Erbbauzins für gemeinschaftliche Wohnprojekte
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.01.2020, OF 1016/2
Betreff: Erbbauzins für gemeinschaftliche Wohnprojekte
Der Ortsbeirat möchte beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Erbbauzins für Grundstücke und Objekte, die von der Stadt oder Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, durch das Konzeptverfahren an gemeinschaftliche Wohnprojekte vergeben werden, drastisch zu senken und auf möglichst 1% fest zu setzen. Dies möge insbesondere für die Vergabe der Akademie der Arbeit schnellstmöglich realisiert werden. Begründung:
Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist ein richtiges und wichtiges Ziel der Wohnungspolitik der Stadt Frankfurt. Diese Projekte fördern nicht nur eine Durchmischung der Wohnbevölkerung und der Etablierung neuer und alternativer Formen des Zusammenlebens. Durch die Vergabe mittels Konzeptverfahren legt die Stadt solchen Projekten richtigerweise einige wichtige Vorgaben auf, die sowohl städtebauliche als aus sozialpolitische Ziele der Stadt zu erreichen helfen. So werden insbesondere eine langfristig günstige Miete sowie ein sozialer Mehrwert für das Quartier von den Projekten erwartet. Die Erfüllung dieser Auflagen stellt die Gruppen stets vor Herausforderungen. So treten sie teilweise einen Teil der von den Gruppen selbst finanzierten Wohnflächen für eine (teil)öffentliche Nutzung ab und engagieren sich in ihrer Freizeit für die Nachbarschaft. Gleichzeitig stehen die Gruppen aufgrund steigender Bodenpreise, die durch den Erbbauzins zu einer Erhöhung der Mietkosten führen, vor einer finanziellen Belastung. So lassen sich langfristig günstige Mieten schwer realisieren, wenn die Gruppe bei 2,5% Erbbauzins in den 99 Jahren Laufzeit das Grundstück 2,5mal abbezahlen sollen. Hier konterkariert der bisherige Erbbauzins die Zielsetzung der Stadt. Letztlich beeinflusst dies wiederum auch die soziale Zusammensetzung der Wohngruppen. Wohngruppen leisten einen wertvollen Beitrag für das Quartier und letztlich auch für die politischen Ziele der Stadt Frankfurt. Dies sollte seitens der Stadt Anerkennung und Unterstützung finden. Der bisherige Erbbauzinssatz ist hierbei derzeit eine zusätzliche Belastung.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1036/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme