesäulen

06.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1494/6 Betreff: E-Ladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob im Zusammenhang mit dem Neubau des Klinikums Höchst bei den geplanten Parkplätzen bei den E-Ladesäulen dem inzwischen gestiegenen Bedarf Rechnung getragen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Magistrat gebeten, diese noch einzuplanen. Begründung: Der Neubau des Klinikums Höchst bietet jetzt gerade die Möglichkeit, bei den Parkplätzen eine ausreichende Zahl von E-Ladesäulen einzuplanen. Im Verlauf der Planungsphase ist der Bedarf schon gestiegen und wird in Zukunft stetig steigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7290 2021 Die Vorlage OF 1494/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm

26.01.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2021, OF 1307/2 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Finanzierung einer Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm stellt der OBR 2 dem Kulturamt aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 1.500,- EUR zur Verfügung. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Kulturamt und dem Institut für Stadtgeschichte wird um folgenden Wortlaut auf der Gedenktafel gebeten: Erich Fromm 1900-1980 Hier wurde am 23. März 1900 der Psychoanalytiker und Sozialphilosoph Erich Fromm als Sohn jüdisch-orthodoxer Eltern geboren. Als Mitbegründer des "Freien Jüdischen Lehrhauses" gab Fromm in den frühen 1920er Jahren der jüdischen Gemeinde seiner Heimatstadt wertvolle Impulse. 1929 gründete Fromm mit anderen das Frankfurter Psychoanalytische Institut. Er war Mitglied und Dozent des Instituts für Sozialforschung der Universität, aus dem die "Frankfurter Schule" hervorging. Nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" emigrierte Erich Fromm in die USA. Er leistete grundlegende Beiträge zur sozialpsychologischen Forschung und entwickelte in "Die Furcht vor der Freiheit" das Konzept des autoritären Charakters. Mit seinen späteren Werken "Die Kunst des Liebens" und "Haben oder Sein", die in über 40 Sprachen übersetzt wurden, versuchte Fromm, dem modernen Menschen die wesentlichen Voraussetzungen menschlicher Existenz bewusst zu machen. Begründung: Würdigung des Geisteslebens im Westend. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 518 2021 Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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Antrag Ortsbeirat 5

Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen

04.01.2021 | Aktualisiert am: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 1860/5 Betreff: Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Beginn der Amtsperiode nach der Kommunalwahl 2021, die Sozialbezirke in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen wie folgt neu zuzuschneiden: Sozialbezirk 1: Stadtbezirk 332 (entspricht dem Stadtbezirk 5.29) Sozialbezirk 2: Stadtbezirk 323 (entspricht dem Stadtbezirk 5.30) Sozialbezirk 3: Stadtbezirk 300, 331 (entspricht dem Stadtbezirk 5.31) Sozialbezirk 4: Stadtbezirk 321, 324 & 322 (entspricht dem Stadtbezirk 5.32 & 5.33) Sozialbezirk 5: Stadtbezirke 325, 326, 327, 328, 329 (entspricht dem Stadtbezirk 5.34) Begründung: Mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2016 - Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern - können in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen noch 5 Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ernannt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Sozialbezirk entfallen muss. Der Ortsbeirat hält diesen Vorschlag für sinnvoll. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2020, OF 1840/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7175 2021 1. Die Vorlage OF 1840/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1860/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 2

