Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
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Bisheriger Verlauf
20.02.2015
04.10.2019
29.10.2019
17.02.2020
Vortrag des Magistrats
Neugestaltung Frankenallee, 2. Bauabschnitt hier: Bau-/Finanzierungsvorlage
Details im PARLIS M_37_2015Antrag Ortsbeirat
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Details im PARLIS OF_1077-1_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Details im PARLIS OM_5355_2019Stellungnahme des Magistrats
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Details im PARLIS ST_284_202020.02.2015
Vortrag des Magistrats
Neugestaltung Frankenallee, 2. Bauabschnitt hier: Bau-/Finanzierungsvorlage
Details im PARLIS M_37_201504.10.2019
Antrag Ortsbeirat
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Details im PARLIS OF_1077-1_201929.10.2019
Anregung Ortsbeirat
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Details im PARLIS OM_5355_201917.02.2020
Stellungnahme des Magistrats
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Details im PARLIS ST_284_2020 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 04.10.2019
Betreff: Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Vorgang: M 37/15 Die Realisierung des sogenannten dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee - dem Bereich zwischen Kelkheimer Straße und Homburger Damm - inklusive der Sanierung der Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee steht noch immer aus. Die Umgestaltung und Aufwertung der Frankenallee wurde 2002 - also vor 17 Jahren! - zu einem zentralen Projekt der "Sozialen Stadt Gallus" erklärt. An der zuletzt mit dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, festgestellten Situation in der Begründung der Bau-/Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung der Frankenallee für den zweiten Bauabschnitt hat sich hinsichtlich des Zustands der Frankenallee im Bereich des dritten Bauabschnitts nichts verändert. Die Umgestaltung im dritten Bauabschnitt ist eng verknüpft mit dem Durchstich des Homburger Damms. Es bietet sich aber an, die Arbeiten, die im Rahmen des dritten Bauabschnitts durchgeführt werden sollten, wie folgt zu trennen: - Teilstück A - Kelkheimer Straße bis Rebstöcker Straße - vorgezogen; - Teilstück B - Rebstöcker Straße bis Homburger Damm. Durch die Umgestaltung der Frankenallee nur bis zur Rebstöcker Straße können die Bauarbeiten beim Durchstich des Homburger Damms ausgeführt werden, ohne neu gestaltete Flächen zu beschädigen. Für Baumaschinen oder als Lagerflächen stehen in diesem Fall immer noch die Flächen zwischen Rebstöcker Straße und Schloßborner Straße/Bahndamm zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. eine Bau-/Finanzierungsvorlage basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Frankenallee im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" für den (Teil-) Bereich der Frankenallee zwischen Kelkheimer Straße und Rebstöcker Straße vorzulegen; 2. bei Ablehnung der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Trennung des Bereichs zur Umgestaltung der Frankenallee eine Alternative vorzuschlagen, nach der zeitnah auch die Aufenthaltsqualität des westlichen Bereichs der Frankenallee verbessert wird. Begründung:
In dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, heißt es zum Zustand von Frankenallee, Gehwegen und Beleuchtung: "Durch die deutliche Unterversorgung des Gallus mit qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen stellt der innenliegende Grünbereich ein wichtiges, jedoch bisher vernachlässigtes und gering genutztes Freiflächenpotential dar. Die Aufwertung der Frankenallee war daher seit 2002 ein zentrales Schlüsselprojekt der 'Sozialen Stadterneuerung Gallus' . . Die Grünflächen vermitteln derzeit einen abweisenden und verschlossenen Eindruck, was der Entwicklung eines kommunikativen öffentlichen Raums entgegensteht. Der Oberflächenbelag der Gehwege ist in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Das vorhandene Pflastermaterial entspricht nicht den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Gegenwärtig ist der Gehweg in Verbundsteinpflaster sogenanntem 'Knochenpflaster' ausgeführt. Eine barrierefreie Führung durch taktile Leitelemente im Bereich von Querungen ist durch den hohen Fugenanteil des Pflasters und die dadurch bedingte schwierige Tastbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum möglich. Leiteinrichtungen und Querungshilfen für behinderte Menschen fehlen weitestgehend. Die Radverkehrsführung ist nicht eindeutig und die Beleuchtungsanlage ist veraltet. Insgesamt wirkt der Straßenraum heterogen und unübersichtlich ...." Der Feststellung des Magistrats ist nur zuzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 284 Aktenzeichen: 60 10