S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2021, OF 82/8 Betreff: Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung Mosaikschule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die ab dem 01.01.2022 umgestellte SchülerInnenbeförderung zur Mosaikschule wie bisher durch Busse der FES und neu durch Unternehmen, die der Taxi-Vereinigung Frankfurt e.V. angeschlossen sind, durch folgende Maßnahmen zu unterstützen: a) Bereitstellung einer Fachkraft Morgens und am Nachmittag zur Koordination der An- und Abfahrten auf dem Schulhof und zu den 24 eigens bestehenden Parkplätzen; b) Ausweisung einer Taxi-Halte-Zone im Wendehammer vor dem Schuleingang Mo-Fr 07.30-14.00 Uhr mit markierten Längsparkplätzen für die Rufbereitschaft, falls Kinder vorzeitig nach Hause müssen; c) auf dem Grundstück Niederursel-F Bez. 48F 503 Flur 10, Flurstücknummer 2/1 einen provisorischen Parkplatz mit 5 bis 6 Stellplätzen für weitere Wagen in Warteposition einzurichten; 2. detailliert mitzuteilen, welche fachliche Kritik das Revisionsamt der Stadt Frankfurt an der bisherigen, von der Schulgemeinde sehr wertgeschätzten SchülerInnenbeförderung über die Köhler-Busse geübt hat; 3. zu der erfolgten Ausschreibung für die SchülerInnenbeförderungsleistung mit dem Titel "Leistungsbeschreibung für die Beförderung eingeschränkt wegefähiger SchülerInnen zur Mosaikschule (Los2)" mitzuteilen, a) warum in der Leistungsbeschreibung folgende Anforderungen fehlen: Ortskunde der FahrerInnen, Bereitstellung von Fahrzeugen mit angemessener Sitzplatzkapazität (mindestens Van oder Kleinbus); b) durch geeignete Stellen (Rechtsamt, Vergabekammer) prüfen zu lassen, ob weitere Zuschlagskriterien als "Niedrigster Preis" zulässig wären, zum Beispiel: "größtmögliche Professionalität und Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung"; 4. a) vor einer Entscheidung, das übliche Optionsrecht des Auftraggebers, den SchülerInnenbeförderungsvertrag über 2022 hinaus zu verlängern, die Erfahrungen der Schule mit der Beförderungsdienstleistung der beauftragten Taxi-Unternehmen abzufragen und zur Grundlage für eine Vertragsverlängerung oder -kündigung zu machen; b) den Vertrag mit der Taxi-Vereinigung schnellstmöglich zu kündigen, falls die geforderten Leistungen nicht erfüllt werden und zum Beispiel nicht qualifiziertes Personal eingesetzt wird; 5. zu erläutern, inwieweit bei diesem Ausschreibungsverfahren der Behindertenbeauftragte der Stadt einbezogen war; 6. zu erläutern, warum zu dem großen Ämtertermin unter Federführung des Stadtschulamtes am 19.11.2021 an der Mosaikschule nicht die für SchülerInnenbeförderung zuständigen Fachleute des Stadtschulamtes vertreten waren, um die zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung direkt zu beantworten. Wird die FörderschülerInnenbeförderung als nachrangiges Problem im Stadtschulamt gesehen, so dass für diesen Termin niemand Zeit hatte? Und weshalb war der Behindertenbeauftragte der Stadt nicht eingeladen? 7. die nächste Ausschreibung dieser Fahrdienstleistung bestmöglich vorzubereiten und dazu fachlich abzustimmen mit der Schulleitung, dem Elternbeirat und dem Stadtbehindertenbeauftragten. Insbesondere soll vor der Ausschreibung eine Gefährdungsanalyse für eine sichere und fachgerechte Beförderung der SuS durchgeführt werden (für Fahrwege und Schulgelände). Begründung: Wie der Ortsbeirat durch einen Vor-Ort-Ämtertermin des Stadtschulamtes am 19.11.2021 erfahren hat, läuft die bisherige SchülerInnenbeförderung zur Mosaikschule durch das Unternehmen Köhler mit Ablauf des Jahres 2021 aus. 18 Köhler-Busse haben bisher zusammen mit der FES und vereinzelten Taxi-Fahrten die Beförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) durchgeführt, und dies seit Jahren mit guter Hand für Kinder mit teilweise sehr schwerem Handicap. Die etwa 130 SuS, die bisher Bus-Fahrdienste in Anspruch nehmen mussten, werden ab Januar im Schwerpunkt mit Taxi-Fahrzeugen zur Schule gebracht. Davon unabhängig sind die 6 Busse, die wie bisher von der FES gestellt werden. Bisher hat ein Mitarbeiter der Firma Köhler am Schuleingang die Anfahrten koordiniert, das fällt ab Januar 2022 komplett weg. Die Schulgemeinde wünscht sich eine vergleichbare Fachkraft für die Fahrten der Taxis. Zudem werden zusätzliche Stellplätze für die in dieser Schulform erforderlichen Rufbereitschaften benötigt, denn viele SuS müssen aus verschiedenen Gründen urplötzlich vorzeitig nach Hause gebracht werden. Die Vergabe der Dienstleistung an die Taxi-Vereinigung hat die Schulgemeinde sehr verunsichert, denn gerade für die Beförderung von SuS mit zum Teil schweren Handicaps gibt es erhebliche Anforderungen an das Fahrpersonal. Die SuS werden morgens vor Schulbeginn Bus für Bus gebracht und vom Lehrpersonal auf dem Schulhof abgeholt. Dafür sind auf dem Gelände 24 feste Stellplätze eingerichtet. Die SuS warten teilweise im Bus mit dem vertrauten Fahrer auf die Lehrkraft, je nachdem, wann das Fahrzeug eingetroffen ist. Werden die Kinder demnächst mit vergleichsweise kleinen Taxi-Fahrzeugen gebracht, entstehen nicht nur zusätzliche Fahrten und die den Kindern bekannten Fahrer sind nicht mehr da, auch der Platz auf dem Schulgelände wird weniger und es kann zu mehr Gefahrensituationen beim Ein- und Aussteigen kommen. Bei der Anfahrt Morgens wird mit vermehrten organisatorischen Schwierigkeiten gerechnet. Zudem stellen Eltern und Lehrpersonal fest, dass es bei den in kleiner Zahl bisher bereits stattfindenden Taxi-Fahrten immer wieder zu Verstößen gegen Sicherheitsauflagen kommt. Beim Ämterortstermin am 19.11.2021 konnte zum Beispiel beobachtet werden, dass ein Kind nicht angeschnallt war, zu viele Kinder in einem kleinen Fahrzeug saßen (Corona) und ein weiteres in den Kofferraumbereich gesetzt wurde. Es ist weiterhin unklar, welche Taxi-Unternehmen beauftragt werden und ob die Fahrer dann tatsächlich wie gefordert eine hinreichende fachliche und emotionale Professionalität im Umgang mit Schwerstbehinderten Menschen besitzen. Die angekündigte Schulung des Taxis-Personals beim ASB ist daher zwar zu begrüßen, es muss aber über weitere Fortbildungen sichergestellt werden, dass die Schülerbeförderung nachhaltig professionell durchgeführt wird. Für künftige Ausschreibungen dieser Schülerbeförderungsleitungen müssen weitere Kriterien für den Zuschlag zugrunde gelegt werden als "niedrigster Preis", denn diese Kinder mit besonderem Förderbedarf haben mehr als andere SuS Aufmerksamkeit und Fingerspitzengefühl verdient. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1242 2021 Die Vorlage OF 82/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 99/3 Betreff: Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im Nordend Der Magistrat wird gebeten, von der in der städtischen Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren enthaltenen Möglichkeit, zeitlich unbegrenzte gewerbliche Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen, in seiner Verwaltungspraxis Gebrauch zu machen. Die gewerbliche Sondernutzungserlaubnis soll künftig auf Antrag der Betreiberinnen und Betreiber wahlweise zeitlich begrenzt oder auf unbefristete Zeit (statt wie bislang höchstens 12 bzw 6 Monate), beides jedoch unter Widerrufsvorbehalt erteilt werden. Die Gewerbetreibenden, die derzeit in Besitz einer zeitlich begrenzten Sondernutzungserlaubnis sind, sollen auf diese Änderung hingewiesen werden. Bedingungen, Auflagen sowie straßenrechtliche Belange bleiben davon selbstverständlich unberührt. Begründung: Die Handels- und Gewerbetreibenden, insbesondere in Ausschank und Gastronomie, wurden infolge der behördlichen Schließungsanordnungen zur Beschränkung sozialer Kontakte in der Corona-Pandemie wirtschaftlich besonders getroffen. Auch weiterhin dürfen viele Einrichtungen aufgrund der in Hessen erforderlichen Abstands- und Hygienekonzepte nicht in gewohnter Sitz- und Stehplatzkapazität öffnen. Viele Betreiberinnen und Betreiber ohne eigene Außenflächen wurden in der Not auf den öffentlichen Straßen, Parkflächen und lokalen Plätzen erfinderisch: Investitionen in feste Böden, Tische, Bestuhlung sowie Sicht- und Windschutze haben ansehnliche Warenauslagen, Terrassen und Sommergärten hervorgebracht, die einen gesundheitlich unbedenklichen Aufenthalt ermöglichen und so einen positiven Beitrag zur Lebensqualität im Nordend beitragen. Die Regelungen für bereits bestehende Sondernutzungen bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern war deshalb ein erster wichtiger Schritt für mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Ein Ende der pandemischen Situation ist jedoch noch nicht in Sicht. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass viele Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends, aber auch die Betreiberinnen und Betreiber Gefallen an der "Frankforder Dolsche Vidda" gefunden haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 727 2021 Die Vorlage OF 99/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2021, OF 69/12 Betreff: Öffentlich geförderter Wohnraum in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1. wie viele öffentlich geförderte Wohnungen der Ortsbezirk 12 hat, 2. wie viele davon dem 1. Förderweg und wie viele dem Mittelstandsprogramm entsprechen, 3. bei wie vielen von den öffentlich geförderten Wohnungen die Sozialbindung in nächsten fünf Jahren ausläuft und 4. welche Anstrengungen der Magistrat unternimmt Wohnungen mit Sozialbindung im Stadtteil zu halten. Begründung: Aufgrund des extrem starken Anstiegs der Mietpreise im gesamten Stadtgebiet ist die Erhaltung bezahlbaren Wohnraumes eine wichtige Aufgabe. Besonders der Ortsbezirk Kalbach könnte in den kommenden Jahren durch einen Wegfall der Sozialbindung in eine schwierige Situation mit steigenden Mieten kommen. Daher bedarf es einer Aktualisierung der Daten aus der ST 650 aus 2016. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 123 2021 Die Vorlage OF 69/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 72/3 Betreff: Spielgeräte auch für Kinder mit Behinderung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Orte im Nordend für die Installation von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung (z.B. Rolli-Karussel) geeignet sind, wann solche aufgestellt werden können und was dafür nötig wäre. Begründung: Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese garantiert Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist verwunderlich, dass in Frankfurt seitdem kaum Bemühungen unternommen wurden, diese garantierten Rechte im öffentlichen Raum, z.B. auf öffentlichen Spielplätzen, umzusetzen. Um hier einen Anfang zu machen, soll geprüft werden, wo und wann Spielgeräte wie die Beispiele im Anhang durch die Stadt Frankfurt installiert werden können. Quelle: Kian e. V. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 579 2021 Die Vorlage OF 72/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 71/2 Betreff: Bushaltestelle im Rebstockpark für alle Bürger nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF zu veranlassen, die betriebliche Bedarfshaltestelle für Busse, die sich am Flüchtlingsheim im Rebstockpark neben dem Fußgänger- und Radfahrer-Überweg zwischen den beiden Teilen des Rebstockparks befindet, als reguläre fahrplanmäßige Haltestelle für Fahrgäste des RMV einzurichten. (Bildquelle: Antragsteller) Begründung: Eine Haltestelle an diesem Ort wäre für alle Benutzer des Rebstockparks von großem Vorteil, aber ganz besonders für die dort wohnenden Migranten, die bisher weite Wege zu den nächsten Haltestellen des ÖPNV zurücklegen müssen, was für Ältere und Menschen mit kleinen Kindern besonders beschwerlich ist. Dann könnte man endlich auch hier zu Recht von "Willkommenskultur" sprechen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 71/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 98/5 Betreff: Einführung von Anwohnerparken in der Heinrich-Hoffmann-Straße und Marienburgstraße in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Heinrich-Hoffmann-Straße und in der Marienburgstraße in Niederrad zur Entlastung der dort wohnenden Bevölkerung das bestehende Anwohnerparken auszuweiten. Begründung: Die Parksituation in der Heinrich-Hoffmann-Straße und in der Marienburgstraße in Niederrad ist für die Anwohner:innen sehr angespannt. Dies bedingt sich durch die dort ansässigen Institute wie Uniklinikum, Science Center, Forschungsgebäude, Psychiatrie, Hotel Hoffmannshöfe usw. Es parken dort Patient:innen, Besucher:innen, Arbeitnehmer:innen aber auch Stadionbesucher:innen. Für die Anwohner:innen ist es oft nicht möglich, in den beiden Straßen einen Parkplatz zu finden und müssen demzufolge häufig weite Fußwege in Kauf nehmen. Daher wird die Ausweitung des dort bestehenden Anwohnerparkens für sinnvoll erachtet und befürwortet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 430 2021 Die Vorlage OF 98/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2021, OF 9/15 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern der Otto-Hahn-Schule im Ortsbezirk 15 ein Impfangebot gemacht werden kann, sobald ein entsprechender Impfstoff zugelassen ist. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Nach Medienberichten wird es bald die Zulassung für einen Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren geben. Sobald der Impfstoff verfügbar und zugelassen ist sollten sofort alle Schülerinnen und Schüler, die möchten, geimpft werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich seit Mitte Dezember im Homeschooling befinden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass Schulen sehr schnell zum Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Jugendliche ohne lange Wartezeiten, lange Wege zum Impfzentrum und einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 126 2021 Die Vorlage OF 9/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 704/12 Betreff: Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen Der Magistrat wird gebeten, in Erörterungen mit den Eigentümern du unter Prüfung rechtlicher Möglichkeiten, auf eine Bebauung der seit Jahrzehnten brachliegenden Wohnungsbaugrundstücke zu drängen , um den Bestand an Sozialwohnungen, vorrangig an öffentlichen Seniorenwohnungen, in Kalbach zu erweitern. Dies betrifft insbesondere die Flächen: - Bebauungsplan 468, Flur 15, Flurstück 64/2, Bereich Im Wiesengrund Größe ca. 2000 m2, festgesetzte Wohnbebauung bis zu 3 Geschosse, - Bebauungsplan 469, Flur 5, verschiedene Flurstücke auf der nordöstlichen Seite der Langen Meile, Größe ca. 2400 m2, festgesetzte Wohnbebauung bis zu 3 und 4 Geschosse Begründung: Trotz des starken Bedarfs an preiswerten Wohnungen bleiben viele Baulücken aus spekulativen Gründen ungenutzt. Obwohl diese Grundstücke mit öffentlichen Geldern erschlossen und nutzbar gemacht wurden und deren Wert damit eine wesentliche Steigerung erfuhr, werden diese Grundstücke nicht der vorbereiteten Nutzung zugeführt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7065 2021 Die Vorlage OF 704/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in Erörterungen mit den Eigentümern auf eine Bebauung der seit Jahrzehnten brach liegenden Wohnungsbaugrundstücke hinzuarbeiten, um den Bestand an Sozialwohnungen, vorrangig an öffentlichen Seniorenwohnungen, in Kalbach zu erweitern." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 522/4 Betreff: Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 Vorgang: M 171/18 Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) ob die derzeitigen Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 dauerhaft erhalten werden können. b) ob für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (sogenannte Milieuschutzsatzung) aufgestellt werden kann. Hilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51. c) ob und wie der Umstand des Wegfalls der Sozialbindung bei der Abwägung ob ein Gebiet in eine Milieuschutzsatzung mit aufgenommen wird gewichtet ist. Begründung: Die Mieter*innen dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31.12.2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung längerfristig hat. In den letzten 30 Jahren wurde die Anlage mit öffentlichen Mitteln gefördert. Mit Blickrichtung z.B. auf das Vorkaufsrecht hätten die Anwohnenden bei einer Integration in eine Erhaltungssatzung einen Schutz vor Verdrängung. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (M 171/2018), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieter*innen der Häuser Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten hier und könnten gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6877 2020 Die Vorlage OF 522/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 1840/5 Betreff: Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Beginn der Amtsperiode nach der Kommunalwahl 2021, die Sozialbezirke in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen wie folgt neu zuzuschneiden: Sozialbezirk 1: Stadtbezirk 332 (entspricht dem Stadtbezirk 5.29) Sozialbezirk 2: Stadtbezirk 323 (entspricht dem Stadtbezirk 5.30) Sozialbezirk 3: Stadtbezirk 300, 331 & 321, 324 (entspricht den Stadtbezirken 5.31 & 5.32) Sozialbezirk 4: Stadtbezirk 322 (entspricht dem Stadtbezirk 5.33) Sozialbezirk 5: Stadtbezirke 325, 326, 327, 328, 329 (entspricht dem Stadtbezirk 5.34) Begründung: Mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2016 - Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern - können in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen noch 5 Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ernennt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Sozialbezirk entfallen muss. Der Ortsbeirat hält diesen Vorschlag für sinnvoll. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2021, OF 1860/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1840/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7175 2021 1. Die Vorlage OF 1840/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1860/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2020, OF 541/7 Betreff: Welche Planungen gibt es für die Senioren- und Pflegeheime angesichts steigender Infektionszahlen mit dem Coronavirus? Beim ersten lock-down im Frühjahr wurden die Menschen in den Senioren- und Pflegeheimen von einem Tag zum anderen völlig von der Außenwelt abgeschnitten und isoliert. Angebote von Ehrenamtlichen wurden gekänzelt, Besuche der Angehörigen verboten. Dieser besonders gefährdete Personenkreis sollte vor einer Erkrankung mit den Coronavirus geschützt werden. Die Antragstellerin, die seit vielen Jahren alle 14 Tage einen offenen Seniorentreff mit insgesamt 15 Teilnehmer:innen in einem Pflegeheim in Rödelheim anbietet, erlebte hautnah, wie schlimm dies für die Menschen war. Sowohl für diejenigen die sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befanden, als auch für diejenigen, die dementiell erkrankt waren. Für die einen, weil Angebote, die Abwechsung in ihren Alltag gebracht haben, nicht mehr statt fanden; für die anderen, weil ihre Angehörigen sie nicht mehr besuchten, was sie nicht verstehen konnten. Bis heute bestehen in den Heimen massive Einschränkungen. Besuche von Angehörigen sind möglich, Freizeitangebote, z.B. von Ehrenamtlichen, finden nach wie vor nicht statt. Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigen die Infektionszahlen wieder an und damit auch notwendige Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Zwischenzeitlich ist jedoch auch bekannt, dass die massiven Kontaktbeschränkungen im Frühjahr für die alten Menschen einen deutlichen Verlust an Lebensqualität bedeutet haben. Sie sollten sich deshalb nicht noch einmal wiederholen. Da sich im Ortbezirk 7 mehrere Senioren- und Pflegeheime in unterschiedlichster Trägerschaft befinden, bittet der Ortsbeirat um folgende Auskunft: 1. Gibt es seitens des Gesundheitsamtes zwischenzeitlich ein Hygienekonzept, das es ermöglicht, dass trotz steigender Infektionszahlen die Bewohner:innen besucht werden können oder wird dieses noch erarbeitet? 2. Gibt es Träger übergreifende gemeinsame Richtlinien oder steht es jedem Träger frei, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen? 3. Werden die Mitarbeitenden in den Einrichtungen regelmäßig auf Corona getestet? 4. Werden hierfür Schnelltests verwendet, die kurzfristig ein Ergebnis anzeigen? 5. Wäre es denkbar, dass durch die zur Verfügungstellung ausreichender Schnelltests die Angebote von Ehrenamtlichen wieder möglich werden? Dies besonders damit im Advent, an Weihnachten und an Sylvester - also an den kommenden Feiertagen, die traditionell in der Familie und im Freundeskreis gefeiert werden - wieder gemeinsam gefeiert werden kann? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1840 2020 Die Vorlage OF 541/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 987/3 Betreff: Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge Der Magistrat arbeitet mit Hochdruck an der Offenlage des B-Plans Nr. 880 und an der Vorbereitung städtebaulicher Verträge. Der Informationsstand des Ortsbeirats über den aktuellen Stand des Verfahrens ist gering. Die Bereitschaft des Magistrats, Ortsbeirat und Bürgerschaft über die frühzeitige Beteiligung im Jahre 2017 hinaus an den wesentlichen Themenstellungen zur Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe zu beteiligen, ist leider nicht erkennbar. Das zeigt zuletzt die Stellungnahme des Magistrats (ST 1812 vom 12.10.20) zum Beschluss des Ortsbeirats vom 28.05.20 (OM 609). Die Gefahr, dass am Ende auf dem Areal der Klein- und Freizeitgärten ein Wohnquartier entsteht, das den ökologischen, klimatologischen, verkehrlichen und sozialen Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht genügt, ist sehr groß (z. B. in Bezug auf ein weitgehend autofreies Quartier, die Anwendung strenger ökologischer Baukriterien, Erhalt wertvoller Baumbestände, sozialer Mischung). Angesichts der sich in den zurückliegenden Jahren verschärfender Klimakrise und deren spürbaren Auswirkungen (Hitzerekorde, tropische Nächte, Dürren etc.) ist es angezeigt, alle Maßnahmen, die unter Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten fragwürdig sind, nochmals auf den Prüfstand zu stellen, die aktuelle Nutzung der Natur-, Grün- und Freiflächen im Sinne der Aufwertung dieser Flächen neu zu bewerten und Für und Wider neu abzuwägen: Wohnungsbau (auch in welchem Umfang) einerseits, Klima, Flora und Fauna andererseits. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, 1. die vom Ortsbeirat geforderte 2. Runde der BürgerInnenbeteiligung durchzuführen, deren Ergebnisse in den weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe soweit als möglich einfließen sollen; 2. die Offenlage des Bebauungsplans und die Verhandlungen über städtebauliche Verträge und andere rechtliche Bindungen auszusetzen, bis a) die 2. Runde der Bürgerbeteiligung abgeschlossen ist; b) noch ausstehende Gutachten zum Artenschutz und den klimatischen Auswirkungen für die angrenzenden Quartiere auch bei den immer häufiger auftretenden Wetterextremen und damit verbundenen tropischen Nächten in Auftrag gegeben und die Ergebnisse aller Gutachten öffentlich zugänglich gemacht wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 633 2020 Die Vorlage OF 987/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2020, OF 535/7 Betreff: Finanzielle Sicherstellung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Ortsbezirk 7 und Erstattung der durch die Pandemie entstandenen zusätzlichen Kosten Bereits in einem Etatantrag (OF 404/7) im August des vergangenen Jahres beantragte der Ortsbeirat: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, im kommenden Haushalt ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um den freien Trägern der offenen Jugendhilfe Zuschüsse in einer Höhe zu gewähren, die geeignet sind, die gestiegenen Personalkosten der letzten Jahre auszugleichen und für die Zukunft eine zeitnahe Erhöhung zu ermöglichen. Die Gewährung dieser Mittel ist eine grundlegende Voraussetzung, damit eine Weiterarbeit mit den Kindern und Jugendlichen im gewohnten Umfang möglich ist, anderenfalls müsste eine Reduzierung des Angebots erfolgen. Damit würden jedoch wichtige Bausteine der Jugendhilfe und der Jugendarbeit empfindlich geschwächt nämlich - die Prävention in prekären Lebenssituationen, - die Hinführung zu gesellschaftlicher Verantwortung und die Förderung der sozialen und persönlichen Kompetenzen, wie z. B. Selbstwertgefühl, Eigenverantwortlichkeit, sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit. Durch die Coronapandemie sind zusätzliche Kosten entstanden, bzw. werden ergänzende Investitionen notwendig werden, die nicht vorhersehbar waren. Die Stadtverordnetenversammlung wird deshalb gebeten zu beschließen: Dem Etatantrag 404/7 wird in vollem Umfang entsprochen. Der Magistrat wird beauftragt, durch die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendhilfe im Ortsbezirk 7 finanziell zu entlasten, indem er die zusätzlich entstandenen Kosten z. B. für die notwendige Erweiterung der digitalen Infrastruktur, durch Einnahmeausfälle, z.B. durch den Ausfall geplanter Veranstaltungen und dadurch fehlender Einnahmen, stattdessen zusätzlich entstandener Mietkosten erstattet, sowie ausreichende finanzielle Mittel bereitstellt, sodass auch zukünftig die Betreuung, Begleitung und Förderung der Kinder und Jugendlichen situationsunabhängig möglich ist. Darüber hinaus sollte ein Austausch zwischen Sozialverwaltung, Trägern und Kinder und Jugendlichen bezüglich bedarfsgerechter Lösungen erfolgen. Begründung: Die Einrichtungen der offenen Jugendhilfe mit ihren niedrigschwelligen Angeboten sind ein wichtiger Baustein im Rahmen der Hilfen für Kinder und Jugendliche, indem sie sowohl präventive Hilfe anbieten, als auch rechtzeitig erkennen können, wo ein größerer Unterstützungsbedarf für Kinder und Familien notwendig ist und hier helfend und beratend tätig werden können. Der lock-down stellte die dort Arbeitenden unvorbereitet vor eine völlig neue Aufgabe. Kreative Lösungen mussten kurzfristig gefunden werden, um bestehende Kontakte zu erhalten, bzw. nicht abbrechen zu lassen. Gleizeitig waren die Einrichtungen als Mittler zwischen Schule und Kind/Jugendlichen gefragt. Kopien mussten angefertigt, Unterrichtsmaterialien weitergereicht werden. Neues Equipment war hierfür notwendig, um diesen Herausforderungen gerecht werden zu können, gleichzeitig fielen notwendige Einnahmen weg. Dies verschärfte verständlicher Weise die ohnehin angespannte finanzielle Situation in den Einrichtungen. Ein umfassender finanzieller Ausgleich sollte nun endlich erfolgen, um damit die Arbeit im bisherigen Umfang abzusichern und den Einrichtungen damit die Möglichkeit zu geben, ihren - im Kinder- und Jugendhilfegesetz formulierten - Auftrag zu erfüllen. Antragsteller: SPD GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 628 2020 Die Vorlage OF 535/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Vorlage durch den Satz "bereits in der Anregung OA 448 im August des vergangenen Jahres beantragte der Ortsbeirat, die Zuschüsse für die freien Träger der offenen Jugendhilfe den gestiegenen Personalkosten anzupassen" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU und Frau Lämmer (= Ablehnung); Herr Richter (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2020, OF 1400/6 Betreff: Nachsorgeteam "Rückenwind" bei Aktion zum Weltfrühgeborenentag unterstützen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verein "Rückenwind - Das Nachsorgeteam der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin" bei einer Aktion zum Weltfrühgeborenentag am 17. November 2020 in Höchst (Höchster Schloß) zu unterstützen, um gezielt auf die Situation der zu früh geborenen Kinder und deren Familien aufmerksam zu machen. Der Ortsbeirat stellt für die finanzielle Unterstützung aus seinem Ortsbeiratsbudget einen Betrag in Höhe von bis zu 1.600 Euro zur Verfügung. Begründung: Am 17. November wird jedes Jahr der Weltfrühgeborenentag bzw. World Prematurity Day gefeiert. Weltweit finden an diesem Tag unterschiedlichste Veranstaltungen statt, um die Besonderheiten, Risiken und Probleme für Frühgeborene und ihre Familien zu thematisieren. Denn trotz aller medizinischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte werden die Risiken und Probleme, die sich für ein Kind und seine Familie durch den Frühstart im weiteren Leben ergeben, häufig nicht ausreichend wahrgenommen. Ein besonderes Ereignis am Weltfrühgeborenentag ist dabei die Aktion "Light it up purple", wobei in weltweiten Lichtinstallationen bedeutende Bauwerke und Gebäude in Lila - der Farbe der Frühgeborenen - angestrahlt werden. Um auch die Menschen im Frankfurter Westen für die Situation der zu früh geborenen Kinder und deren Familien zu sensibiliseren, möchte der Verein "Rückenwind - Das Nachsorgeteam der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin" eine Aktion am Höchster Schloß durchführen. Das Nachsorgeteam unterstützt Familien mit Früh- und Neugeborenen sowie chronisch kranken Kindern in der ersten Zeit des Übergangs vom Krankenhaus nach Hause. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 457 2020 Die Vorlage OF 1400/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1215/2 Betreff: Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden im Ortsbezirk 2 in Zeiten der Pandemie (hier: Sozialrathäuser Bockenheim und Dornbusch sowie Jobcenter West) 1. Wie wird nach der Schließung (d. h. der Abschaffung geregelter Öffnungszeiten) der Kommunalbehörden in Frankfurt ein schneller und unbürokratischer Zugang von Antragsteller/innen zum örtlich zuständigen Sozialrathaus bzw. Zweigstelle des Jobcenters gewährleistet? Gibt es einheitliche Verfahrensweisen innerhalb der Sozialverwaltung? 2. Viele städtische Mitarbeiter/innen arbeiten weiterhin im sog. home office, sind also nicht vor Ort. Kann unter diesen Bedingungen in Notfällen wie dem Verdacht auf Kindesmisshandlung oder fehlende Versorgung Hilfebedürftiger umgehend Hilfe geleistet werden und wie wird sie organisiert, wenn kein persönlicher Kontakt hergestellt werden kann? 3. Kann unter den derzeitigen Umständen auch in wirtschaftlichen Notlagen (z.B. bei Mittellosigkeit und drohender Obdachlosigkeit, aber auch Neu- anmietung von Wohnraum) eine zügige Bearbeitung von Anträgen gewährleistet werden? 4. Wie agieren die Sozialbehörden bei Versäumnissen anderer Behörden (namentlich der Ausländerbehörde) bzgl. möglicher Einstellung von Unter- stützungsleistungen? Können die Sachverhalte kurzfristig geklärt werden? 5. Wie werden Erstantragsteller/innen unterstützt, an deren Erwerbsfähigkeit Zweifel bestehen (Klärung der Zuständigkeiten aufgrund der Zersplitterung des Hilfesystems zwischen Jobcenter und Jugend- und Sozialamt)? 6. Strebt die Sozialverwaltung nach Abklingen der Pandemie die Rückkehr zu geregelten Sprechzeiten in den Dienststellen an oder soll die Möglichkeit der persönliche Vorsprache weiterhin stark reglementiert werden? Begründung: Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen und Einzelunterstützer/innen beklagen die derzeitigen schon seit Monaten bestehenden Einschränkungen bzgl. Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden bei gleichzeitiger Verschlechterung der Lebensbedingungen vieler Leistungsberechtigter. Die eingerichteten "Hotlines" sind wenig hilfreich, wenn anschließend der erforderliche Kontakt zur Sachbearbeitung nicht erfolgen kann und viele Mitarbeiter/innen keine Hausbesuche mehr machen. Die mangelnde Erreichbarkeit war schon zuvor ein dauernder Kritikpunkt an der Arbeit des Jobcenters, nun sind gleichermaßen die Sozialrathäuser betroffen. Die Abwehr persönlicher Vorsprachen nach Bedarf führt häufig zu Missverständnissen, weil die Antragsteller/innen die Anforderungen nicht verstehen. Aber auch für die Stadt werden die Versäumnisse teuer, wenn die Kostenzusicherung für eine vermittelte Wohnung nicht rechtzeitig ausgestellt wird und der/die Antragsteller ein weiteres halbes Jahr in der Obdachloseneinrichtung verbringen muss/ müssen. Leistungsberechtigte sind entgegen der Sichtweise im Jobcenter keine "Kunden". Dennoch haben sie Anspruch auf zügige qualifizierte Bearbeitung ihrer Anliegen. Auch unter den derzeitigen schwierigen Bedingungen muss gerade die Sozial- verwaltung eine bürgerfreundliche Verwaltung sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1801 2020 Die Vorlage OF 1215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 1474/1 Betreff: Behindertengerechte Stadt Frankfurt - E-Roller wild abgestellt Die Stadt Frankfurt zeichnet sich dadurch aus, dass sie ständig dabei ist, die Straßen und öffentlichen Räume behindertengerecht zu gestalten. Es wurden schon viele Verbesserungen und Fortschritte erzielt. Doch ein Problem, besonders für stark sehbehinderte/ blinde Menschen ist noch zu lösen. Es handelt sich um die in Vielzahl kreuz und quer abgestellten E-Roller, die ohne viel nachzudenken, oftmals auch rücksichtslos, abgestellt werden. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die es blinden Menschen ermöglicht, problemlos, ohne E-Roller als Stolperfallen, sich in unserer Stadt zu bewegen. Begründung: Blinde und stark sehbehinderte Menschen können ihren Weg mit ihrem weißen Stock, der sie bisher sicher durch die Stadt, auf Gehwegen, Fußgängerzonen geführt hat nicht mehr sicher bewältigen. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6713 2020 Die Vorlage OF 1474/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1475/1 Betreff: E-Scooter-Selbstverpflichtung - Auf Blinde Rücksicht nehmen Vorgang: OM 5156/19 OBR 1; ST 2148/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat berichtete in der ST 2148 vom 22.11.2019, dass die Verhandlungen über eine freiwillige Selbstverpflichtung mit Anbietern von E-Scootern laufen würden. In einer erneuten Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020 berichtet der Magistrat erneut, dass er versucht bis zum Jahresende ein Ergebnis vorzulegen. Die Verhandlungen laufen nun schon über ein Jahr und es wäre wünschenswert, wenn bald ein Ergebnis vorliegen würde. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert bei den Verhandlungen die Bedürfnisse von sehbehinderten bzw. blinden Mitbürgern besonders zu beachten. Dazu soll in der Selbstverpflichtung aufgenommen werden, dass E-Scooter, die mitten auf dem Gehweg liegen oder stehen, umgehend durch das jeweilige Unternehmen weggeräumt werden müssen. Außerdem soll in der Mängelmelder-App der Stadt Frankfurt ("ffm.de") eine Kategorie für herumliegende und falsch abgestellte E-Scooter eingerichtet werden, so dass jeder Bürger schnell und unbürokratisch diese E-Scooter melden kann. Begründung: E-Scooter, die auf dem Gehweg liegen oder stehen behindern Fußgänger. Sie sind ein Hindernis für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen, aber eine ganz besondere Gefährdung stellen die E-Scooter für sehbehinderte Menschen dar. Diese nehmen die E-Scooter nicht oder zu spät wahr und stolpern über diese oder stoßen sich den Fuß an. Gerade in den Sommermonaten, in denen nur leichte Schuhe getragen werden, entsteht dadurch eine sehr große Verletzungsgefahr. Die Verantwortung liegt hier bei den E-Scooter-Anbietern. Sie sind verantwortlich dafür, dass ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt werden. Im Zweifelsfall müssen sie Strafgebühren von ihren Nutzern verlangen; auf jeden Fall müssen sie aber dafür sorgen, dass falsch abgestellte E-Scooter UMGEHEND entfernt werden. Die Mängelmelder-App der Stadt Frankfurt kann hier ein hilfreiches Instrument sein, um diese E-Scooter schnell melden zu können. Die Stadt muss dann die Meldung schnellstmöglich an den Anbieter weiterleiten, damit dieser den E-Scooter umparken kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5156 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2148 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6714 2020 Die Vorlage OF 1475/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2020, OF 960/3 Betreff: Offene Kinder- und Jugendarbeit im Nordend in Zeiten der Krise stärken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die offene Kinder- und Jugendarbeit im Nordend durch nachstehende Maßnahmen sicherzustellen: 1. Die Tariferhöhungen in der Finanzierung der Träger in den Jahren vor 2020 sind nachzuholen. Statt Kürzungen und Kurzarbeit müssen vielmehr bedarfsgerechte Investitionen durch Erhöhung der allgemeinen Finanzausstattung ermöglicht werden. 2. Die technische Infrastruktur der Einrichtungen im Nordend soll sichergestellt werden. Dafür bedarf es weiterer Investitionen in eine technisch belastbare, fortschrittliche sowie online-taugliche Infrastruktur der Einrichtungen. 3. Die entstandenen zusätzlichen Kosten durch Stornierungen von Bildungsfreizeiten und fehlende Einnahmen durch ausfallende Veranstaltungen und deren Mietkosten sollen in Gänze von der Stadt ersetzt werden. 4. Die Stadt soll sich über die Bedarfe der Träger durch einen Austausch mit ihnen (und den Jugendlichen) informieren und entsprechende Unterstützungen sowie Lösungswege gemeinsam mit ihnen abstimmen. Begründung: Durch die Corona-Einschränkungen, deren Notwendigkeit von Kinder- und Jugendverbänden ausdrücklich betont wird, wurden auf sozialer Ebene etliche Probleme verschärft und sind neue hinzugekommen. Um diesen Problemen gerecht zu werden, haben die Jugendeinrichtungen der freien Träger mit unzureichenden Mitteln und großem Aufwand digitale Betreuungsangebote wie Hausaufgabenhilfe und persönliche Beratungen realisiert. Dabei erwies sich die technische Infrastruktur für den notwendigen schnellen Umstieg auf digitale Medien und Abläufe als ungenügend, während gleichzeitig aber die materiellen Einbußen durch Vermietungsausfälle, Stornierungen usw. enorm waren. Insofern ist die finanzielle Nachrüstung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit von größter Bedeutung, um zu verhindern, dass die bestehende soziale Infrastruktur aufgrund finanzieller Zwänge abgebaut wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 616 2020 Die Vorlage OF 960/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2020, OF 637/12 Betreff: Kinder- und Jugendarbeit in Kalbach-Riedberg in Zeiten der Krise stärken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die offene Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 12 durch nachstehende Maßnahmen sicherzustellen: 1. Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, sind die Tariferhöhungen in der Finanzierung der Träger in den Jahren vor 2020 nachzuholen. Statt Kürzungen und Kurzarbeit müssen vielmehr bedarfsgerechte Investitionen durch Erhöhung der allgemeinen Finanzausstattung ermöglicht werden. 2. Die technische Infrastruktur der Einrichtungen im Ortsbezirk soll sichergestellt werden. Dafür bedarf es weiterer Investitionen in eine technisch-belastbare, fortschrittliche sowie online-taugliche Infrastruktur der Einrichtungen. 3. Die entstandenen zusätzliche Kosten durch Stornierungen von Bildungsfreizeiten und fehlende Einnahmen durch ausfallende Veranstaltungen und deren Mietkosten sollen in Gänze von der Stadt ersetzt werden. 4. Die Stadt soll sich über die Bedarfe der Träger durch einen Austausch mit ihnen (und den Jugendlichen) informieren und entsprechende Unterstützungen sowie Lösungswege gemeinsam abstimmen. Begründung: Die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen stehen in Zeiten der Corona-Pandemie vor gewaltigen Aufgaben. Die Corona-Krise zeigt einmal mehr, dass der Umgang mit dem Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen besonders fragil werden kann - wie auch die pädagogische Arbeit dahinter. Dabei tragen Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Lösung der gegenwärtigen Krise enorm bei, indem sie als Bildungs- und Sozialisierungsinstitutionen eine wichtige Rolle einnehmen bei der Bildung zu mündigen, demokratisch-emanzipatorisch entfalteten Persönlichkeiten. Durch die Corona-Einschränkungen, deren Notwendigkeit von Kinder- und Jugendverbänden ausdrücklich betont wird, wurden auf sozialer Ebene einige Probleme verschärft und es sind neue aufgetreten. Um diesen Problemen gerecht zu werden, haben die Jugendzentren der freien Träger mit unzureichenden Mitteln und durch gewaltigen Aufwand digitale Betreuungsangebote wie Hausaufgabenhilfe und persönliche Beratungen aus dem Hut gezaubert. Die technische Infrastruktur für den notwendigen schnellen Umstieg aufs Digitale war ungenügend, aber gleichzeitig die materiellen Einbußen durch Vermietungsausfälle, Stornierungen usw. enorm. Auszug aus einem Interview von Sozial.de vom 04.04.2020 mit Dr. Leonie Wagner, Professorin für Pädagogik und Soziale Arbeit am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen der HAWK-Fachhochschule in Holzminden: "Der Begriff Systemrelevanz ist derzeit in aller Munde. Viele Branchen und Bereiche reklamieren für sich, systemrelevant zu sein. Warum ist die Soziale Arbeit es aus Ihrer Sicht? Wagner: Sozialarbeiter*innen halten in der aktuellen Situation den Kontakt zu hilfebedürftigen Menschen. Es ist ja nicht so, dass die sozialen Problemlagen mit dem Virus verschwinden. Im Gegenteil: Krisen treffen arme und marginalisierte Menschen immer am stärksten. Die Kontaktbeschränkungen erschweren die Arbeit erheblich. [. .] Leider müssen wir damit rechnen, dass sich die sozialen Probleme verschärfen werden, wenn mehr Menschen von Arbeitslosigkeit bedroht sind und ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet sehen. Insofern ist es umso wichtiger, dass die bestehende soziale Infrastruktur nicht aufgrund finanzieller Zwänge abgebaut wird. Auch hierin liegt die Systemrelevanz: Krisen treffen Gesellschaften umso heftiger, je weniger Menschen professionelle Unterstützung erhalten. Insofern ist Soziale Arbeit für mich eindeutig Teil der sogenannten ‚kritischen Infrastruktur'." Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6604 2020 Die Vorlage OF 637/12 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 952/3 Betreff: Verkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße An der Ecke Schopenhauerstr/ Luisenstr. vor dem Cafe Würfel stehen tagsüber häufig und abends regelmäßig KFZ verbotswidrig im Fußgängerbereich. Das hat Sichtbehinderung und damit Verkehrsgefährdungen zur Folge, da Radfahrende und FußgängerInnen, welche aus der Luisenstraße kommen, von Autofahrenden, welche aus Richtung Burgstraße kommen, erst spät gesehen werden; insbesondere, da Letztere trotz verkehrsberuhigtem Bereich oft deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Auf Seite der Lutherkirche stehen insbesondere abends regelmäßig KFZ verbotswidrig direkt auf dem Fußgängerweg, oft sogar auf dem Blindenleitstreifen. Der Magistrat wird aufgefordert, die regelmäßig auftretenden Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen dadurch zu unterbinden, dass das Parken auf Fußgängerflächen an der Ecke Schopenhauerstr. / Luisenstr. vor dem Cafe Würfel und vor der Lutherkirche (gegenüber des Getränkemarkts) durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Poller verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1736/5 Betreff: Gefahren durch abgestellte E-Scooter/E-Roller Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, welche Maßnahmen gegen auf öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere auf Bürgersteigen, abgestellte E-Roller, die massiv Passanten behindern, im Ortsbezirk 5 ergriffen werden? Begründung: In den vergangenen Wochen wurden im Ortsbezirk 5 wieder vermehrt E-Roller, insbesondere auf Bürgersteigen abgestellt, dass sie Passanten massiv behinderten und ein Durchkommen für in der Mobilität eingeschränkten Personen oft gänzlich verhinderten. Bürgersteige können von Rollstuhlfahrern oder mit Kinderwagen nicht mehr genutzt werden und die Roller stellen gerade in den Abendstunden eine Stolperfalle dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1760 2020 Die Vorlage OF 1736/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2020, OF 1742/5 Betreff: Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Kontamination des Trinkwassers in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße mit Legionellen bekannt? 2. Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadt, insbesondere des Gesundheitsamtes, seit bekannt werden der Legionellenkontamination ergriffen? 3. Wurden der Vonovia Fristen gesetzt, bis wann sie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Bekämpfung der Legionellenkontamination zu ergreifen hat? 4. Welche Sanktionen plant der Magistrat bzw. das Gesundheitsamt gegen die Vonovia im Falle einer Nicht-Umsetzung der Maßnahmen? 5. Sind Maßnahmen seitens der Stadt geplant, falls die Vonovia die Legionellenkontamination nicht in den Griff bekommt? Begründung: Seit 2013 ist bekannt, dass das Trinkwasser in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße mit Legionellen-Bakterien kontaminiert ist, welche schwere und potenziell tödliche Lungenerkrankungen erzeugen können. Seitdem ist keine tiefgreifende Sanierung erfolgt. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden durch die Vonovia lediglich mit kostengünstigen oberflächlichen Änderungen vertröstet. Das Wasser ist weiterhin so stark mit Legionellen verseucht, dass selbst Händewaschen bereits gefährlich ist und eine Legionellen-Pneumonie hervorrufen kann. Der Frankfurter Rundschau[1] ist zu entnehmen, dass dem Gesundheitsamt die Kontamination bereits seit 2013 bekannt ist und der Vonovia seitens des Amtes die Notwendigkeit weiterer Sanierungsmaßnahmen immer wieder mitgeteilt wurden. Bisher haben die von der Vonovia ergriffenen Maßnahmen aber nicht zu einer Behebung der Kontamination geführt. Es ist daher dringend erforderlich, dass das Gesundheitsamt Auskunft über die derzeitigen Maßnahmen und geplante Sanktionen erteilt. Der Zustand ist umgehend zu beheben, um die von den Legionellen ausgehenden Gefahren für die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohnern abzuwenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1761 2020 Die Vorlage OF 1742/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2020, OF 616/12 Betreff: Verbesserung der Infrastruktur des Gesundheitsamtes Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherstellung der Gesundheit in den Schulen und anderen Einrichtungen des Ortsbezirkes Kalbach-Riedberg 1. umgehend ausreichende Mittel bereitzustellen, um die Infrastruktur und damit die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamts Frankfurt zu verbessern. Dies betrifft sowohl die personelle wie auch IT-Ausstattung. 2. Und/oder dem Beispiel anderer Städte wie Köln zu folgen und externe Unterstützung für das Gesundheitsamt anzufordern. Begründung: Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Die vordringliche Aufgabe der Gesundheitsämter ist derzeit die Information der Infizierten sowie die Nachvollziehung deren Kontakte. Hierfür scheinen die Ressourcen nicht ausreichend zur Verfügung zu stehen, wie die Erfahrung Betroffener in einer Kaibacher Kindertagesstätte zeigen. Dort wurden einer infizierten Mitarbeiterin - da man sie freitags angeblich nicht erreicht hat -das positive Testergebnis erst nach dem Wochenende mitgeteilt. Einer weiteren positiv getesteten Mitarbeiterin wurde das Testergebnis nach mehreren Tagen postalisch mitgeteilt, da angeblich keine aktuelle Rufnummer bekannt war. Diese war aber sowohl von der Getesteten wie auch der Kindertagesstätte hinterlegt worden. Ihr mit ihr in häuslicher Gemeinschaft Lebender Sohn hatte bis zum verspäteten Bekanntwerden des positiven Befundes die weiterführende Schule besucht. Die Stadt Köln bekommt für Testung und Nachverfolgung inzwischen Unterstützung der Bundeswehr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6450 2020 Die Vorlage OF 616/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 613/12 Betreff: Zukunft Flüchtlingsunterkunft Alter Flugplatz Im Jahr 2016 errichtete die Stadt Frankfurt am Main am Alten Flugplatz Bonames-Kalbach eine Flüchtlingsunterkunft. Bestand die Genehmigung zunächst bis zum 31.12.2018 wurde diese auch aufgrund der positiven Erfahrungen bis zum 31.12.2021 verlängert. Im Juni 2020 sind allerdings diverse Missstände aufgetreten. Neben baulichen und technischen Unzulänglichkeiten, über die sich die Bewohner beschwerten, kam es auch zu Krankheiten, die nicht gemeldet wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie stellt der Magistrat sicher, dass er zukünftig frühzeitig über gesundheitliche Probleme informiert wird? 2. Wie verschafft sich der Magistrat zukünftig ein kontinuierliches Bild vom technischen und baulichen Zustand der Unterkunft? 3. Hält der Magistrat an dem bestehenden Beschluss fest, dass die Genehmigung der Unterkunft Ende 2021 endet? 4. Zu wann plant der Magistrat den Rückbau der Unterkunft und wie wird die Fläche zukünftig genutzt? 5. Welche Planung hat der Magistrat ergriffen bzw. wird der Magistrat vornehmen, um den in der Unterkunft am Alten Flugplatz lebenden Geflüchteten einen nachfolgenden, angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen? Wird dieser im Ortsbezirk sein (Stichwort Schulkinder)? 6. Wie wird der Auszug der Geflüchteten stattfinden? Zu einem Stichtag alle Familien oder vereinzelt über einen längeren Zeitraum bis zum Leerstand der Unterkunft? 7. Der Presse war zu entnehmen, dass sechs Familien aus der Unterkunft nach Oberrad umziehen. Ziehen im Gegenzug wieder sechs Familien in die Unterkunft ein oder wird diese entsprechend räumlich entlastet? 8. Welche Baumaßnahmen sind neben der Einrichtung von Gemeinschaftsküchen geplant? Bis wann sind diese abgeschlossen? 9. Ist ein Umzug eines Teils der BewohnerInnen in andere Unterkünfte zur Senkung der Stromlast sinnvoll und geplant? 10. Könnten Gemeinschaftsküchen mit Gaskochern statt Elektroherden ausgestattet werden, wiederum zur Senkung der Stromlast? 11. Könnten dadurch private Kochplatten wieder in Betrieb genommen werden (in einem abzustimmenden Umfang)? Des Weiteren wird der Magistrat gebeten dem Ortsbeirat in einer Sitzung über die Mißstände zu berichten. Im Rahmen der Berichterstattung sollen auch Vertreterinnen und Vertreter der Bewohner der Flüchtlingsunterkunft die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu beziehen. Bei der Planung und Durchführung der noch anstehenden Maßnahmen sind die Menschen in der Flüchtlingsunterkunft einzubeziehen. Bei der Beschaffung von Ersatzunterkünften insbesondere darauf zu achten, dass die Familien mit Kindern im Kindergarten- und Schulalter im Ortsbezirk bleiben sollten. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit großer Sorge die aktuelle Situation in der Flüchtlingsunterkunft, die in den letzten Wochen zu zahlreichen Eskalationen geführt hat. Der Ortsbeirat begrüßt die Bemühungen des Magistrats, Verbesserungen für die Menschen in der Flüchtlingsunterkunft herbeizuführen, sieht aber gleichzeitig noch Handlungsbedarf um verloren gegangenes Vertrauen wiederzugewinnen. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Berichterstattung über die bereits erfolgten und noch anstehenden Maßnahmen, auch im Hinblick auf die langfristige Unterbringung, sowie um Einbeziehung der Menschen bei der Planung und Durchführung weiterer Maßnahmen. Ein Einrichtungswechsel (Kindergarten oder Schule) macht es den Kindern unnötig schwer . Da eine Vielzahl von Familien bereits seit fünf Jahren im Stadtteil wohnt, die Kinder Kitas und Schulen im Bereich Kalbach/Bonames besuchen, sollte der Magistrat gewährleisten, dass die geflüchteten Familien weiterhin im Stadtteil wohnen können. Eine schrittweise Umsiedlung in familiengerechte Wohnungen könnten sowohl den Druck durch Lärm und Ende mindern wie auch Kapazitäten schaffen bei der elektrischen Versorgung der verbleibenden Familien. Daneben wird dadurch auch schon schrittweise die geplante Schließung der Unterkunft zum Ende 2021 vorbereitet, so dass es dann nicht zu einem sprunghaften Druck auf den knappen Markt bezahlbarer Unterkünfte in Frankfurt kommt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6440 2020 Die Vorlage OF 613/12 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass - im Antragstenor der Fragenkatalog um drei Fragen unter den Ziffern 9. bis 11. mit dem nachfolgenden Wortlaut ergänzt wird: "9. Ist ein Umzug eines Teils der Bewohnerinnen und Bewohner in andere Unterkünfte zur Senkung der Stromlast sinnvoll und geplant? 10. Könnten Gemeinschaftsküchen mit Gaskochern statt Elektroherden ausgestattet werden, wiederum zur Senkung der Stromlast? 11. Könnten dadurch private Kochplatten wieder in Betrieb genommen werden (in einem abzustimmenden Umfang)?" - die Begründung um einen Absatz mit dem nachfolgenden Wortlaut ergänzt wird: "Eine schrittweise Umsiedlung in familiengerechte Wohnungen könnte sowohl den Druck durch Lärm und Ende mindern wie auch Kapazitäten bei der elektrischen Versorgung der verbleibenden Familien schaffen. Daneben wird dadurch auch schon schrittweise die geplante Schließung der Unterkunft zum Ende 2021 vorbereitet, sodass es dann nicht zu einem sprunghaften Druck auf den knappen Markt bezahlbarer Unterkünfte in Frankfurt kommt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 841/9 Betreff: Einmündung Spenerstraße/Winterbachstraße entschärfen! Aus dem Brief einer Anwohnerin geht hervor, dass es täglich an dieser Ecke durch verkehrswidrig parkende PKW zu Behinderungen kommt, insbesondere für Fahrzeuge der Entsorgungsbetriebe. (FES) Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Einmündung eine geeignete Sperrfläche zu markieren und mit Pollern das verkehrswidrige Parken zu verhindern. 2.Die Poller auf der gegenüberliegenden Seite so zu versetzen, dass die Fahrzeuge der FES nicht behindert werden. Wenn diese Lösung nicht möglich ist, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 841/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 597/12 Betreff: Wie geht es weiter mit der Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz? Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat sowohl schriftlich als auch mündlich in einer Ortsbeiratssitzung über die bisher erfolgten und noch geplanten Maßnahmen in der Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Wochen zu berichten. Dabei soll der Magistrat auch dazu Stellung zu beziehen, ob und welche Möglichkeiten der Magistrat in Anbetracht der nach derzeitigem Stand zum Ende des Jahres 2021 auslaufenden Genehmigung der Flüchtlingsunterkunft sieht bzw. welche Planungen dazu bestehen, gerade den Familien mit Kindern und den vielen traumatischen Erfahrungen auch langfristig Wohnraum in räumlicher Nähe zur derzeitigen Flüchtlingsunterkunft zu ermöglichen. Im Rahmen der mündlichen Berichterstattung sollen auch Vertreterinnen und Vertreter der Bewohner der Flüchtlingsunterkunft die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu beziehen. Des Weiteren wird der Magistrat darum gebeten, bei der Planung und Durchführung der noch anstehenden Maßnahmen die Menschen in der Flüchtlingsunterkunft einzubeziehen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit großer Sorge die aktuelle Situation in der Flüchtlingsunterkunft, die in den letzten Wochen zu zahlreichen Eskalationen geführt hat. Der Ortsbeirat begrüßt die Bemühungen des Magistrats, Verbesserungen für die Menschen in der Flüchtlingsunterkunft herbeizuführen, sieht aber gleichzeitig noch Handlungsbedarf um verloren gegangenes Vertrauen wiederzugewinnen. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Berichterstattung über die bereits erfolgten und noch anstehenden Maßnahmen, auch im Hinblick auf die langfristige Unterbringung, sowie um Einbeziehung der Menschen bei der Planung und Durchführung weiterer Maßnahmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 597/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 594/12 Betreff: Zukunft Flüchtlingsunterkunft Alter Flugplatz Im Jahr 2016 errichtete die Stadt Frankfurt am Main am Alten Flugplatz Bonames-Kalbach eine Flüchtlingsunterkunft. Bestand die Genehmigung zunächst bis zum 31.12.2018 wurde diese auch aufgrund der positiven Erfahrungen bis zum 31.12.2021 verlängert. Im Juni 2020 sind allerdings diverse Missstände aufgetreten. Neben baulichen und technischen Unzulänglichkeiten, über die sich die Bewohner beschwerten, kam es auch zu Krankheiten, die nicht gemeldet wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie stellt der Magistrat sicher, dass er zukünftig frühzeitig über gesundheitliche Probleme informiert wird? 2. Wie verschafft sich der Magistrat zukünftig ein kontinuierliches Bild vom technischen und baulichen Zustand der Unterkunft? 3. Hält der Magistrat an dem bestehenden Beschluss fest, dass die Genehmigung der Unterkunft Ende 2021 endet? 4. Zu wann plant der Magistrat den Rückbau der Unterkunft und wie wird die Fläche zukünftig genutzt? 5. Welche Planung hat der Magistrat ergriffen bzw. wird der Magistrat vornehmen, um den in der Unterkunft am Alten Flugplatz lebenden Geflüchteten einen nachfolgenden, angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 6. Wie wird der Auszug der Geflüchteten stattfinden? Zu einem Stichtag alle Familien oder vereinzelt über einen längeren Zeitraum bis zum Leerstand der Unterkunft? 