Gehraumüberwachung tut not

30.12.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1268/2 Betreff: Gehraumüberwachung tut not Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Personal der Parkraumüberwachung zusätzlich zur Gehraumüberwachung eingesetzt werden kann, die behindernd und gefährdend auf Gehwegen abgestellte Motorräder, E-Roller, Fahrräder und Lastenräder erfaßt; 2. und wenn ja, ob und in welcher Höhe zusätzliches Personal dafür erforderlich wäre; 3. sowie welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, derartige behindernde und gefährdende Fahrzeuge beseitigen zu lassen, wenn kein Eigentümer zu ermitteln ist. Begründung: Das Personal der Parkraumüberwachung nutzt selbst die Gehwege, erkennt also unmittelbar und ohne jeden Zusatzaufwand die Problematik eines störend abgestellten Fahrzeugs. Da die meisten Radfahrer ihre Räder platzsparend an den Gehwegrändern abstellen, entstehen Probleme in der Regel durch Motorräder, E-Roller und Lastenräder, so daß der Zusatzaufwand des Personals sich in Grenzen hielte. Gleichwohl stellen die Problemfälle erhebliche Belästigungen und Gefahrenpotentiale dar, so daß eine Duldung zumindest aus Sicht der Fußgänger und insbesondere der Behinderten mit Rollstuhl, der Sehbehinderten und der Menschen mit Kinderwagen inakzeptabel ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1901 2021 Die Vorlage OF 1268/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 1

Endlich neue Wege in der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit gehen: Die Menschen runter von der Straße holen und den Modellversuch „Housing First“ in Frankfurt starten!

14.12.2020 | Aktualisiert am: 23.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1525/1 Betreff: Endlich neue Wege in der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit gehen: Die Menschen runter von der Straße holen und den Modellversuch "Housing First" in Frankfurt starten! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Modellversuch "Housing First" - ggf. nach Vorbildern in Helsinki, Berlin und Düsseldorf - in Frankfurt am Main, insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt, zu starten, um neue Wege in der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit zu gehen. Begründung: Oft wird Obdachlosen nur vorübergehend geholfen: Notunterkünfte, Kältebusse, Suppenküchen - das alles löst kurzfristige Probleme, verändert die Lebenssituation der Betroffenen aber nicht. Wer weg will von der Straße, muss Hürden überwinden, denn in der Obdachlosenhilfe wird normalerweise nach dem sogenannten Stufenmodell gearbeitet: Betroffene müssen zum Beispiel zunächst ihre Alkoholabhängigkeit in den Griff bekommen und dann im betreuten Wohnen beweisen, dass sie selbstständig genug sind - erst am Ende bekommen sie eine eigene Wohnung. Manche Leute schaffen es aber nicht, ihre Lebenssituation grundlegend zu verändern. Deshalb geht das Modell "Housing First" einen anderen Weg: Am Anfang steht die eigene Wohnung, dort können die Betroffenen dann in Ruhe versuchen, ihre Suchtprobleme oder psychischen Krankheiten in den Griff zu bekommen. Wer eingezogen ist, kann theoretisch für immer bleiben, der Mietvertrag gilt bedingungslos. Alle Hilfsangebote sind freiwillig: Auf Wunsch besuchen Sozialarbeiter die Mieterinnen und Mieter zu Hause, worüber gesprochen wird, entscheiden die Betroffenen. Wer Wohnungen an Obdachlose vermitteln will, braucht zunächst einmal Wohnungen. Das Housing-First-Konzept sieht vor, dass der soziale Träger eines entsprechenden Projektes nicht auch der Vermieter sein darf. Die Idee dahinter: Das Mietverhältnis soll nicht davon beeinflusst werden, ob und wenn ja wie die Betroffenen an Hilfsangeboten teilnehmen. Deshalb muss etwa Housing First Berlin auf dem Berliner Wohnungsmarkt suchen, das heißt: herumtelefonieren und Wohnungen besichtigen wie Privatpersonen auch. Kriterien dieses Modells: Um die Miete zahlen zu können, muss der Bewerber oder die Bewerberin einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Außerdem muss die Wohnungslosigkeit mindestens ein Jahr andauern, und es muss eine vielschichtige Problemlage geben, zum Beispiel durch eine zusätzliche Suchterkrankung. Wer bereits Hilfe bekommt, etwa in betreutem Wohnen, kann sich nicht mehr für Housing First bewerben. Mit anderen Worten: Housing First richtet sich an Härtefälle - zum Beispiel Menschen, die seit vielen Jahren auf der Straße leben und drogensüchtig sind. Der Magistrat sollte nach Vorbildern in Helsinki, Berlin, Düsseldorf und Wien neue Wege in der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit gehen, um diese Problemlagen nachhaltiger anzugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1892 2021 Die Vorlage OF 1525/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit sich ein Modellversuch "Housing First" - gegebenenfalls nach Vorbildern in Helsinki, Berlin und Düsseldorf - in Frankfurt am Main, insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt, starten lässt, um neue Wege in der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit zu gehen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Drogenabhängigen und Obdachlosen eine sinnvolle Beschäftigung geben, statt sie zu vertreiben!

14.12.2020 | Aktualisiert am: 23.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1524/1 Betreff: Drogenabhängigen und Obdachlosen eine sinnvolle Beschäftigung geben, statt sie zu vertreiben! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Wege zu finden, Drogenabhängigen, Obdach- und Wohnungslosen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel eine Aufgabe, Tagesstruktur und Taschengeld zu vermitteln, insbesondere mit der Reinigung von Straßen, mit einer Müll-Sammlung oder dem Verteilen von Informations material gegen Entgelt zu beschäftigen. Begründung: Drogenabhängigkeit, Obdach- und Wohnungslosigkeit zählen wohl zum schlimmsten sozialen Leid und sind leider schwer zu bekämpfen, obwohl soziale Träger sehr viel leisten. Seit Jahren wird zudem, vor allem in diesem Ortsbezirk, darüber geklagt, dass Wohnsitzlose und Drogenabhängige die Flussstraßen des Frankfurter Bahnhofgebietes und die Parkanlagen belagern und beschmutzen, Wohnhaus-Eingänge und Eingänge von Gaststätten, Ladengeschäften und Hotels versperren und Passanten belästigen. Die Strategie, Drogenabhängige von bestimmten Orten zu vertreiben, führt solange zu polizeilichen Misserfolgen, wie man diesem Personenkreis nicht Rückzugsmöglichkeiten an bestimmten Orten anbieten kann, wo sie sich aufhalten könnten. Auch die begrüßenswerte Idee, mit einer gemischten Streife von einem Sozialarbeiter zusammen mit einem Schutzpolizeibeamten für eine Auflösung von Ansammlungen in der Drogenszene zu sorgen, stößt an Grenzen, solange sie nicht in aller Freundlichkeit die Drogenabhängigen in eine bestimmte Drogenhilfe-Einrichtung, an einen bestimmten Aufenthaltsort oder in einen Park verweisen können. Ein praktikabler Lösungsweg bleibt bislang nahezu ungenutzt: Der Weg der Beschäftigung! Jedermann weiß, dass die Sinnlosigkeit des Daseins für die meisten Menschen, auch für Drogenabhängige, kein süßes Nichtstun bedeutet, sondern zur stresshaften Jagd nach Geld und Drogenration, zur Verzweiflung darüber, für die Gesellschaft unnütz zu sein, zu Krankheit, Elend und Verwahrlosung führen kann. Wer jemals durch karitative Tätigkeit unmittelbaren Kontakt mit Drogenabhängigen und Obdachlosen hatte, kann diese Erfahrung machen. Daher kann und muss ein gangbarer und nachhaltiger Weg gefunden werden, Drogenabhängigen eine Aufgabe, Tagesstruktur und Taschengeld zu vermitteln, insbesondere mit der Reinigung von Straßen, mit einer Müll-Sammlung oder dem Verteilen von Informationsmaterial gegen Entgelt zu beschäftigen. Zwar hat man in der Vergangenheit einzelne Versuche gestartet, Drogenabhängige mit Handwerksarbeiten (Ausbesserung von Parkbänken etc.) zu beschäftigen. Es gab auch bereits eine sogenannte Feger-Gruppe, die Reinigungsarbeiten übernahm. Aber diese Projekte beschränkten sich auf wenige Personen oder wurden wegen des unklaren Beschäftigungsverhältnisses aus Rechtsgründen oder auf Proteste bestimmter Unternehmen hin beendet. Wer im Bahnhofsgebiet etwas verändern will, muss ungewöhnliche Wege beschreiten. Modelle hierfür gab es in der Vergangenheit nicht selten. Für die zahlreichen Flaschensammler wurde eine Lösung gefunden, die sackweise Pfandflaschen einsammeln und abliefern und damit eine Aufgabe und ein Taschengeld zum Überleben erhalten. Das Forstamt belohnte zeitweise Sammler von Kastanien und anderen Waldfrüchten mit geringen Geldbeträgen für die Fütterung von Tieren. Mit einer derartigen Beschäftigung würden drei Ziele zumindest für ein Teil kooperativer Drogenabhängiger mit einander verbunden: a. Eine Aufgabe für die Drogenabhängigen, b. eine teilweise Auflösung von Ansammlungen und Lagerungen von Drogenabhängigen im Bahnhofsgebiet und c. die Beseitigung von Schmutz und Müll im Bahnhofsgebiet und in Parkanlagen. Das Argument, dass die Drogenabhängigen eine ungeeignete Konkurrenz für die Frankfurter Entsorgungsbetriebe FES wären, ist vorgeschoben und nicht überzeugend. Zwar beseitigt die FES zu bestimmten Regelzeiten flächendeckend Straßenmüll. Eine zeitgleiche Nachhut von Drogenabhängigen, die Müll, Glasscherben und Spritzen, im Herbst Herbstlaub in Anlagen, auf Kinderspielplätzen und im Bahnhofsgebiet einsammelt, würde die Arbeit der FES nicht behindern, sondern ergänzen und wäre somit hilfreich. Denn es gibt auf diesem Gebiet genug zu tun. Wie man die Abwicklung der Entlohnung organisiert (Sammelstelle für Müllsäcke mit sackweiser Taschengeld-Auszahlung) und wie man die Bezahlung rechtlich einstuft, ist letztlich eine Sache des guten Willens, wenn dieser vorhanden ist. Sofern Bedenken gegen eine Barauszahlung bestehen, lässt sich eine Entlohnung auch mit Gutscheinen organisieren. Vermutlich wird dem entgegengehalten, dass viele Drogenabhängige und Wohnsitzlose sich gar nicht betätigen wollten. Doch zunächst wäre die Beschäftigung von einem Teil dieser Menschen schon ein Gewinn. Wer lange auf der Straße gelebt hat, muss sich an eine geregelte Tätigkeit erst wieder gewöhnen. Man könnte zunächst mit wenigen Personen anfangen und damit viele überzeugen. Unsere Gesellschaft sollte Drogenabhängigen eine Beschäftigung geben, die ihnen eine Aufgabe und ein Taschengeld ermöglichen können. Statt vor dem sozialen Leid der Menschen zu resignieren und ständig über Verschmutzungen und Belästigungen durch Drogenabhängige, Bettler und Wohnsitzlose zu klagen, sollte man kreative Wege beschreiten zum Wohle der Drogenabhängigen und der Gesellschaft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 15 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1524/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Worte "und Taschengeld" ersatzlos gestrichen und nach den Worten "zu beschäftigen" die Worte "- auf freiwilliger Basis" eingefügt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 1524/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Kinder- und Jugendarbeit unter Pandemiebedingungen

12.11.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1247/2 Betreff: Kinder- und Jugendarbeit unter Pandemiebedingungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten in unterschiedlicher Trägerschaft und unter unterschiedlichen Bedingungen in den Stadtteilen. Wie wird der Informationsfluss bzgl. der jeweils umzusetzenden Coronaschutzmaßnahmen sowohl für die Einrichtungen der offenen wie auch der schulbezogenen Kinder- und Jugendarbeit sichergestellt? 2. Waren oder sind Einrichtungen im Ortsbezirk 2 aus Gründen des Infektionsschutzes von Schließungen betroffen? Wer entscheidet bei Erkrankungen ggf. über die Ausgestaltung von Quarantänemaßnahmen und wie wird diese Entscheidung kommuniziert? 3. Werden die Einrichtungen bei der Entscheidung über "coronagerechte" Anpassungen z. B. im Rahmen der Entwicklung der sog. Hygienekonzepte von Seiten des Jugend - bzw. Schulamts organisatorisch unterstützt? 4. Werden pandemiebedingte Mehrausgaben der Träger durch die Fachämter ausgeglichen bzw. ist ein solcher finanzieller Ausgleich - z. B. durch die Erhöhung der für Sachausgaben zugewiesenen Mittel - geplant? Begründung: Durch Verfügung des Sozialdezernats bzw. der Amtsleitung des Jugend- und Sozialamts wurden den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit als "Bildungseinrichtungen" trotz partiellen Lockdowns die Weiterarbeit ermöglicht, die für viele Familien eine wichtige Unterstützung darstellt. Die Mitarbeiter/innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit leisten z. Zt. unter deutlich erschwerten Bedingungen unverzichtbare Arbeit in den Stadtteilen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind aufgrund ihrer Lebensbedingungen (überbelegter Wohnraum, belastende Arbeitssituation der Eltern, unzureichende Gesundheitsversorgung etc.) oft einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Für die Kinder- und Jugendeinrichtungen steigen bei zunehmenden Infektionszahlen die Anforderungen und damit auch der Beratungsbedarf. Während die Beschäftigten der großen etablierten Träger in verschiedener Hinsicht von Verwaltungsarbeiten entlastet werden, ist die Situation der kleinen Träger, die gerade in Bockenheim seit Jahrzehnten eine wichtige Rolle spielen, besonders schwierig, da sie sich oft nicht ausreichend in den Koordinierungsgremien wie den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII vertreten sehen. Die Zuständigkeit verschiedener Fachämter und die vielfach wegen der vielen im Homeoffice arbeitenden Verwaltungsmitarbeiter/innen schlechte Erreichbarkeit der Ämter kommt erschwerend hinzu. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1871 2020 Die Vorlage OF 1247/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 10

Ansprechpartner für Schulen im Ortsbezirk 10 im Gesundheitsamt

10.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1100/10 Betreff: Ansprechpartner für Schulen im Ortsbezirk 10 im Gesundheitsamt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob nun, wie zugesagt für alle Schulen im Ortsbezirk 10 ein eindeutiger Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie jederzeit zur Verfügung steht, damit Fragen betreffend Quarantänen und sonstigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch die Schulleitungen kurzfristig geklärt werden können. Begründung: Damit die Schulen offengehalten werden können, um ihrem Bildungsauftrag gerecht zu werden, ist es unbedingt erforderlich, dass Schulen nicht zu Infektionsherden werden. Deshalb muss auf in den Schulen auftretende Infektionsfälle sofort reagiert werden. Da es für die betroffenen Familien sehr schwierig ist, mit dem Gesundheitsamt überhaupt in Kontakt zu treten, ist es unbedingt erforderlich, dass die Schulleitungen einen direkten Draht zum Gesundheitsamt haben. Nur so kann kurzfristig auf das Infektionsgeschehen reagiert und das Vertrauen der Eltern erhalten werden, dass ihre Kinder und sie keinen Gefahren ausgesetzt werden. Nur so werden die Eltern die Kinder auch weiter in die Schule schicken. Da es bei diesen Kontakten im Ortsbezirk auch schon gehakt hat, muss hier nochmals Klarheit geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1843 2020 Die Vorlage OF 1100/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "Schulen" im Tenor die Worte "Kitas, Tagesmütter und -väter" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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