S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 318 entstanden aus Vorlage: OF 614/5 vom 22.11.2022 Betreff: Toilettenkonzept Rennbahnpark Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den neuen Rennbahnpark mit in die Liste der Magistratsvorlage M 174 aufzunehmen und eine feste Toilette einzurichten. Begründung: Der neue Park ist noch nicht in der Magistratsvorlage M 174 mit aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 230 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 300 entstanden aus Vorlage: OF 152/16 vom 02.01.2023 Betreff: Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main (I) Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Vorgang: OM 1319/17 OBR 16; ST 1153/17; OM 1956/22 OBR 16; ST 2181/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Vorlage M 174 "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" c) die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen und behindertengerechten WC-Anlage an der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" zu ergänzen. Hierzu könnte z. B. das Gebäude neben dem Volkshaus Enkheim über dem Rückhaltebecken wieder verwendet werden. Begründung: Im Gegensatz zum Magistrat, der hier offensichtlich keinen Handlungsbedarf zu erkennen vermag, fordert der Ortsbeirat 16 bereits seit dem Jahr 2017 (Anregung OM 1319/17 OBR 16 und Stellungnahme ST 1153/17) die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim". Hier verkehren nicht nur die Stadtbahnlinien U 4 und U 7, sondern auch die Buslinien M40, 42, M43, 551, BUSMKK23 und X95. Das hieraus resultierende Fahrgastaufkommen sowie entsprechende Warte- und Umsteigezeiten erklären den Bedarf einer sanitären Anlage an dieser Stelle quasi von selbst. Der Verweis des Magistrats in seiner jüngsten Stellungnahme vom 26.09.2022, ST 2181, auf die bereits in Enkheim vorhandenen Anlagen 15/414 Friedhof Enkheim und 16/618 Hessen-Center ist im Hinblick auf eine dort auftretende Notdurft keinesfalls hilfreich. Daher ist die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen und behindertengerechten WC-Anlage an der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" unbedingt als zusätzliche Sofortmaßnahme in die Vorlage M 174 aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1153 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2181 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 232 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.12.2022, OA 297 entstanden aus Vorlage: OF 329/12 vom 28.11.2022 Betreff: Seniorenwohnungen an der Langen Meile Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten öffentlichen Bauträger die Errichtung von Seniorenwohnungen an der Straße Lange Meile zwischen den Straßen Im Brombeerfeld und Am Wingert voranzutreiben gemäß Bebauungsplan Nr. 469 Punkt 1.3. Zur Ergänzung der barrierefreien Ein- bis Zweizimmerwohnungen soll die Integration einer Sozialstation in das Gebäude geprüft werden, um den Bewohnerinnen und Bewohnern auch eine teilweise Pflege-Unterstützung vor Ort zu ermöglichen. Rechtlich soll sichergestellt werden, dass die Wohnungen als Belegungsbindung auch tatsächlich nur an Personen vermietet werden, die alters- oder gesundheitsbedingt auf geeignete Seniorenwohnungen angewiesen sind. Begründung: In Kalbach gibt es weiterhin keine geeignete Wohnanlage für Senioren. Bei einem früheren Bauprojekt für barrierefreies Wohnen wurde es versäumt, darauf zu achten, dass Wohnungsgröße und Belegungsvorgaben eine tatsächliche Vermietung an Senioren fördern. Das genannte Grundstück bietet sich durch die kurze Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten und Busverbindungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2731, 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.01.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.12.2022, OA 294 entstanden aus Vorlage: OF 406/9 vom 20.10.2022 Betreff: Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Prüfung der Einrichtung einer öffentlichen Toilette an der Haltestelle "Ginnheim", wie in dem Vortrag vom 04.11.2022, M 174 unter Punkt l) genannt, zu streichen. Stattdessen ist die Errichtung einer Toilettenanlage in der Liste unter Punkt c) wie folgt zu ergänzen: "19. VGF-Station Ginnheim: Bestands- oder Systemtoilette"; 2. die Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Stadtteil Dornbusch unter Punkt c) wie folgt zu ergänzen: "20. Am Haus Dornbusch: Bestands-, Vertrags- oder Systemtoilette". Begründung: Zu 1.: Der Ortsbeirat hat den Bedarf bereits seit Längerem erkannt und beantragt. Der Magistrat hatte auf das Toilettenkonzept verwiesen. Dieses sieht jedoch nur eine Prüfung vor. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten, die Priorisierung gegenüber der Ursprungsfassung der Vorlage M 174 zu erhöhen. Hintergrund: Es handelt sich hier bereits um einen stark frequentierten Umstiegsknotenpunkt, der durch zusätzliche ÖPNV-Haltestellen im Zuge des Ausbaus der Strecken der S 6 und der U 4 noch deutlich ausgebaut wird. Die nächste öffentliche Toilette befindet sich zwar im Luftlinienumkreis des Wasserspielplatzes Niddapark; für die Versorgung dieses Standorts ist sie jedoch nicht geeignet, da die durch die Bahnstrecke eingeschränkte Wegebeziehung circa zweieinhalb Kilometer Umweg (Hin- und Rückweg zum Bahnhof Ginnheim) erfordert. Außerdem könnten bestehende Anlagen der VGF am Bahnhof erweitert werden. Zu 2.: Die Bedarfsanalyse des ABI zeigt im Ergebnisbericht einen Bedarf an der Kreuzung Miquelallee/Eschersheimer Landstraße und in der Nähe der Kreuzung Marbachweg/Eschersheimer Landstraße auf. Beide Bedarfe wurden bei den Maßnahmen, die in der Magistratsvorlage genannt werden, nicht berücksichtigt. Da der Ortsbeirat seit Jahren auf eine Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich "Haus Dornbusch" drängt, sich hier bereits öffentliche Gebäude befinden und ein erfolgreich etablierter Wochenmarkt stattfindet, sieht der Ortsbeirat diesen Standort als gute Option für die Installation einer öffentlichen Toilette und verweist auf die hohe Zahl von Menschen, die an dieser Stelle den ÖPNV nutzen, den Einzelhandel frequentieren oder sich im öffentlichen Raum aufhalten, denen diese Maßnahme zugutekäme. Leider blieb der Vortrag auch eine Antwort schuldig, warum die identifizierten Bedarfe nicht berücksichtigt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 238 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 29 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 286 entstanden aus Vorlage: OF 359/11 vom 29.11.2022 Betreff: Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Vorlage M 174 zu ergänzen: Unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe c.: 19. Mainufer Fechenheim Systemtoilette oder feste Anlage zwischen Arthur-von-Weinberg-Steg (nahe der Anlegestelle der Primus-Linie) und Straßenbahnhaltestelle "Schießhüttenstraße"; 20. Öffnung der vorhandenen Toilettenanlage auf dem Gelände des Licht- und Luftbads Riederwald. Unter Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe d.: Insbesondere prüft der Magistrat die Öffnungszeiten der Toilettenanlage im Huthpark auf eine tägliche Öffnungszeit von 10 bis 18 Uhr auszuweiten. Begründung: Freizeitsportler, Fahrgäste der Straßenbahn und Familien mit Kindern bemängeln das Fehlen einer Toilette in diesem Bereich von Fechenheim. Es gibt massive Beschwerden von Familien, dass insbesondere die fehlende Toilettenanlage zu einer Verschmutzung des Kinderspielplatzes an der Schießhütte führt. Im Huthpark hat das Cafe Bergstation und damit auch die Toilettenanlage in den Wintermonaten nur an Wochenenden geöffnet. Auch hier führt die fehlende Toilette zu einer Verschmutzung des Spielplatzes bzw. des angrenzenden Gebüschs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 237 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 28 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2022, OA 277 entstanden aus Vorlage: OF 199/15 vom 25.11.2022 Betreff: Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Vorlage M 174 (Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main) unter Punkt "Sofortmaßnahmen" folgenden Unterpunkt einzufügen: Die seit 2010 geschlossene Toilettenanlage der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" wird saniert und baldmöglichst wieder in Betrieb genommen. Dabei sind die im Rahmen eines Kunstprojektes des Regionalrats (Präventionsrat) und der Otto-Hahn-Schule vorgenommenen künstlerischen Darstellungen von 2010 im Innenbereich zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 231 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 30 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 30.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 01.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 253 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 30.09.2022 Betreff: Griesheim: Staustufe für alle zugänglich machen Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343 Vorgang: OM 1093/21 OBR 6; ST 2102/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, weshalb einerseits die Treppe an der Staustufe gesperrt ist und dann wieder nicht sowie weshalb dieser Aufgang gesperrt ist (oder nicht), wenn die offene Treppe defekter ist als die gesperrte Treppe. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen bzw. sorgen zu lassen, dass die Treppen auf der Griesheimer Seite in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand sind bzw. die Sperrung zu entfernen, wenn die Treppen nicht defekt sind. Unter Bezugnahme auf das AGG und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird der Magistrat aufgefordert, das Wasser- und Schifffahrtsamt diesbezüglich an seine Pflichten zu erinnern und Abstand von der weiteren Diskriminierung der Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Einschränkungen zu nehmen. Hierzu muss 1. sichergestellt sein, dass die Aufgänge und Wege in ordnungsgemäßem Zustand sind und bleiben, sowie 2. eine Planung zur Nutzung der Staustufe als wichtiger Verbindungsweg für alle Menschen mittels Aufzug oder sonstiger Hilfsmöglichkeit erstellt wird und eine zeitnahe Umsetzung erfolgt, denn die Staustufe ist eine wichtige Verbindung für zu Fuß Gehende zwischen den Stadtteilen und muss ohne Einschränkungen erhalten bleiben. Begründung: Die Staustufe ist eine äußerst wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Goldstein, Schwanheim und Griesheim für alltägliche Geschäfte, Arztbesuche oder um zur S-Bahn-Station in Griesheim zu kommen. Sie ist aber auch wichtiges Kulturgut und wird von sehr vielen Menschen regelmäßig besucht. Aber es können nur die Besucher den Weg nutzen, die die Kraft haben, ein Fahrrad zu tragen oder Hilfe beim Hoch- und Heruntertragen eines Kinderwagens haben. Schwer Gehbehinderte oder Menschen in Rollstühlen können die Staustufe nicht nutzen. Sie müssen große Umwege in Kauf nehmen. Wegen der Sperrung oder Nichtsperrung wunderten sich in den letzten Wochen Nutzer der Staustufe darüber, was es damit auf sich hat. Auch wurde geäußert, dass der offene Teil der Treppe kaputter sei als der geschlossene Aufgang, ganz abgesehen davon, dass der offene Aufgang ein Unwohlfaktor für Frauen ist, da er als zu dunkel empfunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2102 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 63 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 343 = Kenntnis, OA 253 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2548, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2022, OA 245 entstanden aus Vorlage: OF 342/3 vom 11.07.2022 Betreff: Verantwortlichkeiten für die Mädchen- und Jungenarbeit in Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wieder wie in der Vergangenheit zwei Stellen im Jugend- und Sozialdezernat einzurichten bzw. dieses damit zu beauftragen, sich jeweils mit einer Stelle verantwortlich um die Mädchen- bzw. Jungenarbeit in Frankfurt zu kümmern. Dabei geht es um die stadtweite Koordination von Aktivitäten im Bereich der Mädchen- und Jungenarbeit, um die Kommunikation mit und zwischen den beiden Bereichen sowie um die Entwicklung von Konzepten unter Einbindung der bestehenden Mädchenarbeitskreise (MAK's) und des Jungenarbeitskreises (JAK). Dazu kommt als eine wichtige Aufgabe die Wiederbelebung der MAKJAK-AG als eine die Mädchen- und Jungenarbeitskreise verbindende und koordinierende Arbeitsgruppe, die auch den jährlichen gemeinsamen Fachtag der MAKJAK-AG ausrichtet. Die Einrichtung der zwei Stellen für die Mädchen- bzw. Jungenarbeit ist dabei von stadtweiter Bedeutung, nicht zuletzt weil beide auch an übergeordneten fachlichen (z. B. Leitlinien) und finanziellen (Haushaltsbudget) Fragen beteiligt sind. Sie wirken darüber hinaus, z. B. über die Stadtteilarbeitskreise und die lokalen Einrichtungen im Quartier, auch in die offene Kinder- und Jugendarbeit in den einzelnen Stadtteilen hinein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 367 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 21.09.2022 Beratungsergebnisse: 75. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage OA 245 wird zugestimmt. 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 245 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und AfD (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2307, 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 06.10.2022 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 536/6 vom 08.08.2022 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der ABG in das Benehmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass an dieser Adresse im Außenbereich Spielmöglichkeiten geschaffen werden, und dass insbesondere Spielgeräte nicht nur bestehend aus einem Sandkasten installiert werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an dieser Adresse nicht nur Zimmer zum Schlafen für die Bewohner und Familien zur Verfügung gestellt werden, sondern auch mindestens ein entsprechend großes Bewegungs- bzw. Spielzimmer eingerichtet wird, um den vielen Kindern, die dort unterkommen sollen, auch im Winter und bei schlechtem Wetter eine ordentliche Entwicklungs- und Bewegungsmöglichkeit zu geben. Begründung: Schon wieder wird eine Unterkunft in Griesheim errichtet, in der es weder eine kindgerechte Außenspielfläche gibt noch entsprechend große Räume mit Entfaltungsmöglichkeiten bei schlechtem Wetter. Die Unterkunft ist geplant für u. a. Alleinerziehende und Familien. Diese müssen Spielmöglichkeiten oder Flächen zum Toben haben. Dies ist aber weder in den Zimmern, die eine beengte Wohnfläche haben, noch auf dem um das Gebäude befindlichen Parkplatz möglich. Eine Grünfläche ist zwischen den beiden der ABG gehörenden Wohnblocks Schwarzerlenweg 106 und Waldschulstraße 20 vorhanden, die durch Umgestaltung leicht zu einem Aufenthaltsbereich mit Spielgeräten einrichtbar ist. Dies kann man von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die die Vermietung ja auch nicht umsonst macht, erwarten, so wie es von jedem Privatvermieter von Wohnblocks ebenfalls erwartet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 230 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2300, 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 06.10.2022 Aktenzeichen: 101
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 236 entstanden aus Vorlage: OF 218/4 vom 23.08.2022 Betreff: Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneiden Vorgang: OM 2224/22 OBR 4; ST 1773/22 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat die Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1773, zurückweist. 2. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, a) ob strukturelle Informationen bis zur tiefsten darstellbaren Bürostelle samt einer Telefonnummer dargestellt werden können, ohne die dort Beschäftigten im Einzelnen zu nennen; b) ob eine Funktionalität geschaffen werden kann , die es ermöglichst, von Namen auf Bürostellen zu schließen; c) ob die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung auch für Druckwerke (anstelle von digitalen Medien) vollumfänglich gelten; d) ob hauptamtlich Entscheidende im Magistrat und in der Verwaltung mit der Arbeitsweise und der Bedeutung des Ehrenamtes im Auftrag der Stadt hinreichend vertraut sind. Begründung: Die genannte Stellungnahme ist zurückzuweisen, weil sie in keiner Weise die zugrunde liegende Problematik adressiert, geschweige denn einen sinnvollen Weg zu Lösungen auslotet oder aufzeigt. Die im stadtnahen Ehrenamt Tätigen haben oft mit komplexen und mitunter zeitkritischen Problemstellungen zu tun, zu denen der richtige Gesprächspartner in der Verwaltung oft erst ermittelt werden muss. Hier ist es vollends realitätsfremd zu verlangen, dass man bei einzelnen Ämtern einen Listenauszug gelegentlich irgendwie beantragt. Dies gilt für alle bereits in der Anregung genannten Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher, Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger, Ortsbeiratsmitglieder und Kinderbeauftragte. Diese Ehrenamtlichen sind im Übrigen zu Beginn ihrer Amtszeit bereits auf bestimmte Vorschriften verpflichtet worden. Es kann daher erwartet werden, dass unter den rechtlichen Rahmenbedingungen konstruktiv nach Lösungen gesucht wird. Die ganz oben angesprochene strukturelle Information könnte zum Beispiel ein Ansatz dazu sein. Anderenfalls kann man sich alle Sonntagsreden zum Lob des Ehrenamts einfach sparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1773 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 279 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.10.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 236 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 236 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2423, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2022, OA 186 entstanden aus Vorlage: OF 140/15 vom 06.04.2022 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 Vorgang: OA 400/19 OBR 2; ST 642/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen auf Gymnasien und Gymnasialschüler zu erweitern. Als Pilotschule soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Die in dem Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120, genannten Programme ersetzen die "Jugendhilfe in der Schule" an der Otto-Hahn-Schule nicht und gehen am Thema vorbei. Bei der in der Stellungnahme genannten Bewilligung geht es um eine halbe Stelle befristet auf zwei Jahre zur Umsetzung bzw. zum Anstoßen eines Projekts. Was benötigt wird, ist aber eine kontinuierliche Hilfe für Gymnasialschüler, wie sie auch den Haupt- und Realschülern zugutekommt. Begründung: Es ist völlig unverständlich, dass der Magistrat die Erweiterung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasialschüler ablehnt. Es ist unbestritten, dass der Bedarf groß ist. So hat der Magistrat erst kürzlich in seiner Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 642, zum Thema Fridays for Future darauf hingewiesen: "Im Rahmen des städtischen Förderprogramms ‚Jugendhilfe in der Schule' z. B. werden Themen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und bearbeitet. Kinder und Jugendliche haben hier die Möglichkeit, über den Unterricht hinaus in Begleitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für sie wichtige Themenfelder zu vertiefen." Warum dies nicht für Gymnasialschüler gelten soll, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 400 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 642 Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1772 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 120 = Kenntnis) 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.06.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (B 120 = Kenntnis, OA 186 = Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.07.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2017, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2022, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 461/6 vom 21.03.2022 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Haushaltsmittel für inklusive Spielgeräte einstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt, um mittel- bis langfristig alle Spielplätze im Ortsbezirk 6 mit einem inklusiven Spielgerät auszustatten. Damit soll im Haushaltsjahr 2022 begonnen werden. Begründung: "Spielplätze sind wichtige öffentliche Frei-, Bewegungs- und Kontakträume für Kinder, Kindergartengruppen, Jugendliche, Jugendgruppen, Tagesmütter, Eltern und Großeltern. Es ist ein öffentlicher Raum für junge und alte Menschen, für behinderte und nicht behinderte Menschen und dient als generationenübergreifender Treff- und Kommunikationsbereich." (Auszug aus dem Entwurf der Leitlinie für barrierefreie Spielplätze der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft -FBAG). Kurz zusammengefasst schildert dies die enorme Wichtigkeit einer behindertengerechten Ausstattung des öffentlichen Raumes, in diesem Fall von Spielplätzen für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen. Die Inklusion von Kindern auf Spielplätzen ist zudem ein Baustein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Da die Umsetzung dieses Anspruchs nicht von Spenden oder dem Ortsbeiratsbudget abhängig gemacht werden kann, sollen entsprechende Haushaltsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 129 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 183 wird im Rahmen der Vorlage E 109 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2022, OA 159 entstanden aus Vorlage: OF 423/6 vom 15.03.2022 Betreff: Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33 Aus dem dem Ortsbeirat 6 vorgelegten Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33, geht hervor, dass die bisherige Personalgestellung des städtischen Personals künftig der Umsatzbesteuerung unterliegt. Demzufolge strebt der Magistrat an, die bisher im Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeiter zum freiwilligen Wechsel (bei Beibehaltung der in der Vorlage M 33 genannten Eckpunkte) in die Varisano GmbH zu bewegen. Um möglichst viele der verbliebenen Mitarbeiter zum Transfer in die Varisano GmbH zu bewegen, soll den Ausführungen der Vorlage M 33 zufolge eine Wechselprämie in Höhe von 5.000.000 Euro seitens der Stadt Frankfurt am Main als Anreiz bereitgestellt werden. Durch den angestrebten freiwilligen Wechsel (Entlastung) soll künftig auf Ebene der Varisano GmbH vermieden werden, mit der entsprechenden Umsatzsteuer aus der oben genannten Personalgestellung belastet zu werden. Demzufolge profitieren durch die dargestellte Entlastung alle Gesellschafter der Varisano GmbH, namentlich die Stadt Frankfurt am Main sowie der Main-Taunus-Kreis. Unter dem Aspekt des "Verbundgedankens" und der Tatsache, dass diese Entlastung auch den Main-Taunus-Kreis begünstigt, wäre eine quotale Aufteilung der einmaligen Wechselprämie im Rahmen der Beteiligungsquote anzustreben. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Vorlage M 33 aufgeführte Wechselprämie in Höhe von 5.000.000 Euro nur anteilig in Höhe der städtischen Beteiligungsquote an der Varisano GmbH geleistet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.03.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 33 = Enthaltung) ÖkoLinX-ELF (M 33 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 33 = Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 28.03.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/ Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/ Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)* Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 33 = Ablehnung, OA 159 = Annahme) Gartenpartei (M 33 = Enthaltung, OA 159 = Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1516, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 54
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 156 entstanden aus Vorlage: OF 200/3 vom 03.02.2022 Betreff: Unterfinanzierung und fehlende Stellen bei den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger im Ortsbezirk 3 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 3 finanziell und personell so auszustatten, dass sie ihren gerade in Zeiten der Pandemie wichtigen Aufgaben als Anlaufstelle und Ort der Betreuung, Beratung und Bildung im Stadtteil adäquat nachkommen können. Dafür sind die seit Jahren fehlenden Mittel für tarifbedingte Personalkostensteigerungen, steigende Mieten und Mietnebenkosten und höhere Sachkosten entsprechend im Haushalt einzustellen und an die Einrichtungen auszuzahlen sowie die notwendigen zusätzlichen Stellen zu schaffen. Begründung: Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Frankfurt leisten seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, zur Demokratiebildung sowie gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders beim gegenwärtigen pandemiebedingten Mangel an Stabilität und Sicherheit bieten die Einrichtungen der OKJA einen Platz, an dem jungen Menschen ganz individuell begegnet wird. Einrichtungen und Dienste der OKJA sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts: Die Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachlich differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Sie leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung, hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und trägt damit in großem Maße zum sozialen Frieden in Frankfurt bei. Das öffentlich finanzierte Regelangebot der OKJA kann allerdings nur dann seine Wirksamkeit entfalten, wenn für die Einrichtungen ein Mindeststandard an personeller Abdeckung und die notwendigen Mittel für den laufenden Betrieb refinanziert werden. Dies ist jedoch nicht der Fall! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 156 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 72. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OA 156 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 79 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 156 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme) und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2022, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 114/8 vom 27.01.2022 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem anhaltenden Verfall des "Kleinen Einkaufzentrums" in der Thomas-Mann-Straße 6 nicht länger tatenlos zuzusehen und mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) sowie dem gegenwärtigen Eigentümer Gespräche mit dem Ziel einzuleiten, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das "Kleine Einkaufszentrum" zu erwerben, abzureißen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen); 2. parallel zu den Gesprächen nach Ziffer 1. über das Quartiersmanagement einen Runden Tisch einzuberufen, der alle aktiven Vereine, Kirchengemeinden, Einrichtungen, Geschäfte, Vermieter und Eigentümer sowie den Ortsbeirat an einen Tisch holt, um Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Zielsetzung dieser städtebaulichen Neuordnung zu formulieren. Begründung: Der Zustand des "Kleinen Einkaufzentrums", das im Konzept der Nordweststadt eine Nahversorgungsfunktion hat, ist seit Jahren mangelhaft. Aktuell geäußerte Verkaufsbereitschaft auf Seiten des Eigentümers bietet Anlass, dass sich der Magistrat endlich über die Zukunft dieses Einkaufszentrums klar wird und eine städtebauliche Neuordnung des Areals durchführt. Dazu wird es erforderlich sein, das Zentrum mit Grundstück zu erwerben. Es wäre wünschenswert für die Stabilität des Stadtteils, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft der öffentlichen Hand, möglichst mit städtischen Besitzanteilen, investiert und zusätzlichen Wohnraum für die Mittelschicht, aber auch nach den Förderwegen 1 und 2 schaffen würde. Zusätzlich sind attraktive und sozial verträgliche Angebote der Nahversorgung in diesem Bereich gefragt. Auch sollen Räume für Einrichtungen der sozialen Fürsorge mitgeplant werden. Um zu einer sachgemäßen Einschätzung zum aktuellen Bedarf (Wohnen und öffentliche Nutzung) zu kommen, soll ein Runder Tisch tagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1923 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 969 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (Ziffer 1. = Annahme, Ziffer 2. = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1405, 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 22.03.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2022, OA 136 entstanden aus Vorlage: OF 103/8 vom 06.01.2022 Betreff: Haushaltsmittel für Kinder und Jugendliche Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für Kinder und Jugendliche im Ortsbezirk 8 so aufzustocken, dass nach Jahren der Pandemie eine pädagogisch sinnvolle und den Kindern und Jugendlichen würdige Unterstützung stattfinden kann. Begründung: Bereits jetzt sind die Mittel zur Kinder- und Jugendförderung im Ortsbezirk 8 so niedrig angesetzt, dass Einrichtungen seit Jahren eine Anpassung fordern. Stattdessen soll nun gerade bei den Schwächsten und am stärksten durch die Pandemie Betroffenen gespart werden. Nicht nur die stetige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen leidet darunter, auch Gebäude wie Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verfallen und hinken dem Bedarf hinterher. Auslagerungen aus sanierungsfälligen Gebäuden verschärfen die Situation kritisch. Oft reicht das städtische Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche aufgrund unzureichender Mittel nicht aus. Hinzu kommt, dass Arbeitsbedingungen von pädagogischen Fachkräften durch Überlastung und Unterfinanzierung der Einrichtungen nicht mehr hinnehmbar sind. Wenn wir nicht jetzt in die Unterstützung der nächsten Generation investieren, werden die Folgekosten unverhältnismäßig viel höher sein. Dies ist nicht im Sinne steuerzahlender Bürgerinnen und Bürger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 851 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 71. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OA 136 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 10.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 136 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1269, 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2022, OA 137 entstanden aus Vorlage: OF 104/8 vom 06.12.2021 Betreff: Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 8 in Zeiten der Coronakrise Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die freie offene Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 8 durch folgende Maßnahmen sicherzustellen: 1. Die Tariferhöhungen in der Finanzierung der Träger in den Jahren vor 2020 sind nachzuholen. Statt Kürzungen und Kurzarbeit sollen bedarfsgerechte Investitionen und die grundständige Finanzierung sichergestellt werden. 2. Die technische Infrastruktur der Einrichtungen im Ortsbezirk soll sichergestellt werden. Dafür bedarf es weiterer Investitionen in eine belastbare und zeitgemäße technische sowie onlinetaugliche Infrastruktur (beispielweise mehr PC-Arbeitsplätze) der Einrichtungen. 3. Zusätzliche Kosten durch Stornierungen von Bildungsfreizeiten und fehlende Einnahmen durch ausfallende Veranstaltungen und deren Mietkosten sollen in Gänze von der Stadt ersetzt werden. 4. In politischen Entscheidungen müssen Betroffene - also Jugendliche und Beschäftigte der freien Träger - miteinbezogen werden. In den weiteren Beratungen und Maßnahmen zur Beschränkung und Aufhebung müssen Jugendliche und ihre Interessensvertretungen miteinbezogen werden. 5. Zusätzliche Arbeitsplätze für die Einhaltung der Hygienekonzepte sollen sichergestellt werden. Begründung: Die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen stehen in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie vor gewaltigen Aufgaben. Die Pandemie zeigt einmal mehr, dass die stadtteilbezogene Arbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen besonders gefährdet wird. Dabei tragen Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Lösung der gegenwärtigen Krise enorm bei, indem sie als Bildungs- und Sozialisierungsinstitutionen eine wichtige Rolle einnehmen bei der Bildung zu mündigen, demokratisch-emanzipatorisch entfalteten Persönlichkeiten. Durch die Einschränkungen, deren Notwendigkeit von Kinder- und Jugendverbänden ausdrücklich betont wird, wurden auf sozialer Ebene einige Probleme verschärft und es sind neue aufgetreten. Um diesen Problemen gerecht zu werden, haben die Jugendzentren der freien Träger mit unzureichenden Mitteln und durch gewaltigen Aufwand digitale Betreuungsangebote wie Hausaufgabenhilfe und persönliche Beratungen "aus dem Hut gezaubert". Die technische Infrastruktur für den notwendigen schnellen Umstieg aufs Digitale war ungenügend, aber gleichzeitig die materiellen Einbußen durch Vermietungsausfälle, Stornierungen usw. enorm. Vor der Pandemie wurde im neuen Doppelhaushalt für die Kinder- und Jugendeinrichtungen lediglich eine Anpassung von drei Prozent vorgenommen, was bereits dem "Normalbedarf" seit dem Jahr 2014 nicht gerecht wird. Auszug aus einem Interview von Sozial.de vom 04.04.2020 mit Dr. Leonie Wagner, Professorin für Pädagogik und Soziale Arbeit am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen der HAWK-Fachhochschule in Holzminden: "Sozial.de: Der Begriff Systemrelevanz ist derzeit in aller Munde. Viele Branchen und Bereiche reklamieren für sich, systemrelevant zu sein. Warum ist die Soziale Arbeit es aus Ihrer Sicht? Wagner: Sozialarbeiter*innen halten in der aktuellen Situation den Kontakt zu hilfebedürftigen Menschen. Es ist ja nicht so, dass die sozialen Problemlagen mit dem Virus verschwinden. Im Gegenteil: Krisen treffen arme und marginalisierte Menschen immer am stärksten. Die Kontaktbeschränkungen erschweren die Arbeit erheblich. [...] Zudem ist die wirtschaftliche Tragweite der Krise ja noch gar nicht absehbar. Leider müssen wir damit rechnen, dass sich die sozialen Probleme verschärfen werden, wenn mehr Menschen von Arbeitslosigkeit bedroht sind und ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet sehen. Insofern ist es umso wichtiger, dass die bestehende soziale Infrastruktur nicht aufgrund finanzieller Zwänge abgebaut wird. Auch hierin liegt die Systemrelevanz: Krisen treffen Gesellschaften umso heftiger, je weniger Menschen professionelle Unterstützung erhalten. Insofern ist Soziale Arbeit für mich eindeutig Teil der sogenannten ‚kritischen Infrastruktur'." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 842 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 71. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 137 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 10.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 137 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1270, 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2021, OF 300/6 Betreff: Nied: Zusätzlicher Behindertenparkplatz am Nieder Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen zusätzlichen Behindertenparkplatz am Friedhof in Nied einrichten. Begründung: Der Friedhof wir oft auch von Menschen mit Behinderung besucht. Der jetzige Behindertenparkplatz am Nieder Friedhof ist nicht ausreichend Ein weiterer Behindertenparkplatz macht Sinn und würde der Situation gerecht werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1336 2022 Die Vorlage OF 300/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 262/1 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1 hier: Behindertenstellplätze in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In der Weilburger Straße Nr. 3 soll auf Höhe des Ärztehauses der zuvor auf Grund von Baumaßnahmen entfallene Behindertenstellplatz wieder eingerichtet werden. So wird für Transportfahrzeuge ausreichend viel Platz zum Ein- und Ausladen angeboten. Dieser zweite Behindertenparkplatz soll auf der östlichen Straßenseite in Verlängerung des zweiten Behindertenparkplatzes angeordnet werden. Dabei soll der erste Behindertenparkplatz verlängert werden, weil er derzeit für Transporter nicht ausreicht, sodass diese quer auf der Fahrbahn stehen müssen. Beide Behindertenparkplätze sollen deutlich markiert werden, sodass Falschparkende stärker abgeschreckt werden. Begründung: Vor dem Ärztehaus müssen immer wieder Krankentransporter und Behindertentransporter in zweiter Reihe halten, weil der einzige Behindertenparkplatz nicht ausreicht oder Falschparkende diesen blockieren. Vor dem Beginn der Baustellen in der Weilburger Straße bestanden zwei Behindertenparkplätze (siehe Screenshot von Google Street View, Oktober 2009). Nach dem Umbau der Straße ist auf der westlichen Seite die Parkbucht für einen Behindertenparkplatz zu klein. Daher kann ein zweiter Behindertenparkplatz nur auf der östlichen Seite eingerichtet werden. Weilburger Straße im Jahr 2009: Auf beiden Straßenseiten befindliche Behindertenparkplätze (www.google.de) Der bestehende Behindertenparkplatz reicht nicht aus. Der vorhandene Platz ist bei Behindertentransporten viel zu eng Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1358 2022 Die Vorlage OF 262/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 104/8 Betreff: Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 8 in Zeiten der Coronakrise Die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen stehen in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie vor gewaltigen Aufgaben. Die Pandemie zeigt einmal mehr, dass die stadtteilbezogene Arbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen besonders gefährdet wird. Dabei tragen Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Lösung der gegenwärtigen Krise enorm bei, indem sie als Bildungs- und Sozialisierungsinstitutionen eine wichtige Rolle einnehmen bei der der Bildung zu mündigen, demokratisch-emanzipatorisch entfalteten Persönlichkeiten. Durch die Einschränkungen, deren Notwendigkeit von Kinder- und Jugendverbänden ausdrücklich betont wird, wurden auf sozialer Ebene einige Probleme verschärft und es sind neue aufgetreten. Um diesen Problemen gerecht zu werden, haben die Jugendzentren der freien Träger mit unzureichenden Mitteln und durch gewaltigen Aufwand digitale Betreuungsangebote wie Hausaufgabenhilfe und persönliche Beratungen ‚aus dem Hut gezaubert.' Die technische Infrastruktur für den notwendigen schnellen Umstieg aufs Digitale war ungenügend, aber gleichzeitig die materiellen Einbußen durch Vermietungsausfälle, Stornierungen usw. enorm. Vor der Pandemie wurde im neuen Doppelhaushalt für die Kinder- und Jugendeinrichtungen lediglich eine Anpassung von 3% vorgenommen, was bereits dem "Normalbedarf" seit dem Jahr 2014 nicht gerecht wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat 8 fordert die Stadtverordnetenversammlung und damit auch den Magistrat auf, bzgl. der freien offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 8 sicherzustellen: 1. Die Tariferhöhungen in der Finanzierung der Träger in den Jahren vor 2020 nachzuholen. Statt Kürzungen und Kurzarbeit sollen bedarfsgerechte Investitionen und die grundständige Finanzierung sichergestellt werden. 2. Die technische Infrastruktur der Einrichtungen im Ortsbezirk soll sichergestellt werden. Dafür bedarf es weiterer Investitionen in eine belastbare und zeitgemäße technische sowie online-taugliche Infrastruktur (beispielweise mehr PC-Arbeitsplätze) der Einrichtungen. 3. Zusätzliche Kosten durch Stornierungen von Bildungsfreizeiten und fehlende Einnahmen durch ausfallende Veranstaltungen und deren Mietkosten sollen in Gänze von der Stadt ersetzt werden. 4. In politischen Entscheidungen müssen Betroffene - also Jugendliche und Beschäftigte der freien Träger - miteinbezogen werden. In den weiteren Beratungen und Maßnahmen zur Beschränkung und Aufhebung müssen Jugendliche und ihre Interessensvertretungen miteinbezogen werden. 5. Zusätzliche Arbeitsplätze für die Einhaltung der Hygienekonzepte sollen sichergestellt werden. Begründung: Auszug aus einem Interview von Sozial.de vom 04.04.2020 mit Dr. Leonie Wagner, Professorin für Pädagogik und Soziale Arbeit am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen der HAWK-Fachhochschule in Holzminden: "[Interviewer*in:] Der Begriff Systemrelevanz ist derzeit in aller Munde. Viele Branchen und Bereiche reklamieren für sich, systemrelevant zu sein. Warum ist die Soziale Arbeit es aus Ihrer Sicht? Wagner: Sozialarbeiter*innen halten in der aktuellen Situation den Kontakt zu hilfebedürftigen Menschen. Es ist ja nicht so, dass die sozialen Problemlagen mit dem Virus verschwinden. Im Gegenteil: Krisen treffen arme und marginalisierte Menschen immer am stärksten. Die Kontaktbeschränkungen erschweren die Arbeit erheblich. [...] Zudem ist die wirtschaftliche Tragweite der Krise ist ja noch gar nicht absehbar. Leider müssen wir damit rechnen, dass sich die sozialen Probleme verschärfen werden, wenn mehr Menschen von Arbeitslosigkeit bedroht sind und ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet sehen. Insofern ist es umso wichtiger, dass die bestehende soziale Infrastruktur nicht aufgrund finanzieller Zwänge abgebaut wird. Auch hierin liegt die Systemrelevanz: Krisen treffen Gesellschaften umso heftiger, je weniger Menschen professionelle Unterstützung erhalten. Insofern ist Soziale Arbeit für mich eindeutig Teil der sogenannten ‚kritischen Infrastruktur'." Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 137 2022 Die Vorlage OF 104/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1242 entstanden aus Vorlage: OF 82/8 vom 30.11.2021 Betreff: Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung Mosaikschule Der Magistrat wird gebeten, 1. die ab dem 01.01.2022 umgestellte Schülerinnen- und Schülerbeförderung zur Mosaikschule wie bisher durch Busse der FES und neu durch Unternehmen, die der Taxi-Vereinigung Frankfurt e. V. angeschlossen sind, durch folgende Maßnahmen zu unterstützen: a) Bereitstellung einer Fachkraft morgens und am Nachmittag zur Koordination der An- und Abfahrten auf dem Schulhof und zu den 24 eigens bestehenden Parkplätzen; b) Ausweisung einer Taxi-Halte-Zone im Wendehammer vor dem Schuleingang Montag bis Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr mit markierten Längsparkplätzen für die Rufbereitschaft, falls Kinder vorzeitig nach Hause müssen; c) auf dem Grundstück Niederursel-F, Bez. 48F 503, Flur 10, Flurstücknummer 2/1, einen provisorischen Parkplatz mit fünf bis sechs Stellplätzen für weitere Wagen in Warteposition einzurichten; 2. detailliert mitzuteilen, welche fachliche Kritik das Revisionsamt der Stadt Frankfurt an der bisherigen, von der Schulgemeinde sehr wertgeschätzten Schülerinnen- und Schülerbeförderung über die Köhler-Busse geübt hat; 3. zu der erfolgten Ausschreibung für die Schülerinnen- und Schülerbeförderungsleistung mit dem Titel "Leistungsbeschreibung für die Beförderung eingeschränkt wegefähiger Schülerinnen und Schüler zur Mosaikschule (Los 2)" mitzuteilen, a) warum in der Leistungsbeschreibung folgende Anforderungen fehlen: Ortskunde der Fahrerinnen und Fahrer, Bereitstellung von Fahrzeugen mit angemessener Sitzplatzkapazität (mindestens Van oder Kleinbus); b) durch geeignete Stellen (Rechtsamt, Vergabekammer) prüfen zu lassen, ob weitere Zuschlagskriterien als "Niedrigster Preis" zulässig wären, zum Beispiel: "größtmögliche Professionalität und Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung"; 4. a) vor einer Entscheidung, das übliche Optionsrecht des Auftraggebers, den Schülerinnen- und Schülerbeförderungsvertrag über 2022 hinaus zu verlängern, die Erfahrungen der Schule mit der Beförderungsdienstleistung der beauftragten Taxi-Unternehmen abzufragen und zur Grundlage für eine Vertragsverlängerung oder -kündigung zu machen; b) den Vertrag mit der Taxi-Vereinigung schnellstmöglich zu kündigen, falls die geforderten Leistungen nicht erfüllt werden und zum Beispiel nicht qualifiziertes Personal eingesetzt wird; 5. zu erläutern, inwieweit bei diesem Ausschreibungsverfahren der Behindertenbeauftragte der Stadt einbezogen war; 6. zu erläutern, warum zu dem großen Ämtertermin unter Federführung des Stadtschulamtes am 19.11.2021 an der Mosaikschule nicht die für Schülerinnen- und Schülerbeförderung zuständigen Fachleute des Stadtschulamtes vertreten waren, um die zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung direkt zu beantworten. Wird die Förderschülerinnen- und Förderschülerbeförderung als nachrangiges Problem im Stadtschulamt gesehen, sodass für diesen Termin niemand Zeit hatte? Und weshalb war der Behindertenbeauftragte der Stadt nicht eingeladen? 7. die nächste Ausschreibung dieser Fahrdienstleistung bestmöglich vorzubereiten und dazu fachlich abzustimmen mit der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Stadtbehindertenbeauftragten. Insbesondere soll vor der Ausschreibung eine Gefährdungsanalyse für eine sichere und fachgerechte Beförderung der Schülerinnen und Schüler (SuS) durchgeführt werden (für Fahrwege und Schulgelände). Begründung: Wie der Ortsbeirat durch einen Vor-Ort-Ämtertermin des Stadtschulamtes am 19.11.2021 erfahren hat, läuft die bisherige Schülerinnen- und Schülerbeförderung zur Mosaikschule durch das Unternehmen Köhler mit Ablauf des Jahres 2021 aus. 18 Köhler-Busse haben bisher zusammen mit der FES und vereinzelten Taxi-Fahrten die Beförderung von SuS durchgeführt, und dies seit Jahren mit guter Hand für Kinder mit teilweise sehr schwerem Handicap. Die etwa 130 SuS, die bisher Bus-Fahrdienste in Anspruch nehmen mussten, werden ab Januar im Schwerpunkt mit Taxi-Fahrzeugen zur Schule gebracht. Davon unabhängig sind die sechs Busse, die wie bisher von der FES gestellt werden. Bisher hat ein Mitarbeiter der Firma Köhler am Schuleingang die Anfahrten koordiniert, das fällt ab Januar 2022 komplett weg. Die Schulgemeinde wünscht sich eine vergleichbare Fachkraft für die Fahrten der Taxis. Zudem werden zusätzliche Stellplätze für die in dieser Schulform erforderlichen Rufbereitschaften benötigt, denn viele SuS müssen aus verschiedenen Gründen urplötzlich vorzeitig nach Hause gebracht werden. Die Vergabe der Dienstleistung an die Taxi-Vereinigung hat die Schulgemeinde sehr verunsichert, denn gerade für die Beförderung von SuS mit zum Teil schweren Handicaps gibt es erhebliche Anforderungen an das Fahrpersonal. Die SuS werden morgens vor Schulbeginn Bus für Bus gebracht und vom Lehrpersonal auf dem Schulhof abgeholt. Dafür sind auf dem Gelände 24 feste Stellplätze eingerichtet. Die SuS warten teilweise im Bus mit dem vertrauten Fahrer auf die Lehrkraft, je nachdem, wann das Fahrzeug eingetroffen ist. Werden die Kinder demnächst mit vergleichsweise kleinen Taxi-Fahrzeugen gebracht, entstehen nicht nur zusätzliche Fahrten und die den Kindern bekannten Fahrer sind nicht mehr da, auch der Platz auf dem Schulgelände wird weniger und es kann zu mehr Gefahrensituationen beim Ein- und Aussteigen kommen. Bei der Anfahrt morgens wird mit vermehrten organisatorischen Schwierigkeiten gerechnet. Zudem stellen Eltern und Lehrpersonal fest, dass es bei den in kleiner Zahl bisher bereits stattfindenden Taxi-Fahrten immer wieder zu Verstößen gegen Sicherheitsauflagen kommt. Beim Ämterortstermin am 19.11.2021 konnte zum Beispiel beobachtet werden, dass ein Kind nicht angeschnallt war, zu viele Kinder in einem kleinen Fahrzeug saßen (Corona) und ein weiteres in den Kofferraumbereich gesetzt wurde. Es ist weiterhin unklar, welche Taxi-Unternehmen beauftragt werden und ob die Fahrer dann tatsächlich wie gefordert eine hinreichende fachliche und emotionale Professionalität im Umgang mit schwerstbehinderten Menschen besitzen. Die angekündigte Schulung des Taxis-Personals beim ASB ist daher zwar zu begrüßen, es muss aber über weitere Fortbildungen sichergestellt werden, dass die Schülerbeförderung nachhaltig professionell durchgeführt wird. Für künftige Ausschreibungen dieser Schülerbeförderungsleitungen müssen weitere Kriterien für den Zuschlag zugrunde gelegt werden als "niedrigster Preis", denn diese Kinder mit besonderem Förderbedarf haben mehr als andere SuS Aufmerksamkeit und Fingerspitzengefühl verdient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1411 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 40 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2021, OF 82/8 Betreff: Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung Mosaikschule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die ab dem 01.01.2022 umgestellte SchülerInnenbeförderung zur Mosaikschule wie bisher durch Busse der FES und neu durch Unternehmen, die der Taxi-Vereinigung Frankfurt e.V. angeschlossen sind, durch folgende Maßnahmen zu unterstützen: a) Bereitstellung einer Fachkraft Morgens und am Nachmittag zur Koordination der An- und Abfahrten auf dem Schulhof und zu den 24 eigens bestehenden Parkplätzen; b) Ausweisung einer Taxi-Halte-Zone im Wendehammer vor dem Schuleingang Mo-Fr 07.30-14.00 Uhr mit markierten Längsparkplätzen für die Rufbereitschaft, falls Kinder vorzeitig nach Hause müssen; c) auf dem Grundstück Niederursel-F Bez. 48F 503 Flur 10, Flurstücknummer 2/1 einen provisorischen Parkplatz mit 5 bis 6 Stellplätzen für weitere Wagen in Warteposition einzurichten; 2. detailliert mitzuteilen, welche fachliche Kritik das Revisionsamt der Stadt Frankfurt an der bisherigen, von der Schulgemeinde sehr wertgeschätzten SchülerInnenbeförderung über die Köhler-Busse geübt hat; 3. zu der erfolgten Ausschreibung für die SchülerInnenbeförderungsleistung mit dem Titel "Leistungsbeschreibung für die Beförderung eingeschränkt wegefähiger SchülerInnen zur Mosaikschule (Los2)" mitzuteilen, a) warum in der Leistungsbeschreibung folgende Anforderungen fehlen: Ortskunde der FahrerInnen, Bereitstellung von Fahrzeugen mit angemessener Sitzplatzkapazität (mindestens Van oder Kleinbus); b) durch geeignete Stellen (Rechtsamt, Vergabekammer) prüfen zu lassen, ob weitere Zuschlagskriterien als "Niedrigster Preis" zulässig wären, zum Beispiel: "größtmögliche Professionalität und Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung"; 4. a) vor einer Entscheidung, das übliche Optionsrecht des Auftraggebers, den SchülerInnenbeförderungsvertrag über 2022 hinaus zu verlängern, die Erfahrungen der Schule mit der Beförderungsdienstleistung der beauftragten Taxi-Unternehmen abzufragen und zur Grundlage für eine Vertragsverlängerung oder -kündigung zu machen; b) den Vertrag mit der Taxi-Vereinigung schnellstmöglich zu kündigen, falls die geforderten Leistungen nicht erfüllt werden und zum Beispiel nicht qualifiziertes Personal eingesetzt wird; 5. zu erläutern, inwieweit bei diesem Ausschreibungsverfahren der Behindertenbeauftragte der Stadt einbezogen war; 6. zu erläutern, warum zu dem großen Ämtertermin unter Federführung des Stadtschulamtes am 19.11.2021 an der Mosaikschule nicht die für SchülerInnenbeförderung zuständigen Fachleute des Stadtschulamtes vertreten waren, um die zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung direkt zu beantworten. Wird die FörderschülerInnenbeförderung als nachrangiges Problem im Stadtschulamt gesehen, so dass für diesen Termin niemand Zeit hatte? Und weshalb war der Behindertenbeauftragte der Stadt nicht eingeladen? 7. die nächste Ausschreibung dieser Fahrdienstleistung bestmöglich vorzubereiten und dazu fachlich abzustimmen mit der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Stadtbehindertenbeauftragten. Insbesondere soll vor der Ausschreibung eine Gefährdungsanalyse für eine sichere und fachgerechte Beförderung der SuS durchgeführt werden (für Fahrwege und Schulgelände). Begründung: Wie der Ortsbeirat durch einen Vor-Ort-Ämtertermin des Stadtschulamtes am 19.11.2021 erfahren hat, läuft die bisherige SchülerInnenbeförderung zur Mosaikschule durch das Unternehmen Köhler mit Ablauf des Jahres 2021 aus. 18 Köhler-Busse haben bisher zusammen mit der FES und vereinzelten Taxi-Fahrten die Beförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) durchgeführt, und dies seit Jahren mit guter Hand für Kinder mit teilweise sehr schwerem Handicap. Die etwa 130 SuS, die bisher Bus-Fahrdienste in Anspruch nehmen mussten, werden ab Januar im Schwerpunkt mit Taxi-Fahrzeugen zur Schule gebracht. Davon unabhängig sind die 6 Busse, die wie bisher von der FES gestellt werden. Bisher hat ein Mitarbeiter der Firma Köhler am Schuleingang die Anfahrten koordiniert, das fällt ab Januar 2022 komplett weg. Die Schulgemeinde wünscht sich eine vergleichbare Fachkraft für die Fahrten der Taxis. Zudem werden zusätzliche Stellplätze für die in dieser Schulform erforderlichen Rufbereitschaften benötigt, denn viele SuS müssen aus verschiedenen Gründen urplötzlich vorzeitig nach Hause gebracht werden. Die Vergabe der Dienstleistung an die Taxi-Vereinigung hat die Schulgemeinde sehr verunsichert, denn gerade für die Beförderung von SuS mit zum Teil schweren Handicaps gibt es erhebliche Anforderungen an das Fahrpersonal. Die SuS werden morgens vor Schulbeginn Bus für Bus gebracht und vom Lehrpersonal auf dem Schulhof abgeholt. Dafür sind auf dem Gelände 24 feste Stellplätze eingerichtet. Die SuS warten teilweise im Bus mit dem vertrauten Fahrer auf die Lehrkraft, je nachdem, wann das Fahrzeug eingetroffen ist. Werden die Kinder demnächst mit vergleichsweise kleinen Taxi-Fahrzeugen gebracht, entstehen nicht nur zusätzliche Fahrten und die den Kindern bekannten Fahrer sind nicht mehr da, auch der Platz auf dem Schulgelände wird weniger und es kann zu mehr Gefahrensituationen beim Ein- und Aussteigen kommen. Bei der Anfahrt Morgens wird mit vermehrten organisatorischen Schwierigkeiten gerechnet. Zudem stellen Eltern und Lehrpersonal fest, dass es bei den in kleiner Zahl bisher bereits stattfindenden Taxi-Fahrten immer wieder zu Verstößen gegen Sicherheitsauflagen kommt. Beim Ämterortstermin am 19.11.2021 konnte zum Beispiel beobachtet werden, dass ein Kind nicht angeschnallt war, zu viele Kinder in einem kleinen Fahrzeug saßen (Corona) und ein weiteres in den Kofferraumbereich gesetzt wurde. Es ist weiterhin unklar, welche Taxi-Unternehmen beauftragt werden und ob die Fahrer dann tatsächlich wie gefordert eine hinreichende fachliche und emotionale Professionalität im Umgang mit Schwerstbehinderten Menschen besitzen. Die angekündigte Schulung des Taxis-Personals beim ASB ist daher zwar zu begrüßen, es muss aber über weitere Fortbildungen sichergestellt werden, dass die Schülerbeförderung nachhaltig professionell durchgeführt wird. Für künftige Ausschreibungen dieser Schülerbeförderungsleitungen müssen weitere Kriterien für den Zuschlag zugrunde gelegt werden als "niedrigster Preis", denn diese Kinder mit besonderem Förderbedarf haben mehr als andere SuS Aufmerksamkeit und Fingerspitzengefühl verdient. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1242 2021 Die Vorlage OF 82/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.11.2021, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 247/1 vom 23.11.2021 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Benennung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße wie folgt vorzunehmen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der unbenannte Quartiersplatz Nr. 8596 wird dem Vorschlag des Stadtvermessungsamtes folgend in "Marie-Pfungst-Platz" benannt. 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 wird in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach-Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&N Firmengründers Harry Fuld und eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verbands der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus: Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie aufgrund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch an verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den ‚Reorganisationen' ab Ende 1936 musste sie aufgrund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktion als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise - neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 3. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als ‚nicht betroffen [NS]' erklärt wurde [...] auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. [...] Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er-Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e. V. für das Jahr 1913" - Archiv der deutschen Frauenbewegung; Hessische Landeszentrale für Politische Bildung und WEIBH e. V.: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C. F. Donner, Bloch & Hirsch, Cellulose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit: vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T&N/Telenorma und das Unternehmen in Urberach - 1937 bis 1996, beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e. V.; http://www.dokuzentrum-tn.de; diverse Werksveröffentlichungen T&N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmenchroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte). 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 wird in "Mathilde-Maier-Straße" benannt. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.07.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründerinnen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e. V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u. a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich-Ebert-Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u. a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972, und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M. 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.). In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann Maier und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 - online: stolpersteine-frankfurt.de; Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, 15. Dokumentation 2017; zu den Erwerbslosenküchen: A. u. R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart, 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 - Lutz Mohnhaupt, Oktober 2020). 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 wird in "Johanna-Zittel-Straße" benannt. Johanna Zittel, geb. Wertheimer, wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäuser der Friedrich-Ebert-Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittelpunkte/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohnerinnen- und Bewohnerinterviews betreffend KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten; "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 - Lutz Mohnhaupt, Januar 2021; Arolsen-Archives: Antrag Ausreise; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963). Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 01.12.2021
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 151/3 Betreff: Parkbevorrechtigung von Krankenhauspersonal analog Anwohnerparkausweisen Das Nordend hat in seinem Ortsbezirk 2 Krankenhausstandorte, demnächst kommt wieder ein weiterer dazu. Alle 3 Einrichtungen sind in privater Trägerschaft und arbeiten erfolgreich in ihren medizinischen Schwerpunkten. Diese innenstadtnahe Versorgung ist vielen Menschen sehr wichtig und für Frankfurt auch ein wichtiger Standortfaktor. Daraus ergeben sich allerdings für die Krankenhäuser auch einige Nachteile bei der Personalgewinnung. Der Wohnungsmarkt in Frankfurt ist angespannt und natürlich möchte und kann auch nicht jeder in der Stadt wohnen. Im Gegensatz zu Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft, mit staatlicher Subventionierung muss ein privater Krankenhausträger u.a. auch die Kosten für ein Jobticket aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften, in Fallpauschalen sind diese Kosten nicht einbezogen. Die aktuell eingeführte Parkraumbewirtschaftung macht es für Pendlerinnen und Pendler unattraktiver öffentlichen Parkraum während der Arbeitszeit zu nutzen. Dies war durchaus ein Ziel des Konzeptes. Bei den Krankenhäusern führt dies allerdings zu einer Wettbewerbsverzerrung, die nicht im Sinn der Stadt Frankfurt sein kann. Es muss hier eine Möglichkeit gefunden werden die in pflegenden und medizinischen Berufen Tätigen in Frankfurt zu halten und sie nicht ans Umland zu verlieren. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern ein Konzept zu entwickeln, wie es den innerstädtischen Kliniken ermöglicht werden kann Parkbevorrechtigungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugeben mit denen sie im Umfeld der Krankenhäuser analog der aktuellen Anwohner*innenparkausweisregelung parken können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 151/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 151/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 151/3 wird trotz der Maßgabe, dass im Antragstenor der Wortlaut "Wettbewerbsverzerrung, die" durch den Wortlaut "Wettbewerbsverzerrung und einer Benachteiligung vieler Beschäftigter, was" ersetzt wird, abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme mit Zusatz)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 963 entstanden aus Vorlage: OF 219/5 vom 11.10.2021 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig an der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz mit Pollern abzusichern. Dies soll zur besseren Übersicht sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Kraftfahrende, die aus dem Bruchfeldplatz abbiegen wollen, führen. Diese werden häufig durch falsch abgestellte Fahrzeuge behindert. Begründung: An der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz stehen sehr häufig falsch abgestellte Fahrzeuge auf dem Bürgersteig. Diese behindern zu Fuß Gehende, unter anderem Schülerinnen und Schüler, die die Straße überqueren wollen. Aber auch Kraftfahrende, die aus dem Bruchfeldplatz abbiegen wollen, werden durch die falsch abgestellten Fahrzeuge an der Sicht auf die Bruchfeldstraße behindert. Das absolute Halteverbot wird bewusst ignoriert (schnelle Erledigungen etc.). Poller sollen für mehr Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 592 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 67/7 Betreff: Neuzuschnitte der Sozialbezirke Vorgang: M 210/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der zu erfolgenden Neuzuschnitte der Sozialbezirke im Zuge der M210/2016, folgender Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen: Die Sozialbezirke 343,401,402 und 410 bleiben wie aktuell bestehen. Die Sozialbezirke in Praunheim werden neu zugeschnitten: Die Heinrich-Lübke-Siedlung wird dem Sozialbezirk 423 (Westhausen) zugeschlagen und fungiert damit als neuer Sozialbezirk. Der übrige Teil Praunheims bleibt unverändert. In der Sitzung des Ortsbeirats am 29.06.2021 wurden für die o.g. Sozialbezirke Sozialbezirksvorsteher*innen vorgeschlagen. Der Ortsbeirat bekräftigt hiermit diese Vorschlagsliste. Eine Anpassung erfolgt lediglich entsprechend der o. g. Zuschnittsänderung in Praunheim. Dort ist die vorgeschlagene Sozialbezirksvorsteherin fortan für Westhausen und die Heinrich-Lübke-Siedlung zuständig. Eine weitere Zusammenlegung von Sozialbezirken und damit eine Reduzierung der Sozialbezirksvorsteher*innen lehnt der Ortsbeirat ab. Begründung: In der angesprochenen M210/2016 ist eine Reduzierung auf vier Sozialbezirksvorsteher*innen im Ortsbezirk vorgesehen. Dies erachtet der Ortsbeirat aus folgenden Gründen nicht als sinnvoll: Zum einen würde durch die Zusammelegung Westhausens mit den Sozialbezirken 422,424 und 425, da Praunheim laut der M-Vorlage nur noch ein*e Sozialbezirksvorsteher*in zustehen würde, ein zu großer Sozialbezirk Praunheim entstehen. Angesichts des geplanten Konzepts der Sozialraumorientierung des Sozialrathauses Bockenheim, hätte dies eine ungerechtfertigte Arbeitsmehrbelastung zur Folge. Innerhalb dieser Gespräche mit dem Sozialrathaus Bockenheim erfolgte in Absprache der Vorschlag zur o.g. Zuschnittsänderung. Ebenfalls betrachtet der Ortsbeirat eine Zusammenlegung des Sozialbezirks 343 entweder mit dem Sozialbezirk 401 (Rödelheim-Ost) oder 410 (Hausen) als nicht zielführend, wie schon mehrfach dargelegt. Angesichts der Entwicklungen im Bau- und Planungsgebiet Südlich Rödelheimer Landstraße und dem damit verbundenen Anstieg der Einwohner*innenanzahl, ist zu erwarten, dass eine erneute Anpassung bald wieder nötig wird. Deshalb spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die bisherigen Sozialbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt zu belassen, mit Ausnahme der Anpassung in Praunheim. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 987 2021 Die Vorlage OF 67/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 219/5 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig an der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz mit Pollern abzusichern. Dies soll zur besseren Übersicht sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Kraftfahrende, die aus dem Bruchfeldplatz abbiegen wollen, führen. Diese werden häufig durch falsch abgestellte Fahrzeuge behindert. Begründung: An der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz stehen sehr häufig falsch abgestellte Fahrzeuge auf dem Bürgersteig. Diese behindern zu Fuß Gehende, unter anderem Schüler:innen, die die Straße überqueren wollen. Aber auch Kraftfahrende, die aus dem Bruchfeldplatz abbiegen wollen, werden durch die falsch abgestellten Fahrzeuge an der Sicht auf die Bruchfeldstraße behindert. Das absolute Halteverbot wird bewusst ignoriert (schnelle Erledigungen etc.). Poller sollen für mehr Sicherheit sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 963 2021 Die Vorlage OF 219/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 164/2 vom 30.08.2021 Betreff: Änderung der Zuschnitte der Sozialbezirke Der Magistrat wird gebeten, folgende Veränderungen bei den Zuschnitten der Sozialbezirke vorzunehmen: 1. Der Sozialbezirk 163, 341, 342, 344 gibt den Bezirk 341 an den Sozialbezirk 350 ab. Dieser firmiert zukünftig als Sozialbezirk 341, 350. 2. Ebenso wechselt eine Sozialpflegerin vom Sozialbezirk 163, 342, 344 (bisher 163, 341, 342, 344) in den neuen Bezirk 341, 350. Als Ersatz ist für den Sozialbezirk 163, 342, 344 eine neue Sozialpflegerinnen- bzw. Sozialpflegerstelle zu schaffen. 3. Die Sozialbezirke 110 und 180 werden zusammengelegt. Die wegfallende Sozialbezirksvorsteherinnen- bzw. Sozialbezirksvorsteher stelle soll in eine Sozialpflegerinnen- bzw. Sozialpflegerstelle umgewandelt werden. 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Sozialbezirk 191, 192, der als einziger im Ortsbezirk vom Sozialrathaus Dornbusch und nicht vom Sozialrathaus Bockenheim betreut wird, ebenfalls mit den Bezirken 110 und 180 (Ziffer 3.) zusammengelegt werden kann und somit dann auch vom Sozialrathaus Bockenheim betreut werden würde. Begründung: Die Anregungen wurden aus gemeinsamen Gesprächen mit dem Sozialrathaus Bockenheim entwickelt, um eine Vereinfachung und Gleichmäßigkeit der Bezirke herbeizuführen und eine stärkere Sozialraumorientierung zu befördern. Die Änderungen sind mit den betroffenen Sozialbezirksvorsteherinnen abgesprochen und deren Zustimmungen liegen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2203 Antrag vom 10.01.2022, OF 169/9 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 298 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2021, OA 52 entstanden aus Vorlage: OF 57/15 vom 17.08.2021 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Angebot der Jugendhilfe in der Schule an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen wird auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert. Als Pilotprojekt soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Hierfür wä ren zwei zusätzliche Stellen notwendig. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung der Jugendhilfe in der Schule sehr. Die Jugendhilfe in der Schule ist mit ihren Angeboten an vielen Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen vertreten und wird vom Stadtschulamt Frankfurt am Main finanziert. Die Inhalte der Jugendhilfe in der Schule werden nach dem Bedarf der jeweiligen Schule abgestimmt und gewichtet. Die Jugendhilfemitarbeiter dienen als Vertrauens- und Bezugspersonen beispielsweise bei Schwierigkeiten in der Schule, Konflikten mit Mitschülern und Problemen in der Familie und anderen persönlichen Fragen und Nöten. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich. Dieses Angebot sollte auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert werden. Auch Gymnasialkinder können Probleme vorbeschriebender Art haben, und es ist nicht nachvollziehbar, dass die Hilfe nicht auf diese Schüler ausgeweitet werden kann. Dies führt beispielsweis in Gesamtschulen, in denen ein Gymnasialzweig vorhanden ist, dazu, dass die Mitarbeiter der Jugendhilfe trotz eines Bedarfs Jugendliche wegschicken müssen, während Jugendliche des Haupt- und Realschulzweiges die Hilfe bekommen. Nicht nur in Zeiten von Corona ist dies ein unhaltbarer Zustand, der schnellstens beseitigt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.09.2021 Beratungsergebnisse: 69. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OA 52 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 52 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 52 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 938, 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 263 entstanden aus Vorlage: OF 45/9 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen sowie Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen, die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte beispielsweise durch Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Roller und sodann Ahndung falsch abgestellter E-Roller durch die Stadtpolizei erfolgen. Begründung: Seit Mitte 2019 sind E-Roller in Deutschland zugelassen, ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zur Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgängerinnen und Fußgänger in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren, teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier auf den Fotos die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahn-Haltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park gezeigt. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbstständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren Kilometerleistung reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1707 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 45/9 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen, sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte erfolgen durch: Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Rollern und Ahndung falsch abgestellter E-Rollern durch die Stadtpolizei. Begründung: Seit Mitte 2019 sind in E-Roller in Deutschland zugelassen ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zu Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgänger*innen in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahnhaltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park genannt. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren km-Leistung reduziert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 45/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 263 2021 1. Die Vorlage OF 25/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 45/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 45/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 62/1 Betreff: Grabelandgärten in der Frankenallee erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen im Zusammenhang mit dem Durchstich des Homburger Damms in der Frankenallee und der damit einhergehenden Wegeführung einer erneuten Bewertung zu unterziehen. Die Belange der Pächter*innen der Grabelandgärten sind ebenso zu berück-sichtigen wie eine Neubewertung durch den Präventionsrat. Der Magistrat wird insbesondere aufgefordert, die verpachteten Grabelandflächen erhalten zu lassen und auch bei der Einrichtung der Baustelle auf die wertvollen Flächen mit ihrer Artenvielfalt größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Im Übrigen wird der Magistrat aufgefordert, die Planung - wie in HGO und Satzungen vorgesehen - ebenfalls mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt und unterstützt weiterhin den Durchbruch des Homburger Damms und die Errichtung einer attraktiven Radroute in die westlichen Stadtteile. Die Beseitigung der seit Jahrzehnten bestehenden Grabelandflächen mit großer Artenvielfalt stößt jedoch auf großes Unverständnis. Die Argumente des Magistrats sind nicht in Gänze stichhaltig, denn selbstverständlich ist eine soziale Kontrolle durch die Wohnbebauung gegeben. Die starke Nutzung des Dennisweges mit seinem hohen dunklen Bewuchs und der nachweislich nicht vorhandenen sozialen Kontrolle zeigt beispielsweise, dass die Bevölkerung im Gallus solche Wege durchaus gerne nutzt. Selbstverständlich wünscht sich der Ortsbeirat eine ansprechende Gestaltung des Weges in der Frankenallee, jedoch keine Rodung der Gärten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 381 2021 Die Vorlage OF 62/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Volt (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 230 entstanden aus Vorlage: OF 63/2 vom 03.06.2021 Betreff: Zeitnahe temporäre Verstärkung psychologischer und sozialpädagogischer Betreuung an unseren Schulen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu prüfen und zu berichten, wie sich per heute die schulpsychologischen und sozialpädagogischen Angebote und ihre Nutzung zur Abfederung der psychologischen Folgen der Coronakrise an den Schulen im Gebiet des Ortsbezirks 2 darstellen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, an den Schulen eine Bedarfsabfrage durchzuführen, inwieweit zusätzliche Kapazitäten benötigt werden. Auf Basis dieser Daten kann dann entschieden werden, die schulpsychologischen Angebote an den Schulen auszuweiten und gezielt "Coronaworkshops" im Rahmen von Projektwochen und darauf aufbauend Sprechstunden anzubieten. Wichtig ist es, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern niederschwellig ein Austausch- und Beratungsgespräch anzubieten. In den nächsten Wochen und Monaten ist es besonders wichtig, Schülerinnen und Schüler aufzufangen und ihnen ein unkompliziertes Wiederankommen zu ermöglichen. Das betrifft sowohl die fachliche als auch emotionale Seite. Gegenwärtig gibt es in Schulen diverse Anlaufstellen (z. B. Hotline, Vertrauenslehrer, ggf. Schulpsychologe), doch werden die wenigsten Schüler und Schülerinnen von sich aus tätig. Besser wäre, im Rahmen von Diskussion in der Klassenlehrerstunde oder Workshops pandemiebedingte Themen anzusprechen und darauf dann Gesprächsangebote aufzubauen. Diese könnten wie folgt durchgeführt werden: - an der Schule unter Beachtung der Hygienebestimmungen; - per Telefon; - mittels Videokonferenz; - ggf. Vermittlung an eine Beratungsstelle. Begründung: Die Coronapandemie, aber auch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben für den schulischen Bereich zahlreiche Auswirkungen auf alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Schülerinnen und Schüler, die lange im sog. Distance Learning waren, sind dadurch oft sehr belastet. Sie leiden häufig unter Leistungsdruck, Belastungen durch zu viele Stunden vor dem PC, Ungewissheit über die Zukunft und ein Defizit an unterstützenden Sozialkontakten. Vor allem die Jahrgänge der Klassen 7 bis 11 sind die stillen Leidtragenden der Pandemie: Während in Frankfurt Läden, Restaurants, Museen, Friseure und Fitnessstudios öffnen und Reisen wieder möglich sind, werden diese Schüler immer noch im Wechselunterricht beschult. Sie hocken seit Dezember 2020 zu Hause, der Wechselunterricht führt dazu, dass die Jugendlichen die Schule bestenfalls zweimal wöchentlich von Innen sehen. Durch die Feiertage und Abschlussprüfungen im Mai/Juni wird das Problem geringer Präsenz noch verschärft. Sport- und Freizeitangebote liefen und laufen bestenfalls auf Sparflamme, viele Aktivitäten sind immer noch nicht möglich. Dabei sind gerade die Schüler mitten in der Pubertät auf ihre Peergroup und soziale Interaktion außerhalb der Familie angewiesen. Die Coronakrise verstärkt Themen, Konflikte und Herausforderungen des Heranwachsens. Es häufen sich Ängste unter den Schülern, die schnell auch in depressive Verstimmungen umzuschlagen drohen. Nachstehend exemplarisch die Themen aus Schülergesprächen eines Frankfurter Gymnasiums, die zeigen, wie sehr sich die Jugendlichen durch die aktuelle Situation belastet fühlen: - sie waren und sind sehr einsam, - sie fühlen sich abgehängt, - sie erleiden psychosomatische Folgen, - sie haben Schlafstörungen und Essstörungen, - sie fühlen sich wenig bis nicht beachtet oder ernst genommen, - sie weisen Anzeichen einer Depression auf, - sie verletzen sich selbst körperlich, - sie haben verstärkt Medienkonsum, - sie können ihren eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden, - sie sehen keine Perspektive mehr. Nach dem Lockdown kommen dazu Fragen wie: - Was kann ich tun, wenn mir der Wiedereinstieg in die Schule schwerfällt? - Was passiert, wenn meine Leistungen nicht für die Versetzung reichen? - Mir ist das Lernen zu Hause schwergefallen, nun mache ich mir Sorgen, nicht mehr mitzukommen. Lehrkräfte und Eltern nehmen diese Sorgen zwar wahr, stehen ihnen aber teilweise hilflos bzw. überfordert gegenüber, denn auch bei ihnen gibt es Probleme mit Überbelastung durch Mehrfachaufgaben in Beruf und Familie. Professionelle Hilfe ist kaum zu bekommen. In den Medien war sogar von "Triage" in Jugendpsychiatrien die Rede. Daher wäre ein verstärktes Angebot solch niederschwelliger Angebote dringend nötig, denn: "derzeit können viele Kinder ihre Stimmung nicht mehr aus eigener Kraft steuern, leiden unter Selbstentwertung, unter Zukunftsängsten und Perspektivlosigkeit. Hinzu kommen körperliche Leiden: diffuse Müdigkeit, Schmerzen und Antriebslosigkeit etwa.", so der Psychiater Michael Huss in der FAZ vom 20.05.2021. Zusätzliche Schulpsychologen und Sozialpädagogen könnten hier wirksame Unterstützung anbieten und die Lehrerkollegien entlasten, die mit der Schließung der coronabedingten Wissenslücken und Vermittlung wenigstens eines Minimums des in den Lehrplänen 2020/2021 vorgesehen Stoffes mehr als genug zu tun haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 136 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2021, OF 63/2 Betreff: Zeitnahe temporäre Verstärkung psychologischer und sozialpädagogischer Betreuung an unseren Schulen Vorgang: V 704/17 OBR 10; ST 585/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah zu prüfen und zu berichten, wie sich per heute die schulpsychologischen und sozialpädagogischen Angebote und ihre Nutzung zur Abfederung der psychologischen Folgen der Corona-Krise an den Schulen im Stadtgebiet des OBR-2 darstellen. Außerdem möge der Magistrat an den Schulen eine Bedarfsabfrage durchführen, inwieweit zusätzliche Kapazitäten benötigt werden. Auf Basis dieser Daten kann dann entschieden werden, die schulpsychologischen Angebote an unseren Schulen auszuweiten und gezielt "Corona-Workshops" im Rahmen von Projektwochen und darauf aufbauend Sprechstunden anzubieten. Wichtig ist es, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern niederschwellig ein Austausch- und Beratungsgespräch anzubieten. In den nächsten Wochen und Monaten ist es besonders wichtig, Schülerinnen und Schüler aufzufangen und ihnen ein unkompliziertes "Wiederankommen" zu ermöglichen. Das betrifft sowohl die fachliche als auch emotionale Seite. Gegenwärtig gibt es in Schulen diverse Anlaufstellen (z.B. Hotline, Vertrauenslehrer, ggf. Schulpsychologe), doch werden die wenigsten Schüler und Schülerinnen von sich aus tätig. Besser wäre, im Rahmen von Diskussion in der Klassenlehrerstunde oder Workshops pandemiebedingte Themen anzusprechen und darauf dann Gesprächsangebote aufzubauen. Diese könnten wie folgt durchgeführt werden: - an der Schule unter Beachtung der Hygienebestimmungen - per Telefon - mittels Videokonferenz - ggf. Vermittlung an eine Beratungsstelle Begründung: Die Corona-Pandemie, aber auch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben für den schulischen Bereich zahlreiche Auswirkungen auf alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Schülerinnen und Schüler, die lange im sog. Distance Learning waren, sind dadurch oft sehr belastet. Sie leiden häufig unter Leistungsdruck, Belastungen durch zu viele Stunden vor dem PC, Ungewissheit über die Zukunft und ein Defizit an unterstützenden Sozialkontakten. Vor allem die Jahrgänge der Klassen 7 bis 11 sind die stillen Leidtragenden der Pandemie: Während in Frankfurt Läden, Restaurants, Museen, Friseure und Fitnessstudios öffnen und Reisen wieder möglich sind, werden diese Schüler immer noch im Wechselunterricht beschult. Sie hocken seit Dezember 2020 zuhause, der Wechselunterricht führt dazu, daß die Jugendlichen die Schule bestenfalls zweimal wöchentlich von Innen sehen. Durch die Feiertage und Abschlußprüfungen im Mai/Juni wird das Problem geringer Präsenz noch verschärft. Sport- und Freizeitangebote liefen und laufen bestenfalls auf Sparflamme, viele Aktivitäten sind immer noch nicht möglich. Dabei sind gerade die Schüler mitten in der Pubertät auf ihre Peer Group und soziale Interaktion außerhalb der Familie angewiesen. Die Corona-Krise verstärkt Themen, Konflikte und Herausforderungen des Heranwachsens. Es häufen sich Ängste unter den Schülern, die schnell auch in depressive Verstimmungen umzuschlagen drohen. Nachstehend exemplarisch die Themen aus Schüler-Gesprächen eines Frankfurter Gymnasiums, die zeigen, wie sehr sich die Jugendlichen durch die aktuelle Situation belastet fühlen: - sie waren und sind sehr einsam - sie fühlen sich abgehängt - sie erleiden psychosomatische Folgen - sie haben Schlafstörungen und Essstörungen - sie fühlen sich wenig bis nicht beachtet oder ernstgenommen - sie weisen Anzeichen einer Depression auf - sie verletzen sich selbst körperlich - sie haben verstärkt Medienkonsum - sie können ihren eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden - sie sehen keine Perspektive mehr Nach dem Lockdown kommen dazu Fragen wie: - Was kann ich tun, wenn mir der Wiedereinstieg in die Schule schwerfällt? - Was passiert, wenn meine Leistungen nicht für die Versetzung reichen? - Mir ist das Lernen zu Hause schwergefallen, nun mache ich mir Sorgen, nicht mehr mitzukommen Lehrkräfte und Eltern nehmen diese Sorgen zwar wahr, stehen ihnen aber teilweise hilflos bzw. überfordert gegenüber, denn auch bei ihnen gibt es Probleme mit Überbelastung durch Mehrfachaufgaben in Beruf und Familie. Professionelle Hilfe ist kaum zu bekommen. In den Medien war sogar von "Triage" in Jugendpsychiatrien die Rede. CDU-Fraktion im Ortsbeirat 2 der Stadt Frankfurt am Main, Bethmannstr. 3, 60311 Frankfurt am Main Daher wäre ein verstärktes Angebot solch niederschwelliger Angebote dringend nötig, denn: "Derzeit können viele Kinder ihre Stimmung nicht mehr aus eigener Kraft steuern, leiden unter Selbstentwertung, unter Zukunftsängsten und Perspektivlosigkeit. Hinzu kommen körperliche Leiden: diffuse Müdigkeit, Schmerzen und Antriebslosigkeit etwa.", so der Psychiater Michael Huss in der FAZ vom 20.05.2021. Zusätzliche Schulpsychologen und Sozialpädagogen könnten hier wirksame Unterstützung anbieten und die Lehrerkollegien entlasten, die mit der Schließung der coronabedingten Wissenslücken und Vermittlung wenigstens eines Minimums des in den Lehrplänen 2020/21 vorgesehen Stoffes mehr als genug zu tun haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 230 2021 Die Vorlage OF 63/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 47/3 Betreff: Erweiterungsfläche Maingau-Krankenhaus Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten Trägervertreter*innen des Maingau Krankenhauses in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um die aktuellen Pläne des Krankenhauses für die aktuell als Parkplatz genutzte Fläche an der Mercatorstraße vorzustellen. Begründung: Das freie Gelände des Maingau Krankenhauses hat den Ortsbeirat schon häufiger beschäftigt (letztmalig 2016), stets mit dem Ziel das Grundstück einer sinnvolleren Nutzung als nur als Parkfläche zu zuführen. Bislang hatten die Rotkreuz Kliniken als Träger des Maingau Krankenhauses immer auf den Bedarf nach Erweiterungsflächen hingewiesen. Eventuell gibt es hier mittlerweile konkrete Pläne für eine neue Nutzung des Geländes. Deshalb sollte der Ortsbeirat erneut das Gespräch mit dem Krankenhausträger aufnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 47/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 48/3 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementine Kinderkrankenhaus entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Ecke Weberstraße/ Richard-Wagner-Straße (ehemalige Palliativstation Marienkrankenhaus). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/ Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge vor diesem Hintergrund beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, a) Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? b) Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema "Baustellenlogistik" überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplante Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. c) Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? d) Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? e) Plant das das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis Weberstraße der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen aus dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? f) Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementine Kinderhospitals klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt. Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum Einen erforderlich für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebaute Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 281 2021 Die Vorlage OF 48/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 50/3 Betreff: Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorteherin wird gebeten, das Bürgerhospital als Bauherr für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses an der Richard-Wagner-Straße zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um über den aktuellen Stand der Planung zum Neubau an der Richard-Wagner-Straße zu berichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 50/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 34/4 Betreff: Wann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht? Vorgang: B 335/20; K 159/19 Wann ist die Einweihung bzw. die Benennung des kleinen Platzes zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße im Ortsbezirk 4 vorgesehen - Und gibt es bereits Vorstellungen für eine kleine Feierlichkeit? Begründung: Im Jahre 2013 wurde die Städtepartnerschaft mit der türkischen Stadt Eskişehir vertraglich vereinbart. Dem voraus gingen jahrelange Bemühungen bis endlich eine türkische Partnerstadt gefunden wurde, zumal der größte Anteil der in Frankfurt lebenden Migranten bzw. Deutschen mit Migrationshintergrund aus der Türkei stammt. Die Wahl fiel seinerzeit glücklicherweise auf die Stadt Eskişehir, da zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 4 aus Eskişehir stammten bzw. dorthin familiäre Beziehungen hatten. Dies war ausschlaggebend für damalige Wahl der anatolischen Stadt. Der Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend) begrüßte die Anregung K 159 vom 22.10.2019 der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) eine geeignete Straße oder einen geeigneten Platz nach der Frankfurter Partnerstadt Eskişehir in der Türkei benennen. Der Ortsbeirat 4 forderte daraufhin die Anregung zu übernehmen und im dem Ortsbezirk 4 einen geeigneten Ort zu benennen, da die Anregung für die Städtepartnerschaft mit Eskişehir ursprünglich aus dem Ortsbezirk 4 stammte. Dies geschah mit der OF 507/4 vom 12.10.2020. Die Wahl des Ortes im Ortsbezirk 4 fiel auf den kleinen Platz zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße. Zwischenzeitlich wurde seitens des Magistrats grünes Licht für die Benennung des Platzes in Bornheim nach Eskişehir gegeben. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 22.10.2019, K 159 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 335 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 43 2021 Die Vorlage OF 34/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 45/6 Betreff: Öffnung der städtischen Kliniken Höchst für Personen mit Behinderung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die städtischen Kliniken Höchst in Ausnahmefällen für ambulante Patienten geöffnet werden, da in den umliegenden Stadtteilen kaum Arztpraxen barrierefrei zugänglich sind. Begründung: Sehr viele Arztpraxen sind in Räumlichkeiten eingerichtet, die für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehhilfe und ältere Menschen nicht erreichbar sind. Der Weg zur Praxis ist schon mit Schwierigkeiten verbunden. Praxen sind nur über Stufen erreichbar, haben keinen Aufzug, sind evtl. mit zu schmalen Türen ausgestattet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 144 2021 Die Vorlage OF 45/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 136 entstanden aus Vorlage: OF 22/2 vom 10.05.2021 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 50 entstanden aus Vorlage: OF 14/1 vom 17.04.2021 Betreff: Neuzuschnitt von Sozialbezirken im Gallus Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird gebeten, im Gallus drei Sozialbezirke einzurichten und sie wie folgt zuzuschneiden: Sozialbezirk 1 bestehend aus den Stadtbezirken 152, 153, 161; Sozialbezirk 2 bestehend aus dem Stadtbezirk 162; Sozialbezirk 3 bestehend aus den Stadtbezirken 154, 164, 165. Begründung: Mit dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern", können im Gallus drei Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ernannt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Regelung und trägt so dem enormen Wachstum der Einwohnerzahl im Gallus Rechnung. Durch die gewünschte Verteilung der drei Sozialbezirke bemüht er sich, einen Ausgleich in der Arbeitsbelastung zwischen den drei Sozialbezirken zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1373 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 20 entstanden aus Vorlage: OF 5/7 vom 04.05.2021 Betreff: Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" Der Magistrat wird gebeten, in Verhandlungen mit dem Träger der betriebsnahen Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" ab dem August 2021 eine Lösung für alle Betroffenen (Frankfurter Kinder) zu finden. Dies bedingt, dass der Träger der betriebsnahen Kita, die Krankenhaus Nordwest GmbH, die Mehrkosten für eine Frühbetreuung an einem anderen Standort übernimmt und die Stadt Frankfurt ausnahmsweise und vorübergehend damit einverstanden ist, dass in der KT Westhausen eine Frühbetreuung angeboten wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die KT Westhausen genügend Kapazitäten hat, um neben dem Bedarf für Westhausener Kinder die zusätzliche Versorgung mit Kindern aus der dann geschlossenen KT "Praunheimer Strolche" zu gewährleisten. Sollte die Krankenhaus Nordwest GmbH sich nicht freiwillig zur Übernahme der Mehrkosten bereit erklären, wird der Magistrat der Stadt Frankfurt seinen Einfluss auf den Alleingesellschafter der Krankenhaus Nordwest GmbH, die Stiftung zum Heiligen Geist, geltend machen, um die Krankenhaus Nordwest GmbH dazu zu bewegen, ihren moralischen Verpflichtungen für die Beschäftigten nachzukommen. Begründung: Die Situation und die Planung eines Neubaus, die den Betrieb der KT "Praunheimer Strolche" infrage stellt, waren lange bekannt. Die Krankenhaus Nordwest GmbH hat sich aber erst sehr spät entschlossen, keine Übergangslösung für die von einer Schließung betroffenen Eltern anzubieten. Zudem erfolgte die Information der Eltern erst zu einem Zeitpunkt, als die Vergabe von Kita-Plätzen für den August 2021 schon in vollem Gang war. Der bisherige Betreiber der betriebsnahen Kita wird die Kita Westhausen übernehmen und wäre bereit und in der Lage, dort den Großteil der Kinder aus der Kita "Praunheimer Strolche" aufzunehmen. Eine Frühbetreuung kann dort aber nur mit einer Sondergenehmigung der Stadt Frankfurt angeboten werden. Etwa 75 Prozent der Kinder der KT "Praunheimer Strolche" sind Kinder von Beschäftigten des Krankenhauses. Zu deren Organisation ihres Alltags, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört die Möglichkeit einer Betreuung am Arbeitsplatz. Das erspart zusätzliche Wege und erleichtert den sowieso schon anstrengenden Arbeitsalltag. Eine "normale" KT bietet keine Frühbetreuung ab 06:00 Uhr an. Darauf sind aber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schichtdienst angewiesen. In einer Situation wie der derzeitigen Pandemie, die schwierigste Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Krankenhauses verursacht, zumal gerade jetzt in der schlimmen dritten Welle, ist es unverantwortlich, die Arbeitssituation - und dazu gehört auch die Betreuung der Kinder - zu verschlechtern. Daraus erwächst nach Ansicht des Ortsbeirats die Verpflichtung der Geschäftsleitung des Nordwest-Krankenhauses, sich um eine Lösung umgehend zu kümmern und zeitnah den Eltern und dem Betriebsrat des Krankenhauses zu kommunizieren. Eine Lösung darf nicht auf Kosten der Westhausener Kinder bzw. Eltern geschaffen werden, deshalb ist die Forderung nach zusätzlichen Kapazitäten und Mitteln für eine Übergangslösung in der KT Westhausen selbstverständlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2279 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 5/7 Betreff: Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Verhandlungen mit dem Träger der betriebsnahen Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" ab dem August 2021 eine Lösung für alle Betroffenen ( Frankfurter Kinder) zu finden. Dies bedingt, dass der Träger der betriebsnahen KITA, die Krankenhaus Nordwest GmbH die Mehrkosten für eine Frühbetreuung an einem anderen Standort übernimmt und die die Stadt Frankfurt ausnahmsweise und vorrübergehend damit einverstanden ist, dass in der KT Westhausen eine Frühbetreuung angeboten wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die KT Westhausen genügend Kapazitäten hat, um neben dem Bedarf für Westhausener Kinder die zusätzliche Versorgung mit Kindern aus der dann geschlossenen KT Praunheimer Strolche zu gewährleisten. Sollte die Krankenhaus Nordwest GmbH sich nicht freiwillig zur Übernahme der Mehrkosten bereit erklären, wird der Magistrat der Stadt Frankfurt seinen Einfluss auf den Alleingesellschafter der Krankenhaus Nordwest GmbH, die Stiftung zum Heiligen Geist, geltend machen, um die Krankenhaus Nordwest GmbH dazu zu bewegen, ihren moralischen Verpflichtungen für die Beschäftigten nachzukommen. Begründung: Die Situation und die Planung eines Neubaus, die den Betrieb der KT "Praunheimer Strolche" in Frage stellt, waren lange bekannt. Die Krankenhaus Nordwest GmbH hat sich aber erst sehr spät entschlossen, keine Übergangslösung für die von einer Schließung betroffenen Eltern anzubieten. Zudem erfolgte die Information der Eltern erst zu einem Zeitpunkt, als die Vergabe von KITA-Plätzen für den August 2021 schon in vollem Gang war. Der bisherige Betreiber der betriebsnahen KITA wird die KITA Westhausen übernehmen und wäre bereit und in der Lage, dort den Großteil der Kinder aus der KITA "Praunheimer Strolche" aufzunehmen. Eine Frühbetreuung kann dort aber nur mit einer Sondergenehmigung der Stadt Frankfurt angeboten werden. Etwa 75% der Kinder der KT Praunheimer Strolche sind Kinder von Beschäftigten des Krankenhauses. Zu deren Organisation ihres Alltags, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gehört die Möglichkeit einer Betreuung am Arbeitsplatz. Das erspart zusätzliche Wege und erleichtert den sowieso schon anstrengenden Arbeitsalltag. Eine "normale" KT bietet keine Frühbetreuung ab 6.00 Uhr an. Darauf sind aber Mitarbeiterinnen im Schichtdienst angewiesen. In einer Situation wie die derzeitige Pandemie, die schwierigste Arbeitsbedingungen für die MitarbeiterInnen eines Krankenhauses verursachen, zumal gerade jetzt in der schlimmen dritten Welle, ist es unverantwortlich, die Arbeitssituation - und dazu gehört auch die Betreuung der Kinder - zu verschlechtern. Daraus erwächst nach Ansicht des Ortsbeirats die Verpflichtung der Geschäftsleitung des Nordwest-Krankenhauses, sich um eine Lösung umgehend zu kümmern und zeitnah den Eltern und dem Betriebsrat des Krankenhauses zu kommunizieren. Eine Lösung darf nicht auf Kosten der Westhausener Kinder bzw. Eltern geschaffen werden, deshalb ist die Forderung nach zusätzlichen Kapazitäten und Mitteln für eine Übergangslösung in der KT Westhausen selbstverständlich. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten - LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 20 2021 Die Vorlage OF 5/7 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, CDU, SPD, die farbechten - LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 32/6 Betreff: Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wie die Andienungen des bereits bestehenden Neubaus mit all seinen Einrichtungen und der Baustellen der weiteren Bauabschnitte auf dem Gelände realisiert werden sollen ohne dass die Notfallfahrten und Krankentransporte etc. darunter in Bedrängnis geraten oder es zu Lieferengpässen und Rückstaus insbesondere auch der Krankentransporte kommt. Begründung: Sämtliche Andienungen des Klinikums Höchst einschließlich des Neubaus sollen über nur eine Zufahrt hinter dem alten Gebäudeturm von der Gotenstraße aus erfolgen. Da diese Straße keine breite Zufahrtsstraße ist, befürchtet der Ortsbeirat Probleme für einen reibungslosen Ablauf des Krankenhausbetriebes einschließlich der Krankentransporte. Daher bittet der Ortsbeirat um Offenlegung der Andienungen zu allen Bereichen des Krankenhauskomplexes sämtlicher Nutzer einschließlich der Baustellenfahrzeuge. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 38 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 7 2021 1. Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 32/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 33/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., AfD und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1478/6 Betreff: Unterliederbach: Falschparker Unterliederbach-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den unten aufgeführten Stellen geeignete Maßnahmen gegen das unerlaubte Parken gemäß der Auflistung durchgeführt werden können. Bürger aus Unterliederbach haben die Liste erarbeitet und Ortsbeiräte gebeten sich des Themas anzunehmen. Bei mehreren Terminen vor Ort wurden die Maßnahmen besprochen und verfeinert. Die Maßnahmen sollten wenn möglich mit den Bürgern bei einer Ortsbegehung besprochen werden. Ort Bildbeispiel Problem Anmerkung Teutonenweg/ Engelsruhe Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, Sichtbehinderung durch Busse, dabei Autoverkehr aus 3 Richtungen. Diese Stelle ist besonders gefährlich. Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Hier wäre auch ein Zebrastreifen zur Sicherung des Schulwegs sinnvoll. Häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Teutonenweg Autos parken regelmäßig dicht am Zebrastreifen und auf dem Gehweg zwischen Zebrastreifen und Bücherbushaltestelle. Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Rugierstraße/ Cimbernweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, Sichtbehinderung durch großen Anhänger Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Markomannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Alemannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Rugierstraße vor Hausnr. 50 Unerlaubtes Gehwegparken vor der Baumscheibe macht diese Stelle für Rollstuhlfahrer nicht mehr passierbar Häufig nicht barrierefrei Rugierstraße/ Ambronenpfad Falschparker vor dem abgesenkten Bordstein Zebrastreifen auf Höhe Rugierstraße 16 Zebrastreifen wird seitlich zugeparkt, da nur auf einer Seite baulich gesichert Rugierstraße/ Langobardenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein, unerlaubtes Gehwegparken Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Gotenstraße/ Chattenweg Falschparker im Kreuzungsbereich und vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Gotenstraße/ Engelsruhe Falschparker im Halteverbot im Kreuzungsbereich Behinderung des Busverkehrs Hier könnte auch ein Zebrastreifen über die Gotenstraße sinnvoll sein Engelsruhe zwischen Langobardenweg und Markomannenweg Auch tagsüber durch Gehwegparker stark eingeengter Gehweg, für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen usw. nicht mehr passierbar. Barrierefreiheit in der Regel nicht gegeben Engelsruhe/ Alemannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich, auch vor dem abgesenkten Bordstein Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule häufig nicht barrierefrei Engelsruhe/ Markomannenweg Falschparker im Kreuzungsbereich Sicherer Überweg laut Schulwegplan Walter-Kolb-Schule Engelsruhe/ Cimbernweg Falschparker im Kreuzungsbereich, auch auf der "Gehwegnase" und vor dem abgesenkten Bordstein, eingeengter Gehweg durch unerlaubtes Gehwegparken Cheruskerweg/ Gotenstraße Falschparker auf dem Gehweg im Bereich des erhöhten Fußgängerüberwegs sowie im Kreuzungsbereich. Fehlende Bordsteinabsenkung. Eingeschränkte Barrierefreiheit Cheruskerweg vor Hausnr. 54 Falschparker blockieren häufig die Feuerwehrzufahrt und die Auffahrt auf den Geh- und Radweg Personenschäden im Brandfall möglich, falls Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen Begründung: In Unterliederbach-Ost parken regelmäßig Fahrzeuge illegal an Einmündungen und auf dem Gehweg. Dies stellt besonders für die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kinder, ältere Menschen, Behinderte) ein großes Problem dar. Kinder können an den meisten Stellen die Straße nur zwischen parkenden Autos überqueren und müssen dabei weit auf die Fahrbahn treten, um sehen zu können, ob Autos kommen. Für Behinderte mit Rollstühlen oder Gehhilfen oder Rad fahrende Kinder (die ja auf dem Bürgersteig fahren müssen), sind viele Stellen regelmäßig nicht passierbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Autofahrer Tempo 30 nicht beachten. Auch Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr werden regelmäßig behindert, was zu erheblichen Gefährdungen und Problemen führt. Unter der Woche finden tagsüber gelegentlich Kontrollen durch die Verkehrspolizei statt, die aber bei Weitem nicht ausreichen, um eine sichtbare Wirkung zu entfalten. Nach Aussage der Verkehrspolizei ist "die Überwachungsdichte nicht immer und überall im gewünschten Umfang zu leisten". Abends und am Wochenende wird anscheinend gar nicht kontrolliert, laut Verkehrspolizei ist "Samstags aufgrund reduzierter Personalstärke keine Überwachung außerhalb der Innenstadt möglich." Da Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Menschen auch abends und am Wochenende Anspruch darauf haben sollten, sich sicher fortbewegen zu können, bleiben als mögliche Lösung nur bauliche Maßnahmen. Folgende Maßnahmen wären denkbar und umsetzbar: Kreuzungsbereiche und Gehwege sollten systematisch durch Poller, Fahrradbügel oder ähnliche bauliche Maßnahmen freigehalten werden, um sichere Wege für Fußgänger zu ermöglichen. Im Schulwegplan der Walter-Kolb-Schule eingezeichnete Fußgängerüberwege und für die Barrierefreiheit wichtige Stellen (abgesenkte Bordsteine) sollten dabei mit Priorität behandelt werden. Konkrete Maßnahmen sollten nach einer Ortsbegehung festgelegt und umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7278 2021 Die Vorlage OF 1478/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7128 entstanden aus Vorlage: OF 1472/6 vom 11.01.2021 Betreff: Zukunft der Apotheke im Klinikum Höchst vorausschauend und transparent mit den Beteiligten gemeinsam planen Bevor eine endgültige Entscheidung zur Auslagerung der Apotheke im Klinikum Höchst getroffen wird, wird der Magistrat gebeten, eine Gesprächsrunde mit den Beteiligten (Betriebsrat, Geschäftsführung, Dezernent für Personal und Gesundheit) zu initiieren. Im Rahmen dieser Gesprächsrunde soll umfassend informiert und die (noch offenen) Fragen geklärt werden, sodass darauf aufbauend eine fundierte Entscheidung zur Zukunft der Klinikapotheke getroffen werden kann. Begründung: Hinsichtlich der geplanten Auslagerung der Apotheke des Klinikums Höchst gibt es derzeit viele verschiedene Informationen von unterschiedlichen Seiten, die sich teilweise auch widersprechen. Der Betriebsrat hat zudem Bedenken geäußert, u. a. hinsichtlich der künftigen Versorgungsqualität und des notwendigen Transports von Medikamenten (etwa Chemotherapeutika, die individuell für den einzelnen Patienten zubereitet werden). Bevor nun eine so weitreichende Entscheidung endgültig getroffen wird, erscheint es notwendig, dass die Beteiligten in Gespräche eintreten sowie alle Informationen zusammengetragen und offene Fragen geklärt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 433 Aktenzeichen: 54
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 1472/6 Betreff: Zukunft der Apotheke im Klinikum Höchst vorausschauend und transparent mit den Beteiligten gemeinsam planen Der Ortsbeirat möge beschließen: Bevor eine endgültige Entscheidung zur Auslagerung der Apotheke im Klinikum Höchst getroffen wird, wird der Magistrat gebeten, eine Gesprächsrunde mit den Beteiligten (Betriebsrat, Geschäftsführung, Dezernent für Personal und Gesundheit) zu initiieren. Im Rahmen dieser Gesprächsrunde soll umfassend informiert und die (noch offenen) Fragen geklärt werden, so dass darauf aufbauend eine fundierte Entscheidung zur Zukunft der Klinikapotheke getroffen werden kann. Begründung: Hinsichtlich der geplanten Auslagerung der Apotheke des Klinikums Höchst gibt es derzeit viele verschiedene Informationen von unterschiedlichen Seiten, die sich teilweise auch widersprechen. Der Betriebsrat hat zudem Bedenken geäußert - u. a. hinsichtlich der künftigen Versorgungsqualität und des notwendigen Transports von Medikamenten (etwa Chemotherapeutika, die individuell für den einzelnen Patienten zubereitet werden). Bevor nun eine so weitreichende Entscheidung endgültig getroffen wird, erscheint es notwendig, dass die Beteiligten in Gespräche eintreten, alle Informationen zusammengetragen und offene Fragen geklärt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 69 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7128 2021 Die Vorlage OF 1472/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1291/2 Betreff: Abschiebung gut integrierter Migranten verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem Hintergrund, daß immer wieder (und erst dieser Tage erneut) in der Presse zu lesen ist, daß Migranten, die sich seit viel Jahren in Deutschland bestens integriert haben, erfolgreich zur Schule gehen, studieren, arbeiten, aus formalen Gründen ausgewiesen werden, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten die Stadt Frankfurt hat, derartige menschlich inakzeptable und für die Betroffenen katastrophale Abschiebungen zu verhindern, 2. und welche Aktivitäten die Stadt Frankfurt zu ergreifen gedenkt, dieses Übel abzustellen. Begründung: Gut integrierte Migranten stellen nicht nur kein Problem dar, sie sind meist eine deutliche Bereicherung, haben Freunde und Kollegen in ihrem Lebensumfeld. Sie auszuweisen, ist auch für alle, die sie kennen, eine unverständliche Willkürtat. Besonders unverständlich, wenn man über die Jahre miterleben muß, wie es andererseits unmöglich erscheint, multikriminelle Straftäter auszuweisen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1902 2021 Die Vorlage OF 1291/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Verbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
Bei Atembeschwerden: 5-6 Nelken mit einer Tasse Wasser Kochen und den Dampf einatmen.
Überall sieht man Gruppen, welche die Coronaauflagen missachten, aber niemanden der kontrolliert. Wo ist das Ordnungsamt? Wo ist die Polizei? Die Aufalgen müssen eingehalten werden, sonst kommt eine zweite Welle. Vor Supermärkten, am Main, in Parks! Überall unvernünftige Bürger, die denken es wäre schon vorbei. Die Stadt meint wahrscheinlich alles im Griff zu haben, so ist es aber nicht.
Leider werden die Spielplätze noch immer als Ort der Versammlung genutzt. Gerade schaue ich auf den Schulhof der Freiherr vom Steinschule. Vier Erwachsene und acht Kinder am spielen und rennen, ohne Abstand. Ich denke man sollte als Stadt hier auch durchsetzen, dass das Kontaktverbot besteht und daher tatsächlich die Schulhöfe abschließen und mit einem Schild versehen, dass man sie nicht betreten darf. Am Wochenende wird darüber geklettert.
Würden sich die Türen zu Grippe- und Covid-19-Zeiten an Stationen automatisch öffnen, würde dies Pendlern, Schulkindern und anderen Reisenden helfen, weniger unreine Stellen anzufassen. Ein Virologe sollte beurteilen, ob dies beim eindämmen der Krankheiten hilft, vorstellbar ist es.
Warum will man in Frankfurt erst einmal abwarten, wenn doch eine rasante Verbreitung durch infizierte Reisende bereits jetzt schon voraus zu sehen ist und somit die allerhöchste Gefahr für uns alle darstellt. Sicher kann hier jemand seitens der Stadt eine Planspiel-Zahl nennen, mit der dann auch bei uns solche Sicherheitsmaßnahmen wie in Israel unternommen werden! 100 Tote? 1000 Tote? Heinz Knocks (Innenstadt)
Ich fahre jeden Tag LKW in Frankfurt und es ist eine Anmaßung dass leider immer mehr Fußgänger handybetäubt sich weigern sich "auch" abzusichern wenn sie die Straße überqueren. Wo sind denn die guten Sitten hin? Lasst uns doch nitte mehr aufeinander acht geben...
Ich bin Informatiker und arbeite täglich am PC und bin viel am Smartphone. Wenn ich Nachhause fahre oder auch in die Stadt, um Freunde zu treffen, versuche ich die digitale Welt zu meiden. Gerade an den U- und S-Bahn-Stationen fällt mir das sehr schwer durch die bewegte Werbung, die dort in jeder Ecke installiert ist. Ähnlich wie bei Bildschirmen in Bars fällt es schwer, wegzugucken, wenn sich etwas bewegt. Durch die vielen Menschen, die Ansagen und Hinweisschilder gibt es ohnehin schon eine Reizüberflutung. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn auf bewegte Bilder oder sogar komplett auf Werbung an diesen Orten verzichtet werden können. Wenn auf bewegte Bilder verzichtet wird, sollte auch die Zeit erhöht werden, wie lange eine Werbung oder Nachricht angezeigt wird. Denn wenn ich dann mal auf so eine Anzeigetafel schaue, habe ich meist überhaupt keine Zeit, zu verstehen, was mir mitgeteilt werden soll, bevor schon die nächste Info kommt und das stresst zusätzlich. Ich kann hier nur einen Stadtteil auswählen. Neben der Innenstadt wäre das natürlich auch am Bahnhof wichtig und an allen Stationen, wo viel los ist.
im Gastrobereich ist es eine Zumutung durchzugehen. Im übrigen Bereich verteilt sich der Rauch etwas, nur weil es mehrere Zugänge gibt ist es immer noch ein geschlossener Raum und dort Rauchverbot einfach Mal an Gesetze halten. Denkt an eure Kinder
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Reaktion der Stadt: Trotz der bekannten Gefahren des Passivrauchens enthält das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) grundsätzlich keine Regelungen für Einkaufszentren wie bspw. das Nordwestzentrum. Daher überwacht das Ordnungsamt die Einhaltung dieses Gesetzes lediglich in Bezug auf dort befindliche Gastronomiebetriebe. Für die in den überdachten Freiflächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt. Da gerade Eltern, die mit ihren Kindern diese Örtlichkeit aufsuchen, nachvollziehbarerweise ihr Unverständnis über das uneingeschränkte Rauchen im Nordwestzentrum äußern, hat die Stadt Frankfurt im Rahmen der Evaluation des HNRSG, welches in seiner jetzigen Fassung am 31.12.2020 ausläuft, beim Hessischen Städtetag die Aufnahme von Einkaufszentren in den Regelungsbereich des HNRSG angeregt. Wir hoffen darauf, dass auch der Landesgesetzgeber hier einen Anpassungsbedarf sieht und eine Grundlage für ein allgemeines Rauchverbot in Einkaufszentren schafft.
Weiter lesen auf FFM.DEMetropolen weltweit führen erfolgreich rauchfreie Zonen vor und an öffentlichen Plätzen ein, was ich sehr bewundere. Z. B.: Taipeh.
Die Günthersburghöfe sollen bebaut werden. Unsere Frischluftschneise soll entfernt werde. Hundert Jahre alte Baumstrukturen sollen zum Opfer fallen. Wohnungen braucht die Stadt:-(, das heißt, dass Instone weiterhin die Stadt Frankfurt als Investor aussaugt. Aufgrund der Nullzinspolitik kann man nur noch Beton „vergolden“!
Die Allessa GmbH ist Produzent von Zwischenprodukten und Spezialchemikalien mit Sitzen in Frankfurt am Main -Fechenheim, -Griesheim, und -Höchst. Das Fabrikat wird, anschließend in den unterschiedlichsten Industriebranchen, zu Konsumgütern weiterverarbeitet. Das heißt, dass eine fortwährende Herstellung, Forschung, Analyse etc. von Chemikalien stattfindet. Vom Transport erst abgesehen spielt sich dieser Prozess in unmittelbarer menschlicher Nähe ab. Der kleinste Fehler kann zu einer potentiellen Gefährdung der umliegenden Bewohnerschaft führen. Besagtes kann auch zur starken Belastung der Umwelt (z.B Luft, Boden und Wasser) beitragen.
