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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gleichbehandlung der freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gleichbehandlung der freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Details im PARLIS OF_1010-2_2020
20.01.2020

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gleichbehandlung der freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Details im PARLIS EA_105_2020
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.01.2020, OF 1010/2

Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gleichbehandlung der freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die Finanzierungsgrundlagen für die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden vereinheitlicht, sodass für alle Einrichtungen die Übernahme der erforderlichen Personal- und Sachkosten gewährleistet ist. Der Haushaltsansatz in der Produktgruppe 18.01 ist im entsprechenden Umfang aufzustocken.

Begründung:

Auch nach dem umfangreichen Ausbau der Kindertagesstätten und schulbezogenen Betreuungsangeboten bleiben die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gerade in Bockenheim ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe. Die Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen der entsprechenden Alters-gruppen offen, die Angebote sind kostengünstig, oft auch kostenlos. Die Verteilung der vorhandenen Mittel obliegt dem Jugendhilfeausschuss. Die Finanzierung der Träger erfolgt jedoch nach sehr unterschiedlichen Kriterien, die sich noch aus der Entstehungsgeschichte der Einrichtungen herleiten. Während die - im Ortsbezirk 2 nicht vorhandenen - Kinder- und Jugendhäuser der Stadt Frankfurt (Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) vollständig finanziert werden, wird im Bereich der freien Träger zwischen "unabhängigen Trägern" und "Initiativgruppen" unterschieden. Die unabhängigen Träger - dazu zählen in Bockenheim z. B. das Nachbarschaftsheim und der Abenteuerspielplatz des BDP - erhalten jeweils Festbeiträge, aus denen sämtliche Ausgaben zu leisten sind, während die Personal- kosten der Initiativgruppen zwar grundsätzlich finanziert werden, die Träger aber durch eine jährliche 1 %ige Kürzung der Sachmittel belastet werden. Hierzu zählen das JUZ Bockenheim, das Kinderhaus am Weingarten und die offenen Einrichtungen der Kinderwerkstatt Bockenheim. Alle Träger sind von der nicht tarifgerechten Bemessung der Personalkosten betroffen, wozu nicht nur die jährlichen Tariferhöhungen, sondern auch erhöhte Kosten durch die jeweiligen "Erfahrungsstufen" der Beschäftigten zählen. Die nicht gedeckten Personalkosten führen dann zwangsläufig zu Einschränkungen des Angebots. Erschwerend kommt der große Mangel an Fach-kräften hinzu. Auch die eingesetzten Sachmittel werden nicht preiswerter, wenn die HH-Ansätze gekürzt werden. Der Magistrat hat sich mehrfach dazu verpflichtet, eine tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiter/innen der freien Träger zu sichern, um die Existenz der Einrichtungen nicht zu gefährden. Für alle freien Träger ist eine gesicherte Finanzierung ihrer Arbeit von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollten die Grundlagen der Finanzierung dringend vereinheitlicht werden.
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 105 2020 Die Vorlage OF 1010/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme