Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8
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Partei(en):LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.11.2020, OF 522/4 Betreff: Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 Vorgang: M 171/18 Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) ob die derzeitigen Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 dauerhaft erhalten werden können. b) ob für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (sogenannte Milieuschutzsatzung) aufgestellt werden kann. Hilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51. c) ob und wie der Umstand des Wegfalls der Sozialbindung bei der Abwägung ob ein Gebiet in eine Milieuschutzsatzung mit aufgenommen wird gewichtet ist.
Begründung:
Die Mieter*innen dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31.12.2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung längerfristig hat. In den letzten 30 Jahren wurde die Anlage mit öffentlichen Mitteln gefördert. Mit Blickrichtung z.B. auf das Vorkaufsrecht hätten die Anwohnenden bei einer Integration in eine Erhaltungssatzung einen Schutz vor Verdrängung. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (M 171/2018), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieter*innen der Häuser Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten hier und könnten gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6877 2020 Die Vorlage OF 522/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen CDU und FDP (= Ablehnung)