7. Der Presse war zu entnehmen, dass sechs Familien aus der Unterkunft nach Oberrad umziehen. Ziehen im Gegenzug wieder sechs Familien in die Unterkunft ein oder wird diese entsprechend räumlich entlastet? Begründung: Die Presse berichtete ausführlich über die Missstände in der Unterkunft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 594/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1732/5 Betreff: Antisemitische Vorfälle an Schulen im Ortsbezirk 5 im Zeitraum 2016 bis 2018 In der Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020 wurde unter der Tagesordnung I die B73 des Magistrats zu dem Thema "Antisemitismus und religiöses Mobbing an Frankfurter Schulen" behandelt. Ausgangspunkt war eine Anfrage der Koalitionsfraktionen vom 12.09.2018 (A389) zu den antisemitischen Vorfällen an Frankfurter Schulen im Zeitraum 2016 bis 2018. Die diesbezügliche Anfrage des Magistrats beim Staatlichen Schulamt wurde nach 1 1/2 Jahren leider noch nicht beantwortet. Die Bildungsstätte Anne Frank teilte jedoch mit, dass es in dem betreffenden Zeitraum 59 antisemitische Vorfälle gegeben hat. Da dies eine sehr hohe Anzahl ist, ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Kommunalpolitik mit diesem Thema eingehend auseinandersetzt und ihrerseits Handlungsstrategien gegen den Antisemitismus an Frankfurter Schulen entwickelt. Damit diese sich an der konkreten Gesamtsituation orientieren kann, sind detaillierte Hintergrundkenntnisse über die antisemitischen Vorfälle und deren Verursacher erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird in Ergänzung der Anfrage der Koalitionsfraktionen vom 12.09.2018 der Magistrat gebeten, unter Heranziehung von Informationen des Staatlichen Schulamtes für die Schulen im Ortsbezirk 5 folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele antisemitische Vorfälle hat es zwischen 2016 bis 2018 an den Schulen im Ortsbezirk 5 gegeben? 2. Wie viele der Fallgestaltungen haben einen Bezug zum Nationalsozialismus, zum Nahostkonflikt, oder zu religiösen Gesichtspunkten? 3. Wie hoch ist der Anteil verbaler und körperlicher Angriffe? 4. Haben die antisemitischen Angriffe auch strafrechtliche Relevanz? Wenn ja, wurden in diesem Fall Strafanzeige und Strafantrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt? Welchen Ausgang hatten diese Strafverfahren? 5. Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen hatten die antisemitischen Vorfälle für die Handelnden innerhalb der Schule? 6. Wie verteilen sich die Vorfälle auf die jeweiligen Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule? 7. An welchen Schulen hat es die antisemitischen Angriffe gegeben? 8. Auf wie viele männliche und auf wie viele weibliche Täter entfallen die antisemitischen Angriffe? 9. Wie ist das Alter der Täter der jeweiligen Angriffe? Ist eine Häufung bei einer bestimmten Altersgruppe ersichtlich? 10. Welche Staatsangehörigkeiten haben die Täter? 11. Wie viele Täter haben einen Migrationshintergrund und wenn ja, welchen? 12. Was ist über den sozialen bzw. familiären Hintergrund der Täter bekannt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1732/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1732/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1732/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1732/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2020, OF 554/8 Betreff: Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 8 in Zeiten der Krise stärken Die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen stehen in Zeiten der Corona Pandemie vor gewaltigen Aufgaben. Die Coronakrise zeigt einmal mehr, dass der Umgang mit dem Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen besonders fragil werden kann - wie auch die pädagogische Arbeit dahinter. Dabei tragen Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Lösung der gegenwärtigen Krise enorm bei, indem sie als Bildungs- und Sozialisierungsinstitutionen eine wichtige Rolle einnehmen bei der der Bildung zu mündigen, demokratisch-emanzipatorisch entfalteten Persönlichkeiten. Durch die Corona Einschränkungen, deren Notwendigkeit von Kinder- und Jugendverbänden ausdrücklich betont wird, wurden auf sozialer Ebene einige Probleme verschärft und es sind neue aufgetreten. Um diesen Problemen gerecht zu werden, haben die Jugendzentren der freien Träger mit unzureichenden Mitteln und durch gewaltigen Aufwand digitale Betreuungsangebote wie Hausaufgabenhilfe und persönliche Beratungen aus dem Hut gezaubert. Die technische Infrastruktur für den notwendigen schnellen Umstieg aufs Digitale war ungenügend, aber gleichzeitig die materiellen Einbußen durch Vermietungsausfälle, Stornierungen usw. enorm. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat 8 fordert die Stadtverordnetenversammlung und damit auch den Magistrat auf die offene Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 8 durch nachstehende Maßnahmen sicherzustellen: 1. Wie im Koalitionsvertrag festgehalten sind die Tariferhöhungen in der Finanzierung der Träger in den Jahren vor 2020 nachzuholen. Statt Kürzungen und Kurzarbeit müssen vielmehr bedarfsgerechte Investitionen durch Erhöhung der allgemeinen Finanzausstattung ermöglicht werden. 2. Die technische Infrastruktur der Einrichtungen im Ortsbezirk soll sichergestellt werden. Dafür bedarf es weiterer Investitionen in eine technisch-belastbare, fortschrittliche sowie online-taugliche Infrastruktur der Einrichtungen. 3. Die entstandenen zusätzliche Kosten durch Stornierungen von Bildungsfreizeiten und fehlenden Einnahmen durch ausfallende Veranstaltungen und deren Mietkosten sollen in Gänze von der Stadt ersetzt werden. 4. Die Stadt soll sich über die Bedarfe der Träger informieren durch einen Austausch mit ihnen (und den Jugendlichen) und entsprechende Unterstützungen sowie Lösungswege gemeinsam abstimmen. Begründung: Auszug aus einem Interview von Sozial.de vom 04.04.2020 mit Dr. Leonie Wagner, Professorin für Pädagogik und Soziale Arbeit am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen der HAWK-Fachhochschule in Holzminden: "Der Begriff Systemrelevanz ist derzeit in aller Munde. Viele Branchen und Bereiche reklamieren für sich, systemrelevant zu sein. Warum ist die Soziale Arbeit es aus Ihrer Sicht? Wagner: Sozialarbeiter*innen halten in der aktuellen Situation den Kontakt zu hilfebedürftigen Menschen. Es ist ja nicht so, dass die sozialen Problemlagen mit dem Virus verschwinden. Im Gegenteil: Krisen treffen arme und marginalisierte Menschen immer am stärksten. Die Kontaktbeschränkungen erschweren die Arbeit erheblich. [...] Leider müssen wir damit rechnen, dass sich die sozialen Probleme verschärfen werden, wenn mehr Menschen von Arbeitslosigkeit bedroht sind und ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet sehen. Insofern ist es umso wichtiger, dass die bestehende soziale Infrastruktur nicht aufgrund finanzieller Zwänge abgebaut wird. Auch hierin liegt die Systemrelevanz: Krisen treffen Gesellschaften umso heftiger, je weniger Menschen professionelle Unterstützung erhalten. Insofern ist Soziale Arbeit für mich eindeutig Teil der sogenannten ‚kritischen Infrastruktur". Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 578 2020 Die Vorlage OF 554/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 244/14 Betreff: Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim, in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vereinsring Vorsitzender für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial Schwächere eingesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 244/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 808/9 Betreff: Die Solidarische Landwirtschaft im Ortsbezirk 9 unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat wie viele SoLaWi-Depots es in Frankfurt insgesamt gibt und auf welche Stadtteile diese sich verteilen, wo es in innenstadtnahen Stadtteilen, wie Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim Möglichkeiten gibt SoLaWi-Depots in städtischen Gebäuden oder Gebäuden stadtnaher Institutionen einzurichten. wie SoLaWi-Gruppen bei der Suche nach SoLaWi-Depots unterstützt werden. Welche weitere organisatorische, finanzielle und strukturelle Unterstützung SoLaWi-Gruppen in Frankfurt erhalten können, Ob und wie die Idee der Solidarischen Landwirtschaft zusätzlich durch den Magistrat vorangetrieben wird. Begründung: Die SoLaWi erfreut sich auch in Frankfurt und insbesondere in Eschersheim und Bockenheim immer stärkerer Beliebtheit. Seit 2015 existiert in Alt-Eschersheim in einer Hofgemeinschaft die Solidarische Landwirtschaft. Im Depot der Hofgemeinschaft holen sich die SoLaWi-Mitglieder ihre wöchentliche Gemüselieferung vom Birkenhof ab. Seit Januar diesen Jahres gibt es auch einen Lagerraum im Gemeinschaftsgarten "Tortuga Eschersheim e.V." Dennoch geraten die zum Großteil ehrenamtlich organisierten Gruppen an Grenzen. Die Verteilung der Lebensmittel erfolgt über Depots in der Stadt, welche von den Abnehmer*innen betrieben und verwaltet werden. Dies hat gerade gegenüber sogenannten Gemüsekisten, die direkt nach Hause geliefert werden, den Vorteil eines deutlich geringeren Verkehrsaufkommens durch große Lieferfahrzeuge. Zudem sind Depot auch soziale Treffpunkte an denen sich die Mitglieder der Depots begegnen und teilweise auch Gemüse für andere Mitglieder abholen. Somit erbringen sie auch einen Beitrag zur sozialen Infrastruktur der Stadt. Depots müssen einige Anforderungen erfüllen. Sie müssen quasi halböffentliche Räume sein, die abschließbar aber trotzdem für alle Mitglieder zugänglich sind. Sie benötigen mindestens 15 m2 Lagerfläche. Sie müssen das Gemüse sowohl vor Frost als auch vor großer Hitze sichern. Das Gemüse muss etwa einen Tag (der Abholtag) gelagert werden können. Hier gerät die Entwicklung derzeit ins Stocken, da es den Gruppen in innenstadtnahen Stadtteilen an geeigneten Orten fehlt um Depots einzurichten. Die Solidarische Landwirtschaft ist ein Modell was aktive Solidarität zwischen Stadt und Land ermöglicht, Verpackungsmüll und Lieferverkehr einspart ein vielversprechendes Modell einer nachhaltigen Nahversorgung darstellt und daher von der Stadt politisch unterstützt werden sollte. Antragsteller: LINKE. GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1704 2020 Die Vorlage OF 808/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: LINKE., GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 585/12 Betreff: Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum im Bereich der nachstehenden Kreuzungen bzw. Einmündungen im Quartier "Mitte" des Riedbergs keine bzw. nicht an allen Übergängen sog. taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte vorhanden sind sowie - sofern für das Fehlen der Markierungen keine Sachgründe bestehen - entsprechende taktile Markierungen anzubringen: 1. Einmündung Robert-Koch-Allee in Riedbergallee; 2. Kreuzung Robert-Koch-Allee / Hans-Bethe-Straße (hier fehlt die entsprechende Markierung an einer von vier Ecken; 3. Einmündung Joseph-von-Frauenhofer-Straße in Robert-Koch-Allee (hier fehlt die Markierung auf einer der beiden Seiten; 4. Ecke Friedrich-Dessauer-Straße / Robert-Koch-Allee; 5. Übergang über die Otto-Schott-Straße am Ende der Joseph-von-Frauenhofer-Straße; 6. Übergang über die Ernst-Abbe-Straße am Ende der Otto-Schott-Straße. Begründung: Taktile Markierungen bzw. Bodenleitsysteme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen sich insbesondere im öffentlichen Raum und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sicherer und leichter zu bewegen. Entsprechende Markierungen sind in weiteren Bereichen des Riedbergs vorhandenen. An den im Antrag genannten Stellen fehlen diese, ohne dass ohne weiteres ersichtlich wäre, warum diese fort fehlen. Daher wird der Magistrat um entsprechende Prüfung und Berichterstattung bzw. um Ergänzung der entsprechenden Markierungen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 585/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6452 2020 Die Vorlage OF 585/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 1085/2 Betreff: Jordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die Konzeptvergabe Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. bezüglich der Sanierung des Gebäudes Jordanstraße 3 zu prüfen und berichten 1.1 in welchem Stadium sich die Sanierungsarbeiten derzeit befinden, 1.2 wann die Sanierungsarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein werden, 1.3 ob bei der Sanierung Fassaden und Dachbegrünungen ermöglicht werden können, 2. hinsichtlich einer künftigen Nutzung 2.1 zu prüfen und berichten, ob das Gebäude unter Erhaltung der derzeit dort bestehenden Mieter*innenschaft mittels Konzeptvergabe einem gemeinschaftlichen oder genossenschaftlichen Wohnprojekt in Erbp acht zur Verfügung gestellt werden kann, 2.2 sofern 2.1. negativ beschieden wird, das Laden-Lokal als sozialer Treffpunkt und Veranstaltungsraum sowie das 1. OG als Büroraum ein soziales Projekt bzw. Verein per Konzeptvergabe zu einem stark reduzierten Mietpreis zur Verfügung zu stellen. 3. mit den Vertreter*innen des OBR 2 einen Vorort-Termin zu vereinbaren um den Stand der Sanierung sowie die angesprochenen und evtl. weitere mögliche Nutzungen zu erörtern. Begründung: Am 3. Januar 2017 - vor mehr als 3 Jahren - erwarb die Stadt das Haus in der Jordanstraße 3. Dies war möglich, da das Haus innerhalb des Gebietes der Erhaltungssatzung E 47 liegt zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (gemäß §172 (1) Nr. 2 BauGB), einer sogenannten Milieuschutzsatzung. Statt das Haus zügig zu sanieren und wieder bewohnbar zu machen, ist jedoch seit Jahren nichts passiert. Häuser wie die Jordanstraße 3, die in städtischem Besitz sind, dürfen nicht dem Verfall preisgegeben werden. Die bestehenden Wohnungen und Ladenlokale müssen umgehend nutzbar gemacht werden. Hier bietet sich insbesondere die Konzeptvergabe an ein soziales Projekt an. Das derzeit leerstehende und nie als Wohnung genutzte 1. OG sollte auch in die Überlegung der Nutzung des Ladenlokals im EG einbezogen werden. Auch die Vornutzer hatten das 1. OG als Büro- und Aufenthaltsraum für das Personal des Restaurant genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1085/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1697 2020 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 1085/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1085/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. CDU, FDP und BFF gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1083/2 Betreff: Gesundheit ist ein Menschenrecht - Bockenheimer Sammelunterkunft auflösen und Bewohnerinnen bzw. Bewohner dezentral in Wohnungen unterbringen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Bockenheimer Sammelunterkunft, in der sich mehr als 70 Geflüchtete mit dem Corona-Virus infiziert haben und so schnell wie möglich aufzulösen und ein Konzept für eine langfristige und dezentrale Unterbringung der Bewohner*innen zu erarbeiten. Oberste Priorität hat dabei der schnelle Auszug der verbliebenen Bewohner*innen. Langfristiges Ziel muss die dezentrale Unterbringung der Bewohner*innen in Wohnungen sein. Die breitflächige Unterbringung in Hotels oder Pensionen ist keine dauerhafte Perspektive, unter anderem weil die Geflüchteten dort keine Kochmöglichkeiten haben und Ansprechpartner*innen fehlen. Bei der Erarbeitung dieses Konzepts, das auch als Vorbild für andere Sammelunterkünfte in Frankfurt genutzt werden soll, sind die Bewohner*innen und Sozialarbeiter*innen der Unterkunft mit einzubeziehen. Begründung: Der Corona-Ausbruch in einer Bockenheimer Sammelunterkunft verdeutlicht die generelle Problematik großer Gemeinschaftsunterkünfte, in denen trotz strenger Hygieneauflagen der vorgeschriebene Mindestabstand und damit der Infektionsschutz nicht wirksam eingehalten werden kann. Zwar wurden die infizierten Bewohner*innen der Unterkunft unverzüglich in umliegende Hotels untergebracht. Die übrigen 300 Bewohner*innen bleiben aber innerhalb der Unterkunft unter Quarantäne und damit einem weiteren Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Zwar wurde das Hygienekonzept in der Unterkunft verschärft und alle Bewohner*innen sind innerhalb der Unterkunft verpflichtet, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ein wirksamer Infektionsschutz ist aber nur dann gewährleistet, wenn die vorgeschriebenen Mindestabstände eingehalten werden können. Solange die Stadt die Unterbringung von Geflüchteten in Massenunterkünften nicht auflöst, besteht weiterhin die Besorgnis, dass die Gesundheit der Bewohner*innen während der Corona-Epidemie schon durch die Art und Weise der Unterbringung gefährdet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1083/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6403 2020 Die Vorlage OF 1083/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 1315/6 Betreff: Corona in Unterkünften Der Magistrat wird gebeten, Menschen, die in Massenunterkünften im Bereich des Ortsbeirates 6 wohnen, schnellstens auf eine mögliche Ansteckung durch das Corona-Virus zu testen. Begründung: In den letzten Tagen zeigte sich, dass gerade in Unterkünften, in denen die Menschen eng beieinander leben, die erhöhte Gefahr einer Ansteckung durch das Corona-Virus besteht. Ausbrüche in Flüchtlingsunterkünften, Pflegeeinrichtungen, Arbeiterwohnheimen und nach Gottesdiensten und Restaurantbesuchen müssen ernst genommen werden. Im Ortsbezirk 6 gibt es mehrere Flüchtlingsunterkünfte und eines der größten Arbeiterwohnheime Deutschlands. Hier genügt es nicht mehr, die Hygieneregeln und die aktuellen amtlichen Vorschriften bekannt zu machen. Es sollte vorbeugend gehandelt und schnell getestet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6165 2020 Die Vorlage OF 1315/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die Gesundheitsbehörde anzuweisen, Menschen, die in Massenunterkünften im Bereich des Ortsbeirates 6 wohnen, schnellstens auf eine mögliche Ansteckung durch das Corona-Virus zu testen und zu überprüfen, ob die Hygienebedingungen unter realen Bedingungen eingehalten werden können."; 2. in der Begründung das Wort "Flüchtlingsunterkünfte" durch das Wort "Massenunterkünfte" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 918/3 Betreff: Antisemitische Vorfälle an Schulen im Ortsbezirk 3 im Zeitraum 2016 bis 2018 Vorgang: B 73/20 In der Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020 wurde unter der Tagesordnung I die B73 des Magistrats zu dem Thema "Antisemitismus und religiöses Mobbing an Frankfurter Schulen" behandelt. Ausgangspunkt war eine Anfrage der Koalitionsfraktionen vom 12.09.2018 (A389) zu den antisemitischen Vorfällen an Frankfurter Schulen im Zeitraum 2016 bis 2018. Die diesbezügliche Anfrage des Magistrats beim Staatlichen Schulamt wurde nach 1 1/z Jahren leider noch nicht beantwortet. Die Bildungsstätte Anne Frank teilte jedoch mit, dass es in dem betreffenden Zeitraum 59 antisemitische Vorfälle gegeben hat. Da dies eine sehr hohe Anzahl ist, ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Kommunalpolitik mit diesem Thema eingehend auseinandersetzt und ihrerseits Handlungsstrategien gegen den Antisemitismus an Frankfurter Schulen entwickelt. Damit diese sich an der konkreten Gesamtsituation orientieren kann, sind detaillierte Hintergrundkenntnisse über die antisemitischen Vorfälle und deren Verursacher erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird in Ergänzung der Anfrage der Koalitionsfraktionen vom 12.09.2018 der Magistrat gebeten, unter Heranziehung von Informationen des Staatlichen Schulamtes für die Schulen im Ortsbezirk 3 folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele antisemitische Vorfälle hat es zwischen 2016 bis 2018 an den Schulen im Ortsbezirk 3 gegeben? 2. Wie viele der Fallgestaltungen haben einen Bezug zum Nationalsozialismus, zum Nahostkonflikt, oder zu religiösen Gesichtspunkten? 3. Wie hoch ist der Anteil verbaler und körperlicher Angriffe? 4. Haben die antisemitischen Angriffe auch strafrechtliche Relevanz? Wenn ja, wurden in diesem Fall Strafanzeige und Strafantrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt? Welchen Ausgang hatten diese Strafverfahren? 5. Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen hatten die antisemitischen Vorfälle für die Handelnden innerhalb der Schule? 6. Wie verteilen sich die Vorfälle auf die jeweiligen Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule? 7. An welchen Schulen hat es die antisemitischen Angriffe gegeben? 8. Wie ist das Alter der Täter der jeweiligen Angriffe? Ist eine Häufung bei einer bestimmten Altersgruppe ersichtlich? 9. Wie viele Täter haben einen Migrationshintergrund und wenn ja, welchen? 10. Was ist über den sozialen bzw. familiären Hintergrund der Täter bekannt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.02.2020, B 73 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 918/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 918/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 918/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 918/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 12 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 918/3 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Fragen unter den Ziffern 9. und 10. ersatzlos gestrichen werden und der Fragenkatalog dafür um die Frage mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "Gibt es für die Schulen im Nordend Konzepte zur Bekämpfung von Antisemitismus und, wenn ja, welche?" Beschluss: Auskunftsersuchen V 1918 2021 Die Vorlage OF 918/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1057/2 Betreff: Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Der Ortsbezirk 2, insbesondere der Stadtteil Bockenheim, ist Standort einer ganzen Reihe von Wohnheimen, Übergangsunterkünften und Hotels, die als Notunterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete im Auftrag des Jugend- und Sozialamts belegt werden. Hinsichtlich der Sicherstellung des aktuell erforderlichen Infektionsschutzes stellen sich folgende Fragen: 1. Wie viele Menschen leben z. Zt. im Bereich des Ortsbezirks 2 in Einrichtungen der Obdachlosen- bzw. Flüchtlingshilfe? 2. Wird bei der Belegung der Unterkünfte für Alleinstehende, Paare und Familien den aktuellen Erfordernissen des Infektionsschutzes Rechnung getragen? a) Erfolgt vor der Einweisung eine Testung auf den Corona-Virus? b) Ermöglichen Größe und Gestaltung der dicht belegten Unterkünfte den aus Sicht des Infektionsschutzes erforderlichen Abstand zwischen den Bewohner/innen? c) Werden in ausreichendem Maß Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt? Wer ist für die Wahrung der Hygiene-Standards verantwortlich? d) Wie ist in den einzelnen Unterkünften incl. der Hotels die Ausstattung mit eigenen Kochgelegenheiten und eigenen sanitären Anlagen? 3. Wurden bereits Corona-Infektionen in den Unterkünften festgestellt und wie haben die zuständigen Behörden ggf. darauf reagiert? 4. Wurden Konzepte für die Sicherung des Infektionsschutzes in den einzelnen Unterkünften bereits ausgearbeitet und die Stadtverordnetenversammlung darüber in Kenntnis gesetzt? Begründung: Wenn sich Passant/innen auf der Leipziger Straße Gedanken machen, ob sie die gebotenen Abstände voneinander einhalten können, stellt sich die Frage, wie sorg- fältig der Infektionsschutz für sog. vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften organisiert ist. Neben zwei größeren Einrichtungen für Geflüchtete und den beiden Wohnheimen des Ev. Vereins für Wohnraumhilfe (der auch im Auftrag des Jugend-und Sozialamts die Belegungen vornimmt) befinden sich im Bereich des Ortsbezirks 2 eine Reihe weiterer als Notunterkünfte verwandte Wohnheime, Übergangsunterkünfte und Hotels, die für Geflüchtete und örtliche Obdachlose genutzt werden. Aufgrund der bestehenden Wohnungsnot leben die Betroffenen in der Regel mehrere Monate, in Einzelfällen auch Jahre in diesen Unterkünften. Die Unterbringung erfolgt auf engem Raum, für eine Person gelten 8 qm als aus- reichend, für zwei Personen 12 qm. Kommerziell genutzte Häuser wie das Wohn- heim Juliusstraße oder Pensionen verfügen oft über keine oder nur Gemeinschafts- kochgelegenheiten, die sanitären Anlagen werden gemeinschaftlich genutzt, so dass die Vorgaben bzgl. der zu wahrenden Abstände - wenn überhaupt - nur mit großer Disziplin einzuhalten sind. Soweit keine Sozialarbeiter/innen vor Ort eingesetzt sind, gibt es in den Unterkünften auch in Konfliktfällen keinen Ansprechpartner. Die Sozialdienste im Jugend- und Sozial- bzw. Gesundheitsamt sind z. Zt. telefonisch kaum erreichbar. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist in dieser Funktion nicht mehr tätig, sondern bedient die Corona-Hotline des Gesundheitsministeriums. Erschwerend kommt hinzu, dass das Jugend-und Sozialamt Alleinstehende grundsätzlich mit ihnen zuvor nicht bekannten Personen aufgrund des Mangels an Einzelzimmern oder unter Kostenaspekten in Doppelzimmer einweist. Die Bewohner/innen können unter diesen Umständen auch nicht ansatzweise ihre Privatsphäre schützen, an wirksamen Infektionsschutz ist nicht zu denken. Viele Menschen in Notunterbringung haben Vorerkrankungen, sind suchtkrank oder leiden unter psychischen Auffälligkeiten. Während die Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen noch überwiegend durch weitgehende Absperrung der Häuser durchgesetzt werden, verlassen die meisten Bewohner/innen von Notunterkünften tagsüber das Haus, um Arbeit oder Ausbildung nachgehen oder ggf. auch an Sprachkursen teilnehmen zu können. Außerdem sind sie für den Kauf ihrer Lebensmittel selbst zuständig. Covid-19-Infizierte unter den Bewohner/innen könnten demnach Kontaktpersonen infizieren oder selbst infiziert werden. Bund und Länder haben bereits Mitte April die Erstellung von Konzepten zur Sicherung des Infektionsschutzes in den entsprechenden Einrichtungen für "vulnerable Gruppen" gefordert. So müssten die erforderlichen Hygienestandards in den jeweiligen Einrichtungen festgeschrieben werden. Nach Angabe des Hess. Gesundheitsministeriums werden auch "zum Schutz vulnerabler Gruppen und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung aktuell Konzepte für Testungen im Sinne eines Screenings erarbeitet". (zit. nach Frankfurter Rundschau vom 06.04.20). Trotz gegenteiliger langjähriger Behördenerfahrung bleibt in diesem Fall zu hoffen, dass die gewünschten Konzepte, wenn es sie denn gibt, auch umgehend umgesetzt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1628 2020 Die Vorlage OF 1057/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 564/12 Betreff: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) Auf der Grundlage der OM 4336 (Allgemeinmediziner/Kinderärzte in Kalbach-Riedberg) vom 22.02.2019 gab es im September 2019 eine Anhörung der Kassenärztlichen Vereinigung mit allen Ortsbeiräten im Plenarsaal des Römers. Festzuhalten war zusammenfassend, dass es nicht beabsichtigt war, für den jungen Ortsbezirk Kalbach/Riedberg mit vielen Familien mehr Kinderärzte und Allgemeinmediziner eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Aktuell gehen weiterhin viele Familien mit ihren kranken Kindern zu Kinderärzten, die sie bereits vor ihrem Zuzug in den Ortsbezirk 12 hatten, was gerade bei kranken Kindern aufgrund längerer Fahrzeiten nicht gesundheitsförderlich ist. Nun hat die beabsichtigte Schließung des Fachärztezentrums (FÄZ) Frankfurt GmbH zum 30.09.2020 auf dem Riedberg bei den betroffenen Patient*innen für große Unruhe gesorgt, da nun binnen vier Monaten für eine Nachfolge der jeweiligen Fachrichtungen (Gynäkologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie) gefunden werden muss. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Gesundheitsdezernent Stefan Majer als Aufsichtsratsvorsitzender des Fachärztezentrums (FÄZ) Riedberg oder das zuständige Amt der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten zeitnah, 1. die Hintergründe der Schließung ("ein Zukunftsprojekt mit einer strategischen Neuausrichtung ihrer Standorte") zum 30.09.2020 näher zu erläutern und 2. darzulegen, wann welche Praxen in den oben genannten Fachrichtungen fortgeführt werden können sowie alternativ 3. dem Ortsbeirat und interessierten Bürger*innen in der kommenden Sitzung für Fragen zur Verfügung zu stehen. Begründung: Auf Grund des weiteren Zuzugs von Familien mit Kindern auf den Riedberg durch Schließung der restlichen Baulücken ist uns aus der Bevölkerung ein großer Bedarf an zusätzlichen Medizinern bekannt. Vorhandene Ärzte nehmen keinen neuen Patient*innen mehr an, da sie am Ende ihrer Kapazitäten angelangt sind. Und nun wird ein bestehendes FÄZ ohne Nennung der Fortführung geschlossen. Aus der Vergangenheit ist das langsame Agieren der Kassenärztlichen Vereinigung bekannt, daher ist eine Schließung unverzüglich durch neue Fachärzte zu kompensieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6223 2020 Die Vorlage OF 564/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2020, OF 1265/1 Betreff: Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel Vorgang: OM 2883/18 OBR 1; ST 1002/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, im Bahnhofsviertel ein Quartiersmanagement im Rahmen des Frankfurter Programms "Aktive Nachbarschaft" zu schaffen. Begründung: Der Ortsbeirat I hat bereits im März 2018 einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Magistrat hat darauf in seiner Stellungnahme vom 04.06.2018 (ST 1002) mitgeteilt: "Die soziale Situation im Bahnhofsviertel ist dem Magistrat bekannt. Durch die Betreuung von aktuell 15 Quartieren und den Beschränkungen der Haushaltsbeschlüsse sind keine finanziellen und personellen Ressourcen für die Aufnahme neuer Quartiere vorhanden. Der Magistrat wird bei der Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Quartiere zukünftig in das Programm aufgenommen werden können, das Bahnhofsviertel in die Prüfung einbeziehen." Der Ortsbeirat hatte in seinem Antrag die Dringlichkeit eines Quartiermanagements ausführlich begründet. Die dabei genannten Probleme des Stadtteils sind nicht nur nach wie vor vorhanden sondern haben sich verschärft. Im Mai-Journal Frankfurt beschreibt Ronja Merkel die Situation drastisch aber treffend und leider nicht übertrieben: "Frankfurt wird gern als Stadt der Widersprüche bezeichnet. Auf der einen Seite protzige Bankentürme, auf der anderen Seite nicht weniger protzige Altbauvillen. Und dazwischen der prägnante Pisse-Geruch des Bahnhofsviertels. Nicht zu vergessen die Menschen, denen man rund um Taunus-, Niddastraße und Co. begegnet und deren Lebensverhältnisse nicht weiter von den kapitalistischen Phalli entfernt sein könnten, in deren Schatten sie existieren." In keinem anderen Stadtteil sind die Ziele des Nachbarschaftsprogramms - die Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Quartier aufzubauen und zu unterstützen sowie - Potentiale und Selbsthilfemöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner gezielt zu fördern. so dringend wie im Bahnhofsviertel. Deshalb ist es für den Ortsbeirat I nicht nachvollziehbar, dass der Magistrat in den letzten zwei Jahren weitere 5 Nachbarschaftsbüros geschaffen hat, das Bahnhofsviertel aber nicht berücksichtigt wurde (s. Frankfurter Programm-Aktive Nachbarschaft (http://frankfurt-sozialestadt.de). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2883 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1002 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6006 2020 Die Vorlage OF 1265/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2020, OF 573/12 Betreff: Umfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt Seit dem Beginn der Corona-Pandemie stellt die Stadt Frankfurt am Main und das städtische Gesundheitsamt über die überarbeitete Webseite der Stadt viele Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung. Auf der Seite finden sich jedoch keine tagesaktuellen Informationen zum Covid-19 Infektionsgeschehen in der Stadt. Die Stadt verweist dafür lediglich auf die Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Darüber hinaus weist die FNP in ihrem Interview vom 02.06.2020 mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer darauf hin, dass das Gesundheitsamt nicht vollständig über einen Covid-19 Ausbruch in einem Altenheim in Alt-Praunheim informiert hat. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Onlineangebote des städtischen Gesundheitsamtes bzw. der Stadt Frankfurt zeitnah so zu überarbeiten, dass folgende Informationen abgerufen werden können: 1. Aktuelle Zahlen zu den Covid-19 (Neu-)Infektionen insb. zu initialen Fällen die außerhalb eines bekannten Clusters auftreten, stationär behandelten Personen, Genesenen und Verstorbenen in der Stadt Frankfurt sowie deren Altersverteilung. 2. Anzahl der an den zentralen Teststellen der Stadt durchgeführten Tests und die Quote der positiven Tests. 3. Angaben darüber, ob die unter 1) genannten Infektionen im Zusammenhang mit Alten-/Pflegeheimen (§ 36 IfSG), Kitas/Schulen (§ 33 IfSG) oder Krankenhäusern/Arztpraxen (§ 23 IfSG) stehen. 4. Weitere Informationen darüber in welchem Kontext die Infektionen stattgefunden haben könnten, sofern diese vorliegen. Eine Aktualisierung wird fortlaufend vorgenommen (zu 1. täglich, ansonsten wöchentlich). Idealerweise wird (grob) geographisch gegliedert. Begründung: Im Zuge der Corona-Pandemie gibt es deutlich mehr Zugriffe auf öffentliche Onlineangebote und ein großes Informationsbedürfnis der Bevölkerung. Die umfassenden Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten sollten von einem Höchstmaß an Transparenz durch die Verwaltung begleitet werden, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Je stärker die Pandemie-Maßnahmen in das Alltagsleben eingreifen, desto klarer muss die Notwendigkeit durch belastbare Fakten belegt werden. Auch nachdem die Pandemie schon mehrere Wochen andauert, veröffentlichen weder Landes- noch Bundesbehörden Informationen darüber, in welchem Kontext Covid-19 Neuinfektionen stattfinden, also z.B. am Arbeitsplatz, in der Familie oder in der Schule. Ebenso wird nicht angegeben, ob neugemeldete Infektionen in einem dem Gesundheitsamt bereits bekannten Umfeld (z.B. einem bereits aufgedeckten Cluster) oder ohne erkennbare Verbindung zu bisherigen Fällen aufgetreten sind. Eine Auskunft darüber, würde aber dabei helfen, das Gefährdungspotential und Gefährdungssituationen im eigenen Alltag besser abschätzen zu können, insbesondere da abzusehen ist, dass die Pandemie die Stadt noch monatelang beschäftigen wird und möglicherweise im Herbst wieder mit deutlich steigenden Fallzahlen zu rechnen ist. Die Covid-19 Pandemie-Maßnahmen müssen in Zukunft vermutlich deutlich zielgerichteter auf kleinere regionale Bereiche ausgerichtet werden. Umso wichtiger sind lokale Zahlen und Daten sowie deren transparente Veröffentlichung. Als gutes Beispiel könnte hier die Webseite der Stadt Dortmund genannt werden. Dort findet sich ein News-Ticker mit aktuellen Informationen z.B. über verstorbene Personen und wo sich diese infiziert haben, sowie eine umfassende digitale Statistik. Auf der Webseite der Region Hannover werden z.B. genaue Statistiken auch nach betroffenen Ortsteilen und Altersstruktur gegliedert veröffentlicht. Die Stadt Frankfurt sollte als fünftgrößte deutsche Stadt eigenständig über das Infektionsgeschehen informieren und nicht nur auf das Ministerium in Wiesbaden verweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6228 2020 Die Vorlage OF 573/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2020, OF 484/7 Betreff: Wie ist der aktuelle Sachstand in der Heinrich-Lübke-Siedlung? Bei der Heinrich-Lübke-Siedlung handelte es sich um eine Siedlung der Sozialen Wohnungsbaus, die in den 1970iger Jahren gebaut wurde. Mit Beendigung der Sozialbindung, begannen 2009 umfangreiche Planungen für eine Neu- und Umgestaltung. Ziel der ABG als Eigentümerin war, die Siedlung umfassend aufzuwerten und auch für andere Mietergruppen attraktiv zu machen. In den folgenden Jahren fanden grundlegende Sanierungsmaßnahmen und Nachverdichtungen statt. Gleichwohl haben sich bereits 2015 der damalige Bürgermeister Olaf Cunitz und der ABG-Geschäftsführer Frank Junker auf folgendes geeinigt: Um ein Abschmelzen der Bestände an öffentlich gefördertem Wohnraum zu verhindern, setzt die ABG Frankfurt Holding verstärkt auf Bindungsverlängerungen und den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen." Dies kann man einer Meldung des Presse- und Informationsamtes der Stadt Frankfurt vom 03.12.2015 entnehmen. Interessant wäre nun zu erfahren, wie sich aktuell die Situation in der Heinrich-Lübke-Siedlung darstellt. Aus diesem Grunde bitten wir den Magistrat, bei der ABG zu folgenden Fragestellungen Auskünfte einzuholen: Wurde die oben zitierte Absichtserklärung auch in der Heinrich-Lübke-Siedlung umgesetzt? Wie groß ist aktuell der Wohnungsbestand insgesamt in der Siedlung? Wieviele Wohnungen sind davon - Sozialwohnungen des 1. Förderwegs? - Sozialwohnungen des 2. Förderwegs? Wie hoch ist der Quadratmeterpreis in den originären Sozialwohnungen? Wie hoch ist der Quadratmeterpreis für langjährige Mieterinnen und Mieter, nach Ende der Sanierungsmaßnahmen? Wie hat sich die Heizkostenpauschale nach der Sanierung geändert? Wie hoch ist der Quadratmeterpreis der Wohnungen, die auf dem Freien Markt zur Neuvermietung angeboten werden? Wie hoch ist der Quadratmeterpreis der Wohnungen in den Häusern, die im Rahmen der Nachverdichtung gebaut wurden? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1665 2020 Die Vorlage OF 484/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und Herr Richter
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2020, OF 1613/5 Betreff: Sommerprogramm in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um finanzielle Unterstützung für das Sommerprogramm in Niederrad veranstaltet von Jugendtreff Im Mainfeld, Break 14, Jugendhaus Paul-Gerhardt-Gemeinde, Schulsozialarbeit Salzmannschule und KGS Niederrad. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro. Begründung: Im vergangenen Jahr konnte die PumpTrack-Anlage erst in den Herbstferien aufgestellt werden und durch das schlechte Wetter auch nur an einem Tag. Somit waren auch die Kosten deutlich geringer als veranschlagt. Damit das beliebte Angebot der PumpTrack-Anlage der Firma DC Movement noch einmal in den Sommerferien genutzt werden kann, haben die Initiatoren des Sommerprogramms in Niederrad (Jugendtreff Im Mainfeld, Break 14, Jugendhaus Paul-Gerhardt-Gemeinde, Schulsozialarbeit Salzmannschule und KGS Niederrad) noch einmal um Unterstützung gebeten. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich diese Idee. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 403 2020 Die Vorlage OF 1613/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2020, OF 1036/2 Betreff: Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in ehemaliger Akademie für Arbeit (AdA) zu schaffen Vorgang: V 416/17 OBR 2; ST 1384/17; V 1320/19 OBR 2; ST 1965/19 Der Ortsbeirat möchte beschließen: I. Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen: 1. der Erbbauzins auf städtischen Wohnbauflächen, die als öffentlich geförderter Wohnraum oder Wohngenossenschaften oder gemeinschaftlichen/ genossenschaftlichen Wohnprojekten im Rahmen einer Konzeptvergabe zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden, soll je nach der Höhe der jeweiligen konkreten Bodenrichtwerte (Nach der Regel: Je höher der Bodenrichtwert desto geringer der Erbbauzins) mit einem Erbbauzins von 0,5 % bis 1,5% des Bodenwerts angesetzt werden. 2. Dies gilt auch bereits für die Vergabe der Akademie der Arbeit. II. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten 1. inwieweit die Vergabe in Erbbaurecht zu einer Wertminderung des Grundstücks führt. 2. Inwieweit eine dinglich festgeschriebene Nutzung für gemeinschaftliches Wohnen und soziale Zwecke zu einer Wertminderung des Grundstücks bei Vergabe mit Erbbaurecht führt. 3. inwieweit sich die in den obigen Punkten angesprochene Wertminderung bei der Akademie der Arbeit konkret auswirkt. 4. ob bei der der Vergabe im Konzeptverfahren für die Ermittlung der absoluten Höhe des Erbbauzinses der Wert für eine wohnliche Nutzungsmöglichkeit ohne Beschränkung für die Flächen oder der durch die obigen Punkte geminderte Wert angesetzt werden soll. III. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten über die derzeitige Praxis der Verwaltung bei der Vereinbarung von Erbbaurechten zu berichten. Es wird um öffentliche Vorstellung des zuständigen Dezernats im Ortsbeirat gebeten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, a) die derzeitige Praxis der Verwaltung insbesondere zum zu Stande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes zu skizzieren. b) zu prüfen und zu berichten, ob in der derzeitigen und vormaligen Praxis der Stadt Frankfurt Erbbaurechte an die jeweiligen Erwerber des Erbbaurechts für Wohnbauflächen in Form einer Einmalzahlung insoweit kapitalisiert werden bzw. wurden. c) falls die Frage zu b.) bejaht wird, zu prüfen und zu berichten, wie viele Einzelfälle dies in den vorigen Jahren waren. d) falls die Frage zu b.) bejaht wird, die Praxis der Verwaltung insbesondere zum zu Stande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes durch Einmalzahlung zu berichten. e) welche sonstigen Maßnahmen aus Sicht des Magistrats bzgl. einer finanziellen Entlastung weiterhin in Frage kämen, um den Bewerber/innen die Umsetzung der auferlegten gemeinschaftsorientierten Ausrichtung der Wohnprojekte überhaupt zu ermöglichen? Begründung: Durch die in den letzten Jahren galoppierenden Bodenrichtwerte insbesondere im innenstadtnahen Bereichs Frankfurt wird über die Höhe des städtischen Erbauszinses neu zu entscheiden sein, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt weiter zu gewährleisten. Dies betrifft aktuell im Ortsbeiratsbezirk 2 die geplanten Wohnprojekte im Gebäude der ehemaligen Akademie für Arbeit (AdA), wird aber doch jede städtisch geplante Konzeptvergabe an Wohnprojekte und Genossenschaften betreffen, in dem für mittlere und untere Einkommen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll. Am Beispiel der Akademie der Arbeit soll dies beispielhaft verdeutlicht werden (alle Angaben beruhen auf der Präsentation der KEG vom 19.2.2020 in den Räumlichkeiten der AdA): für das 1755 m2 große Grundstück veranschlagt die KEG einen jährlichen Erbbauzins von 146.981,25 € - 162.996 € (ersteres mit Gewerbe im EG, zweiteres als komplette Wohnbebauung). Das bedeutet für den Anteil, den allein der Erbbauzins für die monatliche Kaltmiete ausmacht, bei insgesamt 2440 m2 Nutzfläche 5,02 € - 5,67 €. Durch die Vergabe mittels Konzeptverfahren legt die Stadt solchen Projekten richtigerweise einige wichtige Vorgaben auf, die sowohl städtebauliche als aus sozialpolitische Ziele der Stadt zu erreichen helfen. So werden insbesondere eine langfristig günstige Miete sowie ein sozialer Mehrwert für das Quartier von den Projekten erwartet. Die Erfüllung dieser Auflagen stellt die Gruppen stets vor Herausforderungen. So treten sie teilweise einen Teil der von den Gruppe selbst finanzierten Wohnflächen für eine (teil)öffentliche Nutzung ab und engagieren sich in ihrer Freizeit für die Nachbarschaft. Gleichzeitig stehen die Gruppen aufgrund steigender Bodenpreise, die durch den Erbbauzins zu einer Erhöhung der Mietkosten führen, vor einer finanziellen Belastung. Entgegen der Annahme des Magistrats (St 1965/2019) wäre mit einer Anpassung des Erbbauzinses keine Ungleichbehandlung anderer Erbbauberechtigter verbunden, da es sich hier ja nicht um eine einfache Wohnnutzung handeln soll, sondern die Wohnprojekte gehalten sind, soziale oder kulturelle Angebote für ihre Nachbarn bzw. den Stadtteil zu schaffen - für die andere Projektgruppen von der Stadt finanziell gefördert werden. Diese Überlegungen gelten auch für den auf dem Campus Bockenheim noch zu schaffenden Wohn- bzw. sozial und/oder kulturell zu nutzenden Raum. Wohngruppen leisten einen wertvollen Beitrag für das Quartier und letztlich auch für die politischen Ziele der Stadt Frankfurt. Dies sollte seitens der Stadt Anerkennung und Unterstützung finden. Der bisherige Erbbauzinssatz ist hierbei derzeit eine zusätzliche Belastung. Bei der Konzeptvergabe bei der ehemaligen AdA am Rande des Campus Bockenheim in Bezug auf die konkreten Bodenrichtwerte könnte in der zeitlichen Perspektive der Konzeptvergabe auch ein Erbbauzins von <1% angemessen sein zur Verwirklichung der mit diesem Projekt verbundenen städtebaulichen Ziele. In der ST 1384 (07.08.2017) zur Frage des Erbbauzinses für die Flächen am Rohmerplatz, die die die KEG von der Stadt pachtet, gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass sich der Bodenwert sehr wohl aufgrund festgeschriebener Nutzungsbeschränkungen mindern kann, was letztlich Einfluss auf die Höhe des Erbbauzinses hat. Im beschriebenen Fall ist der Wert durch die Vergabe eines Grundstücks als Erbbaurecht sowie der Nutzungseinschränkungen von 7.356.600 Euro auf 2.367.648 Euro gesunken. Der Erbbauzins beträgt mit 76.380,30 Euro/Jahr somit 1,04% vom ursprünglichen Bodenrichtwert bei uneingeschränkter Nutzung und 3,23% vom geminderten Bodenwert. Das zeigt, dass zum einen der Einfluss der Bodenwertminderung bei Vergabe in Rahmen von Konzeptverfahren allgemein zu klären ist. Zum anderen wird deutlich, dass ein Erbbauzins von höchstens 1% des Bodenrichtwertes für Flächen, die im Rahmen eines Konzeptverfahrens an gemeinschaftliche Wohnprojekte vergeben werden und damit einer Nutzungseinschränkung unterliegen, angemessen ist. Der Vergleich mit dem Rohmerplatz, bei dem es sich die Förderwürdigkeit aus der Nutzung durch KITA und studentisches Wohnen ergibt, ist aus Sicht der Antragsteller*innen schlüssig, da auch Wohnprojekten durch die Vorgaben der Konzeptvergabe und der Auswahl durch eine Jury faktisch auferlegt wird Teile des Gebäudes für soziale und/oder kulturelle - und damit förderungswürdige - Zwecke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine öffentliche Vorstellung der derzeitigen Praxis des Magistrats bei Vergabe von Erbbaurechten ist aufgrund des großen Interesses der Bockenheimer Bürgerschaft (z.B. Ortsbeiratssitzung vom 18.01.2020) absolut wünschenswert. Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist ein richtiges und wichtiges Ziel der Wohnungspolitik der Stadt Frankfurt. Diese Projekte fördern nicht nur eine Durchmischung der Wohnbevölkerung sondern auch der Etablierung neuer und alternativer Formen des Zusammenlebens Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 1014/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 416 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1384 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1965 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6054 2020 1. Die Vorlage OF 1014/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1036/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1036/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 445/4 Betreff: Haltezonen vor Kinderzentren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Kinderzentren in der Straße An den Röthen und in der Rendeler Straße ein Halteverbot eingerichtet werden kann. Die Haltezone sollte zeitlich begrenzt sein von 7-17 Uhr und groß genug für einen Transporter des Behindertenfahrdienstes. Begründung: Die integrative Arbeit in den Kinderzentren ist sehr wichtig. Es werden vermehrt behinderte Kinder in den Kinderzentren betreut. Die Kinder werden entweder durch die Eltern oder durch einen Fahrdienst gefahren. Nicht selten müssen Sie vor dem Kinderzentrum in zweiter Reihe halten, dies erschwert die kindgerechte Übergabe im Kinderzentrum die bis zu einer halben Stunde dauern kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5905 2020 Die Vorlage OF 445/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "ein Halteverbot" durch die Worte "eine Haltezone" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2020, OF 833/3 Betreff: Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus Vorgang: OM 1053/16 OBR 3; ST 1956/17 Die Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses schreiten zumindest äußerlich zügig voran. Der Bauherr hat Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Straßendecken und Seitenräume. (ST 1956/2017)Diese Maßnahmen sollten genutzt werden, um die Gesamtsituation der Straßengestaltung zu verbessern. Die Aufenthaltsqualität sollte durch mehr Grün und Bänke erhöht werden. Radbügel und E-Ladestationen sollten geschaffen werden. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Planung zur Umgestaltung der Brahmstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstr./Nordendstraße angrenzend an das Neubau-Projekt auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses zu erstellen und mit dem OBR 3 abzustimmen. Hierbei sollten berücksichtigt werden: a) den Kreuzungsbereich Nibelungenallee/Brahmsstraße/Richard -Wagner -Str. komplett neu zu gestalten. Die Fuß- und Radwegebeziehungen neu zu ordnen auch im Hinblick darauf, dass an dieser Kreuzung eine Kindereinrichtung entsteht. b) Kreuzungsbereich Richard Wagner Str./Nordendstraße so umzugestalten, dass die dortige Spielstraße für die Verkehrsteilnehmern deutlich wahrnehmbar wird. c) Es sollten mind. 2 Parkplätze mit Ladestation im Bereich der Richard-Wagner-Straße oder Brahmsstraße eingerichtet werden. d) Im gesamten Bereich sollten mögliche Baumstandorte ermittelt und bepflanzt werden. e) Es sollten im gesamten Bereich Fahrradbügel montiert werden f) In den Kreuzungsbereichen sollten mögliche Standorte für Sitzbänke aus dem Programm "Ausgeruht mobil" geprüft werden. g) Standorte für 1-2 Niederflurglascontainer sind zu prüfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5844 2020 Anregung an den Magistrat OM 5845 2020 1. Die Vorlage OF 788/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors die Worte "Schwellen und/oder andere" ersatzlos entfallen. 2. Die Vorlage OF 833/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 1226/6 Betreff: Flüssigen Verkehr in der Oeserstraße ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die Stellungnahme ST 128 aus dem Jahr 2016, die markierten Parkflächen auf der nördlichen Seite der Oeserstraße zwischen Sauerstraße und Denzerstraße aufzuheben und diese nach erneuter Prüfung ersatzweise auf der südlichen Oeserstraße zwischen Beunestraße und Oeserstraße (vor dem Gemeindezentrum der Ev. Kirchengemeinde Nied, Oeserstraße 3a) einzurichten. Begründung: ST 128 aus 2016: "Durch die Einrichtung von Parkplätzen in der Oeserstraße würde der Fahrverkehr zwar gebremst werden, jedoch würde dadurch der Busverkehr massiv behindert werden. Dieser wird bereits durch den Bahnübergang in Höhe der Oeserstraße behindert, eine weitere Behinderung kann nicht im Sinne der Fahrgäste sein. Des Weiteren würde ständiges Anfahren und Bremsen zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen führen." Die bisherige Einrichtung der Parkflächen mit Parkwinkeln in der Oeserstraße aufgrund eines Antrags des Fraktionslosen wird seitens des Antragstellers sehr befürwortet. Im Bereich der Einmündung in die Kehreinstraße und zwischen der Sauer- und Denzerstraße behindern die Parkplätze jedoch den Durchfluss des Pkw-Verkehrs. Es kommt zu Behinderungen und Lärmbelästigung durch Hupen von Fahrzeuglenkern. Der Busverkehr wird gestört wie es der Magistrat in ST 128 / 2016 ausführt. Weiterhin wird auch entgegen der Fahrtrichtung oder teilweise auf dem Bürgersteig geparkt. Durch die beantragte Maßnahme ist eine Verbesserung der Situation zu erwarten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4658 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 128 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5807 2020 Die Vorlage OF 1226/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 1236/6 Betreff: Sossenheim: Gelände um den ehemaligen Kiosk Kugel in der Henri-Dunant-Siedlung sinnvoll nutzen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Zusammenarbeit mit der GWH eine sinnvolle Nutzung des Geländes um den ehemaligen Kiosk Kugel in der Dufourstraße sicherzustellen, die den Bedürfnissen den Menschen in der Siedlung gerecht wird. Entsprechend sind folgende Punkte für eine künftige Nutzung zu prüfen bzw. in die Überlegungen einzubeziehen (möglichst als Kombination): 1. Einrichtung einer Quartiersgarage 2. Einrichtung eines kleinen Nahversorgers (bspw. ein sog. "tegut... Lädchen" in Kooperation mit dem Land Hessen) 3. Einrichtung von Räumlichkeiten für eine Arztpraxis (Allgemeinmediziner) Begründung: Ende des Jahres 2019 hat der Kiosk Kugel in der Henri-Dunant-Siedlung in Sossenheim leider zugemacht; das Gebäude steht nun leer. Für die Menschen in der Siedlung fällt damit nicht nur ein sozialer Treffpunkt weg, gerade für die älteren Menschen in der Siedlung war der Kiosk auch wichtig, um sich mit Dingen des täglichen Bedarfs zu versorgen. Neben einer sozialen Infrastruktur, die für die Lebensqualität in der Henri-Dunant-Siedlung notwendig ist, werden nach wie vor auch sehr dringend weitere Parkflächen benötigt. Wie in allen Wohnsiedlungen Sossenheims ist der Parkdruck hier auch enorm groß. Bereits 2018 hatte der Ortsbeirat deshalb gebeten, Quartiersgaragen in den Siedlungen einzurichten. Der Magistrat hatte daraufhin geantwortet, dass keine entsprechenden Flächen bekannt seien (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1091). Mit der Schließung des Kiosks könnte nun eine Fläche zur Verfügung stehen, auf der eine Quartiersgarage errichtet werden könnte - bestenfalls in Kombination mit einer Ladenfläche für einen kleinen Nahversorger und Räumlichkeiten für eine Arztpraxis. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 779 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1091 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Vorlage OF 1236/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5816 2020 Die Vorlage OF 1236/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2020, OF 1016/2 Betreff: Erbbauzins für gemeinschaftliche Wohnprojekte Der Ortsbeirat möchte beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Erbbauzins für Grundstücke und Objekte, die von der Stadt oder Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, durch das Konzeptverfahren an gemeinschaftliche Wohnprojekte vergeben werden, drastisch zu senken und auf möglichst 1% fest zu setzen. Dies möge insbesondere für die Vergabe der Akademie der Arbeit schnellstmöglich realisiert werden. Begründung: Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist ein richtiges und wichtiges Ziel der Wohnungspolitik der Stadt Frankfurt. Diese Projekte fördern nicht nur eine Durchmischung der Wohnbevölkerung und der Etablierung neuer und alternativer Formen des Zusammenlebens. Durch die Vergabe mittels Konzeptverfahren legt die Stadt solchen Projekten richtigerweise einige wichtige Vorgaben auf, die sowohl städtebauliche als aus sozialpolitische Ziele der Stadt zu erreichen helfen. So werden insbesondere eine langfristig günstige Miete sowie ein sozialer Mehrwert für das Quartier von den Projekten erwartet. Die Erfüllung dieser Auflagen stellt die Gruppen stets vor Herausforderungen. So treten sie teilweise einen Teil der von den Gruppen selbst finanzierten Wohnflächen für eine (teil)öffentliche Nutzung ab und engagieren sich in ihrer Freizeit für die Nachbarschaft. Gleichzeitig stehen die Gruppen aufgrund steigender Bodenpreise, die durch den Erbbauzins zu einer Erhöhung der Mietkosten führen, vor einer finanziellen Belastung. So lassen sich langfristig günstige Mieten schwer realisieren, wenn die Gruppe bei 2,5% Erbbauzins in den 99 Jahren Laufzeit das Grundstück 2,5mal abbezahlen sollen. Hier konterkariert der bisherige Erbbauzins die Zielsetzung der Stadt. Letztlich beeinflusst dies wiederum auch die soziale Zusammensetzung der Wohngruppen. Wohngruppen leisten einen wertvollen Beitrag für das Quartier und letztlich auch für die politischen Ziele der Stadt Frankfurt. Dies sollte seitens der Stadt Anerkennung und Unterstützung finden. Der bisherige Erbbauzinssatz ist hierbei derzeit eine zusätzliche Belastung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1036/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1595/5 Betreff: Etablierung von Sportparcours: Einholung fachlich aktueller Aussagen zu sportmedizinischen Gründen betreffend die Ablehnung gewisser Trimm-Dich-Strecken aus gesundheitlichen Gründen (Jogging im klassischen Sinne verbunden mit gymnastischen Übungen) Vorgang: ST 1365/18 Der Magistrat wird um Einholung aktueller sportmedizinischer Sichtweisen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädigender Trimmpfade - die aus einer Kombination von Trimmgeräten und einer Laufstrecke bestehen - gebeten und diese dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Immer wieder treten Bürger an den Ortsbeirat heran mit der Bitte, sich für einen Trimm-Dich-Parcours einzusetzen. Die Antwort an den OBR lautet dann wie folgt: ". werden aus sportmedizinischen Gründen derartige Trimm-Dich-Strecken nicht mehr empfohlen. Laut des Deutschen Sportbundes haben Erkenntnisse der Sportmedizin ergeben, dass Jogging im klassischen Sinne verbunden mit gymnastischen Übungen, negative Auswirkungen auf das Herz- und Kreislaufsystem sowie Muskel und Gelenke haben. Der Sportbund lehnt daher Trimmpfade, die aus einer Kombination von Trimmgeräten und einer Laufstrecke bestehen, aus gesundheitlichen Gründen ab." (beispielhaft siehe dazu ST 1365 vom 30.7.2018) Es handelt sich hier um Aussagen des Deutschen Sportbundes, der jedoch bereits am 20. Mai 2006 mit dem Nationalen Olympischen Komitee eine Fusion eingegangen ist und zum DOSB avancierte. Die vorgenannte Begründung stammt daher aus der Zeit vor dem Jahr 2006 Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass bis heute - dem Jahr 2020 - die sportmedizinischen Erkenntnisse nicht stehen geblieben sind und sich möglicherweise in eine ganz andere Richtung entwickelt haben. Er stellt daher die Aktualität vorgenannte Aussage in Zweifel: 2 Der Ortsbeirat möchte mit seinen Entscheidungen seinen Bürgern gerecht werden und deshalb veränderte Erkenntnisse auch in seine Überlegungen einbeziehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1365 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 52 Vor Abstimmung ändert die Antragstellerin die Vorlage OF 1595/5 dahin gehend ab, dass der Tenor um den Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, bei Herrn Prof. Dr. Ingo Froböse, Leiter des Zentrums für Gesundheit durch Sport und Bewegung an der Deutschen Sporthochschule Köln, eine dezidierte Information über den Sachverhalt einzuholen." ergänzt wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5789 2020 Die Vorlage OF 1595/5 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF