S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2024, OF 299/16 Betreff: Kleingartenanlagen in Bergen-Enkheim dauerhaft sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Wie viele und welche der Kleingartenanlagen in Bergen-Enkheim sind dauerhaft gesichert durch bestehende Bebauungspläne und wie viele und welche der Kleingartenanlagen in Bergen-Enkheim sind - noch - nicht durch Bebauungspläne abgesichert? 2. Wie ist aktuell der Bearbeitungsstand der jeweiligen Bebauungsplanverfahren für die Kleingartenanlagen, die bisher - noch - nicht durch rechtskräftige Bebauungspläne gesichert sind? Sollten Bebauungsplanverfahren bei einzelnen Kleingartenanlagen noch nicht laufen, möge der Magistrat berichten, warum nicht. 3. Wie stellt sich der Magistrat - konkret! - vor, bei seinen Planungen den Ortsbeirat 16 mit einzubeziehen? Begründung: In dem Stadtteil Bergen-Enkheim gibt es sowohl in Bergen als auch in Enkheim verschiedene Kleingartenanlagen. Diese bestehen teilweise zwar seit vielen Jahren, sind aber offenbar planungsrechtlich nicht alle abgesichert wie beispielsweise durch einen bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Stadt Frankfurt am Main hat zwar ein Kleingartenentwicklungskonzept vorgelegt, das aber noch an keiner Stelle zu praktischen Umsetzungen und Absicherungen der Kleingartenvereine geführt hat. Dieses Konzept muss endlich mit Leben erfüllt und umgesetzt werden. Schon vor dem Kleingartenentwicklungskonzept war von der Stadt immer wieder versprochen und angekündigt worden,dass die Kleingartenanlagen Bestandsschutz bekommen sollen, indem sie über Bebauungspläne als Dauer- Kleingartenanlagen ausgewiesen werden. Dies ist umso dringlicher, als in der Stadtverwaltung in letzter Zeit über mehr offen zugängliche Gemeinschaftsgärten gesprochen wird, eine Idee, die mit dem Kleingarten-Konzept auch nicht annähernd etwas zu tun hat. Die Kleingartenanlagen in Frankfurt am Main und insbesondere in Bergen-Enkheim bedeuten mit ihrer Naherholungs- und Versorgungsfunktion für viele Menschen innigen Kontakt zur Natur, Freiheit, Lebensfreude, aktive Freizeitgestaltung und hohes soziales Engagement. Kleingartenanlagen stehen ganz entscheidend für Erhalt, Pflege und Biodiversität von Grünflächen und das soziale Miteinander von Menschen verschiedenster Nationalitäten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 271/16 Betreff: Behindertenparkplatz besser zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 so herzurichten, dass er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Behindertenparkplätze sind Parkplätze, deren Parkstände in der Regel breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto heranfahren zu können. Die vorgeschriebene Breite beträgt hierfür deshalb 3,50 Meter. Auf dem Parkplatz vor der Triebstraße 34 ist das zwar im Bereich der Fahrertür gegeben, aber nicht durchgängig einer Autolänge. Das Be- oder entladen eines Rollstuhls bzw. das Verlassen des Parkplatzes ist wegen den auf dem Weg stehenden Schildern und einer dort angelegten Baumscheibe nur eingeschränkt möglich. Der vorgesehene Platz für einen evtl. zu stellenden Baum könnte entfernt werden. Behinderten Parkplatz vor Triebstraße (Foto: G. Kraus) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5570 2024 Die Vorlage OF 271/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 um zwei Plätze nach links zu versetzen, damit er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 287/15 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma, am Straßenrand des "Ben-Gurion-Rings" vor der Ladenzeile/Ärztehaus Haus Nr: 52 (TEDI-Markt) entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der "Ben-Gurion-Ring" einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr, sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 287/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2021, OF 300/6 Betreff: Nied: Zusätzlicher Behindertenparkplatz am Nieder Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen zusätzlichen Behindertenparkplatz am Friedhof in Nied einrichten. Begründung: Der Friedhof wir oft auch von Menschen mit Behinderung besucht. Der jetzige Behindertenparkplatz am Nieder Friedhof ist nicht ausreichend Ein weiterer Behindertenparkplatz macht Sinn und würde der Situation gerecht werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1336 2022 Die Vorlage OF 300/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 262/1 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1 hier: Behindertenstellplätze in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In der Weilburger Straße Nr. 3 soll auf Höhe des Ärztehauses der zuvor auf Grund von Baumaßnahmen entfallene Behindertenstellplatz wieder eingerichtet werden. So wird für Transportfahrzeuge ausreichend viel Platz zum Ein- und Ausladen angeboten. Dieser zweite Behindertenparkplatz soll auf der östlichen Straßenseite in Verlängerung des zweiten Behindertenparkplatzes angeordnet werden. Dabei soll der erste Behindertenparkplatz verlängert werden, weil er derzeit für Transporter nicht ausreicht, sodass diese quer auf der Fahrbahn stehen müssen. Beide Behindertenparkplätze sollen deutlich markiert werden, sodass Falschparkende stärker abgeschreckt werden. Begründung: Vor dem Ärztehaus müssen immer wieder Krankentransporter und Behindertentransporter in zweiter Reihe halten, weil der einzige Behindertenparkplatz nicht ausreicht oder Falschparkende diesen blockieren. Vor dem Beginn der Baustellen in der Weilburger Straße bestanden zwei Behindertenparkplätze (siehe Screenshot von Google Street View, Oktober 2009). Nach dem Umbau der Straße ist auf der westlichen Seite die Parkbucht für einen Behindertenparkplatz zu klein. Daher kann ein zweiter Behindertenparkplatz nur auf der östlichen Seite eingerichtet werden. Weilburger Straße im Jahr 2009: Auf beiden Straßenseiten befindliche Behindertenparkplätze (www.google.de) Der bestehende Behindertenparkplatz reicht nicht aus. Der vorhandene Platz ist bei Behindertentransporten viel zu eng Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1358 2022 Die Vorlage OF 262/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 265/6 Betreff: Vereine und lokale Institutionen auch im Jahr 2022 mit Corona-Soforthilfen aus Ortsbeiratsmitteln unterstützen Vorgang: OA 549/20 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 65/21; NR 170/21 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geltungsdauer des Beschlusses § 65 der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Den Ortsbeiräten wird entsprechend auch im Jahr 2022 ermöglicht, mit Mitteln aus ihrem Budget Vereine und lokale Institutionen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, in Form von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuwendungen zu unterstützen. Begründung: Auf Grundlage einer Anregung aus dem Ortsbeirat 6 (OA 549 vom 12.05.2020) hat die Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Jahr die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte dahingehend erweitert, dass aus diesen Mitteln Vereine und lokale Institutionen mit gemeinnützigen Zielen, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, unterstützt werden können. Viele Vereinsringe und Vereine mussten (und müssen weiterhin) aufgrund der Corona-Pandemie mit der Absage von Veranstaltungen, der Reduzierung Kursen und Sportangeboten und häufig auch einem Mitgliederrückgang zurechtkommen. Daraus ergeben sich auch finanzielle Konsequenzen, die die Existenz von Vereinen und Institutionen und damit das für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft grundlegende ehrenamtliche Engagement gefährden. Einige Vereine und Institutionen haben sich bereits an den Ortsbeirat 6 mit der Bitte um Unterstützung gewandt, und der Ortsbeirat konnte hier schon wertvolle Unterstützung leisten und dazu beitragen, schwierige Situationen zu vermeiden oder abzumildern. Die Verwendung von Ortsbeiratsmitteln für Corona-Soforthilfen für Vereine ist bisher jedoch bis zum 31.12.2021 begrenzt. Da die Pandemie aber weiter anhält und Vereine aus Verantwortung für die Gesundheit von Mitwirkenden und Besuchern jetzt wieder erste, für Winter 2021 und Frühjahr 2022 geplante Veranstaltungen absagen müssen (ganz aktuell werden in vielen Stadtteilen die Weihnachtsmärkte abgesagt und auch einige Fastnachts-Veranstaltungen können nicht stattfinden), ist eine Verlängerung dieser Vereinshilfen bis zum 31.12.2022 nicht nur gerechtfertigt, sondern auch geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 549 Antrag vom 17.11.2021, NR 170 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 57 Die Vorlage OF 265/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 99 2021 Die Vorlage OF 265/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 262/5 Betreff: Niederrad: Ausbau und Verbreiterung des Fuß- und Radweges entlang der Uniklinik von der Main-Neckar-Brücke bis zur Sandhofstraße Vorgang: OM 3967/18 OBR 5; ST 471/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie in der ST 471/2019 zugesagt, die Verbreiterung des Fuß- und Radweges entlang des Klinikgeländes zwischen Main-Neckar Brücke und Sandhofstraße bzw. Holzhecke umzusetzen. Begründung: In der ST 471/2019 wurde der Ausbau des Fuß- und Radweges im Zusammenhang mit dem Bau der Rampe an der Eisenbahnbrücke zugesagt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3967 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1201 2021 Die Vorlage OF 262/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 230/6 Betreff: Sossenheim: "Bücher verbinden" - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen weiteren öffentlichen Bücherschrank im Sossenheimer Osten aufzustellen, um den Leseaustausch (generationsübergreifend) zwischen der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlungen entsprechend zu fördern. Dabei ist bei seitens des Magistrats bei der Standortplatzierung eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Sozialer Zusammenhalt" anzustreben. Ferner wäre es wünschenswert, die in den Siedlungsgebieten ansässigen Einrichtungen und Institutionen miteinzubeziehen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Begründung: Bereits vor einigen Jahren konnte im Stadtteil ein erster Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße installiert werden. Seither erfreut sich der Bücherschrank größter Beliebtheit. In den vergangenen Wochen kamen mehre Anwohnerinnen und Anwohner auf den Ortsbeirat mit der Bitte zu, einen weiteren Bücherschrank im Osten des Stadtteils zu errichten. Neben der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung wünschen sich seit längerem auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Toni-Sender-Siedlung einen entsprechenden Bücherschrank. Bereits seit einiger Zeit ist in der dortigen Altenwohnanlage (Frankfurter Verband) eine Leseecke des Frankfurter Verbands vorhanden. Seitens des Frankfurter Verbands wurde der Wusch geäußert, die entsprechenden Bestände öffentlich zugänglich zu machen. Mit der Errichtung eines neuen Bücherschranks, dessen Standort in Kooperation mit dem Projekt "Soziale Zusammenhalt" und den Anwohnerinnen und Anwohnern beider Siedlungen abgestimmt werden sollte, könnte der Austausch entsprechender Lektüre und die sozialen Verbindungen der beiden Siedlungen generationsübergreifend verbessert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbindungen zwischen den in den jeweiligen Siedlungen ansässigen Einrichtungen (Kitas, Altenwohnheimen etc.) entsprechend auszubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2021, OF 263/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 58 2021 1. Die Vorlage OF 230/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Paten sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 263/6 Betreff: Sossenheim: "Bücher verbinden" - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen weiteren öffentlichen Bücherschrank im Sossenheimer Osten aufzustellen, um den Leseaustausch (generationsübergreifend) zwischen der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlungen entsprechend zu fördern. Dabei ist bei seitens des Magistrats bei der Standortplatzierung eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Sozialer Zusammenhalt" anzustreben. Ferner wäre es wünschenswert, die in den Siedlungsgebieten ansässigen Einrichtungen und Institutionen miteinzubeziehen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Bereits vor einigen Jahren konnte im Stadtteil ein erster Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße installiert werden. Seither erfreut sich der Bücherschrank größter Beliebtheit. In den vergangenen Wochen kamen mehre Anwohnerinnen und Anwohner auf den Ortsbeirat mit der Bitte zu, einen weiteren Bücherschrank im Osten des Stadtteils zu errichten. Neben der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung wünschen sich seit längerem auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Toni-Sender-Siedlung einen entsprechenden Bücherschrank. Bereits seit einiger Zeit ist in der dortigen Altenwohnanlage (Frankfurter Verband) eine Leseecke des Frankfurter Verbands vorhanden. Seitens des Frankfurter Verbands wurde der Wusch geäußert, die entsprechenden Bestände öffentlich zugänglich zu machen. Mit der Errichtung eines neuen Bücherschranks, dessen Standort in Kooperation mit dem Projekt "Soziale Zusammenhalt" und den Anwohnerinnen und Anwohnern beider Siedlungen abgestimmt werden sollte, könnte der Austausch entsprechender Lektüre und die sozialen Verbindungen der beiden Siedlungen generationsübergreifend verbessert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbindungen zwischen den in den jeweiligen Siedlungen ansässigen Einrichtungen (Kitas, Altenwohnheimen etc.) entsprechend auszubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.10.2021, OF 230/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 58 2021 1. Die Vorlage OF 230/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Paten sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 172/1 Betreff: Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Vorgang: B 286/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, im Rahmen des Frankfurter Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel einzurichten nach den positiven Vorbildern im Gallus und im Gutleut. Dies wird bereits im jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" als wünschenswert betrachtet. Begründung: Das Bahnhofsviertel erfüllt alle Voraussetzungen für die Einrichtung eines Quartiersmanagements. Es ist derzeit ein Ort, der für alle Akteure - Anwohnende, Gewerbetreibende, Sozialarbeitende, marginalisierte Gruppen - wenig positive Impulse ausstrahlt. Corona hat als "Brandbeschleuniger" gewirkt und das soziale Auseinanderdriften leider noch beschleunigt. Ein Quartiersmanagement leistet einen großen Beitrag zur sozialen Stadtteilentwicklung und fungiert vor nach dem Motto der aktiven Nachbarschaft "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" als niedrigschwellige Koordinierungs- und Begegnungsstätte aller Menschen im Viertel. Es ermöglicht den Austausch, das Entstehen von Netzwerken und allen Bewohner*innen werden Möglichkeiten der Partizipation, Zugehörigkeit und Inklusion eröffnet. Spannungen werden erkannt und entschärft, der Gemeinsinn und das gegenseitige Verständnis gestärkt. Es könnte ein Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil entstehen und eine Stärkung der Eigeninitiative in Bezug auf eigene Bedarfe und Veränderungswünsche. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main", in der ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel als wünschenswert betrachtet wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2021, B 286 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 89 2021 Die Vorlage OF 172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 219/5 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig an der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz mit Pollern abzusichern. Dies soll zur besseren Übersicht sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Kraftfahrende, die aus dem Bruchfeldplatz abbiegen wollen, führen. Diese werden häufig durch falsch abgestellte Fahrzeuge behindert. Begründung: An der Ecke Bruchfeldstraße/Bruchfeldplatz stehen sehr häufig falsch abgestellte Fahrzeuge auf dem Bürgersteig. Diese behindern zu Fuß Gehende, unter anderem Schüler:innen, die die Straße überqueren wollen. Aber auch Kraftfahrende, die aus dem Bruchfeldplatz abbiegen wollen, werden durch die falsch abgestellten Fahrzeuge an der Sicht auf die Bruchfeldstraße behindert. Das absolute Halteverbot wird bewusst ignoriert (schnelle Erledigungen etc.). Poller sollen für mehr Sicherheit sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 963 2021 Die Vorlage OF 219/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 184/6 Betreff: Höchst: Anbringen einer Informationstafel am Bismarckdenkmal Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Informationstafel am Bismarckdenkmal in Höchst anzubringen, die die Zusammenhänge der Kaiserzeit und des Kolonialismus erläutert und tiefere Informationen über einen QR-Code zur Verfügung stellt. Für die Informationstafel gibt der Ortsbeirat 1000 € aus seinem Budget dazu. Begründung: Für Fürst Otto von Bismarck, dessen Politik fast 30 Jahre die Geschicke Preußens und Deutschlands bestimmte, wurde 1899 in Höchst ein Denkmal errichtet. "Nicht durch Reden oder Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Eisen und Blut", rief er in einer seiner ersten Reden den preußischen Abgeordneten zu (https://de.wikipedia.org/wiki/Blut_und_Eisen). In drei Kriegen entstand so unter Preußens Führung Deutschland in den damaligen Grenzen. Menschenverachtung, Unterdrückung der Arbeiterbewegung durch die "Sozialistengesetze", Ablehnung des Parlamentarismus steckten den Rahmen seiner Innenpolitik ab. Mit der von ihm 1884 einberufenen Berliner Konferenz unterstützte er die Interessen deutscher Kolonialpolitik. Eine öffentliche Verehrung setzte ein, die bis heute ihre Spuren in Denkmälern, Straßennamen, Namen von Schiffen, Namen von Orten in den ehemaligen deutschen Kolonien, einer Büste in der Walhalla - bis hin zu Alltäglichem wie "Bismarckhering" hinterlassen hat. Es ist ihm gelungen, als Reichseiniger und Begründer des deutschen Sozialsystems einen Platz im deutschen Geschichtsbewusstsein zu finden. Erst in jüngerer Zeit setzt ein Nachdenken über Bismarck ein, das zu einer notwendigen Revision seines Geschichtsbildes führen sollte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 43 2021 Die Vorlage OF 184/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Für die Informationstafel stellt der Ortsbeirat einen Betrag in Höhe von maximal 1.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung." Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Betreff: Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die im vergangenen Jahr von den Vereinen Sportgemeinschaft Enkheim e.V. und FC Germania 1911 Enkheim e.V. vorgetragenen Planungen bezüglich eines Hallenbaus mit ergänzenden Außenanlagen umgesetzt und realisiert werden, um das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Nach dem Vortrag der beiden Sportvereine besteht in Enkheim der Bedarf nach einer weiteren Sporthalle sowie weiteren Sportflächen im Außenbereich. Die SG Enkheim und der FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte und die zu beobachtende starke Verdichtung der Wohngebiete wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG Enkheim über keine eigene Sporthalle und ist darauf angewiesen, Räume der Schulen und der Saalbau zu nutzen. Leider werden die Nutzungsverträge von diesen Institutionen oft wegen anderweitigem Bedarf gekündigt. Die Sporthalle würde von der Sportgemeinschaft Enkheim errichtet werden, die Sportflächen im Außenbereich müssten von der Stadt Frankfurt am Main hergestellt werden. Die Planungen der beiden Vereine liegen bei der Stadt Frankfurt am Main vor, Vorgespräche mit dem Sportamt wurden in diesem und im vergangenen Jahr bereits geführt. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für Alle. Bei der Realisierung auf dem Areal zwischen Rangenbergstraße und Leuchte werden neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten auch Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishalle wurden bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte nach aktuellem ökologischem Stand erfolgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Vorhaben der beiden Sportvereine zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in unserem Stadtteil und bittet den Magistrat, entsprechend tätig zu werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2021, OF 48/16 Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Betreff: Unterstützung der Einrichtung des Sportzentrums Frankfurt Ost Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat das Sportzentrum Frankfurt Ost realisiert und der Ortsbeirat über den Stand der Planungen informiert wird. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Initiative der SG Enkheim e.V. und des FC Germania 1911 Enkheim e.V. durch das Sportzentrum das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Die Sportvereine SG Enkheim und FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG-Enkheim über keine eigene Turnhalle und ist darauf angewiesen, von der Saalbau und der Riedschule Räume zu nutzen, die leider oft von diesen Institutionen selbst gebraucht werden. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für alle Bürger*innen. Das Sportzentrum Ost ermöglicht den Ausbau der zielgruppenspezifischen Jugend -und Senior*innenangebote, die Ausübung von Hallensportarten und bietet gleichzeitig die Chance, niederschwellige Angebote zur Bewegung im Freien zu realisieren. Neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten werden Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishallen wurde bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte die Einhaltung aktueller ökologischer Standards ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 64/12 Betreff: Spielgeräte auch für Kinder mit Behinderung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Orte im Kalbach und in Riedberg für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung (z.B. Rolli-Karussel) geeignet sind, wann solche aufgestellt werden können und was dafür nötig wäre. Begründung: Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist verwunderlich, dass in Frankfurt seitdem kaum Bemühungen unternommen wurden, diese garantierten Rechte im öffentlichen Raum, z.B. auf öffentlichen Spielplätzen, umzusetzen. Um hier einen Anfang zu machen, soll geprüft werden, wo und wann Spielgeräte wie die Beispiele im Anhang durch die Stadt Frankfurt installiert werden können. Quelle: Beckmann Rohlstuhlkarussell - yatego.com Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 597 2021 Die Vorlage OF 64/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage die Worte "mit Behinderung" durch die Worte "mit körperlichen Beeinträchtigungen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 60/9 Betreff: Schienensuizide in Frankfurt am Main - Bahnkilometer 194 in Ginnheim/Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, einen Ortstermin zur Begutachtung der offenen Gleisstrecke zwischen Ginnheim und Bockehnheim auf dem Bahnkilometer 194 durchzuführen, welche als Suizid-Hotspot ausgemacht wurde. Folgende Personen und Institutionen sind einzuladen: - Vertretende Person des Verkehrsdezernats - Vertretende Person des Gesundheitsamtes - Vertretende Person der Deutschen Bahn AG - Ortsbeirat 2 - Leiterin/Leiter der Abteilung Psychiatrie/Psychiatriekoordination, Gesundheitsamt Frankfurt am Main - Koordinatorin/Koordinator des Frankfurter Netzwerks für Suizidprävention - Chefärztin/Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Agaplesion Markus Krankenhaus Begründung: Internationale Studien zeigen, dass suizidale Handlungen durch Sprung bzw. Sich-Legen vor einen Zug ("railway-relatetd") in bis zu 94% tödlich enden, was diese Suizidmethode zu einer der letalsten überhaupt macht (Krysinska & De Leo, 2008; Ladwig, Ruf, Baumert & Erazo, 2009; Mishara, 2007). Die freie Zugänglichkeit von Bahnanlagen ist vor allem dann problematisch, wenn es an bestimmten Streckenabschnitten gehäuft zu Suiziden kommt (so genannte "Hotspots"). An diesen Stellen ist aus unserer Sicht eine Sicherung unabdingbar - auch, wenn es in Deutschland derzeit noch keine gesetzliche Regelung gibt. Allerdings gibt es bereits Beispiele zur Sicherung von Streckenabschnitten: So hat die Bahn auf die Lokalisierung von Hotspots in ihrem Netz (z.B. bei Emmendingen) reagiert. Darauf konnte die Suizidrate insgesamt deutlich gesenkt werden. (https://www.wissenschaft.de/gesellschaft-psychologie/die-letzte-tat). In der Schweiz durchgeführte Studien am Beispiel der Sicherung von Brücken legen einen Algorithmus nahe, der eine Sicherung von "Hotspots" bei 0,5 Suiziden pro Jahr oder mehr über einen Zeitraum von 10 Jahren empfiehlt. In der Nähe einer psychiatrischen Klinik (< 2 km Umkreis) wird eine Sicherung möglicher Suizidorte grundsätzlich als sinnvoll angesehen (Reisch et al. 2006 und Reisch et al. 2014). Eine der erfolgreichsten und in der wissenschaftlichen Literatur eindeutig belegten Suizidpräventionsmöglichkeiten ist die Verringerung der Verfügbarkeit einer Suizidmethode ("restriction of means"). Nur ein geringer Teil der Betroffenen entscheidet sich für ein anderes Suizidmittel, wenn die ursprünglich avisierte Methode nicht mehr verfügbar ist. Auch gibt es Evidenz, dass nach Sicherung eines öffentlich zugänglichen Suizidortes keine oder nur eine sehr geringe Verlagerung auf andere Orte zu erwarten ist (z.B. Pirkis et al., 2013). Hotspots "zu sichern, ist somit eindeutig lebensrettend und führt ferner zu einer Verringerung der Traumatisierung Dritter" (NaSPro, 2016). Im Rahmen eines durch das Bundesministerium für Gesundheit finanzierten Forschungsprojektes (FraPPE) wurden im Stadtgebiet Frankfurt solche kritischen Stellen evaluiert. Während in Deutschland im Jahr etwa 7% der Menschen, die einen Suizid begehen, durch einen Sprung oder das Sich-Legen vor einen Zug sterben, sind es in Frankfurt fast doppelt so viele: Im Jahr 2018 betrug der Anteil der Schienensuizide an der Gesamtzahl der Suizide 13,3%. Besonders kritisch ist der Frankfurter Stadtteil Ginnheim, in dem es in den letzten sechs Jahren zu sechs vollendeten Schienensuiziden kam - d.h. im Schnitt zu einem Suizid pro Jahr. Fünf davon ereigneten sich rund um den Bahnkilometer 194 - in unmittelbarer Nähe (500 m) einer psychiatrischen Klinik, dem Agaplesion Markuskrankenhaus. Auch wenn der Beobachtungszeitraum noch keine zehn Jahre umfasst, sind damit die Kriterien eines Hotspots bisher mehr als erfüllt. Eine Begutachtung des Hotspots ist sinnvoll, um mit allen Beteiligten und Zuständigen eine Lösung finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 562 2021 Die Vorlage OF 60/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 43/4 Betreff: Fahrradbügel am Bethanien-Krankenhaus/Usinger Straße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich von der Usinger Straße zur Krankenhaus-Vorfahrt auf den Bürgersteigen in den Eckbereichen, teils als Ersatz für die dortigen Steinkuben, eine niedrige zweistellige Zahl von Fahrradbügeln setzen zu lassen. Begründung: Mit Einführung der Parkraumbewirtschaftung für Kfz rund um das Krankenhaus ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten stark gestiegen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Volt BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 521 2021 Die Vorlage OF 43/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 52/4 Betreff: Ergänzung des Hafenparks mit behindertengerechten Spielgeräten Der Magistrat möge den Spielplatz im Hafenpark um behindertengerechte Spielgeräte (z.B. Rollikarussel, Rolliwippe) erweitern. Begründung: Das Angebot an Inklusionsspielplätzen ist sehr begrenzt, trifft aber auf eine große Nachfrage. Inklusion kann aber nur beim Zusammentreffen der Kinder stattfinden. Das Grünflächenamt hat zur Zeit gemeinsam mit dem Verein KIAN e.V. (KIAN-organisation.com) mehrere solcher Projekte in Arbeit (z.B. im OBR 2). Gemeinsam werden die Planung und die Finanzierung mittels Sponsoren, Spendern und OIB Mitteln durchgeführt. Der Ortsbeirat 4 wird sich nach Vorstellung der Planung und der Machbarkeit mit Budgetmitteln an der Finanzierung beteiligen. Dies erfolgt dann in einem weiteren OIB Antrag. Es dient der Kenntnis, dass bei einer Rollischaukel (mit Fallschutz, Fundamentierung, Zuwegung etc.) Gesamtkosten von ca. 55.000 € entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 527 2021 Die Vorlage OF 52/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Spielplatz im Hafenpark und alle anderen Spielplätze im Ortsbezirk um behindertengerechte Spielgeräte (z. B. Rolli-Karussell, Rollwippe) erweitert werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 51/4 Betreff: Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen? Vorgang: M 171/18 Der Ortsbeirat 4 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das neue Baulandmobilisierunggesetz in irgendeiner Form für die Ende 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen im Gebiet Waldschmidtstr. 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Str. 2 - 8 greift. Welche Möglichkeiten für den Schutz der MieterInnen ergeben sich durch dieses neue Gesetz im vorliegenden Fall? Begründung: Ein Antrag im November 2020 (OF 522/4 vom 08.11.2020) hinsichtlich der Anwendbarkeit der Milieuschutzsatzung in diesem Gebiet brachte keinen Erfolg; die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier sehr begrenzt. Die Mieter fürchten neben steigenden Mieten auch eine Gentrifizierung durch Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen und späterer Kündigung. Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich zu erfahren, ob und wenn ja welche Schutzmöglichkeiten nun durch das neue Gesetz dort greifen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 526 2021 Die Vorlage OF 51/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 39/7 Betreff: Mit Luftfilter an Schulen im Ortsbezirk den Herbst und Winter Corona-sicher machen Vorgang: B 64/21 Der Magistrat wird gebeten, seine Zurückhaltung bei Luftfilter-Einrichtungen an allen Schulen im Ortsbezirk zu revidieren und sich durch einen Antrag beim Bundesbildungsministerium die Mittel für Luftfilter zu sichern. Die Luftfilteranlagen sollten wartungssicher sein und keine Gefahr für Ansteckungen gleich welcher Art darstellen. Begründung: In der vorliegenden B 64 vom 12.02.2021 begründet der Magistrat die Absage an einer generellen Einrichtung von Luftfiltern an Schulen damit, dass Fensterlüften (Quer- oder Stoßlüften) ausreichend sei. Er bezieht sich dabei auf das Frankfurter Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt ist aber nicht im Klassenzimmer, wenn die Temperaturen - wie in dem vergangenen Winter, die Null-Grenze erreichen oder darunter sinken. Für das Stoßlüften wurde ein 20-Minuten-Rhythmus vorgeschrieben, was bedeutet, dass der Unterricht alle 20 Minuten unterbrochen werden musste, was der Lernsituation abträglich ist. Lehrer*innen und Schüler*innen haben diesen Winter alles geduldig mitgemacht, weil wegen fehlender Vorsorge keine Alternative vorhanden war und der Wunsch nach Unterricht groß war. Nun ist die Zeit für Vorsorge. Da kommt das Angebot aus dem Bundesministerium für Bildung und Gesundheit gerade recht: laut Frankfurter Rundschau vom 5./6. Juni (S11) dringt Frau Karliczek darauf, "dass vom Bund bereitgestellte Mittel für Lüftungsfilteranlagen in den Schulen genutzt werden. (...) Alle für Schulen Verantwortlichen sollten bereits jetzt beginnen, Konzepte für diesen möglichst regulären Schulbetrieb nach den Sommerferien zu erarbeiten (...) Antragsberechtigt seien die Träger der Einrichtung." Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 347 2021 Die Vorlage OF 39/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 45/9 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen, sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte erfolgen durch: Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Rollern und Ahndung falsch abgestellter E-Rollern durch die Stadtpolizei. Begründung: Seit Mitte 2019 sind in E-Roller in Deutschland zugelassen ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zu Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgänger*innen in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahnhaltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park genannt. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren km-Leistung reduziert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 45/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 263 2021 1. Die Vorlage OF 25/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 45/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 45/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2021, OF 60/2 Betreff: Spielgerät auch für Kinder mit Behinderung im Grüneburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur anteiligen Co-Finanzierung eines Spielgerätes auch für Kinder mit Behinderung (sog. "Rollikarussell") im Grüneburgpark stellt der OBR 2 dem Grünflächenamt aus seinem Budget Mittel i.H.v. bis zu EUR 20.000,- zur Verfügung. Begründung: Der Verein Kian e. V. - Wohltätigkeitsorganisation für die Menschen mit Behinderung (kian-organisation.com) möchte im Grüneburgpark ein sog. "Rollikarussell" auch für Kinder mit Behinderung aufstellen. Das Grünflächenamt ist über das Vorhaben bereits informiert und einverstanden. Die Gesamtkosten inkl. Zuwegung, Fallschutz, Installation etc. belaufen sich auf ca. 55.000,- EUR. Der Verein Kian kann gemeinsam mit der Leberecht-Stiftung ca. 35.000,- EUR bereitstellen. Das Grünflächenamt hat keine verfügbaren Mittel mehr, so dass die Differenz i.H.v. 20.000,- EUR ggf. vom OBR 2 zu tragen ist. Der OBR 2 unterstützt eine zügige Umsetzung des Leuchtturmprojektes und setzt mit der Mittelaufwendung ein Zeichen für Barrierefreiheit im Ortsbezirk. Grundsätzlich ist es allerdings Aufgabe des Magistrats Mittel für barrierefreie Spielgeräte bereitzustellen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.05.2021, OF 59/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 9 2021 1. Die Vorlage OF 59/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 60/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung in den Antragstenor überstellt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und 1 LINKE.
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2021, OF 63/2 Betreff: Zeitnahe temporäre Verstärkung psychologischer und sozialpädagogischer Betreuung an unseren Schulen Vorgang: V 704/17 OBR 10; ST 585/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah zu prüfen und zu berichten, wie sich per heute die schulpsychologischen und sozialpädagogischen Angebote und ihre Nutzung zur Abfederung der psychologischen Folgen der Corona-Krise an den Schulen im Stadtgebiet des OBR-2 darstellen. Außerdem möge der Magistrat an den Schulen eine Bedarfsabfrage durchführen, inwieweit zusätzliche Kapazitäten benötigt werden. Auf Basis dieser Daten kann dann entschieden werden, die schulpsychologischen Angebote an unseren Schulen auszuweiten und gezielt "Corona-Workshops" im Rahmen von Projektwochen und darauf aufbauend Sprechstunden anzubieten. Wichtig ist es, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern niederschwellig ein Austausch- und Beratungsgespräch anzubieten. In den nächsten Wochen und Monaten ist es besonders wichtig, Schülerinnen und Schüler aufzufangen und ihnen ein unkompliziertes "Wiederankommen" zu ermöglichen. Das betrifft sowohl die fachliche als auch emotionale Seite. Gegenwärtig gibt es in Schulen diverse Anlaufstellen (z.B. Hotline, Vertrauenslehrer, ggf. Schulpsychologe), doch werden die wenigsten Schüler und Schülerinnen von sich aus tätig. Besser wäre, im Rahmen von Diskussion in der Klassenlehrerstunde oder Workshops pandemiebedingte Themen anzusprechen und darauf dann Gesprächsangebote aufzubauen. Diese könnten wie folgt durchgeführt werden: - an der Schule unter Beachtung der Hygienebestimmungen - per Telefon - mittels Videokonferenz - ggf. Vermittlung an eine Beratungsstelle Begründung: Die Corona-Pandemie, aber auch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben für den schulischen Bereich zahlreiche Auswirkungen auf alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Schülerinnen und Schüler, die lange im sog. Distance Learning waren, sind dadurch oft sehr belastet. Sie leiden häufig unter Leistungsdruck, Belastungen durch zu viele Stunden vor dem PC, Ungewissheit über die Zukunft und ein Defizit an unterstützenden Sozialkontakten. Vor allem die Jahrgänge der Klassen 7 bis 11 sind die stillen Leidtragenden der Pandemie: Während in Frankfurt Läden, Restaurants, Museen, Friseure und Fitnessstudios öffnen und Reisen wieder möglich sind, werden diese Schüler immer noch im Wechselunterricht beschult. Sie hocken seit Dezember 2020 zuhause, der Wechselunterricht führt dazu, daß die Jugendlichen die Schule bestenfalls zweimal wöchentlich von Innen sehen. Durch die Feiertage und Abschlußprüfungen im Mai/Juni wird das Problem geringer Präsenz noch verschärft. Sport- und Freizeitangebote liefen und laufen bestenfalls auf Sparflamme, viele Aktivitäten sind immer noch nicht möglich. Dabei sind gerade die Schüler mitten in der Pubertät auf ihre Peer Group und soziale Interaktion außerhalb der Familie angewiesen. Die Corona-Krise verstärkt Themen, Konflikte und Herausforderungen des Heranwachsens. Es häufen sich Ängste unter den Schülern, die schnell auch in depressive Verstimmungen umzuschlagen drohen. Nachstehend exemplarisch die Themen aus Schüler-Gesprächen eines Frankfurter Gymnasiums, die zeigen, wie sehr sich die Jugendlichen durch die aktuelle Situation belastet fühlen: - sie waren und sind sehr einsam - sie fühlen sich abgehängt - sie erleiden psychosomatische Folgen - sie haben Schlafstörungen und Essstörungen - sie fühlen sich wenig bis nicht beachtet oder ernstgenommen - sie weisen Anzeichen einer Depression auf - sie verletzen sich selbst körperlich - sie haben verstärkt Medienkonsum - sie können ihren eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden - sie sehen keine Perspektive mehr Nach dem Lockdown kommen dazu Fragen wie: - Was kann ich tun, wenn mir der Wiedereinstieg in die Schule schwerfällt? - Was passiert, wenn meine Leistungen nicht für die Versetzung reichen? - Mir ist das Lernen zu Hause schwergefallen, nun mache ich mir Sorgen, nicht mehr mitzukommen Lehrkräfte und Eltern nehmen diese Sorgen zwar wahr, stehen ihnen aber teilweise hilflos bzw. überfordert gegenüber, denn auch bei ihnen gibt es Probleme mit Überbelastung durch Mehrfachaufgaben in Beruf und Familie. Professionelle Hilfe ist kaum zu bekommen. In den Medien war sogar von "Triage" in Jugendpsychiatrien die Rede. CDU-Fraktion im Ortsbeirat 2 der Stadt Frankfurt am Main, Bethmannstr. 3, 60311 Frankfurt am Main Daher wäre ein verstärktes Angebot solch niederschwelliger Angebote dringend nötig, denn: "Derzeit können viele Kinder ihre Stimmung nicht mehr aus eigener Kraft steuern, leiden unter Selbstentwertung, unter Zukunftsängsten und Perspektivlosigkeit. Hinzu kommen körperliche Leiden: diffuse Müdigkeit, Schmerzen und Antriebslosigkeit etwa.", so der Psychiater Michael Huss in der FAZ vom 20.05.2021. Zusätzliche Schulpsychologen und Sozialpädagogen könnten hier wirksame Unterstützung anbieten und die Lehrerkollegien entlasten, die mit der Schließung der coronabedingten Wissenslücken und Vermittlung wenigstens eines Minimums des in den Lehrplänen 2020/21 vorgesehen Stoffes mehr als genug zu tun haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 230 2021 Die Vorlage OF 63/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Betreff: E-Roller im Ortsbezirk 9 Vorgang: NR 1337/20; OM 6713/20 OBR 1; V 1901/21 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen, sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte erfolgen durch: Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Rollern und Ahndung falsch abgestellter E-Rollern durch die Stadtpolizei. Begründung: Seit Mitte 2019 sind in E-Roller in Deutschland zugelassen ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. Das willkürliche Abstellen der E-Roller auf Gehwegen, Plätzen und Straßen beeinträchtigt andere Verkehrsteilnehmer. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren km-Leistung reduziert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2021, OF 45/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6713 Antrag vom 26.11.2020, NR 1337 Auskunftsersuchen vom 18.01.2021, V 1901 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 45/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 263 2021 1. Die Vorlage OF 25/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 45/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 45/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 44/3 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Behindertenübergang an der Ecke Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der PaulHindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der Paul-Hindemith-Anlage; siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist. Deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 44/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 572 2021 Die Vorlage OF 44/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 23/8 Betreff: Impfstrategie für die Einwohnerinnen und Einwohner der Nordweststadt Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: 1. Liegen dem Magistrat Informationen darüber vor, wie hoch die Impfquote der Bevölkerung in der Nordweststadt im Vergleich zu anderen Quartieren in der Stadt ist? 2. Falls die Impfquote bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der Nordweststadt unterdurchschnittlich sein sollte: Hat der Magistrat ein Konzept, wie die Impfbereitschaft und damit die Impfquote der Einwohnerinnen und Einwohner gezielt gesteigert werden kann? Begründung: Glaubt man den Stimmen der Medien und den Informationen aus dem Impfzentrum Frankfurt, dann ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an den bereits geimpften Personen unterdurchschnittlich. Es ist bekannt, dass Menschen mit Migrationshintergrund oft Schwierigkeiten haben, an wichtige Informationen zu relevanten Alltagsthemen zu kommen. Die Sprachbarriere und die teils noch nicht abgeschlossene Integration sind nur zwei Gründe dafür. Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, die im Bereich der Nordweststadt wohnen, ist bisweilen hoch. Eine Covid-Erkrankung kann bei jedem Menschen zu einer ernsthaften, lebensbedrohlichen Situation führen. Dieses Risiko lässt sich durch eine Schutzimpfung deutlich reduzieren. Es ist jedoch zu befürchten, dass eine beträchtliche Anzahl von Bürgern nicht in ausreichendem Maße über die Wirkung einer Impfung gegen Corona und deren Notwendigkeit zur Eindämmung der Pandemie informiert sind. Denn dass Inzidenzen auch von Postleitzahlen abhängig sein können (siehe am Beispiel der Stadt Köln[1]), ist beunruhigend und nicht hinnehmbar. Daher gehen viele Städte und Gemeinden sehr kreative Wege, um die Impfquoten in allen Stadtquartieren und unabhängig vom Milieu gleichermaßen zu erhöhen. Für den Ortsbeirat ist es wichtig zu erfahren, wie der Magistrat mit dieser Problemlage umgeht und welche Anstrengungen unternommen werden, um möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohner einen Impfschutz anzubieten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 49 2021 Die Vorlage OF 23/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Migrationshintergrund" durch das Wort "Zuwanderungshistorie" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE und FDP gegen CDU, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 50/3 Betreff: Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorteherin wird gebeten, das Bürgerhospital als Bauherr für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses an der Richard-Wagner-Straße zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um über den aktuellen Stand der Planung zum Neubau an der Richard-Wagner-Straße zu berichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 50/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 52/11 Betreff: Anerkennung und Zuhören Der Ortsbeirat möge beschließen: Alle vom Ortsbeirat benannten Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher, Kinderbeauftrage und Seniorenbeauftrage mögen einmal im Jahr einen kurzen Bericht über Ihre Tätigkeit innerhalb einer Ortsbeiratssitzung geben. Begründung: Die Ehrenämter Sozialbezirksvorsteher und Sozialbezirksvorsteherinnen und Kinderbeauftragen sowie die Seniorenbeauftrage sind ein wichtiges Bindeglied zu den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlichen Alters in den Stadtteilen. Sie bekommen positive Veränderungen und Stimmungen mit, aber auch Fehlentwicklungen, auf die wir im Ortsbeirat eventuell reagieren können. Wichtig ist die Anerkennung Ihrer ehrenamtlichen Arbeit im Ortsbeirat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 52/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 52/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 52/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Alle vom Ortsbeirat benannten Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher, Kinderbeauftragte und Seniorenbeauftragte sollen die Gelegenheit erhalten, sich einmal Im Jahr mit den Ortsbeiratsmitgliedern über ihre Erfahrungen auszutauschen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 25/11 Betreff: Verkehrsführung Ecke Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße korrigieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wieder das Abbiegen der Verkehrsteilnehmer in Richtung Innenstadt, an der Einmündung der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße, zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist ergänzend zum eingerichteten Rechtsabbiegegebot zu installieren. Zwecks Realisierung des zusätzlichen Linksabbiegegebots ist die Umsetzung folgender Maßnahmen möglich: 1. Die, die Sicht behindernden Materialien und Baufahrzeuge sind im Baufeld so zu platzieren, dass eine Sichtbehinderung nicht mehr gegeben ist. 2. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels. 3. Die Aufstellung einer Behelfsampel. Begründung: Die Verkehrsführung wurde aktuell folgendermaßen eingerichtet: Wenn man aus der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße - Richtung Innenstadt - einbiegen möchte, ist dies nicht möglich. Man darf nur noch in Richtung Arolser Straße abbiegen. Das bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer, die Richtung Innenstadt fahren wollen, bis zum Wendekreisel am Ende der Arolser Straße, oder auf den Parkplatz des Supermarkts LIDL fahren müssen, um dort zu drehen. Das ist keinem Verkehrsteilnehmer einsichtig und auch nicht zuzumuten. Aufgrund der mangelnden Einsichtigkeit, hält sich niemand an das Rechtsabbiegegebot. Vom Straßenverkehrsamt wurde das Rechtsabbiegegebot aus der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse angeordnet. Lt. Amt bestehe die Gefahr, dass bei Ausfahrt aus der Wilhelmshöher Straße aufgrund der Steigung sowie des rechts im Blickfeld befindlichen Baufeldes mit darin abgestellten Baufahrzeugen aus der Atzelbergstraße kommende Kraftfahrzeuge nicht wahrgenommen werden und es zum Zusammenstoß kommen kann. Die Anordnung erfolge aus Gründen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 25/11 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 59/2 Betreff: Spielgerät auch für Kinder mit Behinderung im Grüneburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur anteiligen Co-Finanzierung eines Spielgerätes ("Rolli-Karussell") auch für Kinder mit Behinderung im Grüneburgpark stellt der OBR 2 dem Grünflächenamt aus seinem Budget Mittel i.H.v. bis zu EUR 20.000,- zur Verfügung. Begründung: Der Verein Kian e. V. - Wohltätigkeitsorganisation für die Menschen mit Behinderung (kian-organisation.com) möchte im Grüneburgpark ein sog. "Rollikarussell" auch für Kinder mit Behinderung aufstellen. Das Grünflächenamt ist über das Vorhaben bereits informiert und einverstanden. Die Gesamtkosten inkl. Zuwegung, Fallschutz, Installation etc. belaufen sich auf ca. 55.000,- EUR. Der Verein Kian kann gemeinsam mit der Leberecht-Stiftung ca. 35.000,- EUR bereitstellen. Das Grünflächenamt hat keine verfügbaren Mittel mehr, so dass die Differenz i.H.v. 20.000,- EUR ggf. vom OBR 2 zu tragen ist. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.06.2021, OF 60/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 9 2021 1. Die Vorlage OF 59/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 60/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung in den Antragstenor überstellt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 FDP und 1 LINKE.
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 41/9 Betreff: Behindertenparkplatz im Ginnheimer Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher möge mit dem Straßenverkehrsamt Kontakt aufnehmen und anregen im Ginnheimer Hohl einen Behindertenparkplatz einzurichten! Begründung: Die Parkplatzsituation rund um die Kreuzung Hügelstr. -Ginnheimer Hohl - Raimundstr. ist sehr angespannt. Gehbehinderte Menschen, z. B. Kund*innen der Frankfurter Sparkasse und des Computerladens, sind aber darauf angewiesen, in der Nähe ihres Ziels zu parken. Deshalb schlagen wir vor, einen der drei Parkplätze in der Parkbucht zu einem Behindertenparkplatz zu machen! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 41/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 48/2 Betreff: Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindern Vorgang: OM 4657/19 OBR 2; ST 1418/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkverbotsbereich der Eck-Einmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) durch Fahrbahnmarkierungen auf dem Fahrbahnbelag farblich abzumarkieren, um mit den Markierungen den NutzerInnen von PKWs, die dort Parken, ihr ordnungswidriges Verhalten vor Augen zu führen. Durch das Falschparken an dieser Stelle könnte insbesondere auch ein Einsatz der Feuerwehr erheblich behindert werden, so dass eine besondere Markierung angezeigt ist. Zeitnah nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahme sollten verstärkt tagsüber und in den Abendstunden Parkkontrollen stattfinden und Verstöße geahndet werden. Begründung: Trotz ständiger Kontrolle und vieler Verwarnungen - in seiner Stellungnahme spricht der Magistrat von über 120 zum Zeitpunkt des Verfassens der ST im August 2019 - besteht das Problem an dieser Stelle unverändert fort. Im weiteren Verlaufe der Einmündung auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) war es in den 2000er-Jahren mit ähnlichen Maßnahmen schon gelungen, Parkverstöße von PKW-HalterInnen dauerhaft zu unterbinden, nachdem den PKW-HalterInnen klar wurde, dass die Stadt Frankfurt an dieser Stelle das Falschparken konsequent unterbinden bzw. nicht dulden wird. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4657 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 223 2021 Die Vorlage OF 48/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, in dem Parkverbotsbereich der Eckeinmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) a) die vorhandenen Poller circa einen bis 1,5 Meter in den Parkverbotsbereich zu versetzen oder b) alternativ durch Fahrbahnmarkierungen auf dem Fahrbahnbelag farblich abzumarkieren, um mit diesen Maßnahmen den Nutzerinnen bzw. Nutzern von Pkw, die dort parken, das ordnungswidrige Verhalten zu verhindern bzw. vor Augen zu führen. Durch das Falschparken an dieser Stelle könnte insbesondere auch ein Einsatz der Feuerwehr erheblich behindert werden, sodass besondere Maßnahmen angezeigt sind." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 45/6 Betreff: Öffnung der städtischen Kliniken Höchst für Personen mit Behinderung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die städtischen Kliniken Höchst in Ausnahmefällen für ambulante Patienten geöffnet werden, da in den umliegenden Stadtteilen kaum Arztpraxen barrierefrei zugänglich sind. Begründung: Sehr viele Arztpraxen sind in Räumlichkeiten eingerichtet, die für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehhilfe und ältere Menschen nicht erreichbar sind. Der Weg zur Praxis ist schon mit Schwierigkeiten verbunden. Praxen sind nur über Stufen erreichbar, haben keinen Aufzug, sind evtl. mit zu schmalen Türen ausgestattet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 144 2021 Die Vorlage OF 45/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 22/2 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 32 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 22/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 - neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2021 Die Vorlage OF 22/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 23/2 Betreff: Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Corona-Pandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 33 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 23/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 137 2021 Die Vorlage OF 23/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF; 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2021, OF 25/3 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 3 an weiterführenden Schulen ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes an jeder weiterführenden Schule eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden.Schulen, die einen hohen Anteil an SchülerInnen mit Migrationshintergrund und Berufliche Schulen, sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren geben. Sobald der Impfstoff verfügbar und zugelassen ist sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geimpft werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden. Die "komplizierte" Anmeldung für einen Impftermin über das Internet führt teilweise dazu, dass Menschen, die sich mit der deutschen Sprache schwertun oder die einen bildungsfernen Hintergrund haben, diesen Schritt nicht machen. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 98 2021 Die Vorlage OF 25/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im 3. Satz das Wort "durch" durch den Wortlaut "neben dem üblichen Angebot der Kinderärzte auch" ersetzt und im Antragstenor der letzte Satz sowie in der Begründung die Sätze 7 und 8 ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 5/7 Betreff: Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Verhandlungen mit dem Träger der betriebsnahen Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche" ab dem August 2021 eine Lösung für alle Betroffenen ( Frankfurter Kinder) zu finden. Dies bedingt, dass der Träger der betriebsnahen KITA, die Krankenhaus Nordwest GmbH die Mehrkosten für eine Frühbetreuung an einem anderen Standort übernimmt und die die Stadt Frankfurt ausnahmsweise und vorrübergehend damit einverstanden ist, dass in der KT Westhausen eine Frühbetreuung angeboten wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die KT Westhausen genügend Kapazitäten hat, um neben dem Bedarf für Westhausener Kinder die zusätzliche Versorgung mit Kindern aus der dann geschlossenen KT Praunheimer Strolche zu gewährleisten. Sollte die Krankenhaus Nordwest GmbH sich nicht freiwillig zur Übernahme der Mehrkosten bereit erklären, wird der Magistrat der Stadt Frankfurt seinen Einfluss auf den Alleingesellschafter der Krankenhaus Nordwest GmbH, die Stiftung zum Heiligen Geist, geltend machen, um die Krankenhaus Nordwest GmbH dazu zu bewegen, ihren moralischen Verpflichtungen für die Beschäftigten nachzukommen. Begründung: Die Situation und die Planung eines Neubaus, die den Betrieb der KT "Praunheimer Strolche" in Frage stellt, waren lange bekannt. Die Krankenhaus Nordwest GmbH hat sich aber erst sehr spät entschlossen, keine Übergangslösung für die von einer Schließung betroffenen Eltern anzubieten. Zudem erfolgte die Information der Eltern erst zu einem Zeitpunkt, als die Vergabe von KITA-Plätzen für den August 2021 schon in vollem Gang war. Der bisherige Betreiber der betriebsnahen KITA wird die KITA Westhausen übernehmen und wäre bereit und in der Lage, dort den Großteil der Kinder aus der KITA "Praunheimer Strolche" aufzunehmen. Eine Frühbetreuung kann dort aber nur mit einer Sondergenehmigung der Stadt Frankfurt angeboten werden. Etwa 75% der Kinder der KT Praunheimer Strolche sind Kinder von Beschäftigten des Krankenhauses. Zu deren Organisation ihres Alltags, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gehört die Möglichkeit einer Betreuung am Arbeitsplatz. Das erspart zusätzliche Wege und erleichtert den sowieso schon anstrengenden Arbeitsalltag. Eine "normale" KT bietet keine Frühbetreuung ab 6.00 Uhr an. Darauf sind aber Mitarbeiterinnen im Schichtdienst angewiesen. In einer Situation wie die derzeitige Pandemie, die schwierigste Arbeitsbedingungen für die MitarbeiterInnen eines Krankenhauses verursachen, zumal gerade jetzt in der schlimmen dritten Welle, ist es unverantwortlich, die Arbeitssituation - und dazu gehört auch die Betreuung der Kinder - zu verschlechtern. Daraus erwächst nach Ansicht des Ortsbeirats die Verpflichtung der Geschäftsleitung des Nordwest-Krankenhauses, sich um eine Lösung umgehend zu kümmern und zeitnah den Eltern und dem Betriebsrat des Krankenhauses zu kommunizieren. Eine Lösung darf nicht auf Kosten der Westhausener Kinder bzw. Eltern geschaffen werden, deshalb ist die Forderung nach zusätzlichen Kapazitäten und Mitteln für eine Übergangslösung in der KT Westhausen selbstverständlich. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten - LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 20 2021 Die Vorlage OF 5/7 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, CDU, SPD, die farbechten - LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2021, OF 20/11 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 11 an weiterführenden Schulen ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes an jeder weiterführenden Schule eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Schulen, die einen hohen Anteil an Schülerinnen mit Migrationshintergrund haben, sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren geben. Sobald der Impfstoff verfügbar und zugelassen ist sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geimpft werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden. Die "komplizierte" Anmeldung für einen Impftermin über das Internet führt teilweise dazu, dass Menschen, die sich mit der deutschen Sprache schwertun oder die einen bildungsfernen Hintergrund haben, diesen Schritt nicht machen. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 13 2021 Die Vorlage OF 20/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2021, OF 21/2 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk II ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein Impfstoff zugelassen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes in der Schule geimpft werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits schon jetzt weitergegeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Schulen, die einen hohen Anteil mit Migrationshintergrund haben, sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren geben. Sobald der Impfstoff zugelassen und verfügbar ist sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geipmft werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden. Die ‚komplizierte' Anmeldung für einen Impftermin über das Internet führt teilweise dazu, dass Menschen, die sich mit der deutschen Sprache schwertun oder die einen bildungsfernen Hintergrund haben, diesen Schritt nicht machen. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 135 2021 Die Vorlage OF 21/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors "Schulen in sozial benachteiligten Gebieten sollen bei der Impfung priorisiert werden." lautet und in der Begründung die Sätze 1 und 2 des dritten Absatzes ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2021, OF 25/1 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 1 an weiterführenden Schulen ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes an jeder weiterführenden Schule eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Schulen, die einen hohen Anteil an SchülerInnen mit Migrationshintergrund haben, sollen bei der Impfung priorisiert werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren geben. Sobald der Impfstoff verfügbar und zugelassen ist sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geimpft werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden. Die "komplizierte" Anmeldung für einen Impftermin über das Internet führt teilweise dazu, dass Menschen, die sich mit der deutschen Sprache schwertun oder die einen bildungsfernen Hintergrund haben, diesen Schritt nicht machen. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 55 2021 Die Vorlage OF 25/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Antragstenor "Der Magistrat wird gebeten, umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern im Ortsbezirk 1 an weiterführenden Schulen ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam an jeder weiterführenden Schule eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten unmittelbar nach der Zulassung weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden." lautet und in der Begründung die Worte "Schulen mit hohem Migrationsanteil sollten priorisiert werden." ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 1 SPD, FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 32/6 Betreff: Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wie die Andienungen des bereits bestehenden Neubaus mit all seinen Einrichtungen und der Baustellen der weiteren Bauabschnitte auf dem Gelände realisiert werden sollen ohne dass die Notfallfahrten und Krankentransporte etc. darunter in Bedrängnis geraten oder es zu Lieferengpässen und Rückstaus insbesondere auch der Krankentransporte kommt. Begründung: Sämtliche Andienungen des Klinikums Höchst einschließlich des Neubaus sollen über nur eine Zufahrt hinter dem alten Gebäudeturm von der Gotenstraße aus erfolgen. Da diese Straße keine breite Zufahrtsstraße ist, befürchtet der Ortsbeirat Probleme für einen reibungslosen Ablauf des Krankenhausbetriebes einschließlich der Krankentransporte. Daher bittet der Ortsbeirat um Offenlegung der Andienungen zu allen Bereichen des Krankenhauskomplexes sämtlicher Nutzer einschließlich der Baustellenfahrzeuge. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 38 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 7 2021 1. Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 32/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 33/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., AfD und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 19/6 Betreff: Sossenheim: Müllablagerungen im (östlichen) Flurscheideweg unterbinden Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen die regelmäßigen illegalen Müllablagerungen im (östlichen) Flurscheideweg zu ergreifen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, 1. geeignete alternative Standorte für den Glascontainer im Flurscheideweg zu prüfen und zu benennen (die ggf. einer besseren sozialen Kontrolle unterliegen), 2. zu prüfen, ob die Parkfläche rund um den derzeitigen Standort des Glascontainers befestigt werden kann, 3. auf die Eigentümer der betroffenen Grundstücke dahingehend einzuwirken, dass Flächen regelmäßig gereinigt und ggf. gegen unbefugtes Betreten gesichert werden (z.B. durch eine Einfriedung). Begründung: Im östlichen Teil des Flurscheidewegs (rund um den Glascontainer und im angrenzenden Wäldchen) wird immer wieder (illegal) Abfall abgeladen. Regelmäßig findet man dort Müll bis hin zu alten Autoreifen, Möbeln und auch abgemeldete PKW werden abgestellt. Erfahrungsgemäß werden Bereiche, die einer geringen sozialen Kontrolle unterliegen, (bspw. im Umfeld von Glas- und Altkleidercontainern und unbefestigten Parkstreifen) häufiger verschmutzt. Insofern erscheint es sinnvoll, sowohl einen geeigneten alternativen Standort für den Glascontainer zu prüfen als auch die Parkfläche zu befestigen. Die Flächen im östlichen Flurscheideweg westlich der A 648 befinden sich im Fördergebiet des Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim". Die Entwicklungsoptionen werden gerade im Rahmen der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) untersucht. Hier sollte die Bekämpfung der Müllproblematik berücksichtigt und eingebunden werden, damit Projekte (bspw. mit dem Ziel des direkten Mensch-Natur-Kontaktes) überhaupt sinnvoll umgesetzt werden können. Anlage: Bilder, die an verschiedenen Tagen im Flurscheideweg aufgenommen wurden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 33 2021 Die Vorlage OF 19/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2021, OF 1915/5 Betreff: Keine Erhöhungen der Warmmieten in der Adolf-Miersch-Siedlung aufgrund der geplanten Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, alle seine Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte - Wohnstadt (NHW) und seinen Einfluss zu nutzen, damit die Warmmieten für die Mieterinnen und Mieter der Wohnungen, die von den aktuellen Modernisierungsmaßnahmen betroffen sind, nach der Sanierung nicht erhöht werden. Der Magistrat soll dazu zusätzlich auch auf die Hessische Landesregierung einwirken. Begründung: Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte - Wohnstadt (NHW) hat in der Adolf-Miersch-Siedlung in Niederrad Modernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Nachverdichtung angekündigt. Für die betroffenen Mieterinnen und Mieter wurden auch bereits Mieterhöhungen der Kaltmieten und der Warmmieten angekündigt. Betroffene Mieterinnen und Mieter haben dargelegt, dass beispielsweise für eine Wohnung von ca. 57 qm die Erhöhung von Miete und Nebenkosten zusammen mehr als 250,00 € im Monat betragen wird. Unabhängig von der Frage, ob solche Mieterhöhungen rechtlich möglich sind, muss die Tatsache im Vordergrund stehen, dass solche Mieterhöhungen sozial nicht vertretbar sind. Die Nassauische Heimstätte ist ein öffentliches Wohnungsunternehmen, an dem zu 29 Prozent die Stadt Frankfurt beteiligt ist und zu weiteren 59 Prozent das Land Hessen. Da die Umlagefähigkeit der Kosten der energetischen Modernisierung auf Bundesebene im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, hat die Stadt keinen direkten Einfluss darauf, dieses absurde Gesetz abzuschaffen. Sie kann allerdings sehr wohl ihren Einfluss geltend machen und gemeinsam mit der Landesregierung darauf hinwirken, dass derartige Mietkostensteigerungen, die für die Mieterinnen und Mieter ein erhebliches Armutsrisiko mit sich bringen, nicht umgesetzt werden. Die Mieterinnen und Mieter müssen aus sozialen Gründen davor geschützt werden. Wer die Energiewende ernst meint, muss die Energiebilanz des Gebäudebestandes verbessern. Aber dies darf nicht auf Kosten der Mieter*innen geschehen, sondern sozial und ökologisch! In diesem Sinne ist es Aufgabe des Magistrats, in der Adolf-Miersch-Siedlung soziale Verantwortung zu übernehmen und zusammen mit dem Land Hessen die betroffenen Mieterinnen und Mieter vor Mieterhöhungen, die sie nicht bezahlen können, zu schützen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 39 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 1915/5 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass in der gesamten Vorlage das Wort "Warmmieten" durch das Wort "Kaltmieten" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1915/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2021, OF 1883/5 Betreff: Einführung von Bewohnerparken in der Heinrich-Hoffmann-Straße und der Marienburgstraße in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Heinrich-Hoffmann-Straße und in der Marienburgstraße in Niederrad zur Entlastung der dort wohnenden Bevölkerung Anwohnerparken einzuführen. Begründung: Die Parksituation in der Heinrich-Hoffmann-Straße und in der Marienburgstraße in Niederrad ist für die Anwohner*innen sehr angespannt. Dies bedingt sich durch die dort ansässigen Institute wie Uniklinikum, Science Center, Forschungsgebäude, Psychiatrie, Hotel Hoffmannshöfe usw. Es parken dort Patient*innen, Besucher*innen, Arbeitnehmer*innen aber auch Stadionbesucher*innen. Für die Anwohner*innen ist es oft nicht möglich, in den beiden Straßen einen Parkplatz zu finden und müssen demzufolge häufig weite Fußwege in Kauf nehmen. Daher wird die Einführung von Anwohnerparken dort für sinnvoll erachtet und befürwortet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1883/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 1860/5 Betreff: Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Beginn der Amtsperiode nach der Kommunalwahl 2021, die Sozialbezirke in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen wie folgt neu zuzuschneiden: Sozialbezirk 1: Stadtbezirk 332 (entspricht dem Stadtbezirk 5.29) Sozialbezirk 2: Stadtbezirk 323 (entspricht dem Stadtbezirk 5.30) Sozialbezirk 3: Stadtbezirk 300, 331 (entspricht dem Stadtbezirk 5.31) Sozialbezirk 4: Stadtbezirk 321, 324 & 322 (entspricht dem Stadtbezirk 5.32 & 5.33) Sozialbezirk 5: Stadtbezirke 325, 326, 327, 328, 329 (entspricht dem Stadtbezirk 5.34) Begründung: Mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2016 - Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern - können in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen noch 5 Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ernannt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Sozialbezirk entfallen muss. Der Ortsbeirat hält diesen Vorschlag für sinnvoll. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2020, OF 1840/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7175 2021 1. Die Vorlage OF 1840/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1860/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 311/15 Betreff: Sicherheit für Ehrenamtliche bei den Wahlen im Jahr 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch Umsetzen einer der beiden angegebenen Maßnahmen für die Sicherheit der ehrenamtlich in den Wahllokalen Tätigen Sorge zu tragen: a) Alle in den Wahllokalen als Wahlhelfer, Wahlvorsteher, Stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer oder Stellvertretender Schriftführer tätigen Bürgerinnen und Bürger können auf Wunsch rechtzeitig vor der Wahl am 14.3.2021 gegen Covid-19 geimpft werden. Die Wahlberechtigten werden gebeten, ihr Votum per Briefwahl abzugeben. b) Der Magistrat setzt sich dafür ein, die Kommunalwahl am 14.3.2021 und evtl. die Bundestagswahl im September ausschließlich per Briefwahl durchzuführen. Begründung: Die im Wahllokal Tätigen werden am Wahltag vielfältige Kontakte mit unterschiedlichen Personen auf relativ engem Raum über eine lange Zeit haben, ihre Gesundheit ist also allein deswegen erheblich gefährdet. Hinzu kommen sicherlich noch unvernünftige Personen, die bewusst ihre Gesundheit und die anderer Personen durch ihr Verhalten gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Zustimmung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1100/10 Betreff: Ansprechpartner für Schulen im Ortsbezirk 10 im Gesundheitsamt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob nun, wie zugesagt für alle Schulen im Ortsbezirk 10 ein eindeutiger Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie jederzeit zur Verfügung steht, damit Fragen betreffend Quarantänen und sonstigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch die Schulleitungen kurzfristig geklärt werden können. Begründung: Damit die Schulen offengehalten werden können, um ihrem Bildungsauftrag gerecht zu werden, ist es unbedingt erforderlich, dass Schulen nicht zu Infektionsherden werden. Deshalb muss auf in den Schulen auftretende Infektionsfälle sofort reagiert werden. Da es für die betroffenen Familien sehr schwierig ist, mit dem Gesundheitsamt überhaupt in Kontakt zu treten, ist es unbedingt erforderlich, dass die Schulleitungen einen direkten Draht zum Gesundheitsamt haben. Nur so kann kurzfristig auf das Infektionsgeschehen reagiert und das Vertrauen der Eltern erhalten werden, dass ihre Kinder und sie keinen Gefahren ausgesetzt werden. Nur so werden die Eltern die Kinder auch weiter in die Schule schicken. Da es bei diesen Kontakten im Ortsbezirk auch schon gehakt hat, muss hier nochmals Klarheit geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1843 2020 Die Vorlage OF 1100/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "Schulen" im Tenor die Worte "Kitas, Tagesmütter und -väter" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Gestern war der Welttoilettentag. Es fehlt dringend eine öffentliche Toilette an der U-Bahn und Bus Station Heddernheim. Es gibt dort ein Toilettenhäuschen, das ist aber nur für das Personal des RMV zugängig. An der Station Heddernheim halten 4 U Bahnen und der 60er Bus. Ich sehe dort immer wieder Menschen in Not, die sich verschämt hinter der Bank des Wartehäuschens erleichtern.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs wäre sehr praktisch wenn in der gesamten Stadt Trinkwasserstellen wären, dass vorallem auch die Obdachlosen, die schließlich Bürger Frankfurts sind genug zu trinken haben und natürlich auch für die restlichen Bürger vorallem an heißen Sommertagen. Denn Wasser sollte meiner Meinung nach für jeden zugänglich sein
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Weiter lesen auf FFM.DEJetzt wird zeitweise gar der Fußgängerüberweg zugeparkt. Die Busse lassen im Winter die Motoren für die Heizung, im Sommer für die Klimaanlage laufen. Das hat mit urbanem Leben nichts zu tun, wenn einen die Fahrzeuge zudieseln. Darum ist ein Busparkplatz einzurichten. Beim Flohmarkt oder Museumsuferfest parkieren die Busse doch auch nicht am Museumsufer.
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, diese öffentliche Toilette ist in der U-bahn von Hauptwache, Frankfurt am Main- Männer Bereich - total respektlos.. weil die Männer an die Wand pinkeln sollen!!! Anstatt des können Sie einfach diese Stande für Pinkeln, die im Anhang dabei ist, verwenden. mit freundlichen Grüßen
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Weiter lesen auf FFM.DEJedes Jahr finden, sich bei gutem Wetter, tausende Besucher auf den Grünstreifen rund um das Maincafe ein. Die grösste Dichte der skylineschauenden Sonnenhungrigen ist zwischen dem Holbeinsteg und dem Eisernen Steg anzutreffen. Es gehört zu Frankfurt, den Feierabend bei einem guten Äppler und einem Sonnenuntergang hinter den Hochhäusern zu begehen. Doch gibt es, insbesondere auf den Wiesen um das Maincafe Stellen, die weniger stark mit Piknickdecken und Klappstühlen belegt sind. Nur wer einmal versucht hat, verwundert über den vielen, vermeintlich tollen, freien Platz, dort seine Feierabendgetränk einzunehmen, weiß schnell warum diese Stellen leer sind: Es stinkt! Der Geruch aus den Kanaldeckeln am Mainufer (welche sich direkt in den Wiesen befinden) ist zu manchen Tageszeiten extrem. Die teils gesundheitsschädigenden Düfte sind eine echte Zumutung und machen den Aufenthalt in Ihrer Nähe nahezu unerträglich. Je nach Windrichtung ist zudem kein rechtes Entkommen möglich. Eine Abhilfe würde hier Geruchsfilter schaffen. Sogenannte Kanalschachtbiofilter werden von verschiedenen Herstellern angeboten und sind im Vergleich zu Ihrem Mehrwert eine kostengünstige und leicht nachrüstbare Möglichkeit, das Mainufer ein ganzes Stück lebenswerter zu gestalten.
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Weiter lesen auf FFM.DEIrgendwie wird die Autobahn am Eschborner Dreieck immer lauter. Das kann zum Einen daran liegen, dass das Tempo 100 verbot aufgehoben wurde, zum Anderen könnte es auch den Bäumen und Sträuchern liegen, die gefühlt weniger werden. Wir leben nun seit knapp 20 Jahren hier, und seit etwa 1-2 Jahren wird der Lärm spürbar lauter. Meine Bitte, bzw. Idee wäre die vorhandene Lärmschutzwand gen Höchst und Sossenheim ggf. auch für unsere Siedlung auszubauen. Natürlich kann das auch durch einen Lärmschutzwall, dichterer Begrünung oder sonstigen Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel sollte es dabei sein, den Lärm zu reduzieren.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch weiß nicht mal, ob das die richtige Plattform ist - aber ich muss meinem Kummer irgendwie Kundtun. In letzter Zeit bekomme ich mehr und mehr den Eindruck, dass sich um Stadtteile/Bürger unterschiedlich stark bemüht wird. So stelle ich mir immer öfter die Frage, wie es sein Kann, das Menschen die mitten in Frankfurt leben, Nachts eine 30iger Zone auf Hauptverkehrsadern durchsetzen können und im gleichen Zeitraum Menschen, die an Autobahnen leben, die Umstellung des Tempolimits von 100 auf uneingeschränkt erdulden müssen? Dies ist insbesondere im Sommer der Fall wo Motorräder und Sportwagen Nachts richtig über die Autobahn knarren, wirklich störend. Im Gegenzug werde ich um 23 Uhr mit Tempo 45 geblitzt, wenn ich auf der Eschersheimer Landstraße nach Hause fahre. Kurioserweise wurde vor wenigen Jahren eine Lärmschutzwand an der A648 ab dem Nordwestkreuz gebaut - nur hört die direkt nach dem Nordwestkreuz auf, so dass mehrere Siedlungen (alles zwischen Siegenerstraße und Dunantring) sowie der Stadtpark in Sossenheim noch den vollen Lärm der Autobahn ohne Templomit abbekommen. Dies ist nur ein persönliches Beispiel - allerdings greif ich mir schon an den Kopf - wenn ich lese, wie viel für "Schöner Frankfurt" oder das Gallus ausgegeben wird und für die Stadtteile am Rande der Stadt liegen, einfach gar nichts mehr von Frankfurt haben. Es ist wirklich unfair wie stiefmütterlich Sossenheim behandelt wird. Ein Stadtteil, das mehrere soziale Brennpunkte (Dunantring, Tonisender/Carlsonnsenschein-str.) beinhaltet ohne eigene Polizeistation - ja ohne wirklich spürbare Polizeipräsenz. Die Stadtpolizei vermisse ich eigentlich jeden morgen beim Zubringer der A648 nach Eschborn wird notorisch über rot gefahren (der Blitzer würde sich wohl nach einem Morgen amortisieren) - derzeit ersetzt das morgendliche Hubkonzert meinen Wecker. Ich wünsche mir einfach nur mehr Fairness für Sossenheim. Wir sind genauso Menschen wie jene im Nordend und wünschen uns auch mehr Ruhe, Fahrradwege, ÖPNV und Grünflächen in der Stadt. Aber wenn man immer nur zusehen muss, wie andere Stadtteile/Bürger bevorzugt werden, frustet das mit der Zeit. Leider bin ich mir auch bewußt, dass ich wohl keine 200 Stimmen auf einer kaum belebten Seite erhalten werde, dennoch hoffe ich, dass ich vielleicht einen Verantwortlichen zum Nachdenken bekomme. Euer Samuel
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Weiter lesen auf FFM.DELiebe Stadt Frankfurt, ich bin zwar "nur" ein Zugezogener, aber sehr froh darüber, seit bereits 3 Jahren Frankfurt als meine Heimat bezeichnen zu dürfen. Ich fühle mich unglaublich wohl in unserer Stadt, was ich insbesondere daran merke, dass mich das Heimweh plagt: Seit nunmehr 8 Wochen befinde ich mich in einer Burnout-Klinik am Chiemsee, und meine Sehnsucht nach "meiner" Stadt wächst mit jedem Tag. Aber nun zu meinem Anliegen: Unweit meiner Klinik liegt eine Kneipp-Anlage. Das morgendliche kneippen mit Mit-Patienten ist mir ein geliebtes Ritual geworden, und schnell hegte ich den Wunsch, nach meiner Rückkehr auch in Frankfurt kneippen gehen zu können. Eine kurze Online-Recherche brachte jedoch Ernüchterung: Wie ich ungläubig feststellen musste, existiert in Frankfurt keine einzige öffentliche Kneipp-Anlage. Nun möchte ich einfach einmal so dreist sein, und nachfragen, warum dies so ist? Gern möchte ich anregen, eine solche Anlage im Stadtraum zu installieren. Warum nicht beispielsweise im Günthersburgpark, neben dem ich wohne und den ich nicht nur im Sommer über alles liebe? Ich bin sehr gespannt auf eine Antwort - und verbleibe bis dahin mit den allerbesten Grüßen in meine so vermisste Heimat! :-) Matthias Grün
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren Mitten durch ein Wohngebiet führt eine stark befahrende Bahnstrecke, direkt am Westbahnhof. Tag und Nacht donnern Güterzüge über die Gleise, der Regionalverkehr und die S-Bahn tun ihr übriges. Ich möchte die Stadt Frankfurt und die zuständigen Abteilungen auf diesen Sachverhalt hinweisen, ob denn nicht dieser Abschnitt (auf der Karte habe ich ihn markiert) komplett als Tunnelabschnitt angelegt werden könnte oder doch wenigstens mit hohen Lärmschutzwänden ausgestattet. --- Nur als Ergänzung. Zusätzlich zum Bahnlärm fährt dort die Straßenbahnlinie 17 alle 10 Minuten quietschend durch die Kurve (warum können die Ingenieure das Quietschen nicht abstellen), der Autoverkehr fährt dort durch die Wohnbereiche und die startenden Flugzeuge über den Häusern gibt es auch noch. Da wäre es natürlich schön, wenn wenigstens eine Lärmquelle reduziert werden könnte. :D Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Gernot Duda PS: Warum kann niemand leise Güterzüge bauen?