Dies ist eine Testidee von polidia. Sie kann gelöscht werden
Die Sportgeräte an der EZB sind super, nur leider fehlt dort ein Wasserspender. Für jeden Sportler dort wäre das eine super Sache, da Wasser schnell mal alle geht und die Möglichkeit, welches nachzukaufen, schon weit entfernt liegt!
Vor einiger Zeit wurde in der Liebfrauenstraße zwischen dem Dm Drogeriemarkt und dem Esprit-Store ein kostenloser öffentlicher Wasserspender eingerichtet. Dieser erfreut sich im Sommer größer Beliebtheit, sodass sich dort nicht selten sogar längere Schlangen gebildet haben. Meine Idee ist es, mehr solcher Wasserspender in der gesamten Innenstadt, Altstadt und am Main einzurichten
in der Stadt gibt es viel zu wenig öffentliche Toiletten!!! Für alte Kranke und Behinderte Bürger ist es wichtig wenn sie in die Stadt gehen zu wissen wo kann ich meiner Notdurft nachgehen. Da hat Frankfurt erheblich wenig zu bieten. Auch an den Umsteigepunkten von ÖPNV könnten Toiletten eingerichtet werden. Z.B. ist die Toilette an der Endhaltestelle Rheinlandstr. geschlossen, an der U-Bahn Haltestelle ZOO ist geschlossen. Die Gaststätten in Frankfurt erlauben die Toilettenbenutzung nur wenn ich etwas bestelle. Da muss etwas geschehen.
Ab 01.09. ist es soweit. Dann sollen die Nilgänse im Brentanobad wegen der vom Kot ausgehenden Gesundheitsgefahr niedergestreckt werden. Auch Tiere haben ein Recht auf Leben und sollten dorthin verbracht werden, wo sie sich unbekümmert aufhalten können.
Ein unglaublich heißer Tag, in der Eile die Trinkflasche vergessen, nach einer langen Party-Nacht einfach Durst auf etwas non-alkoholisches... Und dummerweise aus unerfindlichen Gründen kein Geld mehr übrig für das völlig überteuerte Wasser aus den Getränkeautomaten. Jeder war sicherlich einmal in der Situation, sich nach einem Schluck kostenlosen und trinkbaren Wasser zu sehen. Vor allem am Hauptbahnhof als Hauptknotenpunkt in Frankfurt, kommt es täglich wahrscheinlich des Öfteren zu dieser Situation. Deswegen plädiere ich an dieser Stelle dafür, dass am Hauptbahnhof in Zukunft kostenloses Leitungswasser gezapft werden kann, in welcher Form auch immer. Wasser wird an so vielen Stellen verschwendet, wieso nicht auch einmal eine sinnvolle Nutzung dieser lebenswichtigen Ressource ins Leben rufen!?
Es ist unter Bürgern bekannt, dass öffentliche Toiletten in Frankfurt fehlen. Die Installation von Toiletten würde nicht nur von älteren Bürgerinnen und Bürgern begrüßt werden, sondern auch von Familien mit Kindern. Außerdem wären dem "Wildpinkeln" Grenzen gesetzt.
Vorschläge zur Wiedereröffnung bzw. Neueinrichtung von öffentlichen Toiletten in Frankfurt-Niederrad Beim ersten Versuch konnte ich die Datei nicht hochladen ... als Bild. Das sollte jetzt o.k. sein.
Gestern war der Welttoilettentag. Es fehlt dringend eine öffentliche Toilette an der U-Bahn und Bus Station Heddernheim. Es gibt dort ein Toilettenhäuschen, das ist aber nur für das Personal des RMV zugängig. An der Station Heddernheim halten 4 U Bahnen und der 60er Bus. Ich sehe dort immer wieder Menschen in Not, die sich verschämt hinter der Bank des Wartehäuschens erleichtern.
Es wäre sehr praktisch wenn in der gesamten Stadt Trinkwasserstellen wären, dass vorallem auch die Obdachlosen, die schließlich Bürger Frankfurts sind genug zu trinken haben und natürlich auch für die restlichen Bürger vorallem an heißen Sommertagen. Denn Wasser sollte meiner Meinung nach für jeden zugänglich sein
Jetzt wird zeitweise gar der Fußgängerüberweg zugeparkt. Die Busse lassen im Winter die Motoren für die Heizung, im Sommer für die Klimaanlage laufen. Das hat mit urbanem Leben nichts zu tun, wenn einen die Fahrzeuge zudieseln. Darum ist ein Busparkplatz einzurichten. Beim Flohmarkt oder Museumsuferfest parkieren die Busse doch auch nicht am Museumsufer.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Jedes Jahr finden, sich bei gutem Wetter, tausende Besucher auf den Grünstreifen rund um das Maincafe ein. Die grösste Dichte der skylineschauenden Sonnenhungrigen ist zwischen dem Holbeinsteg und dem Eisernen Steg anzutreffen. Es gehört zu Frankfurt, den Feierabend bei einem guten Äppler und einem Sonnenuntergang hinter den Hochhäusern zu begehen. Doch gibt es, insbesondere auf den Wiesen um das Maincafe Stellen, die weniger stark mit Piknickdecken und Klappstühlen belegt sind. Nur wer einmal versucht hat, verwundert über den vielen, vermeintlich tollen, freien Platz, dort seine Feierabendgetränk einzunehmen, weiß schnell warum diese Stellen leer sind: Es stinkt!
Irgendwie wird die Autobahn am Eschborner Dreieck immer lauter. Das kann zum Einen daran liegen, dass das Tempo 100 verbot aufgehoben wurde, zum Anderen könnte es auch den Bäumen und Sträuchern liegen, die gefühlt weniger werden. Wir leben nun seit knapp 20 Jahren hier, und seit etwa 1-2 Jahren wird der Lärm spürbar lauter. Meine Bitte, bzw. Idee wäre die vorhandene Lärmschutzwand gen Höchst und Sossenheim ggf. auch für unsere Siedlung auszubauen. Natürlich kann das auch durch einen Lärmschutzwall, dichterer Begrünung oder sonstigen Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel sollte es dabei sein, den Lärm zu reduzieren.
Ich weiß nicht mal, ob das die richtige Plattform ist - aber ich muss meinem Kummer irgendwie Kundtun. In letzter Zeit bekomme ich mehr und mehr den Eindruck, dass sich um Stadtteile/Bürger unterschiedlich stark bemüht wird. So stelle ich mir immer öfter die Frage, wie es sein Kann, das Menschen die mitten in Frankfurt leben, Nachts eine 30iger Zone auf Hauptverkehrsadern durchsetzen können und im gleichen Zeitraum Menschen, die an Autobahnen leben, die Umstellung des Tempolimits von 100 auf uneingeschränkt erdulden müssen? Dies ist insbesondere im Sommer der Fall wo Motorräder und Sportwagen Nachts richtig über die Autobahn knarren, wirklich störend. Im Gegenzug werde ich um 23 Uhr mit Tempo 45 geblitzt, wenn ich auf der Eschersheimer Landstraße nach Hause fahre. Kurioserweise wurde vor wenigen Jahren eine Lärmschutzwand an der A648 ab dem Nordwestkreuz gebaut - nur hört die direkt nach dem Nordwestkreuz auf, so dass mehrere Siedlungen (alles zwischen Siegenerstraße und Dunantring) sowie der Stadtpark in Sossenheim noch den vollen Lärm der Autobahn ohne Templomit abbekommen.
Liebe Stadt Frankfurt,
Im Nordwestzentrum ist es leider im überdachten Bereich sehr verraucht - besonders stark im Modeboulevard. Dort ist es teilweise so stickig, dass man kaum noch atmen kann ohne den Dunstschwaden unfreiwillig ausgesetzt zu sein. Deswegen sollte es zumindest in diesem Bereich zum Schutz der Nichtraucher und vor allem der vielen Kinder ein Rauchverbot geben. Das Rauchen könnte dann z.Bsp. in den nicht überdachten Zonen erlaubt bleiben. Als "Hessens familienfreundlichstes Einkaufszentrum" wäre das ein vernünftiger Schritt zum Schutz der Kleinsten und aller gesundheitsbewußten Bürger.
Sehr geehrte Damen und Herren
Sachsenhausen ist ein wunderbares Viertel, und das liegt nicht zuletzt an seiner Vielfalt: Hier gibt es Familien und Singles, Alte und Junge, Kitas und Kneipen, Spielplätze und Museen. Die meisten mir bekannten Sachsenhausener wissen das sehr zu schätzen. Aber es gibt eine Einschränkung, die das Leben in großen Teilen Sachsenhausens anstrengend macht, nämlich um die Schweizer Str. herum und östlich davon bis Alt-Sachsenhausen: der nächtliche Lärm.
Konzept „Nordwest-Landebahn als Überlaufbahn im Falle von BR 25“
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Reaktion der Stadt: Am 4. Februar 2015 wurde das „Bündnis für Lärmpausen“ von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Fraport-Chef Dr. Stefan Schulte, DFS-Geschäftsführer Prof. Klaus-Dieter Scheurle, Lufthansa-Vorstand Kay Kratky, Condor-Chef und BDF-Präsident Ralf Teckentrup und BARIG-Generalsekretär Michael Hoppe unterzeichnet. Hiermit wurde festgelegt, dass die Nordwestlandebahn und die Centerbahn im Zeitraum von 22 Uhr bis 23 Uhr bei Betriebsrichtung West, also der Hauptbetriebsrichtung des Flughafens, nicht angeflogen werden. So entsteht für die dort betroffenen Gemeinden eine zusätzliche Lärmpause von einer Stunde. Damit auch andere Gemeinden von einer einstündigen Lärmpause profitieren, wird die Südbahn zwischen 5 Uhr und 6 Uhr nicht angeflogen. Die Anwendung des Lärmpausenmodells erfolgt zunächst in einem Probebetrieb, der am 23. April 2015 beginnt und zwei Flugplanperioden (d. h. ein Jahr) umfasst. Detaillierte Informationen zum Lärmpausenmodell sind im Internet veröffentlicht: https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/buendnispapier-fuer-laermpausen-unterzeichnet-0 http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/229._sitzung_am_28.1.2015/top_2_-_kompendium_beurteilungsgrundlagen_laermpausen-modelle__28.1.2015.pdf http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/229._sitzung_am_28.1.2015/beschluss_-_beratungsergebnis_flk_zu_laermpausen-modelle__28.1.2015.pdf Von der Bündelungder Landungen profitieren in der Abendstunde insbesondere die südlichen Stadtteile Frankfurts. In Frankfurt am Main erhalten etwa 44.000 Menschen eine zusätzliche rechnerische Lärmpause. In Offenbach werden im Saldo 24.000 Menschen entlastet, allerdings finden hier starke Verschiebungen statt. Über Hanau und Neu-Isenburg fliegen zwischen 22 und 23 Uhr mehr Flugzeuge als bisher. In der Bilanz werden jedoch mehr Menschen entlastet als belastet: 40.000 Anwohner gewinnen eine zusätzliche Lärmpause. In der Morgenstunde, zwischen 5 und 6 Uhr, erhalten 11.000 Menschen in Neu-Isenburg eine zusätzliche rechnerische Lärmpause. Allerdings nimmt die Zahl der Anflüge u. a. über Erlensee, Hasselroth und Hanau zu. In der Gesamtbilanz gewinnen 1.000 Anwohner eine zusätzliche rechnerische Lärmpause. Bei Ostbetrieb (Betriebsrichtung 07) fallen die Entlastungen bei den bisher vorliegenden Lärmpausenmodellen geringer aus. Deshalb wird hier ab April noch kein Modell getestet. Allerdings sollen ergänzende Maßnahmen geprüft werden, die die Menschen im Westen des Flughafens entlasten. Die Idee wird somit durch den Probebetrieb des Lärmpausenmodells aus dem „Bündnis für Lärmpausen“teilweise umgesetzt.
Weiter lesen auf FFM.DEIch möchte dass der neue Glockenuhrenschlag, der St. Leonhardskirche, der seit dem 24.03.14 geschaltet ist, abgeschaltet wird, da dieser extrem laut ist.
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte hat die Stadt veranlasst, eine Umweltzone einzurichten. Zurzeit können nur Fahrzeuge mit grüner Plakette und geringerem Feinstaub-/Schadstoffausstoß in die Innenstadt einfahren. Die Umweltzone ist nämlich auf den Bereich innerhalb des "Autobahnrings" aus A3, A5 und A661 begrenzt. Auch wenn die Einführung der Zone an sich bereits eine Modernisierung im Fuhrpark vieler Unternehmen ausgelöst hat, so werden doch immer wieder Grenzwerte überschritten. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Auswahl des Bereiches so geschehen ist, dass die Industriegebiete im Westen (Höchst, Griesheim, ...) und Osten (Enkheim, Fechenheim, ...) auch noch von Fahrzeugen frequentiert werden können, die die strengen Auflagen nicht erfüllen.
Das Einkaufszentrum Nordweststadt sollte rauchfrei werden. Oder das Rauchen zumindest nur an einzelnen Stellen erlaubt sein, an denen genügend "Frischluft" zirkuliert. Das Einkaufszentrum wird gerne von vielen Familien besucht, leider ist die Luft dort häufig sehr stickig und verqualmt. Man kann sich diesen Dunstschwaden auch nicht entziehen. An vielen öffentlichen Plätzen wie z.B, Bahnhöfen ist es auch gelungen Raucherbereiche zu separieren warum sollte dies im Einkaufszentrum nicht gehen. Leider gab es im Feld Stadtteil keine Hinterlegung der Nordweststadt, daher keine Angabe.
In unserem Besuch in Japan im letzten Sommer hatten wir ein besonders schönes Erlebnis: Bestimmte Bereiche in der Stadt wie waren Rauchfrei. In Frankfurt haben wir (wie im ganzen Hessen) z.Z. eine unglückliche Situation, in der in kleinen (Eck)kneipen das Rauchen erlaubt ist. Zudem ist das Rauchen in Bushaltestellen und Cafés oder Restaurants *draussen* erlaubt. Die Idee: Folgende Bereiche in der Stadt rauchfrei zu deklarieren: 1) Alle Kneipen und Cafés 2) Bus/Tram-Haltestellen 3) Aussenbereiche von Cafés, Kneipen oder Restaurants
- Datenbank: Bauarbeiten, Straßenfeste.... (Wo? Wann? Wie lange? Intervalle? Wie laut? - Bürger können sich mit Straße und Hausnummer eintragen - Alle Bürger innerhalb eines bestimmten Lärmradius bekommen proaktiv Meldung (POST oder SMS oder EMAIL) - Alle eingetragene Haushalte bekommen in Abhängigkeit zur Entfernung einen Anteil von einer Lärm-Pauschale: Bei Baumaßnahmen: 0,1% der geschätzten Baukosten Bei Straßenfesten: 0,1% des geschätzten Gesamtumsatzes