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Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.09.2019

Antrag Ortsbeirat

Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen

Details im PARLIS OF_415-7_2019
22.10.2019

Anregung Ortsbeirat

Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen

Details im PARLIS OA_481_2019
Partei(en): die_farbechten_-_LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.09.2019, OF 415/7

Betreff: Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen
Seit gut 20 Jahren sorgt das Kinderbüro mit seiner Weihnachtsaktion dafür, dass Kindern, die in Einrichtungen leben, zu Weihnachten ein Wunsch erfüllt wird. Dies, indem sie mit ihren Betreuern einen Wunschzettel ausfüllen und dieser an einen der Weihnachtsbäume gehängt wird, die sich in zahlreichen Geschäften Frankfurts befinden. Bürgerinnen und Bürger können sich einen solchen Wunschzettel "abpflücken", den Wunsch erfüllen und an das Kinderbüro oder das entsprechende Geschäft übergeben. Das Kinderbüro sorgt mit Hilfe von Spendenmitteln letztendlich dafür, dass jedes Kind auch wirklich das gewünschte Geschenk erhält. Das ist ein schöner und erhaltenswerter Brauch. Gerade in unserem Ortbezirk, in dem es zahlreiche soziale Einrichtungen für Kinder und auch Familien gibt, exemplarisch seien hier genannt - die städtische Einrichtung der Inobhutnahme, die heilpädagogische Tagesgruppe, die diversen Unterkünfte für Wohnungslose und Flüchtlinge - ist hiermit gewährleistet, dass diesen Kindern zu Weihnachten eine besondere Freude gemacht wird. Nicht außer Acht lassen darf man jedoch, dass es im Ortsbezirk 7 laut der "Materialien zur Stadtbeobachtung" Nr.: 26 ca. 900 Familien gibt, die von Arbeitslosengeld II leben. Vor dessen Einführung erhielten diese Familien im Rahmen der Sozialhilfe zu Weihnachten eine Beihilfe, die ihnen ermöglichte, ebenfalls Weihnachten, wenn auch in einem bescheidenen Rahmen, zu feiern. Mit Einführung des Arbeitslosengeld II fielen alle zusätzlich möglichen Beihilfen fort. Gleichzeitig ist dieser Geldbetrag so knapp bemessen, dass ein Ansparen nicht möglich ist. Das bedeutet, dass diese Kinder an Weihnachten entweder leer ausgehen oder dass sich die Eltern verschulden, womit sich ihre prekäre Lebenssituation noch einmal verschlechtert. Aus diesem Grunde beantragt der Ortsbeirat: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat Möglichkeiten und Wege zu finden, dass diese Frankfurter Familien zu Weihnachten eine Beihilfe zur Ausgestaltung des Weihnachtsfestes erhalten. Denkbar wäre hier die Einbeziehung der Stiftung Waisenhaus. Diese ist finanziell gut ausgestattet und ihr Stiftungszweck ist im weitesten Sinne das Wohl der Frankfurter Kinder. Dies analog zu der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 55 € von der Philippi-Stiftung, bzw. dem Allgemeinen Almosenkasten, für alleinstehende Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren, die Grundsicherung erhalten.
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 481 2019 Die Vorlage OF 415/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU (= Ablehnung); SPD, FDP und fraktionslos (= Enthaltung)