Gesundheit und Soziales
Vorlagen
Haushalt 2024/2025 Höchst: Schaffung einer Stelle für Sozialarbeit, aufsuchende Arbeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 968/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Höchst: Schaffung einer Stelle für Sozialarbeit, aufsuchende Arbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in den kommenden Haushalt einen ausreichenden Betrag zur Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für eine:n Sozialarbeiter:in im Frankfurter Westen für aufsuchende Arbeit einzustellen. Begründung: Bei der Sitzung des Regionalrats Höchst am 6.3.2024 kamen unter anderem Probleme im Bereich des Bahnhofs Höchst zur Sprache. Offenbar gibt es dort eine Gruppe von Jugendlichen, die andere Jugendliche oder sonstige Passanten immer wieder auf verschiedene Weise zum Teil sehr aggressiv schikanieren. Von Seiten der Mitglieder im Regionalrat wurde der Wunsch ausgesprochen, in dem Bereich eine:n Sozialarbeiter:in mit der Aufgabe zu betrauen, aktiv auf die Jugendlichen zuzugehen. Bisher gibt es aber offenbar keinen Sozialarbeiter, der Kapazität dafür hat. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.04.2024, OF 1009/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 49 2024 Anregung an den Magistrat OM 5347 2024 1. Die Vorlage OF 968/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1009/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Sicherheitsgefühl" durch das Wort "Sicherheit" ersetzt wird und im ersten Spiegelstrich die Wörter "Teile der" und "Innenstadtbereich" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenNeuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 899/2 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, soll wie folgt benannt werden: Anni Albers Schule Für Mode, Medien und Gestaltung Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 wird die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentieren. Begründung: Die beiden Schulen sind in unserem Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, so dass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher sollte er spätestens in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen und als Eilantrag in den Magistrat gebracht werden. Der künftige Name Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899-1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen. (Anni Albers - Wikipedia) Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 52 2024 Die Vorlage OF 899/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, Linke
Weiter lesenPrüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5320 entstanden aus Vorlage: OF 1021/5 vom 14.01.2024 Betreff: Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, die Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden an Schulen und in Naherholungsgebieten zu ermitteln und an folgenden Standorten Messstationen für Schadstoffe und Ultrafeinstaub einzurichten: - Friedrich-Fröbel-Schule, Niederrad - Kita Rainbow Shuttle, Gateway Gardens - Riedhofschule und Textorschule, Sachsenhausen - Oberschweinstiege, Sachsenhausen - Carl-von-Weinberg-Park, Niederrad. Begründung: Luftschadstoffe sind schädlich für die menschliche Gesundheit, insbesondere für Kinder. Mit großem Aufwand und Kosten soll die Stadt klimagerecht umgestaltet, sollen Luftschadstoffe reduziert werden. Eine der Hauptursachen für Schadstoffemissionen ist jedoch der Flugverkehr. Ein einziger LTO-Zyklus bedeutet 3.500 Tonnen CO2 lokal wirksame Schadstoffe. Bisher gibt es keine Grenzwerte für Ultrafeinstaub. Allerdings wissen wir spätestens seit Corona um die Gefährlichkeit von Aerosolen, den kleinsten Schadstoffpartikeln. Da Ultrafeinstaubpartikel aufgrund ihrer geringen Größe direkt in die Blutbahn gelangen können, ist mit einer gesundheitlichen Gefahr zu rechnen, zumal es sich bei den Flugverkehremissionen um Rußpartikel handelt, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung als besonders gefährlich einzustufen sind. Daher ist es wichtig, die Fakten zu kennen, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung einleiten zu können. Entsprechende Messstationen wären ein erster Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 5
Lebenswertes Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 1215/1 Betreff: Lebenswertes Bahnhofsviertel Vorgang: B 6/24 Der Magistrat wird gebeten, zu seinem Bericht B 6 vom 8. Januar 2024 die folgenden Fragen zu beantworten: Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung des Magistrats die Fußballeuropameisterschaft 2024 auf das Bahnhofsviertel haben? Welche Standorte erwägt der Magistrat als alternative Aufenthaltsorte für Crackkonsumenten? Sind diese alternativen Aufenthaltsorte nur für den Zeitraum der Fußballeuropameisterschaft oder auf Dauer vorgesehen? Wie beabsichtigt der Magistrat sicherstellen, dass sich Crackkonsumenten tatsächlich an diesen alternativen Aufenthaltsorten aufhalten werden? An welchen Orten sollen zukünftig die koordinierten Essensverteilungen stattfinden? Welche Substanzen möchte der Magistrat zur Substitution bei Crackkonsumenten einsetzen? Welche schadensminimierenden Konsumutensilien möchte der Magistrat konkret Crackkonsumenten zur Verfügung stellen? Wie werden diese beschafft und in welcher Höhe sind insoweit Mittel vorgesehen? Was sind die "zentralen Eckpunkte" des Modellvorhabens zur medikamentengestützten Behandlung bei Kokain- und Crackgebrauch? Ist im Hinblick auf die nach Ansicht des Magistrats erforderliche nochmalige Prüfung und Ermittlung der Priorisierung im Rahmen des Toilettenkonzepts zu erwarten, dass eine Umsetzung noch in dieser Wahlperiode erfolgt? Ist die Einschätzung, dass eine Originalstoffvergabe an Crackkonsumenten für Frankfurt "interessant" sei, dahingehend zu verstehen, dass der Magistrat diese für medizinisch sinnvoll und rechtlich möglich hält? Begründung: Aus dem Bericht des Magistrats ergeben sich die vorgehenden Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 6 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 932 2024 Die Vorlage OF 1215/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenTierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5304 entstanden aus Vorlage: OF 649/3 vom 03.02.2024 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschale, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 vom 12.05.2023 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr aufnehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind notwendig, um die Gebäude instandzusetzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äußerst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1363 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0
Varisano - ein Verbund verschiedener Gesellschaften
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2024, OF 987/6 Betreff: Varisano - ein Verbund verschiedener Gesellschaften Varisano ist ein Verbund verschiedener Gesellschaften zusammengeführt in einer GmbH als Dachgesellschaft. Durch Presse und aus sonstigen Informationsveranstaltungen kann man erfahren, dass Entscheidungen generell und insbesondere zur Entwicklung und Ausgestaltung des Konsortialvertrages von den Gesellschaftern verhandelt werden und das Restrukturierungskonzept wird von der Geschäftsführung unter Beteiligung einer Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entworfen und dann dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt. Sodann wird dann der neuverhandelte Konsortialvertrag dem Kreistag und den Stadtverordneten vorgelegt und beschlossen. Aufgabe eines Aufsichtsrates sind u.a. die Überwachung des Managements. Bei Varisano ist dies die Geschäftsführung. Ferner kann er die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen. Die Gesellschafter des Verbundes sind der Main-Taunus-Kreis und die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch die jeweiligen Entsandten, Herr Cyriax für den MTK und der jeweils zuständige Dezernent der Stadt Frankfurt, derzeit Herr Dezernent Dr. Bergerhoff. Im Sommer letzten Jahres waren auf Wunsch des Ortsbeirates die Geschäftsführer von Varisano im Ortsbeirat und informierten uns über die Gesellschaft und ein wenig über die Lage. Knapp eine Woche später erfuhr man aus der Zeitung, dass Varisano sich in großer Schieflage befindet, wovon auch die Gremien der Gesellschafter überrascht wurden. Im Herbst mussten Millionenbeträge nachgeschossen werden, um eine Insolvenz zu verhindern und des Weiteren hohe finanzielle Beträge abrufbereitgestellt werden. Die verschleiernde und häppchenweise Herausgabe von Informationen schaden dem Image der Kliniken viel mehr als eine offensive Herangehensweise. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die nachfolgenden Fragen schriftlich zu beantworten: Wie sind die Wege der Beschlussfassung zum Restrukturierungskonzept und wie der operative Weg zur Umsetzung? weshalb wurde von Seiten des Aufsichtsrates nicht viel früher Alarm geschlagen und wie können dem Aufsichtsrat diese schweren finanziellen Probleme entgangen sein? wie sorgen die Gesellschafter jenseits der notwendigen Finanzbeschlüsse für eine aktive Einbindung und Unterstützung der gewählten Vertretungen (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat) in Restrukturierungsprogramme und die Neuverhandlung des Konsortialvertrages? Wie soll das zerstörte Vertrauen der Belegschaften (allen Angestellten sowie den Ärzten), den Zulieferern und der Bevölkerung nachhaltig wiedergewonnen werden statt es weiter zu verhindern? Was unternehmen die Gesellschafter und hier insbesondere der zuständige Dezernent als Vertreter der Stadt Frankfurt als auch als Aufsichtsratsmitglied, damit die Krankenhäuser des Verbundes nicht nochmals in eine solche schwerwiegende finanzielle Situation kommen und ein solcher Informationsgau wieder passiert? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 923 2024 Die Vorlage OF 987/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenDrogen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 781/10 Betreff: Drogen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie es aktuell um den Drogenkonsum im Ortsbezirk 10 steht? 2. wie es um die Gesundheit derzeit der Menschen durch Drogenkonsum hier steht? 3. mit welchen Langzeit-Folgen durch Drogenkonsum insbesondere junge Menschen rechnen müssen? 4. mit welchen Folgen insgesamt mit der Freigabe von Drogen ab dem 1.4.2024 jeweils in den fünf Stadtteilen des Ortsbezirks 10 zu rechnen ist? 5. wie gut die Stadt im Ortsbezirk 10 auf die Freigabe der Drogen vorbereitet ist? 6. wie der vor Ort spürbare Drogenhandel a) sich bisher entwickelt hat? b) welche Auswirkungen erwartet werden? Begründung: Drogen schaden den Menschen. Das menschliche Hirn entwickelt sich bis zum 25 Lebensjahr und darf nicht geschädigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 781/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und AfD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenTaxistandplatz am Markus Krankenhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5158 entstanden aus Vorlage: OF 679/9 vom 08.02.2024 Betreff: Taxistandplatz am Markus Krankenhaus Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig auf der östlichen Seite der Wilhelm-Epstein-Straße, die noch zum Ortsbezirk 9 gehört, gegenüber dem Haupteingang des Markus Krankenhauses ausreichende Taxistandplätze - auch mit Elektroladesäulen - zu realisieren. Der Bedarf an Taxistandplätzen kann im sog. Gesprächskreis Taxi, u. a. mit der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V., ermittelt werden. Begründung: Ein direkter Zugang von einem Krankenhaus zu einem Taxistandplatz ist sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Besucherinnen und Besucher wichtig. Momentan müssen Taxen bei Bedarf - dieser besteht kontinuierlich - aus einiger Entfernung angefordert werden. Vor jedem bedeutenden Frankfurter Krankenhaus sollte ein Taxistandplatz angelegt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1090 Aktenzeichen: 32-1
Tierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5162 entstanden aus Vorlage: OF 684/9 vom 06.02.2024 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße die Tiere stapeln, wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem Ortsbezirk 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnenden gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 949 Aktenzeichen: 32-0
Nieder-Eschbach ist ein Ort für alle Menschen - vielfältig, weltoffen und tolerant
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 288/15 Betreff: Nieder-Eschbach ist ein Ort für alle Menschen - vielfältig, weltoffen und tolerant Im Januar dieses Jahres wurde bekannt, dass sich am 25. November 2023 in Potsdam unter konspirativen Umständen eine Gruppe von etwa zwei Dutzend Menschen getroffen hat, um unter dem verharmlosenden Begriff "Remigration" die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland zu besprechen, die ihrer Meinung nach nicht qualifiziert seien, hierzulande zu leben. Der an diesem Tag diskutierte Plan einer Umsiedlung von zwei Millionen Menschen nach Nordafrika erinnert fatal an ähnliche Planungen der Nationalsozialisten aus dem Jahr 1940 ("Madagaskar-Plan"), die schließlich in die Deportation und Ermordung von Millionen Juden, Sinti und Roma, Behinderten, Homosexuellen und anderen von den Nazis als "Untermenschen" betrachteten Bevölkerungsgruppen mündeten. Wir nehmen dieses Treffen sehr ernst. An jenem Tag trafen sich nicht ein paar geistig verwirrte Spinner, sondern hochrangige Vertreter der AfD, ein Exponent der Identitären Bewegung, Mitglieder der Werteunion, Angehörige verschiedener Berufsgruppen bzw. Bevölkerungsschichten. Und sie planten nichts Geringeres als die Einschränkung der in den Artikeln 1 bis 4 unseres Grundgesetzes verbrieften Grundrechte mit dem Ziel, einem Teil der Bevölkerung das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben in Deutschland zu entziehen. Wir stellen uns diesem Ansinnen entschieden entgegen! In Nieder-Eschbach leben Menschen aus mehr als 50 Nationalitäten. Mehr als die Hälfte der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hat einen Migrationshintergrund, das heißt ist selbst aus dem Ausland zugewandert oder hat mindestens einen aus dem Ausland zugewanderten Elternteil. Einem großen Teil dieser Menschen sprechen die Teilnehmer des Potsdamer Treffens und ihre Gesinnungsgenossen das Recht auf ein Leben in Deutschland ab. Wir lassen uns nicht in "gute" und "schlechte", "deutsche", "nicht-so-deutsche" und "gar-nicht-deutsche" Nieder-Eschbacher aufteilen! Unser Stadtteil lebt davon, dass wir uns alle gegenseitig in Respekt begegnen. Dass sich jeder von uns in seiner Einzigartigkeit angenommen fühlen darf. Dass wir miteinander arbeiten, miteinander feiern, auch mal miteinander streiten, aber immer eines vor Augen haben: dass Nieder-Eschbach ein liebens- und lebenswerter Ort für alle bleibt - ohne Wenn und Aber. Wir alle können in unserem persönlichen Umfeld uns den Versuchen populistischer Verführer entgegen stellen, Hass und Zwietracht in unserer Mitte zu säen. in Gesprächen oder bei anderen Gelegenheiten mutig für unsere offene und tolerante Gesellschaftsordnung eintreten. nicht zulassen, dass unsere Gemeinschaft vom Gift des Rassismus und der Intoleranz zerfressen wird. Zusammen sind wir Nieder-Eschbach! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 288/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 288/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDrohenden Notsituationen im Ortsbezirk 5 aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 1023/5 Betreff: Drohenden Notsituationen im Ortsbezirk 5 aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten Der Magistrat möge zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat die sozialen Auswirkungen der Entwicklung der Strom- und Heizungskosten für Menschen mit niedrigen Einkommen im Ortsbezirk 5?? 2. Welche Planungen und Vorkehrungen gibt es seitens des Magistrats für den Fall, dass im Ortsbezirk 5 viele einkommensschwache Menschen ihre Strom- und Heizungsrechnungen nicht werden bezahlen können und dadurch von Liefersperrungen oder gar Wohnungsverlust bedroht sind? Begründung: Aufgrund entsprechender Anfragen wissen wir, dass viele Menschen im Ortsbezirk mit geringen Einkommen in Sorge sind, die sehr stark angestiegen Kosten für Strom und Heizung nicht bezahlen zu können und dann von Liefersperren und möglicherweise gar vom Verlust ihrer Wohnungen betroffen zu sein. Der Magistrat muss aufgrund seiner sozialen Verantwortung Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen vorbereiten und gegebenenfalls umsetzen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 877 2024 Die Vorlage OF 1023/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenTaxistandplatz am Markus Krankenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 679/9 Betreff: Taxistandplatz am Markus Krankenhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig auf der östlichen Seite der Wilhelm-Epstein-Straße, die noch zum Ortsbezirk 9 gehört, gegenüber dem Haupteingang des Markus-Krankenhauses ausreichende Taxistandplätze auch mit Elektroladesäulen zu realisieren. Der Bedarf an Taxiplätzen kann im sog. Gesprächskreis "Taxi", u. a. mit der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V., ermittelt werden. Begründung: Ein direkter Zugang von einem Krankenhaus zu einem Taxiplatz ist sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Besucherinnen und Besucher wichtig. Momentan müssen Taxen bei Bedarf - dieser besteht kontinuierlich - aus einiger Entfernung angefordert werden. Vor jedem bedeutenden Frankfurter Krankenhaus sollte ein Taxi-Halteplatz angelegt sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 16 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, dem Vertreter der Taxi-Vereinigung zu dieser Vorlage das Wort zu erteilen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5158 2024 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenTierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem OB 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5162 2024 Die Vorlage OF 684/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEvaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5093 entstanden aus Vorlage: OF 1142/1 vom 17.12.2023 Betreff: Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen Der Magistrat wird gebeten, die bereits vorliegende Auswertung des Gesundheitsamtes als Frankfurter Stimme zur bundesweiten Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) dem Ortsbeirat 1 vorzulegen und in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo findet Prostitution statt? 2. Wie viele angemeldete Prostitutionsstätten gibt es? 3. Wie viele Frauen und Männer waren offiziell angemeldet? 4. Wie hoch wird die inoffizielle Zahl der in der Prostitution beschäftigten Menschen geschätzt? 5. Wurde das Ziel erreicht, die Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen, und wenn ja, wie wurde das gemessen? 6. Wie hoch ist die offizielle Anzahl der Opfer von Menschenhandel? 7. Wie hoch wird die Dunkelziffer angesehen? 8. Welche Auswirkungen hatte Corona auf die Prostitution? Begründung: Das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Primäres Ziel ist und war es, Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung, Zwang sowie Zuhälterei zu schützen und die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind. Dazu gehört auch die Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten und die Schaffung fachgesetzlicher Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen. Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind: - für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung: Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. - für das Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht: Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiberinnen und Betreiber werden in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die im Gesetz festgeschriebene Evaluation soll nun darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 834 Aktenzeichen: 32-0
Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in BergenEnkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 238/16 Betreff: Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim installiert wird. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili-Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso mit der Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Über den Ort der Bank soll der Ortsbeirat 16 gemeinsam entscheiden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Begründung: "Es darf kein Vergessen geben. Ein einfacher Satz. Es ist ein Satz, der uns verbindet. Hinter seiner Einfachheit verbergen sich die Geschichten und Erfahrungen Unzähliger. Die Erinnerung an das Geschehene, an das Vergessene, an das stets Verschwiegene, an die Ursachen und die Folgen, an das Davor und Danach zu nähren, zu pflegen, zu bewahren. Diese Erinnerung muss zur Erinnerung aller werden. Denn sie mahnen uns, sie lehren uns, sie leiten uns. Dieser einfache Satz verpflichtet uns: Es darf kein Vergessen geben. Ein Teil dieser Erinnerungspraxis ist die Sichtbarmachung der Namen und Geschichten der Opfer, der Angehörigen und der Überlebenden. Erinnern und sichtbar halten fordert zur ständigen Auseinandersetzung auf." #saytheirnames (Der Text stammt von der Kampagne #saytheirnames. Quelle: saytheirnames-hanau.org) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 288 2024 Die Vorlage OF 238/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, am Rand des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 aufzustellen. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtovic, Vili-Viorel Paun, Fatih Saraçoglu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso die Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Darüber hinaus wurde für diesen Zweck eine private Spende angekündigt." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen 3 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE, 1 CDU und BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 649/3 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äusserst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5304 2024 Die Vorlage OF 649/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2024, OF 479/12 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben. Ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der ST 2476 vom 24.10.2022 wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d.h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht benutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend um Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die V 727, entstanden aus der OF 411/12 2023 steht immer noch aus. Die Schulgemeinde präferiert den Schulstandort in Kalbach/Talstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5172 2024 Die Vorlage OF 479/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der erste Absatz des Tenors wie folgt ergänzt wird: "Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren."; 2. der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2024, OF 843/2 Betreff: Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen besseren Schutz schwangerer Frauen gegen Belästigung von Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen auf den Weg gebracht hat. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten 1. zu prüfen und berichten, welche konkreten Möglichkeiten die Stadt mit dieser Reform hätte, sogenannte "Mahnwachen" von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt werden, wie dieses die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen "ungehinderten Zugang" zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und wie diese Pflicht aus seiner Sicht erfüllt werden kann, 2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte, Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre, 3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu erlassen, 4. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach Inkrafttreten wirksam durchzusetzen, 5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius um Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren von 100 m im parlamentarischen Verfahren (z.B. im Rahmen von Anhörungen in den Ausschusssitzungen) auf 150 m zu erhöhen, und 6. diese Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen. Begründung: Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen und damit von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, sind verpflichtet eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Seit Jahren werden diese Frauen von Abtreibungsgegner*innen auf dem Weg zur Beratungsstelle belästigt. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Schutzzone um die Beratungsstelle Pro Familia gekippt hatte, dürfen diese Proteste gegen die körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren wieder direkt vor der Beratungsstelle stattfinden. Nun hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Gesetzgebungsgang gebracht, die Schwangere besser vor Belästigung schützen soll. Die beiden Kernelemente dabei sind: a) die Pflicht für die Bundesländer sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann, und b) ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Personen, die im Umkreis von 100 Metern um die Beratungsstellen Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigen, oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindern. Aus dem ersten Punkt ergibt sich die Frage, ob das Land Hessen Möglichkeiten schaffen müsste, die es Kommunen erlaubt, Proteste von Abtreibungsgegner*innen in einem bestimmten Umkreis um Beratungsstellen zu unterbinden. Hier sollte Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Regelungen auf Landesebene zügig nach in Krafttreten des Bundesgesetzes getroffen werden und von den Kommunen ebenso zügig umgesetzt werden. Insbesondere wäre zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt ihre Regelung, solche Proteste nicht vor der Beratungsstelle stattfinden zu lassen, wieder einführen könnte. Gleichzeitig soll das Gesetz das Aufsuchen der Beratungsstellen ohne Belästigung gewährleisten. Hierfür sollte mindestens auch der ungehinderte Zugang von Haltestellen des ÖPNV eingeschlossen sein. Die nächstgelegene Haltestelle wäre die Bushaltestelle Palmengartenstraße. Die derzeitige Regelung eine Schutzradius von 100 m - siehe b) - würde diese aber nicht einschließen. Daher sollte der Magistrat in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten den Versuch unternehmen, dass der Schutzradius auf 150 m (so wie etwa in Österreich und Frankreich) erhöht wird. Damit Frauen die Beratung auch mit dem ÖPNV unbelästigt aufsuchen können. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.09.2023, OF 723/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 723/2 wird durch die Vorlage OF 843/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 843/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 9 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 843/2 eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5429 2024 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 843/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, SPD und FDP (= Zurückstellung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, Linke
Weiter lesenVarisano: Auswirkungen des Personalabbaus
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 428 entstanden aus Vorlage: OF 914/6 vom 21.12.2023 Betreff: Varisano: Auswirkungen des Personalabbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, 1. wie sich die Anzahl der Mitarbeiter der Dachgesellschaft des Klinikverbundes seit dem 01.01.2016 bis 31.12.2023 entwickelt hat bzw. wie hoch die Anzahl der Mitarbeiter in den konzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen sind; 2. wie hoch die Kosten der Dachgesellschaft sind und wie hoch dieser Anteil im Vergleich zu den Kliniken an den Gesamtkosten ausfällt; 3. welche Einsparungen im Rahmen des aktuellen Restrukturierungskonzeptes in der Dachgesellschaft bzw. den k onzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen vorgenommen werden; 4. wie bei verringertem Personalstand in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen, um zu positiven Jahresabschlüssen des Konzerns und hier insbesondere der Kliniken zu kommen. Begründung: Die diversen Kliniken und Einrichtungen (Leistungen und Angebote) von Varisano werden in einem Konzern (Verbund) gebündelt und von der Dachgesellschaft des Verbundes bzw. den konzernübergreifenden Geschäftsführern geführt. In der Regel sind diese Kosten ebenfalls erheblich und sollten bei einer Restrukturierung und einer Neuausrichtung beim Personal berücksichtigt werden. Daher ist es von Interesse, die Entwicklung aufgezeigt zu sehen und auch die damit zusammenhängenden Kosten zu kennen, die zwar für den laufenden Betrieb wichtig sind, jedoch nicht für die medizinische Versorgung als Kernleistung des Krankenhausbetriebs. Ganz besonders von Interesse ist die Aufklärung des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit, wie bei Einsparungen des Personals in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen. Denn ohne das Pflege- und Ärztepersonal ist ein Krankenhausbetrieb nicht aufrechtzuerhalten, es ist sogar lebensgefährlich, wenn aufgrund einer zu geringen Personaldecke die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter ständig hohem Stress stehen oder die Krankenhäuser eigentlich gar keine Patienten mehr aufnehmen dürften. Dies wiederum bedeutet weitere drastische Mindereinnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1603 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.02.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 428 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4388, 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.02.2024
Calisthenics-Geräte im Gleisfeldpark aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4962 entstanden aus Vorlage: OF 1091/1 vom 16.12.2023 Betreff: Calisthenics-Geräte im Gleisfeldpark aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Gleisfeldpark nördlich des Bolzplatzes folgende Calisthenics-Geräte aufzustellen: Turnreck dreifach mit 2,50 Meter Höhe, Barren mit 1,50 Meter Höhe und Liegestütz-Griffe. Begründung: Anwohnende im und um das Europaviertel wünschen sich mehr Möglichkeiten für Freisport. In Frankfurt hat sich die bundesweit größte Freestyle-Bewegung entwickelt. Bei den deutschen Meisterschaften im letzten Jahr gewannen die Herren aus Frankfurt in allen drei Gewichtsklassen. Daher gilt es, diesen beliebten und einfach auszuführenden Sport durch leicht aufzustellende Geräte zu fördern und gleichzeitig Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden der Menschen zu steigern. Quelle: Google Maps Quelle: FREISPORT Outdoor Fitness Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 831 Antrag vom 11.05.2025, OF 1639/1
Ideen
Öffentliche Kneipp-Anlage in unserer Stadt
Liebe Stadt Frankfurt, ich bin zwar "nur" ein Zugezogener, aber sehr froh darüber, seit bereits 3 Jahren Frankfurt als meine Heimat bezeichnen zu dürfen. Ich fühle mich unglaublich wohl in unserer Stadt, was ich insbesondere daran merke, dass mich das Heimweh plagt: Seit nunmehr 8 Wochen befinde ich mich in einer Burnout-Klinik am Chiemsee, und meine Sehnsucht nach "meiner" Stadt wächst mit jedem Tag. Aber nun zu meinem Anliegen: Unweit meiner Klinik liegt eine Kneipp-Anlage. Das morgendliche kneippen mit Mit-Patienten ist mir ein geliebtes Ritual geworden, und schnell hegte ich den Wunsch, nach meiner Rückkehr auch in Frankfurt kneippen gehen zu können. Eine kurze Online-Recherche brachte jedoch Ernüchterung: Wie ich ungläubig feststellen musste, existiert in Frankfurt keine einzige öffentliche Kneipp-Anlage. Nun möchte ich einfach einmal so dreist sein, und nachfragen, warum dies so ist? Gern möchte ich anregen, eine solche Anlage im Stadtraum zu installieren. Warum nicht beispielsweise im Günthersburgpark, neben dem ich wohne und den ich nicht nur im Sommer über alles liebe? Ich bin sehr gespannt auf eine Antwort - und verbleibe bis dahin mit den allerbesten Grüßen in meine so vermisste Heimat! :-) Matthias Grün
Lärmschutz am Westbahnhof
Sehr geehrte Damen und Herren Mitten durch ein Wohngebiet führt eine stark befahrende Bahnstrecke, direkt am Westbahnhof. Tag und Nacht donnern Güterzüge über die Gleise, der Regionalverkehr und die S-Bahn tun ihr übriges. Ich möchte die Stadt Frankfurt und die zuständigen Abteilungen auf diesen Sachverhalt hinweisen, ob denn nicht dieser Abschnitt (auf der Karte habe ich ihn markiert) komplett als Tunnelabschnitt angelegt werden könnte oder doch wenigstens mit hohen Lärmschutzwänden ausgestattet. --- Nur als Ergänzung. Zusätzlich zum Bahnlärm fährt dort die Straßenbahnlinie 17 alle 10 Minuten quietschend durch die Kurve (warum können die Ingenieure das Quietschen nicht abstellen), der Autoverkehr fährt dort durch die Wohnbereiche und die startenden Flugzeuge über den Häusern gibt es auch noch. Da wäre es natürlich schön, wenn wenigstens eine Lärmquelle reduziert werden könnte. :D Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Gernot Duda PS: Warum kann niemand leise Güterzüge bauen?
Schutz der Anwohner vor Kneipenlärm in Sachsenhausen durch Sperrstunden
Sachsenhausen ist ein wunderbares Viertel, und das liegt nicht zuletzt an seiner Vielfalt: Hier gibt es Familien und Singles, Alte und Junge, Kitas und Kneipen, Spielplätze und Museen. Die meisten mir bekannten Sachsenhausener wissen das sehr zu schätzen. Aber es gibt eine Einschränkung, die das Leben in großen Teilen Sachsenhausens anstrengend macht, nämlich um die Schweizer Str. herum und östlich davon bis Alt-Sachsenhausen: der nächtliche Lärm. Gröhlende betrunkene Gruppen, die aus den Lokalen heimziehen, Restaurants und Cafés, die in Wohnstraßen wie der Wallstr. bis nach Mitternacht draußen Sitzgelegenheiten anbieten, keine Sperrstunde in Alt-Sachsenhausen, so dass sich das Ganze bis in die frühen Morgenstunden hinziehen kann. Für Berufstätige und Menschen mit Kindern, die so keinen durchgehenden Schlaf finden, ist es ein echter Albtraum - einer, von dem heutzutage wohlbekannt ist, dass er gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Bisher greift die Stadt nur ein, wenn die Anwohner die Polizei alarmieren, aber sollte man das müssen? Natürlich kann jeder sein eigenes Lärmprotokoll führen, zu den benachbarten Kneipen die Polizei rufen, oder alles still ertragen, um die gute Nachbarschaft nicht zu schädigen. Aber sollte die Stadt ihre Bürger nicht schützen? Gehört die Vielfalt nicht zu Sachsenhausen? Ist es akzeptabel, dass kleine Kinder in jeder einzelnen Wochenendnacht mehrfach durch betrunkenes Gröhlen aufgeweckt werden? Darum mein Vorschlag: a) Eine Sperrstunde um 1 Uhr morgens in den Sachsenhausener Wohngebieten, ggf. am Wochenende in Alt-Sachsenhausen erst um 2 Uhr. Das erlaubt gepflegtes Feiern, schont aber Nerven und Gesundheit der Anwohner. b) Eine frühere Sperrstunde ab 22 Uhr, am Wochenende 23 Uhr, für den Außenbetrieb erlaubt Berufstätigen und v.a. Kindern auch im Sommer, vor Mitternacht in den Schlaf zu finden. Und Leute, die noch was trinken wollen, können dies innen tun. Die Sperrstundenfreiheit in Sachsenhausen ist zwar von den Feiernden viel besungen, aber: Was London, Berlin, Paris und New York City nicht schadet, wird auch Sachsenhausen überleben. Sperrstunden sind schade für jemand, der noch ein Bier will. Aber wenn in einer Gegend, in der abends was los ist, auch tagsüber was los sein soll, dann muss das Ganze ein Geben und Nehmen sein: Die Anwohner müssen die Kneipen akzeptieren, aber die Kneipen müssen auch akzeptieren, dass Anwohner leben und schlafen müssen. Dem dient die Sperrstunde.
Nutzung der Nordwest Landebahn als Überlaufbahn im Falle von Betriebsrichtung 25 (BR 25)
Konzept „Nordwest-Landebahn als Überlaufbahn im Falle von BR 25“ Dem Konzept liegt die unbestrittene Tatsache zugrunde, dass der noch nicht rechtskräftig festgestellte Ausbau des Frankfurter Flughafens ausschließlich unter Kapazitätsgesichtspunkten und nicht zum Zwecke der Lärmverschiebung geplant und genehmigt worden ist. Seit der Inbetriebnahme der neuen Nordwest Landebahn am 21.10.2011 liegen weiterhin rückläufige Flugbewegungen vor, deren aktuelle Anzahl wohl kaum einen Ausbau gerechtfertigt hätten. Auf Grund der am Flughafen Frankfurt vorherrschenden Windverhältnisse und aufgrund der einseitigen Anwendung einer sogenannten „Rückenwindkomponente“ werden zwischen 70% und 80% der Anflüge auf die neue Nordwest-Landebahn („NW-Bahn“) vom Osten her kommend durchgeführt (sogenannte „Betriebsrichtung 25“ oder „BR 25“). Die Folge davon ist, dass die jährliche Hauptlast der neuen NW-Bahn durch die im Osten des Flughafens liegenden Kommunen bzw. die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger zu tragen ist. So liegen neben Offenbach bspw. große Teile des Frankfurter Südens (Oberrad, Sachsenhausen-Süd und Niederrad) direkt unter dem letzten Endanflug (ca. 7 NM bis zum Touchdown) der NW-Bahn. Durch die neue NW-Bahn werden nun diese dicht besiedelte Gebiete im Osten des Flughafens zusätzlich belastet, obwohl diese Gebiete bereits in der Vergangenheit die aus dem Startverkehr (im Falle von BR 07) resultierende Belastung zu ertragen hatten und - unabhängig von der NW-Bahn - auch weiterhin zu ertragen haben. Würde wie im bisherigen 3-Bahnen-System die Centerbahn (25 C) bei BR 25 kontinuierlich für Landungen genutzt und eingebunden werden, könnte die Lärmbelastung deutlich reduziert werden, da der letzte Endanflug (ca. 7 NM bis zum Aufsatzpunkt) bei Nutzung der 25 C ausschließlich über unbesiedeltes Gebiet (Frankfurter Stadtwald) führt. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die 25 C bei BR 25 trotz ihrer großen Vorteile hinsichtlich Lärmentlastung überhaupt nicht mehr angeflogen wird bzw. ausschließlich im Rahmen des sog. „Swing Over“ genutzt wird. Nachstehend wird davon ausgegangen, dass die aktuelle Prognose der DFS zutreffend ist, womit bis zum Jahr 2020 etwa 520.000 Flugbewegungen p.a. für den Flughafen Frankfurt zu erwarten sind. Die Fraport AG (!) selbst hat nachweislich in der Begründung zum Antrag auf Genehmigung der NW-Bahn angegeben, dass bis zu 520.000 Flugbewegungen p.a. problemlos mit dem bisherigen 3-Bahnensystem zu bewältigen sind. Experten gehen sogar davon aus, dass diese Zahl eher zu niedrig gegriffen ist, die tatsächliche Kapazität des 3-Bahnensystems sogar bei 550.000 Flugbewegungen p.a. liegen dürfte. In jedem Fall steht nachweislich fest, dass der derzeitige sowie der Bedarf der kommenden 5-10 Jahre betreffend der jährlichen Flugbewegungen mit dem 3-Bahnen-System (also ohne Inanspruchnahme der neuen NW-Bahn) ohne weiteres zu bewältigen ist ! Unter Berücksichtigung des Lärmschutzes unter Bezugnahme der in der Tagschutzzone 1 und 2 sowie der Nachtschutzzone (nachstehend die „Schutzzonen“ genannt) im Osten des Flughafens lebenden Menschen im Falle der Nutzung eines 4-Bahnen-Systems bzw. eines 3-Bahnen-Systems bei BR 25 wäre es daher sowohl juristisch verhältnismäßig als auch ethisch angemessen, so lange zum alten 3-Bahnen-System zurückzukehren bis die Kapazitäten der NW-Bahn realistisch benötigt werden, da die Quantität der Grund hierfür ist, dass die Quantität der in den vorgenannten Schutzzonen lebenden Hochbetroffenen im Falle der Nutzung des 3-Bahnen-Systems bei BR 25 niedriger ist als im Falle der Nutzung des 4-Bahnen-Systems bei BR 25. Selbstverständlich bin ich mit dem Argument, dass mit dem 4-Bahnen-System die Wartezeiten (Warteschleifen) abgenommen haben, vertraut. Dies ist grds. richtig, trifft aber nur für die kurzfristig auftretenden verkehrsintensiven Zeiten zu. Als Kompromiss und als kurzfristige Aktion zur Befriedung der Region schlage ich vor, die NW-Bahn ggf. nur zu im Vorfeld definierten Spitzenzeiten auch tatsächlich zu nutzen, ansonsten jedoch nicht und in keinem Fall zwischen 5.00 Uhr und 6.30 Uhr sowie zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr. Hier mein konkreter Vorschlag: • Erlass einer Regelung, welche die ausschließliche Nutzung der NW-Bahn im Falle von BR 25 nur für den Fall erlaubt, dass deren Kapazität in bestimmten Spitzenzeiten nachweislich benötigt wird. • Die neue Nordwest-Landebahn fungiert erst bei Erreichen einer bestimmten – verbindlich festzulegenden Grenze – im Falle von BR 25 als „Überlaufbahn“. • Eine solche Nutzung als „Überlaufbahn“ im Falle von BR 25 wäre derzeit ohne Nachteile für die ordnungsgemäße und sichere Abwicklung des Luftverkehrs möglich, würde jedoch auf der anderen Seite zu einer erheblichen Entlastung der Bevölkerung vor Fluglärm - insbesondere im Falle von BR 25 in den beiden hessischen Ballungszentren Frankfurt und Offenbach– führen, da ein direkter Überflug von besiedeltem Gebiet im letzten unmittelbaren Endanflug vermieden wird.
Umweltzone auf das ganze Stadtgebiet ausdehnen
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte hat die Stadt veranlasst, eine Umweltzone einzurichten. Zurzeit können nur Fahrzeuge mit grüner Plakette und geringerem Feinstaub-/Schadstoffausstoß in die Innenstadt einfahren. Die Umweltzone ist nämlich auf den Bereich innerhalb des "Autobahnrings" aus A3, A5 und A661 begrenzt. Auch wenn die Einführung der Zone an sich bereits eine Modernisierung im Fuhrpark vieler Unternehmen ausgelöst hat, so werden doch immer wieder Grenzwerte überschritten. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Auswahl des Bereiches so geschehen ist, dass die Industriegebiete im Westen (Höchst, Griesheim, ...) und Osten (Enkheim, Fechenheim, ...) auch noch von Fahrzeugen frequentiert werden können, die die strengen Auflagen nicht erfüllen. Deshalb wünsche ich mir zum Schutz der Gesundheit der Menschen in Frankfurt, die außerhalb des Autobahngürtels leben, auch die Ausweitung der Umweltzone. - Oder zumindest eine Untersuchung, welcher Prozentsatz der Fahrzeuge dort nicht den Abgasstandards entsprechen.
Glockenuhrenschlag, der St. Leonhardskirche wieder abschalten
Ich möchte dass der neue Glockenuhrenschlag, der St. Leonhardskirche, der seit dem 24.03.14 geschaltet ist, abgeschaltet wird, da dieser extrem laut ist.
Rauchfreie Stadt Frankfurt
In unserem Besuch in Japan im letzten Sommer hatten wir ein besonders schönes Erlebnis: Bestimmte Bereiche in der Stadt wie waren Rauchfrei. In Frankfurt haben wir (wie im ganzen Hessen) z.Z. eine unglückliche Situation, in der in kleinen (Eck)kneipen das Rauchen erlaubt ist. Zudem ist das Rauchen in Bushaltestellen und Cafés oder Restaurants *draussen* erlaubt. Die Idee: Folgende Bereiche in der Stadt rauchfrei zu deklarieren: 1) Alle Kneipen und Cafés 2) Bus/Tram-Haltestellen 3) Aussenbereiche von Cafés, Kneipen oder Restaurants
Einkaufszentrum Nordweststadt Rauchfrei
Das Einkaufszentrum Nordweststadt sollte rauchfrei werden. Oder das Rauchen zumindest nur an einzelnen Stellen erlaubt sein, an denen genügend "Frischluft" zirkuliert. Das Einkaufszentrum wird gerne von vielen Familien besucht, leider ist die Luft dort häufig sehr stickig und verqualmt. Man kann sich diesen Dunstschwaden auch nicht entziehen. An vielen öffentlichen Plätzen wie z.B, Bahnhöfen ist es auch gelungen Raucherbereiche zu separieren warum sollte dies im Einkaufszentrum nicht gehen. Leider gab es im Feld Stadtteil keine Hinterlegung der Nordweststadt, daher keine Angabe.
Mikro-Lärm-Maut-Pauschale
- Datenbank: Bauarbeiten, Straßenfeste.... (Wo? Wann? Wie lange? Intervalle? Wie laut? - Bürger können sich mit Straße und Hausnummer eintragen - Alle Bürger innerhalb eines bestimmten Lärmradius bekommen proaktiv Meldung (POST oder SMS oder EMAIL) - Alle eingetragene Haushalte bekommen in Abhängigkeit zur Entfernung einen Anteil von einer Lärm-Pauschale: Bei Baumaßnahmen: 0,1% der geschätzten Baukosten Bei Straßenfesten: 0,1% des geschätzten Gesamtumsatzes