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Tibethaus: Kein Ankauf durch die Stadt

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.10.2019, OF 922/2

Betreff: Tibethaus: Kein Ankauf durch die Stadt
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf von einem Ankauf des ehemaligen Tibethauses abzusehen und ein etwaiges bestehende gemeindliches Vorkaufsrecht der Stadt nicht auszuüben. Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Absicht des Eigentümers im Anwesen neuen Wohnraum zu schaffen.

Begründung:

Die Ausübung des Vorkaufsrechts beeinträchtigt in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Verfügungsbefugnis des Eigentümers des Tibethauses. Dessen Absicht dort Wohnraum zu schaffen ist im Hinblick auf den Bedarf zu begrüßen, zumal der Eigentümer - laut Berichterstattung - signalisiert hat, Wohnungen im unterschiedlichen Preissegmenten zu realisieren. Die Bewältigung des Wohnraummangels ist ohne private Investitionen nicht möglich. Eine proaktive Wohnungsbaupolitik wird sozialen Gesichtspunkten wesentlicher besser gerecht als Vorstellungen der Besetzer von sozialen Projekten. Für soziale Projekte können im Stadtteil andere Lösungen gefunden werden. Der Ortsbeirat 2 unterstützt daher die vom Vorsitzenden der CDU-Fraktion Nils Kößler geäußerte Forderung das Anwesen dem Wohnungsmarkt zuzuführen.
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 922/2 wird bis zur (außerordentlichen) Sitzung am 11.11.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 922/2 wurde zurückgezogen.