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Weiter lesen auf FFM.DESachsenhausen ist ein wunderbares Viertel, und das liegt nicht zuletzt an seiner Vielfalt: Hier gibt es Familien und Singles, Alte und Junge, Kitas und Kneipen, Spielplätze und Museen. Die meisten mir bekannten Sachsenhausener wissen das sehr zu schätzen. Aber es gibt eine Einschränkung, die das Leben in großen Teilen Sachsenhausens anstrengend macht, nämlich um die Schweizer Str. herum und östlich davon bis Alt-Sachsenhausen: der nächtliche Lärm. Gröhlende betrunkene Gruppen, die aus den Lokalen heimziehen, Restaurants und Cafés, die in Wohnstraßen wie der Wallstr. bis nach Mitternacht draußen Sitzgelegenheiten anbieten, keine Sperrstunde in Alt-Sachsenhausen, so dass sich das Ganze bis in die frühen Morgenstunden hinziehen kann. Für Berufstätige und Menschen mit Kindern, die so keinen durchgehenden Schlaf finden, ist es ein echter Albtraum - einer, von dem heutzutage wohlbekannt ist, dass er gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Bisher greift die Stadt nur ein, wenn die Anwohner die Polizei alarmieren, aber sollte man das müssen? Natürlich kann jeder sein eigenes Lärmprotokoll führen, zu den benachbarten Kneipen die Polizei rufen, oder alles still ertragen, um die gute Nachbarschaft nicht zu schädigen. Aber sollte die Stadt ihre Bürger nicht schützen? Gehört die Vielfalt nicht zu Sachsenhausen? Ist es akzeptabel, dass kleine Kinder in jeder einzelnen Wochenendnacht mehrfach durch betrunkenes Gröhlen aufgeweckt werden? Darum mein Vorschlag: a) Eine Sperrstunde um 1 Uhr morgens in den Sachsenhausener Wohngebieten, ggf. am Wochenende in Alt-Sachsenhausen erst um 2 Uhr. Das erlaubt gepflegtes Feiern, schont aber Nerven und Gesundheit der Anwohner. b) Eine frühere Sperrstunde ab 22 Uhr, am Wochenende 23 Uhr, für den Außenbetrieb erlaubt Berufstätigen und v.a. Kindern auch im Sommer, vor Mitternacht in den Schlaf zu finden. Und Leute, die noch was trinken wollen, können dies innen tun. Die Sperrstundenfreiheit in Sachsenhausen ist zwar von den Feiernden viel besungen, aber: Was London, Berlin, Paris und New York City nicht schadet, wird auch Sachsenhausen überleben. Sperrstunden sind schade für jemand, der noch ein Bier will. Aber wenn in einer Gegend, in der abends was los ist, auch tagsüber was los sein soll, dann muss das Ganze ein Geben und Nehmen sein: Die Anwohner müssen die Kneipen akzeptieren, aber die Kneipen müssen auch akzeptieren, dass Anwohner leben und schlafen müssen. Dem dient die Sperrstunde.
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Weiter lesen auf FFM.DEKonzept „Nordwest-Landebahn als Überlaufbahn im Falle von BR 25“ Dem Konzept liegt die unbestrittene Tatsache zugrunde, dass der noch nicht rechtskräftig festgestellte Ausbau des Frankfurter Flughafens ausschließlich unter Kapazitätsgesichtspunkten und nicht zum Zwecke der Lärmverschiebung geplant und genehmigt worden ist. Seit der Inbetriebnahme der neuen Nordwest Landebahn am 21.10.2011 liegen weiterhin rückläufige Flugbewegungen vor, deren aktuelle Anzahl wohl kaum einen Ausbau gerechtfertigt hätten. Auf Grund der am Flughafen Frankfurt vorherrschenden Windverhältnisse und aufgrund der einseitigen Anwendung einer sogenannten „Rückenwindkomponente“ werden zwischen 70% und 80% der Anflüge auf die neue Nordwest-Landebahn („NW-Bahn“) vom Osten her kommend durchgeführt (sogenannte „Betriebsrichtung 25“ oder „BR 25“). Die Folge davon ist, dass die jährliche Hauptlast der neuen NW-Bahn durch die im Osten des Flughafens liegenden Kommunen bzw. die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger zu tragen ist. So liegen neben Offenbach bspw. große Teile des Frankfurter Südens (Oberrad, Sachsenhausen-Süd und Niederrad) direkt unter dem letzten Endanflug (ca. 7 NM bis zum Touchdown) der NW-Bahn. Durch die neue NW-Bahn werden nun diese dicht besiedelte Gebiete im Osten des Flughafens zusätzlich belastet, obwohl diese Gebiete bereits in der Vergangenheit die aus dem Startverkehr (im Falle von BR 07) resultierende Belastung zu ertragen hatten und - unabhängig von der NW-Bahn - auch weiterhin zu ertragen haben. Würde wie im bisherigen 3-Bahnen-System die Centerbahn (25 C) bei BR 25 kontinuierlich für Landungen genutzt und eingebunden werden, könnte die Lärmbelastung deutlich reduziert werden, da der letzte Endanflug (ca. 7 NM bis zum Aufsatzpunkt) bei Nutzung der 25 C ausschließlich über unbesiedeltes Gebiet (Frankfurter Stadtwald) führt. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die 25 C bei BR 25 trotz ihrer großen Vorteile hinsichtlich Lärmentlastung überhaupt nicht mehr angeflogen wird bzw. ausschließlich im Rahmen des sog. „Swing Over“ genutzt wird. Nachstehend wird davon ausgegangen, dass die aktuelle Prognose der DFS zutreffend ist, womit bis zum Jahr 2020 etwa 520.000 Flugbewegungen p.a. für den Flughafen Frankfurt zu erwarten sind. Die Fraport AG (!) selbst hat nachweislich in der Begründung zum Antrag auf Genehmigung der NW-Bahn angegeben, dass bis zu 520.000 Flugbewegungen p.a. problemlos mit dem bisherigen 3-Bahnensystem zu bewältigen sind. Experten gehen sogar davon aus, dass diese Zahl eher zu niedrig gegriffen ist, die tatsächliche Kapazität des 3-Bahnensystems sogar bei 550.000 Flugbewegungen p.a. liegen dürfte. In jedem Fall steht nachweislich fest, dass der derzeitige sowie der Bedarf der kommenden 5-10 Jahre betreffend der jährlichen Flugbewegungen mit dem 3-Bahnen-System (also ohne Inanspruchnahme der neuen NW-Bahn) ohne weiteres zu bewältigen ist ! Unter Berücksichtigung des Lärmschutzes unter Bezugnahme der in der Tagschutzzone 1 und 2 sowie der Nachtschutzzone (nachstehend die „Schutzzonen“ genannt) im Osten des Flughafens lebenden Menschen im Falle der Nutzung eines 4-Bahnen-Systems bzw. eines 3-Bahnen-Systems bei BR 25 wäre es daher sowohl juristisch verhältnismäßig als auch ethisch angemessen, so lange zum alten 3-Bahnen-System zurückzukehren bis die Kapazitäten der NW-Bahn realistisch benötigt werden, da die Quantität der Grund hierfür ist, dass die Quantität der in den vorgenannten Schutzzonen lebenden Hochbetroffenen im Falle der Nutzung des 3-Bahnen-Systems bei BR 25 niedriger ist als im Falle der Nutzung des 4-Bahnen-Systems bei BR 25. Selbstverständlich bin ich mit dem Argument, dass mit dem 4-Bahnen-System die Wartezeiten (Warteschleifen) abgenommen haben, vertraut. Dies ist grds. richtig, trifft aber nur für die kurzfristig auftretenden verkehrsintensiven Zeiten zu. Als Kompromiss und als kurzfristige Aktion zur Befriedung der Region schlage ich vor, die NW-Bahn ggf. nur zu im Vorfeld definierten Spitzenzeiten auch tatsächlich zu nutzen, ansonsten jedoch nicht und in keinem Fall zwischen 5.00 Uhr und 6.30 Uhr sowie zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr. Hier mein konkreter Vorschlag: • Erlass einer Regelung, welche die ausschließliche Nutzung der NW-Bahn im Falle von BR 25 nur für den Fall erlaubt, dass deren Kapazität in bestimmten Spitzenzeiten nachweislich benötigt wird. • Die neue Nordwest-Landebahn fungiert erst bei Erreichen einer bestimmten – verbindlich festzulegenden Grenze – im Falle von BR 25 als „Überlaufbahn“. • Eine solche Nutzung als „Überlaufbahn“ im Falle von BR 25 wäre derzeit ohne Nachteile für die ordnungsgemäße und sichere Abwicklung des Luftverkehrs möglich, würde jedoch auf der anderen Seite zu einer erheblichen Entlastung der Bevölkerung vor Fluglärm - insbesondere im Falle von BR 25 in den beiden hessischen Ballungszentren Frankfurt und Offenbach– führen, da ein direkter Überflug von besiedeltem Gebiet im letzten unmittelbaren Endanflug vermieden wird.
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte hat die Stadt veranlasst, eine Umweltzone einzurichten. Zurzeit können nur Fahrzeuge mit grüner Plakette und geringerem Feinstaub-/Schadstoffausstoß in die Innenstadt einfahren. Die Umweltzone ist nämlich auf den Bereich innerhalb des "Autobahnrings" aus A3, A5 und A661 begrenzt. Auch wenn die Einführung der Zone an sich bereits eine Modernisierung im Fuhrpark vieler Unternehmen ausgelöst hat, so werden doch immer wieder Grenzwerte überschritten. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Auswahl des Bereiches so geschehen ist, dass die Industriegebiete im Westen (Höchst, Griesheim, ...) und Osten (Enkheim, Fechenheim, ...) auch noch von Fahrzeugen frequentiert werden können, die die strengen Auflagen nicht erfüllen. Deshalb wünsche ich mir zum Schutz der Gesundheit der Menschen in Frankfurt, die außerhalb des Autobahngürtels leben, auch die Ausweitung der Umweltzone. - Oder zumindest eine Untersuchung, welcher Prozentsatz der Fahrzeuge dort nicht den Abgasstandards entsprechen.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch möchte dass der neue Glockenuhrenschlag, der St. Leonhardskirche, der seit dem 24.03.14 geschaltet ist, abgeschaltet wird, da dieser extrem laut ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn unserem Besuch in Japan im letzten Sommer hatten wir ein besonders schönes Erlebnis: Bestimmte Bereiche in der Stadt wie waren Rauchfrei. In Frankfurt haben wir (wie im ganzen Hessen) z.Z. eine unglückliche Situation, in der in kleinen (Eck)kneipen das Rauchen erlaubt ist. Zudem ist das Rauchen in Bushaltestellen und Cafés oder Restaurants *draussen* erlaubt. Die Idee: Folgende Bereiche in der Stadt rauchfrei zu deklarieren: 1) Alle Kneipen und Cafés 2) Bus/Tram-Haltestellen 3) Aussenbereiche von Cafés, Kneipen oder Restaurants
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Einkaufszentrum Nordweststadt sollte rauchfrei werden. Oder das Rauchen zumindest nur an einzelnen Stellen erlaubt sein, an denen genügend "Frischluft" zirkuliert. Das Einkaufszentrum wird gerne von vielen Familien besucht, leider ist die Luft dort häufig sehr stickig und verqualmt. Man kann sich diesen Dunstschwaden auch nicht entziehen. An vielen öffentlichen Plätzen wie z.B, Bahnhöfen ist es auch gelungen Raucherbereiche zu separieren warum sollte dies im Einkaufszentrum nicht gehen. Leider gab es im Feld Stadtteil keine Hinterlegung der Nordweststadt, daher keine Angabe.
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Weiter lesen auf FFM.DE- Datenbank: Bauarbeiten, Straßenfeste.... (Wo? Wann? Wie lange? Intervalle? Wie laut? - Bürger können sich mit Straße und Hausnummer eintragen - Alle Bürger innerhalb eines bestimmten Lärmradius bekommen proaktiv Meldung (POST oder SMS oder EMAIL) - Alle eingetragene Haushalte bekommen in Abhängigkeit zur Entfernung einen Anteil von einer Lärm-Pauschale: Bei Baumaßnahmen: 0,1% der geschätzten Baukosten Bei Straßenfesten: 0,1% des geschätzten Gesamtumsatzes
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