Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
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Bisheriger Verlauf
20.02.2015
04.10.2019
29.10.2019
Vortrag des Magistrats
Neugestaltung Frankenallee, 2. Bauabschnitt hier: Bau-/Finanzierungsvorlage
Details im PARLIS M_37_2015Antrag Ortsbeirat
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Details im PARLIS OF_1077-1_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Details im PARLIS OM_5355_201920.02.2015
Vortrag des Magistrats
Neugestaltung Frankenallee, 2. Bauabschnitt hier: Bau-/Finanzierungsvorlage
Details im PARLIS M_37_201504.10.2019
Antrag Ortsbeirat
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Details im PARLIS OF_1077-1_201929.10.2019
Anregung Ortsbeirat
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Details im PARLIS OM_5355_2019 Partei(en): U.B.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.10.2019, OF 1077/1
Betreff: Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Vorgang: M 37/15 Die Realisierung des sog. 3ten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee - dem Bereich zwischen Kelkheimer Straße und Homburger Damm - inkl. der Sanierung der Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee, steht noch immer aus. Die Umgestaltung und Aufwertung der Frankenallee wurde 2002, also vor 17 Jahren! - zu einem zentralen Projekt der "Sozialen Stadt Gallus" erklärt. An der zuletzt mit M37/2015 vom Magistrat festgestellten Situation in der Begründung der Bau-/Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung der Frankenallee für den 2. Bauabschnitt hat sich hinsichtlich des Zustands der Frankenallee im Bereich des 3ten Bauabschnitts nichts verändert. Die Umgestaltung im 3ten Bauabschnitt ist eng verknüpft mit dem Durchstich des Homburger Damms. Es bietet sich aber an, die Arbeiten, die im Rahmen des 3ten Bauabschnitts durchgeführt werden sollten, wie folgt zu trennen: - Teilstück A: Kelkheimer Straße bis Rebstöcker Straße - vorgezogen - Teilstück B: Rebstöcker Straße bis Homburger Damm Durch die Umgestaltung der Frankenallee nur bis zur Rebstöcker Straße können die Bauarbeiten beim Durchstich des Homburger Damms ausgeführt werden, ohne neu gestaltete Flächen zu beschädigen. Für Baumaschinen oder als Lagerflächen stehen in diesem Fall immer noch die Flächen zwischen Rebstöcker Straße und Schloßborner Straße/Bahndamm zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. Eine Bau-/Finanzierungsvorlage basierend auf dem Beschluss der StVV. zur Umgestaltung der Frankenallee im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" für den (Teil-)Bereich der Frankenallee zwischen Kelkheimer Straße und Rebstöcker Straße vorzulegen; 2. bei Ablehnung der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Trennung des Bereichs zur Umgestaltung der Frankenallee eine Alternative vorzuschlagen, nach der zeitnah auch die Aufenthaltsqualität des westlichen Bereichs der Frankenallee verbessert wird. Begründung:
In der M37 von 2015 heißt es zum Zustand von Frankenallee/ Gehwegen / Beleuchtung: . . Durch die deutliche Unterversorgung des Gallus mit qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen stellt der innen liegende Grünbereich ein wichtiges, jedoch bisher vernachlässigtes und gering genutztes Freiflächenpotential dar. Die Aufwertung der Frankenallee war daher seit 2002 ein zentrales Schlüsselprojekt der "Sozialen Stadterneuerung Gallus". . . .Die Grünflächen vermitteln derzeit einen abweisenden und verschlossenen Eindruck, was der Entwicklung eines kommunikativen öffentlichen Raums entgegensteht. Der Oberflächenbelag der Gehwege ist in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Das vorhandene Pflastermaterial entspricht nicht den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Gegenwärtig ist der Gehweg in Verbundsteinpflaster sogenanntem "Knochenpflaster" ausgeführt. Eine barrierefreie Führung durch taktile Leitelemente im Bereich von Querungen ist durch den hohen Fugenanteil des Pflasters und die dadurch bedingte schwierige Tastbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum möglich. Leiteinrichtungen und Querungshilfen für behinderte Menschen fehlen weitestgehend. Die Radverkehrsführung ist nicht eindeutig und die Beleuchtungsanlage ist veraltet. Insgesamt wirkt der Straßenraum heterogen und unübersichtlich. . Der Feststellung des Magistrats ist nur zuzustimmen.
dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5355
2019 Die Vorlage OF 1077/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme